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Erstes Blatt.

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verantwortL Rebakteur: L, SchreSee tu Harra».

Nr. 255 rFerusPrechnnschlttfi Nr. 230.

Dienstag den 31 Oktober

Fernsprechanschlns; Nr. 230

1911

Stadt- und OanâKreis Fjanau.

Wegen der Beerdigung des Kreisboten Daniel sind die Diensträume des Kreishauses am 1. L M. nach­mittags geschlossen.

Hanau den 31. Oktober 1911.

Der König!. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. Laur.

In der Zeit vom 9. bis einschließlich den 15. November d. Zs. findet für den Stadt- und Landkreis Hanau die nach der Pferdeaushebungsvorschrift vom 1. Mai 1902 (Reg.-Amtsblatt S. 251) vorzunehmende Pferdeoormusterung an den nachbezeichneten Orten und Zeitpunkten statt:

Name des Orts, in dem

die £

Nähere Bezeichnung der Stelle, an welcher

fferdevormusterung stattfindet

Zeitpunkt des Beginnes des Musterungsgeschäftes

Namen der Ortschaften, aus denen die Pferde zu dem nebenbezeichneten Termin vorzuführen sind

Tag

Stunde

Hanau

Viehmarktplatz. Die Pferde sind von

9.

10.00

Stadtbezirk Hanau mit dem Stadt-

Zwischen Erbstadt

der Hainstraße her zu und durch die Türkischen Gärten nach der Bogenstraße hin abmfnbrcn

November

vormittags

teil Kksselstadt

Auf der Landstraße zwischen Erbstadt

9.

1.00

Erbstadt und Eichen

und Eichen

Wilhelmsbad

und Eichen bei Kilometerstein 9,0, mit der Spitze nach Erbstndt

November

nachmittags

Auf der Pappelallee mit der Richtung

10.

8.15

Mittelbuchen, Wachenbuchen, Philipps-

Großauheim

vom Kurhaus nach der Eisenbahn­station^

November

vormiuags

ruhe und Wilhelmsbad

Auf dem in nächster Nähe des Bahn-

10.

10.00

Großauheim, Großkrotzenburg und Pulverfabrik

Hanau

Hofs belegenen Schafbrückenweg

November

vormutaas

Wie oben

10.

11.00

Wie oben

Niederdorfelden

November

vormittags

Auf dem Landweg von Gronau nach

11.

1.15

Gronau, Kilianstädten, Niederdor­felden, Oberdorfelden, Dotten­felderhof und Gronauerhof

Bergen, an der Hohlhorstschen Wirtschaft

November

nachmittags

Hochstadt

Auf dem Landweg nach Dörnigheim,

13.

8.15

Dörnigheim und Hochstadt

Mainkur

am Bahnhof

November

vormittags

Auf der Landstraße von Fechen-

13.

9.30

Bergen (mit Enkheim), Bischofsheim

Langenselbold

heim nach Dörnigheim, bei der alten Mainkur mit der Richtung nach Fechenheim

November

vormittags

und Fechenheim

Auf der Straße nach dem Staats-

14.

9.15

Hüttengcsäß, Langenselbold und Neu-

Rückingen

bahnhof in der Nähe der Kinzig­brücke mit der Richtung nach dem Dorfe

November

vormittags

wiedermuß

Am Langendiebacher Wege unweit

14.

11.30

Rückingen, Niederrodenbach, Ober-

Langendiebach

Rückingen

November

vormittags

rodenbach u. Forstgutsbez. Wolfgang

Auf der Trift bei den sogenannten

14.

12.15

Langendiebach und Ravolzhausen

Bruchköbel

4 Linden

November

mitiags

Auf dem Landweg nach der Eisen-

15.

9.30

Bruchköbel, Niederissigheim, Ober-

bahnstation mit der Spitze da, wo der Landweg nach Niederisstg-

November

vormittags

isngheim, Roßdorf, Forstgutsbezirk Hanau (in Neuhof) und Kinzig-

Marköbel

Heim abgeht

Aul der Landwegstrecke Ostheim

15.

11.00

hcimerhof

Butterstadt, Marköbel, Rüdigheim,

Marköbel mit der Spitze da, wo der Landweg von Rüdigheim her

November

vormittags

Baiersröderhof und Rüdigheimerhof

Ostheim

auf diesen stößt

Auf dem Bahnhofszufuhrweg mit der

15.

12.30

Ostheim und Windecken

Richtung nach dem Orte

November

mittags

Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit Ausnahme

a) der unter vier Jahre alten Pferde,

b) der Hengste,

e) der Stuten, deren Abfohlung innerhalb der nächsten vier Wochen zu erwarten ist, oder die innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben,

d) der Vollblutstuten, die im allgemeinen deutschen Cestütbuch oder den dazu gehörigen offiziellen vom Unionklub geführten Listen eingetragen und von einem Dollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,

e) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind,

k) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marsch­fähig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen,

g) der Pferde, welche bei einer früheren Vormusterung in der Vorführungsliste als dauernd kriegsunbrauch­bar bezeichnet worden sind,

h) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. In den Fällen zu c sind bezüglich der hochtragenden Stuten die Deckscheine der Vorführungsliste beizufügen.

Weitere Befreiung von der Vorführung können nur rn ganz besonders begründeten Ausnahmefällen zuge-

Dienstnnchrichten ans dem Kreise.

