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Anzeiger fur^

»Hanau Stadt und Land

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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplahvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäfissteste: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3952,3958

ne. aas

Mittwoch, den

28. September

1932

Havens Antwort an Herriot

Smmev wieder: Mir fordern den Rüftu«gsa«sglekch und keine Aufrüstung - Zweierlei Matz mit Nentfeblands Ehre und Sicherheit unvereinbar - Herriots Drohungen gefährden Befriedung Europas

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Der Reichspräsident hat gestern abend die in >er Rede des Reichsernährungsministers Freiherrn von Braun am Montag in München angekündigte Notverordnung über Zinssenkung für landwirt­schaftliche Hypothekenzinsen und den verstärkten Vollstreckungsschutz unterzeichnet. Die Kontingen­tierung wird auf dem Wege einer Verordnung er= folgen, die voraussichtlich erst in zehn bis vierzehn Tagen erlassen werden wird.

Reichsaußenminister Freiherr v. Neurath hatte gestern abend eine neue Besprechung mit dem Prä­sidenten der Abrüstungskonferenz, Henderson, der den deutschen Außenminister bereits am Samstag zweiten Unter-

aufgesucht hatte. Auch zu dieser redung war die Initiative von gegangen.

* Am Dienstag fand in Köln des Neubaues der Industrie- und

Henderson aus-

dis Einweihung Handelskammer, der der Reichs­eine Rede hielt.

sowie der Kölner Börse statt, bei wictschaftsminister Dr. Warmbold Außerdem sprach Reichsbankpräsident Dr. Luther über Währung und Wirtschaftspolitik.

Durch eine Verordnung des Reichsministers des Innern, die heute abend erscheint, wird, wie wir hören, bestimmt werden, daß am 1., 2. und 3. Ok­tober Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge zugelassen sind, wenn sie zu Ehren des 85. Geburtstages des Reichspräsidenten veranstaltet werden.

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Pressemeldungen zufolge soll der Gewerkschafts­führer Spliedt in einer Rede davon gesprochen haben, daß die Reichsregierung einen generellen Lohnabbau beabsichtige. Von zuständiger Stelle wird dazu erklärt, daß diese Behauptung jeglicher Grundlage entbehrt.

Zur Frage der Anklageerhebung vor den Son­dergerichten hat der preußische Justizminister die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, mehr als bisher darauf zu achten, die Zuständigkeit der Son- dergerichte nicht bei Fällen von minderer Bedeu­tung, sondern nur in wirklich notwendigen Fällen zu begründen. Namentlich' bei solchen politischen Straftaten, die vor dem 10. August d. J. begangen seien, werde eine Aburteilung durch die Sonder­gerichte nur noch bei besonderen Umständen am

Platze jein.

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Wie derDemokratische Pressedienst" mitteilt, hat das preußische Kultusministerium die Provin- zialschulkollegien aufgefordert, über die Erfahrun­gen im Hinblick auf den Wegfall der Betragens­zensuren zu berichten. Bestrebungen seien im Gange, die Betragenszensur künftig in den Zeug­nissen der preußischen Schulen wieder einzuführen.

Das LuftschiffGraf Zeppelin" befand sich heute früh 7 Uhr (MEZ.) auf der Höhe der Kapoerdi- .. ' schen Inseln. Das Luftschiff hat sehr gute Fahrt.

Der sächsische Ministerpräsident Schieck ist gestern vom Reichskanzler zu einer Besprechung empfan­gen worden, die, ähnlich wie die vorangegangenen Besuche süddeutscher Ländervertreter, die finan­ziellen Schwierigkeiten der Länder zum Gegenstand gehabt haben dürfte. Wie in politischen Kreisen verlautet, kann angenommen werden, daß in der Unterredung eine Einigung über die Mittel zur Ueberbrückung dieser Schwierigkeiten erreicht wor­den ist. *

Die angekündigte Verordnung über die Streckung der Gehaltsauszahlungen an die bayrischen Beam­ten ist in der Bayerischen Staatszeitung erschienen. Die Bezüge werden zur Hälfte am 1. Oktober und je zu einem Viertel am 17. und 25. Oktober aus­bezahlt.

Im Lohn- und Arbeitszeitstreit des Ruhrberg­baues führten die gestern im Reichsarbeitsministe­rium stattgefundenen Nachverhandlungen zu einer Einigung der Tarifparteien. Die Verbände erkann­ten die in den Schiedssprüchen vom 24. September vorgeschlagene Lohn- und Arbeitszeitregelung an und erhoben sie zum Tarifvertrag.

