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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Liefemng infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Sezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Rachliefemng oder auf Rückzahlung des Sezugspreises. / Fürplatzvorschrift u.Erscheinuvßstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,395t, 3958

10. März

1932

K-tver-rdnung rumSchuft der Wirtschaft

Jugabewesen, Älusvevkäufe, Elnheitsvveisgeschäfte, AollevmSOttsunse«

KEI» ^»<I»5^t»ki-

Entgegen anderslautenden Meldungen wird er­klärt, daß es für die Rundfunkansprache des Reichspräsidenten von Hindenburg bei dem ur­sprünglich festgelegten Termin am Donnerstag abend bleibt. Hindenburg spricht heute abend 7.30 Uhr über alle Sender.

* Die endgültige Entscheidung in der Dier- fteuerfvage steht kurz bevor.

Der Polizeipräsident von Köln hat verboten, am Wahlsonntag, 13. März, das Ergebnis der Reichspräsidentenwahl auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb des Polizeibezirks Köln durch Lautsprecher, Plakatanschlag, Aushang von Mitteilungen und Lichtbildübertragungen be­kannt zu geben. Das Verbot bezieht sich insbeson­dere auch auf die sonst üblichen Anschläge an den Expeditionen und Geschäftsstellen der Tageszei- B tun g en.

Zu den Aeußerungen des deutschnaticmalen Parteiführers Dr. Hugenberg, der in Königsberg von Gerüchten gesprochen hatte, wonach aus Reichsmitteln 78 Millionen für die Hindenburg- Propaganda ausgegeben worden seien, wird von "zuständiger Stelle erklärt, daß an diesen Gerüchten kein wahres Wort ist und sie völlig frei erfunden sind. #

In den gestrigen Düsseldorfer Verhandlungen zwischen der eisenschaffenden und eisenverarbeiten­den Industrie konnte eine Einigung nicht erzielt werden, da die eisenschaffende Industrie bei ihrem Standpunkt verharrte, veränderter Verhältnisse halber sich an den Avi-Vertrag nicht weiter ge- - bunden zu halten. *

Die Delegierten der Signatarmächte des Memel­statuts und die Vertreter Litauens sind gestern wie schon wiederholt in letzter Zeit zu einer Sitzung zusammengetreten, um über die weitere Behandlung des Falles Böttcher zu beraten. Jedoch steht, wie entgegen anderslautenden Meldungen festgestellt werden kann, hinsichtlich des Verfahrens noch nichts fest. Es liegen demgemäß auch noch keinerlei Entscheidungen vor.

Der Große Rat des Verbandes der britischen Industrien nahm einstimmig eine Entschließung an, in der es heißt, daß der Große Rat die Beschrän­kungen, die augenblicklich von der deutschen Regie­rung der Einfuhr britischer Kohle nach Deutschland aufèrlegt werden, als unvereinbar mit den Ver­pflichtungen zwischen den beiden Ländern aus dem englisch-deutschen Handelsvertrag ansieht. Der Rat begrüßt die Erklärung, die die britische Regie­rung zu der Frage der Beschränkungen abgegeben hat und drückt die Hoffnung aus, daß sie, wenn nötig, unverzüglichen und energischen Gebrauch von chren Machtbefugnissen machen wird.

Die polnische Regierung hat der in Warschau weilenden deutschen' Wirtschaftsdelegation einen ' detaillierten Vorschlag zur Gesamtregelung der deutsch-polnischen Wirtschaftsbeziehungen vorge­legt. Ueber die Einzelheiten dieses Vorschlages wird Stillschweigen bewahrt. $

Der frühere Kaiser von China, Puji, und seine Gattin sind am Dienstag in der neuen mandschu­rischen Hauptstadt Tschangtschun eingetroffen, wo ihnen ein feierlicher Empfang bereitet wurde. Puji wurde in seiner Eigenschaft als lebenslänglicher Präsident der neuen Republik Mandschurei ver­eidigt.

Ein Mitglied des Haushaltes der Mutter von Frau Lindbergh erklärte die Meldung für unrich- tag, daß das entführte Kind Lindberghs den Eltern zurückgegeben worden sei.

Nach Meldungen aus Kairo sind zwischen Ibn Sa'ud, dem König des Hedschas, und der britischen Regierung erfolgversprechende Verhandlungen für eine britische Anleihe in Höhe von 500 000 Pfund im Gange. Großbritannien hat dabei die Bedin­gungen gestellt, daß Ibn Sa'ud die Ernennung eines Engländers zur Reorganisierung und Kon­trolle aller Finanzen annimmt, die Frage der Hed- schasbahn regelt und zuläßt, daß britische Flugzeuge über sein Gebiet fliegen und dort Flugstationen er­richtet werden dürfen. *

* Eine amerikanische Gasanstalt flog in die Luft. 14 Personen wurden getötet.

