HanaueWzeiger
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Danau «Stadt
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Kr. 192
Dienstag, den
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23« August
1932
M Todesurteile in Beuchen
Erregung in Beuchen - Die Etaatsautovitat toll gewahrt werden
£««)» Iw^^ow*
Wie das Nachrichtenbüro des Ddz. erfährt, sind die Reichstagsfraktionen des Zentrums und der DNVP. zu ihren ersten Sitzungen auf Montag, den 29. August, einberufen worden. Die nationalsozialistische Reichstagsfraktion wird sich am 30. August vor der Eröffnungssitzung des Reichstags versammeln.
* In Durchführung der preußischen Sparver- ordnung, durch die die Verminderung der preußischen Landkreise festgelegt worden war, wurden 60 Landräte in den einstweiligen Ruhestand ver- setzt. ,
* Der kommissarische preußische Innenminister veröffentlicht in einem Runderlaß an alle Polizeibehörden die neue Badeverordnung. Die Entscheidung über die Anstößigkeit der Badekleidung ist bis auf weiteres dem Ermessen der Ortspolizei- behörden übertragen worden.
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Im „Völkischen Beobachter" erklärte der preußische Landtagspräsident Kerrl, bei der Besprechung, die er vor drei Tagen mit Hitler gehabt habe, habe es sich um eine der üblichen Unterredungen gehandelt, die von Zeit zu Zeit stattfinden. Sie hätte die volle Einmütigkeit mit allen an- i wesenden Führern der Partei ergeben. Alle seien j sich darüber klar gewesen, daß es der Partei lediglich um den fZührungsanspruch gehe und daß sie legal die Macht erreichen werde, die ihr zustehe. Hitler habe mehrfach betont, daß er kein legales Mittel unversucht lassen würde, um ohne Kompromisse diese Macht zu erlangen.
Der dem Bayerischen Bauern- und Mittelstandsbund angehörende Reichstagsabgeordnete Karl Gandorfer ist in der Nacht zum Sonntag gestorben.
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Als Vertreter des Reichspräsidenten wird der Chef der Marineleitung, Admiral Raeder, an der am Dienstag nachmittag stattfindenden Beisetzung der „Niobe"-Opfer toilnehmen.
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havas meldet aus Buenos-Aires, daß der deutsche Kreuzer „Karlsruhe" dort eingelaufen ist. Er wurde von einer riesigen Menschenmenge, die sich auf der Reede eingefunden hatte, begrüßt. Zahlreiche beflaggte Boote fuhren ihm entgegen.
* Aus der Strafanstalt Plötzensse entwichen zwei Schwerverbrecher. Bei dem einen handelt es sich um den Muttermörder Thielecke.
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* Auf einen Gasthof in Groß-Kleeberg (Ostpreußen) wurde in der Nacht zum Montag ein Handgranatenanschlag verübt, der ohne Wirkung blieb.
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Der Dessauer Gemeinderat nahm am Montag einen nationalsozialistischen Antrag, das Bauhaus zum 1. Oktober ds. Js. zu schließen und allen Lehrern zu kündigen, an..
Bisher wurden 148 Opfer des Erdbebens in Nachitfchewan geborgen. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Rubel.
In Calheta, etwa 25 Kilometer westlich von Funchal, auf der Insel Madeira ereignete sich ein riesiger Erdrutsch, bei dem etwa 15 Millionen Kubikmeter Gestein und Erde von den Bergen niederging. Bisher sind keine Verluste an Menschenleben gemeldet.
Das Insterburger Sondergericht verurteilte zwei Nationalsozialisten, die an einer Schießerei , zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten in der Nacht zum Wahlsonntag teilgenommen hatten, zu 17 Monaten und fünf Monaten Gefängnis.
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Ministerpräsident Herriot hatte mit dem früheren Vorsitzenden der Jnterallierten Militärkontrollkommission in Berlin, General Rollet, eine längere Unterredung.
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Der Delegierte Boliviens hat am 19. d. M. folgendes Schreiben an das Völkerbundssekretariat gerichtet: „Ich beehre mich. Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß am 17. August eine Abteilung paraguayanischer Truppen, von drei Flugzeugen unterstützt, den bolivianischen Posten bei Caraya angegriffen hat, der nach dreistündig m Widerstand aufgegeben werden mußte. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit dringend auf diesen Vorfall lenken, der dazu angetan ist, die Lösung des bolivianischparaguayanischen Konflikts zu erschweren."
•) Näheres siehe yollm-h"" Test.
