Sette L
stetes» de» l. Sv« 1932
Nr. 1«
müße. Aber nicht minder schädlich wirkte die Störung des Weltgleichgewichts, hervorgerufen durch die Zwangsbestimmungen des Versailler Diktates, in erster Linie durch die einseitige Entwaffnung Deutschlands und durch die Dekrenerung der Schuldlüge, d. h. durch den Versuch, das deutsche Volk zu einem Volke minder moralischen Wertes Herabzuwür- digen.
s diesem Grunde verlangt die deutsche De^gation die Beseitigung der Diskrimination durch den Versailler Vertrag. Sie versteht darunter vor allem die Zurücknahme der Schuldlüge und die Beseitigung der vollkommen einseitigen Einschränkung der deutschen Wehrhoheit. Die moralische Herabwürdigung, die in dem Vorwurf der Schuldlüge liegt, ist Kn ihren Wirkungen keineswegs aus das moralische Gebiet beschränkt geblieben. Sie hat Spannungen hervorgerufen, die auch auf wirtschaftlichem Gebiet hemmend hervorgetreten sind, sie hat die gesunde Atmosphäre, ohne die ein vertrauensvolles Zusammenleben der Völker nicht denkbar ist, getrübt und vergiftet. Soll die Welt wirtschaftlich gesunden, so muß durch den Widerruf der Schuldlüge Wandel geschaffen werden. Eine ebenso große Störung des Gleichgewichts bedeutet die einseitige Entwaffnung Deutschlands. Sie gibt Deutschland ungeschützt den Angriffen seiner Nachbarn preis und sie ist schuld daran, daß im Osten durch das herausfordernde Verhalten Polens ein europäischer Unruheherd entstehen konnte, der im äußersten Grade wirtschaftshemmend wirkt. Auch von diesem Gesichtspunkt aus muß die allgemeine Abrüstung als Voraussetzung für die wirtschaftliche Wiedergesundung der Welt gefordert werden. Und in diesem Sinne ist es zu verstehen, wenn in der Erklärung der deutschen Delegation Gleichberechtigung und Sicherheit für Deutschland gefordert werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann man mit einer Ueberwindung der Weltwirtschaftskrise rechnen. Im weiteren Zuge der Entwicklung hält es die deutsche Delegation deshalb für möglich, daß Deutschland sich mit einem Beitrage an den Kosten des wirtschaftlichen Wiederaufbaues beteiligt, selbstverständlich in gemeinschaftlicher Bemühung mit den anderen europäischen Mächten. Wie hoch der Beitrag sein kann, ist von der deutschen Delegation offengelassen worden. Dagegen ist mit allem Nachdruck betont worden, daß der Beitrag nicht dazu dienen soll, für die besonderen Interessen Frankreichs Verwendung zu finden, und daß er nur aus einem etwaigen Ueber- fchuß der deutschen Wirtschaft g e- l ei st et werden kann. Das Wirtschaftsgleich- gewicht muß also in Deutschland wiederher- zMEt sein, ehe von diesem Punkte überhaupt Sie R^d-» sein kann.
Dies ist die Stellung der deutschen Delegation und sie wird sich von ihrer festum- rissenen Grundlage unter keinen Umständen entfernen oder abdrängen lassen.
SvamSfische âotfMe
(Fortsetzung auf Seite 2) olle Zahlungen auch nach Eintritt einer Besserung der Weltwirtschaft vermeiden zu können.
Jeder unvorsichtige Schritt könne hier zur Folge habe», daß ein Staat, der bisher Gläubiger gewesen sei, nun Schuldner würde, ohne hoffen zu können, daß seine inneren Lasten und seine äußeren Schulden annulliert werden würden. Ein solch unvorsichtiger Schritt würde auch den finanziellen Zusammenbruch der kleineren Staaten herbeiführen.
Frankreich wünsche aus allen diesen Gründen, eine der Lage entsprechende Haltung einzunehmen, und es habe den besten Willen, im Rahmen eines allgemeinen Einvernehmens sich am Wiederaufbau des europäischen Kredits und der europäischen Wirtschaft zu beteiligen.
«eh» «MüZ!