Der irische Landtag wählte mit 81 gegen 68 Stimmen de Valero zum Vorsitzenden des Minister­rates des Irischen Freistaates.

i) Näheres siehe im politischen TeL

Ergänzung der «otseietzsed««»

Berlin, 9. März. Vom Reichspräsidenten ist heute eine neue Notverordnung unterzeichnet worden, die die Bezeichnung ^Verordnung zum Schutze der Wirtschaft" trägt.

Amtlich wird hierzu mitgeteilt:

Die umfassende Rotgesetzgebung vom 8. Dezem­ber 1931 hat zusammen mit anderen Regierungs­maßnahmen und den internationalen ätillhalle- vereinbarungen die im zweiten schweren Krisen­winter drohende Wirtschaftskatastrophe verhindert. Der große Grundgedanke dieser Gesetzgebung, den Wert der deutschen Mark zu steigern, hat zwar allen Bevölkerungsschichten schwere Opfer auferlegt, ihnen aber auch wichtige Entlastungen gebracht. Das Vertrauen in die Beständigkeit der wirtschaftsfundamenke und insbesondere der Währung, erfuhr eine weitere Steigerung. Nur auf der so gewonnenen Grund­lage konnte das deutsche Bankwesen wieder aufgebaut und teilweise neu gestaltet werden. Die fortschreitende Entlastung der Reich^ank seit Jah­resbeginn ermöglichte eine weitere Herab­setzung des Reichsbankdiskonts um 1 v. h auf 8 v. h. Die Geldbewegung bei den Banken und Sparkassen und der Rückfluß zurück­gehaltener Rotenbestände sind klare Beweise für die Erneuerung und das Wachsen des vertrauens.

Diese vom klaren Grundgedanken und fester Zielsetzung getragene Roigesetzgebung bedarf jetzt der Ergänzung. Diese Ergänzungen bringt die heute vom Reichspräsidenten vollzogene Ver­ordnung zum Schutz der Wirtschaft. Soll die Wirtschaft weiter gesunden so darf der freie Wettbewerb im täglichen Le­ben nicht von übersteigerten oder unlauteren Machenschaften gefährdet werden in einer Zeit, wo die Erhaltung der lebensfähigen und schuh- würdigen Träger des Wirtschaftslebens unbe- s dingt erforderlich ist.

In dem schweren Ringen Deutschlands um seine handelspolitischen Interessen bedarf es weiteren Rüstzeugs gegen die zunehmende Bedrohung von draußen. In diesem Sinne ist der am 29. Februar bekanntgegebene Obertarif zum Zoll­tarif zu verstehen. Gleicherwesis sollen die Er- mächtkgungen an die Reichsregierung wir­ken, die erneut in Kraft gefetzt und durch eine wei­tere ergänzt werden.

Zu den einzelnen Teilen der neuen Notverord­nung ist zu bemerken r

l.Vesvenz«ttsdesI«sabeweietts

Die Reklame zeigt durch Gewährung von Zu­gaben Formen, die mit einer gesunden Wirtschafts­führung nicht mehr vereinbar sind, da darunter die Preisbrmessung oder die Qualität der Hauptmark leidet. Darum läßt die Verordnung neben gering­wertigen Reklamegegenständen mit Reklameauf­schrift und unbedeutenden Kleinigkeiten Zugaben nur zu, wenn der Verkäufer auf Wunsch des Käu­fers statt der Zugabe einen bestimmten Geldbetrag entrichtet, der nicht geringer sein darf als der Ein­standspreis für den Zugabeartikel.

Verboten werden Angaben, die als Ge- schenk bezeichnet oder von einer Verlo­sung oder einem sonstigen Anfall abhängig gemocht werden. Um eine Frist für die Um­stellung auf den neuen Rechtszustand zu geben, treten diese Vorschriften erst am 10. Juni (drei Monate nach Verkündung) in Kraft. Sind bereits vorher Zugaben zugesagt, so blei­ben die Vereinbarungen in Kraft die über die Zugabe getroffen sind.

2. GrnsthvünktMS von ÄusvevkSttfe«

Auch auf dem Gsbiet des Ausverkaufswesens machen Mißstände schleunige Gegenmaßnahmen erforderlich. Die Notverordnung sieht daher vor, daß Ausverkäufe nur noch unter be­stimmten Daraussetzungen zulässig frnb. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörde sind verstärkt. Außerdem ist die Schaffung von Eini­gungsämtern vorgesehen, die bei Verstößen auf Anrufen einer Partei eine gütliche Einigung ver­suchen sollen.

