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HanaueWzeiger

E^vGeneralÄlnzeigrr tür^WW^dAtma« Giadi und Land

Danau «Stadt

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat 95 R-Psg., für den ganzen Monat RM. 1.90 ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10 R-Pfg., Samstag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Sreite 8 A-Pfg.» im Reklameteil von 68 mm Steife 25 R-Pfg. / Ossertengebühr 50 R-Pfg.

Kr. 192

Dienstag, den

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. > Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefemng oder Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / FürPIatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet. > Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3957,3958

23« August

1932

M Todesurteile in Beuchen

Erregung in Beuchen - Die Etaatsautovitat toll gewahrt werden

£««)» Iw^^ow*

Wie das Nachrichtenbüro des Ddz. erfährt, sind die Reichstagsfraktionen des Zentrums und der DNVP. zu ihren ersten Sitzungen auf Montag, den 29. August, einberufen worden. Die national­sozialistische Reichstagsfraktion wird sich am 30. August vor der Eröffnungssitzung des Reichs­tags versammeln.

* In Durchführung der preußischen Sparver- ordnung, durch die die Verminderung der preu­ßischen Landkreise festgelegt worden war, wurden 60 Landräte in den einstweiligen Ruhestand ver- setzt. ,

* Der kommissarische preußische Innenminister veröffentlicht in einem Runderlaß an alle Polizei­behörden die neue Badeverordnung. Die Entschei­dung über die Anstößigkeit der Badekleidung ist bis auf weiteres dem Ermessen der Ortspolizei- behörden übertragen worden.

ImVölkischen Beobachter" erklärte der preu­ßische Landtagspräsident Kerrl, bei der Be­sprechung, die er vor drei Tagen mit Hitler gehabt habe, habe es sich um eine der üblichen Unter­redungen gehandelt, die von Zeit zu Zeit stattfin­den. Sie hätte die volle Einmütigkeit mit allen an- i wesenden Führern der Partei ergeben. Alle seien j sich darüber klar gewesen, daß es der Partei ledig­lich um den fZührungsanspruch gehe und daß sie legal die Macht erreichen werde, die ihr zustehe. Hitler habe mehrfach betont, daß er kein legales Mittel unversucht lassen würde, um ohne Kompro­misse diese Macht zu erlangen.

Der dem Bayerischen Bauern- und Mittelstands­bund angehörende Reichstagsabgeordnete Karl Gandorfer ist in der Nacht zum Sonntag gestorben.

Als Vertreter des Reichspräsidenten wird der Chef der Marineleitung, Admiral Raeder, an der am Dienstag nachmittag stattfindenden Beisetzung derNiobe"-Opfer toilnehmen.

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havas meldet aus Buenos-Aires, daß der deutsche KreuzerKarlsruhe" dort eingelaufen ist. Er wurde von einer riesigen Menschenmenge, die sich auf der Reede eingefunden hatte, begrüßt. Zahlreiche beflaggte Boote fuhren ihm entgegen.

* Aus der Strafanstalt Plötzensse entwichen zwei Schwerverbrecher. Bei dem einen handelt es sich um den Muttermörder Thielecke.

*

* Auf einen Gasthof in Groß-Kleeberg (Ost­preußen) wurde in der Nacht zum Montag ein Handgranatenanschlag verübt, der ohne Wirkung blieb.

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Der Dessauer Gemeinderat nahm am Montag einen nationalsozialistischen Antrag, das Bauhaus zum 1. Oktober ds. Js. zu schließen und allen Lehrern zu kündigen, an..

Bisher wurden 148 Opfer des Erdbebens in Nachitfchewan geborgen. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Rubel.

In Calheta, etwa 25 Kilometer westlich von Funchal, auf der Insel Madeira ereignete sich ein riesiger Erdrutsch, bei dem etwa 15 Millionen Kubikmeter Gestein und Erde von den Bergen niederging. Bisher sind keine Verluste an Men­schenleben gemeldet.

Das Insterburger Sondergericht verurteilte zwei Nationalsozialisten, die an einer Schießerei , zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten in der Nacht zum Wahlsonntag teilgenommen hatten, zu 17 Monaten und fünf Monaten Gefängnis.

Ministerpräsident Herriot hatte mit dem frühe­ren Vorsitzenden der Jnterallierten Militärkontroll­kommission in Berlin, General Rollet, eine längere Unterredung.

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Der Delegierte Boliviens hat am 19. d. M. folgendes Schreiben an das Völkerbundssekretariat gerichtet:Ich beehre mich. Sie davon in Kennt­nis zu setzen, daß am 17. August eine Abteilung paraguayanischer Truppen, von drei Flugzeugen unterstützt, den bolivianischen Posten bei Caraya angegriffen hat, der nach dreistündig m Widerstand aufgegeben werden mußte. Ich möchte Ihre Auf­merksamkeit dringend auf diesen Vorfall lenken, der dazu angetan ist, die Lösung des bolivianisch­paraguayanischen Konflikts zu erschweren."

