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Mr. 220

Motttag, den

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streit usw. hat der Lezieher keinen Anspruch auf Liefemng oder Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Äezugspreises. / FürPlatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.>Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Femspr. 3956,395Z, 3958

19. September

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Enttäuschende Antwort Englands

S« einer englischen Oenkschrist zur deutschen Gleichberechttgnngssordernng wird der

deutsche Schritt als ^unktug^ undunzeitgemäß" bezeichnet -Das Ziel der Gleich-

berechtiLNNg läßt sich nicht durch eine besvistete Herausforderung erreichen"

Kwwy ^eMyn^owi'

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* Das Reichskabinett hat beschlossen, dem Reichspräsidenten den 6. November als Termin der Neuwahlen zum Reichstag vorzuschlagen.

Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung ist jetzt für Donnerstag, 22. Sept., vormittag 11 Uhr, einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht: Untersuchung der Vorgänge in der zweiten Sitzung des Reichstags am Montag, 12. September.

Für die preußische Landtagssitzung am Mittwoch liegt nunmehr die Tagesordnung vor. Die Sitzung soll um 13 Uhr beginnen. Unmittelbar vorher tritt um 12 Uhr der Aeltestenrai zusammen. Der Land­tag will zunächst über den kommunistischen Antrag Strafunterbrechung für politische Gefangene abstim­men. Weiter stehen Anträge des Geschäftsordnungs­ausschusses auf der Tagesordnung, darunter auch die Genehmigung zur Durchführung einer Prioot- klage und zur Strafverfolgung des früheren Mi­nisterpräsidenten Braun. Dann folgt die zweite Beratung des nationalsozialistischen Antrages über die Kommunalwahlen. Darüber wird jedoch der Gemeindeausschuß am Montag erst noch einmal be­raten. Auf der Tagesordnung der Landtagssitzung steht dann ferner die große Bergwerksdebatte und schließlich die Verordnungen über den Haushalts­plan, die Schlachtsteuer und die Vadepolizei.

Das LuftschiffGraf Zeppelin" ist von seinem Abstecher nach Rio de Janeiro gestern früh wieder in Pernambuco eingetroffen. Heute um 1.10 Uhr Greenwicher Zeit ist das Luftschiff zu seiner Rück­fahrt nach Friedrichhafen, aufgestiegen.

Am Samstag haben Vertreter der Wirtschaft beim Reichskanzler Stellung gegen die Kontingen­tierungspläne genommen.

* In Berlin wurde gestern einDeutscher Na­tionalverein" gegründet.

Schon in seiner Rede in Münster hatte der Reichskanzler angedeutet, daß eine Erhöhung der Unterstützung für kinderreiche Arbeitslose im bevor­stehenden Winter durchgeführt werden solle. Bei dem Erlaß der Notverordnung hat die Regierung diese Aeußerung des Reichskanzlers bestätigt. Zur zeit finden in der Reichsanstalt Berechnungen über die finanziellen Möglichkeiten einer Erhöhung der Unterstützungssätze statt. Jedoch wird vorerst diese Erhöhung nicht eintreten; denn die Reichsregierung will die ersten Anzeichen der Erfolge ihres Wirt­schaftsplans abwarten. Es ist also nicht damit zu rechnen, daß vor dem 1. November 1932 eine Er­höhung dieser Unterstützungssätze erfolgt.

Bolivien hat den Neutralen zur Kenntnis ge­bracht, daß es einer sofortigen Einstellung der Feindseligkeiten zustimme.

*

Der französische Senat hat am Samstag nach kurzer Debatte das von der Kammer ihm über­reichte Regierungsprojekt Ger die Konvertierung der Staatsrenten mit 295 gegen 9 Stimmen ange­nommen. Um 18 Uhr trat die Kammer erneut zu­sammen und registrierte die Annahme des Gesetz­entwurfes ohne Abänderung durch den Staat. Mi­nisterpräsident Herriot verlas darauf das Verta- gungsdekret. Man nimmt an, daß das Parlament am 26. Oktober wieder zusammentreten werde, um mit Zustimmung Herriots in der Kammer sofort die große außenpolitische Aussprache zu beginnen.

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Von der chinesischen Gesandtschaft wurde gestern dem amerikanischen Staatssekretär Stimson eine Protestnote der chinesischen Regierung gegen die Anerkennung des Mandschu-Staates durch Japan überreicht. Gleichzeitig wurde Stimson davon in Kenntnis gesetzt, daß Proteste gleicher Art von China bei allen übrigen Unterzeichnern des Neun­mächtepaktes erhoben würden. Die Note selbst ver­langt angemessene und wirksame Maßnahmen gegenüber den in der Mandschurei geschaffenen Fakten.

