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General Anzeiger für

Kanan Stadt und Land

1932

21. September

Mittwoch, den

Nr. 222

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Lezleher keinen Anspruch auf »Lieferung oder Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platz Vorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet. / Geschäftsstelle: Hammerstr. 9 Feruspr. 3956,3957,3958

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat 95 R-Pfg., für den ganzen Monat RM. 1.90 ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10 R-Pfg., Samstag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise- Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Äreite 8 R-Pfg^ im Reklameteil von 68 mm Äreite 25 R-Pfg. Osfertengebühr so R-Pfg.

ânfttttswft in Vreußen

Aeichskamtev b. Papen vevlangt InvüBnabme des Landtagsbeschlusses gegen die Gebovsam»- <i Pflicht dee Staatsbeamten - Die kommissaviithe Gtaatsvegievung Wied im Landtagsplenum nicht vevtveten sein

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Reichspräsident v. Hindenburg hat dem Vor­schlag der Regierung, daß die Neuwahl des Reichs­tages am 6. November 1932 stattfindet, zugestimmt.

Von -der Reichskanzlei wird mitgeteilt: Dem Reichskanzler sind aus Anlaß des durch Rundfunk verbreiteten Regierungsprogramms eine so unge­mein große Anzahl von Zustimmungserklärungen aus allen Teilen des Landes zugegangen, daß er sich zu seinem Bedauern außer Stande sieht, sie alle persönlich zu beantworten. Er übermittelt da- I her auf diesem Wege feinen herzlichen Dank allen denen, die sich in der Not des Vaterlandes mit heißem Herzen als Kämpfer in die Reihen der FrontMit Hindenburg für Deutschlands Er- r'. Neuerung" stellen.

* Die Frage der Kontingentierung und Zins­senkung wird vom Reichskabinett erst Ende der Woche erledigt. * x

* Der Termin vor dem Staatsgerichtshof in dem über die Klage der preußischen Minister wegen der Einsetzung des Reichskommissars entschieden werden soll, ist auf den 6. Oktober verschoben worden.

Der Oberpräsident in Magdeburg hat auf Er­suchen des kommissarischen Innenministers die in Magdeburg erscheinende WochenschriftDas Reichs­banner" auf die Dauer von vier Wochen verboten.

O

In dem Verfahren wegen der Straßenunruhen in Altona am 17. Juli, die 17 Todesopfer forder- M ten, hat die Anklagebehörde bei dem Sonder- gericht Haftentlassung' von 21 Beschuldigten ver­anlaßt. Es handelt sich dabei um Personen, gegen die die Erhebung als abgeschlossen anzusehen sind und gegen die schwererer Verdacht als derjenige der Teilnahme an einfachem Landfriedensbruch und der Begünstigung gegenwärtig nicht mehr besteht.

Der Râgpräsident hat der Familie des ver­storbenen Malers Prof. Max Slevogt telegraphisch sein Beileid übermittelt.

Frau Helene Kahn, die fast zwei Monate lang unter dem Verdacht der Spionage in Annemasse in Haft gesessen hatte und vor einigen Tagen ent­lassen worden war, ist jetzt aus Frankreich ausge­wiesen worden.

Das zwischen Deutschland und der Schweiz am 1. Juli 1932 in Kraft getretene Abkommen, wonach die deutschen Reisenden auf Antrag durch die zu­ständige Devisenbewirtschaftungsstelle die Ge­nehmigung zur Ueberbringung von Zahlungsmitteln nach der Schweiz neben der Freigrenze von 200 RM bis 500 RM erteilt wird, ist bis zum 31. Dezember 1932 verlängert worden. *

Die deutsche Abordnung für die am 26. Sep- , ' tember beginnende Völkerbundsversammlung und für die einige Tage vorher stattfindende Rats­tagung reift heute nachmittag um 16 Uhr nach Genf ab. Der Führer der deutschen Abordnung, Außenminister von Neurath, fährt von Württem­berg aus, wo er sich zurzeit aufhält, unmittelbar nach Genf.

Ministerpräsident Herriot und der im Laufe des gestrigen Abends in Paris eingetroffene eng= lische Minister des Auswärtigen Sir John Simon sind abends mit dem 10-Uhr-Zug nach Genf abge­reist. Im gleichen Zug reisen auch der französische Kriegsminister Paul-Boncour, der spanische Bot­schafter de Madariaga sowie verschiedene fran­zösische und englische Sachverständige.

