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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung, oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäftsstelle: Hammerstr.9 /Fernspr. 3956,3957,3958

20, SM

1932

Heute Veehandtungen mit VeeuSen

Die Minifiev HietNetee und Geveeèns für heute zum ReichsVauzter sedete« -

Doch RekchsVommMav Ne veeudeu

r rerKskamlev v. Nave« zum RekrhskomnMav säe Vveutzen evnannt

)v. Bracht sein Bevollmächtigter

Letzte Meldung

Berlin, 20. Juli. 3m Anschluß an den impfang der preußischen Minister hirtsiefer mb Severing beim Reichskanzler ist Reichs- anzler von Papen zum Reichskommissar für Zreußen ernannt worden. Sein Bevollmäch- igter soll Oberbürgermeister Dr. Bracht-Lssen ' -oerden.

Der Reichspräsident hat heute folgende rerordnung erlassen:

Verordnung des Reichspräsi- enten betr. die Wiederherstel- 11 u n g der öffentlichen Sicherheit inb Ordnung im Gebiet des Lan­des Preußen.

Berlin, 20. Juli. Auf Grund des Ar- ikels 48, Absatz 1 und 2, der Reichsverfassung rerordne ich zur Wiederherstellung der öffent- èchen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen folgendes:

§ 1. Für die Geltungsdauer dieser Ver- »rdnung wird der Reichskanzler zum Reichskommissar für das Land Preußen be st ellt. Lr ist in diefer Eigen- chaft ermächtigt, die Mitglieder des preußischen Staatsministeriums ihres Amtes zu entheben. Lr ist weiter ermächtigt, selbst die Dienst- zeschäfle des preußischen Ministerpräsidenten 1 «zu übernehmen und andere Personen als Kom­missare des Reiches mit der Führung der preu­ßischen Ministerämter zu betrauen.

Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des preußischen Ministerpräsidenten und den von ihm mit der Führung der preußischen Mi­nisterien betrauten Personen innerhalb ihres Geschäftsbereiches alle Befugnisse der preu- ßischen Staatsminister zu. Der Reichskanzler und die von ihm mit der Führung der preu­ßischen Staalsministerien betrauten Personen üben die Befugnisse des preußischen Staats- Ministeriums aus.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin. 20. Juli 1932

gez. v. Hindenburg; v. Papen

Ausnahmezustand sät Stoß' Mit und Beandendnes

Berlin, 20. Juli. Line Verordnung des Reichspräsidenten verordnet den Ausnahme­zustand für Brandenburg und Groß-Berlin.

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Der deutsche Geschäftsträger Graf Bernstorff hat gestern im Auftrage seiner Regierung im Foreign Office vorgesprochen, um eingehendere In­formationen über das englisch-französische Ver­trauensabkommen zu erhalten. Da der Staatssekre­tär des Aeußeren Sir John Simon nicht anwesend mar, hatte er eine Besprechung mit einem hohen Beamten des Foreign Office.

Wie verlautet, trägt sich die Reichsregierung mit Rücksicht auf die Reichstagswahlen mit der Ab­sicht, die am 23. Juli in Kraft tretenden Unter­stützungskürzungen aus der Juni-Notverordnung bis nach den Wahlen zu vertagen. Beschlüsse sind in dieser Woche noch zu erwarten.

Während der Beratungen des Finanz- und Haushaltsausschusses des österreichischen National­rates am Dienstag wurde der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Bauer von dem Heimatblockabge­ordneten Hainzl durch einen Wurf mit einem Streichholzbehälter aus Steingut am Kopf erheblich verletzt. Die Sitzung wurde abgebrochen.

