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Cattau Stadt und Land
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Set unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Äezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefemng oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplahvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet, x Geschäftsstelle: Hammerstr. 9 / Feruspr. 3956,3952,3958
1932
IDieü Noiver-v-nungen in Sicht!
Die preußische ÄsLvsvovdnung sieht u. a. Gehattsabzüge von 2'!- und 5 Prozent vor, die nach fünf Lahre« rueüBsezahtt werden sotten - Das Reich gedenkt drei Notverordnungen zu erlassen nnd n. a. die Neschüstigtenfteuev durch eine Gehattsftenev von 1 Prozent zu ersetzen
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Zu der gestrigen Meldung, daß Außenminister Freiherr von Neurath in London ein Memorandum über die deutsche Zahlungsunfähigkeit überreicht habe, wird von zuständiger Seite mitgeteilt, daß weder in London noch in den anderen Hauptstädten ein solches Memorandum überreicht worden ist. *
Ein Berliner Abendblatt hat gestern abend gemeldet, daß die preußische Regierung im Rahmen der von ihr beabsichtigten Verwaltungsreformpläne das preußische Handelsministerium aufzulösen gedenke. Wie wir von unterrichteter Seite erfahren, entbehrt diese Ankündigung jeder Grundlage. Das preußische Staatsministerium denkt nicht daran, irgendein Ministerium aufzulösen.
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Wie wir hören, ist die preußische Regierung am Än unter Führung der Preußischen Staatsbank (SeehanLlung) stehendes Konsortium wegen Aufnahme eines Ueberbrückungskredites herangetreten. Es soll sich um einen Betrag von 30 bis 40 Millionen RM handeln. Der Kredit soll zur Ueberwindung vorübergehender Kassonschwierigkeiten verwandt werden. Ueber die näheren Bedingungen, über die Form und die Dauer des Kredits soll in den nächsten Tagen verhandelt werden.
Aus Münster wird gemeldet: In einer geheimen Stadtverordnetensitzung wurde mit großer Mehrheit (gegen zwei Nationalsozialisten und einen Kommunisten) die Vorlage des Magistrats, dem ehemaligen Reichskanzler Dr. Brüning das Ehrenbürgerrecht der Stadt Münster zu verleihen, angenommen.
Der Parteivorstand der Landvolkpartei wird am Freitag in Berlin zusammentreten, um über die Stellungnahme der Partei zum bevorstehenden Wahlkampf Beschluß zu fassen. Bei dieser Gelegenheit dürften auch die verschiedenen Bestrebungen zur Sammlung der Mittelparteien eingehend besprochen werden. *
Die nationalsozialistische Fraktion der bremischen Bürgerschaft hat einen Drimglichkeitsantrag eingebracht, worin mit Rücksicht auf die Aenderung des politischen Willens der Bevölkerung die sofortige Auflösung der Bürgerschaft gefordert wird.
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Der braunschweigische Innenminister Klagges weilte gestern in Berlin und hatte mit Reichswirtschaftsminister Warmbold im Beisein des braunschweigischen Gesandten Dr. Boden eine Konferenz über die Frage der Rettung des heimischen Erzbergbaues. Man erwartet, daß der Innenminister in der heutigen Sitzung des Braunschweigischen Landtages nähere Mitteilungen über diese Verhandlungen mit dem Reichswirtschaftsminister machen wird. *
Durch Verordnung des badischen Staats- ministeriums wird die Bestimmung aufgehoben, . wonach der 11. August (Verfassungstag) in Baden gebotener Feiertag ist.
Der Bundesvorstand und der Bundesrat des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold, die zu einer Tagung in Berlin zusammengetreten waren, haben einstimmig beschlossen, gegen den früheren Ersten Bundesvorsitzenden Oberpräsident z. D. Hörsing sowie gegen drei weitere Mitglieder des Reichsbanners das Ausschlußverfahren einzuleiten. Zum Stellvertreter des jetzigen Ersten Bundesvorsitzenden Karl Höltermann wurde der Reichstagsabgeordnete Gustav Ferl-Magdeburg gewählt.
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Einer „Times"-Meldung aus Kairo zufolge ist Maistor Gianaclis, dessen Namen durch die von seiner Firma hergestellten ägyptischen Zigaretten in der ganzen Welt bekannt ist, im Alter von 94 Jahren gestorben.
De Valero teilte im irischen Senat mit, daß die Regierung des Freistaates ihre Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf über die Abschaffung des Treueides nicht geändert habe.