Rewyork, 1. Juli. „Rewyork Times“ wendet sich gegen den Einwand, daß das Ende der Reparationen Deutschland, den anderen Rationen gegenüber, einen unbilligen Vorteil verschaffe.
Me SetHinee ÄnivssMSt wegen Prügeleien
SSsMsKSA
Berlin, 30. Juni In der Berliner Universität kam es heute vormittag zwischen politisch gegnerisch eingestellten Studenten zu einer schweren Prügelei. Der Rektor hat die Universität für heute geschlossen.
Ueber die Unruhen an der Berliner Universität verlauten folgende Einzelheiten: Nach der Pause um 11.15 Uhr begaben sich eine große Anzahl rechts- und linksstehender Studenten nicht in die Hörsäle, sondern blieben im Vestibül der Universität. Der Rektor forderte die Studenten auf, sich in die Hörsäle zu begeben. Diese Aufforderung wurde von rechtsgerichteten Studenten mit Johlen beantwortet. Sie nationalsozialistischen Studenten stimmen Lieder an und riefen im Sprechchor: „Juden raus!" Der Vorsitzende der nationalsozialistischen Studentengruppe erklärte in Gegenwart des Rektors, es fei für einen Deutschen entehrend, mit einem Juden in einem Raume zusammen zu sein, weshalb sie das Vestibül nicht räumen würden, bevor die Juden es verlassen hätten. Schließlich erklärte der Führer der linksorientierten Studenten, diese würden, um einen Krawasi zu vermeiden, zuerst gehen, wenn die NatiorMfozialisten ihre Rufe „Juden raus!" unter- ließen und auch das Pfeiffen einstellten. Ungeachtet der Drohung des Rektors, die Polizei holen zu laüen^ beMnnen die Studenten beider Gruppen auf-
Ne« neue Äonflitt
Preußen - Reich
Dev pveuMrhe SunennütMev lehnt die vom srelehs- ittneumkulstev sefov-evten Vvessevevbote ab und vufi das Rercksgevlcht an
Berlin, 30. Juni. Der preußische Minister des Innern, Severing, hat auf das Ersuchen des Reichsministers des Innern, den „Vorwärts" und die „Kölnische Volkszeitung" auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 auf fünf Tage zu verbieten, am 29. Juni ds. Js. geantwortet, daß er die gesetzlichen Voraussetzungen für Verbotsmaßnahmen gegen diese beiden Zeitungen nicht als gegeben erachte. Der preußische Minister des Innern hat daher gemäß § 7 Abs. 3 Sah 2 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 die Entscheidung des Senats des Reichsgerichts angerufen.
Aus der Begründung der Stellungnahme des preußischen Ministers des Innern teilt der Amtliche Preußische Pressedienst u. a. mit:
Jum se-ovdevte« Verbot des ^VovwSvts^
„Ich vermag nicht anzuerkennen, daß durch die beanstandeten Veröffentlichungen der Herr Reichspräsident oder die Reichsregierung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht würden; auch sehe ich in diesen Veröffentlichungen keine Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates durch die Behauptung unwahrer oder entstellter Tatsachen.
Soweit das von dem Herrn Reichsminister des Innern angeregte Verbot auf § 6 der Verordnung vom 14. Juni 1932 gestützt werden soll, muß der Tatbestand der Beschimpfung ausscheiden, weil das Merkmal einer besonders rohen Form nicht gegeben ist. Auch bezüglich des alternativen Tatbestandes der böswilligen Verächtlichmachung fehlt es schon an dem objektiven Merkmal. Die Auslassungen der Zeitung in der Sondernummer bchauvten nun klar, daß zwischen der Aufhebung des Uniformverbotes einerseits und den wirtschaftlichen Lasten der Notverordnung vom 14. Juni 1932 andererseits ein politischer Zusammenhang bestehe.
