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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Liefemng infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Sezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Rachliefemng oder auf Rückzahlung des Sezugspreises. / Fürplatzvorschrift u.Erscheinuvßstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,395t, 3958
10. März
1932
K-tver-rdnung rumSchuft der Wirtschaft
Jugabewesen, Älusvevkäufe, Elnheitsvveisgeschäfte, AollevmSOttsunse«
KEI» ^»<I»5^t»ki-
Entgegen anderslautenden Meldungen wird erklärt, daß es für die Rundfunkansprache des Reichspräsidenten von Hindenburg bei dem ursprünglich festgelegten Termin am Donnerstag abend bleibt. Hindenburg spricht heute abend 7.30 Uhr über alle Sender.
* Die endgültige Entscheidung in der Dier- fteuerfvage steht kurz bevor.
Der Polizeipräsident von Köln hat verboten, am Wahlsonntag, 13. März, das Ergebnis der Reichspräsidentenwahl auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des Polizeibezirks Köln durch Lautsprecher, Plakatanschlag, Aushang von Mitteilungen und Lichtbildübertragungen bekannt zu geben. Das Verbot bezieht sich insbesondere auch auf die sonst üblichen Anschläge an den Expeditionen und Geschäftsstellen der Tageszei- B tun g en.
Zu den Aeußerungen des deutschnaticmalen Parteiführers Dr. Hugenberg, der in Königsberg von Gerüchten gesprochen hatte, wonach aus Reichsmitteln 7—8 Millionen für die Hindenburg- Propaganda ausgegeben worden seien, wird von "zuständiger Stelle erklärt, daß an diesen Gerüchten kein wahres Wort ist und sie völlig frei erfunden sind. #
In den gestrigen Düsseldorfer Verhandlungen zwischen der eisenschaffenden und eisenverarbeitenden Industrie konnte eine Einigung nicht erzielt werden, da die eisenschaffende Industrie bei ihrem Standpunkt verharrte, veränderter Verhältnisse halber sich an den Avi-Vertrag nicht weiter ge- - bunden zu halten. *
Die Delegierten der Signatarmächte des Memelstatuts und die Vertreter Litauens sind gestern — wie schon wiederholt in letzter Zeit — zu einer Sitzung zusammengetreten, um über die weitere Behandlung des Falles Böttcher zu beraten. Jedoch steht, wie entgegen anderslautenden Meldungen festgestellt werden kann, hinsichtlich des Verfahrens noch nichts fest. Es liegen demgemäß auch noch keinerlei Entscheidungen vor.
Der Große Rat des Verbandes der britischen Industrien nahm einstimmig eine Entschließung an, in der es heißt, daß der Große Rat die Beschränkungen, die augenblicklich von der deutschen Regierung der Einfuhr britischer Kohle nach Deutschland aufèrlegt werden, als unvereinbar mit den Verpflichtungen zwischen den beiden Ländern aus dem englisch-deutschen Handelsvertrag ansieht. Der Rat begrüßt die Erklärung, die die britische Regierung zu der Frage der Beschränkungen abgegeben hat und drückt die Hoffnung aus, daß sie, wenn nötig, unverzüglichen und energischen Gebrauch von chren Machtbefugnissen machen wird.
Die polnische Regierung hat der in Warschau weilenden deutschen' Wirtschaftsdelegation einen ' detaillierten Vorschlag zur Gesamtregelung der deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen vorgelegt. Ueber die Einzelheiten dieses Vorschlages wird Stillschweigen bewahrt. $
Der frühere Kaiser von China, Puji, und seine Gattin sind am Dienstag in der neuen mandschurischen Hauptstadt Tschangtschun eingetroffen, wo ihnen ein feierlicher Empfang bereitet wurde. Puji wurde in seiner Eigenschaft als lebenslänglicher Präsident der neuen Republik Mandschurei vereidigt.
Ein Mitglied des Haushaltes der Mutter von Frau Lindbergh erklärte die Meldung für unrich- tag, daß das entführte Kind Lindberghs den Eltern zurückgegeben worden sei.
Nach Meldungen aus Kairo sind zwischen Ibn Sa'ud, dem König des Hedschas, und der britischen Regierung erfolgversprechende Verhandlungen für eine britische Anleihe in Höhe von 500 000 Pfund im Gange. Großbritannien hat dabei die Bedingungen gestellt, daß Ibn Sa'ud die Ernennung eines Engländers zur Reorganisierung und Kontrolle aller Finanzen annimmt, die Frage der Hed- schasbahn regelt und zuläßt, daß britische Flugzeuge über sein Gebiet fliegen und dort Flugstationen errichtet werden dürfen. *
* Eine amerikanische Gasanstalt flog in die Luft. 14 Personen wurden getötet.
