Einzelbild herunterladen
 
  

j^^ W> 20r. Labrsa«»

zganaueMnzeigee

U^VVeueral AnzeLgrv ffir^V#^mum Giadt und Land

wum Stadt und Land

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat 95 R-Pfg., für den ganzen Monat RM. 1.90 ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10 R-Pfg., Samstag 12 R-Psg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 R-Pfg., im Reklameteil von 68 mm Breite 23 R-Pfg. / Ossertengebühr 50 R-Psg.

Kv. 186

Mittwoch, den

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. " Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrist u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Feruspr. 3956,3957,3958

10, Slusuft

1032

Notverordnung gegen den Terror erlassen

<$infe&m von Gonderserrchie«

Absage an AmneKieviöae

Todesstrafe für voUttsche« Totschlag - Scharfe Vuegsetebe« bis 31. Knaust verlängert

&wtt2» %w)^\^m^

* Eine Verordnung des Reichspräsidenten ver­längert den politischen Burgfrieden bis Ende August.

* Ein deutscher Redakteur wurde im Saargebiet von einem französischen Zollbeamten schwer miß-

handelt.

Die Nationalsozialisten fordern Kanzlerschaft.

* Die Festungshaft wird nach aller deutschen Länder verschärft.

Reichswehrminister General v.

für Hitler die

Uebereinkunft

Schleicher, der

an Bord des KreuzersKönigsberg" dem Tag- und Nachtschießen der Linienschiffe und Kreuzer in der Kieler Bucht beigewohnt hatte, hat heute vormittag die Rückreise nach Berlin angetreten. An den heuti­gen Uebungen der Flotte nimmt der Chef der Heeresleitung Freiherr o. Hammerstein an Bord des LinienschiffesHessen" teil.

Der Reichskommissar für den freiwilligen Ar­beitsdienst veröffentlicht eine Bekanntmachung über die ersten statistischen Ergebnisse. Die Zahl der be­reits beschäftigten Arbei^sdienstwilligen ist seit An­fang Juli von 70 000 auf etma 95 000 gestiegen. Bis zum Eintritt des Winters soll sie aus 200 000 gesteigert werden.

Auf Anordnung des Präsidenten des Mecklen- burg-Schwerinfchen Landtages, des nationalsozia­listischen Abg. Krüger, ist am Dienstag auf dem Landtagsgebäude die Hakenkreuzfahne neben der mecklenburgischen Landesflagge gehißt worden. Wie man hört, wird das mecklenburgische Landtags­gebäude in sämtlichen kommenden Landtags­sitzungen diesen Flaggenschmuck tragen.

* Bei einer Waffensuche im Gängeviertel in Hamburg sind 16 Handfeuerwaffen, drei Militär- gewehre, zwei Jagdgewehre, eine Leuchtpistole, ieben Seitengewehre sowie Gummiknüppel, Tot- D schläger, Dolche und eine große Menge Munition leschlagnahmt worden. Etwa 50 Personen wurden eftgenommen.

Aus Ostpreußen werden weitere fünf Anschläge auf verschiedene Personen gemeldet. Aus Münster- berg (Schlesien) wird ein Anschlag auf das Ver­lagsgebäude Münsterberger Zeitung, eines Zen­trumsblattes, berichtet.

* Der Verteidiger des Lübecker Arztes Dr. Alt- ftädt hat Revision eingereicht, weil der Vorsitzende des Tuberkuloseprozesses während der Verhandlung schon geisteskrank gewesen sein soll.

Der polnischen amtlichen Telegraphen-Agentur zufolge soll die Sowjetregierung beschlossen haben, längs der polnischen Grenze einen 20 Kilometer breiten Wüstenstreifen entstehen zu lassen, um, wie es heißt, die Flucht aus Sowjetrußland nach Polen unmöglich zu machen. Zu diesem Zweck soll die Be­völkerung aus diesem Gebiet in das Innere des Landes verpflanzt werden.

Im Peloponnes bei Patras wüten seit mehreren Tagen riesige Waldbrände. Einige Dörfer mußten bereits geräumt werden. Viele andere find stark ge- ist unterbrochen. Die Todesopfer gefordert.

fährdet. Die Zugoerbindung Waldbrände haben mehrere - Militär ist zur Hilfeleistung entsandt worden.