Die von dem Herrn Reichsminister des Innern für die Stützung des Verbotes gegebene Begründung vermag ich besonders aus rechtlichen Erwägungen heraus ebensowenig als ausschlaggebend anzuerkennen. Eine Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates im Sinne dieser Bestimmung könnte nur dann vorliegen, wenn durch die beanstandete Veröffentlichung die Gefahr ernsthafter Gewalttätigkeiten in Gestalt von Aufruhrbewegungen oder anderer innerer Unruhen hervorrufen würde. Daß aber die Auslassungen in der Zeitung die Hervorrufung von Gewalttätigkeit der vorbezeichneten Art besorgen ließen, vermag ich umsoweniger anzuerkennen, als der auf derselben Seite in der mittleren Spalte oben abgedruckte, bestimmt ernstgemeinte Aufruf „Sozialdemokraten ! Republikaner! bewahret kaltes Blut!" zur Zurückhaltung und zur Unterlassung von Gewalttätigkeiten auffordert.
Ium sefovdevisn Vevbot dev w^W» VolkSzerintts*
Ich vermag nicht anzuerkennen, inwiefern die Ausführungen des beanstandeten Artikels eine nach Form oder Inhalt besonders verletzende rohe Aeußerung der Mißachtung gegenüber dem Herrn Reichskanzler enthalten sollten. Die Ueberschriften „Schwere Mißgriffe des Herrn Reichskanzlers" und „Ist Herr v. Papen noch als Delegationsführer möglich?" stellen lediglich eine Kritik an der politischen Haltung des Herrn Reichskanzlers auf der Lausanner Konferenz dar.
Mehr als eine solche scharfe, aber doch sachliche Kritik, wie sie übrigens von Blättern der politischen Rechten noch vor ganz kurzer Zeit im Hinblick auf die Außenpolitik der Regierung des früheren Herrn Reichskanzlers in ungleich schärferer Form völlig unbeanstandet geübt werden konnte, kann
einander einzuschlagen. Daraufhin teilte Rektor Lüders mit, daß die Universität für heute geschlossen sei, und forderte die Studenten auf, das Gebäude zu räumen.
Bei den Krawallen wurden, wie wir weiter erfahren, vier linksgerichtete Studenten erheblich am Kopf, ein weiterer leichter verletzt. Sie mußten sich in ärztliche Behandlung begeben.
Am Nachmittag trat der Rektor der Unioersiät mit den Führern der Studentenverbände zu einer Besprechung zusammen. Im Verlaufe dieser Besprechung gaben die Vertreter der sozialdemokratischen, der kommunistischen und der Studentengruppe der SAP. sowie der republikanischen Studentengruppe eine Erklärung ab, in der es u. a. heißt, nach Ansicht der linksstehenden Gruppen seien bisher alle Zusammenstöße an der Berliner Universität durch nationalsozialistische Provokationen hervorgerufen worden. Die linksgerichteten Studentengruppen hätten nach wie vor keinerlei politisches Interesse an den Raufereien und würden ihre bisherige Verhaltungsweise, d. h. die Vermeidung jeglicher Provokationen fortsetzen. Die Führer der nationalsozialistischen Studenten erhoben die Forderung, daß die Juden die Universität räumen müßten und hoben hierbei besonders hervor, daß sie nicht von ihrer Mindestforderung abgingen, wonach die Juden nicht mehr im Vestibül bleiben dürften. Der Rektor lehnte beide Forderungen ab.
Die Universität wird bis Samstag geschlossen. Morgen, Freitag, wird der Senat zusammentreten und zu den Vorgängen Stellung nehmen. Wenn die Rationalsozialisten an ihren Forderungen festhallen sollten, so wird die Universität bis Semester- schluh geschlossen bleiben. Das bedeutet, daß dieses Semester für die Studenten an der Berliner Universität nicht ange- rechnet werden wird.
Das Urteil gegen den zu drei Jahren Zuchthaus verurteilten Bombenattentäter Kaphengft ist vom Reichsgericht bestätigt und damit rechtskräftig ge= worden
meines Erachtens in diesen Ausführungen keinesfalls gesehen werden. ,
Ob der Herr Reichskanzler durch die Ausführungen des Artikels in objektiver Hinsicht verächtlich gemacht worden ist, kann dahingestellt bleiben. Trotz aller Schärfe der geäußerten Kritik liegt es auf der Hand, daß die Angriffe rein sachlichen und nationalen Motiven, vor allem auch der Sorge um die innere Einheit des deutschen Volkes bei seinem Ringen um die äußerste Befreiung entsprungen sind.