Der japanisch Außenminister teilte mit, daß Japan grundsätzlich die Anerkennung der Mand­schurei beschlossen habe. Der Zeitpunkt der. An- «rkennung sei aber noch nicht festgelegt, ...^««.^

Reich nnb Preußen

Berlin, 20. Juli. Reichskanzler von Papen hat für heute die preußischen Minister Hirtsiefer und Severing zu einer Besprechung gebeten, über deren Verhandlungsthema bisher noch nichts bekannt geworden ist. Man nimmt aber an, daß jene Maßnahmen be­sprochen werden sollen, die etwa dem Demonslrakionsverbot noch folgen müssen, falls dieses selbst nicht ausreichen sollte, um blutige Zusammenstöße, wie sie sich in der jüngsten Zeit ereignet haben, für den Rest des Wahlkampfes nach Möglichkeit auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Darüber hinaus taucht in politischen Kreisen wieder das Gerücht auf, daß Herr von Papen bei der Besprechung mit den preußischen Ministern auch die Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen zur Diskussion stellen wolle, weil sich die Reichsregierung angeblich mit der Absicht trage, für Preußen noch vor dem Wahlter­min einen Reichskommissar zu be­stellen bzw. den Ausnahmezustand zu erklären. Gegenüber diesen Gerüchten wird von zuständiger Stelle erklärt, daß die Behauptung, für das preu­ßische Gebiet solle der Ausnahmezustand erklärt werden, vollkommen falsch sei. Ebenso seien keine anderen Beschlüsse seitens der Reichsregierung ge­faßt worden. Die Reichsregierung warte vielmehr die Auswirkungen ihrer Maßnahmen zunächst ab.

In der heutigen Morgenpresse dagegen hält sich das Gerücht von der Absicht der Reichsregierung, für Preußen einen Reichskommissar zu bestellen, weiter aufrecht. Es wird davon gesprochen, daß ein Zivilkommissar des Reiches für Preußen ein- gesetzl werden soll, dem dann die gesamte preußische Verwaltung unterstehen würde. Maßnahmen anderer Art wären einstweilen nicht beabsichtigt. Man meint, daß hierfür eine rechtsstehende Per­sönlichkeit ohne ausgesprochenen parteimäßigen Charakter, etwa ein Oberbürgermeister oder ein höherer Verwaltungsbeamter, ausersehen werden soll. ,

MI fotbeti Sindtelfen des Kelches in Preußen

Landtagspräsident Kerrl hat am Dienstag den bereits angekündigten Brief an den Reichskanzler v. Papen gerichtet. Er teilt darin zunächst mit, daß seine Bemühungen um die Bil­dung einer verfassungsmäßigen Regierung in Preußen erfolglos geblieben seien. Für dieses Er­gebnis macht er die vom verflossenen Landtag in letzter Stunde vorgenommene G e s ch ä f t s o r d - nungsänderung verantwortlich. Die nationalsozialistische Fraktion sei durchaus bereit ge­wesen, die Verantwortung für die Regierungs­bildung zu übernehmen und einen Kandidaten für den Ministerpräsidenten zu stellen. Sie verlange aber mit Rücksicht auf die diesem zufallende unge­heure Verantwortung, daß der Ministerpräsident vor seiner Wahl keinerlei Bindungen zu überneh­men brauche, sondern völlige Freiheit in der Bildung des Kabinetts und der Festlegung des Regierungspro­gramms behielte. Die Zentrumsfraktion habe diese Forderungen abgelehnt Die natio­nalsozialistische Fraktion habe keinen Zweifel da­rüber gelassen, daß sie von ihren Forderungen auch nach dem 31. Juli nicht abgehen werde. Ihr Frak­tionsvorstand habe Auftrag gegeben zur Klage­erhebung auf Feststellung der Verfassungswidrig­keit der Geschäftsordnungsänderung vor dem Statsgerichthof. Obwohl, so heißt es in dem Schreiben weiter, bei dieser Lage zur Behebung der Krise eine nochmalige Befragung des Volkes not­wendig sei, habe er doch den Dreierausschuß zur Beschlußfassung nicht berufen, weil von ihm eine Zustimmung zur Landtagsauflösung nicht zu er­warten sei.

