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Nr. 22

Mittwoch, den 27. Januar 1932

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Stadt Sana«

Dechant Eduard Braun t

Ein edles Priesterherz hat ausgehört zu schlagen! stern nachmittag verkündete Trauergeläut daß n Dechant Eduard Braun um 13.15 r im 64. Lebensjahre und im 38. Jahre seines iestertums gestorben ist. Noch bis zur letzten unde, kann man sagen, hat der Verblichene seine 'efterlidMeeiforglidfen Funktionen verrichtet, in- n er mit größter Energie einem hartnäckigen iden Widerstand leistete, das ihn seit vielen hren quälte, und das er mit größter Geduld gl die plötzlich hinzutretende Herzschwäche setzte aem Leben ein Ziel. Ein Leben erfolgreichster boit liegt hinter ihm. Er war geboren in Bauer- H, Kr. Marburg, am 13. Oktober 1868. Nach soloierung der humanistischen Studien in Fritz-

An Fuldaer Gymnasium, nach seinen. Fach- dium an der philosophisch-theologischen Fakultät Fulda, wurde er am 10. März 1894 zum Prie r geweiht und wirkte zunächst 4 Jahre als Kap- i in der Residenzstadt Kassel, danach ein Jahr Frkft.->Bockenheim. Ms Lokalkaplan von Melsun- r b. Kassel schuf er die ersten Bedingungen für die richtung der dortigen Seelsorgsstation; in elsungen war er zugleich Seelsorger der Anstalt Breitenau. Sowohl in Weida, im östlichsten iringischen Anteil der Diözese Fulda, als in ustadt a. d. Orla erbaute er als Kuratus je ein isiionshaus und eine Kirche und versah vom Februar bis zum 15. März 1904 beide Stationen ichzeitig. Als Pfarrvikar nach Lahrbach b. Tann Hon) am 1. August 1905 berufen, wurde er dort ift am 1. September desselben Jahres Pfarrer. 'M Dezember 1905 bis 10. Januar 1910 war er özesanpräses der Gesellenvereine. Seit 1. Juli 17 wirkte er als Pfarrer und Dechant in Hanau, iter seinem fast 25jährigen, außerordentlich lensreichen Wirken in unserer Stadt, das bekannt und das ihm weit über die Kreise der engeren th. Gemeinde hinaus höchste Achtung, Wert­ätzung und Liebe erwarb, ist noch besonders ne Tätigkeit als Militärpfarrer der Garnifon- dt Hanau vor und während des Krieges heroor- heben. Die Errichtung, der Kuratce Hanau- sselstadt am 1. August 1909, seine Sorge um das rtteshaus der Pfarrgemeinde, das ihm Aus- ilung, Heizung und neue Glocken verdankt und ht zuletzt die Fertigstellung des Baus der St. »sef-Notkirche (Auheimer Weg Spessartstraße), n er mit größter Umsicht und höchstem Eifer bis m letzten Tag seines Lebens gefördert hat. Schon r kurze Ueberblick über das Leben des hoch­achteten Menschen, Priesters und Freundes zeigt ne hohen Verdienste, die er sich besonders in inau erworben, wo er am längsten tätig war. ?sonders charakteristisch für ihn war sein leut- iges, gewinnendes Wesen und sein gütiges Herz, s keinen Armen und Notleidenden von sich wei- l konnte, wer immer es auch sein mochte. Nicht r in seiner Gemeinde und bei seinen geistlichen itbrüdern, denen er in vorbildlicher Weise ein wr Freund und Berater war, auch in der Er- nerung eines jeden, der ihn gekannt hat, wird n Andenken fortleben.

Dev GtvaHendandel blüht lusier- und Skraßenhandel sehen in Hessen-Nassau über 25 Millionen RM um.

