GeneralSlnzeigre für^
WM Stadt und Laud
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te. 164
Seettas, den
15, Lutt
1932
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Die Geheimdipwmatie von Lausanne
Dev Movilaut deS Gentleman-Abkommens - Doch vevkovvelung mit den ^viessschulden - ■ Sei Nithtvatifizievung des Lausanner Vevtvages Kütkkehv zuv Rechtsbasis des Soung-Planes
Kme^d ^oMytf^^ow
* Hindenburg sprach Papen seinen Dank, für B in Lausanne geleistete Arbeit aus.
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* Der Präsident der Reichsanstalt, Szrup, ist m Reichskommissar für den freiwilligen Arbeits-
Die Ausschüsse des Reichsrats werden die neue rboitsdienstveroxdnung am Samstag besprechen, ine Vollsitzung des Reichsvats ist für diese Ver- Mung nicht in Aussicht genommen, da sie dem sichsrât nur zur Kenntnisnahme zugeleitet wird, cht aber zur gutachtlichen Anhörung und I! tellungnahme.
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Der Reichsverband des deutschen Handwerks itt mit einem Programm an die O öffentlich kett, dem die wirtschaftspolitischen Grundforderungen s Handwerks zusammengefaßt sind. Insbesondere rdert der Reichsverband die Anerkennung der olkswirtschaft als der wirtschaftlichen Organi- tion des deutschen Volkskörpers auf der Grund- ge der Privatwirtschaft, Ablehnung der Autarkie- chrebungen, Sicherung der Währung und einer ge- nden Kreditpolitik sowie eine grundlegende Der- ssungs- und Derwaltungsreform.
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Wie der „Völkische Beobachter" ankündigt, wird dolf Hitler heute im Flugzeug eine Reise durch mz Dsutschand antreten Er wird in den beio-n mmenden Wochen mehr als 50Mal in Wahlver- ^mmlungen sprechen.
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* Die sozialdemokratische Parteiführer Wels und reitscheid haben in einem Telegramm an den eichspräsidenten gegen die Politik der Reichsregie- ing protestiert.
Auf der Marinewerft in Wilhelmshaven wurde »stern das Artillerieschulboot „Bremse" unter dem ommando des Korvettenkapitäns Fanger in Dienst efteUt. Der Bau des neuen Artillerieschulbootes mrde 1929 als Ersatz für das Artillerieschulboot Frache" bewilligt. „Bremse" ist am 24. Januar 931 vom Stapel gelaufen und wird in Kiel statio- iert werden.
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Zu den Gerüchten, die von der Einführung iner Luxusstsuer in Höhe von 25 Prozent auf öüdfrüchte wissen wollen und besonders in lußenhandelskreisen bereits große Beunruhigung rregt haben, hört die „Frankf, Ztg." van zustän- iger Stelle, daß derartige Pläne nicht bestehen.
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Der Ständische Internationale Gerichtshof hat ie Termine für die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens im deutsch-polnischen Minderheiten- treitfall in der Frage der Vermögensrechte des Fürsten Pleß um eine Woche verlängert. Die neuen Termine sind so festgesetzt worden, daß die deutsche èlagebegründung am 22. Juli eingereicht werden oll. Die polnische Klagebeantwortung muß dann m 7. September eingehen, während die deutsche teplik am 7. Oktober und die polnische Duplik am
November vorliegen müssen.
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Das österreichische Unterrichtsministerium setzte >as zu Beginn des Jahres erlassene Verbot der Teilnahme von Schülern höherer Lehranstalten an Selbstschutzverbänden vorläufig außer Kraft.
Havas berichtet aus Montevideo, die Aufstän- nfchen im Staate Sao Paulo hatten einen Aufruf *r lassen, in dem erklärt werde, daß die Vorhut der onstitutionalistischen Gruppen gegen die Provinzen wrrücken, die der jetzigen Regierung die Treue be- Dahren. Das Programm der Aufständischen um= asse folgende drei Punkte: Einheit Brasiliens, Wie- »erherstellung der militärischen Disziplin und Wie- rereinführung eines verfassungsmäßigen Zustandes. Die brasilianische Bundesregierung beabsichtige, dem Vorrücken der konstitutionalistischen Gruppen ener- stschen Widerstand entgegenzusetzen. Präsident Vargus habe erklärt, daß er keinem Kompromiß zustimmen, sondern verlange, daß sich die Aufstän- dijschen ergeben.
