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, Donnerstag, den 15. September 1932

Settel

Nr. 217

, wie schon einmal mit Sachen des Luthardt zu tun hatten. Die Sachverständigen kommen dann zu Wort. Dr. Strauß beharrt auf seinem Gutachten. Professor Jahrmärker hält die Strafausschließungs­gründe aus § 51 des Str. G. B. nicht für gegeben. Die Beweisaufnahme wurde geschloffen und auf Antrag des Verteidigers Dr. Engelhard wird we­gen Erschöpfung des Angeklagten der Prozeß auf den nächsten Morgen vertagt. Da aber erschien Luthardt nicht und ließ melden, daß er krank sei ärztliches Attest beiüringen werde. Der Pro- ^zeß wurde infolgedessen um mehrere Tage auf Donnerstag verlegt. Die Beendigung des Prozesses gegen Luthardt kann aber Donnerstag nicht er= feigen, weil Luthardt anscheinend einen leichten Schlaganfall erlitten hat. Die Verhandlung wurde abgesagt, sie wird, wenn L. verhondlungsfähig ist vollkommen neu geführt werden müssen.

Zwiebelsaft in die Beinwunde Ein Kurpfuscherprozeß

: Infolge eines Beinleidens befand sich ein Zeuge etwa drei Jahre lang in Behandlung eines Professors, der mehrere Eingriffe machte. Es han­delte sich um eine offene Wunde. Ohne Kenntnis des Arztes begab sich der Patient in die Behandlung des Magnopathen Johann Katzenmeier, der nun eine wahre Wunderkur inszenierte. Zunächst bestrahlte er das Bein mit seinen Händen, dann schnitt er Zwiebeln in die Wunde, goß auch Zwiebelsaft hin­ein, machte Aufschläge mit Eiweiß, blies die Wunde aus und schließlich massierte er das Bein noch der­art, daß der Patient es vor Schmerzen kaum aus­halten konnte. Die Wunde hatte sich von der Größe eines 50-Pfennigstückes in Pflaumengröße umge­wandelt und es zeigten sich an Zehen und Beinen Verfärbungen. Der Magnopath bezeichnete dies als Zeichen der beginnenden Heilung. Als sich die Fa­milie des Kranken von den Versicherungen des Mag­nopathen, daß er unter allen Umständen in der Lage sei, den Patienten heilen zu können, nicht mehr hin­halten ließ und wieder reumütig zu dem Professor zurückkehrte, mußte der Arzt feststellen, daß der nasse Brand an das Bein gekommen war, das in der Höhe der Hüfte amputiert werden mußte. Trotzdem K. die Familie des Patienten inständig gebeten hatte, feinen Namen nicht zu nennen, damit er als Familienvater nicht unglücklich gemacht werde und er sich erboten hatte, den Patienten fortan unentgelt­lich zu behandeln für jeden Hausbesuch berechnete K. fünf RM, das Gesamthonorar, das er betafn, be­trug 125 RM gelangte der Fall zur Kenntnis der Gerichtsbehörde und K. wurde der fahrlässigen Kör­perverletzung angeklagt. Aus der Verhandlung ergab sich, daß K. der Sohn eines Bäckers und Landwirts im Odenwald ist, und daß er von zu Hause aus Landwirtschaftsgehilfe war. Er hatte einen Meister, der sich von einem Magnopathen in Auerbach be­handeln ließ, und der eines Tages festzustellen glaubte, daß der Gehilfe mit magnetischen Kräften ausgestattet sei. Darauf wandte sich K .diesem Beruf zu und er ist wiederholt als Gehilfe mit einem Schäfer herumgezogen, der sich als Heilkünstler be­tätigte. Der Erfolg seiner späteren Praxis im Oden­wald ermunterte K., sich in der Stadt niederzu­lassen. Da in der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden konnte, daß die Amputation des Beines in ursächlichem Zusammenhang mit derMißhand­lung" durch K. stand, bestrafte das Gericht den Angeklagten nur insoweit, als er dem Patienten durch das Massieren vollkommen unnütze Schmer­zen bereitet und als er den nassen Brand ver­ursacht hatte. Da K. unbestraft ist, hielt das Ge­richt 200 RM Geldstrafe für eine ausreichende Sühne. Es verwarnte ihn aber, in Zukunft vor­sichtig zu sein, da er sonst ins Gefängnis gelangen könne.

