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Samstag, den 2. ZuN 1932

Nr. 153

X Mittelgründau, 1. Juli. Der Gesangverein Eintracht" Mittelgründau unter Leitung seines be- währten Dirigenten Heinr. Nagelschmidt, Büdingen, errang in Haingründau unter starker Konkurrenz den 1. Klassenpreis. GesangvereinEintracht" Lorbach unter Leitung seines bewährten Dirigenten Heinr. Nagelschmidt, Büdingen, errang in Hain- gründau unter starker Konkurrenz den 1. Klassen- und Ehrenpreis.

âsrs Büdkuse«

Bekanntmachung

Im Handelsregister (H. R. A. Nr. 83) wurde heute eingetragen: Die Firma Joseph Adler II. von Altwiedermus, Inhaber Johanna Adler Witwe von Altwiedermus ist erloschen.

Büdingen, den 28. Juni 1932

Hessisches Amtsgericht.

A«S Srankßmrt a. M

lleberraschende Ablehnung des Etats der Stadt Frankfurt a. M.

1 Der Haushaltsplan der Stadt Frankfurt a. M. kst in der heutigen Sitzung der Stadtverordneten­versammlung mit 35 gegen 33 Stimmen abgelehnt worden. Dafür hatten gestimmt die Sozialdemo­kraten größere Teile des Zentrums und die Ar­beitnehmergruppe, geschloffen dagegen die National­sozialisten und Kommunisten aus grundsätzlichen Erwägungen, die bürgerlichen Parteien der Mitte (Deutsche Volkspartei, Deutschnationale Volkspartei, Demokraten, Wirtschaftspartei) weil in einer vor­ausgegangenen Abstimmung die Bürgersteuer na­mentlich von sozialdemokratischer Seite abgelehnt worden war und dadurch nach Ansicht dieser Par­teien ein nicht ausfüllbares Defizit entstanden ist.

Stadtkämmerer Dr. Lehmann erklärte nach der Abstimmung einem Vertreter des WTB., daß auf Grund der Notverordnung der Magistrat nunmehr nach dem von ihm vorgelegten Etatentwurf ver­fahren werde, daß er aber auf die während der Beratung von den Stadtverordneten geäußerten Wünsche insoweit eingehen werde, als es die Kassenlage der Stadt Frankfurt a. M. gestatte und soweit Deckung für diese Wünsche vorhanden sei.

Der Nachtwächter als Dieb

^/Bor einigen Wochen war ein schwerer Einbruch fkn das Lager einer Lebensmittelhandlung im Hauptgüterb-ahnhof verübt worden. Die Täter konnten damals mit ansehnlicher Beute entkommen. Man hat sie bis jetzt noch nicht erwischt. Aber da­mit war es noch nicht zu Ende. Fünfmal hinter- ,einander wurde im Juni wieder ins gleiche Lager /eingebrochen, und man stand geradezu vor einem Rätsel. Spuren waren überhaupt nicht vorhanden. Nun wandte die Polizei einen kleinen Trick an, und des Rätsels Lösung war gefunden. Der Dieb war nämlich niemand anders als der Nachtwächter, den die Firma zu ihrem Schutze nach dem ersten Einbruch angestellt hatte. Mit einem Freunde M- sammen hatte er die fünf Diebstähle im Juni aus- geführt. Er schloß einfach eine Tür des Lagers auf und ließ feinen Freund herein, der dann in aller Gemütsruhe sich das Beste aussuchte und dann mit dem Wächter teilte. Beide wurden vorüber­gehend festgenommen. Sie haben ein Geständnis abgelegt und wurden daraufhin wieder entlassen.

