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Samstag, den 2. ZuN 1932
Nr. 153
X Mittelgründau, 1. Juli. Der Gesangverein „Eintracht" Mittelgründau unter Leitung seines be- währten Dirigenten Heinr. Nagelschmidt, Büdingen, errang in Haingründau unter starker Konkurrenz den 1. Klassenpreis. — Gesangverein „Eintracht" Lorbach unter Leitung seines bewährten Dirigenten Heinr. Nagelschmidt, Büdingen, errang in Hain- gründau unter starker Konkurrenz den 1. Klassen- und Ehrenpreis.
âsrs Büdkuse«
Bekanntmachung
Im Handelsregister (H. R. A. Nr. 83) wurde heute eingetragen: Die Firma Joseph Adler II. von Altwiedermus, Inhaber Johanna Adler Witwe von Altwiedermus ist erloschen.
Büdingen, den 28. Juni 1932
Hessisches Amtsgericht.
A«S Srankßmrt a. M
lleberraschende Ablehnung des Etats der Stadt Frankfurt a. M.
1 Der Haushaltsplan der Stadt Frankfurt a. M. kst in der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit 35 gegen 33 Stimmen abgelehnt worden. Dafür hatten gestimmt die Sozialdemokraten größere Teile des Zentrums und die Arbeitnehmergruppe, geschloffen dagegen die Nationalsozialisten und Kommunisten aus grundsätzlichen Erwägungen, die bürgerlichen Parteien der Mitte (Deutsche Volkspartei, Deutschnationale Volkspartei, Demokraten, Wirtschaftspartei) weil in einer vorausgegangenen Abstimmung die Bürgersteuer namentlich von sozialdemokratischer Seite abgelehnt worden war und dadurch nach Ansicht dieser Parteien ein nicht ausfüllbares Defizit entstanden ist.
Stadtkämmerer Dr. Lehmann erklärte nach der Abstimmung einem Vertreter des WTB., daß auf Grund der Notverordnung der Magistrat nunmehr nach dem von ihm vorgelegten Etatentwurf verfahren werde, daß er aber auf die während der Beratung von den Stadtverordneten geäußerten Wünsche insoweit eingehen werde, als es die Kassenlage der Stadt Frankfurt a. M. gestatte und soweit Deckung für diese Wünsche vorhanden sei.
Der Nachtwächter als Dieb
^/Bor einigen Wochen war ein schwerer Einbruch fkn das Lager einer Lebensmittelhandlung im Hauptgüterb-ahnhof verübt worden. Die Täter konnten damals mit ansehnlicher Beute entkommen. Man hat sie bis jetzt noch nicht erwischt. Aber damit war es noch nicht zu Ende. Fünfmal hinter- ,einander wurde im Juni wieder ins gleiche Lager /eingebrochen, und man stand geradezu vor einem Rätsel. Spuren waren überhaupt nicht vorhanden. Nun wandte die Polizei einen kleinen Trick an, und des Rätsels Lösung war gefunden. Der Dieb war nämlich niemand anders als der — Nachtwächter, den die Firma zu ihrem Schutze nach dem ersten Einbruch angestellt hatte. Mit einem Freunde M- sammen hatte er die fünf Diebstähle im Juni aus- geführt. Er schloß einfach eine Tür des Lagers auf und ließ feinen Freund herein, der dann in aller Gemütsruhe sich das Beste aussuchte und dann mit dem Wächter teilte. Beide wurden vorübergehend festgenommen. Sie haben ein Geständnis abgelegt und wurden daraufhin wieder entlassen.
