Einzelbild herunterladen
 

Himmler K Ameiger

1.80 Wk, «umatlid) 80 Wz., W SSh Gcneral-Anzeiaer-

etofge eSmment« mit bem 6ettef|. MaufWtol. O Sfe feftmOm Bettis eta

««^^»^ AMchtt AM für W Mi FssLkttisHms«. * ^*

Itotetfonetatit mb Verlag der Buchdruckerei 6* a

«â es. Watsenh-use, in Kam». Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn* und Feiertage, mit belletriftisther Beilage, verantwort!. Redakteur: & S-ra«,» fei Kam».

Nr. 303 Fernsprochans^litf; Nr. 280.

Freitag den 29. Dezemder

ss-rnspr-chanfchltts; Nr. 230 1911

Amtliches.

BekanntmachuNK.

Nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung ist die .Erneuerung erloschener Berficherungsverhiiltnisse durch freiwillige Werterversicherung nur noch in beschränk­tem Umfange und zum Teil auch unter Erschwerung der Be­dingungen für die Wiedererlangung der Wartezeit möglich. Beispielsweise kann ein über 40 Jahre alter Handwerker, der seine früher bestandene, aber inzwischen erloschene In­validenversicherung wieder in Kraft setzen möchte, dies nur unter der Voraussetzung, daß er früher schon mindestens 500 Wochenbeiträge geleistet hat, und zur Wiedererlangung der Anwartschaft muß er außerdem nochmals 500 Marken ver­wenden. Nach dem jetzigen Rechte kann die Erneuerung einer erloschenen Versicherung ohne Rücksicht auf das Lebensalter das Vorhandensein von Erwerbsfähigkeit vorausgesetzt erfolgen, und die Anwartschaft aus der früheren Versiche­rung lebt ausnahmslos schon nach Leistung von 200 Wochen- Seitragen wieder auf.

Der Gesetzgeber hat nun, den gegenwärtigen Zuständen Rechnung tragend, im Artikel 74 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung die Uebergangsbestimmung getroffen, daß noch bis zum 31 Dezember 1912 die bisherigen milden Vorschriften über die Bersicherungserneuerung und das Wiederaufleben der Anwartschaft Anwendung zu finden haben. Es bietet sich also bis zum angegebenen Zeitpunkte noch Gelegenheit, erloschene Versicherungen unter den gün­stigen Bestimmungen des Jnvaliden-Versicherungsgesetzes wieder ins Leben zu rufen. Hierauf feien insbesondere alle selbständigen Handwerker und Landwirte und deren Ehe­frauen, die früher in versichsrnMSvftichtigem Arbeitsver- Hälknis gestanden und mindestens 100 Wochenbeiträge ent­richtet haben, aufmerksam gemacht. Durch freiwillige Ver­wendung von wenigstens 200 Marken der niedrigsten Lohn- klasse wird nicht nur, wie bisher, die Anwartschaft auf Invaliden- oder Krankenrente, sondern auch auf die neue Hinterbliebenenfürsorge (Witwen- und Waisenrente) er­worben. Sind beide Eheleute versichert, so wird ferner An­wartschaft auf Witwengeld und Waisenaussteuer erworben. Außerdem übernimmt die Landesverstcherungsanstalt die Kosten der Heilbehandlung ihrer regelmäßig Versicherten, wenn dadurch Wiederherstellung der Gesundheit zu erwarten steht. Wenn die Anwartschaft durch Leistung von 200 Wochenbeiträgen (mithin in knapp.4 Jahren) wieder auf- gelebt ist, genügt es zur Aufrechterhaltung der Versicherung sogar, daß alljährlich mindestens 10 Marken zur Verwen­dung kommen. Ratsam ist es allerdings auch dann, regel­mäßig für jede Woche eine Marke zu verwenden.

Wer eine erloschene Versicherung erneuern will, mutz seine letzte Karte oder letzte Aufrechnungsbescheinigung bei der Quittungskarten-Ausgabestelle (Polizei, Bürgermeister­amt) mit dem Anträge vorlegen, eine neue gelbe Quittungs­karte (Formular A) ausgefertigt zu erhalten. Die neue Karte bekommt die auf die bisherige Kartenzahl folgende Nummer.

Cassel den 5. Dezember 1911.

Frhr. Riedesel, Landeshauptmann.

Landkreis Hanau. Bekanntmachung

Infolge Erlöschens der Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Langendiebach und Niederissigheim werden die von mir über diese Gemeinden verhängten Sperrmah­nahmen hiermit aufgehoben.

Die betreffenden Gemeinden treten zum Beobachtungs- gebiet.

Hanau den 27. Dezember 1911. Y. 8767

Der Königliche Landrat.