) Näheres siehe yollm-h"" Test.

Ium Lode veeuvteilt

Beukhen, 22. Aug. Der Vorsitzende des Veulhener Sondergerichles, Landgerichls- direklor himme, verkündete am Montag um 16.45 Uhr das Urteil im Potempaer Prozeh. Das Urteil lautet gegen die Angeklagten Koltifch, Müller, Wollnitza und Graupner wegen politischen Totschlags auf Todesstrafe, gegen Kottisch, Müller und Graupner wegen gefährlicher politischer Körperverletzung außerdem auf zwei Jahre Zuchthaus, gegen Woll­nitza wegen desselben verbrechens auf ein Jahr Zuchthaus. Gegen den Angeklagten Lach­mann wurde wegen Anstiftung zum Morde ebenfalls auf T o d e s s l r a f e und außerdem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt. Der Angeklagte Hoppe wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten Hadamik, Nowak und Czaja wurden freigesprochen.

Oie «vteNsbeseündnns

In der verhältnismäßig kurzen Urteilsbegrün­dung entwickelte der Vorsitzende, Landgerichtsdirek­tor Himme, die Entwicklung der Bereitschaften in Brodlawitz und in Rokittnitz, die von den National­sozialisten als Selbstschutz gegen die Kommunisten geschaffen worden seien. Einen breiteren Raum in der Urteilsbegründung nahm die Schilderung der Tatvorgänge ein.

Der Vorsitzende betonte, daß man als das Haupt der ganzen Aktion den Gastwirt Lachmann betrachten müsse, und daß die anderen Angeklagten, denen die Todesstrafe auferlegt wurde, als feine Opfer zu betrachten seien. Ohne weiter auf juri­stische Einzelheiten einzugehem erklärte der Nor- fitzende daß gar kein Zweifel darüber bestehe, daß bei der Tat der Angeklagten die Notverordnung vom 9. August 1932 in Anwendung zu bringen sei. Es sei somit erwiesen, daß die ersten vier Ange­klagten sich des gemeinschaftlichen politischen Tot­schlags schuldig gemacht hätten, und daß Lachmann als Anstifter dafür in Frage komme. Sie könne nach dem Buchstaben des Gesetzes nur die Todes­strafe treffen.

Der Angeklagte Hoppe habe zweifelsohne ge­wußt, worum es sich handele. Da er Waffen ge­liefert habe, sei bei ihm die Beihilfe bzw. Begünsti­gung erwiesen. Bei dem Angeklagten Nowak hätten zweifelsohne starke Verdachtsmomente vorgelegen; das Beweismaterial habe jedoch zu einer Verurtei­lung nicht ausgereicht. Freigesprochen werden mußten auch die Angeklagten hadamik und Czaja, die bei der Tat überhaupt nicht zugegen gewesen sind, sondern im Lachmannschen Gasthaus gewartet haben,

Nie «Schlußsitzung in Neutbeu

Beuchen, 23. Aug. Am Montag vormittag hatte der Oberstaatsanwalt nach einer Anklagerede von VA Stunden gegen die Angeklagten Kottisch, Müller. Graupner, Wollnitza wegen gemeinschaft­licher Täterschaft und den Angeklagten Lachmann wegen politischen Totschlags und wegen Vergehens gegen das Kriegsgeräte-, das Waffenmißbrauchs- und das Schußwaffengesetz auf Grund der Verord­nung gegen politischen Terror vom 9. August 1932 die Todesstrafe, sowie gegen die gleichen Ange­klagten wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre Zuchthaus beantragt. Für die Angeklagten Nowack und Hoppe hatte der Oberstaatsanwalt wegen Beihilfe zum politischen Totschlag fünf Jahre Zuchthaus beantragt.

Das vlâdovee des SbevftaatsanwalteS

Oberstaatsanwalt Lachmann betonte zu Beginn seiner Anklagerede, daß die politische Einstellung der Angreifer Anlaß und'Beweggrund der Tat bil­deten, einer Tat, die furchtbarer und entsetzlicher ohne jeden Sinn und ohne jeden Zweck nicht zu denken sei. Dies werde bewiesen durch die Zeugen­aussagen, die medizinischen Gutachten des Sachver­ständigen und durch die eigenen Angaben der An­geklagten. Der Kopf der Tat von Potempa sei in dem Angeklagten Lachmann zu suchen, der sich den Arm zur Ausführung der Tat aus dem.-Heim in Broslawitz entlieh. Bezüglich der Angeklagten Kottisch und Wollnitz, die angegeben hatten, der nationalsozialistischen Bewegung nicht anzugehören, sondern dem Oberschlesischen Selbstschutz, erklärte der Oberstaatsanwalt, daß sie als sympathisierende Mitglieder der NSDAP, zu betrachten seien.

