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HanaueWzeiger

E^VNeneral Änzeigev <w^flMrS<m<m Giadi und Land

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Mittwoch, den

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Le. unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Äezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Lezugspreises. / Fürplahvorschrist u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.^Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Feruspr. ZdSü, 3957,3958

24. Ä«S«ft

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Mahnung zur Vesonnenheit

Gemeinsamer Anßvuk der Reichs- ««d preußischen Regievuns

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Die Reichsregierung und die preußische Staats­regierung veröffentliche^. im Zusammenhang mit der politischen Situation, die sich nach dem Beuthener Urteil ergeben hat, eine Kundgebung. Es handelt sich um eine amtliche Kundgebung, auf deren Abdruck die Reichsregierung entscheidenden Wert legt. Sollte die Kundgebung von einzelnen Zeitungen nicht gebracht werden, so wird sie den betreffenden Zeitungen auf Grund einer Zwangs- r Auflage zugehen. Blätter, die sich weigern, si; zu veröffentlichen, werden verboten werden.

Auf-dem Garnisonfriedhof in Kiel wurden die Riobe"-Opfer feierlich zur letzten Ruhe bestattet.

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Held hatte am Dienstag beim Reichskanzler und Reichsinnen- mimster wichtige Besprechungen in Berlin, die sich auf verfassungsrechtliche und politische Fragen be- zogen. *

Die Teilnahme des Reichskanzlers am Stahl­helmtag liege, wie von zuständiger Stelle erklärt wird, durchaus im Bereich der Möglichkeit Die Teilnahme des Reichspräsidenten hänge vor allem davon ab, ob sich der Reichspräsident während des Stahlhelmtages in Berlin befinde.

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* Die Pressestelle der Reichsleitung der NSDAP, erhebt schärfsten Einspruch gegen das Beuthener Urtfert und verlangt vom Kanzler sofortige Aus­hebung der Todesurteile, die unter keinen Umstän­den vollstreckt werden dürften. Adolf Hitler hat Èen Protestaufruf erlassen.

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Die Ergebnisse der Ottawaer Konferenz wer­den von den Kolonien und Dominien mit Befrie diguna, jedoch keinesfalls mit überschwenglicher Ge­nugtuung aufgenommen. Kanada befürchtet Rück­wirkungen auf seinen Handel mit Amerika und amerikanische Gegenmaßnahmen.

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* Im österreichischen Nationalrat wurde gestern mittag mit 82 gegen 80 Stimmen der Beharrungs­beschluß gefak-l ' der den Einspruch des Bundesrates gegen das Lausanner Protokoll unwirksam macht.

* Die Trauerfoier für den verstorbenen ehe­maligen Chef der Reichsmarine, Admiral a. D. Zenker, fand am Dienstag nachmittag in der Fried­hofskapelle von Osterode unter überaus großer An­teilnahme der Bevölkerung statt.

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Die norwegischen Flieger Thor Solberg und Karl Petersen sind um 5.43 Uhr nach Harbour Grace aufgestiegen, wo sie ihre Denzinvorräte auffüllen und den Ozeanflug nach Oslo beginnen werden.

In Rio de Janeiro ist ein Militäraufstand aus­gebrochen, der aber rasch niedergeschlagen werden konnte.

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Der Vorstand der nationalsozialistischen preu­ßischen Öandtagsfraktion hat den Borsitzenden des Rechtsausschusses in einem Schreiben ersucht, den Rechtsausschuß auf einen möglichst nahen Termin einzuberufen, um zur Aufhebung von Amtsgerichten Stellung zu nehmen. Der Fraktionsvorstand ist der Ansicht, daß die Aufhebung rückgängig zu machen ist, weil sie sachlich nicht begründet sei und eine außerordentlich schwere Schädigung der Bevölke­rung der betreffenden Gerichtsbezirke darstelle. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses ist Abgeordneter Dr. v. Gersdorfs.

Die Entweichung der Strafgefangenen Thilecke und Wischnewski aus der Jrrenbeobachtungsabtei- -lung des Gefängnisses Plötzensee ist, soweit bisher ermittelt werden konnte, durch grobe Nachlässigkeit einiger Beamter ermöglicht worden. Die Beamten sind'abgelöst: Straf- und Disziplinarverfahren gegen sie sind eingeleitet. Darüber hinaus ist der Präsi­dent des Strafvollzugsamts um schleunige Nach­prüfung und Berichterstattung ersucht, ob noch weitere Verfehlungen oder Verstöße gegen die strengen Beobachtungsvorschriften oorgekommen sind. *

Das Marinemimsterium dementiert, daß bei einem Tauchversuch des U-BootesAragon" Be- satzunosanaehörige zu Schaden gekommen seien, wie der --Populaire" heute morgen berichtet hatt»

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Wie Havas aus Schanghai berichtet, hat die chinesische Zentralregierung den Gouverneur der Provinz Jehol angewiesen, den japanischen An­griffen Widerstand zu leisten.