Die meisten Menschen sehen in dem Hausier- und raßenhanidel einen unbedeutenden und unwesent- jen Zweig des Einzelhandels. Dies ist aber ein o&er Irrtum, denn allein in unserer Provinz ssen-Nassau setzt der Hausier- und Straßenhandel irlich mindestens 25 Mill. RM um, wahrschein- ) sogar noch viel mehr, da sicherlich nicht alle nsätze von der Steuerbehörde erfaßt werden. 16ei scheint sich der Hausier- und Straßenhandel istig weiter zu entwickeln. Im Laufe von vier chren konnte er seine steuerlich erfaßten Umsätze n 11,7 aus 25,3 Mill. RM steigern, obwohl die 161 der besteuerten Hausierer und Straßenhändler dieser Zeit nur um etwa 1000 zunahm. Welche

Wie muß ein Lehvveetvag anSkeven?

Augenblicklich stehen viele Eltern von Schülern, die in kurzer Zeit die Schule verlassen oder ihre gesetzlichen Vertreter vor der Aufgabe, Lehrver­träge über ihre Schutzbefohlenen abzu­schließen. Es werden darum einige Hinweise von Interesse sein, welche ge­setzlichen Vorschriften für den Abschluß von Lehrverträgen bestehen, da durch die Kenntnis der einschlägigen Bestim­mungen unter Umständen viel Unan­nehmlichkeiten erspart werden können.

In neuerer Zeit wird der Lehrvertrag meistens tariflich geordnet Er ist jedoch einer tariflichen Rege­lung nur fähig, soweit er Arbeitsoertrag ist, und es sind daher nur Bestimmungen über tue Vergütung, die Dauer der Lehrzeit und die Arbeitszeit und den Urlaub des Lehrlings durch Tarifvertrag zulässig, während die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Gewerbeordnung über den Lehrvertrag als Ausbil­dungsvertrag stets unabänderlich bestehen bleiben. Zur Anwendung kommen ferner aushilfsweise die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, ins­besondere über den Dienstvertrag, zumal beim Lehr- vertrag beiderseitige DiLnstpflichten^bestehen, in der Regel allerdings überwiegend auf Seiten des Lehr­lings, da man die Pflicht des Lehrherrn zur Be­lehrung und Unterweisung des Lehrlings auch als Vergütung für die vom Lehrling geleistete Arbeit auffassen kann.

Hiernach ergibt sich für den Abschluß des ge= werblichen Lehrvertrages folgendes (wobei sich die ohne nähere Bezeichnung angegebenen Paragraphen auf die Gewerbeordnung und die Ausführungen ohne näheren Angaben auf Paragraph 126b daselbst beziehen):

Der Lehrvertrag muß innerhalb vier Wochen nach Beginn der Lehre schriftlich abgeschlossen wer­den. Andernfalls könnte der Lehrherr durch die Orts­polizeibehörde hierzu angehalten und außerdem mit Geldstrafe bis zu 20 RM oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden (Para­graph 150 Abs. 1 Ziff. 4a). Freilich hängt die Gül­tigkeit des Lehrverhältnisses nicht vom schriftlichen Abschluß des Lehrvertrages ab, doch kann der Lehr­herr beim unbefugten Verlassen der Lehre Anspruch auf Rückkehr oder Zurückführung des Lehrlings (Paragraph 127:), sowie Entschädigungsansprüche (Paragraph 127k) nur geltend machen, wenn der

Summen durch die Hände dieser Handler wandern, kann man daraus ermessen, daß der gesamte hei­mische Einzelhandel für Bekleidung nur knapp zehn­mal soviel umsetzt und daß der Schuheinzelhandel und der Handel mit Wein und Spirituosen den Hau­sier- und Straßenhandel nur wenig übertreffen. Selbst unsere Warenhäuser übertreffen den Umsatz der Hausierer und Straßenhändler nur um 50 Pro­zent! Ob allerdings der Handel auch lohnend ist, läßt sich nicht mit solcher Sicherheit beantworten. Im Durchschnitt bringen es die steuerlich erfaßten Händ­ler auf einen Monatsumsatz von 3400 RM, und es hängt wohl ganz von der Art der geführten Ware ab, wieviel sich daran verdienen läßt.