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Die Pariser Anklagekammer hat gestern die Akten des Falles Gorguloff geprüft. Der Staatsanwalt beantragt, den Fall dem Schwurgericht zu überweisen, andererseits liegt bei der Anklagekammer ein Antrag der Rechtsanwälte Gorguloffs vor, die eine eingehendere Voruntersuchung fordern. Außerdem hat Gorguloff selbst eine Denkschrift im Gsiäntznis aufgesetzt.
Die vreuSiiche Notverordnung
Berlin, 8. Juni. Die preußische Regierung hat heute abend die angekün- digle neue Rotverordnung verabschiedet. Zum Ausgleich der fortfallenden 100 Millionen Reichsüberweisung und der 50 Millionen, die als Mindereinnahmen an Steuern im lausenden Etatsjahr gerechnet werden, wird eine Schlachtsteuer, und zwar in gestaffelter Form, eingeführt. Ferner werden 2% bzw. 5 Prozent des Gehaltes der preußischen Beamten und Angestellten einbehalten. Die Beträge sollen den Beamten auf einem Spar- konto gutgebracht werden. Schließlich sind weitere Abstriche an den Sachausgaben vorgesehen. Außerdem sieht die Notverordnu ng für Sicherstellung des Etats eine Änderung der Bestimmungen über den Erlaß der Hauszinssteuer vor. Der Etat ist nach Ausfassung preußischer Regierungskreise durch diese angeführten Maßnahmen bis Ende des Jahres ausgeglichen. Der Wortlaut der Verordnung wird morgen, Donnerstag, veröffentlicht werden.
Die Einzelheiten
Wie her preußische Finanzminister Klepper am späten Abend in einer Pressekonferenz mitteilte, war bei der Aufstellung des Etats für 1932/33 mit einer Mindereinnahme von 478.6 Mill. RM gerechnet worden. Davon wurden 207.2 Mill. durch Abstriche am Personaletat und 169.4 Millionen durch Abstriche am Sachetat eingespart sowie 2 Millionen durch Erhöhung des Staatsanteils an den Notariats- gebühren gedeckt. Der Rest von ICO TtiKU.xn sollte ursprünglich durch die Ausgleichszahlungen des Reichs gedeckt werden. Angesichts des Fortfalles dieser Ausgleichszahlungen hat die preußische Regierung nunmehr die Notverordnung beschlossen, die folgende Einzelheiten enthalten wird.
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Eine Aenderung der HauszinssteuerverorLmung in der Weife, daß die Gemeinden eine Zuweisung von 160 Millionen RM bekommen, mit der sie ihrerseits hilfsbedürftige Mieter unterstützen sollen. Das bedeutet eine Ersparnis für die Staatsfinanzen, weil in Zukunft nur Wohlfahrtsunterstützte mit einem Existenzmmimum von 1200 RM gewährt wurde. Vergünstigung erhalten, die bisher bis zu einem Etistönzminimum von 1200 RM gewährt wurde. Der Haushaltsanschlag hatte für die Hauszinssteuer einen Betrag von 540 Millionen RM vorgesehen, wobei für Niederschlagungen infolge der Arbeitslosigkeit usw. von Mietern 160 Millionen RM bereits in Abrechnung gebracht waren. Die Verschärfung der Wirtschaftskrise mußte jedoch eine höhere Abrechnungssumme befürchten lassen. Durch die nunmehr vorgenommene Ueberweisung der 160 Millionen RM an die Fürsorgeverbände, wodurch praktisch nur noch Einkommen in Höhe von 800 statt von 1200 RM hauszinssteuerfrei bleiben, ist der Ausgleich erreicht und die Hauszindsteuereinnahme von netto 540 Millionen gesichert. — Weiter sieht die Notverordnung eine Aenderung der bisherigen Bestimmungen über die Niederschlagung der Hauszinssteuer in der Weise vor, daß bei Bedürftigkeit die Hauszinssteuer nicht mehr durch Antrag durch die Katasterämter erlassen wird, sondern daß in Zukunft den Gemeinden ein entsprechender Betrag überwiesen wird, der dazu dienen soll, auf Antrag an Wohlfahrtsunterstützungsempfänger zum Ausgleich für die Hauszinssteuerzahlungen gegeben zu werden.