Räuber vor Gericht
I Am 12. April abends wurde der 74jährige Kassierer Vincenz Sowa der Henningerbrauerei, als er den Vorflur seines Wohnhauses in der Offenbacher Landstraße betreten hatte, durch einen Schlag auf die linke Kopfseite niedergeschlagen und ihm die Brieftasche mit 1550 Mark und drei Schecks über zusammen etwa 250 RM geraubt. Die Täter entkamen in der Dunkelheit. Der hiesigen Kriminalpolizei gelang es alsbald der Täter habhaft zu werden, die jetzt vor dem Großen Schöfffen- gericht als Angeklagte erschienen. Es waren das der 22jährige Schlosser Max Steil von hier, der 26jährige Zapfer Paul Roha aus Berlin, der auch in Berlin verhaftet wurde, und der 25jährige Chauffeur Otto Steil. Die beiden ersteren waren des schweren Raubs, der letztere der Hehlerei beschuldigt. Die Angeklagten, die schon im Vorverfahren geleugnet hatten, stellten auch in der Verhandlung die Tat in Abrede. Das Gericht verurteilte Max Steil und Roha entsprechend den Anträgen des Staatsanwalts zu je fünf Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. Otto Steil erhielt wegen Hehlerei sechs Monate Gefängnis. Die Haftbefehle gegen alle Angeklagten wurden aufrecht erhalten und die Untersuchungshaft keinem angerechnet, weil die Angeklagten hartnäckig leugneten. Alle von den Ange
Die schwarze West
Unheimliche Zunahme der Erpressungen in Deutschland — Devisengesehgebung und Kapitalflucht Luglands Rationallaster — Einzelgänger und Banden — Das Gespenst von Ulafair
Nach den übereinstimmenden Beobachtungen der Polizeibehörden in den deutschen Ländern ist das Verbrechen, das im Laufe der letzten Jahre eine immer steiler nach oben steigende Kurve zeigt, die Erpressung. Mehr und mehr werden die Behörden von den Opfern in Anspruch genommen, die unter Hinweis auf Gesetzesverletzungen und mit den raffiniertesten Mitteln moderner Verbrechertechnik gezwungen werden sollen, das Schweigen des Erpressers mit mehr oder minder hohen Geldsummen zu erkaufen. Diese Zunahme der Erpresserplage hat nicht zuletzt ihren Grund in der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Deutschland seit dem Kriege. Während früher — wie heute noch in England — das Privatleben den Erpressern die Möglichkeit bot, mit der Vernichtung des bürgerlichen Ansehens, des guten moralischen Rufes Eindruck auf ihre Opfer zu machen, gibt es heute ganz andere Anhaltspunkte: Die Steuer-, Kapitalflucht- und Devisengesetzgebung sind für den Erpresser wirksamste Einschüchterungsmittel, weil das Opfer nicht nur schwere Ehrenstrafen, sondern auch hohe Geldbußen zu' befürchten hat, wenn es nicht zahlt. Was wollen demgegenüber die nachteiligen Folgen besagen, die bei der nachsichtigen Auffassung unserer Zeit, ganz im Gegensatz zu früher, sog. Seitensprünge für den Einzelnen haben! Auch Aerzte werden mit der Drohung, man werde den bekannten Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches gegen sie aufbieten, in die „Zange genommen". Es braucht keineswegs immer ein wirkliches Verschulden des Erpreßten vorzuliegen; und in den Fällen, die der Polizei übergeben werden, hat sich das Opfer der Erpressung wohl auch nichts norzuwer- fen. Das Furchtbare ist jedoch, daß die Erpressungen, die öffentlich bekannt und zolizeilich verfolgt werden, nur einen ganz geringen Prozentsatz dieser „Moralischen Morde" darstellen, die heute zahlenmäßig überhaupt nicht abzuschätzen sind und ein umso häufiger verübte Verbrechen darstellen, als das Risiko des Erpressers im Gegensatz zu anderen kriminellen Kategorien nicht sehr groß ist.
Erst in letzter Zeit haben sich die deutschen Polizeibehörden großer Städte mit größeren Affären dieser Art zu beschäftigen gehabt. In einem besonders typischen Fall, in dessen Mittelpunkt der Konsul einer Mittelamerikanischen Republik in Frankfurt a. M. stand, bedienten sich die Erpresser einer Brieftaube, die in solchen Fällen ein beliebter Helfer ist. Die Polizei läßt, um den Abflugsort der Taube und damit den Erpresser zu ermitteln, den fliegenden Uebermittler mit Flugzeugen verfolgen, was meist zum Erfolg führt; in diesem Fall jedoch geriet die mit einer langen weißen Fahne kenntlich gemachte Taube in einen Taubenschwarm, worauf die Piloten unverrichteter Dinge umkehren muhten. Der Erpresser versuchte, obwohl er wußte, daß ihm die Polizei auf den Fersen war, zum zweitenmal, sein Opfer in die Zange zu nehmen und wurde diesmal auf Grund anderer Indizien unschädlich gemacht.