) Näheres siehe politischen Teil.

Säe Erhaltung des NEtsftaatts

Berlin, 23. Aug. Die Reichsregierung und preußische Slaatsregiccung erlassen folgende Kundgebung:Gezwungen durch Gewalttaten im innerpol.tischen Kamps, welche das Ansehen des Reiches aufs schwerste gefährdeten, hatte der Herr Reichspräsident auf Vorschlag der Reichsregierung schärfste Strafen gegen den po­litischen Terror verhängt.. Mit dem Augenblick, in dem diese Verordnung in Kraft getreten ist, mußte sie gleichmäßig gegen jedermann, der Recht und Gesetz verletzt, ohne Ansehen der Partei oder der Person Anwendung finden. Die Reichs­regierung wird nötigenfalls alle Machtmittel des Staates einsetzen, um den Vor­schriften des Rechts unparteiisch Geltung zu verschaffen und wird nicht dulden, daß sich irgendeine Partei gegen ihre Anordnung auflehnt. Ebensowenig wird sich die preußische Staatsregierung durch politischen Druck in der pflichtmäßigen Prüfung beeinflussen lassen, ob sie das Begnadigungsrecht im Falle der Beuthener Todes­urteile ausüben kann. Die leidenschaftlichen Vorwürfe, die in der Oeffentlichkeit gegen diese Urteile erhoben worden sind, sollten sich gegen die Urheber der blutigen Ereignisse und nicht gegen die Staatsgewalt richten, die im Interesse der Gesamt­heit zu so scharfen Maßnahmen greifen muhte. Die Reichsregierung wird jeden Versuch, die Grundsätze des Rechtsstaates zu verfälschen und die politischen Leiden­schaften zu erneuten Ausschreitungen aufzustacheln, zu begegnen wissen.

GttLevs AngE auk OsssM

München, 23. Aug. Don Adolf Hitler ist an die zum Tode verurteilten SA.-Leute folgendes Tele­gramm abgesandt worden:Meine Kameraden! Angesichts dieses ungeheuerlichsten Bluturteils fühle ich mich mit euch in unbegrenzter Treue ver­bunden. Eure Freiheit ist von diesem Augenblick an eine Frage unserer Ehre, der Kampf gegen eine Regierung, unter der dieses Urteil möglich war, unsere Pflicht. Adolf Hitler."

Gleichzeitig veröffentlicht Hitler imVölkischen Beobachter" einen Aufruf, in dem es unter an­derem heißt:

Erst in dem Augenblick, da endlich das Maß zum Ueberlaufon voll war, und der Terror der roten Mord- und Verbrecherorganisationen uner­träglich wurde, schwang sich dienationale Regie­rung" von Papen blitzschnell zu einer Handlung auf. Die ersten Dokumente ihres nationalen Wollens kennen wir nun. Am selben Tage fast, an dem die Mörder und Peiniger unserer Ohlauer Parteigenossen mit geringen Strafen davonkamen, obwohl wir bei diesem einen Ueberfüll 2 Tote und 27 Schwerverletzte zu beklagen hatten, haben die Gerichte der Regierung des Herrn von Papen fünf Nationalfoziallsten zum Tode verurteilt.

-Oesterreich ist versaust Lautannev Anleihe angenommen

Wien, 23. Aug. Rach einer zweistündigen Sitzung, begleitet von Skandalszenen, wie man sie selten in der Geschichte des neuösterreichschen Parlaments erlebt hatte, wurde die Lausanner Vorlage mit den schwer einschränkenden Bedingungen des Landbundes end­gültig zum Gesetz erhoben. Das Stimmenverhältnis war 82:80 bei 165 Abgeordneten. Die Mehrheit fehle sich zusammen aus Lhristlichsozialen, Landbündlern und fünf heimmehr­abgeordneten, die Minderheit aus Sozialdemokraten, Großdeutschen und zwei heimwehrlern.

Mit dem gleichen Stimmenverhältnis 82:80 wurde ein großdeutscher Antrag abgelehnt, wonach vor der Unterschrift des Bundespräsidenten der Be­schluß des Nationalrates noch einer Volksab­stimmung zu unterziehen wäre.

