Einzelbild herunterladen
 

Sette L

stetes» de» l. Sv« 1932

Nr. 1«

müße. Aber nicht minder schädlich wirkte die Störung des Weltgleichgewichts, hervorgerufen durch die Zwangsbestimmungen des Ver­sailler Diktates, in erster Linie durch die ein­seitige Entwaffnung Deutschlands und durch die Dekrenerung der Schuldlüge, d. h. durch den Versuch, das deutsche Volk zu einem Volke minder moralischen Wertes Herabzuwür- digen.

s diesem Grunde verlangt die deutsche De^gation die Beseitigung der Diskrimination durch den Versailler Vertrag. Sie versteht darunter vor allem die Zurücknahme der Schuldlüge und die Beseitigung der vollkom­men einseitigen Einschränkung der deutschen Wehrhoheit. Die moralische Herabwürdigung, die in dem Vorwurf der Schuldlüge liegt, ist Kn ihren Wirkungen keineswegs aus das mora­lische Gebiet beschränkt geblieben. Sie hat Spannungen hervorgerufen, die auch auf wirt­schaftlichem Gebiet hemmend hervorgetreten sind, sie hat die gesunde Atmosphäre, ohne die ein vertrauensvolles Zusammenleben der Völ­ker nicht denkbar ist, getrübt und vergiftet. Soll die Welt wirtschaftlich gesunden, so muß durch den Widerruf der Schuldlüge Wandel geschaffen werden. Eine ebenso große Störung des Gleichgewichts bedeutet die einseitige Ent­waffnung Deutschlands. Sie gibt Deutschland ungeschützt den Angriffen seiner Nachbarn preis und sie ist schuld daran, daß im Osten durch das herausfordernde Verhalten Polens ein europäischer Unruheherd entstehen konnte, der im äußersten Grade wirtschaftshemmend wirkt. Auch von diesem Gesichtspunkt aus muß die allgemeine Abrüstung als Voraus­setzung für die wirtschaftliche Wiedergesun­dung der Welt gefordert werden. Und in die­sem Sinne ist es zu verstehen, wenn in der Erklärung der deutschen Delegation Gleich­berechtigung und Sicherheit für Deutschland gefordert werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann man mit einer Ueberwindung der Weltwirt­schaftskrise rechnen. Im weiteren Zuge der Entwicklung hält es die deutsche Delegation deshalb für möglich, daß Deutschland sich mit einem Beitrage an den Kosten des wirtschaftlichen Wiederaufbaues beteiligt, selbstverständlich in gemeinschaftlicher Bemühung mit den anderen europäischen Mächten. Wie hoch der Beitrag sein kann, ist von der deutschen Delegation offengelassen worden. Dagegen ist mit allem Nachdruck be­tont worden, daß der Beitrag nicht dazu die­nen soll, für die besonderen Interessen Frank­reichs Verwendung zu finden, und daß er nur aus einem etwaigen Ueber- fchuß der deutschen Wirtschaft g e- l ei st et werden kann. Das Wirtschaftsgleich- gewicht muß also in Deutschland wiederher- zMEt sein, ehe von diesem Punkte überhaupt Sie R^d-» sein kann.

Dies ist die Stellung der deutschen Dele­gation und sie wird sich von ihrer festum- rissenen Grundlage unter keinen Umständen entfernen oder abdrängen lassen.

SvamSfische âotfMe

(Fortsetzung auf Seite 2) olle Zahlungen auch nach Eintritt einer Besserung der Weltwirtschaft vermeiden zu können.

Jeder unvorsichtige Schritt könne hier zur Folge habe», daß ein Staat, der bisher Gläu­biger gewesen sei, nun Schuldner würde, ohne hoffen zu können, daß seine inneren Lasten und seine äußeren Schulden annulliert werden würden. Ein solch unvorsichtiger Schritt würde auch den finanziellen Zusammenbruch der klei­neren Staaten herbeiführen.

Frankreich wünsche aus allen diesen Gründen, eine der Lage entsprechende Haltung einzunehmen, und es habe den besten Willen, im Rahmen eines all­gemeinen Einvernehmens sich am Wiederaufbau des europäischen Kredits und der europäischen Wirtschaft zu beteiligen.

