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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hamm.
General-Anzeiger
MtfiN Grzan fit Stolt« and Landkreis Kanan.
EinrSckunssgebilhrt
Sie stgespav«» Petitzell« oder deren KafflÄ « Pk» im Retlamentetl die Zeil« Ä Pfg.
Erscheint tSgNch mit Ausnahme der Sonu» und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Derantwortl, RSaktèur: T. Schrecker t* H««,
fc 170 ^ernsprechanschltth Nr. 230.
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Montag den 24. Juli
^erttsprechanschlus; Nr. 230 1911
Amtliches.
Eandkreis Yanau.
Vertretung des Kreistierarztes.
Der Königliche Kreistierarzt Wittlinger hier ist für die Zeit vom 24. d. Mts. bis vorläufig zum 21. August d. Zs. beurlaubt.
Mit seiner Vertretung ist, soweit es sich um die Feststellung von Notz, Milzbrand, Maul« und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs und Beschälseuche, sowie die bei der Bekämpfung dieser Seuchen vorkommen- den amtstierärztlichen Obliegenheiten handelt, der Königliche Kreistierarzt Schirmer in Gelnhausen, dagegen bezüglich aller übrigen Dienstgeschäfte, insbesondere Feststellung und Bekämpfung der Schweineseuchen, Untersuchung der Händlerschweine und des von außerhalb in den Regierungsbezirk eingeführten Viehs, der Vieh- und Wochenmarktkontrolle, Vorkörungen und Ergänzungsfleischbeschau der praktische Tierarzt Hufnagel in Hanau (Telephon 465 Amt Hanau) beauftragt worden.
Hanau den 22. Juli 1911. V 7452
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§ 32—36 und 85 des Gerrchtsverfassungsgesetzes vom IM^ZM^ — Reichsgesetzblatt Seite 41/371 — werden die Herren Bürgermeister und Eutsvorsteher veranlaßt, nach dem unten abgedruckten Schema bis spätestens 1. August d. Zs.
„eine Urliste der in der Gemeinde (dem Eutsbezirk) wohnhaften Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können," aufzustellen und solche in dem Amtslokale der Gemeinde (Gutsbezirk) eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen.
Die Namen sind in alphabetischer Ordnung in die Liste einzutragen.
Der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung sind vorher öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urliste kann innerhalb der einwöchigen Frist schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden.
Die Urlist und die zu derselben etwa eingegangenen Einsprachen sind bis spätestens 1. September d. Zs. den Königlichen Amtsgerichten zuzusenden (Amtsblatt 1882 Seite 72).
Es wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß Personen, welche zu dem Amte unfähig (§ 32 des Eerichtsversassungs- gesetzes) oder dazu nicht berufen sind (§§ 33, 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes und § 33 des Preuß. Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 und landratsamtkiche Verfügung vom 5. Oktober 1885, V 9605, und vom 2. April 1886, V 2851 — Kreisblatt für 1885 Nr. 235 und für 1886 Nr. 83) — in die Urliste nicht ausgenommen werden dürfen, daß die Ortsvorstände aber wählbar und somit in die Urliste einzutragen sind.
Strtipte
der in der Gemeinde . ........wohnhaften Personen, welche zu dem Amt eines Schöffen oder Geschworenen berufen werden können.
Lebens-
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Vor- und
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Zunamen
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Wohnort
nach
Jahren
S
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Daß die vorstehende Urliste eine Woche lang und zwar in der Zeit vom . . .ten bis einschließlich . . .ten .............in der Gemeinde (Gutsbezirk) • .........und zwar in . ........... au jedermanns Einsicht ausgelegen hat und daß vorher der Zeitpunkt und der Ort der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt gemacht worden ist, bescheinigt hiermit
....... den . . .ten .... 19 .
Der Gemeindevorstand.
Hanau den 18. Juli 1911. V. 4746
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Die Lieferung von 700 Mtr. wilden Randsteinen und 283 Kbm. Mosaiksteinen soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Einsendung von 2 Mk. bezogen werden.
Verschlossene mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Mittwoch den 9. August 1911, vormittags 11% Uhr, einzureichen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist vier Wochen.
Hanau den 19. Juli 1911. 17939
Der Magistrat.
Dr. C e b e s ch u s.
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit 2,16 Mark und einem Perlmutterknopf (auf dem Festplatz), 1 dunkelgelbe Peitsche.
Verloren: 1 schwarzseidener Damenschirm, 5 Schlüsseln an einem Ring.