Nach einer Meldung aus

in das Brandgebiet

Bukarest wütete am unteren Dcnauabschnitt sowohl auf rumänischem wie auf bulgarischem Gebiet ein furchtbarer Orkan. Baumricsen wurden entwurzelt und bis zu 10 Meter Entfernung fortgeschleudert. Viele Tausend Menschen sind obdachlos geworden. Infolge Blitz­schlages gerieten zahlreiche Häuser in Brand, rere Personen wurden getötet. Der Schaden auf 20 Millionen Lei geschätzt.

Meh-

wird

Bot-

Das japanische Außenministerium hat die schaft in Washington um Uebermittlung des Wort­lauts derjenigen Stellen der gestrigen Stimsonrede ersucht, die sich auf das japanische Vorgehen in der Mandschurei beziehen. Man will auf Grund dieser Berichterstattung prüfen, ob die Möglichkeit oder Notwendigkeit zu diplomatischen Vorstellungen ge­geben ist.

*> Näheres siehe politischen Teil

SchiivMe Stvasen für Gewalttaten

Berlin, 9. Aug. Amtlich wird mitgeteilt: Bei der Bekanntgabe der Juni-Verord­nung gegen politische Ausschreitungen hat der Reichspräsident für den Fall des Wieder­auflebens politischer Gewalttätigkeiten neue scharfe Ausnahmevorschriften angekündigt. Die letzten Wochen haben in Deutschland bisher unerhörte Gewaltakte gebracht. Reichspräsi­dent und Reichsregierung haben sich daher entschlossen, zur Anterdrückung des politischen

Terrors ootf den schärfsten Mitteln Gebrauch

Politische Gewalttaten werden durch die Ver­ordnung des Reichspräsidenten vom 9. August 193z unter schwerste Strafdrohungen gestellt, für die ernstesten Fälle wird die

Todessivake

angedroht. Das geltende Recht sieht die Todes­strafe vor für den Mörder, der mit lleberlegung tötet und für schwere Sprengstoffverbrecher. Künf­tig hat auch der sein Leben verwirkt, der ohne Ueberlegung in der Leidenschaft des politischen Kampfes, aus Zorn und haß einen tödlichen An­griff auf feinen Gegner unternimmt oder einen Polizeibeamken oder einen Angehörigen der Wehr­macht tötet. Auch der wird mit dem Tode bestraft, der durch eine Brandstiftung oder ein anderes gemeingefährliches Verbrechen den Tod eines Men­schen verursacht.

Juchihnusstvafe

Nicht untev zehn Sahven

trifft denjenigen, der eine schwere Körperverletzung durch Anwendung einer Schußwaffe oder bei einem tödlichen Angriff auf einen Polizeibeamten verursacht. Dieselbe Strafe trifft alle, die sich an Aufruhr oder Landfriedensbruch in erschwerter Weise beteiligen. Mit Zuchthaus wird künftig eine Reihe von Gewalttätigkeiten bestraft, die bis-

zu machen.

her nur mit leichten Strafen bedroht waren. Alle aus politischen Beweggründen begangenen Körper­verletzungen, wenn sie von mehreren gemeinschaft­lich, mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug verübt sind, stehen künftig unter Zucht­hausstrafe, ferner alle Gewalttätigkeiten, die mit Schußwaffen begangen werden, und jeder tätliche Angriff auf einen Polizeibeamken, wenn er auch nur zu einer einfachen Körperverletzung geführt hat. Zuchthaus ist ferner angedroht für die leich­teren Fälle des Aufruhrs und des Landfriedens­bruchs und, im Hinblick auf die Vorkommnisse der letzten Zeit, für den aus politischen Beweggründen begangenen erschwerten Landfriedensbruch.

Um die neuen schweren Strafandrohungen mit Nachdruck zur Geltung zu bringen, hat die Reichs­regierung für diejenigen Bezirke, in denen dafür ein Bedürfnis hervorgetreten ist, im Benehmen

politischen Kampf vorkommenden strafbaren Hand­lungen zugewiesen. Fälle von minderer Bedeu­tung sollen jedoch in der Regel dem ordentlichen Verfahren zugeleitet werden.