Die Autostraße FrankfurtHeidelberg Mannheim Finanzierung durch Erhebung einer Benutzungs­gebühr

: Wie aus Karlsruhe gemeldet wird, hat der badische Staatspräsident gestern in Berlin den Reichskanzler aufgesucht und mit ihm eine Reihe von Fragen erörtert, die das Land Baden betreffen. In erster Linie wurde der Plan einer Autostraße Frankfurt Heidelberg Mannheim besprochen, welche mit einem Kostenaufwand von 8 Mill. RM erbaut werden soll. 75 Prozent dieser Ausgaben sind Arbeitslohn. Finanzielle Aufwendungen dafür sind weder vom Reich noch von den Ländern zu machen, es bedarf nur der Zustimmung des Reiches dafür, daß für die Benutzung dieser Autostraße eine Ge-

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Das jetzt freigelegle Theater des Marcellus, das von Kaiser Augustus 11 v. Ehr. errichtet wurde Auf Veranlassung des Duce werden in Rom umfangreiche Ausgrabungen vorgsnommen, bei denen wertvolle Bauwerke aus der glanzvollen Kaiserzeit derEwigen" Stadt wieder freigelegt wurden.

bühr erhoben werden darf. Der Reichskanzler hat eine wohlwollende Prüfung dieser Frage zugesagt.

Eine mysteriöse Angelegenheit aufgeklärt

Wir berichteten gestern, daß am Montag spät abends ein Ehepaar in den Eschersheimer Anlagen einen unbeleuchteten Kraftwagen beobachtete, in den eine scheinbar ohnmächtige Frau von einem Mann hineingetragen wurde. Der Wagen war dann rasch davongefahren. Da die beiden Zeugen die Nummer des Wagens feststellen konnten, gelang es der Polizei sehr rasch, den Besitzer des Wagens zu ermitteln und den ganzen Fall rasch aufzuklären. Die Ehefrau des Autobesitzers ist herzleidend und bekam am Mon­tag abend während der Fahrt mit dem Auto einen Anfall, der nicht so schnell vorüberging. Der Ehe­mann brachte die Frau an die frische Luft und setzte sie auf eine Bank in der Eschersheimer Anlage. Da der Anfall aber nicht vorüberging und sich als ernster herausstellte, als der Mann angenommen hatte, packte er seine Ehefrau und trug sie in das Auto, um schnell mit ihr zu einem Arzt zu fahren. Die mysteriöse Angelegenheit hat damit ihre voll­kommene Aufklärung gefunden. Das Ehepaar aber, daß den Vorfall beobachtete, hat durchaus richtig ge­handelt, denn es formte sich nach den ganzen äußeren Umständen auch um ein Verbrechen handeln.

Senkung der llnlersiützungsrichlsätze

: Auf Grund der überaus ungünstigen Finanz- und Kassenlage der Stadt Frankfurt, sowie zur Angleichung der Fürsorgerichtsätze von gleichartigen Großstädten sind die Unterstützungsrichtsätze mit Wirkung ab 1. Oktober 1932 wie folgt festgesetzt: 1. Allgemeine Fürsorge: a) Alleinstehende mit eige­nem Haushalt 36 RM monatlich, b) Allinstehende mit Familinanschluß 20 RM monatlich, c) Haus­haltungsvorstand 34 RM monatlich, d) Ehepaare ohne Kinder 54 RM monatlich, e) Ehepaare ohne eigenen Haushalt 40 RM monatlich, f) Kinder un­ter 6 Jahren 12 RM monatlich, g) Kinder von 6 bis 18 Jahren 15 RM monatlich, h) Kinder über 18 Jahre 20 RM monatlich. 2. Gehobene Fürsorge, a) Alleinstehende mit eigenem Haushalt 40 RM monatlich, b) Alleinstehende mit Familienanschluß 22 RM monatlich, c) Haushaltungsoorstand 38 RM monatlich, d) Ehepaare ohne Kinder 60 RM monatlich, e) Ehepaare ohne eigenen Haushalt 44 RM monatlich, f) Kinder erhalten die Sätze der Allgemeinen Fürsorge (vgl. Ziffer 1).

