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«kttkekföhrNL T.BO Mk., monatlich 60 W, Mr MS» »artige Abonnenten mit dem betreff. Postausschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Psg.

N-lattonsdruck und Verlag der Buchdruckerei de» verein, eo. Waisenhauses in Hana«.

General-Anzeiger

Amililhes Organ für Statt- nn) FanLKreis Zanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Bonn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

ElnrSckungsgeSSHN

Die ^gespaltene Petttzeiir über deren Stettin 20 X^ im NeklamenteU die Zeile 45 Psg.

verantwort!. Nebakteur: T. Schrecker in Hanan,

Nr. 46 ?fernh»red)<M»W«ft Nr. 230. Donnerstag dtN 23 Februar

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Amtliches.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche.

Auf Grund der 88 18 und 20 des Reichsgesetzes, betref­fend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, und mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten wird der Teil II meiner landespolizeilichen Anordnung vom 5. Februar 1911 A III 550 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 6, Seite 45/6 hierdurch auf das aus den Fürstentümern Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe ein­geführte Klauenvieh ausgedehnt.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent­lichung in Kraft. Ihre Aufhebung wird erfolgen, sobald die Seuchengefahr beseitigt ist.

Gaffel den 11. Februar 1911.

rA III 671 Der Regierungspräsident.

y 924 Trafo. Bernstorff.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Es wird beabsichtigt, den hiesigen öffentlichen Arbeits­nachweis auch für die Vermittelung von Lehrstellen aller' Berufe kostenfrei nutzbar zu machen.

Wrr richten deshalb an alle Interessenten das Ersuchen, ihren Bedarf an Lehrlingen bei der städtischen Arbeitsver­mittelungsstelle Langstraße Nr. 41 hier anzumelden.

Ebenso werden Eltern und Vormünder ersucht, sich zur Erlangung von Lehrstellen der Vermittelungsstelle bedienen zu wollen, die Anmeldungen jederzeit gern entgegennimmt.

Hanau den 31. Oktober 1910. 1119

Der Magistrat.

Hild.

Zwangsversteigerung.

Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung der in Hanau belegenen, im Grundbuche von Hanau, Band 46, Blatt Nr. 2814, auf den Namen des Spezereihändlers Jean Martin Wilhelm Noth und dessen Ehefrau Marie geb. Hamel je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke wird aufgehoben.

Hanau den 17. Februar 1911. 4625

Königliches Amtsgericht, Abt. IL

Gefundene nnd verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 2 Schlüssel an einem Ring, 2 einzelne Schlüssel, 1 schwarzer Damen-Elacöhandschuh (linker), grau gefüttert, 1 gelbes Herrenportemonnaie ohne Inhalt.

Verloren: 1 schwarzes Kinderportemonnaie mit 2,10 Mark.

Entlaufen: 1 schwarzbrauner Dachshund.

Hanau den 23. Februar 1911.

Politische Rundschau.

Vom Kaiser. Es wurde bereits mitgeteilt, daß der Kaiser den Spruch des Ehrenrates gegen den Grafen Hans von Pfeil und Klein-Ellguth etwas gemildert hat, indem et dem Offizier, der aus dem Heer entfernt und des Rechtes die Uniform zu tragen, verlustig gesprochen wurde, den Titel Hauptmann a. D. beließ. Die jetzt bekannt gewor­denen Gründe, die den obersten Kriegsherrn dabei leiteten, legen für sein menschliches Empfinden beredtes Zeugnis ab. Der Ehrenrat hat nämlich als eine besonders schwere Verfehlung gegen die Standesehre einen Selbstmordversuch des Grafen Pfeil angesehen, weil er darin eine erhebliche Verletzung des Fahneneides erblickte. Der Kaiser hingegen steht auf dem Standpunkt, daß der Sebstmord eine Tat sei, die der Selbstmörder vor Gott und seinem Gewissen zu verant­worten habe, die aber weder gerichticher noch ehrengericht­licher Beurteilung unterliegen könne, wenn nicht besondere Umstände es erheischen; unbedingt aber gehe es zu weit, aus einem derartigen Schritt ein Verschulden wegen Bruchs des Fahneneides herleiten zu wollen.

Die Iren haben den Beschluß gefaßt, sich nicht an der englischen Krönungsfeier zu beteiligen.

Das ordentliche Kriegsbudget der Türkei für das kom­mende Finanzjahr beträgt 166,5 Millionen Mark.

Der Militäretat in der Budgetkommission.