Der irische Landtag wählte mit 81 gegen 68 Stimmen de Valero zum Vorsitzenden des Ministerrates des Irischen Freistaates.
i •) Näheres siehe im politischen TeL
Ergänzung der «otseietzsed««»
Berlin, 9. März. Vom Reichspräsidenten ist heute eine neue Notverordnung unterzeichnet worden, die die Bezeichnung ^Verordnung zum Schutze der Wirtschaft" trägt.
Amtlich wird hierzu mitgeteilt:
Die umfassende Rotgesetzgebung vom 8. Dezember 1931 hat zusammen mit anderen Regierungsmaßnahmen und den internationalen ätillhalle- vereinbarungen die im zweiten schweren Krisenwinter drohende Wirtschaftskatastrophe verhindert. Der große Grundgedanke dieser Gesetzgebung, den Wert der deutschen Mark zu steigern, hat zwar allen Bevölkerungsschichten schwere Opfer auferlegt, ihnen aber auch wichtige Entlastungen gebracht. Das Vertrauen in die Beständigkeit der wirtschaftsfundamenke und insbesondere der Währung, erfuhr eine weitere Steigerung. Nur auf der so gewonnenen Grundlage konnte das deutsche Bankwesen wieder aufgebaut und teilweise neu gestaltet werden. Die fortschreitende Entlastung der Reich^ank seit Jahresbeginn ermöglichte eine weitere Herabsetzung des Reichsbankdiskonts um 1 v. h auf 8 v. h. Die Geldbewegung bei den Banken und Sparkassen und der Rückfluß zurückgehaltener Rotenbestände sind klare Beweise für die Erneuerung und das Wachsen des vertrauens.
Diese vom klaren Grundgedanken und fester Zielsetzung getragene Roigesetzgebung bedarf jetzt der Ergänzung. Diese Ergänzungen bringt die heute vom Reichspräsidenten vollzogene Verordnung zum Schutz der Wirtschaft. Soll die Wirtschaft weiter gesunden so darf der freie Wettbewerb im täglichen Leben nicht von übersteigerten oder unlauteren Machenschaften gefährdet werden in einer Zeit, wo die Erhaltung der lebensfähigen und schuh- würdigen Träger des Wirtschaftslebens unbe- s dingt erforderlich ist.
In dem schweren Ringen Deutschlands um seine handelspolitischen Interessen bedarf es weiteren Rüstzeugs gegen die zunehmende Bedrohung von draußen. In diesem Sinne ist der am 29. Februar bekanntgegebene Obertarif zum Zolltarif zu verstehen. Gleicherwesis sollen die Er- mächtkgungen an die Reichsregierung wirken, die erneut in Kraft gefetzt und durch eine weitere ergänzt werden.
Zu den einzelnen Teilen der neuen Notverordnung ist zu bemerken r
l.Vesvenz«ttsdesI«sabeweietts
Die Reklame zeigt durch Gewährung von Zugaben Formen, die mit einer gesunden Wirtschaftsführung nicht mehr vereinbar sind, da darunter die Preisbrmessung oder die Qualität der Hauptmark leidet. Darum läßt die Verordnung neben geringwertigen Reklamegegenständen mit Reklameaufschrift und unbedeutenden Kleinigkeiten Zugaben nur zu, wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käufers statt der Zugabe einen bestimmten Geldbetrag entrichtet, der nicht geringer sein darf als der Einstandspreis für den Zugabeartikel.
Verboten werden Angaben, die als Ge- schenk bezeichnet oder von einer Verlosung oder einem sonstigen Anfall abhängig gemocht werden. Um eine Frist für die Umstellung auf den neuen Rechtszustand zu geben, treten diese Vorschriften erst am 10. Juni (drei Monate nach Verkündung) in Kraft. Sind bereits vorher Zugaben zugesagt, so bleiben die Vereinbarungen in Kraft die über die Zugabe getroffen sind.
2. GrnsthvünktMS von ÄusvevkSttfe«
Auch auf dem Gsbiet des Ausverkaufswesens machen Mißstände schleunige Gegenmaßnahmen erforderlich. Die Notverordnung sieht daher vor, daß Ausverkäufe nur noch unter bestimmten Daraussetzungen zulässig frnb. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörde sind verstärkt. Außerdem ist die Schaffung von Einigungsämtern vorgesehen, die bei Verstößen auf Anrufen einer Partei eine gütliche Einigung versuchen sollen.