«eh» «MüZ!

Rewyork, 1. Juli.Rewyork Times wendet sich gegen den Einwand, daß das Ende der Reparationen Deutschland, den anderen Rationen gegenüber, einen unbilligen Vorteil verschaffe.

Me SetHinee ÄnivssMSt wegen Prügeleien

SSsMsKSA

Berlin, 30. Juni In der Berliner Universität kam es heute vormittag zwischen politisch gegnerisch eingestellten Studenten zu einer schweren Prügelei. Der Rektor hat die Universität für heute geschlossen.

Ueber die Unruhen an der Berliner Universität verlauten folgende Einzelheiten: Nach der Pause um 11.15 Uhr begaben sich eine große Anzahl rechts- und linksstehender Studenten nicht in die Hörsäle, sondern blieben im Vestibül der Universität. Der Rektor forderte die Studenten auf, sich in die Hörsäle zu begeben. Diese Aufforderung wurde von rechtsgerichteten Studenten mit Johlen beantwortet. Sie nationalsozialistischen Studenten stimmen Lieder an und riefen im Sprechchor:Juden raus!" Der Vorsitzende der nationalsozialistischen Studenten­gruppe erklärte in Gegenwart des Rektors, es fei für einen Deutschen entehrend, mit einem Juden in einem Raume zusammen zu sein, weshalb sie das Vestibül nicht räumen würden, bevor die Juden es verlassen hätten. Schließlich erklärte der Führer der linksorientierten Studenten, diese würden, um einen Krawasi zu vermeiden, zuerst gehen, wenn die NatiorMfozialisten ihre RufeJuden raus!" unter- ließen und auch das Pfeiffen einstellten. Ungeachtet der Drohung des Rektors, die Polizei holen zu laüen^ beMnnen die Studenten beider Gruppen auf-

Ne« neue Äonflitt

Preußen - Reich

Dev pveuMrhe SunennütMev lehnt die vom srelehs- ittneumkulstev sefov-evten Vvessevevbote ab und vufi das Rercksgevlcht an

Berlin, 30. Juni. Der preußische Minister des Innern, Severing, hat auf das Ersuchen des Reichsministers des Innern, denVorwärts" und dieKölnische Volkszeitung" auf Grund der Ver­ordnung des Reichspräsidenten gegen politische Aus­schreitungen vom 14. Juni 1932 auf fünf Tage zu verbieten, am 29. Juni ds. Js. geantwortet, daß er die gesetzlichen Voraussetzungen für Verbotsmaß­nahmen gegen diese beiden Zeitungen nicht als ge­geben erachte. Der preußische Minister des Innern hat daher gemäß § 7 Abs. 3 Sah 2 der Verord­nung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 die Entscheidung des Senats des Reichsgerichts ange­rufen.

Aus der Begründung der Stellungnahme des preußischen Ministers des Innern teilt der Amtliche Preußische Pressedienst u. a. mit:

Jum se-ovdevte« Verbot des ^VovwSvts^

Ich vermag nicht anzuerkennen, daß durch die beanstandeten Veröffentlichungen der Herr Reichs­präsident oder die Reichsregierung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht würden; auch sehe ich in diesen Veröffentlichungen keine Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates durch die Behauptung unwahrer oder entstellter Tatsachen.

Soweit das von dem Herrn Reichsminister des Innern angeregte Verbot auf § 6 der Verordnung vom 14. Juni 1932 gestützt werden soll, muß der Tatbestand der Beschimpfung ausscheiden, weil das Merkmal einer besonders rohen Form nicht ge­geben ist. Auch bezüglich des alternativen Tatbe­standes der böswilligen Verächtlichmachung fehlt es schon an dem objektiven Merkmal. Die Auslassun­gen der Zeitung in der Sondernummer bchauvten nun klar, daß zwischen der Aufhebung des Uni­formverbotes einerseits und den wirtschaftlichen Lasten der Notverordnung vom 14. Juni 1932 an­dererseits ein politischer Zusammenhang bestehe.