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Aus Krefeld wird gemeldet: Wie zuverlässig verlautet, beabsichtigen die Deutschen Edelstahlwerke zum 1. Oktober 100 Arbeiter neu einzustellen.

1 Näheres flehe politischen Teil.

Deutliche und sachliche Entsegnung

Berlin, 27. Sepk. Reichskanzler von Papen empfing den Chefredakteur des WTB., der an den Herrn Reichskanzler die Frage richtete, ob er in der Sonntagsrede des Herrn französischen Ministerpräsidenten eine Förderung des Abrüstungsgedankens erblicke. Der Reichskanzler erwiderte:Leider muß ich dies verneinen. Ich sehe darin nur eine neue Erschwerung jeder Verständigung und eine Bestätigung der völlig negativen Auslegung der französischen Rote vom 11. September."

Der Reichskanzler fuhr fort: Das kann nicht verwundern. Denn als Herr Herriot, der sich in Genf zu diplomatischen Verhandlungen während der Konferenz bereit erklärt hatte, unseren ersten Schritt zur Anbahnung solcher Verhandlungen öffentlich bekanntgab und danach, noch ehe er uns antwortete, eine große Anzahl dritter Staaten mit der deutschen Anregung befaßte ohne unsere Einwilligung hierzu vorher einzuholen, wie es die Loyalität oder zum mindestens die Courtoisie ver­langt hätte, schon damals war es klar, daß Frankreich keine Verständigung wünsche. Dazu kommt eine Reihe französischer Kundgebungen von denen die Rede in Gramat die vorläufig letzte ist, die die Verhältnisse auf den Kopf zu stellen und die Debatte zu verschieben suchen.

Daher stelle ich fest:

Es handelt sich nicht um die deutsche Ab­rüstung, sondern um die Einlösung des Ab­rüstungsversprechens der anderen Wächte. Von deutscher Aufrüstung ist keine Rede, sondern von deutscher Gleichberechtigung und der glei­chen Behandlung Deutschlands auf der Ab­rüstungskonferenz.

ohne

Die Abrüstungskonferenz ist Vorbehalt hinsichtlich der deutschen Gleich­stellung einberufen und eröffnet worden. Deutsch­land ist vor sechs Jahren ohne Vorbehalt hinsicht­lich seiner Gleichberechtigung in den Völkerbund ausgenommen worden und selbst in Versailles, wo die Siegermächte sich nicht gescheut haben, Deutschland die unerhörtesten Bedingungen aufzu­erlegen, hat niemand die ständige Disqualifizie­rung Deutschlands auf militärischem Gebiete zu fordern gewagt. Jetzt soll die Entwicklung des letzten Jahrzehnts, die auf Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen hindrängt, rück­wärts dividiert und Deutschland der Status eines Volkes minderen Rechtes auferlegt werden.

Das können wir natürlich nicht hinnehmen.

Auch der Ausgangspunkt der jetzigen Erörte­rung ist verschoben worden. Richt wir haben den Zeitpunkt für die Er­örterung dieser Frage gewählt, vielmehr hat die Konferenz gegen unseren Willen Beschlüsse gefaßt, die die Frage der deutschen Gleichberechtigung akut werden lassen.

Die Frage, die sich gestellt hat und die weder in der französischen, noch in der englischen Meinungs­äußerung bisher beantwortet ist, lautet: Welche Anwendung finden die Beschlüsse der Abrüstungs­konferenz auf Deutschland? Wir verlangen selbst­redend, daß die Abrüstungskonvention, auf die die Welt schon so lange hat warten müs­sen, auf uns ebenso anwendbar sei, wie auf alle anderen Staaten. Unsere praktischen For­derungen, die sehr zu Unrecht als Aufrüstung ver­dächtigt werden, besagen nichts anderes, als daß wir selbstverständlich im Rahmen der Kon­vention dieselbe Freiheit der Anpas­sung unserer Rüstungen an unsere sozialen und nationalen Bedürfnisse verlangen, die jedem anderen Staate zusteht. Wir haben angeboten, über Art und Umfang dieser Anpassung zu verhandeln. Ferner fordern wir, daß wir mit gleichem Maße hinsichtlich der Rü­stungsfaktoren gemessen werden wie andere auch. In Versailles vertrat man die These, daß gewisse Waffen, die uns damals verboten wurden, A n - griffswaffen seien. Heute will man sie zu Verteidigungswaffen erklären, uns aber nach wie vor versagen, sie zu führen, uns also theoretisch die Gleichberechtigung versagen und praktisch das Recht auf Verteidigung ein­schränken. Das Recht auf Verteidigung aber hat uns niemand absprechen können und wollen auch Herr Herriot nicht. Daß wir dieses Grund­recht jedes Volkes ausüben können, darin gipfeln die Forderungen, die nicht nur der für die Landes­verteidiguna verantwortliche Minister, sondern die gesamte Reichsregierung einmütig erhoben hat.