Der Anklagevertreter schilderte dann im einzel­nen. wie sich die Tat abgespielt habe, und kam zu dem Schluß, daß es sich um eine vorsätzliche Tötung handele. Die Angeklagten hätten mit Ueberlegung gehandelt. Der Oberstaatsanwalt begründete dann, daß die Tatbestandsmerkmale der materiellen Not­verordnung vom 9. August vorliegen und dadurch die vorsätzliche Tötung zum politischen Totschlag werde. W

Oie MSdosevs der Seetetdiguus

Verteidiger Rechtsanwalt Luetgebrunne führte in seiner etwa zweistündigen Verteidigungsrede u. a. aus, daß er in der Theorie zwar mit dem Ober­staatsanwalt übereinstimme, nicht aber in der Pra­xis. Der Oberstaatsanwalt habe sich in der Schil­derung der Bestialität, mit der die Angeklagten den so unglücklich zu Tode gekommenen Pietrzuch miß­handelt hätten, überboten. Er wünsche dem Ober­staatsanwalt nicht, miterlebt zu haben, auf welche Weise Horst Wessel zu Tode gequält worden sei. Die Aktion in der Nacht zum 10. August in Po­tempa fei lediglich als Abwehraktion gegen Be­drohungen von kommunistischer Seite zu erklären. Die Angeklagten seien als tüchtige Soldaten anzu­sprechen, die auf einen Befehl oder einen militä­rischen Anruf reagierten, ohne lange zu fragen, warum und weshalb.

In tatsächlicher Beziehung müsse der Umfang der zur Verantwortung zu ziehenden Personen ganz erheblich eingeschränkt werden. Träger der ganzen Aktion sei der geflüchtete Golombek ge­wesen. Der Verteidiger verneinte weiter die Ar­gumentation, daß es sich um den Tatbestand des politischen Totschlags handele. Man kann nicht, wie der Anklagevertreter annehme, bei sämtlichen Beteiligten Tötungsabsicht annehmen; daß sei aber zur Erfüllung des Tatbestandes erforderlich. Wenn so den Angeklagten nur die Verletzungsabsicht nachgewiesen werden könne, dann frage sich, ob nicht Körperverletzung mit Todeserfolg vorliege, ein Tatbestand, der in der Terror-Notverordnung überhaupt nicht berührt werde. Auf Grund des medizinischen Sachverständigen-Gutachtens komme nach seiner Ansicht aber auch § 3 Ziffer 1 der Terror-Notverordnung nicht in Frage, sondern eine Bestrafung aus § 27 des Strafgesetzbuches wegen Raufhandels. Wegen dieses Deliktes könnten ledig­lich die Angeklagten Kottisch, Wollnitza und Gräup- ner bestraft werden und zwar unter Zubilligung mildernder Umstände. Er schloß dann sein Plädoyer mit einem Appell an die Richter, ein Urteil zu finden, das binde und nicht scheide zum heile einer neuen Volkseinheit.

Während es bei der Urteilsverkündung und bei der Begründung des Urteils zu keinerlei Zwischen­rufen oder sonstigen Störungen im Sitzungssaal kam, ereigneten sich gleich nach Schluß der Ver­handlung erregte Szenen, die sich vom Gerichkssaal aus bis auf die Straßen um das Gerichtsgebäude erstreckten. Nachdem der Vorsitzende geschlossen hatte, erhob sich der Gruppenführer Ost der SA. und SS.» Heines-Breslau, der in voller Uniform mit mehreren SA.-Führern an der Verhandlung leilgenommen halte und rief laut in den Saal: Das deutsche Volk wird in Zukunft andere Urteile fallen. Das Urteil von Beuchen ist das Fanal zum deutschen Aufbruch, heil Hitler." Es folgte ein ungeheurer Tumult. Ein großer Teil der Zuhörer, sowie auch ein Teil der Pressevertreter erhoben sich und stimmten in den Hitlerruf ein. Auf der Straße pflanzte sich der Ruf mit Windeseile fort. Tausende von Menschen strömten zusammen. Die Polizei sorgte sofort dafür, daß Zuhörer und Pressevertreter den Gerichkssaal und das Gebäude verließen; das Haus wurde dann von innen abgeschlossen. Auf der Straße formierten sich die Nationalsozialisten zu einem großen Zug, in dem vor allem Breslauer SA. zu bemerken war. Die Polizei, in Stahlhelmen und mit Karabinern ausgerüstet, hatte Mühe, den Verkehr zu regeln. Der Kaiser-Franz-Joseph-Platz, der sich unmittelbar vor dem Gericht befindet, mußte von der Schutzpolizei geräumt werden. Die Neben­straßen wurden abgeriegelt, und die Demonstranten abgedrängt. Die Schaufensterscheiben derOber­lesischen Zeitung", desAllgemeinen Lokalanzei­gers" und eines Elektrogeschäftes wurden zertrüm­mert. Die jüdischen Geschäfte in der Stadt haben sämtlich geschlossen und die Rolläden herabgelassen.