In keinem anderen Land der Welt hat das Erpresserunwesen einen solchen Umfang angenommen wie in England; in den letzten Jahren hat es eher noch zugenommen. Der „moral assassin", der moralische Mord, oder, wie man jenseits des Kanals auch sagt, die „schwarze Post" findet in der englischen Denkweise und Moralauffassuna einen günstigen Nährboden. Es sind weniger Verstöße gegen die Gesetze als privateste Angelegenheiten, die dem Erpresser den Vorwand liefern, um sich sein Opfer gefügig zu machen. Aber gerade in England geht man gegen die Erpresser mit rücksichtsloser Energie vor. Nicht unwesentlich erleichtert wird der Kampf gegen diese Pest durch die polizeiliche und gerichtliche Praxis, den Namen der
klagten aufgestellten Behauptungen wurden für widerlegt angesehen. Der Verbleib von 600 RM aus dem Raub ist nicht geklärt, es ist möglich, daß das Geld versteckt worden ist.
In einem Juweliergeschäft im Großen Hirschgraben wurde am 21. Dezember ein Raubüberfall verübt. Unter der Angabe ein Weihnachtsgeschenk einkaufen zu wollen, hatten sich nach vorheriger Besprechung in einem nahen Cafö der Kellner Kurt Vogel und der Schneider Rudolf Machler eingefunden und sich Ringe vorlegen lassen, wobei Vogel plötzlich dem Juwelier einen gesicherten Revolver vor das Gesicht hielt. Die üblen Kunden liefen mit drei Ringen im Werte von 600 Mark davon, konnten aber alsbald durch die Polizei ermittelt und festgenommen werden. Es ergab sich, daß als Dritter im Bunde der Monteur Johann Deges mitgewirkt hatte. Er stand draußen während der Tat Schmiere. Deges, ein entzogener Neurastheniker
Person, die eine Erpressung anzeigt, unter keinen Umständen, nicht einmal in der Verhandlung vor Gericht preiszugeben. Hervorragende Juristen des Jnselreichs sind auch bereits dafür eingetreten, Er- pressungen mit Prügelstrafe zu belegen; die öffentliche Meinung ist für solche Bestrebungen durchaus zu haben. Da in letzter Zeit die Wiedereinführung der Prügelstrafe Gegenstand parlamentarischer Verhandlungen war, ist woh in nicht zu ferner Zeit damit zu rechnen, daß diesen Wünschen nachgegeben wird.
In Deutschland wird die Erpressung meist von Einzelpersonen ausgeübt — in einem Ausnahmefall allerdings wurde vor neun Jahren in Leipzig eine Bande aus drei Frauen und einem Mann unschädlich gemacht. In England dagegen ist die „schwarze Post" ein richtiggehender Gewerbebetrieb, der eine gewisse Organisation voraussetzt und daher nicht von Einzelgängern wahrgenommen werden kann. Es gibt richtige Erpresserbanden, die ihre weiblichen Helfer haben. Diese sammeln in Hotelhallen und Nachtklubs ihre Beobachtungen, fangen ihre Opfer ein, und nehmen sie mit nach Hause, wo dann im geeigneten Augenblick die Bande ihr Spiel mit verteilten Rollen beginnt. In den Nachtklubs arbeiten Kellner und Garderobenfrauen mit diesen Verbrechern zusammen, ja, das Dienstpersonal stellt sogar das Hauptkontingent dieser schwarzen Erpresserarmee. In den Garderoben der Nachtklubs werden die Briefe der Gäste, die unvorsichtigerweise in den Manteltaschen gelassen werden, genau untersucht. Das Hauptdruckm ttel des Erpressers in England sind angebliche oder wirkliche Verfehlungen auf sexuellem Gebiet. Ein englischer Kriminalist erklärt von sich, er werde lieber einen Löwenkäfig betreten, als mit einer Frau allein im Eisenbahnabteil fahren. Es bliebe ihm dann meist nur die Wahl, zu erleben, daß die Reisegefährtin die Notbremse ziehe und ihn wegen eines unsittlichen Attentats feststellen lasse, oder widerspruchslos zu zahlen, zu zahlen bis an sein Lebensende. In England liegen die Dinge weist so, daß die Männer lieber zahlen. Einer der bekanntesten englischen Peers fiel als junger Mann einer Erpresserbande des Londoner Westend in die Hände und wurde im Lauf von drei Jahren über eine Million Mark los. Dann endlich raffte er sich auf und zeigte die Frau, die ihn erpreßt hatte, an. Die Verbrecherin hatte zu einer Bande gehört; aber ihre Komplizen hat sie nicht verraten. Am meisten gefährdet sind Aerzte und Zahnärzte. Eine Patientin verlangt ein Darlehen, wird es verweigert, behauptet sie, der Arzt habe sich an ihr vergangen, und verlangt Schweigegeld.