Ium Lode veeuvteilt
Beukhen, 22. Aug. Der Vorsitzende des Veulhener Sondergerichles, Landgerichls- direklor himme, verkündete am Montag um 16.45 Uhr das Urteil im Potempaer Prozeh. Das Urteil lautet gegen die Angeklagten Koltifch, Müller, Wollnitza und Graupner wegen politischen Totschlags auf Todesstrafe, gegen Kottisch, Müller und Graupner wegen gefährlicher politischer Körperverletzung außerdem auf zwei Jahre Zuchthaus, gegen Wollnitza wegen desselben verbrechens auf ein Jahr Zuchthaus. Gegen den Angeklagten Lachmann wurde wegen Anstiftung zum Morde ebenfalls auf T o d e s s l r a f e und außerdem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt. Der Angeklagte Hoppe wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Hadamik, Nowak und Czaja wurden freigesprochen.
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In der verhältnismäßig kurzen Urteilsbegründung entwickelte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Himme, die Entwicklung der Bereitschaften in Brodlawitz und in Rokittnitz, die von den Nationalsozialisten als Selbstschutz gegen die Kommunisten geschaffen worden seien. Einen breiteren Raum in der Urteilsbegründung nahm die Schilderung der Tatvorgänge ein.
Der Vorsitzende betonte, daß man als das Haupt der ganzen Aktion den Gastwirt Lachmann betrachten müsse, und daß die anderen Angeklagten, denen die Todesstrafe auferlegt wurde, als feine Opfer zu betrachten seien. Ohne weiter auf juristische Einzelheiten einzugehem erklärte der Nor- fitzende daß gar kein Zweifel darüber bestehe, daß bei der Tat der Angeklagten die Notverordnung vom 9. August 1932 in Anwendung zu bringen sei. Es sei somit erwiesen, daß die ersten vier Angeklagten sich des gemeinschaftlichen politischen Totschlags schuldig gemacht hätten, und daß Lachmann als Anstifter dafür in Frage komme. Sie könne nach dem Buchstaben des Gesetzes nur die Todesstrafe treffen.
Der Angeklagte Hoppe habe zweifelsohne gewußt, worum es sich handele. Da er Waffen geliefert habe, sei bei ihm die Beihilfe bzw. Begünstigung erwiesen. Bei dem Angeklagten Nowak hätten zweifelsohne starke Verdachtsmomente vorgelegen; das Beweismaterial habe jedoch zu einer Verurteilung nicht ausgereicht. Freigesprochen werden mußten auch die Angeklagten hadamik und Czaja, die bei der Tat überhaupt nicht zugegen gewesen sind, sondern im Lachmannschen Gasthaus gewartet haben,
Nie «Schlußsitzung in Neutbeu
Beuchen, 23. Aug. Am Montag vormittag hatte der Oberstaatsanwalt nach einer Anklagerede von VA Stunden gegen die Angeklagten Kottisch, Müller. Graupner, Wollnitza wegen gemeinschaftlicher Täterschaft und den Angeklagten Lachmann wegen politischen Totschlags und wegen Vergehens gegen das Kriegsgeräte-, das Waffenmißbrauchs- und das Schußwaffengesetz auf Grund der Verordnung gegen politischen Terror vom 9. August 1932 die Todesstrafe, sowie gegen die gleichen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre Zuchthaus beantragt. Für die Angeklagten Nowack und Hoppe hatte der Oberstaatsanwalt wegen Beihilfe zum politischen Totschlag fünf Jahre Zuchthaus beantragt.
Das vlâdovee des SbevftaatsanwalteS
Oberstaatsanwalt Lachmann betonte zu Beginn seiner Anklagerede, daß die politische Einstellung der Angreifer Anlaß und'Beweggrund der Tat bildeten, einer Tat, die furchtbarer und entsetzlicher ohne jeden Sinn und ohne jeden Zweck nicht zu denken sei. Dies werde bewiesen durch die Zeugenaussagen, die medizinischen Gutachten des Sachverständigen und durch die eigenen Angaben der Angeklagten. Der Kopf der Tat von Potempa sei in dem Angeklagten Lachmann zu suchen, der sich den Arm zur Ausführung der Tat aus dem SÄ.-Heim in Broslawitz entlieh. Bezüglich der Angeklagten Kottisch und Wollnitz, die angegeben hatten, der nationalsozialistischen Bewegung nicht anzugehören, sondern dem Oberschlesischen Selbstschutz, erklärte der Oberstaatsanwalt, daß sie als sympathisierende Mitglieder der NSDAP, zu betrachten seien.