In einer in Manila veranstalteten großen Ver­sammlung von Chinesen, unter denen sich zahlreiche führenlde Kaufleute befanden, wurde beschlossen, alle japanische Waren auf den Philippinen zu boykot­tieren.

*1 Näheres siehe politischen Zeit

Englands MM

Berlin, 18. Sept. Der englische Botschafter hat heute dem Reichsaußenminister von Neurath eine Denkschrift überreicht, die den Standpunkt der englischen Regierung zur Frage der deutschen Gleichberechtigung und zur Abrüstungsfrage überhaupt darlegt-

In der englischen Denkschrift wird eingangs darauf hingewiesen, wie wichtig die Regelung die­ser Frage sowohl für den Fortschritt der Ab­rüstungskonferenz, wie für die Zukunft der Ab­rüstung selber sei. Die englische Regierung und das ganze englische Volk seien auf das höchste an einem Erfolg der Konferenz interessiert. Sie seien davon überzeugt, daß eine selbstverständlich unter Teilnahme Deutschlands erfolgende internationale Vereinbarung über die Begrenzung und Reduzie­rung der Rüstungen sowohl die auf der Welt lastenden wirtschaftlichen Bürden erleichtern, als auch die Erhaltung des Weltfriedens und der guten Beziehungen zwischen den benachbarten Staaten fördern würde. In der Denkschrift wird dann erklärt:

Die Regierung Seiner Majestät sieht sich ge­nötigt, zunächst ihr Bedauern darüber zu äußern, daß eine politische Streitfrage von solchem Ausmaß in diesem Augenblick auftaucht, wo es doch so nötig wäre, ine Aufmerksamkeit und Tatkraft nicht von den gegenwärtigen, so dringend erforder­lichen Bemühungen um den Wiederaufbau der Produktion und des Handels der Welt abzulenken. Zugegeben, daß diese Frage der Gleichberechtigung ohnehin vor den Abschluß der Arbeiten der Ab­rüstungskonferenz gerückt wird, so ist es doch sehr nachteilig, daß sie im jetzigen Stadium gleichsam in den Vordergrund gestellt wird. Deutschland hat an einer allgemeinen wirtschaft­lichen Depression und weitoerbreite­ten Arbeitslosigkeit gelitten und lei­det noch daran; andere Signatarmächte des Vertrages von Versailles haben dies anerkannt. Sie haben sich infolgedessen bereit gezeigt, ihre finanziellen Forderungen an Deutsch­land herabzusetzen und wirklich grundlegend zu revidieren.

In diesem Augenblick eine scharfe Kontroverse auf politischem Gebiet zu beginnen, muß angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Deutschlands als unklug und im Hinblick auf die Deutschland von seinen Gläubigern erst kürzlich gemachten Zu­geständnis-- als besonders unzeitgemäß er­scheinen. Die Regierung Seiner Majestät hofst zu­versichtlich, daß jetzt nichts mehr geduldet wird, was den Prozeß des wirtschaftlichen Wiederaufbaues verzögern wird, der so dringend nölig ist und den mit allen Kräften zu fördern, die Aufgabe der be­vorstehenden Weltwirlschaftskonferen; sein wird.

Da aber Deutschlands Forderung auf Gleich berechtigung nachdrücklich angemeldet worden ist und dem glatten, harmonischen Arbeiten der Kon- freenz ein Hindernis in den Weg zu legen droht, hält die Regierung Seiner Majestät es für an= gezeigt, sich zu der Frage zu äußern und einige Anregungen dafür zu geben, wie die Forderung be­handelt werden könnte. Zunächst muß Klarheit darüber herrschen, um was es bei dieser Forderung geht, und wie die gegenwärtige Vertragslage ist. Seiner Majestät Regierung kann nicht einer Mißachtung vertraglicher Verpflich­tungen Unterstützung gewähren oder moralischen Beistand leisten. Obgleich die Regierung Seiner Majestät die deutsche Denkschrift nicht dahin versteht, als sei darin die entgegengesetzte Ansicht ausgesprochen, so möchte sie sich doch der Auffassung anschließen, daß

die These, Deutschland könne aus irgendeinem künftigen Abrüstungsabkommen oder der Tat­sache, daß überhaupt kein Abkommen zustande- kommt, einen Rechtsanspruch aus Abschaffung des Teiles V des Vertrages von Versailles ab­leiten, sich nicht als rechtlich zulässige Aus­legung des Versailler Vertrages und des damit verbundenen Schriftwechsels vertreten läßt.