Der Tatbestand der Ziffer 4 konnte, da er die Behauptung oder Verbreitung unrichtiger oder entstellter Tatsachen zur wesentlichen Voraussetzung hat, nur in dem Abdruck des Interviews erblickt werden, datz der Herr Reichskanzler nach / einer Meldung des „Matin" französischen Pressevertretern gewährt haben soll. Die Tatsache der Veröffentlichung im „Matin", die — soweit ich übersehen kann— von einem sehr großen, wenn- nicht dem überwiegenden Teil der deutschen Presse, und zwar auf Grund einer Mitteilung des zu amtlichen Verlautbarungen der Reichsregierung stets benützten Wolffschen Telegraphenbüros gebracht worden ist (Anmerkung der Redaktion des Conti-Dienstes: Das Interview ist von einer rheinischen Relais- Agentur des WTB. versehentlich ausgegeben worden. Damit wird also bestätigt, daß Herr v. Papen das Interview gewährt hat, daß es aber aus gewissen Gründen' zurückgerufen wurde. D. Red.), wird wohl nicht bestritten. Insofern liegt also jedenfalls keine Behauptung oder Verbreitung einer unwahren oder entstellten Tatsache vor. Ob der von dem „Matin" veröffentlichte Wortlaut des Interviews richtig war, konnte von der deutschen Tagespresse unmöglich nachgeprüft werden.
Die Richtigstellung, die der Herr Reichskanzler durch das WTB. über den Inhalt des Interviews hat verbreiten lassen, nötigte die deutschen Zeitungen jedenfalls nicht, ihren Lesern den Text der Veröffentlichung des „Matin" vorzuenthalten; die Veröffentlichung der Richtigstellung hatte vielmehr überhaupt erst dann einen Sinn, wenn auch der Text der Veröffentlichung des „Matin" bekannt- gegeben wurde. Der selbstverständlichen Pflicht, auch die Richtigstellung zu bringen, ist die Zeitung nachgekommen.
Schließlich vermag ich nicht zu ersehen, inwiefern der Abdruck des im „Matin" veröffentlichten Interviews in einer deutschen Zeitung lebenswichtige Interessen des deutschen Reiches auf dem Gebiet der Außenpolitik gefährden sollte. Ein Ver- schweigen in der deutschen Presse hätte die Tatsache der französischen Veröffentlichung nicht aus der Welt schaffen können. Jedenfalls forderte die Erörterung in der Oeffentlichkeit die Richtigstellung des im „Matin" veröffentlichten Textes des Interviews und stärkte durch bie' einhellige Ablehnung der dem Herrn Reichskanzler unterstellten Aeußerungen meines Erachtens den Rückhalt der deutschen Delegation in bei öffentlichen Meinung der Heimat beachtlich.
Die Entschuldung des preußischen Innenministers ist, wie zu erwarten war, negativ ausgefallen. Dem preußischen Ministerin ist die Begründung zur Ablehnung Severings vorher mitgeteilt worden. Angesichts bc gefpanmm Beziehungen der beiden Seiten der Wsthelmstraße ist es unvermeidlich, daß auch hieraus eine hochpolitische Angelegenheit entstehen wird Die Entscheidung liegt jetzt bei dem 4. Senat des Reichsgerichts, das innerhalb von 3 Tagen sich äußern muß. Verneint er das Vorliegen der Mtwei.oigen Voraussetzungen für ein Verbot, so muß das Reichsinnenministerium sich fügen. Stellt er sich aber auf den entgegengesetzten Standpunkt, dann muß der preußische Innenminister das Verbot aussprechen. In jedem Falle eine unerquickliche Angelegenheit, die man nach unserer Meinung eigentlich geschickter hätte traktieren können.