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Auf Grund von Vermutungen der Geologen wurden am Baikalsee (Rußland) Bohrungen nach Erdöl vorgenommen, die jetzt im Tal des von Südost in den Baikalsee mündenden Flusses Selenga erfolgreich waren. Eine mächtige Gasquelle konnte dort erschlossen werden. Diese Entdeckung kann für die ostsibirische Kraftwirtschaft von großer Wichtigkeit sein.
•) Näheres siehe politischen Seil /
Nev Wortlaut des Abkommens
Paris, 14. Juli. Das französische Außenministerium veröffentlicht folgenden Text des genklemen agreement, das zwischen den Gläubigern Deutschlands zur Regelung der Ratifikationsbedingungen der Lausanner Abkommen abgeschlossen worden ist:
«votoko«
Die Abkommen von Lausanne werden endgültig erst nach der in dem Abkommen vorgesehenen Ratifizierung in Kraft treten. Was die Gläubigerregierungen anbetriftt, in deren Ramen dieses Abkommen paraphiert wird, so wird die Ratifizierung nicht vorgenommen werden, bevor nicht eine befriedigende Regelung zwischen ihnen und ihren eigenen Gläubigern erzielt sein wird. Den Gläubigerregierungen sieht es vollkommen frei, ihre Stellungnahme gegenüber ihren Parlamenten darzulegen. Aber es wird keine präzise Bezugnahme auf diese Regelung im Text des Abkommens mit Deutschland erscheinen. Wenn in der Folge eine zufriedenstellende Regelung der Schulden der Gläubigermächte Deutschlands erzielt wird, werden die Regierungen dieser Länder die Ratifizierung vornehmen, und das Abkommen mit Deutschland wird seine volle Auswirkung nehmen. Falls die in Frage stehende Regelung nicht erzielt werden könnte, wird das Abkommen mit Deutschland nicht ratifiziert werden.
Dadurch würde eine neue Lage geschaffen werden. und die interessierten Regierungen hätten
Dee -Kanzler beim Reichspräsidenten
-Kein Reichskommissav in Pesutze«
Neudeck, 14. 3uli Reichspräsident von Hindenburg empfing Heuke den Reichskanzler von Papen zum Bericht über die Lausanner Verhandlungen. Nach Entgegennahme des Vortrages sprach der Herr Reichspräsident dem Reichskanzler seinen Dank für die in Lausanne geleistete Arbeit aus und bat, diesen Dank auch den anderen Mitgliedern der Dele- gation zu übermitteln, hieran schloß sich ein gemeinsamer Vortrag des Reichskanzlers und des Reichsminister des Innern über innenpolitische Fragen an.
Reichsinnenmmister Freiherr von Gayl trifft am Freitag vormittag wieder in Berlin ein, während der Reichskanzler, wie es von Anfang an vorgesehen war, noch einen Tag länger als Gast des Reichspräsidenten in Neudeck bleibt. Nach Rückkehr des Kanzlers werden dann am Samstag die Kabinettsberatungen fortgeführt werden. Es ist selbstverständlich, daß Kanzler und Innenminister ihren Kollegen zunächst über ihre Besprechungen mit dem Herrn Reichspräsidenten Bericht erstatten.
Was den Inhalt dieser Besprechungen anlangt, so erörterte man heute in politischen Kreisen lebhaft die Frage, ob der Reichskanzler sich wohl die Ermächtigung zur Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen geben lassen werde, eventuell in der Form eines grundsätzlichen Einverständnisses des Reichstages, von dem zu gegebener Zeit Gebrauch gemacht werden könnte. In gut unterrichteten Kreisen hält man derartige Kombinationen aber für gar nicht aktuell. An der Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen ist schon deshalb nicht zu denken, weil der preußische Staatsapparat durchaus intakt ist, sich also gar keine Handhabe zu einer Roichsexekutive ergibt. Eine ganz andere Frage ist, ob sich nicht nach den Reichstagswahlen, also auch nach dem Wiederzusammentritt des Preußischen Landtages, die Notwendigkeit zeigt, die- Bildung einer starken parlamentarischen Regierung mit größerem Ernst zu betreiben als bisher. Vorläufig läßt sich aber die Situation, die sich nach dem 31. Juli ergibt, noch gar nicht übersehen. Es ist deshalb nach Auffassung maßgebender Kreise auch müßig, jetzt schon Erwägungen hierüber anzustellen.
