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Samslag, den 4. Juni 1932

Sette

Kandwevk und Gewerbe

SKwavzaBbeitee «eh-ve« in die AandweresroUe«

Seit langem steht das selbständige Handwerk lin einem erbitterten Kampfe gegen die Schwarz­arbeit. Es erübrigt sich, auf Wesen und Umfang Iber Schwarzarbeit hier näher einzugehen. Denn wenn das, was hierüber bereits geschrieben und gesprochen worden ist und die zur Bekämpfung dieses Schädlings gemachten Vorschläge nur zu einem Teil verwirklicht worden wären, so könnte vielleicht schon auf diesem Gebiete ein ehrenvoller Waffenstillstand eingetreten sein.

Neuerdings hat auch das Reichswirtfchafts- gericht zu dieser Frage Stellung genommen. Es handelte sich in dem einen Falle um einen Berg­invaliden, der das Schuhmacherhandwerk ausübt und in dem zweiten Falle um einen Bohr­arbeiter, der das Friseurhandwerk nach Schluß seiner Arbeitszeit bei der Gewerkschaft in seinen Wohnräumen ausübt und ortsansässige Kundschaft bedient.

Das Reichswirtschaftsgericht hat dahin ent­schieden, daß beide Schwarzarbeiter in die Hand­werksrolle der zuständigen Handwerkskammer ein­zutragen sind.

Aus den Entscheidungsgründen seien hier die wichtigsten wiedergegeben. Es heißt wörtlich: Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Kreis der dem selbständigen Handwerk zuzurechnenden Personen nicht ausschließlich auf solche Unternehmer begrenzt, deren Kenntnisse und Fertigkeiten auf einer durch Gesellen- oder Meisterprüfung abgeschlossenen Fachausbildung beruhen. Vielmehr gehört dem Handwerk jeder an, ßder das Gewerbe selbständig betreibt, also hand­werkliche Arbeiten gegen Entgelt übernimmt und . selbst oder mit fremder Hilfe zur Ausführung bringt. Ohne rechtliche Erheblichkeit ist hierbei, ob sich die gewerbliche Betätigung ausnahmslos auf sämtliche Arbeitsgebiete des ausgeübten Hand­werks erstreckt oder nur mit solchen Leistungen be­faßt, deren Verrichtung auch ohne geordnete Fach­ausbildung erfolgen kann. Für die Zugehörigkeit zum selbständigen Handwerk kommt es im Hin­blick auf § 129 GO. nicht darauf an, ob der Unter­nehmer die Befugnis zum Halten von Lehrlingen besitzt und ob sich in seinem Betriebe eine Lehr­lingsausbildung durchaus ermöglichen läßt. Für die Entscheidung aus § 1040 Abs. 1 sind schließlich Umfang und finanzieller Erfolg der handwerker­lichen Tätigkeit ebensowenig von Bedeutung. Geht man hiervon aus, so ergibt sich, daß sich K. in O.

als Friseur betätigt, also auf Bestellung Dritter gegen Bezahlung oder sonstige Vergütung hand­werkerliche Leistungen verrichtet. Daß diese Lei­stungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden, als selbständige Betätigung im. Friseurgewerbe an­zusehen sind, bedarf keiner näheren Darlegung, zu­mal diese Tätigkeit nach den Feststellungen der Vorinstanzen, sowie nach dem nicht widerlegten Vorbringen der Handwerkskammer keineswegs auf gelegentliche Arbeiten aus Entgegenkommen für die Auftraggeber beschränkt ist. Unter diesen Um­ständen unterliegt K. als selbständiger Gewerbe­treibender ohne weiteres der Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle auf Grund von § 1040 Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Trotz dieses gewiß für das selbständige Hand­werk erfreulichen Urteils des Reichswirtschafts­gerichts wird man doch daran festzuhalten haben, daß eine gesetzliche Regelung der Schwarzarbeit vor sich geht, damit diesem Uebel endlich gesteuert werden kann.

ES gibt auch ernftchtsv-üe Veh-vden

Uns wird geschrieben:

Man kann leider nicht behaupten, daß die Zahl derjenigen Regierungs- und Verwaltungsstellen, die wirkliches Verständnis für die Nöte und Be­dürfnisse des Handwerks und übrigen gewerblichen Mittelstandes haben, besonders groß ist. Sonst wäre der Katalog der berechtigten Klagen und un- erfüllten Foderungen der handwerkerlichen Ogani- sationen und einzelnen Handwerksmeister nicht so außerordentlich umfangreich. Um so erfreulicher ist es, wenn hin und wieder von Ausnahmefällen be­richtet werden kann. Das soll nachstehend ge­schehen:

Da ist zunächst der Bürgermeister von Regens­burg, der kürzlich im Stadtvat zu Regensburg fol­gende einsitsvolle Erklärung abgegeben hat:

1. Stadtgemeinde und Stadtverwaltung sind aus staats- und finanzpolitischen Gründen in glei­cher Weise an der Erhaltung der Lebens- und Leistungsfähigkeit des gewerblichen Mittelstandes erheblich interessiert. Der Stadtrat richtet an die Gesamtbevölkerung der Stadt die dringende Auf­forderung und Bitte, von sich aus an der Erhal­tung des gewerblichen Mittelstandes dadurch mit­zuwirken, daß in erster Reihe das heimische Hand­werk und Gewerbe sowie der ortsansässige Klein- und Einzelhandel mit Aufträgen und Einkäufen berücksichtigt wird.

2. Der sich von Jahr zu Jahr steigernde Ver­brauch von Lebens- und Genußmitteln, die von

auswärts eingeführt werden, hat mit dem Rück­gang der heimischen Erzeugung und des Absatzes nicht nur eine empfindliche Schwächung der Steuer­kraft der davon betroffenen Gewerbetreibenden zum Schaden der gemeindlichen Finanzen, sondern auch eine sehr bedauerliche Schmälerung der Be- schäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten für die Arbeitnehmerschaft zur Folge. Der Stadtrat richtet deshalb an die Bevölkerung die nachdrückliche Mahnung, den Bezug und Verbrauch der von aus­wärts eingeführten Lebens- und Genußmittel mög­lichst zu unterlassen und den Erzeugnissen des hei­mischen Gewerbes den Vorzug zu geben.

3. Das überhandnehmende wilde Hausieren mit von auswärts eingeführten Lebensmitteln wie auch der versteckte und wilde Verkauf von Lebensmitteln Brot, Fleisch und Wurstwaren auf den Wochenmärkten kann nicht geduldet werden. Der Amtsvorstand des Stadtrats hat schon die erforder­lichen, auf eine wirksame Beseitigung dieser Miß­stände abzielenden Maßnahmen ergriffen. Alle Be­mühungen werden aber mehr oder minder zur Er­folglosigkeit verurteilt sein, wenn nicht die Ver­braucherschaft selbst und namentlich unsere Haus­frauen Selbstzucht üben. Mit allem Ernste muß auf die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schädigungen, die aus dem ungeregelten und unkontrollierbarem Lebensmittelverkauf erwachsen, hingewiesen werden.

Der Stadtrat richtet ferner an die Hausbesitzer die dringende Aufforderung und Bitte, sie möchten trotz der schwierigen Zeitverhältnisse, soweit sie nur irgendwie dazu in der Lage sind, durch Außen-, und Jnneninstandsetzungen ihrer Häuser dem Bau­gewerbe und Baunebengewerbe im beginnenden Frühjahr Arbeit und Verdienst schaffen".

Da ist ferner eine Bekanntmachung des Regie­rungspräsidenten von Magdeburg, der alle Orts­polizeibehörden seines Regierungsbezirks angewie­sen hat, zwecks Bekämpfung des überhandnehmen­den Hausierhandels mit sogen. Blindenwaren fol­gendes zur Veröffentlichung zu bringen:

In den Häusern erscheinen vielfach mit Arm­binden versehene und andere Hausierer, die als Blindenwaren" Erzeugnisse feilbieten, die von Blinden hergestellt und zur Kennzeichnung mit dem FarbstempelBlindenarbeit" oderBlindenwerk­statt" versehen sind. Sie bieten aber außerdem meist auch Waren an, die weder von Blinden ge­arbeitet sein können, wie z. B. Zahnbürsten und feinere Haarbürsten.

Für die Arbeiten sind die oft geforderten, nur für Blindenarbeit angemessenen Preise umso we-

mger gerechtfertigt, als die in privaten sogenannten Blindenwerkstätten beschäftigten Blinden nicht an den Preisen teilnehmen, sondern gegen Lohn arbei­ten. Um die kaufende Bevölkerung vor Schaden bewahren, weise ich auf die Notwendigkeit hin, an* gebotene Blindenwaren auf das Vorhandensein der Stempel zu prüfen und in allen Fällen, wo dis Herstellung der Ware durch Blinde Zweifel er* weckt, die vertreibende Firma festzustellen und der zuständigen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten/ damit dem unlauteren Gewerbe entgegen getreten werden kann."