VventzlMe DnvMüKvnnss- besiimmnnse«
zur Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten
Berlin, 30. Juni. Dem Amtlichen Preußischen Pressedienst zufolge hat der preußische Minister des Innern zur zweiten Notverordnung gegen politische Ausschreitungen folgende Durchführungsbestimmungen erlassen:
Zuständig für das Verbot öffentlicher politischer Versammlungen und von Versammlungen und Auszügen unter freiem Himmel sowie für die Genehmigung solcher Veranstaltungen unter Auflagen statt eines Verbotes nach § 1 der Verord- nuna des Reichsministers des Innern über Versammlungen und Aufzüge vom 28. Juni 1932 (RGB. 1. Seite 339) sind in Stadtkreisen und Orten mit staatlicher Polizeiverwaltung die Ortspolizeibehörden, im übrigen die Landräte.
Zuständig für polizeiliche Beschlagnahme und Einziehung von Plakaten, Flugblättern und Flugschriften gemäß § 3 der Verordnung sind außer den Ortspolizeibehörden auch die Landräte und der Polizeipräsident — Landeskriminalpolizeibehörde I — in Berlin. Die Beschlagnahme nud Einziehung erstreckt sich auf den Bereich der anordnenden Behörde; wird die Beschlagnahme und Einziehung vom Polizeipräsidenten — Landeskriminalpolizeistelle I — in Berlin ausgesprochen, so erstreckt sich die Wirkung der Maßnahme auf das ganze Staatsgebiet.
Die Telegraphenagentur der Sowjetunion meldet: Am 29. Juni fand eine Unterredung zwischen dem Mitglied der chinesischen Delegation Want- schengsi und dem Leiter der Ostabteilung des Außenkommissariats Koslowski statt. Im Verlaufe der Unterredung erfolgte ein Meinungsaustausch über die von Wantschengfi zur Kenntnis gebrachte Absicht der chinesischen Regierung, mit der Sowjet- uinon einen Nichtangriffspakt abzuschließen und die Beziehungen zwischen der Sowjetunion und China wiederherzustellen.
125 LNiUioueu-Äebev- bvüâugskvedtt für das
Reich abgeschlossen
Berlin, 30. 3uni. wie wir erfahre», Hal das Reich in den letzten Tagen über einen Ueber« brückungskredt verhandelt, der den Zweck hat, über den Juni-Ultimo hinwegzuhelfen. Die Verhandlungen find auch bereits zum Abschluß gekommen. In unterreichleten Kreisen verlautet, daß der Kredit sich auf 125 Millionen beläuft. Dieser Betrag reicht vollkommen aus, um alle Zahlungen für den Monat Juli sicherzustellen. Die Rückzahlung erfolgt bis Ende des Rechnungsjahres. Der Kredit wird von dem Bankenkonsortium bereitgestellt, mit dem das Reich auch in früheren gleichen Fällen zusammengearbeitet hat. Die Verhandlungen sind natürlich auch dieses Mal durch Vermittlung der Reichsbank geführt worden.
Damit ist die Kredilaktion zum Abschluß gekommen, die wir bereits vor einigen Wochen angekündigt haben. Damals wurde berichtet, daß man schon für die beiden letzten Ultimo mit der Notwendigkeit eines solchen Kredites gerechnet hatte.
^suvöMevuus de« «»sliMe« âviessaulelhe
London, 30. Juni. 3m Unterhaus erklärte heute Schatzkanzler Chamberlain, die Regierung beabsichtige, den Zinsfuß der 5pr ojentigen Kriegsanleihe a b 1. Juni 1933 auf 3H% herabzusetzen. Die Inhaber der Anleihe wirr-« ben ersucht werden, die Anleihe unter den abgc- änderten Bedingungen zu behalten.
Die gestern angekündigte Konversion stellt die größte Finanzoperation dieser A r t in der Geschichte der Welt dar. Am 31. März war der genannte Betrag der bprozenligen Kriegsanleihe 2 084 994 000 Pfund Sterling und der Gesamtbetrag der inneren Schulden des Landes belief sich auf 6 329 984 000 Pfund, so daß sich die Konversion auf >» der inneren Schulden des Landes erstreckt. Der Konversionsplan war erwartet worden, aber niemand hatte damit gerechnet, daß der Schritt so schnell erfolgen werde.
Ebenso überrascht ist man von der Zinsherab- sehung von 5 auf 3^ Prozent, aber der Plan findet einhellige Annahme seitens der englischen Morgen- prefse.