Näher liegen setzt die weiteren Maßnahmen, die das Rsichskabinett im Zuge seines wirtschaftlichen Aufbauprogramms plant. Die Verordnung über den Arbeitsdienst, die am Samstag veröffentlicht werden soll, wird nur ganz kurz sein, indem sie sich darauf beschränkt, den dahingehenden Beschluß des Reichskabinetts zu publizieren und alle Einzelheiten, auch die Ernennung des Präsidenten Syrup zum Reichskommissar, dem Reichsarbeitsministec überläßt, der Anfang nächster Woche in seinen Ausführungsbe- stimmüngen den Aufbau und die Richtlinien für die Organisation des Arbeitsdienstes verfügen wird. Per Rckchsarbettsmitüster hat hierüber übrigens
sich über das, was sie dann tun müssen, zu verständigen. Bei dieser Evenlualiläl würde die legale Stellung aller interessierten Regierungen wieder die gleiche werden wie
vor dem Hoover-Woralorium.
Von diesem Abkommen wird die deutsche Regierung in Kenntnis gesetzt.
Lausanne. Juli 1932.
Es folgen die Unterschriften Belgiens, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens.
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Der Wortlaut des englisch-französischen Gentleman-Abkommens läßt keinen Zweifel darüber, daß bei einem Scheitern der Ratifizierung des Lausaner Vertrages die Alliierten zu den Rechtsgrundlagen des Haager Abkommens, also des Poungplanes zurückkehren werden. Bisher ist immer erklärt worden, der Poungplan sei endgültig beseitigt und jetzt vernimmt man, daß die rechtliche Grundlage des Poungplanes unangetastet bleibe. Ja, was ist nun eigentlich richtig. Es muß gefordert werden, daß über diese Frage umgehend Aufklärung gegeben wird. Eine Verschleierung
in den letzten Tagen auch noch Besprechungen mit den Vertretern der Wirtschaft und der Arbeitnehmer gehabt, die ihm ebenfalls ihre Unterstützung zuge- saat haben dürften. Von unterrichteter Seite wird besonders darauf hingewiesen, daß der Minister den größten Wert darauf legt, die Organisation so aufzuziehen, daß die Interessen der Wirtschaft nicht beinträchtigt werden.
Die weiteren Beratungen des Kabinetts gelten dann den Plänen, die das Reichsministerium des Innern in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts über die geistig e und sportliche B e- schäftigung der Jugendlichen ausgearbeitet hat. Diese Pläne greifen ergänzend in den Arbeitsdienst über und gehen von der Erwägung aus, daß der Arbeitsdienst seine volle moralische Auswirkung erst haben kann, wenn man sich auch des geistigen und körperlichen Wohls der jugendlichen Arbeitslosen annimmt. Man denkt an Vorträge und ähnliche Einrichtungen, die sie auch für spätere Lebensaufgaben oorbilden und ertüchtigen helfen.
Dann stehen weiter die Fragen zusätzlicher A r - beitsbeschafsung durch die Reichspost, die Reichsbahn und andere Zweige des Ver- kehrsministeriums zur Debatte. Namentlich ist dabei auch an eine größere Planung in den kommenden Winter hinein gedacht. Schließlich ist auch der Ausbau der Siedlung nicht zu vergessen. Alle diese Dinge sollen, wie bereits betont, noch bis Ende des Monats vom Reichskabinett verabschiedet werden.
^erel verlangt Eingreifen des Kelches in Preutzen
Kassel. 15. Juli. Der Präsident des Preußischen Landtages machte heute hier in einer nationalsozialistischen Wahlversammlung eine aufsehen- erregende Mitteilung. Er sagte, daß er noch heute ein Schreiben an den Reichskanzler richten werde, in dem eine Aenderung der Verhältnisse in Preußen gefordert wird. Die Rationalsozialisten verlangten, daß der Staat und. wenn dieser Staat nicht in der Lage sei, das Reich für geordnete Zustände sorge und daß die Ordnung in Deutschland wiederhergestellt werde, sei es auch durch Verkündung des Belagerungszustandes.
muß auf alle Fälle vermieden werden. Ist Deutschland wirklich so betrogen worden, dann heraus lit der Sprache.