* Präsident Hoover betont in einer überraschend abgegebenen Erklärung, daß Amerika an der wei­teren Teilnahme Deutschlands an den Beratungen der Abrüstungskonferenz interessiert sei.

Der amerikanische Botschafter in Paris, Walther Edge, wird am 1. Oktober in Begleitung des Sena­tors Reed nach Washington reifen, um mit Präsi­dent Hoover Rücksprache zu nehmen.

*

Die britische Admiralität gibt bekannt, daß die Bauaufträge für einen Flottillenführer und 8 Zer­störer, sowie 2 Minensucher vergeben worden sind, damit ist das Bauprogramm für 1931, das ver­schoben worden war, erledigt.

) Näheres siehe politischen Teil.

Ner Musste Koustitt

B e r l i n, 20. Sept. Noch ist der Konflikt zwischen Reichsregierung und Reichstag nicht beigelegt, und schon droht ein neuer Streitfall zwischen dem Preußischen Landtag und der kommissarischen Staatsregierung. In seinem letzten Tagungsabschnitt hatte der Landtag einen Antrag angenommen, wonach die preußischen Beamten nicht verpflichtet sein sollten, den Anordnungen der preußischen kommissarischen Regierung Folge zu leisten. Vorangegangen war ein Beschluß, nach dem die Notverordnung, durch die der Reichskom- missar eingesetzt worden ist, aufgehoben werden sollte. Wie jetzt bekannt wird, hat der Reichs- kanzler bei dem gestrigen Empfang des Landlagspräsidenten Kerrl beim Reichspräsidenten diese Angelegenheit zur Sprache gebracht und darauf hingewiefen, daß sich die preußische Staatsregierung mit diesem Beschluß, der die Beamtenschaft zur Gehorsamsverweigerung aufruft, auf keinen Fall abfinden könne. Er hat daher die Beseitigung dieses l.

unhaltbaren Beschlusses verlang

Die Ursache des -Konflikts

Der vom Kanzler bei Kerrls Besuch bei Hinden­burg erwähnte Landtagsbeschluß, der in der Sitzung vom 30. August d. J. angenommen wurde, lautet:

1. Der Reichspräsident wird aufgefordert, so­fort seine Verordnung vom 20. Juli 1932 betr. die Einsetzung des Reichskommissars für Preußen aufzuheben: 2. alle auf Grund dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen sind sofort rückgängig zu machen; 3. kein Beamter oder Ange­stellter ist verpflichtet, den auf Grund dieser Verordnung erlassenen Dienstanwei­sungen nachzukommen."

Die Beanstandung des Herrn von Papen richtete sich gegen die Forderung unter 3, die mit einer aus Nationalsozialisten und Kommunisten bestehenden Mehrheit zum Landtagsbeschluß erhoben wurde.

Dee schärfste Schlag gegen die StaatsautovitSt"

