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nrifftwxf), den 11. Mni 1932
Nr. 199
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Washinglon, 9. Mai. Im Senalsausschuß zur Prüfung der Vorlage Lostigan über die Ausgabe von Bonds in Höhe von einer halben Milliarde Dollar für Vorschüsse an die Bundesstaaten und Gemeinden erklärte der Vertreter des amerikani- scheu Gewerkschaftsbundes, McGraty: Es besteht die ernste Gefahr einer Revolte von acht Millionen Arbeitslosen in den Vereinigten Staaten, wenn die Regierung nicht Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ergreift. Die Tore zur Revolution werden sich weit öffnen, wenn die Herrschaft des Hungers fortdauert oder schlimmer wird. Man hat eine Anzahl Erhebungen in Industriestädten zu bagatellisieren versucht, indem man erklärte, daß sie von Kommunisten geleitet worden seien, aber diese Leute hatten mit Kommunismus nichts zu tun. Sie wollen einfach Brot. — Der Se- kretär der Wohltätigkeits-Institution in Pennfylva- nien erklärte: Der Staat befindet sich in einer unbe- fchreiblichen wirtschaftlichen und sozialen Krise. Drei Millionen Menschen haben kein regelmäßiges Einkommen. Eine Million erhält und fordert Unterstützung. Keiner erhält das, was er braucht. Der Leiter der Wohlfahrtsfürsorge in Chicago erklärte: Chicago zählt 700 000 Arbeitslose. Am 15. Juli Zverden unsere Mittel erschöpft sein.
Rekovdkahet
des „Graf 3ei»#elin*
Fredrichshafen. 10. Mai. Das Luftschiff „Graf Zeppelin" ist am Dienstag, gegen 8.30 Uhr früh, von feiner Fahrt nach Südamerika zurückaekehrt. Es hat auf dem Rückflug eine neue Höchstleistung vollbracht, da es an reiner Fahrtzeit von Pernambuco bis nach dem Bodensee nur 77,5 Stunden benötigte, gegenüber der durchschnittlichen Normalfahrzeit von rund 85 Stunden. Dieser Erfolg ist auf die günstigen Windverhältnisse während des Fluges, und nicht zuletzt auf die gute Navigierung zurückzufüh- ren. Um 8.45 Uhr ging das Luftschiff über dem Flughafen bis auf etwa 30 Meter herunter und warf mittels Fallschirm zwei große Postsäcke ab. Da jedoch ein außergewöhnlich starker Westwind bis zu 12 Sekundenmetern wehte, konnte es nicht lan= den, auch nicht bei einem zweiten Versuch um 9.10 Uhr. Erst um 13.43 Uhr gelang es der Besatzung, das Luftschiff, ohne Haltètaue abzuwerfen, 'glatt Fu landen,
MBM UNtesschNst 81 <566 «M
München, 10. Mai. Eine 24 Jahre alte Buchhalterin hat bei der Lokomotivfabrik Kraus rund 81 000 RM unterschlagen. Die Veruntreuungen reichen etwa drei Jahre zurück. Sie wurden aufgedeckt, als die Angestellte wegen einer Operation beurlaubt war. Als sie nun mieber im Büro erschien, wurde die Polizei verständig, die sie ver- haftete. Die Täterin verweigert jede Auskunft, wohin das Geld gekommen ist. Die Unterschlagungen hatte die Buchhalterin durch geschickte Fälschungen und Manipulationen verschleiert. Trotzdem ist es noch ungeklärt, wie es möglich war, Unterschlagungen in dieser Höhe zu begehen. Der Ehemann der Buchhalterin, der vorübergehend Dermalstes war, wurde deswegen wieder freigelassen, weil sich herausstellte, daß er von den Unterschlagungen seiner Frau keine Ahnung hatte. Diese belog ihn nach allen Regeln der Kunst und hatte ihm u. a. vorgemacht, daß sie doppelt so viel Gehalt beziehe, wie es in Wirklichkeit der Fall war.
eitt GekSusnrs ftüvrt bei einem Tornado ein
viele Tote und verletzte — Hunderte Sträflinge fliehen
Kalkutta, 10. Mai. Durch eine von einem schweren Tornado verursachte Einsturzkatastrophe, die nach bisherigen Meldungen über 20 Todesopfer gefordert hat, wurde das Gefängnis von Mymen- fingh (Bengalen) völlig zerstört. Bis jetzt wurden aus den Trümmern des Gefägnifses 22 tote Wärter und Sträflinge sowie 35 Schwer- und 65 leichter Verletzte geborgen.