Aus der Präambel zu Teil V des Vertrages von Versailles geht hervor, daß die alliierten Mächte, als sie die Beschränkung der deutschen Rüstungen forderten, den Zweck oder Grund im Auge hatten, der darin angegeben ist. Dieser Zweck oder Grund war, die Einleitung einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung aller Nationen zu ermög­lichen. Es ist aber ganz etwas anderes, ob der Zweck oder das Ziel einer Vertragsabmachung an­gegeben oder ob die erfolgreiche Erreichung dieses Zieles zu einer Bedingung für die Vertragsabrede gemacht wird. Noch weniger ist es möglich, im Wege einer juristischen Auslegung des Vertrages zu dem Schluß zu gelangen, die Art, in der das

Ziel nämlich eine allgemeine Rüstungsbeschrän­kung erreicht werden soll, müsse genau dieselbe sein wie die Art, in der Deutschlands Rüstungen im Teil V beschränkt worden sind, denn die ein­zige Angabe des Vertrages darüber, in welcher Weise die allgemeine Abrüstung herbeigeführt wer­den soll, findet sich in den sehr allgemein gehaltenen Worten von Artikel 8 der Völkerbundssatzung. Die wahre Lage auf Grund des Vertrages von Ver­sailles ist die, daß der Teil V noch bindend ist und seine bindende Kraft nur durch Vereinbarung verlieren kann.

Soviel sei gesagt, um die Grundfragen zu klären.

Die Regierung Seiner Majestät ist aber nicht der Auffassung, daß die von Deutschland ausgestellte These eine spitzfindige juristische Deduktion aus dem Wortlaut des Versailler Vertrages ist. Es ist wohl eher das Verlangen, einen Ausgleich (adjuste- ment) herbeizuführen, das sich auf die Tatsache stützt, daß die im vertrage enthaltene Beschränkung der deutschen Rüstungen als Vorläufer einer allge­meinen Rüstungsbeschränkung gedacht war und als solcher verkündet wurde.

Seiner Majestät Regierung leugnet diese Tat­sache nicht und sucht das Gewicht dieser Behaup­tung nicht abzuschwächen. Was die Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich betrifft, so sind seit der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles sehr weitgehende Herabsetzungen auf allen Gebieten des Rüstungswesens vorgenommen worden. Nichtsdestoweniger arbeitet die Regierung des Vereinigten Königreiches in Genf aufrichtig daran mit, weitere Abrüstungsmaßnahmen- sowohl qualitativer wie quantitativer Art, die sämtlich in der Richtung eines weitgehenden Ausgleichs liegen würden, so zu fördern, wie es nur irgend in ihren Kräften steht.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hegt die Hoffnung, daß trotz der in Genf aufgetretenen Schwierigkeiten eine weltumfassende Vereinbarung zustande zu bringen, doch eine Abrüstung in wirk­lich bedeutsamem Ausmaße erreicht werden möge, wobei jede Nation sich zu einer genau innezuhal­tenden Einschränkung ihrer Kriegswaffen sowohl der Art wie der Menge nachverpflichten würde. Ein solches Ergebnis kann nur dann erzielt wer­den, wenn auf die Bedürfnisse, wie auf die Gefühle aller 46 beteiligten Staaten die gebührende Rück­sicht genommen wird.

Das anzustrebende Ziel ist bei den stark ge­rüsteten Mächten die größtmögliche Herab­setzung und bei den schwach gerüsteten Staaten jedenfalls keine materielle Vermehrung.

Es wäre wirklich ein tragischer Widersinn, wenn das Ergebnis der ersten Abrüstungskonferenz bei irgendeinem Staat eine Vermehrung der Rüstun­gen und eine tatsächliche Wiederaufrüstung wäre. Die Regierung des Bereinigten Königsreichts sieht deshalb den Zweck der Konferenz darin, ein Ab- rüftungsabkommen auszuarbeiten, das auf dem Grundsatz beruht, daß jeder Staat im Einverneh­men mit den anderen eine Beschränkung auf sich nimmt, die er sich selbst auferlegt und auch einen Teil der gegenseitigen Verpflichtungen der Signatar­staaten freiwillig übernimmt. Die Folge des Ab­kommens wird mithin fein, daß keinerlei Unter­schied der Rechtslage mehr besteht: Die Rüstungen eines jeden Staates werden durch den gleichen Pro­zeß kontrolliert und die durch bestehende Verträge die verschiedenen Friedensverträge aber die Flottenverträge von Washington und London bereits vorgeschriebenen Beschränkungen werden, so­weit sie nicht im gegenseitigen Einvernehmen ab­geändert sind, in dem freiwilligen, umfassenden Pakt, der in Genf ausgehandelt werden soll, wieder in Erscheinung treten. Diese letztgenannte Urkunde wird dann die für alle bindende wirksame Ver­pflichtung darstellen. In dieser Auffassung der Arbeit und dem Zweck der Abrüstungskonferenz sieht die Regierung des Ver. Königsreichs die Ant­wort auf die Gleichberechtigungsfrage, die in der I Mitteilung der deutschen Regierung vom 29. August aufgeworfen worden ist. . .