Die Debatte wurde eingeleitet durch eine Rede des sozialdemokratischen Abgeordneten Glöckel, die stürmische Wutausbrüche bei den Christlichsozialen Hevvorrief. Er kritisierte aufs schärfste die unerlaub­ten Methoden, mit denen sich die Regierung diese winzige Mehrheit verschafft habe. Er warf dem Bundeskanzler Dr. Dollfuß vor, aus Verzweiflung oder sträflichem Leichtsinn diesen Stimmenschacher nach der Mandatsniederlegung Vingls betrieben zu haben.

Das Ausland müsse von dem Druckmittel pein­lich berührt feip,mit denen man den kranken Vinzl zur Zurückziehung seiner Mandatsniedevlegung ver­anlaßte, um einen Staatsvertrag mit ein oder zwei Stimmen üurchzudrücken Es habe noch nie eine Regierung gegeben, d e das Ansehen des österrei­chischen Parlaments so herabgesetzt hätte."

Nach Glöckel bezeichnete der Großdeutsche Dr. F o p p a die Art, wie dieser Kampf geführt werde, als europäischen Skandal. Der Vertrag von Lausanne sei dann im Hause mit 81 zu 80 Stim­men angenommen, aber im Bundesrat abgelehnt

Deutsche Volksgenossen! Wer von Euch ein Ge­fühl für den Kampf um die Ehre und Freiheit der Nation besitzt, wird verstehen, weshalb ich mich weigerte, in diese bürgerliche Regierung einzutre­ten. Die Justiz des Herrn von Papen wird am Ende viele Tausende von Nationalsozialisten zum Tode verurteilen. Glaubt man dieses von Blindheit geschlagene, das ganze Volk herausfordernde Vor­gehen auch mit meinem Namen decken zu können? Die Herren irren sich! Herr von Papen, Ihre blutige Objektivität kenne ich nicht! Ich wünsche dem nationalen Deutschland den Sieg und seinen marxistischen Zerstörern und Verderbern die Vernichtung. Zum Henker der nationalen Freiheitskämpfer des deutschen Volkes aber eigne ich mich nicht.

Mit dieser Tat ist unsere Haltung diesem nationalen Kabinett gegenüber endgültig vorge­zeichnet. Es mag der Himmel über uns Qualen über Qualen schicken. Unsere Bewegung wird auch mit dieser Regierung der Hinrichtung unserer Mit­kämpfer fertig werden. Herr v. Papen kann ruhig solche Bluttribute über unsere Bewegung setzen. Die Kraft der nationalen Erhebung wird mit die­sem System so sicher fertig, wie sie den Marxismus trotz dieser Versuche zu seiner Rettung dennoch be­seitigen wird. Angesichts dieses ungeheuerlichsten Bluturteils gibt es für uns erst recht nur einen

worden.Die zwei größten Staats­männer dieses Landes mußten ster­ben, die Hintertreppenpol.tik in Form eines Mandatraubes mußte einsetzen, um in diesem Haus die Mehrheit für Lausanne zu gewinnen. Aber die Regierung wird, sollte sie auch heute die Mehrheit erringen, ihres Sieges nicht froh werden. Noch ist nicht das letzte Wort über Lausanne ge­sprochen."

Aigner plädierte für die Staats-Notwendigkeit von Lausanne. Man solle froh sein, daß es im Hause Patrioten gebe, die diese Dinge ohne die Großdeutschen machten. Die Antwort auf die Frage Was dann, wenn die Anleihe von Lausanne ab­gelehnt wird?" sei man der Oeffentlichkeit schuldig geblieben. Als neue Sturmszenen wegen des Rufes Volksverrrat" entstanden, rief Aigner:Es geht nicht an, daß wir von dem Volk Achtung verlangen, wenn wir uns auf ein solches politisches Niveau begeben und uns der Gesinnungslumperei und des Verrats bezichtigen. Wir werden gewiß dieses Sie­ges nicht froh werden. Wir betrachten die Erfüllung der staatlichen Notwendigkeiten als Pflicht nicht der Regierung, sondern unseres armen, gequälten Va­terlandes wegen."

einzigen Lebensinhalt: Kampf und wieder Kampf. Wir werden den Begriffnational" be­freien von dieser Umklammerung durch eine Objek­tivität, deren wirkliches innerliches Wesen das Urteil von Beuchen gegen das nationale Deutsch­land aufpeitscht. Herr von Papen hat damit seinen Namen mit dem Blut nationaler Kämpfer in die deutsche Geschichte eingezeichnet. Die Saat, die dar­aus aber aufgehen wird, soll man künftig nicht mehr durch Strafen beschwichtigen können. Der Kampf um das Leben unserer fünf Kameraden setzt nun ein."