Berlin, 22. Fcbr. Die Bübgelkommission bes Reichs­tag« befaßte sich weiter mit bem Antrag der Nationallibc- ralen auf Streichung von zwei Armec-Inspeknonen, vier Gouverneuren und fünf Kommandanten im Miiitârelat. Einem Zentrumsführer, der den Antrag als Wahlmanover MltidtatLüaL war wohl nicht acatniDärtia. dir 6u5rU»

rung darüber bereit« in den Vorjahren gepflogen wurde und daß gerade der Zentrumsführer Erzberger seinerzeit eine solche Anregung begrüßt hatte. Heute begründete ein national- liberaler Redner nochmals die Sachlage und nahm Kenntnis von den verlangten Erklärungen, die der Kriegsminister nun gegeben habe. Die Nationalliberalen zogen, ihren Antrag zurück. Der Kriegsminister dankte ihnen hierfür im Namen der Armee und bestätigt ihnen, daß sie sich jederzeit auf die Seile der Heeresverwaltung gestellt haben; er betont aber nochmals, wie bedenklich die Durchiührung des Antrags für die Interessen des Heeres wäre. Gegenüber dem Vertreter der Sozialdemokraten, der die Ueberflüssigkeit der Armee- Inspektionen besonders auch mit dem Hinweis auf ihre Be­setzung durch Prinzen begründen wollte, erklärte der Kriegs­minister, die Armee sei den Mitgliedern der regierenden Häuser dankbar dafür, daß sie sich in den Dienst der Armee stellten, obwohl sie verfassungsmäßig nicht dazu verpflichtet seien und daß sie dadurch den innigen Zusammenhang zwischen den regierenden Häusern und der Armee zum lebendigen Ausdruck brächten. Der Kriegsminister hob dann noch einmal wie gestern die Bedeutung der priuzlichen Heer­führer in den Kriegen 1866, 1870/71 hervor. Ein würltem- bergisches Mitglied des Zentrums nimmt dann den gestern von einem seiner Parteifreunde als Wahlmanöver bezeichneten Antrag der Nationalliberalen wieder auf, zieht ihn aber zurück, nachdem ein anderes württembergisches Zentrums- Mitglied, der Hauptwortführer in der Kommission, ihn scharf bekämpft hatte. Nunmehr wird der Antrag von der Volks- partei und den Sozialdemokraten ausgenommen und ver­treten. Der Kriegsminister verweist auf die Verhandlungen von 1908 und 1909, ist aber bereit zu nochmaliger Be­gründung der angefochtenen Stellen. Die Abstimmung er­gibt die Beibehaltung sämtlicher Stellen gegen Sozialdemo­kraten und Freisinnige. Zwei Nationalliberale enthielten sich.

Parlamentarisches.

mb. In der Schiffahrtsabgabenkommission beendete gestern der Wortführer der Volkspartci seinen in der letzten Sitzung nach mehrstündiger Dauer abgebrochenen Vortrag. Er versuchte den Nachweis, daß das von der Regierung vor- gelegte Material durchaus lückenhaft und nicht überall zu­treffend sei. Unter den Gründen gegen die Abgabe betonte er insbesondere auch die Besorgnis einer Benachteiligung der arbeitenden Bevölkerung in den Industrien an den Ober­läufer der Ströme; denn diese müßten bei ihrer ungünstigen Lage erhöhte Lasten tragen und würden sie auf die Löhne der Arbeiter abwälzen müssen, wenn sie konkurrenzfähig blei­ben sollen. Dann nahm Ministerialdirektor Peters von neuem daS Wort zu einer längeren Erwiderung, in der er besonders in der Frage der Reichsverfassung feinen bekannten Stand­punkt vertrat. Er schloß mit der Bitte, den Blick in die Zukunft zu richten und Mittel und Wege zu schaffen zum weiteren Ausbau der Wasserstraßen. Ein nationalliberaleS Kommissionsmitglied aus Sachsen sprach darauf gegen die Schiffahrtsabgaben. Er hält sie für durchaus verfehlt. Ob eine Verfassungsänderung notwendig sei, wolle er ganz dahin­gestellt fein lassen, eS komme auf die Mehrheit deS Reichs­tage« an. Aber daS Vorgehen Preußens müsse Mißtrauen erwecken. Der Redner bemerkt, er habe gehört, daß nun auch die Reichsregierung eine Verfassungsänderung für not­wendig halte. Die Bundesstaaten und ebenso auch Oester­reich wollten erst wissen, wie die Schiffahrtsabgaben aussehen; die Prüfung der einzelnen Paragraphen müsse jedenfalls vor­behalten werden. Der Redner erhebt grundsätzlichen Wider­spruch gegen die Einrichtung von Strombauverbänden, die er auch gar nicht für nötig hält. ES sei unmöglich, daS Gesetz für verschiedene Stromgebiete zu verschiedenen Zeiten einzuführen. Er äußert die Befürchtung, daß, wenn da» Gesetz fertig fei, für die Zustimmung Oesterreichs ein zu hoher Kaufpreis gezahlt werden müsse, daß dann daS Deusiche Reich werde bluten müssen. Der Redner richtet an die Re­gierung die Anfrage, ob die Festsetzung der Tarifsätze in die Hände der einzelstaatlichen Regierungen gelegt werden solle. Der RegiernngSvcrtreter behauptet, daß die Tarifhoheit den Emzelstaaien zustehe. Das sei allerdings bei den Eisen­bahnen der Fall, beweise aber für die Ströme nichts, dir staatliche Grenzen nicht kennen. Die TarifhoheitSfrage sei sehr wichtig, wenn sie den Einzelstaaten zustehe, so könne Preußen z. B. auf seinen Slromstrccken beli big Abgaben erheben. Werde einmal der Artikel 54 der Reichsversassung durchbrochen, so gebe eS allerlei Mittel, Schiffahrtsabgaben einzuführen. Der Redner erörtert das Verhältnis zwischen den Partikulierschiffen und Reedereien und sieht in den Be­stimmungen der Vorlage eine Schädigung des Mittelstandes und Kleinbetriebes. Die Nachprüfung der Denkschrift ergebe, daß deren Unterlagen in dieser Beziehung unzutreffend, die Angaben also falsch seien. Auch sonst widerspricht der Redner den Angaben deS von der Regierung vorgelegten Materials. Er empfiehlt Anträge, die die Namen der sächsischen nationalliberalen Abgeordneten Dr. Junck und Dr. Leim« truaeu. Danach lohen nur für sichtbare An­