Die Frage der Gleichberechtigung, die mit der Frage der Ziffern nicht zu verwechseln ist, bürgt in sich Erwägungen des Nationalstolzes und dèr nationalen Würde, die tief ans Herz eines Volkes greifen und einem Groll Nahrung geben, der sonst

(Fortsetzung auf Seite 2)

Genks «kedevsans

Unter den ungünstigsten Auspizien, im Zeichen wachsender Spannungen und Gegen­sätze beginnt in Genf diegroße" politische Herbstsaison. Die Abrüstungskonferenz nimmt am Mittwoch mit der Tagung ihres Büros in altbewohnterei Weise ihreAr­beiten" auf, und zwei Tage später tritt auch der Völkerbund in Funktion. Rats­sitzung, Vollversammlung alles wie seit Jahren. Und gerade weil in Genf alles wie vor Jahren geschieht, während draußen in der großen Welt gewalitige Verände­rungen vor sich gegangen sind und jetzt vor­gehen, wirkt die Genfer Saison gespensterhaft wie ein Ueberbleibsel längst verstorbener und begrabener Illusionen. Jahre hindurch sprach man von einer Dämmerung des Völkerbun­des und dessen Institutionen. Dämmerung? Nein, der Völkerbund und alles um ihn herum ist tot. Man weiß es nur nicht in Genf oder tut so, als ob man es nicht wüßte.

Die Abrüstungskonferenz, die als erste in dieser Woche auf den Plan tritt, war noch vor ihrer Eröffnung sterbenskrank. Sie kam zur Welt, belastet durch die Vorarbeiten der Vorbereitenden Abrüstungskommission und durch den von vornherein feststehenden Willen der meisten Großmächte und deren Tra­banten, das Werk der Abrüstung zu sabo­tieren. Alle Vorstöße in der Richtung auf ehrliche Abrüstung, gleich von welcher Seite sie unternommen wurden, ob von deutscher, russischer, italienischer oder amerikanischer (Hoovers Abrüstungsaktion), sie alle wurden von der Abrüstungskonferenz abgewehrt. Und dann kam zum Abschluß der ersten Arbeits­phase jene Resultion zustande, die die beschei­densten Hoffnungen zunichte machte.

Deutschland ist dabei, die einzig möglichen Folgerungen aus dieser Sachlage zu ziehen. Die deutschen Vertreter nehmen an den Ar­beiten der Abrüstungskonferenz nicht mehr teil. Nur ein radikaler Umschwung in Genf würde die Reichsregkerung veranlassen, ihren Standpunkt zu ändern. Die Aussichten auf einen solchen Umschwung sind aber äußerst gering. Das geht auch aus der nebenstehend veröffentlichten englischen Denkschrift zu den deutschen Forderungen auf Gleichberechtigung hervor. Die allgemeine Abrüstung oder auch nur ein energischer Schritt in dieser Richtung wird nicht erfolgen. Vorderhand bleibt auf jeden Fall die Feststellung übrig, daß die Ab­sage Deutschlands die schwerste Anprangerung der Abrüstungskonferenz darstellt, die sich je ein internationales Gremium gefallen lassen mußte. Allerdings, noch nie war eine solche Anprangerung so verdient wie die der Ab­rüstungskonferenz.

Diese Konferenz ist ein Kind des Völker­bundes. Damit ich alles gesagt. Der würdige Vater wies schon bei seinem Entstehen deut­liche Zeichen der Vergreisung auf. Das welt­geschichtliche Urteil über den Völkerbund ist be­reits gesprochen. Die Scheinexistenz, die er führt, kann niemand, der die Augen offen hält, täuschen. Der Völkerbundersatz des 19. Jahrhunderts, die heilige Allianz, die 1815 defekt wurde, ohne je zu praktischen Ergeb­nissen zu führen, hat viele Jahrzehnte vege­tiert. Zur allgemeinen Verblüffung fand sie erst durch den Krimkrieg ihr Ende. Bei dieser Gelegenheit erfuhr die Welt, daß die heilige Allianz noch inKraft" gewesen war.

Nun, dem Völkerbund wird nicht so viel Zeit gelassen. Nachdem sein Tod besiegelt und eine Auferstehung zum neuen Leben völlig unwahrscheinlich geworden ist, dürfte die Ver­wesung nasche Fortschritte machen. Drei Großmächte Deutschland, Japan und Italien sind, was nicht mehr zu verheim-

Me hsuttse Kummer umfaßt 10 Sette«