Man befürchtet, daß noch zahlreiche Tote unter den Trümmern liegen. 200 Sträflinge, darunter zahlreiche politische Gefangene, sind entkommen. Bewaffnete Polizei durchstreifte die ganze Umgebung, um die Geflüchteten gefangenzunehmen. Der Tornado raste mit ungeheurer Gewalt über Mymensingh und die ganze Umgebung her. Außer dem Gefängnis wurden zahlreiche Häuser in der Stadt und in den umliegenden Ortschaften zerstört. Fast alle Gefängnisgebäude liegen in Trümmer. Won einem Haus steht nur noch die Grundmauer Der Schaden, den dieser Tornado, der dritte im Verlaufe der letzten Wochen, anrichtete, ist unübersehbar. Während des Tornados spielten sich furchtbare Szenen ab. Einzelne Gefangene versuchten, sich aus den Trümmern zu befreien und riefen schreiend um Hilfe. Andere versuchten in ihrer Todesangst, als die umliegenden Gebäude zusammenbrachen, Oius den Fenstern zu entkommen. Die Gitter der Fenster hielten jedoch dem Sturm am längsten Stand und so wurden die unglücklichen Gefangenen hilflos unter den Trümmern der zusmmenstürzen- den Gebäude begraben. Der Bewohner der Stadt und der umliegenden Dörfer bemächtigte sich eine Panik, die noch gesteigert wurde, als mehrere leicht-
wie des Srea« von Gisbevssn gesäubert wird
Oben: Line chemische Bombe sprengt einen Eisberg auseinander.
Unten: Das Deck eines der PatrouillenSchiffe mit dem Spezialgeschütz zur Zertrümmerung von Eisbergen.
In den Monaten Mai und Juni sind die Eisberg-Patrouillen auf dem Atlantic in erhöhter Tätigkeit. Die drahten den Schiffen die Drift der Eisberge, die sich von den Gletschern an der grönländischen Küste absplittern und oft fast bis zum Golf von Mexiko hinuntertreiben. Die meisten dieser Eiskolosse werden von den Booten schon zuvor mittels chemischer Bomben zertrümmert.
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Die Tragödie des Kronprinzen Georg von Serbien.
Belgrad. 10. Mai. Seit geraumer Zeit gehen in_ Jugoslawien Gerüchte um, die nichts anderes besagen, als daß sich in der strengen Abgeschlossenheit einer alten bergischen Festung eine Tragödie abspielt, wie sie unseres Jahrhunderts unwürdig ist. Alexander II. von Jugoslawien soll in einer unterirdischen Kasematte seinen Bruder Georg, einstmals Kronprinz von Serbien, in einer sklavischen Gefangenschaft halten. Mit oder ohne sein Wissen, so heißt es, werde Georg von Serbien dort langsam zu Tode gemartert und ausgehungert.
Diese ungeheuerlichen Nachrichten, die von Mund zu Mund gehen, erfahren eine gewisse Bestätigung, zumindest eine Substantierung durch den ehemaligen serbischen Diplomaten M. W. Petrowitsch, der dieser Tage in einer Protestversamm- lung gegen das „Jugoslawische Gewaltregime" vor seinen Anhängern folgendes über das Schicksal des unglücklichen Kronprinzen Georg äußerte:
In der Festung von Nisch, in der Nähe des berühmten Skelett-Turmes, lebt Kronprinz Georg das Leben eines gefangenen Tieres. Er wird in einer unterirdischen Kasematte gehalten, die nichts enthält als Feldbett, einen roh zusammen geschlagenen Tisch. Er ist schwer krank, aber ärztliche Unterstützung wird ihm versagt.
