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Samslag, den 4. Juni 1932
Sette •
Kandwevk und Gewerbe
„SKwavzaBbeitee «eh-ve« in die AandweresroUe«
Seit langem steht das selbständige Handwerk lin einem erbitterten Kampfe gegen die Schwarzarbeit. Es erübrigt sich, auf Wesen und Umfang Iber Schwarzarbeit hier näher einzugehen. Denn wenn das, was hierüber bereits geschrieben und gesprochen worden ist und die zur Bekämpfung dieses Schädlings gemachten Vorschläge nur zu einem Teil verwirklicht worden wären, so könnte vielleicht schon auf diesem Gebiete ein ehrenvoller Waffenstillstand eingetreten sein.
Neuerdings hat auch das Reichswirtfchafts- gericht zu dieser Frage Stellung genommen. Es handelte sich in dem einen Falle um einen Berginvaliden, der das Schuhmacherhandwerk ausübt und in dem zweiten Falle um einen Bohrarbeiter, der das Friseurhandwerk nach Schluß seiner Arbeitszeit bei der Gewerkschaft in seinen Wohnräumen ausübt und ortsansässige Kundschaft bedient.
Das Reichswirtschaftsgericht hat dahin entschieden, daß beide Schwarzarbeiter in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer einzutragen sind.
Aus den Entscheidungsgründen seien hier die wichtigsten wiedergegeben. Es heißt wörtlich: „Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Kreis der dem selbständigen Handwerk zuzurechnenden Personen nicht ausschließlich auf solche Unternehmer begrenzt, deren Kenntnisse und Fertigkeiten auf einer durch Gesellen- oder Meisterprüfung abgeschlossenen Fachausbildung beruhen. Vielmehr gehört dem Handwerk jeder an, ßder das Gewerbe selbständig betreibt, also handwerkliche Arbeiten gegen Entgelt übernimmt und . selbst oder mit fremder Hilfe zur Ausführung bringt. Ohne rechtliche Erheblichkeit ist hierbei, ob sich die gewerbliche Betätigung ausnahmslos auf sämtliche Arbeitsgebiete des ausgeübten Handwerks erstreckt oder nur mit solchen Leistungen befaßt, deren Verrichtung auch ohne geordnete Fachausbildung erfolgen kann. Für die Zugehörigkeit zum selbständigen Handwerk kommt es im Hinblick auf § 129 GO. nicht darauf an, ob der Unternehmer die Befugnis zum Halten von Lehrlingen besitzt und ob sich in seinem Betriebe eine Lehrlingsausbildung durchaus ermöglichen läßt. Für die Entscheidung aus § 1040 Abs. 1 sind schließlich Umfang und finanzieller Erfolg der handwerkerlichen Tätigkeit ebensowenig von Bedeutung. Geht man hiervon aus, so ergibt sich, daß sich K. in O.
als Friseur betätigt, also auf Bestellung Dritter gegen Bezahlung oder sonstige Vergütung handwerkerliche Leistungen verrichtet. Daß diese Leistungen, die gegen Entgelt vorgenommen werden, als selbständige Betätigung im. Friseurgewerbe anzusehen sind, bedarf keiner näheren Darlegung, zumal diese Tätigkeit nach den Feststellungen der Vorinstanzen, sowie nach dem nicht widerlegten Vorbringen der Handwerkskammer keineswegs auf gelegentliche Arbeiten aus Entgegenkommen für die Auftraggeber beschränkt ist. Unter diesen Umständen unterliegt K. als selbständiger Gewerbetreibender ohne weiteres der Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle auf Grund von § 1040 Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Trotz dieses gewiß für das selbständige Handwerk erfreulichen Urteils des Reichswirtschaftsgerichts wird man doch daran festzuhalten haben, daß eine gesetzliche Regelung der Schwarzarbeit vor sich geht, damit diesem Uebel endlich gesteuert werden kann.
ES gibt auch ernftchtsv-üe Veh-vden
Uns wird geschrieben:
Man kann leider nicht behaupten, daß die Zahl derjenigen Regierungs- und Verwaltungsstellen, die wirkliches Verständnis für die Nöte und Bedürfnisse des Handwerks und übrigen gewerblichen Mittelstandes haben, besonders groß ist. Sonst wäre der Katalog der berechtigten Klagen und un- erfüllten Foderungen der handwerkerlichen Ogani- sationen und einzelnen Handwerksmeister nicht so außerordentlich umfangreich. Um so erfreulicher ist es, wenn hin und wieder von Ausnahmefällen berichtet werden kann. Das soll nachstehend geschehen:
Da ist zunächst der Bürgermeister von Regensburg, der kürzlich im Stadtvat zu Regensburg folgende einsitsvolle Erklärung abgegeben hat:
„1. Stadtgemeinde und Stadtverwaltung sind aus staats- und finanzpolitischen Gründen in gleicher Weise an der Erhaltung der Lebens- und Leistungsfähigkeit des gewerblichen Mittelstandes erheblich interessiert. Der Stadtrat richtet an die Gesamtbevölkerung der Stadt die dringende Aufforderung und Bitte, von sich aus an der Erhaltung des gewerblichen Mittelstandes dadurch mitzuwirken, daß in erster Reihe das heimische Handwerk und Gewerbe sowie der ortsansässige Klein- und Einzelhandel mit Aufträgen und Einkäufen berücksichtigt wird.