. Frhr.Laur.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Die Lieferung von 30 ebm Pflastersteinen 1. Klasse aus blauem Anamesit für den Ausbau des Holzabfuhrweges soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Aus­führung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Ent­richtung von 0.50 Mk. bezogen werden.

Verschlossene mit entsprechender Aufschrift versehene An­gebote sind bis zum Eröffnungstermin am Monta« den 8. Januar 1912. vormittaaa U Uhr. einauteidien.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa er­schienener Anbieter.

Zuschlagsfrist: 4 Wochen.

Hanau den 22. Dezember 1911. 30879

Der Magistrat.

Dr. E e b e s ch u s.

Bedingung.

Die zum Umbau eines Teiles des alten Landgerichts erforderlichen Tüncher- und Anstreicherarbeiten, Linoleum- lieferung, sowie Schreinerarbeiten sollen unter Zugrunde­legung der Bedingungen für die Ausfiihrung von Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 18, aus und können von dort zum Preise von 0.30 Mk. für jedes Los bezogen werden.

Verschlosiene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am 6. Januar 1912, vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zllschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 28. Dezember 1911. 30881

Der Magistrat.

Dr. Eebeschus.

Bekanntmachnng.

Die aus zwei Zimmern, Küche und Zubehör bestehende Wohnung im 2. Obergeschoß des Hauses Nordstraße 42 (Vordergebäude) ist zum 1. Februar 1912 zu vermieten.

Angebote sind an uns zu richten.

Hanau den W. Deezmber 191L 30867 Der Magistrat. Hild.

Im Handelsregister A Nr. 40 ist bei der Firma Naxos Echmirgelwaren-Fabrik Mainkur Georg Bausch & So. eingetragen worden:

Der Kaufmann Georg Bausch ist aus der Ge­sellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Adolf Grünebaum in Frankfurt a. M. führt das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fort.

Bergen b. Hanau den 22. Dezember 1911, 80839

Königliches Amtsgericht.

Die Termine der im Jahre 1912 an der König!. Lehr­anstalt in Geisenheim stattfindenden Obstbau- und Baum­wärterkurse, welche aus dienstlichen Gründen verlegt wer­den mußten, find nunmehr wie folgt festgesetzt worden:

1. OSstbaukursus vom 19. Februar bis 2. März,

2. Baumwärterkursus vom 4. bis 16. März,

3. Obstbau-Nachkursus vom 15. bis 20. Juli,

4. Baumwärter-Rachkursus vom 22. bis 27. Juli.

V. 8748 Die Direktion der Königlichen Lehranstalt.

Stehen geblieben auf dem Marktplatz: 1 Regenschirm. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung.

Hanau den 28. Dezember 1911. 80897g

Gefundene ob verlorene Genenstiinde re.

Gefunden:1 grüne Ledertasche mit 2.03 Mark, 1 hell­gelber Haarpfeil, 1 Schirm, 1 Mitgliedsbuch für den Gärt­ner Joh. Föller aus Kempfenbrunn.

Liegengeblieben bei Welsch, KrSmerstraße 13:

1 brauner Muff. Empfangnahme auf dem Fundbureau.

Verloren: 1 Double-Armband, 1 Portemonnaie mit 300 Mark (davon 10 Mark in Silber, das übrige in Gold). Hanau den 29. D^ember 1911

Politische RundTchatt.

Am 1 Januar treten die neuen Bestimmungen über den vierten Teil der Reichsversicherungsordnung, die Invaliden- und Hinterbliebenenverficherung, in Kraft. Hervorgehoben zu werden verdient dabei nochmals die Mög­lichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung. Alle Verstche- rungspflichtige und -berechtigte können in beliebiger Zahl Zusatzmarken in die Quittungskarten einkloben. Der Wert der Zusatzmarken beträgt eine Mark. Die hierdurch erwor­bene Anwartschaft erlischt nicht. Für jede Marke, welche der Versicherte einklebt, erhält er als Zusatzrente so viel mal zwei Pfennige, als beim Eintritt der Invalidität Jahre seit Verwendung der Marken vergangen sind. Wenn also I ein Versicherter wöchentlich eine Marke in feine Karte ein«

klebt, so erhöht sich nach diesem Betrag beispielsweise nach zehn Jahren seine Rente um 10.40 Mark.

Die Ehrenzulag« für Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 wird im neuen Jahre in geänderter Weise zur Aus­zahlung gelangen. Eine amtliche Bekanntmachung besagt darüber folgendes: Nach dem am 1. Januar 1912 in Kraft tretenden neuen Entwurf einer Friedensbesoldungsvorschrift ist die Ehrenzulage für Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 vom angegebenen Zeitpunkt an monatlich im voraus zahlbar und bis zum Ende des Sterbemonats zu belassen.