Er darf täglich eine halbe Stunde spazieren gehen. Selbstverständlich begleitet von einem Kordon Infanteristen mit aufgepflanzten Bajonetten. Diese halbe Stunde benutzt der Kronprinz, um sich in einen kleinen Hühnerhof zu begeben, der dem Föstungskommandanten gehört. Dort hockt er sich
verletzte, blutüberströmte Wärter die Polizei mit dem Schreckensruf alarmierten: „Gefangene entflohen". Man befürchtet, daß die geflüchteten Gefangenen das allgemeine Chaos zu Plünderungen ausnützen, besonders, da sie keinerlei Lebensmittel haben und bestrebt sein werden, ihre Sträflingsanzüge sobald wie möglich durch geraubte Zivilkleidung zu ersetzen, um unerkannt zu bleiben.
30 Reichsbannerleute wegen Landfriedensbruch verurteilt
Schönberg (Meckibg.), 10. Mai. Das hiesige Schöffengericht verurteilte heute abend wegen Landfriedensbruches 30 Reichsbannerleute aus Schlutup und Selmsdorf zu je drei Monaten Gefängnis. Die Angeklagten hatten am 4. April in mehreren Dör
neben die Hennen nieder und wartet, bis eine ein Ei legt.
Nur diese Eier, bei denen er dem Legeakt selbst beiwohnte, die er sofort in die Hand nimmt und selbst kocht, wagt er, zu sich zu nehmen. Jede andere Nahrung lehnt er ab, aus Furcht, vergiftet zu werden.
Da selbstverständlich die Hühner nicht immer gerade Eier legen, wenn der Kronprinz zugegen ist, verhungert er üchstäblich bei lebendem Leibe.
Soweit die Aussagen des Diplomaten Petrowitsch, wie sie auch in größerem Ausmaße jetzt von der englischen Presse ausgenommen worden sind.
Tatsache ist, daß bestimmte royalistische Kreise schon seit langem einen Kampf gegen Alexander II. sichren und zunächst verhüllt in der Oesfentlichkeit daraufhinwiesen, daß „man in Nisch nicht allzu besorgt um die Gesundheit des Kronprinzen Georg sei." Diese Kreise betrachten den ehemaligen Kronprinzen Georg von Serbien als ihren rechtmäßigen König und man munkelt zur Zeit sogar von einem revolutionären Komplott gegen Alexander.
Der Gefangene von Nisch ist der ältere Sohn des Serbenkönigs Peter, der dem ermordeten Alexander auf den serbischen Thron folgte. Im Jahre 1909 wurde er nach dem reichlich dunklen Tode seines Kammerdieners, an dem er schuld sein sollte, zum Thronverzicht zu Gunsten seines jüngeren Bruders, des heutigen Königs von Jugslawien gezwungen. Es hieß damals, daß Georg in das Ausland gegangen sei, und bald vergaß man chn über größeren Ereignissen.
fern der Schlutuper und Selmsdorfer Gegend bei Landwirten um Nahrungsmittel gebettelt und dabei mehrere Bewohner belästigt und überfallen.
Drei Paddler im Ammerfee ertrunken
München, 11. Mai. Im Ammersee sind, wie jetzt erst festgestellt wird, am Wochenende drei Paddler aus München, darunter eine Dame ertrunken. Es handelt sich um den Schuhmacher Braunstein und dessen Bruder Otto sowie um die Hausangestellte Fendt, die mit einem der beiden verlobt war. Sie wurden von einem Südweststurm überrascht, in dem das Boot kenterte. Die Leichen sind noch nicht geborgen.
Mißglückter Raubüberfall
Berlin, 10. Mai. Als der Geldbriefträger Weichert auf seinem Bestellgang heute stütz den Flur
eines Friedenauer Hauses betrat, stürzte sich eh junger Mann auf ihn und schlug ihn mit einen schweren Stein zu Boden. Obwohl der Geldbrief träger eine ernste Kopfverletzung erlitten hatte konnte er doch noch um Hilfe rufen. Hausbewohnei verfolgten den flüchtenden Täter, der seinen geplan' ten Raub nicht zur Ausführung bringen konnte. Ei wurde einige Straßenzüge weiter gestellt und bei Polizei übergeben. Man nimmt an, daß er nod einen Helfershelfer hat.
Der Platinbedarf der Welt befindet sich zum meitaus größten Teil im Besitz der Compagnie Industrielle de Platin in Paris, die je nach Bedarf den Markt mit den erforderlichen Mengen versorgt.