2. Der sich von Jahr zu Jahr steigernde Verbrauch von Lebens- und Genußmitteln, die von
auswärts eingeführt werden, hat mit dem Rückgang der heimischen Erzeugung und des Absatzes nicht nur eine empfindliche Schwächung der Steuerkraft der davon betroffenen Gewerbetreibenden zum Schaden der gemeindlichen Finanzen, sondern auch eine sehr bedauerliche Schmälerung der Be- schäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten für die Arbeitnehmerschaft zur Folge. Der Stadtrat richtet deshalb an die Bevölkerung die nachdrückliche Mahnung, den Bezug und Verbrauch der von auswärts eingeführten Lebens- und Genußmittel möglichst zu unterlassen und den Erzeugnissen des heimischen Gewerbes den Vorzug zu geben.
3. Das überhandnehmende wilde Hausieren mit von auswärts eingeführten Lebensmitteln wie auch der versteckte und wilde Verkauf von Lebensmitteln — Brot, Fleisch und Wurstwaren — auf den Wochenmärkten kann nicht geduldet werden. Der Amtsvorstand des Stadtrats hat schon die erforderlichen, auf eine wirksame Beseitigung dieser Mißstände abzielenden Maßnahmen ergriffen. Alle Bemühungen werden aber mehr oder minder zur Erfolglosigkeit verurteilt sein, wenn nicht die Verbraucherschaft selbst und namentlich unsere Hausfrauen Selbstzucht üben. Mit allem Ernste muß auf die Gefahr schwerer gesundheitlicher Schädigungen, die aus dem ungeregelten und unkontrollierbarem Lebensmittelverkauf erwachsen, hingewiesen werden.
Der Stadtrat richtet ferner an die Hausbesitzer die dringende Aufforderung und Bitte, sie möchten trotz der schwierigen Zeitverhältnisse, soweit sie nur irgendwie dazu in der Lage sind, durch Außen-, und Jnneninstandsetzungen ihrer Häuser dem Baugewerbe und Baunebengewerbe im beginnenden Frühjahr Arbeit und Verdienst schaffen".
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Da ist ferner eine Bekanntmachung des Regierungspräsidenten von Magdeburg, der alle Ortspolizeibehörden seines Regierungsbezirks angewiesen hat, zwecks Bekämpfung des überhandnehmenden Hausierhandels mit sogen. Blindenwaren folgendes zur Veröffentlichung zu bringen:
„In den Häusern erscheinen vielfach mit Armbinden versehene und andere Hausierer, die als „Blindenwaren" Erzeugnisse feilbieten, die von Blinden hergestellt und zur Kennzeichnung mit dem Farbstempel „Blindenarbeit" oder „Blindenwerkstatt" versehen sind. Sie bieten aber außerdem meist auch Waren an, die weder von Blinden gearbeitet sein können, wie z. B. Zahnbürsten und feinere Haarbürsten.
Für die Arbeiten sind die oft geforderten, nur für Blindenarbeit angemessenen Preise umso we-
mger gerechtfertigt, als die in privaten sogenannten Blindenwerkstätten beschäftigten Blinden nicht an den Preisen teilnehmen, sondern gegen Lohn arbeiten. Um die kaufende Bevölkerung vor Schaden zü bewahren, weise ich auf die Notwendigkeit hin, an* gebotene Blindenwaren auf das Vorhandensein der Stempel zu prüfen und in allen Fällen, wo dis Herstellung der Ware durch Blinde Zweifel er* weckt, die vertreibende Firma festzustellen und der zuständigen Polizeibehörde Anzeige zu erstatten/ damit dem unlauteren Gewerbe entgegen getreten werden kann."