Gehattsküvruns als Lwauss. ivavkasie
Durch den zu erwartenden Rückgang der Steuer- Überweisungen und das Absinken der GrunLoer- mögenSsteuer muß mit einem Einnahmeausfall von 50 Millionen gegenüber den Haushaltansätzen gerechnet werden. Zum Ausgleich werden davon 26 Millionen eingespart Lurch Gehaltskürzung, der Rest durch Kürzung der Sachausgaben. Für die Gehaltskürzung wählt man diesmal die wiederholt vor geschlagene Form der Zwangsspavkasfe. Der Gehalts- anspruch bleibt in voller Höhe aufrecht erhalten. Die Kürzung beträgt für alle preußischen Beamten und Angestellten 2% v. H. für verheiratete, 5 o. H. für I ledige und kinderlose Beamte und Angestellte (die Polizei wird verschont von der Kürzung). Sie tritt | am 1. Juli in Kraft. Die Beträge, die jetzt einbe- halten werden, werden ab 1. Juli 1937 monatlich nachbezahlt, d. h. wer für Juli 2^ v. H. abgezogen bekommt, bekommt im Juli 1937 2% v. H. Gehalt mehr. Die eingehaltenen Beträge m erben nicht verzinst. Darüber, ob am 1. Juli 1937 dann die alten Gehälter wieder in Kraft treten, enthält die Notverordnung nichts.
In Todesfällen ist der ganze abgezogene Betrag an die Hinterbliebenen sofort auszuzahlen. Ebenso erfolgt die sofortige Auszahlung des gefam- tm Betrags beim Ausscheiden von Staatsangestell
ten und von Beamten unter Fortfall der Ber- sorgungsbezüge. Eine Usbertragbarkeit dieser Ansprüche der Beamten und Angestellten an den Staat ist für die Dauer der Sperrfrist ausgeschlossen.
Wegen der vom Reich geplanten Beschäftigungssteuer haben im Zusammenhang mit dem GehaÜs- abzug für die preußischen Beamten keinerlei Verhandlungen zwischen Preußen und dem Reich stattgefunden.
Ferner wird mitgeteilt: Die Einbehaltung von 2% bzw. 5 v. H. der Gehälter der Beamten, die für die preußischen Beamten gilt, ist auch Len Gemeinden für die Ge m e inü eb e amt e n zur Pflicht gemacht worden.
Dke GchSachifteuev
Die Schlacht ist euer ist der in Bayern gültigen Regelung entsprechend den dort zuletzt vorgenommenen Milderungen nachgebildet. Der Finanzminister hat die Ermächtigung, die H a u s s ch l a ch- tung von Schweinen von Ler Schlachtsteuer zu befreien, wovon er sofort Gebrauch machen wird. Der Tarif ist im einzelnen bei Schweinen, die 70 v. H. der Schlachtungen betreffen, folgender:
Hausschlachtungen: 2 RM unter 30 Kg. steuerfrei, von 30—75 Kg. 5 RM, von 76—125 Kg. 8RM, über 125 Kg. 10 RM. Die sächsischen Tarife (dort gilt das Schlachtgewicht) finlb vergleichsweise erheblich höher. Im übrigen glaubt der Finanzminister nicht, daß die von den Jnleressentenverbänden gehegten Befürchtungen gerechtfertigt seien, zumal die in Bayern und Sachsen schon seit längerem bestehende Schlachtsteuer einen wesentlichen Einfluß auf die Preisbildung für den Verbraucher nicht gehabt habe. Die Schlachtsteusr soll einen Ertrag von rund 90 Millionen erbringen.
Trotzdem Sehlbetvas
Minister Klepper beziffert den verbleibenden Fehl b e tr a g auf 2 4 Milbonen Reichsmark, Ler durch neue Abstriche im Haus-
Die Reichs-Lloiveeoednunsen
Abstriche an dem Aussabeu-Ämbau des Vevsichevungs- etats - Geänderte Neschaftigiensteuev
Berlin, 8. Juni. Das Kabinett arbeitet eifrig an der neuen Notverordnung. Ueber die grundsätzlichen Beschlüsse, die gestern gefaßt wurden, wird nichts gesagt, doch es verlautet, daß das neue Notverordnungsprogramm nicht nur eine, sondern drei Verordnungen um- fassen soll. Die neuen Notverordnungen werden Anfang nächster Woche herauskommen.