Räuber vor Gericht

I Am 12. April abends wurde der 74jährige Kassierer Vincenz Sowa der Henningerbrauerei, als er den Vorflur seines Wohnhauses in der Offenbacher Landstraße betreten hatte, durch einen Schlag auf die linke Kopfseite niedergeschlagen und ihm die Brieftasche mit 1550 Mark und drei Schecks über zusammen etwa 250 RM geraubt. Die Täter entkamen in der Dunkelheit. Der hiesigen Kriminalpolizei gelang es alsbald der Täter hab­haft zu werden, die jetzt vor dem Großen Schöfffen- gericht als Angeklagte erschienen. Es waren das der 22jährige Schlosser Max Steil von hier, der 26jährige Zapfer Paul Roha aus Berlin, der auch in Berlin verhaftet wurde, und der 25jährige Chau­ffeur Otto Steil. Die beiden ersteren waren des schweren Raubs, der letztere der Hehlerei beschul­digt. Die Angeklagten, die schon im Vorverfahren geleugnet hatten, stellten auch in der Verhandlung die Tat in Abrede. Das Gericht verurteilte Max Steil und Roha entsprechend den Anträgen des Staatsanwalts zu je fünf Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiauf­sicht. Otto Steil erhielt wegen Hehlerei sechs Mo­nate Gefängnis. Die Haftbefehle gegen alle Ange­klagten wurden aufrecht erhalten und die Unter­suchungshaft keinem angerechnet, weil die Ange­klagten hartnäckig leugneten. Alle von den Ange­

Die schwarze West

Unheimliche Zunahme der Erpressungen in Deutschland Devisengesehgebung und Kapitalflucht Luglands Rationallaster Einzelgänger und Banden Das Gespenst von Ulafair

Nach den übereinstimmenden Beobachtungen der Polizeibehörden in den deutschen Ländern ist das Verbrechen, das im Laufe der letzten Jahre eine immer steiler nach oben steigende Kurve zeigt, die Erpressung. Mehr und mehr werden die Behörden von den Opfern in Anspruch genommen, die unter Hinweis auf Gesetzesverletzungen und mit den raf­finiertesten Mitteln moderner Verbrechertechnik ge­zwungen werden sollen, das Schweigen des Er­pressers mit mehr oder minder hohen Geldsummen zu erkaufen. Diese Zunahme der Erpresserplage hat nicht zuletzt ihren Grund in der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Deutsch­land seit dem Kriege. Während früher wie heute noch in England das Privatleben den Erpressern die Möglichkeit bot, mit der Vernichtung des bür­gerlichen Ansehens, des guten moralischen Rufes Eindruck auf ihre Opfer zu machen, gibt es heute ganz andere Anhaltspunkte: Die Steuer-, Kapital­flucht- und Devisengesetzgebung sind für den Er­presser wirksamste Einschüchterungsmittel, weil das Opfer nicht nur schwere Ehrenstrafen, sondern auch hohe Geldbußen zu' befürchten hat, wenn es nicht zahlt. Was wollen demgegenüber die nachteiligen Folgen besagen, die bei der nachsichtigen Auffassung unserer Zeit, ganz im Gegensatz zu früher, sog. Seitensprünge für den Einzelnen haben! Auch Aerzte werden mit der Drohung, man werde den bekannten Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches gegen sie aufbieten, in dieZange genommen". Es braucht keineswegs immer ein wirkliches Verschul­den des Erpreßten vorzuliegen; und in den Fällen, die der Polizei übergeben werden, hat sich das Opfer der Erpressung wohl auch nichts norzuwer- fen. Das Furchtbare ist jedoch, daß die Erpressun­gen, die öffentlich bekannt und zolizeilich verfolgt werden, nur einen ganz geringen Prozentsatz dieser Moralischen Morde" darstellen, die heute zahlen­mäßig überhaupt nicht abzuschätzen sind und ein umso häufiger verübte Verbrechen darstellen, als das Risiko des Erpressers im Gegensatz zu anderen kriminellen Kategorien nicht sehr groß ist.

Erst in letzter Zeit haben sich die deutschen Polizeibehörden großer Städte mit größeren Af­fären dieser Art zu beschäftigen gehabt. In einem besonders typischen Fall, in dessen Mittelpunkt der Konsul einer Mittelamerikanischen Republik in Frankfurt a. M. stand, bedienten sich die Erpresser einer Brieftaube, die in solchen Fällen ein beliebter Helfer ist. Die Polizei läßt, um den Abflugsort der Taube und damit den Erpresser zu ermitteln, den fliegenden Uebermittler mit Flugzeugen verfolgen, was meist zum Erfolg führt; in diesem Fall jedoch geriet die mit einer langen weißen Fahne kenntlich gemachte Taube in einen Taubenschwarm, worauf die Piloten unverrichteter Dinge umkehren muhten. Der Erpresser versuchte, obwohl er wußte, daß ihm die Polizei auf den Fersen war, zum zweitenmal, sein Opfer in die Zange zu nehmen und wurde diesmal auf Grund anderer Indizien unschädlich gemacht.