Der Anklagevertreter schilderte dann im einzelnen. wie sich die Tat abgespielt habe, und kam zu dem Schluß, daß es sich um eine vorsätzliche Tötung handele. Die Angeklagten hätten mit Ueberlegung gehandelt. Der Oberstaatsanwalt begründete dann, daß die Tatbestandsmerkmale der materiellen Notverordnung vom 9. August vorliegen und dadurch die vorsätzliche Tötung zum politischen Totschlag werde. W
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Verteidiger Rechtsanwalt Luetgebrunne führte in seiner etwa zweistündigen Verteidigungsrede u. a. aus, daß er in der Theorie zwar mit dem Oberstaatsanwalt übereinstimme, nicht aber in der Praxis. Der Oberstaatsanwalt habe sich in der Schilderung der Bestialität, mit der die Angeklagten den so unglücklich zu Tode gekommenen Pietrzuch mißhandelt hätten, überboten. Er wünsche dem Oberstaatsanwalt nicht, miterlebt zu haben, auf welche Weise Horst Wessel zu Tode gequält worden sei. Die Aktion in der Nacht zum 10. August in Potempa fei lediglich als Abwehraktion gegen Bedrohungen von kommunistischer Seite zu erklären. Die Angeklagten seien als tüchtige Soldaten anzusprechen, die auf einen Befehl oder einen militärischen Anruf reagierten, ohne lange zu fragen, warum und weshalb.
In tatsächlicher Beziehung müsse der Umfang der zur Verantwortung zu ziehenden Personen ganz erheblich eingeschränkt werden. Träger der ganzen Aktion sei der geflüchtete Golombek gewesen. Der Verteidiger verneinte weiter die Argumentation, daß es sich um den Tatbestand des politischen Totschlags handele. Man kann nicht, wie der Anklagevertreter annehme, bei sämtlichen Beteiligten Tötungsabsicht annehmen; daß sei aber zur Erfüllung des Tatbestandes erforderlich. Wenn so den Angeklagten nur die Verletzungsabsicht nachgewiesen werden könne, dann frage sich, ob nicht Körperverletzung mit Todeserfolg vorliege, ein Tatbestand, der in der Terror-Notverordnung überhaupt nicht berührt werde. Auf Grund des medizinischen Sachverständigen-Gutachtens komme nach seiner Ansicht aber auch § 3 Ziffer 1 der Terror-Notverordnung nicht in Frage, sondern eine Bestrafung aus § 27 des Strafgesetzbuches wegen Raufhandels. Wegen dieses Deliktes könnten lediglich die Angeklagten Kottisch, Wollnitza und Gräup- ner bestraft werden und zwar unter Zubilligung mildernder Umstände. Er schloß dann sein Plädoyer mit einem Appell an die Richter, ein Urteil zu finden, das binde und nicht scheide zum heile einer neuen Volkseinheit.
Während es bei der Urteilsverkündung und bei der Begründung des Urteils zu keinerlei Zwischenrufen oder sonstigen Störungen im Sitzungssaal kam, ereigneten sich gleich nach Schluß der Verhandlung erregte Szenen, die sich vom Gerichkssaal aus bis auf die Straßen um das Gerichtsgebäude erstreckten. Nachdem der Vorsitzende geschlossen hatte, erhob sich der Gruppenführer Ost der SA. und SS.» Heines-Breslau, der in voller Uniform mit mehreren SA.-Führern an der Verhandlung leilgenommen halte und rief laut in den Saal: „Das deutsche Volk wird in Zukunft andere Urteile fallen. Das Urteil von Beuchen ist das Fanal zum deutschen Aufbruch, heil Hitler." Es folgte ein ungeheurer Tumult. Ein großer Teil der Zuhörer, sowie auch ein Teil der Pressevertreter erhoben sich und stimmten in den Hitlerruf ein. Auf der Straße pflanzte sich der Ruf mit Windeseile fort. Tausende von Menschen strömten zusammen. Die Polizei sorgte sofort dafür, daß Zuhörer und Pressevertreter den Gerichkssaal und das Gebäude verließen; das Haus wurde dann von innen abgeschlossen. Auf der Straße formierten sich die Nationalsozialisten zu einem großen Zug, in dem vor allem Breslauer SA. zu bemerken war. Die Polizei, in Stahlhelmen und mit Karabinern ausgerüstet, hatte Mühe, den Verkehr zu regeln. Der Kaiser-Franz-Joseph-Platz, der sich unmittelbar vor dem Gericht befindet, mußte von der Schutzpolizei geräumt werden. Die Nebenstraßen wurden abgeriegelt, und die Demonstranten abgedrängt. Die Schaufensterscheiben der „Oberlesischen Zeitung", des „Allgemeinen Lokalanzeigers" und eines Elektrogeschäftes wurden zertrümmert. Die jüdischen Geschäfte in der Stadt haben sämtlich geschlossen und die Rolläden herabgelassen.