(Es besteht die Möglichkeit, daß dieser Aufruf den Bestimmungen der bekannten Pressenotoerord­nung widerspricht. Wir betonen deshalb ausdrück­lich, daß wir uns mit dem Inhalt dieser Erklärung nicht identifizieren. Die Red.).

Nie westöve Nebandiung dev Veu heuev Todesurteils

Berlin, 23. Aug. Hinsichtlich der weiteren Be­handlung der von dem Sondergericht in Beuchen gefällten Todesurteile wird von zuständiger Stelle mitgeteilt:

Auf das Verfahren der Sondergerichke finden gemäß § 7 der Verordnung der Reichsregierung vom 9. August 1932 die Vorschriften der Straf­prozeßordnung Anwendung, soweit wie nicht in der Verordnung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Daher ist die Vollstreckung von Todesurteilen, auch wenn sie von Sondergerichten gefällt sind, gemäß 8 453 der Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn die Entschließung der zur Ausübung des Gnadenrechts berufenen Stelle ergangen ist, von dem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch zu machen. Da die Sondergerichke Ländergerichte find, ist die zur Ausübung des Gnadenrechls berufene Stelle in diesem Falle nicht der Reichspräsident oder die Reichsregierung, sondern gemäß Artikel 54 der preußischen Verfassung die preußische Slaals- regierung.

Das Verfahren regelt sich, wie bei allen Todes­urteilen preußischer Gerichte, nach der allgemeinen Verfügung vom 26. August 1919 über die Zustän­digkeit und das Verfahren in Gnadensachen. Da­nach hat der Oberstaatsanwalt, nachdem er zunächst die Stellungnahme des Generalstaalsanwalls ein- geholt hat, die Akten mit einer Aeußerung dem Beauftragten für Gnadensachen vorzulegen. Dieser Hal in jedem Falle, ohne auf die Einreichung eines Gnadengesuches zu warten, mit größter Beschleu­nigung an den Justizminister zu berichten. Seinem Bericht hat er eine Aeußerung des Vorsitzenden des Sondergerichts, des Gnadenanwalls und etwa noch anderer' von ihm gehörten Stellen beizufügen.

Es ist selbstverständlich, daß neben tunlichster Beschleunigung allen beteiligten Stellen mit Rück­sicht auf die Bedeutung der Angelegenheit sorg­fältigste Prüfung obliegt.

GUÄdsusskuK fite die Veutbs-ev Sevuvtsilten

Gleiwitz, 23. Aug. Die Ortsgruppe Gleiwitz der Vereinigten Verbände heimattreuer Oberschle stier hat an den Reichskanzler ein Telegramm gerichtet, in dem auf das Anwachsen der kommunistischen Stimmen durch den Uebertriti polnischer Wähler zu dieser Partei hingewiesen wird. Dieser Eroberungssucht hätten die nationalen Wehr­verbände, insbesondere der Oberschlesische Selbst­schutz, der Stahlhelm und die SA. der National­sozialisten, eine starke Abwehrlinie entgegengesetzt, und lediglich aus diesen nationalen Gegensätzen heraus seien die bedau­erlichen Vorkommnisse in Potempa zu erklären. Eine Vollstreckung des Urteils an bisher unbescholtenen deutschen Kämpfern würde keineswegs zur Beruhigung beitragen, sondern dar­über hinaus innere Unruhen und auch eine Gefähr­dung der Ostgrcnze zur Folge haben. Die Orts­gruppe bittet daher um Wiederaufnahme des Ver­fahrens oder um Begnadigung der Verurteilten.

Demonstrationen in VveSia«

Breslau, 23. Aug. Nachdem es bereits Heuke nachmilkag wegen des Beuthener Urteils in Breslau zu Ansammlungen gekommen war, zog in den Abendstunden ein Demonstrationszug durch die Stra­ßen der Innenstadt und brachte Rufe aus wie: Nieder mit dem Schandurteil von Beuthen!", Gebt uns unsere Kameraden frei!",Rieder mit der Vapen-Regierung!". Die Polizei versuchte an mehreren Stellen, den Zug aufzulösen. Als der Zug am Warenhaus Wertheim vorbeikam, ertönte plöh-

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