Auf dem Gebiet der Wirtschaftsspionage haben sich ebenfalls in hohem Grad bedenkliche Er­scheinungen gezeigt. Die gellenden Strafvorschriften reichen nicht aus, um die deutsche Arbeit und Wirt­schaft in dem erforderlichen Maß dagegen zu schützen. Um weitere nicht wieder gutzumachende Schädigungen der deutschen Volkswirtschaft zu ver­hüten, ist sofortige Abhilfe dringend geboten. Die Notverordnung trifft daher gesetzgeberische Maß­

nahmen, um die empfindlichsten Lücken des bisherigen Re ch t s zu schließen.

3. «r«b»»Sset»Skte

Die Bestimmungen im brüten Teil über die Einheitsproisgel Aaste enthalten

eine auf zwei Jahre bemessene Sperre für die Errichtung weiterer Verkaufsstellen von Ein­heitspreisgeschäften in Städten unter 100 000

Einwohnern

Den mittelständischen Einzelhandelsbetrieben in den mittlern und kleinern Städten soll dadurch ein gewisser Schutz ihres Bestandes gesichert werden. Für die Großstädte dagegen erschien eine solche ein­greifende Maßnahme zurzeit nicht erforderlich, da dort der Wettbewerb durch Einheitspreisgeschäfte für den einzelnen Händler verhältnismäßig leichter erträali* ist als in kleinen Orten. Im übrigen geht die Reichsregierung davon aus, daß es noch wei­terer Erfahrungen für eine endgültige Verteilung ^des Einheitspreisgeschäftes im Rahmen der ge­samten Güterverteilung bedarf. Die weiteren Be­stimmungen beziehen sich auf die bestehenden Ein- Hsitspreisgeschäste und bezwecken bis Beseitigung von Mißbräuchen. Die Reichsregievung konnte sich bei Erlaß dieser Maßnahmen weitgehend aus um­fassende Beratungen im vorläufigen Reichswirt- schastsrat stützen.

4. Vevßünsevuns zollvotttischev EvmäEttsnnse«

Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1931 war die Reichsregierung ermächtigt worden, im Fall eines dringenden mirt- schaftlichen Bedürfnisses

1. die Eingangszölle abweichend von den gellen­den Vorschriften zu ändern;

2. die vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt­schaftsabkommen mit ausländischen Staaten zu verordnen. Diese Ermächtigung hat durch den Wioderzusammentritt des Reichstages am 23. Fe­bruar 1932 ihre Gültigkeit verloren. Die Gründe, die zum Erlaß der Notverordnung geführt haben, bestehen jedoch fort. Die handelspolitische Lage erfordert," daß jederzeit neue Vereinbarungen mit ausländischen Staaten geschlossen und sofort vor­läufig angewandt werden können. Weiter war es geboten, die Reichsregierung zur Einführung von Ausfuhrzöllen zu ermächtigen, um in dringen­den Fällen schwere Schädigungen der Wirtschaft abwenden oder abschwâchen zu können.

5. Schutz dev Aolzwlvtschatt

Durch die Vorschrift in Teil 5 werden zugunsten der deutschen Holzwirtschaft Maßnahmen getroffen, die den Preisdruck auf dem Holzmarkt abschwächen.

Die neuen Bestimmungen bedeuten seine Ab­kehr vom Grundsatz der Wirtschaftsfrecheit und sind nur als Ausnahme für die Krisenzeit gedacht. Wie die gesamte Notgesetzgsbung sind sie aus der Ent­wicklung der Verhältnisse zwangsläufig erwachsen. Sie bWen mit dieser Notgesetzgebung eine orga­nische Einheit und werden dem Wirtschaftsleben an bedrohten Punkten Schutz und Hilfe sein.

MSttevfttmmeu »uv «otvevovduung

Berlin, 10. März. Eine Anzahl Blätter beschäf­tigt sich in Kommentaren mit der gestrigen Not­verordnung zum Schutze der Wirtschaft. Die German i a" glaubt, daß diese neue Notver­ordnung insbesondere in Kreisen des Kleinhandels und des gewerblichen Mittelstandes Befriedigung auslösen werde. Sie sei ein neuer Beweis dafür, daß die Politik der Reichsregievung eine durchaus mittelstanüsfreundliche Linie verfolge. Auch die Voss Z t g." betont die Notwendigkeit des Schutzes für den Mittelstand. Das Blatt unter­streicht, daß keine Abkehr von dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit beabsichtigt sei. So sei die Hoff­nung gerechtfertigt, daß der soziale Friede nicht auf Kosten des wirtschaftlichen Fortschrittes gesichert werden solle. DerBörsen- Co u r i e r" sieht in der Notverordnung gesetzgebieterische Maßnah­men, die erforderlich seien, um die empfindlichsten Lücken des bisherigen Rechts zu schließen. Das B e rl. T a g e b l a t" nennt die Notverordnung für und gegen den Handel". Befremden müsse die neue Regelung über die Einheitspreisgeschäfte. Of­fenbar habe hier die Absicht vorgelegen, den mittel- (Fortsetzung auf Seite 2)