In keinem anderen Land der Welt hat das Erpresserunwesen einen solchen Umfang angenom­men wie in England; in den letzten Jahren hat es eher noch zugenommen. Dermoral assassin", der moralische Mord, oder, wie man jenseits des Kanals auch sagt, dieschwarze Post" findet in der englischen Denkweise und Moralauffassuna einen günstigen Nährboden. Es sind weniger Verstöße gegen die Gesetze als privateste Angelegenheiten, die dem Erpresser den Vorwand liefern, um sich sein Opfer gefügig zu machen. Aber gerade in England geht man gegen die Erpresser mit rück­sichtsloser Energie vor. Nicht unwesentlich erleich­tert wird der Kampf gegen diese Pest durch die polizeiliche und gerichtliche Praxis, den Namen der

klagten aufgestellten Behauptungen wurden für widerlegt angesehen. Der Verbleib von 600 RM aus dem Raub ist nicht geklärt, es ist möglich, daß das Geld versteckt worden ist.

In einem Juweliergeschäft im Großen Hirsch­graben wurde am 21. Dezember ein Raubüberfall verübt. Unter der Angabe ein Weihnachtsgeschenk einkaufen zu wollen, hatten sich nach vorheriger Besprechung in einem nahen Cafö der Kellner Kurt Vogel und der Schneider Rudolf Machler eingefun­den und sich Ringe vorlegen lassen, wobei Vogel plötzlich dem Juwelier einen gesicherten Revolver vor das Gesicht hielt. Die üblen Kunden liefen mit drei Ringen im Werte von 600 Mark davon, konn­ten aber alsbald durch die Polizei ermittelt und festgenommen werden. Es ergab sich, daß als Drit­ter im Bunde der Monteur Johann Deges mitge­wirkt hatte. Er stand draußen während der Tat Schmiere. Deges, ein entzogener Neurastheniker

Person, die eine Erpressung anzeigt, unter keinen Umständen, nicht einmal in der Verhandlung vor Gericht preiszugeben. Hervorragende Juristen des Jnselreichs sind auch bereits dafür eingetreten, Er- pressungen mit Prügelstrafe zu belegen; die öffent­liche Meinung ist für solche Bestrebungen durchaus zu haben. Da in letzter Zeit die Wiedereinführung der Prügelstrafe Gegenstand parlamentarischer Ver­handlungen war, ist woh in nicht zu ferner Zeit damit zu rechnen, daß diesen Wünschen nach­gegeben wird.

In Deutschland wird die Erpressung meist von Einzelpersonen ausgeübt in einem Ausnahme­fall allerdings wurde vor neun Jahren in Leipzig eine Bande aus drei Frauen und einem Mann un­schädlich gemacht. In England dagegen ist die schwarze Post" ein richtiggehender Gewerbebetrieb, der eine gewisse Organisation voraussetzt und daher nicht von Einzelgängern wahrgenommen werden kann. Es gibt richtige Erpresserbanden, die ihre weiblichen Helfer haben. Diese sammeln in Hotel­hallen und Nachtklubs ihre Beobachtungen, fangen ihre Opfer ein, und nehmen sie mit nach Hause, wo dann im geeigneten Augenblick die Bande ihr Spiel mit verteilten Rollen beginnt. In den Nachtklubs arbeiten Kellner und Garderobenfrauen mit diesen Verbrechern zusammen, ja, das Dienstpersonal stellt sogar das Hauptkontingent dieser schwarzen Er­presserarmee. In den Garderoben der Nachtklubs werden die Briefe der Gäste, die unvorsichtigerweise in den Manteltaschen gelassen werden, genau unter­sucht. Das Hauptdruckm ttel des Erpressers in England sind angebliche oder wirkliche Verfehlungen auf sexuellem Gebiet. Ein englischer Kriminalist er­klärt von sich, er werde lieber einen Löwenkäfig be­treten, als mit einer Frau allein im Eisenbahnabteil fahren. Es bliebe ihm dann meist nur die Wahl, zu erleben, daß die Reisegefährtin die Notbremse ziehe und ihn wegen eines unsittlichen Attentats feststellen lasse, oder widerspruchslos zu zahlen, zu zahlen bis an sein Lebensende. In England liegen die Dinge weist so, daß die Männer lieber zahlen. Einer der bekanntesten englischen Peers fiel als junger Mann einer Erpresserbande des Londoner Westend in die Hände und wurde im Lauf von drei Jahren über eine Million Mark los. Dann endlich raffte er sich auf und zeigte die Frau, die ihn erpreßt hatte, an. Die Verbrecherin hatte zu einer Bande gehört; aber ihre Komplizen hat sie nicht verraten. Am meisten gefährdet sind Aerzte und Zahnärzte. Eine Patien­tin verlangt ein Darlehen, wird es verweigert, be­hauptet sie, der Arzt habe sich an ihr vergangen, und verlangt Schweigegeld.

