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Gesuch bet 6anit8ts!blonne vom Rote» Kreuz
6etr. Uebernahme der Kosten für Errichtung einer Haupt« Unfallmeldestelle (Zentral-Fernsprechstelle) und der Unfall«
Versicherungsprämie für den Rettungs- und Hilfsdienst.
Die hiesige freiwillige Sanitatskolonne vom Roten kreuz hat den Antrag gestellt, die Kosten zur Einrichtung einer Fernsprechstelle sowie die Unfallverstcherungsprämie für die Mitglieder der Canitätskolonne zu übernehmen. Diesen Antrag begründet sie, nachdem sie das bisherige Entg^mkommen der Bürgerschaft und der städtischen Behörden anerkannt hat, wie folgt: „Zum Ausbau der Unfall- meldestellen erübrigt die Schaffung einer Haupt-Unfallmeldestelle (Zentralfernsprechstelle), nämlich der unmittelbare Anschluß an das Fernsprechnetz. Es ist dies ein Bedürfnis, das sich immer mehr fühlbar macht. Durch Errichtung einer Zentrale, d. h. die Legung des Anschlusses der Fernsprechleitung in die Wohnung eines der rührigsten Mitglieder der Canitätskolonne wird es ermöglicht, daß die Beorderung der Sanitätsleute zur Hilfeleistung bei Unglücksfâllen, Krankentransporten usw. vod da aus sich schneller und sicherer abwickelt. Hierbei möchten wir erwähnen, daß in der Zeit vom 1. April 1910 bis 18. Dezember 1910 81 Transporte ausgeführt worden sind. Die bisher nötigen Cefvräch« erfolgten durch Vermittelung der in der Nähe der Inhaber der UniallmeldestelleN erreichbaren Teilhaber der Fernsprechanschlüsie. Dies ist einesteils eine Belästigung der Teilhaber und andererseits eins Ausgabe für die Canitätskolonne. Diese Ausgabe — 5 Pfg. für ein Gespräch — ist im Laufe eines Jahres nicht unerheblich. Ein weiterer llebelstand bei der Canitätskolonne ist der, daß dieselbe gegen Unfall, Krankheits- und Invaliditäts- falle nicht versichert ist. Die Uebernahme der Versicherungsprämie für den Rettungs- und Hilfsdienst seitens unserer Stadt wäre eine weitere Forderung der Ziele der Sanitätskolonne im Interesie der Stadtverwaltung. Vielleicht ließe sich die Versicherung in derselben Art und Weise, wie solche für die hiesige freiwillige Feuerwehr ^besteht, vor» wirklichen."
Der Magistrat ist der Meinung, daß es sich nicht empfiehlt, diese einzelnen Kosten auf die Stadtkasse zu übernehmen, da die Canitätskolonne keine eigentliche städtisch; Einrichtung ist, sondern eine selbständige Vereinigung; er hält es daher für praktischer, wenn die Canitätskolonne selbst die Versicherung übernimmt und bezahlt, ebenso auch den Telephonanschluß truf ihre Kosten bewirkt. Aus diesem Grunde hat er beschlossen, den bisherigen von der Stadt an die Canitätskolonne geleisteten Jahresbeitrag von 300 Mark um 200 Mark vom 1, April 1911 ab zu erhöhen, um so der -Canitätskolonne die Mittel zur Derbesierung ihrer Einrichtung zuzuführen. — Dem Beschluß des Magistrats trat die Stadtverordnetenversammlung bei.
Ordnung für die Erhebung einet Gemein» desteuervonBierund Obstwein
(mit Ausschluß des Traubenweins und des Beerenweins) für den Bezirk der Stadt Hanau.