Entlaufen: 1 junge Jagdhündin, weiß mit braunen Flecken.
Hanau den 24. Juli 1911.
Politische Rundschau.
Der Kaiser auf der Nordlandsreise. Der Kaiser hielt gestern an Bord der „Hohenzollern" in gewohnter Weise Gottesdienst ab. Das Wetter ist trübe und regnerisch.
v. Koscielski f. Das Mitglied des Herrenhauses Josef v. Koscielski ist auf seinem Gute Miloslaw im Alter von 66 Jahren gestorben.
Aus dem Armee-Verordnungsblatt. Das zweite Bataillon des Infanterie-Regiments 172 wird am 1. Oktober d. J. von Straßburg nach Neubreisach verlegt werden. — Die Bestimmungen über die Berittenmachung der Einjährig-Freiwilligen der fahrenden Artillerie, der Maschinengewehrtruppen und des Trains werden künftighin auch auf die Einjährig-Freiwilligen der Telegraphentruppen ausgedehnt, deren Offiziere von jetzt ab auch in und außerhalb des Dienstes Sporen tragen. — Für die Eepmhrung von Biwaksbedürfnissen in Natur und in Geld sind neue Bestimmungen erlassen worden. — Die Musikkorps der Fuß- artillerie dürfen vom 1. Oktober d. I. nur noch in einer Stärke von mindestens fünfzehn Köpfen, einschließlich des Leiters, in Uniform gewerblich spielen.
Die Spionageaffäre auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg wird immer rätselhafter. Während ein Vertrauensbruch japanischer Offiziere den amtlichen Erklärungen zufolge nicht in Frage kommt, wird doch die Möglichkeit zugegeben, daß das Verbrechen des Verrates von einer noch nicht festgestellten Person versucht worden ist. — Zur Spionageangelegenheit in Hammelburg sind die „Münchener Neuesten Nachr." vom Kriegsministerium zu folgender Veröffentlichung autorisiert worden: Die in der Spionageaffäre gepflogene Untersuchung ergab, daß der japanische Major Joshida, der um diese Zeit mit dem 9. Infanterieregiment im Lager von Hammelburg war, in gänzlich unbegründeten Verdacht gekommen ist. Major Joshida war in der fraglichen Zeit nachgewiesenermaßen bei der Nachtübung des 9. Infanterieregiments anwesend, die sich mehrere Kilometer vom Eeschützpark abspielte. Auch konnte der Posten, der den Major Joshida nachts aus dem Eeschützpark weggewiesen haben wollte, seine Behauptung nicht aufrechterhalten, daß die weggewiesene Person dieser Major oder überhaupt ein japanischer Offizier gewesen sei. Wer diese Persönlichkeit war, ist noch nicht feststellbar. Es sind aber weitere Erhebungen im Gange.
Ueberfall einer Patrouille im Caprivizipsel? Konsul Singelmann schreibt der „Deutschen Kolonialzeitung": Aus Südwest kommt eine alarmierende Kunde. Es ist kaum noch daran zu zweifeln, daß eine Partouille, bestehend aus dem Distriktskommissar v. Frankenberg, 2 weißen Sergeanten, 14 schwarzen Polizisten und 20 Trägern, von Eingeborenen überfallen und größtenteils niedergemacht ist, während Herr v. Frankenberg auf einem Maultier entkam. Livingstone, an den Viktoria-Fällen des Zambesi, von wo die telegra
phische Nachricht stammt, ist nur 170 Klm. von der englischen Station Sesheke entfernt, die der deutschen Station Schuckmannsburg am Zambesi gegenüberliegt, welch letztere, am Ostende des Eaprivizipfels, Anfang 1909 von Hauptmann Streitwolf gegründet wurde. Unklar ist vorläufig noch, von welchem Stamme der Ueberfall geschehen ist. Die Station Schuckmannsburg liegt im Gebiet der Masubias, die von dem mächtigen Barotse-Stamm unterjocht waren. Mit großem Geschick trennte Hauptmann Streitwolf, mit wohl, wollender Unterstützung der englischen Behörden von Sesheke und Livingnstone, die Barotse von dem Caprivizipsel, der so zu Kronland erklärt werden konnte. Die Masubias waren sehr froh, ihre Bedrücker, die Barotse, los zu werden und erhielten durch unermüdliche Bemühungen Streitwolfs das ihnen von den Barotse weggenommene Vieh zurück. Es ist nicht anzunehmen, daß diese Masubias den Ueberfall ausführten. Von dem Ostende des Eaprivizipfels