In der Umgebung des Strafgerichtsgebäudes war gegen 18 Uhr die Ruhe wieder hergestellt. Die Polizei Hal die Menschenansammlungen fast vollständig zerstreut. Die SA.-Formationen, die aus
(Fortsetzung auf Seite 2)
tVivtschafts-Emvkve
Das Ergebnis von Ottawa — Vor der Welk- wirtschaflskonferenz
Die Vertreter der englischen Regierung auf der britischen Reichskonferenz in Ottawa werden zwar nicht mit lautem Siegesjubel in London begrüßt werden, aber die englische Oeffentlichkeit wird ihnen Anerkennung dafür zollen, daß es gelungen ist, zahlreiche gefährliche Schwierigkeiten zu überwinden und in den Verhandlungen mit den Dominien den großen Gedanken einer Empire-Wirtschaft wesentlich zu fördern. Daß eine Empire- Autarkie niemals zu erreichen und auch ganz gewiß nicht das Ziel einer weitschauenden Wirtschaftspolitik gewesen wäre, das haben nur sehr wenige englische Wirtschaftler nicht einsehen wollen, und auch diese werden von dem Verlauf der Reichskonferenz, von der Haltung und den Forderungen der Dominien die Lehre gezogen haben, daß selbst ein so umfassender Wirtschaftsraum wie der des britischen Weltreiches unter den Heutigen Verhältnissen sich nicht gegen die Umwelt abschließen kann.
Eine Wertung der Ergebnisse von Ottawa im einzelnen wird erst möglich sein, wenn man klar sieht, welche Leistungen die Dominien dem Mutterlande gegenüber auf sich nehmen wollen, um die Opfer auszugleichen, die England ihnen bringt, und die in erster Linie in einer Verteuerung der Lebenshaltung für die Bevölkerung des Mutterlandes fühlbar werden müssen.. Wenn die Vertreter der englischen Regierung dieses und andere Opfer zu bringen für zweckmäßig hielten, so müßen sie der Ueberzeugung gewesen sein, daß sie dafür ausreichende Gegenleistungen eintauschen, und sie werden vor allen Dingen auch die moralische Bedeutung einer Verständigung über weitgehende Wirtschaftsgemeinschaft und über die Hintansetzung kleinlicher Differenzen als einen wertvollen positiven Ertrag der Konferenz einschätzen.
Für die Umwelt erhebt sich alsbald die Frage nach den internationalen Auswirkungen von Ottawa, und hier find zweifellos Sowjetrußland und die Vereinigten Staaten von Amerika, die größten Rohstoffexportländer, in erster Linie die Leidtragenden. Was Deutschland angeht, so spielt das Konferenzergebnis weniger für seinen Export nach dem englischen Mutterland als für seine Ausfuhr nach einzelnen Dominien eine nicht zu unterschätzende Rolle, aber auch hier wird man den genauen Text der Konferenzniederschrift zunächst abwarten müssen. Das Konferenzergebnis hat aber auch insofern für Deutschland gewisse Bedeutung, als die den Domi- nen gegenüber benachteiligten europäischen Lebensmittelexportländer. Holland und die skandinavischen Staaten, jetzt vielleicht größeren Wert darauf legen werden, mit Deutschland zu einem Ausgleich zu gelangen, als das in der jüngsten Vergangenheit der Fall war.
Gestärkt durch das positive Ergebnis von Ottawa wird England nun als eine starke aktive Kraft auf der Weltwirtschaftskonferenz erscheinen, und es wird hier als Vorbild gelten wollen und auch gelten können, sofern es heißt, kleinliche Reibungen auszuschalten und von einer höheren Warte aus der Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen aller zur Wirksamkeit zu verhelfen. Seit Monaten war mit England über wirtschaftspolitische Dinge nicht zu verhandeln, da sich London hinter der Notwendigkeit verschanzt hatte, erst mit den Dominien zu einem Ausgleich zu kommen. Dieser ist soweit erreicht, daß er sich bei gutem Willen auch für die Weltwirtschaft förderlich auswirken könnte
Die Verhandlungen über den belgischen Wunsch nach Herabsetzung des Einfuhrkontingents deutscher Kohlen haben im belgischen Außenministerium begonnen.
Die heutige Kummer umfaßt 10 Seiten