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Der Danziger Senat ist wohl gegenwärtig die einzige deutschsprachige Regierung, die eine tatkräftige positive Handwerks- und Mittelstandspolitik betreibt. Vor einiger Zeit berichteten wir bereits über die im Freistaat Danzig eingeführte Handwerkerkarte, durch die die zügellose Gewerbefreiheit eingeschränkt und damit insbesondere auch der Schwarzarbeit ein Riegel vorgeschoben wurde. Auch aus einem anderen Gebiet zeigt sich die mittelstandsfreundliche Haltung des Danziger Senats. Im September vorigen Jahres wurden Verordnungen erlassen, wodurch die großkapitalistischen Einzelhandelsbetriebe ihre bisherigen Steuerprivilegien verlieren. Diejenigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die, auch wenn sie den Geschäftsbetrieb nur auf den Kreis der Mitglieder beschränken, kleine Verkaufsstellen unterhalten, in denen ausschließlich oder vorübergehend Gegenstände des täglichen Bedarfs seilgehalten werden^ werden jetzt nicht mehr von der Körperschaftssteuer befreit. In das Umsatzsteuergesetz ist folgende Vorschrift ausgenommen worden:
„Von der Besteuerung ist ausgenommen bei Genossenschaften, die einem Revisionsverband angehören und die der gemeinschaftlichen Verwertung von Erzeugnissen der Genossen, oder der Herstellung von Häusern für die Genossen dienen, derjenige Teil des Umsatzes, der den für Erzeugnisse oder den für die Herstellung der Häuser gezahlten Entgelten entspricht."
Schließlich sei noch auf eine Bestimmung des Danziger Gewerbesteuergesetzes hingewiesen, wonach Konsuuvereine mit offenem Laden, ebenso Konsumanstalten mit offenem Laden, die von ge* werblichen Unternehmern im Nebenbetriebe unterhalten werden, nicht mehr gewerbesteuerfrei sind.
Aus den verschiedenen Steuervorschriften ergibt sich, daß man in Danzig mit der steuerlichen Bevorzugung Schluß gemacht hat.
Kirchliche Nachrichten
Iohanneskirche
Samstsg, den 4. Juni, abends 834 Uhr abends 8)4 Uhr: Gemeins. Wochenendandacht der Marien-, Johannes- u. Ehristusgemeinde Kreispfr. Kranepuhl. Kollekte.
Sonntag, den 5. Juni (2. n. Irin.)
Marienkirche
8 Uhr: Pfr. Knell. Kollekte.
3410 Uhr: Pfr. Göckel. Kollekte.
%11 Uhr: Kindergottesdienst.
12 Uhr: laufen.
Iohanneskirche
3410 Uhr: Pfr. Scheig. Kollekte.
%11 Uhr: Kiydergottesdienst.
%12 Uhr: Taufen.
Strafanstalt
8 Uhr: Kreispfr. Kranepuhl.
Christusgemeinde
Gottesdienste f. Marien- und Johanneskirche.
Dienstag, den 7. Juni, abends 8 Uhr: Zusammenkunft der Frauenhilfe im Sälchen der Iohanneskirche.
Iugendgottesdienst: Sonntag, vorm. 9)4 Uhr im Lamboywald. Abmarsch 9 Uhr vom Altstädter Markt.
Hospitalkirche
Donnerstag, den 9. Juni, abends 8 Uhr: Bibelstunde. Pfr. Kurz.
Eo. Vereinshaus
Mädchenbund. Freitag, 8—10 Uhr.
C. V. I M. Montag, u. Mittwoch, 8—10 Uhr: Posaunenchor. Mittwoch, 3)4—5% Uhr: Iungschar. Donnerstag, 8—10 Uhr, Samstag, 8—10 Uhr.
B. K. Sonntag %9 Uhr: Alle Kreise. Montag 16.30 Uhr: Iungschargruppe 5. Dienstag 16.30 Uhr: Iungschargruppe 6. Mittwoch 19 Uhr: Pfadfindersippe „Wulfila" Rast. Donnerstag 20 Uhr: B. K. Freitag 20 Uhr: Sing- . kreis. Samstag 15.30 Uhr: B. K. Iungschar.
16.45 Uhr: B. K. Iungtrupp. 18 Uhr: Jung B. K.
Ev. A. I. Dienstag 8—10 Uhr: Iugrndgruppe. ' Ev. Vereinigung Frauen und Töchter aller Stände. Montag, 8—10 Uhr.
Wichernhaus, Lamboystraße 50
Mittwoch, 8—10 Uhr: Mädchenbund. Donnerstag, 8—10 Uhr: Mütterverein
Friedenskirche
Sonntag, den 5. Juni
3410 Uhr: Gemeindegottesdienst.
%11 Uhr: Kindergottesdienst.
Pfr. Boos.
Donnerstag, den 9. Juni, abends 8 Uhr, im Gemeindehaus (Kastellstr.) Bibelstunde. , Pfr. Boos.
10 Uhr: Hochamt mit Predigt.
2)4 Uhr: Segensandacht.
