WnaueMzeiger
WvWeaeral Anzeiger M^W^bAana« Stadt und Land
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Kv. 216
Mittwoch, de«
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14, September
1032
Welch ein Wirrwarr!
Die Keichsvesievuus verweigert Gvicheine« in de« AuSkOüKe« - ^ebevwachunss- ausichuH und SluSwürtigev SlusichuS beichuldise« die KeichsvesievUns des Dev-aftunss-
bruches - Ai«de«buvs stellt sich hinter Pape«
- Dev ^onW geht weiter
«UN aber Schlusr
' Der Hauptkonflikt zwischen dem Reichstag und der Reichsregierung ist beigelegt. Auch der Reichstagspräsident hat zugegeben, daß die Auflösung des Reichstages zu Recht besteht, und daß der aufgelöste Reichstag deshalb nicht mehr zusammentreten kann. Anstelle des Hauptkonsliktes aber haben sich gestern ein paar Nebenkonflikte eingestellt, die bis zur Stunde noch nicht in gegenseitiges Wohlgefallen aufgelöst werden konnten, vielmehr weitere, gefährliche Auswirkungen nach sich ziehen können.
Reichskanzler und Reichsinnenminister weigerten sich gestern, vor dem Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung zu erscheinen, vor den sie auf Grund eines sozialdemokratischen Antrages zitiert wurden. Der Reichskanzler steht auf dem Standpunkt, daß in demVerhältnis zwischen der Regierung und dem Parlamente erst eine vollständige Klärung ein- getreten sein muß, ehe Vertreter der Reichsregierung vor dem Ständigen Ausschuß des Reichstages erscheinen können. Bis jetzt ist das Verhältnis noch durch einen Brief des Reichstagspräsidenten getrübt, der dem Reichskanzler von dem Ergebnis der Montagsabstimmungen offiziell Mitteilung machte. Hier liegt der letzte Punkt, in dem die Meinungen zwischen dem Reichstagspräsidenten und dem Reichskanzler noch auseinandergehen. Für den Reichskanzler existieren die am Montag gefaßten Beschlüsse des Reichstages über die Aufhebung der Notverordnung bzw. über das Mißtrauensvotum nicht. Der Reichstagspräsident hält sie nach wie vor als rechtsgültig aufrecht. Ueber diese Streitfrage hat sich gestern schließlich ein eigenartiges Dennisspiel entwickelt, in dem die Bälle des Verfassungsbruches von der einen auf die andere Seite hinübergeschlagen wurden. Diese „Politik in Briefen" erreichte ihren Höhepunkt in einem Briefwechsel zwischen dem Reichstagspräsidenten Göring und dem Reichspräsidenten von Hindenburg. Präsident Göring verlangte in dem Brief von dem Reichspräsidenten als dem berufenen Hüter der Verfassung die Anweisung, daß der Reichskanzler und der Reichsinnenminister unverzüglich vor dem Ausschuß erscheinen. Der Reichspräsident wies in seinem Antwortschreiben die Beschuldigungen gegen den Reichskanzler und den Reichsinnenminister mit Nachdruck zurück und verlangte Anerkennung seiner (des Reichspräsidenten) Order über die Auslösung des Reichstages und Anerkennung der damit geschaffenen Rechtslage: In diesem Falle würde dem Erscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnsnmini- sters vor dem Ausschuß nichts mehr im Wege stehen.
Wir sind der Ansicht und wir glauben, der größte Teil des deutschen Volkes teilt diese Ansicht, daß diese Art der Auseinandersetzung zwischen dem Reichstag und der Reichsregierung bzw. dem Reichspräsidenten Deutschlands nicht würdig ist, und daß damit, wie überhaupt mit dem Kriegszustand zwischen Reichsregierung und Reichstag, bzw. den noch bestehenden Ausschüssen unverzüglich Schluß gemacht werden muß. Beide Teile sollten sich bemühen, diesen Zustand zu beenden, denn das deutsche Volk hat heute ganz andere Sorgen als die Austragung von Streitfragen, die an der Sache an sich doch nichts ändern können. Deshalb nochmals: Schluß mit dem unwürdigen Spiel!