Die zweite Verordnung soll einen konstruktiven Aufbauplan enthalten. Hierunter ist eine Reihe reformatorischer Maßnahmen zu verstehen, Lie die gesamte Reichsverwaltung, ferner die Gesetzgebung und Lie Sozialversicherung betreffen. Gewisse Ansätze für eine solche Reform enthielt schon Brünings Verordnung. Der Aufbauplan Ler neuen Regierung geht aber viel weiter und nimmt an der Brüningschen Verordnung in Liefer Beziehung wesentlich größere Abänderungen vor als auf Lem Gebiete des Etats
Die Lritte Verordnung behandelt die innerpositischen Probleme, von denen bereits Les öftern die Rede war, nämlich Lie Aufhebung Les SA.-Verbotes und des Uniformverbotes, die Abänderung Ler Bestimmungen über Lie Pressefreiheit- Demonstrationsfreiheit usw Bis spätestens iDenstag abend soll die Notverordnung vom Kabinett verabschiedet, vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der Oefsentlichkeit bekanntgegeben sein. Man hat
Wir wir ergänzend erfahren, enthält die erste Verordnung die Finanzmaßnahmen der Arbeitslosenhilfe und überhaupt die zur Ausbalancierung des kommenden Etats notwendigen Schritte. Im wesentlichen wird sie sich an die schon vom Kabinett Brüning geplante Verordnung anlehnen und nur eine Reihe von Aenderungen an den Brüning- schen Plänen vornehmen.
Diese Aenderungen werden in weiteren Ab- strichenamEtat bestehen. Ferner sollen bei der Finanzierung der Arbeitslosenhilfe größere Einsparungen gemacht werden als bisher vorgesehen waren. An Stelle der vom Kabinett Brüning geplanten Verdoppelung der Bürgersteuer durch die Gemeinden und der Beschästigungssteuer wird ein neues Finanzsysiem treten. Es heißt, daß die Beschäftigungssteuer durch eine G e - Halls st euer ersetzt werden soll, die etwa ein Prozent beträgt. Daneben denkt man aber wohl auch noch an andere Finanzmöglichkeiten, denn es verlautet, daß die Belastung des einzelnen durch die Notverordnung nicht kleiner sein soll als sie die projektierte Notverordnung Brünings vorgesehen hatte.
Halt gedeckt werden soll Der Finanzminister er öärte zum Schluß, daß die Kassenlage Preußens auf lange Sicht sichergestellt worden sei. Wenn nicht ganz unvorhergesehene Aenderungen der allgemeinen Wirtschaftslage kommen sollten, könne man die Kassenlage für die Dauer des Haushaltsjahres als gesichert betrachten. *
Die Maßnahmen der geschäftsführenden preußischen Regierung bedeuten eine außerordentlich schwerwiegende und gefährliche Neu - belastung weiter Volksschichten und insbeson- dere der preußischen Beamten- und Angestelltenschaft. Eine neue Belastung, die zu weiteren Ver- ärgerungen führen und unübersehbare Folgen haben muß. Die Begründung, daß es sich bei der Gehaltskürzung nur um eine Nichtauszahlung eines Prozentsatzes handelt, daß dieser Prozentsatz gutgeschrieben werden soll, kann nicht überzeugend wirken — man wird und muh die Gehaltseinbehal- tung als glatte Kürzung betrachten. Und diese Kürzung, abgesehen davon, daß sie den Gehaltsstand von Reichsbeamten und Länderbeamten wei- ter differenziert, wird zweifellos auch auf wirtschaftlichem Gebiete bedenkliche Folgen haben.
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In der Berliner Presse wird die neue preußische Notverordnung von der „G e r m a n i a" als eine außerordentlich schmerzliche Maßnahme bezeichnet, die aber andererseits zeige, daß in unseren Tagen die unerläßlichen Finanzmyßnahmen jenseits aller Parteipolitik lägen, und daß jede Regierung, mag sie von einer parlamentarischen Mehrheit abhängig sein oder nicht, zu der Vornahme unpopulärer, fast zwangsläufig vorgezeichneter Finanzmaßnahmen gezwungen sei. — Die Voss. 31 g betont, daß durch die Notverordnung jeder Vorwand zu einem Eingreifen des Reiches genommen fei, auch wenn die Regierungsverhandlungen in Preußen nicht zum Erfolge führen sollten. Die preußische Regierung verdiene Hochachtung ob ihrer Courage, mit der sie bemüht sei, ihren Erben ordentlich geführte Bücher und keinerlei Schulden zu hinterlassen. — Der „Vorwärts" sieht dis Verantwortung für die „drückenden Maßnahmen"- beim Reiche, das feine Schulden nicht bezahle. —, Die „DAZ." spricht von einem verschleierten Gehaltsabbau", der bedenkliche Folgen zeitigen müsse. — Der „T a g" nennt die verfassungsmäßige Berechtigung der Notverordnung sehr zweifelhaft. Die Frage, ob sie vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden könne, bedürfe noch sehr eingehender Erörterungen. Es sei Zeit, daß in Preußen wieder preußische Finanz- und Staatsgrundsätze eingeführt werden. — Der „L o k a l a n z e i g e r" erhebt ähnliche Bedenken und glossiert die „Zwangssparkasse" der Beamten.
Oie heutige Stammet umfass 10 Seite«