Aus Kah und Sern

Geisteskranke entweicht im Hemd aus dem Krankenhaus

Offenbach a. M., 14. Sept. Aus dem Offen­bacher Stadtkrankenhaus entwich gestern in einem unbewachten Augenblick eine Geisteskranke, nur mit dem Hemd bekleidet. Sie wollte von einem Auto­fahrer mitgenommen werden, der sie jedoch wieder ins Krankenhaus zurückbrachte, von wo sie dem­nächst in die Heilanstalt Goddelau überführt werden wird.

Der Offenbacher Finanzausschuß lehnt den Etat ab

Offenbach a. M., 14. Sept. Der Finanzaus­schuß des Offenbacher Stadtrats lehnte gestern in zweiter Lesung den Haushaltsvoranschlag ab. Mit Rücksicht auf die grundsätzlich ablehnende Haltung der Kommunisten erklärten die Sozialdemokraten, daß sie die feit 13 Jahren getragene Verantwortung für die Gestaltung des Haushaltsplanes unter den derzeitigen Verhältnissen nicht mehr übernehmen könnten. Auch der Antrag des Oberbürgermeisters auf Weitererhebung der 'Bürgersteuer im letzten Vierteljahr verfiel der Ablehnung. Wenn, wie zu erwarten, auch das Plenum in der kommenden Woche zu einer Ablehnung des Haushaltsplanes kommt, hat der Oberbürgermeister nach den Reichs­und hessischen Notverordnungen das Recht, die Ausgaben zu leisten, die erforderlich sind, um be­stehende Gemeindeeinrichtungen in geordnetem Gang zu erhalten und die der Gemeinde obliegenden rechtlichen Verpflichtungen und sonstigen notwen­digen Aufgaben bei sparsamer Wirtschaftsführung zu erfüllen. Die Einnahmen, insbesondere die

oder

öffentlichen Abgaben jeder Art, werden nach den Sätzen des Vorjahres erhoben, soweit Reichs­

Landesrecht nichts anderes bestimmt.

Tödlicher Unfall in einem Sägewerk

Kassel, 14. Sept. Gestern nachmittag sich im Sägewerk Resser in Bettenhausen

trug ein

schwerer Unfall zu. Der 15jährige Sägewerks­arbeiter Christian Kühnlein war im Kellergeschoß damit beschäftigt, Hobelspäne fortzuschaffen. Er be­nutzte zu diesem Zweck einen verbotenen Gang zwischen der Maschinenanlage und wurde von der Transmissionswelle erfaßt. Der Arm wurde dem

jungen Mann buchstäblich vom Leibe gerissen. Es wurde erst später in bewußtlosem Zustand gefun» den und sodann in das Landeskrankenhaus ern- geliefert. Dort starb er auf dem Operationstisch.

Der Verleger desHersfelder Kreisblattes" gestorben

Hersfeld, 14. Sept. Im Alter von 52 Jahren ist gestern mittag nach längerem Leiden der Der- leger desHersfelder Kreisblattes", Buchdruckere:^ besser Franz Funk, gestorben. Mit ihm ist eins geachtete Persönlichkeit Hersfelds dahingegangen, der in vielen Aemtern mit seiner ganzen Kraft seinem Berufsstande und damit der Allgemeinheit diente.