Slaalsgerichtshof wird nicht angerufen
Berlin, 13. Sept. 3n parlamentarischen Kreisen erwartete man gestern, daß einzelne Länder den Staatsgerichtshof anrufen würden, um fest- zusiellen, daß der Reichstag nicht verfassungsmäßig aufgelöst sei. Ein solcher Schritt der Länderregierungen wäre der Reichslagsmehrheit sehr erwünscht gewesen, weil es zweifelhaft war, ob der Reichstag selbst zur Anrufung des Slaatsgerichlshofes aktiv legitimiert ist. wie das rv.-Nachrichtenburo hort, rechnet man jedoch heute nicht mehr damit, daß der Staatsgerichtshof zur Entscheidung in dem zwischen Parlament und Regierung ansgebrochenen Ver- tasjungsstreit angerufen wird.
D er neue MsuAiSt
Berlin. 13. Sepl. Der Konflikt zwischen der Reichsregierung und dem Reichslag, der bei den Vorgängen um die Reichstagsauflösung offen ausgebrochen ist hat sich am Dienstag in dem Ausschuß zur WahrungderRechtederVolksvertretung und im Auswärtigen Ausschuß, die auch nach einer Reichsiagsauflösung bestehen bleiben, fortgesetzt. Beide Ausschüsse verlangten das Erscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers bzw. des Reichsaußenministers und Reichswehrministers zu den Beratungen. Die Reichsregierung weigerte sich aber, vor den Ausschüssen zu erscheinen, worauf in beiden Ausschüssen die Mehrheit in scharfen Entschließungen gegen das Verhalten der Reichsregierung protestierte. Es folgte ein Briefwechsel zwischen Goring und Hindenburg, wobei sich der Reichspräsident hinter den Reichskaznler stellte.
Der neue Zwist
Berlin, 13. Sept. Der Reichstagsausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung trat am Dienstag vormittag unter dem Vorsitz des Abg. Löbe zusammen. Die Beteiligung der Parteien war außerordentlich stark. Auch Reichstagspräsident Göring nahm an der Sitzung teil. Ebenso waren die Länder durch zahlreiche Gesandte vertreten. Von der Reichsregierung war zunächst nur Ministerialdirektor Gottheiner vom Reichsinnemmni- sterium erschienen. Dieser gab zu Beginn der Sitzung eine Erklärung ab, in der es heißt:
Evrsiivuns dev Keichsvesrevuns
Die Reichsregierung hält daran fest, daß das Vorgehen des Reichstagspräsidenten in der gestrigen Sitzung des Reichstages mit der R e i ch s Verfassung und mit der Geschäftsordnung des Reichstages nicht vereinbar ist.
Wenn der Reichslagspräsident nach der Wortmeldung des Reichskanzlers noch einen Beschluß auf namentliche Abstimmung herbeiführtc, so ergibt sich daraus mit völliger Klarheit, daß die A b st i m- mung bei der Wortmeldung des Reichskanzlers noch nicht begonnen hatte, und daß der Präsident selber die Abstimmung noch nicht als begonnen ansah. Damit sieht fest, daß dem Reichskanzler geschäslsordnungs- und verfassungswidrig das wort versagt worden ist.
Infolge dieses Verhaltens des Reichstagspräsidenten war der Reichskanzler genötigt, die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten, die die Auflösung des Reichstages verfügte, in der Weise dem Reichstag zu übermitteln, daß er sofort nach der wiederholten Ablehnung der Worterteilung die Urkunde dem Reichstagspräsidenten übergab. Mit der Uebergabe der Urkunde trat die Auflösung in Wirksamkeit. Jede weitere Tätigkeit der noch versammelten Abgeordneten entbehrte damit der verfassungsrechtlichen Grundlage. Beschlüsse des Reichstages über die Aufhebung der Notverordnung vom 4. September und über die Entziehung des Vertrauens liegen daher nicht vor. Ungeachtet dieser klaren Rechtslage hat der Präsident des Reichstages an den Reichskanzler in den gestrigen Abendstunden folgendes Schreiben gerichtet:
Der Reichstag hat in feiner Sitzung vom 12. September 1932 auf Grund der Anträge Torglers und Genossen mit 512 bei 559 abgegebenen Stimmen beschlossen: 1. Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben: 2. die Verordnung der Reichsregierung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben: 3. der Reichstag entzieht der Reichsregierung von Papen das Vertrauen.