Der Danziger Senat ist wohl gegenwärtig die einzige deutschsprachige Regierung, die eine tat­kräftige positive Handwerks- und Mittelstands­politik betreibt. Vor einiger Zeit berichteten wir bereits über die im Freistaat Danzig eingeführte Handwerkerkarte, durch die die zügellose Gewerbe­freiheit eingeschränkt und damit insbesondere auch der Schwarzarbeit ein Riegel vorgeschoben wurde. Auch aus einem anderen Gebiet zeigt sich die mittelstandsfreundliche Haltung des Danziger Se­nats. Im September vorigen Jahres wurden Ver­ordnungen erlassen, wodurch die großkapitalistischen Einzelhandelsbetriebe ihre bisherigen Steuerprivi­legien verlieren. Diejenigen Erwerbs- und Wirt­schaftsgenossenschaften, die, auch wenn sie den Ge­schäftsbetrieb nur auf den Kreis der Mitglieder beschränken, kleine Verkaufsstellen unterhalten, in denen ausschließlich oder vorübergehend Gegen­stände des täglichen Bedarfs seilgehalten werden^ werden jetzt nicht mehr von der Körperschaftssteuer befreit. In das Umsatzsteuergesetz ist folgende Vor­schrift ausgenommen worden:

Von der Besteuerung ist ausgenommen bei Ge­nossenschaften, die einem Revisionsverband ange­hören und die der gemeinschaftlichen Verwertung von Erzeugnissen der Genossen, oder der Her­stellung von Häusern für die Genossen dienen, der­jenige Teil des Umsatzes, der den für Erzeugnisse oder den für die Herstellung der Häuser gezahlten Entgelten entspricht."

Schließlich sei noch auf eine Bestimmung des Danziger Gewerbesteuergesetzes hingewiesen, wo­nach Konsuuvereine mit offenem Laden, ebenso Konsumanstalten mit offenem Laden, die von ge* werblichen Unternehmern im Nebenbetriebe unter­halten werden, nicht mehr gewerbesteuerfrei sind.

Aus den verschiedenen Steuervorschriften ergibt sich, daß man in Danzig mit der steuerlichen Be­vorzugung Schluß gemacht hat.

Kirchliche Nachrichten

Iohanneskirche

Samstsg, den 4. Juni, abends 834 Uhr abends 8)4 Uhr: Gemeins. Wochenendandacht der Marien-, Johannes- u. Ehristusgemeinde Kreispfr. Kranepuhl. Kollekte.

Sonntag, den 5. Juni (2. n. Irin.)

Marienkirche

8 Uhr: Pfr. Knell. Kollekte.

3410 Uhr: Pfr. Göckel. Kollekte.

%11 Uhr: Kindergottesdienst.

12 Uhr: laufen.

Iohanneskirche

3410 Uhr: Pfr. Scheig. Kollekte.

%11 Uhr: Kiydergottesdienst.

%12 Uhr: Taufen.

Strafanstalt

8 Uhr: Kreispfr. Kranepuhl.

Christusgemeinde

Gottesdienste f. Marien- und Johanneskirche.

Dienstag, den 7. Juni, abends 8 Uhr: Zu­sammenkunft der Frauenhilfe im Sälchen der Iohanneskirche.

Iugendgottesdienst: Sonntag, vorm. 9)4 Uhr im Lamboywald. Abmarsch 9 Uhr vom Alt­städter Markt.

Hospitalkirche

Donnerstag, den 9. Juni, abends 8 Uhr: Bibel­stunde. Pfr. Kurz.

Eo. Vereinshaus

Mädchenbund. Freitag, 810 Uhr.

C. V. I M. Montag, u. Mittwoch, 810 Uhr: Posaunenchor. Mittwoch, 3)45% Uhr: Iungschar. Donnerstag, 810 Uhr, Sams­tag, 810 Uhr.

B. K. Sonntag %9 Uhr: Alle Kreise. Montag 16.30 Uhr: Iungschargruppe 5. Dienstag 16.30 Uhr: Iungschargruppe 6. Mittwoch 19 Uhr: PfadfindersippeWulfila" Rast. Don­nerstag 20 Uhr: B. K. Freitag 20 Uhr: Sing- . kreis. Samstag 15.30 Uhr: B. K. Iungschar.

16.45 Uhr: B. K. Iungtrupp. 18 Uhr: Jung B. K.

Ev. A. I. Dienstag 810 Uhr: Iugrndgruppe. ' Ev. Vereinigung Frauen und Töchter aller Stände. Montag, 810 Uhr.

Wichernhaus, Lamboystraße 50

Mittwoch, 810 Uhr: Mädchenbund. Donners­tag, 810 Uhr: Mütterverein

Friedenskirche

Sonntag, den 5. Juni

3410 Uhr: Gemeindegottesdienst.

%11 Uhr: Kindergottesdienst.

Pfr. Boos.

Donnerstag, den 9. Juni, abends 8 Uhr, im Gemeindehaus (Kastellstr.) Bibelstunde. , Pfr. Boos.

10 Uhr: Hochamt mit Predigt.

2)4 Uhr: Segensandacht.