Die von dem Herrn Reichsminister des Innern für die Stützung des Verbotes gegebene Begrün­dung vermag ich besonders aus rechtlichen Er­wägungen heraus ebensowenig als ausschlaggebend anzuerkennen. Eine Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates im Sinne dieser Bestim­mung könnte nur dann vorliegen, wenn durch die beanstandete Veröffentlichung die Gefahr ernsthafter Gewalttätigkeiten in Gestalt von Aufruhrbewegun­gen oder anderer innerer Unruhen hervorrufen würde. Daß aber die Auslassungen in der Zeitung die Hervorrufung von Gewalttätigkeit der vorbe­zeichneten Art besorgen ließen, vermag ich umso­weniger anzuerkennen, als der auf derselben Seite in der mittleren Spalte oben abgedruckte, bestimmt ernstgemeinte AufrufSozialdemokraten ! Repu­blikaner! bewahret kaltes Blut!" zur Zurückhal­tung und zur Unterlassung von Gewalttätigkeiten auffordert.

Ium sefovdevisn Vevbot dev w^W» VolkSzerintts*

Ich vermag nicht anzuerkennen, inwiefern die Ausführungen des beanstandeten Artikels eine nach Form oder Inhalt besonders verletzende rohe Aeußerung der Mißachtung gegenüber dem Herrn Reichskanzler enthalten sollten. Die Ueberschriften Schwere Mißgriffe des Herrn Reichskanzlers" undIst Herr v. Papen noch als Delegationsführer möglich?" stellen lediglich eine Kritik an der poli­tischen Haltung des Herrn Reichskanzlers auf der Lausanner Konferenz dar.

Mehr als eine solche scharfe, aber doch sachliche Kritik, wie sie übrigens von Blättern der politischen Rechten noch vor ganz kurzer Zeit im Hinblick auf die Außenpolitik der Regierung des früheren Herrn Reichskanzlers in ungleich schärferer Form völlig unbeanstandet geübt werden konnte, kann

einander einzuschlagen. Daraufhin teilte Rektor Lüders mit, daß die Universität für heute geschlossen sei, und forderte die Studenten auf, das Gebäude zu räumen.

Bei den Krawallen wurden, wie wir weiter er­fahren, vier linksgerichtete Studenten erheblich am Kopf, ein weiterer leichter verletzt. Sie mußten sich in ärztliche Behandlung begeben.

Am Nachmittag trat der Rektor der Unioersiät mit den Führern der Studentenverbände zu einer Besprechung zusammen. Im Verlaufe dieser Be­sprechung gaben die Vertreter der sozialdemo­kratischen, der kommunistischen und der Studenten­gruppe der SAP. sowie der republikanischen Studentengruppe eine Erklärung ab, in der es u. a. heißt, nach Ansicht der linksstehenden Grup­pen seien bisher alle Zusammenstöße an der Ber­liner Universität durch nationalsozialistische Pro­vokationen hervorgerufen worden. Die links­gerichteten Studentengruppen hätten nach wie vor keinerlei politisches Interesse an den Raufereien und würden ihre bisherige Verhaltungsweise, d. h. die Vermeidung jeglicher Provokationen fortsetzen. Die Führer der nationalsozialistischen Studenten er­hoben die Forderung, daß die Juden die Universi­tät räumen müßten und hoben hierbei besonders hervor, daß sie nicht von ihrer Mindestforderung abgingen, wonach die Juden nicht mehr im Vesti­bül bleiben dürften. Der Rektor lehnte beide Forderungen ab.

Die Universität wird bis Samstag geschlossen. Morgen, Freitag, wird der Senat zusammentreten und zu den Vorgängen Stellung nehmen. Wenn die Rationalsozialisten an ihren Forderungen fest­hallen sollten, so wird die Universität bis Semester- schluh geschlossen bleiben. Das bedeutet, daß die­ses Semester für die Studenten an der Berliner Universität nicht ange- rechnet werden wird.

Das Urteil gegen den zu drei Jahren Zuchthaus verurteilten Bombenattentäter Kaphengft ist vom Reichsgericht bestätigt und damit rechtskräftig ge= worden

meines Erachtens in diesen Ausführungen keines­falls gesehen werden. ,

Ob der Herr Reichskanzler durch die Ausführun­gen des Artikels in objektiver Hinsicht verächtlich gemacht worden ist, kann dahingestellt bleiben. Trotz aller Schärfe der geäußerten Kritik liegt es auf der Hand, daß die Angriffe rein sachlichen und nationalen Motiven, vor allem auch der Sorge um die innere Einheit des deutschen Volkes bei seinem Ringen um die äußerste Befreiung ent­sprungen sind.