In diesem Zusammenhang mag es überhaupt einmal interessant sein, die Einzelhandelsumsätze in unserer Provinz einer kurzen Betrachtung zu un­terziehen. Rund 1300 Mill. RM oder 45 Prozent des Einkommens in Hessen-Nassau nehmen den Weg durch die Hände des Einzelhandels. Hiervon erhal­ten die Lebensmittelhändler 330 Mill. RM, die

Kleider-, Schuh- und Wäschegeschäfte 237 Mill. RM, die Kaufhäuser 37 Mill. RM und die sonstigen zahl­reichen übrigen Geschäfte zusammen rund 700 Mill. RM. Von den wichtigeren Handelszweigen bringen es die Eisenwarengeschäfte auf 36,5 Mill. RM Um­

satz, ebenso hoch ist der Umsatz der Geschäfte für Be- leuchtungs- und elektrische Artikel. Für Möbel wur-

den etwa 22 Mill. RM ausgegeben, für Funkgeräte 3 Uhr nachmittags, wurden aus dem Hofe der ehe

Lehrvertrag schriftlich abgeschlossen war. Der Lehr­vertrag ist kosten- und stempelfrei und muß enthal­ten: 1. Die Bezeichnung des Gewerbes oder des Zweiges der gewerblichen Tätigkeit, in welchem die Ausbildung erfolgen soll: W. Die Angabe der Dauer der Lehrzeit; 3. Die Angabe der gegenseitigen Leistungen: 4 die gesetzlichen und sonstigen Voraus­setzungen, unter denen die einseitige Auflösung des Lehrvertrages zulässig ist. Auf Lehrlinge in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung; für diese besteht vielmehr eine besondere Regelung gemäß Para­graphen 129 Abs 6 und 131 Abs. 2. Ist der Lehrling minderjährig, so wird der Lehrvertrag von ihm mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder durch Letzteren tm Namen des Minderjährigen abge­schlossen. Schließt der gesetzliche Vertreter im eige­nen Namen ab, wie es bei den Eltern vermutet wird, so haftet er für ein etwa vereinbartes Lehrgeld und für Anhaltung des Lehrlings zur Pflichterfüllung. Steht der Lehrling unter Vormundschaft, so ist zum Abschluß eines Lehrvertrages für längere Zeit als ein Jahr die Genehmigung des Vormundschafts­gerichts einzuholen (Paragraph 1822 Ziff. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches); hierbei hat das Gericht den Mündel vorher zu hören (Paragraph 1827 da­selbst).

Bei einem Lehrverhältnis .zwischen Eltern und Kindern ist ein schriftlicher Lehrvertrag nicht erfor­derlich, wenn das Bestehen des Lehrverhältnisses, der Tag seines Beginns, das Gewerbe, in welchem die Ausbildung erfolgen soll, und die Dauer der Lehrzeit der Handwerkskammer schriftlich angezeigt wird. Ein rechtsgültiger Lehrvertrag zwischen Eltern und Kindern könnte aber auch nach freier Wahl der Eltern in der Weise abgeschlossen werden, daß dem Minderjährigen vom Vormundschaftsgericht ein Pfleger bestellt wird, um in Vertretung des Kin­des mit dem Vater oder der Mutter zu verhandeln (Paragraphen 181 und 1909 des Bürgerlichen Ge­setzbuches). Bestimmungen über die Beteiligung der Innung am Lehrvertrag finden sich in Paragraph 129b. Für Handlungslehrlinge und für Lehrlinge in Apotheken gelten die Vorschriften der Gewerbeord­nung über den Lehrvertrag nicht ( Paragraph 154 Abs. 1 Ziff. 1 und 2); für Handlungslehrlinge kom­men namentlich die Paragraphen 76 fg. des Han­delsgesetzbuches in Betracht.