Es war erwogen, weitere strafverschärfende Be-' skimmungen gegen diejenigen zu treffen, die aus dem Hintergrund die Massen zu Gewalttätigkeiten aufreizen. Einstweilen ist jedoch von einer solchen Maßnahme mit Rücksicht darauf abgesehen wor­den, daß § 11 der Verordnung des Reichspräsiden­ten vom 14. Juni 1932 bereits Gefängnis nicht unter drei Monaten für den androhk. der öffentlich zu einer Gewalttat gegen eine be­stimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkei­ten gegen Personen oder Sachen auffordert oder anreizt. Es wird nachdrücklichst dafür gesorgt werden, daß diese Slrafvorschrift gegen jeder­mann, auch gegen die Presse, die zu einem Teil in letzter Zeit in unverantwortlicher Weise gehetzt hat, unnachsichtlich zur Anwendung gebracht wird.

mit der

errichkek.

Landes.

zuständigen Landesregierung

WondevgevSchte

Die Sondergerichle sind Gerichte des Sic arbeiten nach einem beschleunigten

Verfahren. Ihre Urteile sind keinen Rechtsmitteln unterworfen und deshalb sofort mit ihrer Ver­kündung rechtskräftig und vollstreckbar. Reben den durch die Verordnung des Reichspräsidenten neu geschaffenen Tatbeständen sind den Sondergerich- len grundsätzlich auch alle leichteren Fälle der im

Beginn der Verhandlungen über die Regiernngsbüdnng

Dr. Meitzner und General v. Schleicher wieder in Berlin Schleichers Änievvednng mit Sitter - »Kitter oder nichts r

Berlin, 9. Aug. Da Reichspräsident v. Hindenburg am morgigen Mittwoch wieder in Berlin eintrifft, ist Staatssekretär Meißner bereits heute aus seinem Urlaub zurückgekehrt. Ebenso ist Reichswehrminister v. Schleicher seit heute nachmittag wieder im Amt. Von unterrichteter Seite wird bestätigt, daß er in den letzten Tagen die hier bereits gemeldete Unterredung mit Adolf Hitler gehabt hat, und zwar hat sie im Auftrage des Reichskanzlers mit dem Zweck flaltgefunden, feftzuftellen, was der Führer der Nationalsozialisten in der Regierungsfrage überhaupt will.

iKeine Amnestie

In der Bevölkerung sind auch neuerdings von verschiedener Seite Hoffnungen auf eine um­fassende Amnestie geweckt worden. Die Reichs­regierung erklärt, daß eine Anmestierung politi­scher Straftaten in schroffstem Gegensatz zu ihrer mit den neuen Verordnungen verfolgten Absicht stehen würde, politische Gewalttaten unnachsichtlich mit den schärfsten Maßnahmen zu bekämpfen. Sie wird diesen Standpunkt jedem etwa auftau­chenden Wunsch nach einer Amnestie mit Nach­druck entgegensetzen.

Die neue Verordnung des Reichspräsidenten wird am Mittwoch im Reichsgesetzblatt erscheinen und mit ihrer Verkündung in Kraft treten. Ueber die Einrichtung der Snndergerichte in Preu­ßen wird bis dahin voraussichtlich gleichfalls (ge­naueres entschieden sein. Vorgesehen sind Sonder­gerichte für Ostpreußen, Schlesien, Ber­lin-Brandenburg, Schleswig-Hol­stein und das Ruhrgebiet. Als Richter werden nur Berufsrichter, keine Laienrichter be­stellt werden.

Vevlâ«sevu«s des Buvgsv-edenS

Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung des inneren Friedens vom 9. August 1932 Berlin, 9. Aug. Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfassung wird folgendes ver­ordnet:

Die Vorschriften der Verordnung des Reichs­präsidenten zur Sicherung des inneren Friedens vom 29. Juli 1932 (RGBl., Teil I S. 389) gelten auch für die Zeit vom 12. August 1932 bis zum Ablauf des 31. August 1932.

Reudeck, 9. August 1932.

Der Reichspräsident gez. v. Hindenburg Der Reichskanzler gez. v. Papen. Der Reichs­minister des Innern gez. Freiherr v. Gayl.

