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Hanauer K Anzeiger

Sezugsprelsi /

MerkelMMch 1.80 DL. monatlich 60 Pfg., für an» jvSrtig» Abonnenten mit dem betreff. PostaufschlaA, Die einzeln« Nummer kostet 10 Pf»

Akatationsdruck und Verlag der Buchdruckerei bei verein, ev. Waisenhauses in Kamm.

General-Anzeiger

AUtlllher GW» für Stuhl- nah FaMreir Kimm.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die ögespalte«, PetitzeUe oder der« Raum 28 L!»

Verantwortl. Redakteur: & Schretker ia Som»

Ferusprechattschlrtst Nr. 230 1911

Amtliches.

Eandkreis k>anau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Domänenpächters R. Witt­mer, Dottenfelderhof, ist die Maul- und Klauenseuche amt­lich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

I. Sperrbezirk.

Der Gutsbezirk Dottenfelderhof bildet einen Sperrbezirk. Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1 .,Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftsein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwaster zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, datz es den Hof nicht verlasten kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und, Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmätzig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, datz die Einführung auf Wagen ^ber mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht- zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

8. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Stratzen ist verboten.

Ein BeobachtungsgeSiet ist nicht zu bilden, da sämtliche umliegenden Ortschaften Sperrbezirke sind.

Hanau den 28. September 1911. V. 6428

Der Königliche Landrat.

F r h r. Laur.

Stadtkreis Ran au. Verdmgung.

Sie zum Umbau eines Teiles des seitherigen Landge- tichtsgebäudes im Bangert erforderlichen Maurerarbeiten und Trägerlieferungen sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Liefe- rung' n für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 18, aus und können von dort zum Preise von 50 Pfg. für die Maurerarbeiten und 30 Pfg. für die Trägerliefe­rung bezogen werden.

Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am

Freitag den 6. Oktober, vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zufchlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 27. September 1911. 23367 Der Magistrat.

Dr. E e b e s ch u s.

Am Montag den 2. Oktober d. Zs., vormittags 9 Uhr, findet im unteren Saal des Neustädter Rathauses, Zim­mer 1, öffentliche Sitzung des Eewcrbegerichts statt.

Hanau den 26. September 1911. 23369

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

- I. V.: Bartmutz.

Dienstnnlhrichtkn ans dem Kreise. In der Gemarkung Bruchköbel ist die Schmeinesenche fest­gestellt worden. V. 6348 Hanau den 28. September 1911.

Im Schlacht- und Viehhof zu Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Hanau den 26. Sevtember 1911. V. 6350

Aufgebot.

Der Landwirt Philipp Gruner in Mittelbuchen hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuchs Vd. 5 Vl. 241 von Mittelbuchen auf seinem Grundstücke 175 für den Vorschutz- und Kreditverein eingetragene Genossen­schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Büdingen einge­tragene Erundschuld von 700 Mk. nebst Zinsen auf Grund Bewilligung vom 29. März 1892, eingetragen am 8. April 1892, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

11. Januar 1912, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Hanau, Nutzallee 17 Zimmer Nr. 17 anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen­falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hanau den 23. September 1911. 23335

Königliches Amtsgericht 5.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Ge­markung Rüdigheim belegene, im Grundbuchs von Rüdig­heim, Band IV Artikel 200, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Tagelöhners Zohann Hofmann, Susanna Marias Sohn, zu Rüdigheim eingetragene Grundstück:

Krtbl. 2 Nr. 238/5 Bei der Remise, Acker 12,91 Ar,

2.73 Mark Reinertrag,

Erundsteuermutterrolle Art. 339

am 18. November 1911, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle, Zim­mer Nr. 13, versteigert werden. 23307

Hanau den 19. September 1911.

Königliches Amtsgericht, Abt. 2.

In das Hande ^register A. Nr. 26 ist bei der Firma

I. H. Ewald, in Fechenheim eingetragen worden: Die Einzelfirma ist in eine offene Handelsgesellschaft umgewandelt. Die Ehefrau des Zohann Heinrich Ewald, Zohanna Maria geb. Puth in Fechenheim ist als persönlich hastende Gesellschafterin eingetreten. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Cesellschafterr allein befugt. Die Gesellschaft hat am 15. September 1911 be­gonnen.