Der § 10 des Entwurfs der neuen Bier- und OSftwcin- steuerordnung, die dem Bezirksausschuß zur Genehmigung Sorgelegt ist, bestimmt: „Der Magistrat ist befugt, mit rin- zelnen Steuerpflichtigen zum Zwecke der Erleichterung des Verkehrs, ferner betreffs der Zahlung und Rückvergütung der Steuer besondere Vereinbarungen zu treffen." Der Be- zirksausschutz, bet im übrigen mit dem Entwurf einverstanden ist, hat ersucht, den § 10 zur Vermeidung einer willkürlichen Handhabung zu ergänzen, wie folgt: „Die Vereinbarungen dürfen nicht zu Ungleichheiten in der Besteuerung führen. Sie bedürfen der Genehmigung." — Da Bedenken gegen die Aenderung nicht bestehen, stimmte die Ctadtverordneten-Dersammlung der Ergänzung des § 10 in der gewünschten Weise zu.
>WW»MPM»»»I«IW«! uw—■- in hm III "1 imi ■ ii—imi miiiiwmi n III ■iwwmuawre Zeit hier sich fröhlich in dem glänzenden gesellschaftlichen Leben getummelt — und ein trauriges Gefühl beschlich ihn,. ds er jetzt die Oede, die Verwüstung ringsum schaute.
Plötzlich blieb er vor einer großen Villa stehen und hchaute überrascht zu dem Wappen empor, das in Stein gemeißelt über dem Eingangsportal prangte. Dann zog er den Handschuh von der linken Hand und verglich das Wappen auf dem Siegelringe, den et am Mittelfinger trug, Mit dem über dem Portale.
„Sollte ich doch den Auftrag des Sterbenden noch er- füllen können?" murmelte er. jedenfalls werde ich mich erkundigen. ..."
Et zog die Klingel, welche sich neben dem geschlossenen Portal befand. Gellend schallte ihr Klang über den verwüsteten Hof. Vorsichtig öffnete sich eine Jalousie im Erdgeschoß der Villa, und ein alter Eraukops lugte heraus, rasch wieder zurückfahrend, als er den preußischen Offizier sah.
Albert schellte zum zweiten Male. Der Alte erschien wieder. „Que voulez-vous, Monsieur?" fragte er trotzig.
jch wünsche eine Auskunft," entgegnete Albert in gutem Französisch. „Sie haben nichts zu befürchten — off» Ben Sie nur."
„Ich fürchte mit nicht," knurrte der Graukopf.
Dann verschwand er von'dem Fenster, um bald darauf an der Tür zu erscheinen. Er trug eine alte, etwas ver- jchlissme Dienerlivree.
„Was wünschen Sie, mein Herr?" fragte er mürrisch, jch möchte wissen, wem diese Villa gehört?"
„Dem Herrn Marquis de St. Annetin, mein Herr . . ." „Und bewohnt der Herr Marquis die Dilla?" ja, mein Herr . .
„So melden Sie mich dem Herrn Marquis — hier ist «eine Karte —"
„Mein Herr — der Herr Marquis empfängt nicht . . ."
„Sagen Sie dem^ Herrn Marquis, ich hätte ihm eine wichtige Nachricht von einem Verwandten au Lbrrbrinae«
Festsetzung der Löhne für Notstandsarbeiter und Arbeitslose.