4,5 Mill. RM, für Gold- und Silberwaren 10,8 Mill. RM, für Uhren 7,2 Mill. RM. Recht beträcht­lich ist auch der Umsatz der Drogerien mit 15,8 Mill. RM sowie der Tabak- und Zigarrenläden mit fast 27 Mill. RM, während die Buchhandlungen nur knapp über 13 Mill. RM umsetzten. Getränke aller Art spielen eine große Rolle, denn der Wein- Nnd Spirituosenhandel setzt 28 Mill. RM um, der Flaschenbierhandel 6 Mill. RM und der Milch- Handel (einschl Butter und sonstigen Molkereipro­dukten) fast 44 Mill. RM. Recht bescheiden sind scheinbar die Ausgaben für Hüte und Mützen mit nur 7 Mill. RM, zumal wir für Blumen immerhin 2,4 Mill. RM verwenden. Alle diese Zahlen geben uns im wesentlichen natürlich nur ein Bild von der Bedeutung der einzelnen Handelszweige, während die Umsatzziffern selbst augenblicklich nicht mehr gang zutreffen können und schätzungsweise min­destens 15 Prozent im Durchschnitt niedriger liegen dürften.

* Daten für 28. Januar. 1521: Eröffnung des Reichstags zu Worms. 1841: Der Afrikareisende Henry Morton Stanley bei Denbigh in Wales ge­boren.

* Hühnerdiebstahl. Am Montag zwischen 1 und

maligen Ulanenkaserne 3 Hühner und zwar 2 weiße und 1 rotbraunes gestohlen. Personen, die hierzu irgendwelche Angaben machen können, werden ge­beten, diese dem Kriminalkommissariat, Zimmer 248c, zu melden.

handelskammerveransiallung. Di« Handels­kammer teilt uns mit: Die über Erwarten stark« Beteiligung an der Zusammenkunft am Freitag, 29. Januar, zwingt uns dazu, die Veranstaltung vom Bürgerverein in den großen Saal des Hotels Adler zu verlegen. Beginn 18 Uhr.

* Gefunden. In der Zeit vom 19. bis 25. Januar sind als gefunden angezeigt worden: 1 Aktentasche mit Messer und Brot, 1 Herrenfahrrad, Marke Presto" Nr. 480186, rotbraun, Strahlenkopf grün, 1 Kinderjäckchen, mehrfarbig gemustert, mit weißem Kragen, 1 linker Kinderturnschuh mit roter Gummi­sohle und schwarzem Stoff, 1 dunkelgrauer Herren­filzhut mit Zeitungspapiereinlage, 1 einzelner grö­ßerer Schlüssel, 1 rechter Kinder-Nappahandschuh, 1 linker Herren-Nappahandschuh, gefüttert, mit zwei Knöpfen. Die Eigentümer wollen sich im Fundbüro der Polizeidirektion, Zimmer 196a, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr melden.

* Die Zinsen für Beitragsrückstände in der In­validenversicherung. Nach § 3 Abschnitt 2 Kapitel IV des Fünften Teiles der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Frie­dens vom 8. Dezember 1931 Reichsgesetzbl. I S. 699 können die Träger der Invaliden-, der Angestellten- und der knappschaftlichen Versicherung für Beitragsrückstände Zinsen erheben. Die Höhe dieses Zinssatzes ist auf Grund des § 3 Satz 2 a. a. O. auf 2 vom Hundert über den jeweiligen Reichsbankdiskont festgesetzt.

* Stahlhelm-Kapelle halle in Hanau. Der Stahl­helm, Kr. Hanau teilt uns mit, daß -s ihm gelungen ist, die auf einer Konzertreise befindliche, in Hanau bestens bekannte Stahlhelm-Kapelle Halle unter persönlicher Leitung von Musikmeister Seifert zu einem Sonderkonzert zu verpflichten. Die Kapelle bringt neben alter Militärmusik ein gutes Unter­haltungsprogramm. Siehe heutige Anzeige.