Dev französische Älbvüsiungsfchwindel

Tardieu und andere französische Staats­männer haben in der letzten Zeit bei verschie­denen Gelegenheiten erklärt, Frankreich habe für die Abrüstung schon so viel getan, daß man ihm Mehrleistungen auf diesem Gebiet nicht mehr zumuten könne. Wie sehr die Wirk­lichkeit mit diesen Versicherungen in Wider­spruch steht, beweist am besten der französische Heeresetat, der soeben von der französischen Kammer bewilligt worden ist. Er umfaßt die letzten neun Monate des laufenden Jahres vom 1. April ab und beziffert für diesen Zeit­raum die Ausgaben auf rund 5,2 Milliarden Francs oder annähernd 850 Millionen RM. Gegenüber den Ausgaben des Etatjahres 1931 bedeuten diese Ausgaben auf ein volles Jahr berechnet einen Mehraufwand von rund hun­dert Millionen RM. Bei der Bewertung der Ausgaben ist zu beachten, daß der Etat nur für die französischen Heimats- und Kolonial­truppen gilt, dagegen nicht für das Flieger­korps von rund 40 000 Mann und auch nicht für die Gendarmerie und Republikanische Garde (Garde Republicaine), die ebenfalls militärisch gut geschult sind. Für diesen mili­tärischen Aufwand gibt es einen besonderen Etat.'

Ueberall weist der Heeresetat erhöhte Zif­fern auf. Die Zahl der Mannschaften zeigt eine Vermehrung um 27 000 Köpfe. Der ein­zige Posten, der eine Verringerung aufweist, ist der des Offizierbestandes. Hier sind im Ver­gleich mit dem Vorjahre 169 Offiziere weniger berechnet. Aber auch dies bedeutet keinen Rückgang, da es sich hier um Spezialisten der körperlichen Ausbildung handelt, die aus dem Heeresetat für Erziehung und Unterricht über­tragen worden find. Es ist indessen leicht möglich, daß auch diese Umbuchung eines Tages der Öffentlichkeit noch als ein Merk­mal derAbrüstung" vorgehalten wird.

Der Jahresbestand an wehrpflichtigen Re­kruten beläuft sich im französischen Heere auf rund 240 000 Mann. Dazu kommen nach dem Etat für 1932 rund 198 000 Freiwillige, die für eine längere Dienstzeit in das Heer ein­treten. Ferner werden 220 000 Reservisten zu Uebungen einberufen werden. Im ganzen beläuft sich die französische Heeresstärke ein- ließlich der für eine längere Dienstzeit be­stimmten Freiwilligen auf mehr als 464 0Ö0 Mann. In der Heimattruppe überwiegen die Wehrpflichtigen, in der Kolonialtruppe die Freiwilligen. Die französischen Militärsach­verständigen pflegen sich darauf zu berufen, daß die Effektivstärke des französischen Heeres durch die Einführung der einjährigen Dienst­zeit stark zurückgegangen ist. In der Bewer­tung der französischen Heeresstärke fällt in­dessen dieses Scheinargument gar nicht ins Gewicht. Denn die französischen Reservejahr- günge werden in ständiger Uebung gehalten und können sofort zu den Waffen gerufen wer­den. Der Uebergang zur einjährigen Dienst­zeit kann also in keiner Weise als ein Schritt zur Abrüstung anerkannt werden.

Frankreich rüstet nicht ab, sondern baut seine militärische Organisation systematisch aus. Die Gendarmerie und die Republikanische Garde sind nicht in den Heeresetat einge- geschlossen, stellen aber trotzdem, wie schon ge­sagt, eine militärisch bestens ausgebildete Truppe dar. In Friedenszeiten versehen sie Polizeidienste. Im Kriege sind sie für die mili­tärische Sicherheit im Innern des Landes ver­antwortlich. Sie haben die Brücken und die Verbindungswege zu überwachen und gegen Spione unb Deserteure vorzugehen. Da das Heer früher für diese Zwecke Truppen abkom­mandieren mußte, so bedeutet dieses Gen­darmerie- und Gardekorps in Wirklichkeit eine Verstärkung der Heeresziffer. Das Gen­darmeriekorps umfaßte bisher 24 000, die Re-

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