Tragödie der Zeit

kirn (Nahe), 14. Sept. Seit Jahren bezog ein hiesiger 58jähriger Invalide eine Rente, die ihm durch die letzten Sparmaßnahmen entzogen wer­den sollte. Er hatte Berufung eingelegt und er­reichte, daß in dem Rentenentziehungsverfahren eine Verhandlung in Koblenz angesetzt wurde, zu der er eine Ladung erhielt. Der Mann lies nun von Haus zu Haus, um von irgendjemand die Fahrtkosten vorgelegt zu bekommen. Er fand über­all, bei Freunden und Nachbarn, verschlossene Türen. Niemand konnte ihm das Geld geben. Zu­letzt bat er das Bürgermeisteramt um Vorstreckung der Fahrtkosten. Aber auch hier erhielt er einen abschlägigen Bescheid. Der Mann wurde dadurch tiefsinnig und machte seinem Leben durch Erhängen ein Ende.

Seltsame

StelchstassauslSkuusett

Wie Bismarck überraschend den Reichstag auf­löste Zusammentritt der Nationalversamm­lung wird durch militärische Gewalt verhindert EromwellsRumpfparlament-

Die jüngste Reichstagsauflösung, die durch den Reichstagspräsidenten Göring verhindert werden sollte, gehört zu den sonderbarsten Erscheinungen, die jemals sich in dem parlamentarischen Leben der Völker ereignet haben. Immerhin gibt es einige sensationelle Reichstagsauflösu ng e n oder Verhinderungen von Parlamentssitzungen, die dem jüngsten Ereignis nicht unähnlich sind, wenn sie auch unter anderen Umständen erfolgten. Bismarck hat einmal während seiner langen Regierungszeit zu einer merkwürdi­gen Reichstagsauflöfung feine Zuflucht genommen, und zwar war es die erste Auflösung des deutschen Reichstages nach dem Kriege 1870. Die Attentate, die auf Kaiser Wilhelm I. am 11. Mai 1878 von Hödel und am 2. Juni 1878 von No besing unter­nommen worden waren, waren die unmittelbare Ursache dazu. Nach dem Attentat von Hödel hatte Bismarck dem Reichstag ein Sozialistengesetz vor­gelegt, um dadurch die damals noch jungen Bestre­bungen der Sozialidemokratie zu bekämpfen. Man glaubte zwischen dem Attentat und den sozialdemo­kratischen Lehren einen inneren Zusammenhang feststellen zu können. Das Gesetz wurde abgelehnt, der Reichstag vertagt. Als nun am 2. Juni das zweite Attentat erfolgte, beschloß Bismarck die sofor­tige Auflösung des Reichstags, die er als preußischer Ministerpräsident beim Bundesrat beantragte. Er wartete den Zusammentritt des Reichstages nicht mehr ab, um aus der berühmt gewordenen roten Mappe das Auflöungsdekret vorzulösen, das damals die Verordnung des Kaisers enthielt.

Bismarck löste den Reichstag durch eine Ver­kündigung auf, die durch das Reichsgesetzblatt am 11. Juni 1878 veröffentlicht wurde. Dies war ein ungewöhnlicher Weg. Eine zweite völlig über­raschende Auflösung des Reichstages durch Bismarck erfolgte vor der dritten Beratung der berühmten Heeresvorlage. Unter ganz anderen Umständen, die mit den jüngsten Ereignissen eine gewisse Aehnlich- keit aufweisen, erfolgte das Ende der deutschen Nationalversammlung, die in Frankfurt a. M. tagte. Die Eröffnung der ersten deutschen Nationaloer- fammlung, die 568 Mitglieder zählte, erfolgte am 18. Mai 1848 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main, deren Präsident Heinrich von Gagern war. Diese Nationalversammlung, die sich aus den her­vorragendsten Gelehrten und bedeutendsten Män-

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Machen Sie es also wie Wir : stellen Sie immer die Qualität der le­bensmittel in den Vordergrund!

25 ist jo nicht nur Ihre Gesundheit, die den größeren Vorteil davon hat. Auch Ihr Haushaltsbuch wrd ihnen schwarz auf weiß bewei­sen, daß nicht der Preis, sondern die Qualität entscheidet. Denn mit guten lebensmiheln »^ schotten Sie besser, S.e haben

geringere Mengen.