* Auslegen von Gift in Feld und Flur. Eine Polizeiverordnung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten regelt das Auslegen von Gift in Feld und Flur außerhalb von Gebäuden oder des sonstigen befriedeten Besitztums. Hierunter ist jedes Bauwerk zu verstehen, das nach Art seiner Anlage geeignet ist, durch seine räumliche Umfrie- dung Personen, Tieren oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse zu gewähren. Auch Wohnlauben und Jagdhütten sind hiernach als Gebäude anzu­sehen. Schiffe fallen nicht unter die obengenannte Verordnung. Bezüglich des Vergiftens von Mäusen und Ratten bleibt es im allgemeinen bei den bis­her üblichen Vergiftungsverfahren und Vergiftungs­arten. Außer dem in der Verordnung zugelassenen Auslegen von Giftgetreide kommen bei der Mäuse­bekämpfung außerhalb von Gebärden und sonstigen befriedetem Besitztum noch das Auslegen von Bak­terienpräparaten, insbesondere von Mäusetyphus­bazillen, und das Vergasen der Mauselöcher in Be­tracht. Das Vergasen fällt nicht unter die Verord­nung. Bezüglich des Auslegens von Baktenenpräpa- raten gelten die Bestimmungen der Verhaltungs­maßregeln zur Verhütung von Gesundheitsschä­digungen durch bakterielle Mäuse- und Rattenver­tilgungsmittel, die kürzlich in neuer Fassung ver­öffentlicht sind. Ichalliumverbindungen und deren Zubereitungen (Zlioweizen) rechnen zu den Giften im Sinne der obengenannten Verordnung. Bei dem Auslegen von Gift gegen Krähen ist besonders die Vorschrift des Paragraphen 11 Abs. 2 zu beachten. Wo zum Schutze der Kolkraben das Auslegen von Gift gegen Krähen verboten ist, verbleibt es bei dieser Bestimmung. Bei der Bekämpfung wildernder Hunde und Katzen ist das Auslegen von Gift an eine besondere Genehmigung gebunden.

Wetterfest und doch zart zugleich und ohne die unschöne Röte kann die Haut sein, wenn die bekannte gute Creme Leodor verwendet wird. Rote Packung fett­frei blaue Packung fetthaltig. Unter-Dorkriegspreise.

Xfrine *4 â«H» i^ ^!

Don Hans von hülsen.

1 Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

Im Hintergrund kam aus einem der großen ortale die schwarze Gestalt im Radmantel heraus, ! hatte den Schlapphut in der linken Hand, und it der rechten führte sie die kleine Stasia, saft mit ewalt den von Schluchzen geschüttelten kleinen örper an sich pressend und vorwärtsziehend. Wirr .ng dem Lehrer eine Strähne seines schwarzen rares in die Stirn, unablässig bewegte« sich, rechend, tröstend, zuredend seine Lippen. So men die beiden langsam vorwärts, ruckweise be- egten sie sich auf das gläserne Auge zu, das sie i sich hineinschlang. Das Mädchen meinte, bald ölt es den Kopf gesenkt, bald hob es das Gesicht i feinem Führer èmpor, der Apparat rollte ihnen itgegen.

Stehen bleiben!" kommandierte der Regisseur. Schnurrend lief das Filmband: Großaufnahme während im Hintergrund Menschen nachdräng- n, in achtungsvoller Entfernung gehalten durch is Bild des Jammers . . .

Was war das? Plötzlich war auf dem Platz och ein Mensch. Er schritt auf den Regisseur zu, r vergeblich seinZurück!" brüllte, er schritt litten in die Aufnahme hinein, als gehörte er dazu, stand vor dem Regisseur, lüftete den Hut und igte:Verzeihen Sie, aber diese Schauspielerin ist nmöglich!"

Regisseur Langneese hob stutzend den kurz- eschorenen Bulldoggenkopf, er brauchte Sekunden, m sich zu fassen.

Wie kommen Sie . .

Sie ist ganz unmöglich, glauben Sie mir", igte Lobedanz dringend.Sie müssen sie unbedingt urch eine andere ersetzen. Das ist kein Bergwerks­ind, das ist eine Theaterdame."