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Bekanntmachung (B. A. V. 1555/6)
Die Stadt Hanau a. M. hat beantragt, ihr für ihre Kanalisation gemäß §§ 86 ff. des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (G. S. S. 53) das dauernde Recht sicherzustellen:
1. Wasser aus dem Stadtgraben Parzelle 6 Kartenblatt J bei Parzelle 259/44 Kartenblatt J Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmenge von etwa 170 Liter in der Sekunde;
2. Wasser aus dem Stadtgraben Parzelle 190/71 Kartenblatt F bei Parzelle 180/39 Kartenblatt F Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmenge von 80 Liter in der Sekunde;
3. Wasser aus dem Stadtgraben Parzelle 116b Kartenblatt L bei Parzelle 302/115 Kartenblatt L Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmeng« von 330 Liter in der Sekunde;
4. Wasser aus dem Stadtgraben Parzelle 304/206 Kartenblatt 0 bei den Parzellen 257/236 und 302/225 Kartenblatt 0 Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmenge von 300 Litern in der Sekunde;
5. Wasser aus dem Stadtgraben Parzelle 304/206 Kartenblatt 0 bei Parzelle 298/150 Kartenblatt 0 Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmenge von 75 Liter in der Sekunde;
6. Wasser aus dem Stadtgraben Parzelle 304/206 Kartenblatt 0 bei Parzellen 207 und 208 Kartenblatt O Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmenge von 116 Liter in der Sekunde;
7. Wasser aus dem Stadtgraben (Gerbergraben) Parzelle 255/131 Kartenblatt H bei Parzelle 264/127 Kartenblatt H Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmenge von 205 Liter in der Sekunde;
8. Wasser aus dem Betrieb-graben der Sandel- mühle bei Parzelle 188/58 Kartenblatt F Gemarkung Hanau bis zu einer Höchstmenge von 10 Liter in der Sekunde abzuleiten, um es zu dem zeitweisen Spülen der städtischen Kanalisation zu gebrauchen.
Erläuterungen und Zeichnungen liegen während der Dienststunden im Geschäftszimmer des Magistrats in Hanau a. M. zur Einsicht aus.
Widersprüche gegen die Sicherstellung sowie My^ spräche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen (§ 50 des Wassergesetzes) oder auf Entschädigung sind schriftlich in zwei Ausfertigungen beim Bezirksausschuß in Kassel oder mündlich zu Protokoll beim Magistrat in Hanau a. M. anzubringen.
Die Frist für die Erhebung von Widersprüchen beträgt zwei Wochen, beginnend mit Ablauf des Tages, an dem das letzte, diese Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben ist. Innerhalb dieser Frist muß der Widerspruch bei einer der genannten Stellen angebracht sein.
In dem Widerspruch ist genau anzugeben, auf welchen Rechtsgrund er sich stützt und auf welchen Teil der oben bezeichneten Rechte er sich beziehen soll.
Wer innerhalb obiger Frist keinen Widerspruch gegen die beantragte Sicherstellung und Verleihung erhoben hat, verliert sein Widerspruchsrecht.
Innerhalb der gleichen Frist sind etwaige andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zu einer Benutzung des Wasserlaufes, wodurch die von der oben bezeichneten Unternehmerin beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden würde, mit den vorgeschriebenen Unterlagen beim Bezirksausschuß in Kassel einzureichen. Nach Ablauf der Frist können solche Anträge im gegenwärtigen Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Nach Beginn der Ausübung des sichergestellten ■ und verliehenen Rechtes können wegen nachteiliger Wirkung nur noch die im § 82 und im § 203 Abs. 2 des Wassergesetzes bezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Kosten, die durch unbegründete Widersprüche entstehen, können demjenigen auferlegt werden, der sie erhoben hat.
Die mündliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Widersprüche usw. wird später anberaumt werden. Dazu werden der Unternehmer und die- ' jemgen, welche Widersprüche oder Ansprüche erhoben oder Anträge gestellt haben, schriftlich geladen werden. Im Falle ihres Ausbleibens wird die Erörterung gleichwohl stattfinden.
Kassel, den 7. April 1932.
(L. S.) Namens des Bezirksausschusses
Der Vorsitzende. I. V. gez. Bickell.
Wird veröffentlicht.
Hanau, den 2. Mai 1932.
Der Magistrat, gez. Dr. Weide.
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