Die Erpresser reichen in England bis in die höchsten Gesellschaftsschichten. In den obersten Kreisen verkehrt ein Aristokrat mit ältestem Namen; er ist akademisch graduiert und von bezaubernden Manieren. Als junger Mann soll er schon Erpressungen begangen haben; dann zog er sich zurück, weil er auf den Tod eines Verwandten wartete, der ihn Mm Lord machen sollte. Aber die Hoffnung wurde enttäuscht, denn der Erbonkel heiratete noch einmal und bekam Söhne. Daraufhin nahm der Aristokrat seine furchtbare Tätigkeit wieder auf. Man nennt ihn das „Gespenst von Mayfair"; viele wissen, was sie von ihm zu halten haben, aber sie können ihm nichts beweisen. Er findet das Material für seine Erpressungen sozusagen auf dem Weg, den er tagsaus, tagsein geht. Mit seiner Kombinationsgabe knüpft er seinen Opfern ein Netz, aus dem es kein Entrinnen gibt. Er versucht sich nur an großen Objekten; drei gefälschte Liebesbriefe brachten ihm einmal hunderttausend Mark. Londons beste Gesellschaft würde erleichtert aufatmen, wenn sie eines Tages die Todesanzeige dieses unheimlichen Mannes in der Zeitung läse!
von labilem Wesen, ist schon 22mal vorbestraft. Er bekam vom Großen Schöffengericht fünf Jahre Zuchthaus, Vogel erhielt drei Jahre und Mehler ein Jahr Gefängnis. Während Vogel die Strafe an» nahm, kam es bezüglich der beiden Mitbeschuldigten zu einer Berufungsverhandlung vor der Strafkammer, die feststellen konnte, daß von der ersten Instanz zu Unrecht angenommen wurde, daß Deges der Führer in diesem Fall gewesen sei. Da ihm das Gericht nicht den Weg versperren will, sich im Leben nochmals zurechtzufinden, ermäßigte es die Strafe auf vier Jahren Gefängnis. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin wurde aber das Urteil gegen Mehler dahin abgeändert, daß dieser Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, denn er war der erste, der das Geschäft betrat. Er riß den Ladeninhaber zurück, als sich dieser seiner Ware bemächtigen wollte, mit der Mehler fortlief.
Die Frankfurter Studentenschaft fordert einen Lehrstuhl für Wehrwissenschaft
: Die Kammer der Deutschen Studentenschaft an der Universität Frankfurt hat am Donnerstag auf Antrag des Großdeutschen Studentenrings (Korporationen und Stahlhelm) den zuständigen Behörden die Bitte unterbreitet, an der Universität einen Lehrstuhl für Wehrwissenschaft und Kriegsgeschichte einzurichten. In der Begründung wird ausgeführt, daß durch die erzwungene materielle und geistige Abrüstung des deutschen Volkes und das allmähliche Aussterben der Soldaten des alten Heeres das Verständnis für Wehrfragen und die Anschauungen militärischer Dinge unserem Volke immer mehr verloren gehen. Auch unseren Poli- tite-n werden die Kenntnisse und die Uebung in Wehrfragen immer mehr abgehen und dadurch die richtige Beurteilung der Wehrstärke anderer Völker allmählich unmöglich werden. Die studentische Jugend, die sich ihrer Verantwortung für die Schaffung und Erhaltung der Wehrfähigkeit unserer Nation voll bewußt ist, verlangt daher neben ihrer ohne Förderung des Staates getätigten wehrsportlichen Arbeit auch die entsprechende wissenschaftliche Schulung an der Hochschule.