Wir haben niemals verlangt, uns in demselben Umfange zu bewaffnen, wie dies Frankreich

und andere Staaten tun. Wir erstreben den Rüstungsausgleich durch Senkung des allge- meinen Rüstungsniveaus.

Immer wieder haben wir erklärt, daß uns jede Rüstungsbeschränkung recht ist, wenn sie nur auf alle ausgedehnt wird, und daß uns in keiner Hin­sicht die Abrüftungskonoention zu weit gehen kann. Die Rede von G r a m a t beweist aber von neuem, daß man gewillt ist, mit zweierlei Maß zu messen. Trotz ihres geringen Umfanges soll Lie Reichs­wehr als Angriffsheer gelten, alle Waffen sollen in unserer Hand als Angriffswaffen bewertet wer­den, während angeblich die gewaltige Wehrmacht anderer Länder lediglich der Verteidigung dient. Wir sollen uns mit juristischen Sicherheitskonstrut- tionen begnügen, während andere Staaten daneben Len größten Teil ihrer ungeheuren militärischen Rüstungen beibehalten wollen.

Auf die juristische Argumentation der franzö­sischen und der englischen Regierung will ich nicht eingehen, weil sie mir ganz unhaltbar erscheint. Wir begründen unseren Anspruch nicht zuletzt auf den Artikel VIII der V ö l ke r b u nd s a tz u ng, den auch sie zitieren. Aber wir verlangen, daß seine Bestimmungen im gleichen Umfange für alle Staa­ten gelten und halten es für völlig u n m ö g - l i ch, daß innerhalb der Gemeinschaft des Völker­bundes z w e i e r l e i Recht angewandt wird.

Wenn der französische Ministerpräsident beklagt, daß man Kinder die Kunst des Tötens lehre, Über­sicht er, daß gerade in Frankreich die mili­tärische Ju g e ndv o rb ereitung seit Jahren in großem Stile betrieben wird und daß der Ge­setzentwurf über diepröparation militaire de la jeunesse" einen wesentlichen Bestandteil der fran­zösischen Heeresreform darstellt. Davon abgesehen wird nach wie vor jeder junge Franzose, der kör­perlich dazu tauglich ist, im Waffenhandwerk aus­gebildet. Demgegenüber ist festzustellen, daß die sportliche Ertüchtigung der deutschen Jugend gemäß der Verordnung vom 13. Sep­tember keinerlei militärischen Charakter

Des Reichstags letzte Stunde

Dev Reichskanzlei? als Lenge vov dem ÄnteetuchnngsansschnS

Berlin, 27. Sept. Der Reichstagsausschuh zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung trat am Dienstag nachmittag als Untersuchungsausschuß er­neut zusammen, um die Beweisaufnahme über die Vorgänge in der letzten Reichstagssitzung durch die Vernehmung der Mitglieder der Reichsregierung und weiterer Zeugen abzuschliehen und im Anschluh daran über Anträge aus Aufhebung von Notver­ordnungen zu beraten. Das wichtigste Ergebnis war die Abstimmung über die Rechtswirksamkeil der am 12. September im Reichstag vorgenomme­nen Abstimmung. Die Kommunisten beantragten einen Beschluh. dah die Reichstagsabstimmungen über die Mihtrauensanträge und über die Auf­hebung der Notverordnungen rechlswirkfam seien. Für diesen Antrag stimmten nur die Kommunisten; Deulschnalionale, Zentrum. Bayerische Volkspartei und Sozialdemokraten stimmten dagegen, die Na­tionalsozialisten enthielten sich der Stimme. 3n der vorangegangenen Aussprache hatte Dr. Frank für die Nationalsozialisten diese Haltung damit begrün­det. dah der Ausschuh bereits früher die Rechts­wirksamkeit der Plenarabstimmungen festgeslellt habe und daß es nach seiner Auffassung keinen Zweck habe, frühel gefahte Beschlüsse zu wieder­holen. Die Sozialdemokraten hatten zu der gleichen Angelegenheit einen Antrag eingebracht, dah die Reichstagsauslösung im Augenblick der Uebergabe der Urkunde wirksam geworden und infolgedessen die Abstimmungen staatsrechtlich unwirksam seien. Für diesen Antrag stimmten auher den Sozialdemo­kraten die Deutschnationalen, das Zentrum, die

trägt und lediglich die sportliche Fortbildung und das kameradschaftliche Zusammenleben bezweckt. Was sollen derartige unnötige Verdächtigungen und was sollen die wiederholten Drohungen mit angeblichen Enthüllungen. Dies alles kann nur der Verständigung entgegenwirken.

