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Donnerstag, den 16. Juni 1932

Ar. 139

NolMsOe LlathviKten DaS OtbittiM der Bürger- steuer doch «och ungewitz?

Die Auffassungen über das Schicksal der Bürgersteuer scheinen trotz der sehr bestimmt lautenden Erklärungen, die am Dienstag hierzu von Regierungsseite abgegeben wurden, noch keineswegs endgültig fest zu st ehe n. Während sich die Reichsregierung am Dienstag bei der Erläuterung der neuen Notverordnung auf den Standpunkt stellte, daß die Bürgersteuer von den Gemeinden nicht forterhoben werden dürfe, weil die Reichszuschüsse zu den Wohlfahrtslasten der Kommunen ausreichen müßten,

wird nunmehr ergänzend betont, daß die Bür- gersleuer eine Dauereinrichtung sei und also für das Rechnungsjahr 1932/33 im Kalender­jahr 1933 weiterhoben werden könne.

Außerdem vergißt man nicht, hinzuzufügen, daß die Ausführungsbestimmungen für die Regelung der Bürgersteuer im Rechnungsjahr 1932 noch nicht erlassen seien. Man will sich hiermit also offenbar eine R ü ck z u g s I i n i e für den Fall sichern, daß die Gemeinden mit ihren Reichszuschüssen nicht aus­kommen.

Im übrigen bestehen zwischen dem Reiche und den Spitzenvertretungen der Gemein­den nach wie vor grundsätzliche Meinungs­verschiedenheiten über die Zulässigkeit des

Fortbestandes der Bürgersteuer, die dadurch prak­tisch verdoppelt werden würde. Während das Reich der Auffassung ist, daß die Bürgersteuer eine reine Reichsangelegenheit sei, da sie auf Grund eines Reichsaosetzes geschaffen wurde und nach reichsrecht­lichen Normen von den Gemeinden erhoben wor­den ist vertritt der Deutsche Städtetag die Auffassung, daß die Entscheidung über die Weiter­erhebung dieser Steuer bei den Länderregierungen liege.

Im übrigen machen die kommunalen Spitzen- organisationen keinen Hehl daraus, daß ihrer Meinung nach die Gemeinden auf die Fort- erhebung, also auf die Verdoppelung der Bürgersteuer nicht verzichten können.

Der Fehlbetrag der deutschen Gemeinde-Etats hätte nach einer Darstellung des Deutschen Städtetages ohne die letzte Finanznotverordnung des Reiches 750 Millionen Mark betragen. Durch die Erhöhung, der ReichshÄfe von 230 auf 680 Millionen Mark entstehe zwar eine Erleichterung für die Kom­munen um 450 Millionen Mark, immerhin bleibe auch hiernach noch ein Fehlbetrag von etwa 300 Millionen Mark, der durch Kürzungen auf der Aus­gabenseite nicht aufgebracht werden könne. Da eine Verdoppelung' der Bürger st euer durch ihre Forterhebung für die Kommunaletats etwa 250 Millionen Mark erbringen würde, deutet man in den Kreisen der kommunalen Spitzenorganifatio- nen an, daß man nur auf diese Weise die Haushalt- wirtschaft der Gemeinden in Ordnung halten zu können glaube. Das letzte Wort über die Bürger-

steuer ist also offenbar leider mit den Dienstag­erklärungen der Roichsregierung noch nicht ge­sprochen.

Aus kommunalpolitischen Kreisen Berlins hört man, daß die Reichshauptstadt die Bürgersteuer in den Voranschlag für das Rechnungsjahr 1932 ein­setzen werde.

Die Slmnestievovlase im Vveutzischen Landtag

Berlin, 15. Juni. Nach den Abstimmungen im Preu­ßischen Landtag folgte die Debatte über den vom Rechts- ausschuß abgeänderten nationalsozialistischen Gesetz­entwurf auf Gewährung von Straffrei- h e i t. Auch diese Aussprache, die zweite Lesung des Entwurfes, begann mit einer Ueberrafchung. Zum ersten Male im neuen Landtag erschien ein Staats­minister auf der Regierungsbank und nahm sogleich das Wort.