Durch das infolge der Geschäftsordnungsände­rung herbeigeführte Scheitern der Bildung einer verfassungsmäßigen Regierung sei nunmehr der nach der Verfassung nur als Notbehelf angesehene Zustand einer geschäftsführenden, sich nicht des Vertrauens des Volkes erfreuenden Regierung zu einem Zustand von unabsehbarer Dauer erhoben und Landtag und Mehrheit des Volkes könnten ihren Einfluß auf die Führung der Regierungs­geschäfte nicht mehr in der verfassungsmäßig ge­wollten Weise ausführen. Die geschäftsführende Re­gierung könne sich über jeden Beschluß des Land­tages Hinwegsetzen. Damit sei für Preußen ein Not­stand Heringebrochen, der bei der bestehenden Lage durch den Landtag nicht geändert werden könne. Die. Entscheidung des Staatsgerichtshofes könne man nicht abwarten.

Der Landtagspräsident stellt vielmehr der Reichsregierung zur Erwägung, ob nicht durch den Reichspräsidenten aufgrund des Artikels 48 eine Verordnung erlassen werden könne, durch die

diesec unwürdige, dem Willen der Mehrheit des preußischen Volkes nicht entsprechende Zustand ab­geändert" werde. Zum Schluß regt Kerrl bei der Reichsregierung an, ob nicht bis zur Wiederher­stellung verfassungsmäßiger Zustände in Preußen die Polizeigewalt besser vom Reich übernommen werde.

Die »Setmania* ssseu die

Kusttihsunssn iftettié

Berlin, 20. Juli. DieGermania" wendet sich gegen die Darstellung, die der Landtagspräsident Kerrl in seinem Brief an den Reichskanzler über die Regierungsverhandlungen zwischen den Natio-

Die SeesGiivsung des Waffengesetzes

Sine GvNâvuns bet Stekhsveslevtms

Berlin, 19. Juli. Zn dem über die deutschen Sender heule abend gegebenen Nachrichtendienst der Dradag wurde folgende Erklärung der Reichsregie- rung verlesen:

Bei dem Vollzug der Notverordnung gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932, die weitgehende Milderungen gegenüber den bis dahin bestehenden Mahnahmevorschriflen brachte, Halle der Herr Reichspräsident in einem Brief an den Reichsminister des Innern, der seinerzeit auch ver­öffentlicht worden ist, der Erwartung Ausdruck ge­geben, daß der politische Meinungskampf in Deutschland sich künftig in ruhigeren Formen ab­spielen werde, und daß Gewalttätigkeiten unter­bleiben würden. Der Herr Reichspräsident hatte hinzugefügt, daß er, falls sich diese Erwartung nicht erfüllen sollte, entschlossen sei, mit allen ihm ver­fassungsmäßig zustehenden Mitteln gegen Aus­schreitungen jeder Art vorzugehen.

Leider haben sich jedoch die politischen Zusam­menstöße und Ueberfälle namentlich in letzter Zeit dauernd vermehrt, und die Zahl dec Toten und Verletzten, die das Opfer von Ueberfällen geworden sind, ist erschreckend gestiegen. Die Polizeigewalt hat offensichtlich nicht überall ausgereicht, solche Zusammenstöße und Ueberfälle zu verhindern.

Der Reichsminister des Innern hat bei dieser Sachlage von der ihm durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Juni 1932 erteilten Be­

Dev Giaatssat sät LSnikovMvsvvot

Sine ettesie Aussprache

Berlin, 19. Juli. Im preußischen Staatsrat kam es am Dienstagabend zu einer umfangreichen politischen Aussprache, zu der der s o zi a l d e m o k r a 1 i s ch e Antrag, der die Wiedereinführung des Uniformverbotes verlangt, Anlaß gab. Auch das Zentrum hatte einen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung ersucht, mit allen Mileln für die Wiederherstellung geordneter Zustände zu sorgen und in diesem Sinne auch auf die Reichs­regierung einzuwirken. Insbesondere wird es als dringend notwendig bezeichnet, daß über die Beschränkung der Demonstrationsfreiheit hinaus das Uniformverbok wieder eingeführt und gegen jeden ungesetzlichen Waffen- und Sprengsloffbesitz mit unnachsichtlicher Strenge vorgegangen wird.