Wil Erstaunen habe ich die Angaben über die angeblich so erhebliche französische Heeres­verminderung gelesen. Frankreich hat gewiß einige Jahre nach dem Kriege seine Feldarmee demobilisiert. Was sonst in dieser Hinsicht ge. schah, ist weil weniger eine Abrüstung, als eine Umrüstung, die das Schwergewicht der französischen Heresmacht in die Reserven und in das Waterial verlegt. Zeugt es etwa von Abrüstung, daß die französischen Wilitär- ousgaben in sechs Jahren um 100 Prozent ge­stiegen sind? Eine Anführung der französischen Präsenzstärke ist irreführend, weil der wahre Wert dieser gewaltigen Armee in ihren mobilisierbaren Reserven liegt, und jeder vergleich ist irreführend, der nicht berücksichtigt, daß Deutschland keinerlei mobilisierbaren Reserven besitzt und lediglich aus seine Prä­senzstärke angewiesen ist.

Jeder militärisch Geschulte weiß, daß die Stärke einer Armee in ihrem technischen Kriegsmaterial begründet ist. Keine Aufstellung der französischen Herresstärke kann als zutreffend angesehen werden, die die vielen tausend schwerer Geschütze, Tanks, Flugzeuge usw. verschweigt.

Was wir fordern, ist niemals Aufrüstung auf den Rüstungsstand unserer Nachbarn, sondern Ab­rüstung in ganz Europa und in der Welt sowie Gleichbehandlung Deutschlands in den Methoden der Abrüstung und in der Bewertung der Rüstungs­faktoren.

Nur die Gleichberechtigung und die Gleichbe­handlung kann die Entspannung zwischen den Völkern herbeiführen, die wir alle erstreben. Sie ist die Grundlage des Friedens und jener moralischen Abrüstung, von der so off gespro­chen wurde.

Es handelt sich hierbei um Grundrechte der Völker, die kein Land dem anderen verweigern darf. Unverständlich ist mir, wie man in diesem Zusammenhang von Dank und Undank reden kann. Frankreichs Ministerpräsident beklagt sich zu Unrecht über Deutschlands Undank. Sollen wir etwa Dank sagen für einen Ausfuhrüber­schuß, den uns der Handelsvertrag in Auswirkung der Weltwirtschaftskrise gebracht hat und der heute noch nicht einmal den französischen Ausfuhrüber­schuß nach Deutschland wettmacht, den die ersten Jahre nach Abschluß dieses selben Handelsvertrages

(Fortsetzung auf Sette 2)

Bayerische Volkspartei, während Nationalsozialisten und Kommunisten dagegen stimmten. Auch dieser Antrag wurde daher abgelehnt.

3n der Frage der Reichslagsabslimmungen, die den Hauplslreitpunkl zwischen Regierung und Reichstag bildet, hat also der Ueberwachungsaus-

schuß in seiner Eigenschaft schuh einen neuen Beschluß

3m übrigen wurie ein trag abgelehnt, wonach die

als Unlersuchungsaus- gefaßt.

deutschnationaler An- zur Rechts- und Tat.

sachenlage von der Reichsregierung abgegebenen Erklärungen durch die Feststellung des Ausschusses als erwiesen seien anzusehen. Wil den Stimmen der Nationalsozialisten, des Zentrums und der Baye­rischen Volkspartei wurde ein nationalsozialistischer Feststellungsantrag angenommen, der besagt, daß sich der Reichskanzler erst zum Wort meldete, nachdem die Abstimmung vom Reichstagspräsidenlen bereits begonnen war.

Das Verhallen des Reichstagspräsidenlen habe sowohl der Rekchsverfassung wie der Geschäftsord­nung des Reichstages entsprochen. Aus den Aus­führungen des Kanzlers ergebe sich für den Ausschuß die Feststellung, daß die Reichsregierung unter allen Umständen entschlossen war, den Reichstag noch vor

Die heutige Nummer umfaht 10 Seite«