Aus diesem Schreiben in Verbindung mit den Erklärungen, die er gestern abgegeben hat, ergibt sich, daß der Reichstagspräsident die Auflösung des Reichstages nicht anerkennt. Mit dieser Stellungnahme des Reichspräsidenten steht die Einberufung des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung in Widerspruch.
Die Reichs regierung ist jederzeit bereit, mit dem nach Artikel 35 der Reichsverfassung bestellten Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung zu verhandeln. Sie muß es l jedoch ablehnen, in solche Verhandlungen einzutre- I ken, ehe nicht der Reichslagspräsident sein Schreiben vom 12. September 1932 zu- rückaezogen hat.
Nach Abgabe dieser Erklärung verließ Ministerialdirektor Gottheiner die Sitzung.
KeMsiasspLMdent Govins erklärte, er müsse anerkennen, daß die Reichstagsauflösung rechtsgültig sei,
da auch ein gestürzter Reichskanzler ein Auflösungsdekret gegenzeichnen könne, so lange er das Vertrauen des Reichspräsidenten habe. Dagegen müsse er auf seinem Standpunkt beharren, daß die Abstimmungen rechtsgültig seien, da sie bereits begonnen hatten, als der Reichskanzler sich zum Wort gemeldet hatte. Allerdings habe er auch formal-juristisch lebhafte Bedenken, ob die Begründung, die für die Auflösung gegeben worden sei, mit dem Geist und dem Sinn der Verfassung übereinstimme.
Nach kurzer Debatte wurde gegen die beiden deutschnationalen Stimmen ein sozialdemokratischer Antrag angenommen, wonach der Ausschuß die Anwesenheit des Reichskanzlers und des M i n i ft e r s des I n n e r n verlangt.
De« Beschluß des Ausschusses
Der vom Ausschuß angenommene Antrag lautet:
Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung hat gemäß Artikel 33 der Reichsverfassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsminister desJnnern zu feiner heutigen Sitzung verlangt. Der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern haben ihr Erscheinen von Beding un gen abhängig gemacht. Das ist nach dem klaren Wortlaut des Artikels 33 der Reichsverfassung nicht zulässig. Die Reichsregierung hat diese Rechlsauffassung auch anerkannt durch ihr Verhalten im Juni vor dem damaligen lleberwachungsausschuß. Der Ausschuß stellt fest, daß sich der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern durch ihre Handlungsweise eines offenen Bruchs der Reichs- verfassung schuldig gemacht haben. Er erwartet, daß der Herr Reichspräsident als der be-
S-tiM in Beteten
zwei Stbeeiben GSviuss an »ave« - Briefwechsel »wische« Sindenbuvs-GSvins
Gövins und der Kanzler
Berlin, 13. Sept. Reichstagspräsident Göring hat an den Reichskanzler Papen heute nachmittag zwei Schreiben gerichtet. Das erste lautet:
„Den Vorwurf des Verfassungsbruches, den Sie mir in Ihrem gestrigen Briefe gemacht haben, muß ich aufs schärfste zurllckweisen. Ich stelle ausdrücklich fest, daß ich bereits die Abstimmung eröffnet hatte, als Sie sich zum Wort meldeten. Ich bin der Auffassung, daß während einer Abstimmung, die eine unteilbare Handlung bedeutet, überhaupt keine Worterteilung gegeben werden darf. Dies beweist die bisherige Praxis aller Parlamente. Ich war also gezwungen, zunächst die Abstimmungshanülung ab rollen zu lassen. Die Auflösung des Reichstags war daher nach meiner Auffassung erst nach der Abstimmung wirksam. Ich bitte Sie daher, den V o r w u r f des Verfassungsbruchs zurückzunehmen, da die Voraussetzungen für eine solch schwere Ehrenkränkung nicht gegeben sind."