am Zambesi bis zum Weftende bei Libebe (Andara) am Okavango brauchte Streitwolf 3 Wochen. Hier ist der Busch teilweise sehr dicht und die Grenze noch nicht genau festgelegt. Die Nordgrenze geht unter 18,1,26 Grad von Libebe zu den Ka- timo-Molilo-Schnellen des Zambesi. Am Okavango wurden wiederholt Deutsche und andere Weiße ermordet, darunter 1903 die Familie Paasch. Im Jahre 1902 war der damalige Oberleutnant Volkmann von der beraubten deutschen katholischen Mission bei den Kuangaris (Westseite des Caprivi- zipfels) um Hilfe ersucht worden, doch brachte sie der Häuptling Himarua über den Okavango, auf portugiesisches Ee- beit, in Sicherheit, wohin ihm Volkmann noch etliche Kugeln nachsandte, deren Spuren der portugiesische Hauptmann Almeida bei seiner Besetzung des Okavango-Gebietes Herbst 1909 vorfand. Gleichzeitig mit Almeida war auf der deutschen Seite der deutsche Oberleutnant Zawada Herbst 1909 am Okavango, wo die Grenze auch noch nicht genau festgelegt werden konnte, da über den diese Grenze bestimmenden Breitegrad am Kunene noch keine Einigung erzielt werden konnte. Die Kuangaris hatten nicht übel Lust, vielleicht in Erinnerung an den von Volkmann erhaltenen Denkzettel, das deutsche Detachement anzugreifen, doch hielt sie Almeida entschieden davon zurück. Almeida hat ohne einen Schwertstreich den ganzen Okavangolauf bis Libebe (Andara) auf eine Entfernung von 400 Klm. mit Militärstationen besetzen können. Diese sind aber, ebenso wie diejenigen im Kunenegebiet, in den letzten dreiviertel Jahren stark vernachlässigt worden, die Garnisonen werden sehr geschwächt und das Werk Almeidas ist recht bedroht. Ob nun hierdurch eine mindere Achtung vor den Weißen am Caprivizipsel entstanden ist, ob Differenzen mit den am Okavango und am Cuito ziemlich zahlreich vertretenen deutschen und englischen Händlern, die wohl über Barotse, also aus englischem Gebiet, über den Zambesi kommen, vorgefallen sind, oder mit Schürfern, die am Cuito Goldspuren verfolgen, muß abgewartet werden. Der Hauptwert des wildreichen Caprivi- zipfels besteht in seinen 10 bis 12 000 Eingeborenen, doch könnte der Boden, wie Streitwolf meint, gut 100 000 ernähren. Die Bewaffnung der Eingeborenen ist nur sehr gering und minderwertig. Im August 1909 war auch der Be- zirksamtmann von Grootfontein bei Libebe (Andara). Jrgenwelche Aufstandsgefahr wird nicht mit dem traurigen Vorfall der Niedermetzelung der Frankenberg'schen Patrouille verbunden sein.
Kleine Geschenke für Abdul Hamid. Der von Abdul Hamid gewünschte Zuwachs seines weiblichen Hofstaates ist eingetroffen. Es sind fünf junge Sklavinnen, sogenannte Dairiehs, die in Begleitung eines Adjutanten des Kriegsministers ankamen und sofort nach der Villa Allatini geschafft wurden. Sie brachten zwei Papageien und mehrere kleinere exotische Vögel mit, womit sie dem Exsultan große Freude bereiteten. Abdul Hamid erklärte sich sehr zufrieden und ließ der Regierung seinen lebhaften Dank aus- drücken.
Das Marokko-Geheimnis. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt in ihrer Wochenrundschau: Ueber den gegenwärtigen Stand der zwischen der deutschen und französischen Regierung wegen der Lage in Marokko schwebenden Verhandlungen können keine amtlichen oder halbamtlichen Mitteilungen in der Presse gemacht werden. Das gleiche gilt erst recht in bezug auf den weiteren Verlauf und die möglichen Ergebnisse der Verhandlungen. Es ist daher zum mindesten voreilig, über vermeintliche offiziöse Angaben Befriedigung oder Entrüstung zu äußern. Dazu wird es erst Zeit sein, wenn autorisierte Mitteilungen über den Ausgang dieser diplomatischen Angelegenheit vorliegen.
Aus Persien. Nach zuverlässigen Nachrichten setzte Prinz Salar ed Dauleh den Gouverneur von Kermanschah ab und ernannte an seiner Stelle den Chan Alen ed Memalik.