Der Tatbestand der Ziffer 4 konnte, da er die Behauptung oder Verbreitung unrichtiger oder ent­stellter Tatsachen zur wesentlichen Voraussetzung hat, nur in dem Abdruck des Interviews erblickt werden, datz der Herr Reichskanzler nach / einer Meldung desMatin" französischen Pressevertre­tern gewährt haben soll. Die Tatsache der Ver­öffentlichung imMatin", die soweit ich über­sehen kann von einem sehr großen, wenn- nicht dem überwiegenden Teil der deutschen Presse, und zwar auf Grund einer Mitteilung des zu amtlichen Verlautbarungen der Reichsregierung stets benützten Wolffschen Telegraphenbüros gebracht worden ist (Anmerkung der Redaktion des Conti-Dienstes: Das Interview ist von einer rheinischen Relais- Agentur des WTB. versehentlich ausgegeben wor­den. Damit wird also bestätigt, daß Herr v. Papen das Interview gewährt hat, daß es aber aus ge­wissen Gründen' zurückgerufen wurde. D. Red.), wird wohl nicht bestritten. Insofern liegt also jeden­falls keine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren oder entstellten Tatsache vor. Ob der von demMatin" veröffentlichte Wortlaut des Inter­views richtig war, konnte von der deutschen Tages­presse unmöglich nachgeprüft werden.

Die Richtigstellung, die der Herr Reichskanzler durch das WTB. über den Inhalt des Interviews hat verbreiten lassen, nötigte die deutschen Zeitun­gen jedenfalls nicht, ihren Lesern den Text der Ver­öffentlichung desMatin" vorzuenthalten; die Ver­öffentlichung der Richtigstellung hatte vielmehr überhaupt erst dann einen Sinn, wenn auch der Text der Veröffentlichung desMatin" bekannt- gegeben wurde. Der selbstverständlichen Pflicht, auch die Richtigstellung zu bringen, ist die Zeitung nach­gekommen.

Schließlich vermag ich nicht zu ersehen, inwie­fern der Abdruck des imMatin" veröffentlichten Interviews in einer deutschen Zeitung lebenswich­tige Interessen des deutschen Reiches auf dem Ge­biet der Außenpolitik gefährden sollte. Ein Ver- schweigen in der deutschen Presse hätte die Tatsache der französischen Veröffentlichung nicht aus der Welt schaffen können. Jedenfalls forderte die Er­örterung in der Oeffentlichkeit die Richtigstellung des imMatin" veröffentlichten Textes des Interviews und stärkte durch bie' einhellige Ablehnung der dem Herrn Reichskanzler unterstellten Aeußerungen meines Erachtens den Rückhalt der deutschen Dele­gation in bei öffentlichen Meinung der Heimat be­achtlich.

Die Entschuldung des preußischen Innenministers ist, wie zu erwarten war, negativ ausgefallen. Dem preußischen Ministerin ist die Begründung zur Ablehnung Severings vorher mitgeteilt worden. Angesichts bc gefpanmm Beziehungen der beiden Seiten der Wsthelmstraße ist es unvermeidlich, daß auch hieraus eine hochpolitische Angelegenheit ent­stehen wird Die Entscheidung liegt jetzt bei dem 4. Senat des Reichsgerichts, das innerhalb von 3 Tagen sich äußern muß. Verneint er das Vorlie­gen der Mtwei.oigen Voraussetzungen für ein Ver­bot, so muß das Reichsinnenministerium sich fügen. Stellt er sich aber auf den entgegengesetzten Stand­punkt, dann muß der preußische Innenminister das Verbot aussprechen. In jedem Falle eine unerquick­liche Angelegenheit, die man nach unserer Meinung eigentlich geschickter hätte traktieren können.