Aus Mab und Seru
Zuchthaus für ehemaligen Reichsbankdirektor
— Aschaffenburg. 1. Juli. Vor dem hiesigen Schöffengericht hatte sich der Bankdirektor Karl Sator aus Miltenberg wegen Amtsunterschlagung zu verantworten. Ein Revisor hatte verschiedene Unstimmigkeiten in der Buchführung festgestellt. Für eine Anweisung von 50 000 Mark an die Geschäftsstelle waren weder ordnungsmäßige Belege noch Einträge und Buchungen vorhanden. Sator hat in früheren Jahren über seine Verhältnisse gelebt, er hat sich ein Haus gekauft, ein Darlehen von einem anderen Bankinstitut ausgenommen und später noch ein Auto erworben; er ist außerdem eine Reihe von Versicherungen eingegangen. Alle diese Geschäfte verstrickten ihn nach und nach in eine Verschuldung, von der er sich auf regulärem Wege nicht mehr befreien zu können meinte, weswegen er die Falschbuchungen vornahm. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Zuchthaus und 600 Mark Geldstrafe, ersatzweise 15 Tage Zuchthaus. Ferner wurde ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf drei Jahre aberkannt. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Zuchthaus beantragt.
Ein gemeiner Bubenstreich.
— Offenbach. 1. Juli. Einen ungemein gefährlichen Streich unternahmen hier zehn junge Leute, die gestern nachmittag an der Rumpenheimer Schleuse badeten. Sie versuchten die Schleusentore M öffnen, was zur Folge hatte, daß die vielen Badenden in Lebensgefahr geraten wären. Als ein auf der Schleuse anwesender Regierungsbauführer die jungen Leute verwarnte, bewarfen sie ihn mit Steinen. Als das alarmierte Ueberfallkommando erschien, ergriffen die Uebeltäter die Flucht, doch gelang es zwei von ihnen zu stellen und ihre Personalien festzustellen.
Die Jstthaer Feuerwehr auf der Anklagebank. ~* Urteil erst am 6. Juli.
— Kassel, 1. Juli. Der Weite Verhandlungstag im Prozeß gegen die Ästhaer Feuerwehr war vom Morgen bis in den späten Abend mit Zeugenvernehmungen ausgefüllt. Mit Ausnahme der Aussagen eines Belastungszeugen, der schwere Anschuldigungen gegen die Angeklagten vorbrachte, dafür aber von anderen Zeugen umso schärfer angegriffen wurde, ergab die Beweisaufnahme nichts neues mehr. Das Gutachten des Brandsachverständigen Branddirktor Vliesener-Kassel geht dahin, daß der Bürgermeister Klapp und der Ortsbrandmeister Schmidt eine Pflichtverletzung begangen haben, indem sie das Haus niederreißen ließen, obwohl eine Notwendigkeit dazu nicht vorlag. Der Sachverständige nimmt als erwiesen an, daß drei Brandherde gelegt worden sind. Um 8 Uhr abends wurde die Frage aufgeworfen, ob die Plädoyers noch gehalten werden sollen. Der Staatsanwalt war dazu bereit, die Verteidiger und die Geschworenen widersprachen, und auch das Gericht stellte sich auf den Stand- bunkt, daß eine Verhandlung weit über Mitternacht hinaus untunlich sei. Darauf wurde die Verhandlung auf Mittwoch, den 6, Juli, vertagt. Ein Antrag der Verteidiger auf Aufhebung der Haftbefehle gegen die vier in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wurde vom Gericht gegen den Widerspruch des Staatsanwaltes genehmigt.
Einen Polizelbeamken niedergestochen.
— Darmstadt, 1. Juli. Vor dem Schwurgericht der Provinz Starkenburg hatte sich heute der 29» jährige Hilfsarbeiter Karl Lemmer aus Viernheim
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