Die Baukommission faßte folgenden Beschluß: 1. für Notstandsarbeiter 2.50 Mk. als Tagelohn, 2. für Arbeitslose 0.32 Mk. als Stundenlohn für die wirkliche Arbeitszeit festzusetzen. Diesem Beschluß trat der Magistrat wie folgt bei: „Genehmigt gemäß dem Beschluß der Baukommission vom 2. November 1910. Die erhöhten Löhne sollen von Herbst 1911 ab bezahlt werden." Begründung: Die Notstandsarbeiter und Arbeitslosen, die im Winter bei der Stadt beschäftigt werden, erhalten bisher einen Lohn, der bezüglich der Arbeitslosen dem ortsüblichen Tagelohne, bezüglich der Notstandsarbeiter dem früher bestandenen ortsüblichen Tagelohn gleichkam. Notstandsarbeiter, die mindestens zwei Kinder haben, oder bei denen sonstige Verhältniße vorliegen, die eine höhere Entlohnung gerechtfertigt erscheinen lassen, werden wie Arbeitslose behandelt. Von den Löhnen werden diejenigen Beträge abgezogen, die die Personen als Rente von irgend einer anderen Seite her erhalten. Ebenso wird der Lohn im Falle der durch den Arzt bescheinigten beschränkten Erwerbsfähigkeit entsprechend gemindert. Nachdem nunmehr vom 1. Juli d. J. ab der ortsübliche Tagelohn auf 3.20 Mk. festgesetzt worden ist, müssen bic, Löhne der Notstandsarbeiter und Arbeitslosen anderwert geregelt werden. Vorgeschlagen wird gemäß dem Anträge der Baukommission den Tagelohn für die Notstandsarbeiter auf 2.50 Mk., d. i. also der bisherige ortsübliche Tagelohn, und für Arbeitslose auf 32 Pfg. pro Stunde der wirklichen Arbeitszeit festzusetzen. Im übrigen würde die bisherige Praxis beizubehalten sein, wonach Not« standsarbeiter mit mindestens 2 Kindern oder bei sonstigen vorliegenden Verhältnißen, die eine höhere Entlohnung angezeigt erscheinen laßen, 32 Pfg. Stundenlohn, mindestens jedoch 2.50 Mk. Tagelohn, bekommen, ebenso, daß von dem Lohn in allen Fällen etwaige Renten, die die Arbeiter beziehen, abgezogen werden und daß die durch den Arzt bescheinigte Minderung der Arbeitskraft in Prozenten vom Arbeitslohn abgezogen wird.
Stadtv. Er aß hält die Lohnzulage, die pro Tag 35 Pfg. ausmache, in Anbetracht der herrschenden Teuerung für ungenügend. Er wies darauf hin, welch hohe Summen demgegenüber die Arbeiterorganisationen jährlich an ihre unverschuldet außer Arbeit gekommenen Mitglieder zur Auszahlung bringen. So habe die hiesige Zahlstelle des deutschen Metallarbeiterverbandes int Jahre 1907 1800.39 Mark, in dem Krisenjahr 1908 11454.09 Mark, in 1909 7242.17 Mark, in 1910 2275.15 Mark an arbeitslose Mitglieder aus Mitteln der Happtkasse ausgezahlt, ohne die großen Summen, die aus lokalen Mitteln in außergewöhnlichen Fällen zur Auszählung gelangt seien. Namens seiner Freunde beantragte er für beide Kategorien (Notstandsarbeiter und Arbeitslose) den Tagelohn auf 3.20 Mark, das ist die Höhe des ortsüblichen Tagelohnes, zu bemessen. — Stadtv, Dr. Wagner führt aus, daß die Leute mit 2.50 Mark pro Tag nicht (tustotnmen fÜnhtett, 3.26 Mark sei das Minimum dessen, was der Mensch brauche, um mit seiner Familie leben zu können. Da es sich nur um eine geringe Mehrausgabe handle, bitte er dem Antrag Craß zuzustimmen. — Die Abstimmung ergab die Ablehnung des Antrags Craß, der Antrag des Magistrats ist somit angenommen.
RechnungdesDr. WahlfürCrstattungeines Gutachtens über Neuordnung der Stadtbibliothek.
Der Direktor der Cenckenbergischen Bibliothek in Frankfurt a. M., Dr. Wahl, ist gemäß den Beschlüßen vom 18. Februar/14. April 1910 um ein Gutachten über die Katalogisierung der Bücherbestände der drei Hanauer Bibliotheken (des Eeschichtsvereins, der Wetterauischen Gesellschaft und der Stadt) gebeten worden und hat für die Vorarbeiten und das von ihm unterm 19. Juli 1910 er- — hier nehmen Sie den Ring — geben Sie ihn dem Herrn Marquis — dann wird er mich schon empfangen . . “
Der alte Diener nahm den Ring, sah ihn an, und ein Erschrecken ging über sein runzeliges Gesicht.
„Treten Sie ein, mein Herr," sagte er mit zitternder Stimme. „Ich werde Sie dem Herrn Marquis melden."
Er ließ Albert in das Vestibül der Villa eintreten, dann eilte er fort.
Nach einiger Zeit kam er zurück. Sein runzliges Gesicht schien noch vergrämter, noch älter geworden zu sein, seine Haltung müder, schlaffer. Mit einem scheuen Blick musterte er den jungen Offizier.