Werktags: 7 Uhr Pfarramt, MontagFreitag 20 Uhr: Herz-Iefu-Sühneandacht.

Beichte: Samstag, 1619 Uhr, Sonntag früh ab 534 Uhr.

Kommunion: Während feder hl. Messe.

NB. Donnerstag 345 Uhr: Kinderstunde.

St. Iosephskirche

Sonntag: 7)4 Uhr: Hl. Messe. 9)4 Uhr: Hoch­amt mit Predigt, 2 Uhr Christenlehre, 2)4 Uhr Segensandacht.

Werktags: 7 Uhr hl. Messe, MontagFreitag 20 Uhr Herz-Iesu-Sühneandacht.

Beichte: Samstag 16)419 Uhr, Sonntag ab 6 Uhr früh.

Kommunion: Während jeder hl. Messe.

Versorgungskrankenhaus

Sonntag >49 Uhr HI. Messe.

Werktags (auß. Dienstag): 6)4 Uhr hl. Messe.

Elisabethenheim

Sonntag 17 Uhr: Segensandacht.

Dienstag: 6)4 Uhr hl. Messe.

Kathol. Kirche Kesselstadt

7 Uhr: Frühmesse mit Kommunion des Män­ner-Apostolates und der Iungfrauen-Kongre- gation.

3410 Uhr: Hochamt mit Predigt und Segen.

2 Uhr: Andacht mit Segen, danach Kongre­gationsandacht.

An Wochentagen um 7 Uhr Gottesdienst und abends um 8 Uhr Andacht.

Evangelisches Schwesternhaus

Sonntag: Beteiligung an der Arbeitstagung.

Dienstag nachm. 534 Uhr: Iungschar im Ver­einhaus Nußallee.

Dienstag, abends 8 Uhr: Mütterverein

Mittwoch, abends 8 Uhr Gesangstunde.

Donnerstag, abends 8 Uhr: Iugendgruppe

Christliche Gemeinde Hanau Schnurstraße 10a

Sonntag, norm. 3410 Uhr: Erbauungsversamml.

Sonntag, norm. 11 Uhr: Sonntagsschule.

Sonntag, abends 8 Uhr: Predigt.

Montag, abends 8 Uhr: Männer- und Iung- männerversammlung.

Montag, abends 8 Uhr: Iungfrauenstunde.

Mittwoch, nachm. 4 Uhr: Frauenversammlung.

Donnerstag, abds. 8 Uhr: Bibel- u. Gebetstd.

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Jündavv

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Wallonische Kirche

Sonntag, den 5. Juni

3^10 Uhr: Gemeinschaftlicher Gottesdienst, der wallonischen und niederländischen Gemernde. Einführung der neu gewählten Aeltesten und Diakone der wallonischen Gemeinde.

11 Uhr: Kindergottesdienst (kl.)

Pfarrer Munk

Katholische Gottesdienste.

(Woche vom 5.11. Juni)

Pfarrkirche

Sonntag (3. Sonntag nach Pfingsten.

3 . Alosianischer Sonnt. Fest d. hl. Bonifatius.)

6 Uhr: Hl. Messe mit gemeinschaftlicher hl. Kommunion des St. Notburga-Vereins.

7 Uhr: Hl. Messe mit Predigt und gemeinsch. hl. Kommunion der beiden Iugendkongre- gationen.

3 4.9 Uhr: Kindergottesdienst mit Predigt.

Innerkirchliche Gemeinschaft Hospitalstraße 43 2. Hofgebäude, rechts

Sonntag: Ausflug der Jugendlichen nach Rückersbach. Treffpunkt 6.30 Uhr Ostbahnhof. Sonntag, abends 8 Uhr: Religiöser Vortrag: Prediger Werre

Montag, nachm. 344 Uhr: Frauenstunde.

Montag, abends 834 Uhr: Iugendbundstunde für E. C.

Mittwoch, abends 8 Uhr: Dibelstunde; anschl. Gesangstunde

Baptisten-Gemeinde

Steinheimerstr. 2 (Deutsches Haus) Sonntag, vorm. 934 Uhr: Erbauungsstunde. Herr Prediger Euler, Marburg.

Sonntag, vorm. 10 34 Uhr: Sonntagsschule.

Sonntag, nachm. 4 Uhr: Predigt.

Herr Prediger Euler, Marburg.

Anschl. Missionsfeier des Frauenvereins. Chor­gesänge. Deklamationen.

Mittwoch, abends 8 Uhr: Bibelstunde.

Kirche Jesu Christi d. heiligen der letzten Tage Hohe Landesschule

Donnerstags, abends 8 Uhr: Versammlung.

Sonntags, 10 Uhr: Sonntagsschule.

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