VventzlMe DnvMüKvnnss- besiimmnnse«

zur Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten

Berlin, 30. Juni. Dem Amtlichen Preußischen Pressedienst zufolge hat der preußische Minister des Innern zur zweiten Notverordnung gegen poli­tische Ausschreitungen folgende Durchführungs­bestimmungen erlassen:

Zuständig für das Verbot öffentlicher poli­tischer Versammlungen und von Versammlungen und Auszügen unter freiem Himmel sowie für die Genehmigung solcher Veranstaltungen unter Auf­lagen statt eines Verbotes nach § 1 der Verord- nuna des Reichsministers des Innern über Ver­sammlungen und Aufzüge vom 28. Juni 1932 (RGB. 1. Seite 339) sind in Stadtkreisen und Orten mit staatlicher Polizeiverwaltung die Ortspolizei­behörden, im übrigen die Landräte.

Zuständig für polizeiliche Beschlagnahme und Einziehung von Plakaten, Flugblättern und Flug­schriften gemäß § 3 der Verordnung sind außer den Ortspolizeibehörden auch die Landräte und der Polizeipräsident Landeskriminalpolizeibehörde I in Berlin. Die Beschlagnahme nud Einziehung erstreckt sich auf den Bereich der anordnenden Be­hörde; wird die Beschlagnahme und Einziehung vom Polizeipräsidenten Landeskriminalpolizeistelle I in Berlin ausgesprochen, so erstreckt sich die Wirkung der Maßnahme auf das ganze Staats­gebiet.

Die Telegraphenagentur der Sowjetunion mel­det: Am 29. Juni fand eine Unterredung zwischen dem Mitglied der chinesischen Delegation Want- schengsi und dem Leiter der Ostabteilung des Außen­kommissariats Koslowski statt. Im Verlaufe der Unterredung erfolgte ein Meinungsaustausch über die von Wantschengfi zur Kenntnis gebrachte Ab­sicht der chinesischen Regierung, mit der Sowjet- uinon einen Nichtangriffspakt abzuschließen und die Beziehungen zwischen der Sowjetunion und China wiederherzustellen.

125 LNiUioueu-Äebev- bvüâugskvedtt für das

Reich abgeschlossen

Berlin, 30. 3uni. wie wir erfahre», Hal das Reich in den letzten Tagen über einen Ueber« brückungskredt verhandelt, der den Zweck hat, über den Juni-Ultimo hinwegzuhelfen. Die Verhandlun­gen find auch bereits zum Abschluß gekommen. In unterreichleten Kreisen verlautet, daß der Kredit sich auf 125 Millionen beläuft. Dieser Betrag reicht vollkommen aus, um alle Zahlungen für den Mo­nat Juli sicherzustellen. Die Rückzahlung erfolgt bis Ende des Rechnungsjahres. Der Kredit wird von dem Bankenkonsortium bereitgestellt, mit dem das Reich auch in früheren gleichen Fällen zusammen­gearbeitet hat. Die Verhandlungen sind natürlich auch dieses Mal durch Vermittlung der Reichsbank geführt worden.

Damit ist die Kredilaktion zum Abschluß gekom­men, die wir bereits vor einigen Wochen angekün­digt haben. Damals wurde berichtet, daß man schon für die beiden letzten Ultimo mit der Notwendigkeit eines solchen Kredites gerechnet hatte.

^suvöMevuus de« «»sliMe« âviessaulelhe

London, 30. Juni. 3m Unterhaus erklärte heute Schatzkanzler Chamberlain, die Regierung be­absichtige, den Zinsfuß der 5pr ojentigen Kriegsanleihe a b 1. Juni 1933 auf 3H% herabzusetzen. Die Inhaber der Anleihe wirr-« ben ersucht werden, die Anleihe unter den abgc- änderten Bedingungen zu behalten.

Die gestern angekündigte Konversion stellt die größte Finanzoperation dieser A r t in der Geschichte der Welt dar. Am 31. März war der genannte Betrag der bprozenligen Kriegsanleihe 2 084 994 000 Pfund Sterling und der Gesamtbetrag der inneren Schulden des Landes be­lief sich auf 6 329 984 000 Pfund, so daß sich die Konversion auf >» der inneren Schulden des Landes erstreckt. Der Konversionsplan war erwartet worden, aber niemand hatte damit gerechnet, daß der Schritt so schnell erfolgen werde.

Ebenso überrascht ist man von der Zinsherab- sehung von 5 auf 3^ Prozent, aber der Plan findet einhellige Annahme seitens der englischen Morgen- prefse.