Der russische Reichsrat hat eine von der Duma ange­nommene Jnitiativvorlage wegen Abänderung der gelten­den Bestimmungen über die Budgetbewilligung in der Hauptsache abgelehnt. Es wurde eine besondere Ausgleichs­kommission beider Kammern eingesetzt.

Die österreichisch« Delegation wählte den Deutsch-natio­nalen Dobernig zum Präsidenten, das Mitglied des Herren­hauses Grafen von Merveldt zum Vizepräsidenten. Dobernig wies in seiner Dankesansprache auf den ernsten Willen der verantwortlichen Faktoren hin, alle Bestrebungen zur Er­haltung des Friedens zu fördern. Der Finanzausschuß der österreichischen Delegation genehmigte das Budgetprovi­sorium.

In Serbien schmeichelt man sich, von der Gunst Englands umworben zu werden. König Peter möchte im Frühjahr kn London einen Besuch abstatten.

Weitere »Politische Rundschau" in der Beilage.

Der Krieg zwischen Italien ob der Türkei.

Von den Vorgängen an der italienischen Front weiß der offiziöse Tesi-grap^-nur folgende Belanglosigkeiten zu melden: Die Verluste des Feindes am WeihnachtStag« bei Benghaff sollen über 500 Verwundete betragen haben, unter denen sich einige Führer befanden. Auch ein Geschütz sei unbrauch­bar gemacht worden. Zahlreiche Gruppen von Arabern sammeln sich im Süden von Ain Zara. Nach einem Ge­rücht ist Munir Paicha, der frühere Chef der Gendarmerie von Tripolis, in Gharian gestorben. Ein Araber, der aus Accara in der Nähe von Birtobra zurückkehrte, erklärte, die Araber hätten beschlossen, die italienische Fahne aufzuziehen, sobald die Italiener sich der Ortschaft näherten. Tatsächlich gaben die Araber, sobald sie die Italiener bemerkten, ein Zeichen, daß sie sich unterwerfen wollten. Als dir Türken dies erfuhren, seien sie mit den anderen Arabern in das Dorf eingedrungen und hätten nrehrere Männer, Frauen und Kinder getötet und die Ueberlebenden zerstreut.

Dum-Dum-Geschoffe.

Nach einer Meldung desCarriere d'Jtalia" auS Alexandria ist dort bei dem Komitee des roten Halbmonds aus der Cyrenaika eine Kiste mit Dum-Dum-Gcschoflen an­gekommen, die von den Italienern benutzt worden sein sollen und die die Türken bei ihren angeblichen Siegen erobert haben wollen. Die italienischen Blätter erheben einen großen Lärm darüber. Der Korrespondent des Blattes fügt hinzu, daß es sich um türkische Geschosse handelt, die von Konstan­tinopel nach der Cyrenaika geschickt worden wären, von wo sie nun zurückkehrten. Die Geschosse trügen nicht, wie be­hauptet worden war, die Marke der italienischen Staatsfabrik, dagegen trügen dir Kisten die Fabrikmarke eines auswärtigen Hauses, das an die Türkei liefert.

Wer die Kriegsgeschichte kennt, weiß, daß der Vorwurf, der Gegner benutzte Explosivgeschosse für Handfeuerwaffen, in jedem Feldzuge wiederkehrt. Daß in Tripolis solche Ge­schosse oder Geschosse, denen die Spitze abgefrilt ist, benützt worden sind, klingt nicht sehr wahrscheinlich.

Die Franzosen im Hinterland« von Tripolis.

Der Konstantinopler ZeitungSabah" zufolge erwiderte die französische Regierung auf die von der Pforte wegen der Besetzung der Oase Djanet unternommenen Schritte, Frank­reich habe die Oase durch Gendarmerie besetzen müssen, um dem Räuberunwesen in der Nähe der tunesischen Grenze vorzubeugen, da sich die türkischen Truppen, die sich in der Umgebung der Oase befanden, in nördlicher Richtung ent­fernt hätten.

Ein österreichischer Dampfer beschossen.

DerNeuen Freien Presse" wird aus Triest gemeldet, der zweite Offizier des DampfersMartha Washington" bestätigt die Meldung über den Zwischenfall, den das Schiff auf seiner letzten Reise in den Gewässern von Zante gehabt haben sollte, durch folgende Mitteilung: Der gemelbete Zwischenfall hat sich tatsächlich am 20. November gegen 8Uhr abends ereignet. Wir befanden uns in Richtung von Pappas nach Kap Schinari. Der diensthabende Offizier sich­tet» plötzlich am Horizont ein Krieosgeschwader Bald da-