„Der Herr Marquis lasten bitten . . ." Damit öffnete er die schwere Flügeltür zu dem Salon, der in altmodischer Pracht mit halbverblichenen Empiremöbeln ausgestattet war.
Eine gebrechliche Ereisengestalt, ganz in Schwarz gekleidet, das Knopfloch mit der Rosette der Ehrenlegion geschmückt, Haar und Bart schneeweiß, erhob sich aus einem Sessel, unterstützt durch eine junge Dame, deren blaßes, seines französisches Gesicht mit dem prachtvollen blonden Haare sich in schönem Gegensätze von der tiefschwarzen Trauerkleidung abhob.
Der Greis hielt in seinen zitternden Händen den Ring, den Albert durch den Diener hineingeschickt hatte.
Der junge Offizier verbeugte sich höflich. „Ich muß um Verzeihung bitten, Herr Marquis," sagte er, „daß ich hier eiirgkdrungen bin . . ."
„Vielleicht sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet, mein Herr," entgegnete der Greis mit bebender Stimme. „Sie haben mir da ein teures Andenken hereingeschickt — diesen Ring da —, wo haben Sie ihn gefunden? — Er zeigte bas Wappen meiner Familie . . ."
Albert bemerkte, wie sich die tiefblauen Augen der jungen Dame mit Tränen füllten.
jch sah das Wappen über dem Portal Ihrer Villa,
stattete Gutachten den Betrag von 300 Mk. liquidiert. — Der Betrag wird bewilligt.
Kaisergemälde für das Offizkerkasino des
3. Eisenbahnregiments.
Unterm 27. Juli 1910 beschloß der Magistrat, bte Herstellung eines Kaiserbildes für das Eisenbahnregiment dem Maler Professor Schultz hier zu übertragen und dafür den Betrag von 2000 Mk. zur Verfügung zu stellen. Der Rahmen ist etwas kostbarer ausgefallen, als von dem Maler beabsichtigt war, er mußte dem Raume gemäß ausgesucht werden. — Die entstandenen Mehrkosten im Betrage non 100 Mk. werden nachbewilligt.
Orts st «tut betr. den Leiter der hier zu et« richtenden Wanderarbeitsstätte.
Auf Grund des Wanderarbeitsstättengesetzes vom 29. Juni 1907 wird in der Stadt Hanau im Auftrage des Bezirksverbandes eine Wanderarbeitsstätte eingerichtet werden. Zum Verwalter ist bereits eine bestimmte Persönlichkeit in Aussicht genommen, die sich zur Zeit in der Vorbereitung für die künftige Tätigkeit befindet. Da es sich bei der Wanderarbeitsstätte nicht um einen städtischen Betrieb handelt, so hätte die Anstellung ihres Leiters gemäß § 8 Abs. 1 des Kommunalbeamten-Gesetzes vom 30. Juli 1899 auf Lebenszeit zu erfolgen, es sei denn, daß eine anderweite Bestimmung durch Ortsstatut gemäß 8 9 a. a. O. erfolgte. Der Erlaß eines solchen ist angebracht. Da die Wanderarbeitsstätte von der Stadt Hanau im Auftrage des Bezirksverbandes eingerichtet wird, so ist es nicht wünschenswert, ihrem Leiter eine Anstellung auf Lebenszeit zu verleihen. Der Magistrat hat daher beschloßen, der Stadt- verordnetm-VersaMmlung ein Ortsstatut zur vorläufigen Genehmigung vorzulegen, nach welchem der Leiter der zu errichtenden Wanderarbeitsstätte auf Widerruf ohne Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenen-Versorgung an» gestellt werden soll. — Das Ortsstatut wurde in der vorge- legten Faßung genehmigt.
Nachbewilligung für Dienstkleidung der uniformierten Beamten.