Auf dem Gebiet der Wirtschaftsspionage haben sich ebenfalls in hohem Grad bedenkliche Erscheinungen gezeigt. Die gellenden Strafvorschriften reichen nicht aus, um die deutsche Arbeit und Wirtschaft in dem erforderlichen Maß dagegen zu schützen. Um weitere nicht wieder gutzumachende Schädigungen der deutschen Volkswirtschaft zu verhüten, ist sofortige Abhilfe dringend geboten. Die Notverordnung trifft daher gesetzgeberische Maß
nahmen, um die empfindlichsten Lücken des bisherigen Re ch t s zu schließen.
3. «r«b»»Sset»Skte
Die Bestimmungen im brüten Teil über die Einheitsproisgel Aaste enthalten
eine auf zwei Jahre bemessene Sperre für die Errichtung weiterer Verkaufsstellen von Einheitspreisgeschäften in Städten unter 100 000
Einwohnern
Den mittelständischen Einzelhandelsbetrieben in den mittlern und kleinern Städten soll dadurch ein gewisser Schutz ihres Bestandes gesichert werden. Für die Großstädte dagegen erschien eine solche eingreifende Maßnahme zurzeit nicht erforderlich, da dort der Wettbewerb durch Einheitspreisgeschäfte für den einzelnen Händler verhältnismäßig leichter erträali* ist als in kleinen Orten. Im übrigen geht die Reichsregierung davon aus, daß es noch weiterer Erfahrungen für eine endgültige Verteilung ^des Einheitspreisgeschäftes im Rahmen der gesamten Güterverteilung bedarf. Die weiteren Bestimmungen beziehen sich auf die bestehenden Ein- Hsitspreisgeschäste und bezwecken bis Beseitigung von Mißbräuchen. Die Reichsregievung konnte sich bei Erlaß dieser Maßnahmen weitgehend aus umfassende Beratungen im vorläufigen Reichswirt- schastsrat stützen.
4. Vevßünsevuns zollvotttischev EvmäEttsnnse«
Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1931 war die Reichsregierung ermächtigt worden, im Fall eines dringenden mirt- schaftlichen Bedürfnisses
1. die Eingangszölle abweichend von den gellenden Vorschriften zu ändern;
2. die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirtschaftsabkommen mit ausländischen Staaten zu verordnen. Diese Ermächtigung hat durch den Wioderzusammentritt des Reichstages am 23. Februar 1932 ihre Gültigkeit verloren. Die Gründe, die zum Erlaß der Notverordnung geführt haben, bestehen jedoch fort. Die handelspolitische Lage erfordert," daß jederzeit neue Vereinbarungen mit ausländischen Staaten geschlossen und sofort vorläufig angewandt werden können. Weiter war es geboten, die Reichsregierung zur Einführung von Ausfuhrzöllen zu ermächtigen, um in dringenden Fällen schwere Schädigungen der Wirtschaft abwenden oder abschwâchen zu können.
5. Schutz dev Aolzwlvtschatt
Durch die Vorschrift in Teil 5 werden zugunsten der deutschen Holzwirtschaft Maßnahmen getroffen, die den Preisdruck auf dem Holzmarkt abschwächen.
Die neuen Bestimmungen bedeuten seine Abkehr vom Grundsatz der Wirtschaftsfrecheit und sind nur als Ausnahme für die Krisenzeit gedacht. Wie die gesamte Notgesetzgsbung sind sie aus der Entwicklung der Verhältnisse zwangsläufig erwachsen. Sie bWen mit dieser Notgesetzgebung eine organische Einheit und werden dem Wirtschaftsleben an bedrohten Punkten Schutz und Hilfe sein.