Die Erpresser reichen in England bis in die höchsten Gesellschaftsschichten. In den obersten Krei­sen verkehrt ein Aristokrat mit ältestem Namen; er ist akademisch graduiert und von bezaubernden Manieren. Als junger Mann soll er schon Er­pressungen begangen haben; dann zog er sich zurück, weil er auf den Tod eines Verwandten wartete, der ihn Mm Lord machen sollte. Aber die Hoffnung wurde enttäuscht, denn der Erbonkel heiratete noch einmal und bekam Söhne. Daraufhin nahm der Aristokrat seine furchtbare Tätigkeit wieder auf. Man nennt ihn dasGespenst von Mayfair"; viele wissen, was sie von ihm zu halten haben, aber sie können ihm nichts beweisen. Er findet das Material für seine Erpressungen sozusagen auf dem Weg, den er tagsaus, tagsein geht. Mit seiner Kombinations­gabe knüpft er seinen Opfern ein Netz, aus dem es kein Entrinnen gibt. Er versucht sich nur an gro­ßen Objekten; drei gefälschte Liebesbriefe brachten ihm einmal hunderttausend Mark. Londons beste Gesellschaft würde erleichtert aufatmen, wenn sie eines Tages die Todesanzeige dieses unheimlichen Mannes in der Zeitung läse!

von labilem Wesen, ist schon 22mal vorbestraft. Er bekam vom Großen Schöffengericht fünf Jahre Zuchthaus, Vogel erhielt drei Jahre und Mehler ein Jahr Gefängnis. Während Vogel die Strafe an» nahm, kam es bezüglich der beiden Mitbeschuldigten zu einer Berufungsverhandlung vor der Straf­kammer, die feststellen konnte, daß von der ersten Instanz zu Unrecht angenommen wurde, daß De­ges der Führer in diesem Fall gewesen sei. Da ihm das Gericht nicht den Weg versperren will, sich im Leben nochmals zurechtzufinden, ermäßigte es die Strafe auf vier Jahren Gefängnis. Auf die Be­rufung der Staatsanwaltschaft hin wurde aber das Urteil gegen Mehler dahin abgeändert, daß dieser Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ver­urteilt wurde, denn er war der erste, der das Ge­schäft betrat. Er riß den Ladeninhaber zurück, als sich dieser seiner Ware bemächtigen wollte, mit der Mehler fortlief.

Die Frankfurter Studentenschaft fordert einen Lehrstuhl für Wehrwissenschaft

: Die Kammer der Deutschen Studentenschaft an der Universität Frankfurt hat am Donnerstag auf Antrag des Großdeutschen Studentenrings (Korporationen und Stahlhelm) den zuständigen Behörden die Bitte unterbreitet, an der Universität einen Lehrstuhl für Wehrwissenschaft und Kriegs­geschichte einzurichten. In der Begründung wird ausgeführt, daß durch die erzwungene materielle und geistige Abrüstung des deutschen Volkes und das allmähliche Aussterben der Soldaten des alten Heeres das Verständnis für Wehrfragen und die Anschauungen militärischer Dinge unserem Volke immer mehr verloren gehen. Auch unseren Poli- tite-n werden die Kenntnisse und die Uebung in Wehrfragen immer mehr abgehen und dadurch die richtige Beurteilung der Wehrstärke anderer Völ­ker allmählich unmöglich werden. Die studentische Jugend, die sich ihrer Verantwortung für die Schaffung und Erhaltung der Wehrfähigkeit unse­rer Nation voll bewußt ist, verlangt daher neben ihrer ohne Förderung des Staates getätigten wehrsportlichen Arbeit auch die entsprechende wissenschaftliche Schulung an der Hochschule.