Beschluß des Magistrats vom 28. Dezember 1910: Der Betrag von 500 Mk. wird für das Rechnungsjahr 1910 auf Titel C II 8 nachbewilligt. — Begründung: Für die Dienstkleidung der uniformierten Beamten ist die Nachbewilligung von 500 Mk. notwendig geworden. Der Betrag wird für das Rechnungsjahr 1910 auf Titel C II 8 gemäß dem Beschluß des Magistrats nachbewilligt.
Ausbildungskursus für Werkmeister rc. zur ersten HilfeleiftUng. bei Unfällen.
Auf Veranlassung des hiesigen Eewerbeinspektors findet wiederum ein Ausbildungskursus für Werkmeister, Vorarbeiter usw. zur ersten Hilfeleistung bei Unfällen statt. Von den hiesigen Firmen sind ca. 40 Personen zur Teilnahme an bem Kursus bestimmt worden. Von den städtischem Arbeitern sötten 20 ieitnèbmesi. die MèiâiKlße ffmenomr^ --^m' hat 9 Mitglieder benannt. Wie bei den früheren Kursen soll dem Kursusleiter, Herrn Medizinalrat Dr. Eichenberg, ein Zimmer in der alten Akademie nebst Licht und Feuerung zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat beschloß in seiner Sitzung vom 24. Januar: 1. Zur Abhaltung des Kursus wird ein Zimmer in der alten Zeichen- akademie nebst Heizung und Beleuchtung zur Verfügung gestellt; 2. für Ausbildung von städtischen Werkmeistern, Vorarbeitern usw. und Feuerwehrleuten werden 150 Mk. aus Titel XL 5 bewilligt. — Diesem Beschluß trat auch die Stadtverordneten-Versammlung bet
Ortsstatut betr. Ausdehnung des Gewerbe» gerichtsderStadt Hanau aufdenBezirkdrr Gemeinde Großauheim.
Die Frage, ob die Gemeinde Großauheim in den Bezirk des hiesigen Gewerbegerichts einbezogen werden sollte, hat mj»^..^.—,1,u,milnii„cSaM^a™«n—*«"iM—™^»« Herr Marquis," erwidètte er, „und schätzte mich glücklich, das Versprechen, das ich einem sterbenden, tapferen Kameraden gab, erfüllen zu können ... Ein junger französischer Kürassieroffizier, den ich sterbend auf dem Schlachtfeld von Reichshofen fand, gab mir den Ring mit der Bitte, ihn seiner Familie zu überbringen ... ehe èr Niir seinen Namen nennen konnte, verschied er ... ich gelobte mir, seinen letzten Wunsch zu erfüllen, erst heute war es mir möglich, mein Gelöbnis zu erfüllen -1- erst heute erfuhr ich den Namen des Toten ..." .
Der Greis war in den Sessel zurückgesunken und batte die Augen mit bet dürren zitternden Hand bedeckt. Die junge Dame, über deren blasse Wangen die Tranen rolltëit» beugte sich liebevoll über ihn.
In dèr Tür lauschte der alte Diener; auch über seine runzligen Wangen flüßen die Tranen.
Der Marquis richtete sich empor.
„Verzeihen Sie einem alten Soldatm die menschliche Schwäche, mein Herr," sagte er und suchte seiner Stimme Festigkeit zu geben. „Der sterbende Kürassierofsizier, der Tote, der Ihnen diesen Ring gegeben^ war mein Sohn. Bei der Attacke der Kürassiere von Reichshofen sand et den Tod ..." '
„Er starb dm Heldentod auf dem Schlachtenfeld, Herr Marquis — unsere Degen haben sich gekreuzt im ehrlichen Reiterkampf . . “
„Ihr Degen brachte ihm den lob?!*
„Nein, Herr Marquis — der Kampf riß uns auseinander — später fand ich ihn schwerverwundet auf dem Schlachtfeld — er starb in meinen Armen . .
Schwer atmete der Greis. Dann reichte er dem jungen Offizier die Hand. „Ich danke Ihnen, mein Herr," sagte et warm. „Wollen Sie uns die Ehre erweisen — wir hörten von dm letzten Augenblicken meines Sohnes — meine Tochter Germaine und ich — wir sind die Letzten unseres alten Geschlechtes — mein ältester Sohn fiel in SRetilo — mein