Werktags: 7 Uhr Pfarramt, Montag—Freitag 20 Uhr: Herz-Iefu-Sühneandacht.
Beichte: Samstag, 16—19 Uhr, Sonntag früh ab 534 Uhr.
Kommunion: Während feder hl. Messe.
NB. Donnerstag 345 Uhr: Kinderstunde.
St. Iosephskirche
Sonntag: 7)4 Uhr: Hl. Messe. 9)4 Uhr: Hochamt mit Predigt, 2 Uhr Christenlehre, 2)4 Uhr Segensandacht.
Werktags: 7 Uhr hl. Messe, Montag—Freitag 20 Uhr Herz-Iesu-Sühneandacht.
Beichte: Samstag 16)4—19 Uhr, Sonntag ab 6 Uhr früh.
Kommunion: Während jeder hl. Messe.
Versorgungskrankenhaus
Sonntag >49 Uhr HI. Messe.
Werktags (auß. Dienstag): 6)4 Uhr hl. Messe.
Elisabethenheim
Sonntag 17 Uhr: Segensandacht.
Dienstag: 6)4 Uhr hl. Messe.
Kathol. Kirche Kesselstadt
7 Uhr: Frühmesse mit Kommunion des Männer-Apostolates und der Iungfrauen-Kongre- gation.
3410 Uhr: Hochamt mit Predigt und Segen.
2 Uhr: Andacht mit Segen, danach Kongregationsandacht.
An Wochentagen um 7 Uhr Gottesdienst und abends um 8 Uhr Andacht.
Evangelisches Schwesternhaus
Sonntag: Beteiligung an der Arbeitstagung.
Dienstag nachm. 534 Uhr: Iungschar im Vereinhaus Nußallee.
Dienstag, abends 8 Uhr: Mütterverein
Mittwoch, abends 8 Uhr Gesangstunde.
Donnerstag, abends 8 Uhr: Iugendgruppe
Christliche Gemeinde Hanau Schnurstraße 10a
Sonntag, norm. 3410 Uhr: Erbauungsversamml.
Sonntag, norm. 11 Uhr: Sonntagsschule.
Sonntag, abends 8 Uhr: Predigt.
Montag, abends 8 Uhr: Männer- und Iung- männerversammlung.
Montag, abends 8 Uhr: Iungfrauenstunde.
Mittwoch, nachm. 4 Uhr: Frauenversammlung.
Donnerstag, abds. 8 Uhr: Bibel- u. Gebetstd.
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Wallonische Kirche
Sonntag, den 5. Juni
3^10 Uhr: Gemeinschaftlicher Gottesdienst, der wallonischen und niederländischen Gemernde. Einführung der neu gewählten Aeltesten und Diakone der wallonischen Gemeinde.
11 Uhr: Kindergottesdienst (kl.)
Pfarrer Munk
Katholische Gottesdienste.
(Woche vom 5.—11. Juni)
Pfarrkirche
Sonntag (3. Sonntag nach Pfingsten.
3 . Alosianischer Sonnt. Fest d. hl. Bonifatius.)
6 Uhr: Hl. Messe mit gemeinschaftlicher hl. Kommunion des St. Notburga-Vereins.
7 Uhr: Hl. Messe mit Predigt und gemeinsch. hl. Kommunion der beiden Iugendkongre- gationen.
3 4.9 Uhr: Kindergottesdienst mit Predigt.
Innerkirchliche Gemeinschaft Hospitalstraße 43 2. Hofgebäude, rechts
Sonntag: Ausflug der Jugendlichen nach Rückersbach. Treffpunkt 6.30 Uhr Ostbahnhof. Sonntag, abends 8 Uhr: Religiöser Vortrag: Prediger Werre
Montag, nachm. 344 Uhr: Frauenstunde.
Montag, abends 834 Uhr: Iugendbundstunde für E. C.
Mittwoch, abends 8 Uhr: Dibelstunde; anschl. Gesangstunde
Baptisten-Gemeinde
Steinheimerstr. 2 (Deutsches Haus) Sonntag, vorm. 934 Uhr: Erbauungsstunde. Herr Prediger Euler, Marburg.
Sonntag, vorm. 10 34 Uhr: Sonntagsschule.
Sonntag, nachm. 4 Uhr: Predigt.
Herr Prediger Euler, Marburg.
Anschl. Missionsfeier des Frauenvereins. Chorgesänge. Deklamationen.
Mittwoch, abends 8 Uhr: Bibelstunde.
Kirche Jesu Christi d. heiligen der letzten Tage Hohe Landesschule
Donnerstags, abends 8 Uhr: Versammlung.
Sonntags, 10 Uhr: Sonntagsschule.
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