Die Aussprache über diese Anträge gestaltet sich außerordentlich erregt. Den sozialdemokratischen Antrag begründet Dr. M e e r » e l d-Köln, der in äußerst scharfen Ausdrücken heftige Angriffe gegen die Nationalsozialisten richtete. 99 Tote seien 'seit der Aufhebung des Uniformoerbotes in Deutsch­land zu zählen und 1125 Verwundete. Auch das neue Demonstrationsverbot werde die politischen Exzesse nicht unterbinden, so lange die Uniform­freiheit weiterbestehe. Die Arbeitermassen würden zur Offensive greifen und wenn nötig, an den Schändern des deutschen Namens das Strafgericht

nalsozialisten und dem Zentrum gibt. Das Blatt sagt, daß die Behauptung, das Zentrum habe ine Forderungen der Nationalsozialisten abgelehnt und die Vertagung der Wahl bis nach dem 31. Juli be­schlossen, nicht zutrifft. Von Seiten des Zentrums fei damals Herrn Kerrl erklärt worden, das Zen­trum fei nicht in der Lage, einen Minister­präsidenten zu wählen, dem vorher alle Voll­machten für sein handeln gegeben werden. Dann habe die Wahlhandlung keinen Zweck. Präsident Kerrl habe damals erklärt, er habe schon voraus gesehen, daß das Zentrum sich auf eine Wahl ohne vorherige Festlegung über die Zusammensetzung der Regierung und über das Regierungsprogramm nicht einlassen werde, er habe das auch dem Führer gesagt, und ihm gleichzeitig vorgeschlagen, daß es dann besser wäre, die Wahl bis nach der Reichs­tagswahl zu vertagen. Vorbedingung für die Ver­tagung der Ministerpräsidentenwahl sei eine end­gültige Wahl zum Landtagspräsidenten. Diese Tatsache habe Kerrl der Zentrumsfraktion schriftlich bestätigt. Von Seiten des Zentrums sei dann wer, ter betont worden, daß eine Vertagung der Wahl nur in Uebereinstimmung beider Fraktionen ge­macht werden könne. Das Zentrum habe sich also nur dem nationalsozitlistischen Vorschlag, die Wahl zu vertagen, angeschlossen.

es

fugnis, Versammlungen unter freiem Himmel und Auszüge wieder zu verbieten, Gebrauch gemacht. Nachdem am Sonntag vor acht Tagen in Ohlau und am letzten Sonntag in Altona sich die bekann­ten blutigen Vorfälle ereignet hatten, muf/ der Reichsminister des Innern in Uebereinstim­mung mit dem Kabinett als feine Pflicht ansehen, zunächst diese Maßnahmen zu treffen.

Es ist aber verständlich und von der Reichs­regierung auch bereits gestern angekündigt wor­den, daß das Demonstrationsverbot nur ein erster Schritt ist. Die Länderregierun- gen sind ersucht worden, die aus dem Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel und Aus­zügen sich ergebende Entlastung der Polizei dazu auszunutzen, um die Schlupfwinkel und Waffenlager der Kommunisten, deren Vor­handensein durch die Altonaer Vorgänge erwiesen ist, nachdrücklichst auszu heben und da­mit die Grundlage für eine künftige ruhigere Ge­staltung öffentlicher Veranstaltungen zu schaffen. Die Reichsregierung wird den Herrn Reichspräsi­denten nötigenfalls weitere Maßnahmen gegen diejenigen vorschlagen, die künftig den po­litischen Kampf mit der Waffe in der Hand oder gar unter verbrecherischer Verwendung von Sprengstoff führen sollten. Das deutsche Volk kann darauf vertrauen, daß die Reichsregierung durch­

greifen wird.

vollziehen. Reichsinnenminister Freiherr v. G a y l, der als Mitglied des Staatsvates an den Verhand­lungen teilnahm, hatte vor der Rede den Saal verlassen.

Nach Meerfeld sprach ein Vertreter der Kommu­nisten und dann für die Nationalsozialisten Sprenger, der in erregten Ausführungen die Angriffe des sozialdemokratischen Vertreters zurück-

Oie benfide Kummer umfaßt 10 Seiten