Die deutsche Antwort
Papen wurde erst nach dec Unterzeichnung informiert
London, 14. Juli. Das in den heute hier veröffentlichten Dokumenten ZLir Lausanner Konferenz enthaltene Schreiben des Reichskanzlers bildet die Antwort auf die nach Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz gegenüber der deutschen Delegationen erfolgte Mitteilung von dem sogenannten Gentleman Agrement Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
Ew. Exzellenz bestätige ich ergebensk den Empfang des von Ihnen und den Herren Ehess der französischen, belgischen und italienischen Delegation unterzeichneten Schreibens, das Sie mir heute nach Unterzeichnung des Ab kommens von Lausanne haben zugehen lassen.
Die Ihrem Schreiben anliegende Vereinbarung der vier Delegationen vom 2. Juli bezieht sich aus den Fall einer etwaigen Richtralifikation des Abkommens von Lausanne. mithin auf die gleiche Frage, die auch den Gegenstand der Besprechung der Deleqalionschefs der sechs einladenden Mächte am 8. Juli abends bildete. Entsprechend der bei dieser Besprechung getroffenen Verabredung habe ich noch am gleichen Abend in der öffentlichen Vollsitzung der Konferenz eine Frage wegen dès in Rede stehenden Falles an den Herrn Vorsitzenden gerichtet, die von ihm sofort im Ramen der einladenden Gläubigermächte beantwortet wurde.
Unter diesen Umständen halte ich mich für berechtigt. davon auszugehen, daß die Angelegenheit für Deutschland durch meine Frage an den Herrn Vorsitzenden der Konferenz und dessen Antwort maßgebend geklärt worden ist.
Mit dem Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung bin ich Ew. Exzellenz ergebener (gez.) v. Papen.
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Halbamtlich wird hierzu noch mitgeteilt:
Der Standpunkt der Reichsreglerung zu dem heule veröffentlichten Gentleman Agrement ist durch den Brief, dessen Wortlaut jetzt der Oeffent- lichkeit übergeben wird, mit absoluter Klarheit gegeben.
In diesem Schreiben wird feflgcflcll!. daß die deutsche Delegation von dem Agrement e r st nach der Unterzeichnung des Lausanner Vertrages in Kenntnis gesetzt worden ist. und daß für Deutschland nichts weiter gilt als die Erklärung des Präsidenten der Lausanner Konferenz, daß im Falle der Richlratifizerung eine neue Konferenz sialtfinden muß. Aus dem Briefe ergibt sich auch, daß diese öffentliche Feststellung Macdonalds sogar auf einer Absprache beruht. die vorher zwischen den Hauptmächten getroffen worden ist.
Was im übrigen die Angelegenheit des Gentleman Agrements anlangt, so ist der deutsche Standpunkt hierzu bereits am Montag abend nach Bekanntwerden der ersten Meldungen über das Gentleman Agrement in einer offiziellen Auslassung eindeutig gekennzeichnet worden. Es wurde daran erinnert, daß Deutschland es „von vornherein und während der ganzen Dauer der Konferenz aufs entschieden st e abgefeimt habe, irgendeine Verbindung zwischen dem Pakt von Lausanne und den internationalen Schulden gegenüber Amerika herzustellen, oder sich in eine Frontbildung irgendeiner Art gegen die Vereinigten Staaten hineinzwingen zu lassen." An diesem Standpunkte der Reichsregierung hat sich nichts geändert.
Ein Dementi
London, 14. Juli. Zu dem englisch-französischen „Vertrauensabkommen" veröffentlicht Downingstreet heute nachmittag folgende Erklärung:
„Jm Zusammenhang mit den Berichten, die über die Auslegung der französisch-englischen Erklärung, zu deren Beitritt andere Regierungen eingeladen worden find, in Umlauf gesetzt wurden, wird betont, daß die Behauptung, diese Erklärung sei auch auf die britischen Schulden an Amerika anwendbar, jeder Begründung entbehrt. Die Verwendung des Ausdruckes „europäisches Regime" in der Erklärung schließt ausdrücklich jede Frage aus, die ■ nichteuropäische Länder berührt. Der Premierminister hat die Lage autoritativ in seiner Unterhausrede am Dienstag nachmittag dargestellt, als er erklärte: Angesichts' der schädlichen Folgen, die sich aus der Auffassung herleiten könnten, daß
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