Das zweite Schreiben hat folgenden Wortlaut:
„Nachdem ich mich überzeugt habe, daß auch Minister, denen der Reichstag das vertrauen entzogen hat, zur Gegenzeichnung eines Auslösungsdekrets berechtigt sind, habe ich meine Auffassung bereits gestern abend dahin korrigiert, daß der Reichstag formaljuristisch zu recht aufgelöst ist und daher weitere Sitzungen oder Handlungen mit Ausnahme der in der Verfassung vorgesehenen Ausschüsse nicht siallsinden werden."
rufene Hüter der Verfassung den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister des Innern zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten unverzüglich a n h ä l t.
Der Ausschuß beschloß, daß dieser Antrag nicht nur der Reichsregierung, sondern auch dem Reichspräsidenten übermittelt werde. (Dies ist durch den Reichstagspräsidenten geschehen. Siehe besondere Meldung. D. Red.).
^Abftkmmuns wav vevfMunssmätzrs"
Der zweite Teil der Verhandlungen im Ueber» wachungsausschuß drehte sich um die Frage, ob die Auflösung des Reichstages zu Recht erfolgt fei und ob die Abstimmungen im Reichstagsplenum entsprechend den Verfassung^ bestimmungen vorgenommen worden seien. Nach längeren, teilweise juristischen Ausführungen verschiedener Redner wurde ein Antrag des Abg. Frank (Nat.-Soz.) angenommen, worin der Ausschuß feststellt, daß die A b st i m m u n g im Reichstage am 12. September 1932 über die Aufhebung der Notverordnungen und die Entziehung des Vertrauens gegenüber dem Reichskabinett Papen verfassungsmäßig waren.
Weiter wurde ein Antrag des Abg. Wegmann (Ztr.) angenommen, der lodete: .1 ™e am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstages verstößt gegen Artikel 25 Abs. 1 der Reichsverfassung, weil die in dem Auflösungsdekret angenommene Gefahr, der Reichstag könnte die Aufhebung bestimmter Not- verordnungen verlangen, keinen konkreten Anlaß darstellt, wie er im Artikel 25 Abs. 1 der Reichsverfassung gefordert wird.
2. Die âm 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstags verstößt gegen Artikel 48 Abs. 3 Satz 2 der Reichsverfassung, weil sie das wichtige verfassungsmäßige Recht des Reichstages, die Aufhebung von Notverordnungen zu verlangen, verletzt und eine Wiederholung der Auflösung dieses Rechts des Reichstags dauernd beseitigen würde."
Der Antrag Frank (Nats.) wurde mit den Stimmen der Nationalsozialisten und Kommunisten gegen die Stimmen der Deutschnationalen, des Zentrums und der SPD. angenommen. Der Antrag Wegmann (Zentr.) wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen bei Stimmenthaltung der Kommunisten angenommen.
Der Ausschuß stellte es in das Ermessen des Vorsitzenden Abg. Löbe (Soz.), wann eine weitere Sitzung stattfinden soll.
(gniftbiebene Zurückweisung durch Hindenburg
Reichstagspräsident Göring hatte den Beschluß des Ausschusses schriftlich an den Reichspräsidenten übermittelt, wobei er weder Anrede noch eine Schlußformel benützte. Der Reichspräsident hat daraufhin in der gleichen Art folgendes geantwortet:
«Den in Ihrem Schreiben vom heutigen Tage gegen den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister des Inneren erhobenen v o r w u r f des Verfaffungsbruches weife ich mit Entschiedenheit zurück. Die Fragen, mit denen sich heute der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung befaßt hat, wären nie entstanden, wenn Sie, wie es die Reichsverfassung vorschreibt, dem Herrn Reichskanzler das Wort zur Verlesung meiner Auslösungsverordnung erteilt, oder zum mindesten zugleich nach Zustellung dieser Verordnung die Sitzung des Reichstages geschlossen hätten. Sobald Sie, Herr Reichslagspräsidenl, und der Ausschuß diese unanfechtbare Rechtslage ausdrücklich anerkennen, wird, wie die Reichsregierung bereits erklärt hat, einem Erscheinen des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsministers des Innern vor dem Ausschuß nichts im Wege stehen. gez. von Hindenburg."
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Zu dem Schreiben des Reichstagspräsidenten Göring an den Reichspräsidenten, in dem die üblichen Höflichkeitsformeln fehlen, teilt dis Pressestelle der NSDAP. mit, Reichstags-