Iustizminister Dr. Schmidt

trug seine Bedenken gegen die im Ausschuß be­schlossene Fassung des Amneftiegesetzes vor, weil dieses Gesetz auch schwere Körperverletzung, schwe­ren Raub und Verbrechen gegen das Leben amne­stieren wolle. Die Amnestierung der Tötungsdelikte könne geradezu einen Anreiz für die Begehung weiterer derartiger Straftaten zumal im bevor­stehenden Reichstagswahlkampf bilden. Der Mini­ster wies an Hand von Zahlenmaterial darauf hin, daß etwa 39 000 Personen von der Amnestie in die­sem weiten Umfange betroffen werden würden,

darunter 520, die wegen Mordes oder Totschlagi verurteilt sind oder verfolgt werden. Er ersuè s am Annahme des Zentrumsantrages, die Derb - chen gegen das Leben und die anderen schwer i Straftaten nicht zu amnestieren und forderte 3 fristung der Amnestie, weil sonst auf Borsch Straffreiheit für etwa noch zu begehende Taten i zur Verabschiedung des Gesetzes, die früheste nach drei Wochen erfolgen könne, gewährt wär Nach Ansicht des Ministers fei der gegenwärm. Entwurf, besonders der dahin vorgesehene Amv stieausschuß des Landtages, der richterliche Urte abändern können soll, ein verfassungswidriger E, griff in die unabhängige Rechtspflege.

Dr. Muhs (NSDAP.) bezeichnete die Bed ken des Ministers als nicht stichhaltig. Es besth jetzt eine Rechtsunsicherheit, unter der namentl die Nationalsozialisten zu leiden hätten. 2 Amnestieentwurf diene daher der Derwirklichu einer höheren Gerechtigkeit.

Abg. Kuttner (Soz.) erklärte, der vorlieger Entwurf sei ein Schutzgesetz für den politisch! Terror. Die Selbsthilfe der Bevölkerung könne nr dann nicht mehr verwehren.

Abg. Cremer (Ztr.) meinte, daß die Bork das Richtschwert stumpf mache und alle Grundlag einer geordneten Rechtsprechung untergrck Werde dieser Entwurf Gesetz, dann habe Preuß aufgehört, ein Rechtsstaat zu sein.

Nach 19 Uhr wurde die Weiterberatung c Donnerstag vertagt. Außerdem steht die Ausspral über die neue preußische Notverordnung auf t Tagesordnung, wozu Finanzminister Klepper spr chen will.

WMMtt MWsWlllMill e.G.M.ll.H. Einladung

Wir laden hiermit unsere Mitglieder zu der am Donnerstag» 23. Juni 1932, abends Vs9 Uhr, im Gasthaus zurGuten Quelle" stattfindenden

9MI.3riHr54taM

höflichst ein.

TaseSovdntmsr

1. Bericht über das Geschäftsjahr 1931.

2. Vorlage der Bilanz für 1931 und Genehmigung derselben.

3. Bericht des Aufsichtsrates über stattgefundene Revisionen, Entlastung von Vorstand und Rechner.

4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes.

5. Ersatzwahl für Vorstand und Aufsichtsrat.

6. Verschiedenes.

Grohauheim» den 15. Juni 1932.

Der Vorstand: Porth, Adam, Weigand, Eadhof.

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Heute nacht entschlief nach langer, schwerer, mit großer Geduld ertragener Krankheit mein lieber, treuer Gatte und treusorgender Vater

Serr Heinrich Gerhardt

im Alter von 30 Jahren.

Roßdorf, den 15. Juni 1932.

3m Namen aller trauernden Hinterbliebenen: Dorothea Gerhardt geb. Tusaint.

und Kind.

Die Beerdigung findet Freitag, 3 Uhr, vom Trauer-

Hause aus statt.

1717

Danksagung

4

Für die erwiesene aufrichtige Teil­nahme bei dem Heimgänge unserer lieben Entschlafenen sagen wir allen unseren tiefgefühltesten Dank. 1736

Sie kauernden Hinterbliebenen

Marlin Junker

und Angehörige.