In der Umgebung des Strafgerichtsgebäudes war gegen 18 Uhr die Ruhe wieder hergestellt. Die Polizei Hal die Menschenansammlungen fast voll­ständig zerstreut. Die SA.-Formationen, die aus

(Fortsetzung auf Seite 2)

tVivtschafts-Emvkve

Das Ergebnis von Ottawa Vor der Welk- wirtschaflskonferenz

Die Vertreter der englischen Regierung auf der britischen Reichskonferenz in Ottawa wer­den zwar nicht mit lautem Siegesjubel in London begrüßt werden, aber die englische Oeffentlichkeit wird ihnen Anerkennung dafür zollen, daß es gelungen ist, zahlreiche gefähr­liche Schwierigkeiten zu überwinden und in den Verhandlungen mit den Dominien den großen Gedanken einer Empire-Wirtschaft wesentlich zu fördern. Daß eine Empire- Autarkie niemals zu erreichen und auch ganz gewiß nicht das Ziel einer weitschauenden Wirtschaftspolitik gewesen wäre, das haben nur sehr wenige englische Wirtschaftler nicht einsehen wollen, und auch diese werden von dem Verlauf der Reichskonferenz, von der Haltung und den Forderungen der Dominien die Lehre gezogen haben, daß selbst ein so um­fassender Wirtschaftsraum wie der des bri­tischen Weltreiches unter den Heutigen Ver­hältnissen sich nicht gegen die Umwelt abschlie­ßen kann.

Eine Wertung der Ergebnisse von Ottawa im einzelnen wird erst möglich sein, wenn man klar sieht, welche Leistungen die Dominien dem Mutterlande gegenüber auf sich nehmen wollen, um die Opfer auszugleichen, die Eng­land ihnen bringt, und die in erster Linie in einer Verteuerung der Lebenshaltung für die Bevölkerung des Mutterlandes fühlbar wer­den müssen.. Wenn die Vertreter der eng­lischen Regierung dieses und andere Opfer zu bringen für zweckmäßig hielten, so müßen sie der Ueberzeugung gewesen sein, daß sie dafür ausreichende Gegenleistungen eintauschen, und sie werden vor allen Dingen auch die moralische Bedeutung einer Verständigung über weit­gehende Wirtschaftsgemeinschaft und über die Hintansetzung kleinlicher Differenzen als einen wertvollen positiven Ertrag der Konferenz einschätzen.

Für die Umwelt erhebt sich alsbald die Frage nach den internationalen Auswirkun­gen von Ottawa, und hier find zweifellos Sowjetrußland und die Vereinigten Staaten von Amerika, die größten Rohstoffexport­länder, in erster Linie die Leidtragenden. Was Deutschland angeht, so spielt das Kon­ferenzergebnis weniger für seinen Export nach dem englischen Mutterland als für seine Ausfuhr nach einzelnen Dominien eine nicht zu unterschätzende Rolle, aber auch hier wird man den genauen Text der Konferenzniederschrift zunächst abwarten müssen. Das Konferenz­ergebnis hat aber auch insofern für Deutsch­land gewisse Bedeutung, als die den Domi- nen gegenüber benachteiligten europäischen Lebensmittelexportländer. Holland und die skandinavischen Staaten, jetzt vielleicht grö­ßeren Wert darauf legen werden, mit Deutsch­land zu einem Ausgleich zu gelangen, als das in der jüngsten Vergangenheit der Fall war.

Gestärkt durch das positive Ergebnis von Ottawa wird England nun als eine starke aktive Kraft auf der Weltwirtschaftskonferenz erscheinen, und es wird hier als Vorbild gelten wollen und auch gelten können, sofern es heißt, kleinliche Reibungen auszuschalten und von einer höheren Warte aus der Gemein­samkeit der wirtschaftlichen Interessen aller zur Wirksamkeit zu verhelfen. Seit Monaten war mit England über wirtschaftspolitische Dinge nicht zu verhandeln, da sich London hinter der Notwendigkeit verschanzt hatte, erst mit den Dominien zu einem Ausgleich zu kommen. Dieser ist soweit erreicht, daß er sich bei gu­tem Willen auch für die Weltwirtschaft förder­lich auswirken könnte

Die Verhandlungen über den belgischen Wunsch nach Herabsetzung des Einfuhrkontingents deutscher Kohlen haben im belgischen Außenministerium be­gonnen.

Die heutige Kummer umfaßt 10 Seiten