B e r l i n, 20. Sepl. An sonst gut unterrichteter Stelle erfährt das Nachrichtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, daß der jüngste Konflikt, der zwischen dem Preußischen Land­tag und der kommissarischen Staatsregierung ent­standen ist, zu K o n s e q u e n z e n f ü h r e n könne, deren volle Tragweite sich im Augenblick höchstens andeuten lasse. Es wird hervorgehoben, daß die Tatsache, daß eine Landtagsmehrheit einen Be­schluß fassen konnte, der sämtlichen Staatsbeamten und Angestellten das Recht zusprechen will, die Anordnungen der vorgesetzten Dienststellen zu igno­rieren, der schärfste Schlag sei, der die Staalsaulorität je von einem Parla­ment zugefügt wurde, auch wenn in diesem Parlament in vergangenen Zeilen etwa zufallsweise die Opposition einmal über die Mehrheit verfügte, wenn der Landtagspräsiden« darauf hingewiesen habe, daß er selbst in dem entscheidenden Augenblick das Präsidium nicht führte, so besagt das nichts gegen die Tatsache, daß die Nationalsozialisten und die Kommunisten sich zu der Mehrheit gegen die Staalsaulorität zusammengesunden hätten, und daß man gar nicht absehen könne, welche Be­schlüsse eine solche Mehrheit in Bezug auf lebenswichtige Bestandteile des Staates noch zu fassen vermöge. So­weit es sich bei diesen Beschlüssen um die Bewilli­gung enormer Summen für irgendwelche Zwecke oder um das Verlangen der Aushebung von Not­verordnungen und anderen von der Regierung zu Recht erlassenen Verfügungen handele, habe die kommissarische Regierung zwar an ihrem Stand­punkt sestgehalten, daß sie an Beschlüsse dieses Landtages nicht gebunden sei, weil sie ihr Mandat vom Herrn Reichspräsidenten herleite und weil es ein staatlicher Notstand war, der ihre Einsetzung veranlaßte. Es lasse sich aber nicht verhehlen, daß durch derartige Landkagsbeschlüsse bereits U n - Sicherheit und Unruhe in die Bevölkerung ge­bracht werde, zumal weite Kreise der Bevölkerung nicht den staatsrechtlichen Unterschied zu erkennen vermögen, der im Augenblick die souveräne Füh­rung der Slaatsgeschäfte vom Parlament auf die kommissarische Regierung übergeleitet habe. Wenn der Landtag aber auch noch in die ausführenden Organe des Staates, in die Behörden, mit Be­schlüsse eindringe, die den notwendigen reibungs­losen Verlauf der Staatsverwaltung gefährdeten, dann habe er geradezu jede Daseinsberech­tigung verwirkt. Der Reichskommissar, der, wie gemeldet, bereits dem Herrn Reichspräsidenten Vortrag über diese Dinge gehalten hat, fasse den

Beschluß des Landtages gegen die Gehorsamspflicht der Staatsbeamten und -angestellten ganz außerge­wöhnlich ernst auf. Es scheint nach dieser Mei­nungsäußerung, als ob das Verhalten des Land­tages den Anlaß bieten könnte, die Frage der Ver­waltungsreform rascher und wirksamer zu klären, als man bisher annehmen konnte.

In parlamentarischen Kreisen wird dem Nach­richtenbüro des vdZ. zu diesem ernsten Konflikt noch erklärt, daß man nicht recht eine Mög­lichkeit sehe, den so stark beanstan­deten Beschluß des Landtags wieder aus der Welt zu schaffen. Man weist darauf hin, daß es für die Mehrheit, über die die Nationalsozialisten und Kommunisten verfügen, einen schweren Prestigeverlust im jetzt begonnenen Reichstagswahlkampf bedeuten würde, wenn etwa bei Stimmenthaltung einer dieser großen Parteien der fragliche Landtagsbeschluß für ungültig erklärt würde. Der Aelleslenrat des Landtages dürfte am Mittwoch diese Angelegenheit noch erörtern. Es scheint aber nunmehr festzuslehen, daß die kom­missarische Regierung nicht die Ab­sicht hat, vor dem Landlagsplenum zu erscheinen, ehe dieser Konflikt irgend­wie bereinigt ist.

Regler««» wird im Land- tasSvlenum nicht vertrete« fein

Auf der Tagesordnung der heutigen Ple­narsitzung des Preußischen Landtages steht eine Reihe von Vorlagen, die insbesondere auch die Wirksamkeit der kommissarischen Staatsregierung betreffen. Neben der Debatte über die Verordnung für den preußischen Etat ist die Badepolizeiverord­nung des stellvertretenden Reichskommissars Dr. Bracht zur Beratung gestellt. Entgegen der ur­sprünglichen Annahme, daß die kommissarische Re­gierung Erklärungen vor allem auch zur Bade­polizeiverordnung abgeben wolle, wird uns an un­terrichteter Stelle jetzt erklärt, daß nicht beabsichtigt

Berlin, 20. Sept. 3m Reichsfinanzministe- rium fand heute unter dem Vorsitz des Reichsfinanz­ministers eine Besprechung mit den Finanzministern der Länder statt. Die eingehende Aussprache ergab, daß bei den noch immer sinkenden Einnahmen und den steigenden wohlsahrtsausgaben der Gemeinden die finanzielle Lage für viele Länder und Gemein­den in den nächsten Monaten selbst bei Annahme einer leichten Besserung der Wirtschaft noch äußerst schwierig werden wird und daher an weiteren Vereinfachungs- und Ersparnis Mög­lichkeiten. wo solche noch bestehen, nicht vor­übergegangen werden kann. Zur Prüfung dieser Frage wird bereits in den nächsten Tagen ein kleiner Ausschuß im Reichsfinanzministerium zusamenlreten, dem ein Vertreter des Reichsfinanz­ministeriums und sieben Vertreter der Länder an- gchören. Die Ausschreibung neuer Steuern zum Ausgleich der Fehl­beträge kommt nicht in Frage. Einmal würden sie den Leitgedanken der Wirtschaftspläne