Was fällt Ihnen ein!" schrie Langneese außer ich und warf seine vierschrötige Gestalt dem Ein- ringling entgegen, während das Surren der Ipparate verstummte.Wer . . . wer sind Sie ienn überhaupt?"

Ich bin der Verfasser."

Was ist denn los?" rief eine Stimme es var die Stimme Generaldirektor Lehmbrucks, und

schon kam er selbst herb ei gelaufen, in seinem amerikanischen Ulster, die Reisemütze auf dem Kopf und andere drängten nach, die Operateure kamen von den Apparaten . . .

Der Herr behauptet . . .* schrie der Regisseur, kirschrot vor Zorn.Er stört die Aufnahme!"

Ich bin der Verfasser", sagte Lobedanz ruhig inmitten der Menschen, die ihn umdrängten; vor seinen Augen flimmerte es, er sah die vielen Ge­sichter nicht, nicht das neugierige des Redakteurs, nicht die plötzlich ganz heitere Miene feines Eben­bildes, nicht das von Schminke starrende Gesicht der Barany, die ihn mit bösen Augen anfunkelle.

Ich erhebe Einspruch", sagte er mit gewaltsam fester Stimme.Diese Schauspielerin taugt nicht für die Rolle . . . Das muß ganz anders . . ."

Werner Lehmbruck hatte ihn am Arm gepackt, jetzt erkannte er ihn

Der Verrückte!" schrie er, und dann ausbre­chend:Polizei! Polizei!"

Lassen Sie mich los", sagte Lobedanz ruhig, seine dunkle Stimme zitterte unter dem Joch, das er ihr aufzwang; aber da der andere nicht daran dachte, sondern immer nur nach der Polizei schrie, hatte er plötzlich einen Stoß vor der Brust, daß er zurücktaumelte.

Polizei!" rief er noch einmal.

Plötzlich stand zwischen den beiden eine Frau im Staubmantel und sah Lobedanz in die Augen. Er schlug den Blick nieder.

Was stellen Sie an?" sagte Gunhilde sanft. Sie bringen sich ja ins Unglück. Gehen Sie nach Hause."

Er erwiderte nichts, er stand vor ihr wie ein geprügelter Hund, den Kopf auf der Brust. Sie faßte ihn beim Arm und zog ihn aus dem Kreis der Menschen.

Redakteur Klein nahm ihn in Empfang und führte ihn fort. Gesenkten Kopfes ging Lobedanz neben ihm; es schien, als schluchzte er. Der Redak­teur sah noch, wie die fremde Frau beruhigend auf den Mann im Ulster einsprach, und als sie den weiten Hof verließen, hörte er durch den Trichter die mächtige Stimme des Regisseurs:Ausblenden! Wir wiederholen die Szene!"

In der Klause

Lobedanz lag in der Dunkelheit auf seinem Bett Hm Halbschlafe, erschöpft und entnervt von dem Er­

lebnis des Nachmittags, als feine Wirtsftau herein­kam und ihm Besuch meldete.

Wie aus fernem Traumland schlug an sein Ohr der Name er riß die bleischweren Glieder zu­sammen und sprang auf, stotterte etwas und suchte mit fliegenden Fingern nach den Streichhölzern, um Licht zu machen.

Als die Petroleumlampe trübe und bläßlich schien, sah er sie sich gegenüber: Gunhilde Lehmbruck.

So verlegen war er, daß er nur stammeln konnte kaum wußte er, was er sagte, indem er ihr seinen einzigen Stuhl anbot, und er wagte nicht, sie anzusehen. Da sie die Lederkappe vom Kopf nahm und sich niederließ, hockte er selber auf der Kante des zerwühllen Bettes, die kalten Hände zwischen den Knien verkramvft.

Hier also wohnen Sie?" sagte Gunhilde unbe­fangen aber er spürte mit feinsten Fühlern das Künstliche ihrer Unbefangenheit.Es war keine Kleinigkeit. Sie aufj-ufinben, Herr Lobedanz, ich bin immer wieder falsch gefahren . . ."