SMeuAvGett-ÄuSschuS
Berlin, 30. Juni. iDe Reichsregierung beabsichtigt, wie wir hören, die Geljenkirchen-An« aelegenheit durch einen Ausschuß unter« suchen zu lassen. Dieser Ausschuß soll sich nur aus wenigen, jedenfalls aus drei Persönlichkeiten zu- iammensetzen, die in der Finanzwelt Rang _unb Ansehen besitzen und auch über die juristische Seite des Falles sich klar zu werden vermögen. Zurzeit wird von den hiesigen beteiligten Amtsftellen mit Lausanne, mit dem Reichskanzler und mit dem Reichssinangminifter, über die Konstituierung des Ausschusses, über Art und Umfang der ihm zu ge« währenden Rechte und die?Auswahl der Persönlichkeitenverhnndett, Deren Namen stehen im Augen« blick noch nicht fest. Doch wird der in diesem Zusammenhang hier und da bereits genannte Geheimrat Kastl nicht zu ihnen zählen, da er an den zurzeit in London -geführten Verhandlungen über diS Verlängerung des Stillihalteabkommens beteiligt ist.
Eenvesblttduttsett fäe die
Relckstasstvah«
Berlin, 1. Juli. Wie die D A. Z. berichtet, soll in Kreisen der Staatspartei die Absicht bestehen, mit dem Zentrum Listenverbindung einzugehen. — Die Deutsche Volkspartei soll, wie in politischen Kreisen verlautet in ein gleichartiges Verhältnis zu den Deutschnationalen treten.
Letzte Telegramme
Englische BlSitevstimme« zu« Lage in Lausanne
London, 1. Juli. Die Lausanner Korrespondenten der Morgenbläller beurteilen die Lage trotz der bekannten Schwierigkeiten nicht u n« günstig. Der „Time s"-vertreter stellt fest, daß gestern zweifellos in verschiedenen Richtungen ein Fortschritt erzielt wurde. Die Ansichten der französischen und der deutschen Delegation seien einander so angenähert worden, daß es absurd wäre, wenn die Konferenz ohne praktische Bedeutung abgebrochen oder in veränderter Form auf unbegrenzte Zeit fortgesetzt werde. — „Finanziel Rews" sagt in einem Leitartikel: Die Franzosen haben 7 Milliarden Mark verlangt. Eine Summen deren Unsinnigkeit sich aus der Tatsache eru gibt, daß sie nicht viel weniger ausmachen dürfte, als die Hälfte der Kapitalsumme des Dawesplanes^ Die Franzosen haben aber auch eine Sicherungs. klausel gefordert, wonach die deutschen Leistungen erhöht worden' seien. Wenn Amerika auf Fortsetzung der französischen Schuldenzahlung besteht, darf angenommen werden, daß die britische Delegation diese Förderung, die aus mehreren Gründen nicht angebracht ist, nicht unterstützt wird. Erstens könnte man eine derartige Vereinbarung nicht als endgültig und abschließend betrachten und zweitens ist kaum anzunehmen, daß sie mit dem von der Konferenz, einschließlich der französischen Delegation, angenommen nen Grundsatz übereinstimmt, daß die Regelung geeignet sein muß, das internationale Vertrauen wie- der herzustellen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß nichts so geeignet ist, das internationale vertrauen zu zerstören, wie ein internationaler Transfer von Geld, der unter gewissen Umständen eintreten wird. Das schlimmste aber ist, daß diese Sicherungsklausel, die eigentlich mehr den Ramen „Verärgerungs-Klausel" verdient, so geeignet ist, die vereinigten Staaten zu reizen. Die beste Aussicht auf günstige Aufnahme eines europäischen Revisionsgesuches an Amerika wäre die Ausloschung aller europäischen Zahlungen. Eine abschließende deutsche Zahlung verträgt sich durchaus mit einer solchen Auslöschung. Aber wenn Lausanne ein Erfolg sein soll, dann darf eine dahingehende Zusage Deutschlands nicht mit einem Rehwerk von Einschränkungen, Bedingungen und voraussehungeü umgeben werden.
(Weitere politische Nachrichten Seite 10.)