Bergen bei Hanau den 24. September 1911.

Königliches Amtsgericht. 23359

Oeffentliche Bekanntmachung.

Am 27. November und 6. bis 9. Dezember 1910 sind aus dem sogenannten Franzosenloche in der Königlichen Ober­försterei Hanau Eoldabfälle im Gewichte von zusammen 804.3 Gramm einzeln herausgeholt und gesammelt worden.

Etwaige Eigentümer oder Empfangsberechtigte dieser Abfälle werden aufgefordert, ihre Rechte bis zum 1. Ja­nuar 1912 bei der unterzeichneten Königlichen Oberförsterei Hanau hierselbst, Marienstratze 5, anzumelden.

Hanau den 28. September 1911. 23297

Der Forstmeister.

Effenberger.

Politische Rundschau.

Kaiserin Augusta-Fonds. Der Vaterländische Frauen- Verein hat aus Anlatz der hundertjährigen Wiederkehr des Geburtstages Weiland Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta zur bleibenden Erinnerung an seine hohe Begründerin einen Kaiserin AugustaFonds gestiftet, der der Begründung und Unterhaltung von Eemeindepflegestatio- nen sowie der Förderung des Schwesternwesens dienen und so zur Ausgestaltung der Einrichtungen beitragen wird, die der Heimgegangenen besonders am Herzen lagen. Der Kaiser und die Kaiserin haben für diesen Kaiserin Augusta- Fonds ein gemeinschaftliches Gnadengeschenk von 10 000 Mk. bewilligt.

Zentrum und Sozialdemokratie im Zahrc 1907. Die Frage, ob die Sozialdemokraten dem Zentrum bei den letz­ten Wahlen ein Stichwahlbündnis angeboten haben oder nicht, wird anscheinend in nächster Zeit geklärt werden. Aus Fulda wird derGermania" gemeldet: Der sozialdemo­kratische Parteivorstand lat den Abgeordneten Müller- Fulda um die Ermächtigung ersucht, seine Briefe an Singer vom Januar 1907 veröffentlichen zu dürfen. Müller hat diese Ermächtigung sofort telegraphisch erteilt, jedoch zur Bedingung gemacht, datz Bebels Brief vom 28. Januar 1907 gleichzeitig veröffentlicht wird.

Italien und Tripolis.

Die Forderungen Italiens.

k Rom, 28. Septbr. Der Minister des Auswärtigen Mar­chese di San Giuliano hat in der Nacht vom 26. auf den 27. d. M. an den italienischen Geschäftsträger in Konstanti­nopel de Martino folgende Depesche gerichtet, von der er auch dem ottomanischen Geschäftsträger in Rom Mitteilung machte:

Während einer langen Reihe von Jahren hat die italie- Nische Regierung niemals aufgehört, der Pforte vorzustellen, datz es durchaus notwendig fei, dem Zustande von Unord­nung und Vernachlässigung, in dem Tripolis und die Kyre- naika von der Türkei gekästen wurden, ein Ende zu machen, und datz diese Gegenden der gleichen Wohltaten des Fort­schrittes wie die übrigen Teile Nordafrikas teilhaftig wür­den. Ein solcher Wechsel, der sich auf die allgemeinen For­derungen der Zivilisation gründet, stellt für Italien ein Lebensintereste erster Ordnung dar angesichts der geringen Entfernung, die diese Gegenden von der italienischen Küste trennt. Trotzdem die italienische Regierung immer in loya­ler Weise ihre Unterstützung der kaiserlichen Regierung in verschiedenen politischen Fragen der letzten Zeit hat ange­deihen lasten, trotz der Mäßigung und Geduld, die die italie­nische Regierung bis heute bewiesen hat, find nicht nur ihre Absichten über Tripolis von der kaiserlichen Regierung miß- deutet worden, sondern was mehr ist, jedes italienische Unternehmen in den oben erwähnten Gebieten ist beständig einer planmäßigen, höchst hartnäckigen und ungerechtfertig­ten Gegnerschaft begegnet. Die kaiserliche Regierung, die bis heute beständig ihre feindselige Gesinnung gegen jede gesetzliche Wirksamkeit von italienischer Seite in Tripolis und der Kyrenaika an den Tag gelegt hat, hat ganz neuer­dings durch einen in letzter Stunde unternommenen Schritt der königlichen Regierung eine Verständigung vorge- schlagen, indem sie sich bereit erklärte, jedes mit den be­stehenden Verträgen sowie mit der Würde und den höheren Interessen der Türkei zu vereinbarenden wirtschaftliche Zugeständnis zu bewilligen, aber die königliche Regierung sieht sich nicht mehr in der Lage, jetzt Verhandlungen anzu- knüpfen, deren Nutzlosigkeit die Vergangenheit erwiesen hat und die, weit davon entfernt eine Bürgschaft für die Zu­kunft zu bieten, nur eine beständige Ursache von Reibungen und Streitigkeiten sein würde. Anderseits stellen die Nach­richten, die die königliche Regierung von ihren Konsular- agenten in Tripolis und Kyrenaika erhält, die Lage als außerordentlich ernst dar infolge der Bewegung gegen die italienischen Untertanen, die augenscheinlich von Beamten und anderen behördlichen Organen hervorgerufen ist. Diese Bewegung bildet eine große Gefahr nicht nur für die Ita­liener, sondern auch für die Fremden jeder Nationalität, die mit Recht beunruhigt und besorgt um ihre Sicherheit find und Tripolis zu verlasten anfangen. Die Ankunft von Militärtransporten in Tripolis, auf deren ernste Folgen die italienische Regierung die ottomanische vorher aufmerk­sam zu machen nicht verfehlt hat, Kunte nur die Lage ver­schlimmern und legt der königlichen Regierung die in6e= dingte Verpflichtung auf, den daraus drohenden Gefahren vorzubeugen. Die italienische Regierung, die sich gezwungen sieht, von nun an an den Schutz der Würde und der Inter­nsten Italiens zu denken, ist entschlossen, zu einer mili­tärischen Besetzung von Tripolis und der Kyrenaika zu schreiten. Diese Lösung ist die einzige, die für Italien in Betracht kommt, und die kaiserliche Regierung möge dem­zufolge Anordnungen treffen, daß dieser Schritt bei den gegenwärtigen ottomanischen Vertretern in Tripolis auf keinen Widerstand stoße und daß die aus ihr sich ergebenden Maßnahmen ohne Schwierigkeit getroffen werden können. Weitere Abmachungen könnten von den Regierungen sestge- legt werden, um die Lage endgültig zu regeln. Die könig­liche Gesandtschaft in Konstantinopel hat den Auftrag er­halten, eine entscheidende Antwort hierauf von der otto- manischen Regierung innerhalb von 24 Stunden nach der Vorlegung des gegenwärtigen Schriftstückes zu verlangen, widrigenfalls die italienische Regierung sich genötigt sehen würde, die zur Sicherung der Besetzung beabsichtigten Maß­nahmen unverzüglich zu treffen. Wollen Sie hierzu noch be- merken, datz in dem Termin von 24 Stunden die Antwort auch durch die Vermittlung der türkischen Botschaft in Rom uns mitgeteilt werden soll. Eez.: San Giuliano."

Eine halbamtliche englische Auslastung.

London, 28. Septbr. Die dem Premierminister nahe­stehende Westminster Gazette nimmt den heutigen Brief des Indiers Scmd Emir Ali an dieTimes" zum Text, um der iialienischen Regierung in einer Weise ins Gewissen zu reden, die dem Bluffen der ministeriellen Presse Italiens mit der angeblichen Zustimmung Englands zu seinem angedrohte« Eingreifen in Tripolis kurzerhand ein Ende macht.

Italien", sagt das Blatt,darf sich nicht wundern, wenn nach Emir Alis Sprache die Zustimmung verstumm«