Aus Mab und Seru

Zuchthaus für ehemaligen Reichsbankdirektor

Aschaffenburg. 1. Juli. Vor dem hiesigen Schöffengericht hatte sich der Bankdirektor Karl Sator aus Miltenberg wegen Amtsunterschlagung zu verantworten. Ein Revisor hatte verschiedene Unstimmigkeiten in der Buchführung festgestellt. Für eine Anweisung von 50 000 Mark an die Ge­schäftsstelle waren weder ordnungsmäßige Belege noch Einträge und Buchungen vorhanden. Sator hat in früheren Jahren über seine Verhältnisse ge­lebt, er hat sich ein Haus gekauft, ein Darlehen von einem anderen Bankinstitut ausgenommen und später noch ein Auto erworben; er ist außer­dem eine Reihe von Versicherungen eingegangen. Alle diese Geschäfte verstrickten ihn nach und nach in eine Verschuldung, von der er sich auf regu­lärem Wege nicht mehr befreien zu können meinte, weswegen er die Falschbuchungen vornahm. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Zuchthaus und 600 Mark Geldstrafe, ersatzweise 15 Tage Zuchthaus. Ferner wurde ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf drei Jahre aberkannt. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Zuchthaus beantragt.

Ein gemeiner Bubenstreich.

Offenbach. 1. Juli. Einen ungemein gefähr­lichen Streich unternahmen hier zehn junge Leute, die gestern nachmittag an der Rumpenheimer Schleuse badeten. Sie versuchten die Schleusentore M öffnen, was zur Folge hatte, daß die vielen Badenden in Lebensgefahr geraten wären. Als ein auf der Schleuse anwesender Regierungsbauführer die jungen Leute verwarnte, bewarfen sie ihn mit Steinen. Als das alarmierte Ueberfallkommando erschien, ergriffen die Uebeltäter die Flucht, doch ge­lang es zwei von ihnen zu stellen und ihre Perso­nalien festzustellen.

Die Jstthaer Feuerwehr auf der Anklagebank. ~* Urteil erst am 6. Juli.

Kassel, 1. Juli. Der Weite Verhandlungstag im Prozeß gegen die Ästhaer Feuerwehr war vom Morgen bis in den späten Abend mit Zeugenver­nehmungen ausgefüllt. Mit Ausnahme der Aus­sagen eines Belastungszeugen, der schwere Anschul­digungen gegen die Angeklagten vorbrachte, dafür aber von anderen Zeugen umso schärfer angegriffen wurde, ergab die Beweisaufnahme nichts neues mehr. Das Gutachten des Brandsachverständigen Branddirktor Vliesener-Kassel geht dahin, daß der Bürgermeister Klapp und der Ortsbrandmeister Schmidt eine Pflichtverletzung begangen haben, in­dem sie das Haus niederreißen ließen, obwohl eine Notwendigkeit dazu nicht vorlag. Der Sachverstän­dige nimmt als erwiesen an, daß drei Brandherde gelegt worden sind. Um 8 Uhr abends wurde die Frage aufgeworfen, ob die Plädoyers noch gehalten werden sollen. Der Staatsanwalt war dazu bereit, die Verteidiger und die Geschworenen widerspra­chen, und auch das Gericht stellte sich auf den Stand- bunkt, daß eine Verhandlung weit über Mitternacht hinaus untunlich sei. Darauf wurde die Verhand­lung auf Mittwoch, den 6, Juli, vertagt. Ein An­trag der Verteidiger auf Aufhebung der Haftbefehle gegen die vier in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wurde vom Gericht gegen den Wider­spruch des Staatsanwaltes genehmigt.

Einen Polizelbeamken niedergestochen.

Darmstadt, 1. Juli. Vor dem Schwurgericht der Provinz Starkenburg hatte sich heute der 29» jährige Hilfsarbeiter Karl Lemmer aus Viernheim

Die Milch läuftüber

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