SMeuAvGett-ÄuSschuS

Berlin, 30. Juni. iDe Reichsregierung beabsich­tigt, wie wir hören, die Geljenkirchen-An« aelegenheit durch einen Ausschuß unter« suchen zu lassen. Dieser Ausschuß soll sich nur aus wenigen, jedenfalls aus drei Persönlichkeiten zu- iammensetzen, die in der Finanzwelt Rang _unb Ansehen besitzen und auch über die juristische Seite des Falles sich klar zu werden vermögen. Zurzeit wird von den hiesigen beteiligten Amtsftellen mit Lausanne, mit dem Reichskanzler und mit dem Reichssinangminifter, über die Konstituierung des Ausschusses, über Art und Umfang der ihm zu ge« währenden Rechte und die?Auswahl der Persönlich­keitenverhnndett, Deren Namen stehen im Augen« blick noch nicht fest. Doch wird der in diesem Zu­sammenhang hier und da bereits genannte Geheim­rat Kastl nicht zu ihnen zählen, da er an den zur­zeit in London -geführten Verhandlungen über diS Verlängerung des Stillihalteabkommens beteiligt ist.

Eenvesblttduttsett fäe die

Relckstasstvah«

Berlin, 1. Juli. Wie die D A. Z. berichtet, soll in Kreisen der Staatspartei die Absicht bestehen, mit dem Zentrum Listenverbindung einzugehen. Die Deutsche Volkspartei soll, wie in politischen Kreisen verlautet in ein gleichartiges Verhältnis zu den Deutschnationalen treten.

Letzte Telegramme

Englische BlSitevstimme« zu« Lage in Lausanne

London, 1. Juli. Die Lausanner Korrespon­denten der Morgenbläller beurteilen die Lage trotz der bekannten Schwierigkeiten nicht u n« günstig. DerTime s"-vertreter stellt fest, daß gestern zweifellos in verschiedenen Richtungen ein Fortschritt erzielt wurde. Die Ansichten der franzö­sischen und der deutschen Delegation seien einander so angenähert worden, daß es absurd wäre, wenn die Konferenz ohne praktische Bedeutung abgebro­chen oder in veränderter Form auf unbegrenzte Zeit fortgesetzt werde.Finanziel Rews" sagt in einem Leitartikel: Die Franzosen haben 7 Milliarden Mark verlangt. Eine Summen deren Unsinnigkeit sich aus der Tatsache eru gibt, daß sie nicht viel weniger ausmachen dürfte, als die Hälfte der Kapitalsumme des Dawesplanes^ Die Franzosen haben aber auch eine Sicherungs. klausel gefordert, wonach die deutschen Leistungen erhöht worden' seien. Wenn Amerika auf Fortsetzung der französischen Schuldenzahlung besteht, darf an­genommen werden, daß die britische Delegation diese Förderung, die aus mehreren Gründen nicht ange­bracht ist, nicht unterstützt wird. Erstens könnte man eine derartige Vereinbarung nicht als endgültig und abschließend betrachten und zweitens ist kaum anzu­nehmen, daß sie mit dem von der Konferenz, ein­schließlich der französischen Delegation, angenommen nen Grundsatz übereinstimmt, daß die Regelung ge­eignet sein muß, das internationale Vertrauen wie- der herzustellen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß nichts so geeignet ist, das internationale vertrauen zu zerstören, wie ein internationaler Transfer von Geld, der unter gewissen Umständen eintreten wird. Das schlimmste aber ist, daß diese Sicherungsklausel, die eigentlich mehr den Ramen Verärgerungs-Klausel" verdient, so geeignet ist, die vereinigten Staaten zu reizen. Die beste Aus­sicht auf günstige Aufnahme eines europäischen Re­visionsgesuches an Amerika wäre die Ausloschung aller europäischen Zahlungen. Eine abschließende deutsche Zahlung verträgt sich durchaus mit einer solchen Auslöschung. Aber wenn Lausanne ein Er­folg sein soll, dann darf eine dahingehende Zusage Deutschlands nicht mit einem Rehwerk von Ein­schränkungen, Bedingungen und voraussehungeü umgeben werden.

(Weitere politische Nachrichten Seite 10.)