In Eichelsdorf und Ober-Schmitten, Großherzogticher Kreis Schotten, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Hanau den 30. Oktober 1911.

laßen werden. Derartige Anträge sind schriftlich durch Vermittlung der Ortsbehörde (bezw. des Magistrats) an den Unterzeichneten zu richten.

Von der Verpflichtung zur Vorführung der Pferde sind ausgenommen:

1. Mitglieder der regierenden deutschen Familien hin­sichtlich der zum persönlichen Gebrauch bestimmten nicht also auch der in Wirtschaftsbetrieben ver­wendeten Pferde,

2. die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde. Zu anderen Zwecken gehaltene, wenn auch vorüber­gehend zum Dienst verwendete Pferde müßen also vorgeführt werden,

3. a) Beamte im Reichs, oder Staatsdienste bezüglich der zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde, sowie b) Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Aus­übung ihres Berufes an dem Tage der Muste­rung unbedingt notwendigen eigenen Pferde,

4. die Posthalter in Betreff derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten ver­tragsmäßig gehalten werden muß.

Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, haben ar' .. ^er

gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vor­genommen wird.

Die Pferde sind gezäumt, im übrigen aber blank (ohne Geschirr) vorzuführen. Schläger und bissige Pferde sind, um Unfällen vorzubeugen, ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Auch kann bissigen Pferden, wenn sie sonst einen Maulkorb tragen, dieser angelassen werden.

Es ist dafür zu sorgen, daß die Vorführung tunlichst durch jüngere Leute geschieht, die bei berittenen Truppen gedient haben. Das Vorführen der Pferde durch Kinder oder gebrechliche Leute ist verboten.

Die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher weise ich an, Vorstehendes wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Auch mache ich darauf aufmerksam, daß sie nach § 5 der Pferde-Aushebungs-Vorschrift verpflichtet sind, zum Musterungsgeschäft sich einzufinden oder im Vehinderungs- falle ihre Stellvertreter zu entsenden, dem Vormusterungs- kommiffar eine schreibgewandte Person (Eemeindeschreiber) zur Verfügung zu stellen und die Pferdevorführungsliste in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Selbstverständlich ar­beitet der dem Kommiffar zur Verfügung gestellte schreib­kundige Mann unter dessen Verantwortung. Seine Haupt­aufgabe ist es, die Einträge in den Listen zu machen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher sind ferner für das Ordnen und Vorführen der Pferde genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste verantwortlich. Zu diesem Zwecke ist an dem linken Backenstück der Halfter jedes Pfer­des ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der Pferdevorführungsliste entspricht, zu befestigen.

Bei Pferden, welche bereits bei einer früheren Mufte- .ung als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Verantwortlichkeit der Ortsvorsteher die Bestim­mungstäfelchen ebenfalls an dem linken Backenstück derart anzubringen, daß die Nummer (siehe vorigen Satz) darüber befestigt wird.

Eine Prüfung der Fahrzeuge findet in diesem Jahre nicht statt.

Hanau den 30. Oktober 1911. V. 7212

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. Laur.

An die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher.

Unter Bezugnahme auf meine heutige Bekanntmachung betreffend die diesjährige Pferdevormusterung, weise ich die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher an, die Vorführungslisten, zu welchen die bestellten Formulare von hier zugesandt werden, sofort aufzustellen. Nicht gestew ungspflichtige bezw. nicht vorführungspflichtige Pferde. aus­genommen hochtragende Stuten (§ 4c d. Pf.-A.-V.), sind nicht in die Liste aufzunehmen. Sind solche versehentlich eingetragen, so sind sie unter Angabe des Grundes wieder zu streichen. Die Spalte 6 der Pferdevorführungsliste ist bei allen Einträgen ordnungsmäßig auszufüllen.

Kommen Pferde nach der Aufstellung der Lifte bis zur Pferdevormusterung in Zugang, so find sie nachzutragen. Andererseits find abgängige Pferde zu durchstreichen. Der Abgang ist inBemerkungen" zu erläutern. Daselbst ist auch etwaiger Besitzwechsel zu vermerken.

Die Vorführungsliste ist sauber gehalten und deutlich geschrieben in zwei Ausfertigungen dem Pferde-Dormuste- rungs-Kommiffar, Herrn Major v. Rosenthal aus Frankfurt a. M., vorzulegen. In beiden Exemplaren müßen alle Eintragungen und die Seiten genau übereinstimmen.

Soweit in einzelnen Ortschaften gestellungs- oder vor- führungspflichtige Pferde überhaupt nicht vorhanden sind, ersuche ich, mir bis spätestens 3 Tage vor dem betreffenden Musterungstage eine Bescheinigung zu übersenden.

Hanau den 30. Oktober 1911. V. 7212

Der Kgl. Landrat und Polizeidirektor.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Das Oeffentliche Untersuchungsamt Hanau (für die Kreise Hanau-Stadt, -Land, Gelnhausen und Schlüchtern) Leiter: Nahrungsmittelchemiker Dr. Braunmüller befindet sich Kanalplatz 3, Fernsprecher 594.

Das Untersuchungsamt nimmt auch Aufträge auf

Die belltigeNllDmer nmWt außer d.MnialtMtM

14 Seiten.