Es liegt auf der Hand, daß der Reichskanzler darüber orientiert fein muß, wenn er dem Reichs­präsidenten morgen über die innerpolitische Lage Vortrag hält. In der Tat dürfte nun die Antwort, die Adolf Hitler gegeben hat, der Stellungnahme entsprechen, die in der nationalsozialistischen Presse mit der Formel

'Hiller oder nichts!"

zum Ausdruck kommt. DerAngriff" hat diese These bereits in der Montagausgabe aufgestellt, und er hat sich heute einem Berliner Vormittagsblatt ge­genüber verwahrt, daß er nur das Sprachrohr einer angeblich oppositionellen Strömung inner­halb der NSDAP, fei. Gerade in so entscheidenden Fragen wie der Regierungsbildung, schreibt der Angriff", würde kein nationalsozialistisches Organ die Disziplinlosigkeit begehen, in der Oeffentlichkeit eine andere Meinung zu äußern, als die des Füh­rers.

In der gegenwärtigen Lage gäbe es in der nationalsozialistischen Bewegung über den einzu­schlagenden Kurs überhaupt nur eine Meinung und das fei die Adolf Hitlers.

Die Aeußerung wird noch schärfer prononciert durch einen Artikel der nationalsozialistischen Kor­respondenz, in dem klipp und klar gesagt wird, daß das Ergebnis der Reichstagswahl seinen Rieder­schlag nicht in einer Beteiligung der RSDAP an der Regierung finden könnte, sondern nur darin, daß der Führer der nationalsozialistischen Bewegung vom Reichspräsidenten zur Führung eines Kabi­netts der Persönlichkeiten berufen werde, das der

Stärke und Bedeutung der nationalsozialistischen Bewegung Rechnung trägt.

Die Auffassung des Herrn Reichspräsidenten, den Charakter des Reichskabinetts als einer über­parteilichen Regierung aufrechtzuerhalten, liege durch­aus in der Linie der Auffassung der NSDAP. Aber jeder andere Versuch einer Regierungsbildung, als er von der Nationalsozialistischen Korrespondenz gefordert wird, werde unversöhnlichen Kampf finden.

In Berliner politischen Kreisen ist man der Auffassung, daß man

zunächst abwarten

muß, wie weit dieser Standpunkt zur Regierungs­bildung in den Verhandlungen zwischen dem Reichs­kanzler o. Papen und der nationalsozialistischen Führung zum Ausdruck kommen wird, die die zweite Hälfte dieser Woche ' ausfüllen dürften. Früher ist mit einer Klärung kaum zu rechnen. Nach Auffassung gut unterrichteter Kreise besteht sogar die Möglichkeit, daß die Verhandlungen zu­nächst wieder vertagt werden, bis sich die innerpo- litische Situation auf gründ der heute beschlossenen Maßnahmen des Reichskabinetts wieder stärker be= ruhigt hat. Dazu werden sicher auch, wie man er­wartet, neuerliche Weisungen der nationalsozia- llstischen Führung beitragen, Weisungen der Art, wie sie bereits von der ostpreußischen Gauleitung erlassen worden sind. Unter diesen Umständen ist wohl sogar damit zu rechnen, daß die entscheidende Phase der Regierungsverhandlungen erst in der nächsten Woche heranreifen wird.

BtSttovMmmen mv Tevvsv«stvevovdutttts

Berlin, 10. Aug. Die neuen Maßnahmen der Reichsregierung zur Bekämpfung der politischen Ausschreitungen werden von den meisten Morgen- blättern eingehend kommentiert.

DieGermania" kritisiert die zögernde Hal­tung der Regierung und meint, es sei schwer, sich zu vergegenwärtigen, wieviel Vertrauen in die Autorität des Rechtsschutzes, den ein Ordnungs- ftant gewährleisten müsse, in dieser kurzen Spanne Zeit, in der der Terror wütete, verloren gegangen sei. Das sei für den Staat, seine Ordnung und Ge­meinschaftsidee ein nie mehr voll einzuholender Verlust. Man werde den Gedanken nicht los daß für die Verzögerung der jetzt unerläßlichen Maß­nahmen politische Erwägungen mitbestimmend ge­wesen feien, die keine Rolle spielen durften, wo die Autorität des Staates und des Rechtes in Gefahr gewesen sei.

DerV o r w ä r t s" sagt: Wenn man die amt­liche Erläuterung der noch nicht veröffentlichten Notverordnung ansieyt, hat man den Eindruck, daß hier ein großer Aufwand schmählich vertan wird, ohne daß durch alle diese scharfen und schärfsten Maßnahmen irgendwie der normale Zustand wieder hergestellt würde, wie er vor der gewaltsamen

Die hsuttge Nummer ^mfrtâi

10 Weisen