Ja", brachte er hervor,es ist weit drau­ßen . . . wegen der Schule. . . die Schule ist hier in der Nähe . . ." Und er schwieg. Warum kommt sie? dachte er mit unvernünftig klopfendem Herzen.

Es war, als ob sie seine Gedanken erriete.

Wundern Sie sich nicht, daß ich Sie besuche", begann sie.Ich hätte es auch getan ohne die Szene vorhin auf dem Hüttenwerk . . . wir wollen davon nicht mehr reden, niemand wird mehr davon reden, ich habe das von meinem Bruder aufs dringendste verlangt, und es ist auch schon an die Redaktionen telephoniett worden, damit der Vorfall verschwiegen wird. Sie könnten sonst leicht Unannehmlichkeften mit Ihrer Behörde haben. Ja, ich wäre auch ge­kommen, wenn nicht gerade heute diese Filmauf­nahme stattgefunden hätte. Ich hatte in Breslau zu tun, und da das Wetter ja so unwahrscheinlich herr­lich ist, nahm ich mir vor, meinen kleinen Benz noch ein bißchen weiter zu lenken . .

Sie hatte absichtlich viel gesprochen, um ihm Zeit zu lassea, damit er sich sammeln könne, denn sie las ihm Verwirrung und Verstörtsein von der Stirn, in die unordentlich das schwarze Haar hlneinhing.

Sehen Sie", fuhr sie fort und ließ dabei ein Lächeln um ihre Mundwinkel spielen. Besuche muß man doch erwidern, und gar so sonderbare Besuche

wie den, den Sie mir im Grunewald gemacht haben. Ich habe Ihnen damals das Haus gezeigt und nun . . . nun wollte ich mich ein wenig bei Ihnen umsehen bildlich gesprochen."

Er stieß ein kleines Lachen hervor und hob den Kopf es war das Zeichen, daß von feiner Seele der Alp wich, weggescheucht durch ihre freundlichen, in eine gütevolle Heiterkeit einmündenden Worte. Das ist gut, daß Sie es bildlich meinen, Fräulein Doktor", brachte er hervor,denn sonst ist hier wenig zu sehen. So hause ich, so haust ein armer Schulmeister. Vier Wände, ein Bett, ein Tisch, ein Stuhl. Es genügt mir, ich will es nicht anders. Und wenn ich all das Geld hätte, das Sie und Ihre Brüder haben, würde ich nicht anders leben."

Sie meinen das Geld . . . die Tantiemen von dem Roman?" sagte sie rasch und hob dabei die Brauen.

Auch das", erwiderte er kurz trotzig, wie es ihr schien.

Sie schwiegen eine Weile. Gunhilde sah sich um in dem engen, zweifenstrigen Zimmer. Es war so, wie er gesagt hatte: ein Tisch, ein Bett, der Stuhl, auf dem sie saß, ein Schrank mehr fand sich nicht darin. Auf dem Schrank und auf dem einen Fensterbrett Reihen von Büchern. An der Wand eine kleine Photographie im Rahmen, hinter der ein Tannenreis steckte und dann das Bild des Vaters. Sie deutete darauf.Da haben Sie Papas Bild. Es ist aber nicht gut, es gibt ihn nicht wieder in feinem Wesen. Sie sollten ein besseres haben.

schicke es Ihnen aus Berlin, wenn Sie mögen, feie haben es sich, denke ich, verdient durch all« Ihre Liebe und Anhänglichkeit an ihn."

(Fortsetzung folgt)

Stadt -Theatev Kanau

Mittwoch, 27. Jan., 810.30 Uhr, 18. Dorstell. im

Mittwoch-Abonn., zum letzten Male:

Der Kaiser von Amerika"

Freitag, 29 Jan., 8 Uhr, zum ersten Male die fen. sationelle Neuheit:Rauhnachl"

Sonntag, 31. Jan., nachmittags 3 Uhr und abends

7.30 Uhr:3m weißen W.