sei, Regierungsverireter in die Vollsitzung des Land­tags zu entsenden. Vielmehr bleibt es in dieser Hin­sicht bei den bisherigen Dispositionen, wonach Re» gierungsvertreter sich im Plenarsaal des Landtages und auf den Tribünen nicht aufhalten dürfen. Das Betreten des Landtagsgebäudes ist jedoch den Re­gierungsvertretern nicht untersagt.

Im Reiche ist der parlamentarische Kon­fliktsstoff durch die Auflösung des Reichstages zunächst aus dem Wege geräumt worden. Die Versuche, ihn im Ständigen Ausschuß, dem sogenannten Ueberwachungsausschuß, noch ge­gen die Regierung auszunutzen, versprechen keinen sehr großen Erfolg. Dagegen ist in Preußen noch die Möglichkeit ernster parla­mentarischer Konflikte gegeben. Sie hat sich in den letzten Tagen merklich verschärft und man wird deshalb den Landtagsoerhandlungen, die heute wieder beginnen, alle Aufmerksamkeit schenken müssen. Landtag und kommissarische Regierung stehen in Preußen auf dem Kriegs­fuß. Die Regierung hat ihren Beamten ver­boten, sich in den Räumen des Landtages auf­zuhalten. Es ist dies die Antwort auf einen Beschluß des Landtages, der die Beamten gs- wissermaßen von ihrer Gehorsamspflicht ent­bindet, indem er der Regierung das Recht ab­spricht, von den preußischen Beamten Unter­ordnung und Gehorsam zu verlangen. Daß man in einem geordneten Staatswesen auch nicht den Schein einer solchen Rechtsunficher- Heit aufkommen lassen darf, versteht sich von selbst. Es ist deshalb auch erklärlich, daß der Reichskanzler von Papen als Reichskommissar für Preußen bei dem Empfang des preußischen Landtagspräsidenten Kerrl durch den Reichs­präsidenten auf diese Unmöglichkeit hingewie­sen und erklärt hat, die Regierung könne sich mit einem solchen Beschluß des Landtages nicht abfinden. Wenn also der Beschluß nicht aus der Welt geschafft wird, scheint in Preußen eine parlamentarische Krise, ja ein scharfer parlamentarischer Konflikt unvermeidlich zu sein.

Wie wir noch hören, ist die kommissarische Regierung in Preußen auf keinen Fall gewillt, sich das Weiterbestehen des Antrages gefallen zu lassen, und wie in politischen Kreisen ver­lautet, würde sie unter Umständen aus dem Bestehenbleiben des Antrages eine Störung der Ruhe und Ordnung konstruieren, die unter Umständen das Recht zu einer Auflösung des Preußischen Landtages geben wird. Allerdings ist die Auflösung staats­rechtlich nicht so einfach wie im Reich, da der Reichspräsident einstweilen noch nicht die Funktion eines preußischen Staatspräsidenten ausübt.

SvarausschuS bet £änber-

tonleren»

Die Defizite ber Länder und Gemeinden sollen nicht durch Steuern, sondern weitere Ersparnisse beseitigt werde«

des Kabinettes strikte zuwiderlaufen, zum anderen find mit Steuererhebungen keinen neuen Einnahmen mehr zu schaffen.

Wie das Conti-Nachrichtenbüro erfährt, besteht der Ausschuß, der heute von der Konferenz der Finanzminister eingesetzt worden ist, außer dem Reichsfinanzministerium aus den vier großen Län­dern Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg und den mittleren Ländern Hamburg, Thüringen und Mecklenburg-Schwerin. In der Ministerkon­ferenz hat der Reichsfinanzminister zu­nächst einen Ueberbl ick über die Lage ge­geben, damit eine Reihe von Anregungen verknüpft und schließlich die Wünsche der Länder entgegen­genommen. Dabei zeigte sich aber, daß das Gre­mium dieser Konferenz viel zu groß ist, um in den Einzelfragen praktische Arbeit leisten zu können.

Me beuttae Kummer umfaßt 10 Setter»