MSttevfttmmeu »uv «otvevovduung
Berlin, 10. März. Eine Anzahl Blätter beschäftigt sich in Kommentaren mit der gestrigen Notverordnung zum Schutze der Wirtschaft. — Die „German i a" glaubt, daß diese neue Notverordnung insbesondere in Kreisen des Kleinhandels und des gewerblichen Mittelstandes Befriedigung auslösen werde. Sie sei ein neuer Beweis dafür, daß die Politik der Reichsregievung eine durchaus mittelstanüsfreundliche Linie verfolge. — Auch die „Voss Z t g." betont die Notwendigkeit des Schutzes für den Mittelstand. Das Blatt unterstreicht, daß keine Abkehr von dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit beabsichtigt sei. So sei die Hoffnung gerechtfertigt, daß der soziale Friede nicht auf Kosten des wirtschaftlichen Fortschrittes gesichert werden solle. — Der „Börsen- Co u r i e r" sieht in der Notverordnung gesetzgebieterische Maßnahmen, die erforderlich seien, um die empfindlichsten Lücken des bisherigen Rechts zu schließen. — Das „B e rl. T a g e b l a t" nennt die Notverordnung „für und gegen den Handel". Befremden müsse die neue Regelung über die Einheitspreisgeschäfte. Offenbar habe hier die Absicht vorgelegen, den mittel- (Fortsetzung auf Seite 2)
Dev französische Älbvüsiungsfchwindel
Tardieu und andere französische Staatsmänner haben in der letzten Zeit bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, Frankreich habe für die Abrüstung schon so viel getan, daß man ihm Mehrleistungen auf diesem Gebiet nicht mehr zumuten könne. Wie sehr die Wirklichkeit mit diesen Versicherungen in Widerspruch steht, beweist am besten der französische Heeresetat, der soeben von der französischen Kammer bewilligt worden ist. Er umfaßt die letzten neun Monate des laufenden Jahres vom 1. April ab und beziffert für diesen Zeitraum die Ausgaben auf rund 5,2 Milliarden Francs oder annähernd 850 Millionen RM. Gegenüber den Ausgaben des Etatjahres 1931 bedeuten diese Ausgaben auf ein volles Jahr berechnet einen Mehraufwand von rund hundert Millionen RM. Bei der Bewertung der Ausgaben ist zu beachten, daß der Etat nur für die französischen Heimats- und Kolonialtruppen gilt, dagegen nicht für das Fliegerkorps von rund 40 000 Mann und auch nicht für die Gendarmerie und Republikanische Garde (Garde Republicaine), die ebenfalls militärisch gut geschult sind. Für diesen militärischen Aufwand gibt es einen besonderen Etat.'
Ueberall weist der Heeresetat erhöhte Ziffern auf. Die Zahl der Mannschaften zeigt eine Vermehrung um 27 000 Köpfe. Der einzige Posten, der eine Verringerung aufweist, ist der des Offizierbestandes. Hier sind im Vergleich mit dem Vorjahre 169 Offiziere weniger berechnet. Aber auch dies bedeutet keinen Rückgang, da es sich hier um Spezialisten der körperlichen Ausbildung handelt, die aus dem Heeresetat für Erziehung und Unterricht übertragen worden find. Es ist indessen leicht möglich, daß auch diese Umbuchung eines Tages der Öffentlichkeit noch als ein Merkmal der „Abrüstung" vorgehalten wird.
Der Jahresbestand an wehrpflichtigen Rekruten beläuft sich im französischen Heere auf rund 240 000 Mann. Dazu kommen nach dem Etat für 1932 rund 198 000 Freiwillige, die für eine längere Dienstzeit in das Heer eintreten. Ferner werden 220 000 Reservisten zu Uebungen einberufen werden. Im ganzen beläuft sich die französische Heeresstärke ein- ließlich der für eine längere Dienstzeit bestimmten Freiwilligen auf mehr als 464 0Ö0 Mann. In der Heimattruppe überwiegen die Wehrpflichtigen, in der Kolonialtruppe die Freiwilligen. Die französischen Militärsachverständigen pflegen sich darauf zu berufen, daß die Effektivstärke des französischen Heeres durch die Einführung der einjährigen Dienstzeit stark zurückgegangen ist. In der Bewertung der französischen Heeresstärke fällt indessen dieses Scheinargument gar nicht ins Gewicht. Denn die französischen Reservejahr- günge werden in ständiger Uebung gehalten und können sofort zu den Waffen gerufen werden. Der Uebergang zur einjährigen Dienstzeit kann also in keiner Weise als ein Schritt zur Abrüstung anerkannt werden.
Frankreich rüstet nicht ab, sondern baut seine militärische Organisation systematisch aus. Die Gendarmerie und die Republikanische Garde sind nicht in den Heeresetat einge- geschlossen, stellen aber trotzdem, wie schon gesagt, eine militärisch bestens ausgebildete Truppe dar. In Friedenszeiten versehen sie Polizeidienste. Im Kriege sind sie für die militärische Sicherheit im Innern des Landes verantwortlich. Sie haben die Brücken und die Verbindungswege zu überwachen und gegen Spione unb Deserteure vorzugehen. Da das Heer früher für diese Zwecke Truppen abkommandieren mußte, so bedeutet dieses Gendarmerie- und Gardekorps in Wirklichkeit eine Verstärkung der Heeresziffer. Das Gendarmeriekorps umfaßte bisher 24 000, die Re-
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