AerntVfcdjaHidituf; Nr. 230 1911

lagen Abgaben erhoben werden, sonst könnten auch alle Der- waltungskosten in Anrechnung kommen und da fei ein Miß­trauen sehr berechtigt. Der Redner spricht sich in dieser Beziehung sehr scharf gegen die Vorlage aus. Der Begriff der Gebühr werde verlassen, wenn durch diese auch Vrr- waltungskosten, Strompolizei usw. einbezogen würden. Auch Kosten, die durch elementare Ereignisse entständen, dürften nicht in Form von Abgaben erhoben werden. Der Redner ältßert auch Mißtrauen gegen die Erklärung, daß der Güter­verkehr nicht gehemmt werden solle. In dem Uebereinkommen mit Baden und Bayern sei ein Satz stehen geblieben, der Anlaß zur Annahme gebe, daß der Güterverkehr der Regelung unterworfen werden solle. Der Redner steht daher der ganzen Sache mißtrauisch gegenüber und verlangt Garantien. Ministerialdirektor Dr. Peters erwidert. ES gehen noch weitere Anträge ein. Die Beratung wird am Freitag fortgesetzt.

mb. Die Eeschäftsordnungskommission des Abgeord­netenhauses beschäftigte sich am Dienstag mit dem Antrag« des Herrn v. Brandenstein, der darauf abzielt, diejenigen Bestimmungen der Geschäftsordnung, welche tatsächlich außer Anwendung gekommen sind, durch neue zu ersetzen. Der Antragsteller legte die Vorgeschichte des Antrags dar, der seiner eigensten Initiative entsprungen sei und keinen anderen Zweck verfolge, als den, Verschiedenheiten zwischen dem Wortlaut der Geschäftsordnung und der Uebung des Hauses zu beseitigen. Solche Verschiedenheiten beständen hauptsächlich hinsichtlich der Kommissionszuspmmensetzung und der Rednerliste. Von freikonservativer Seite wurde hierzu beantragt, eine Subkommission von fünf Mitgliedern zu wählen und sie mit der Prüfung der Fragen zu beauf­tragen, welche Vorschriften der Geschäftsordnung als un­vollständig, unklar oder veraltet einer Ergänzung oder Aenderung bedürfen, 2. inwieweit die Kommission nach Inhalt des hier erteilten Auftrages zur Erörterung dieser Ergänzungen oder Aenderungen zuständig ist. Der Nieder­setzung einer Subkommission wurde von keiner Seite wider­sprochen; wohl aber erhob sowohl das nationalliberale wie das fortschrittliche Mitglied Einspruch dagegen, daß die Kommission das ihr vom Plenum übertragene Mandat auf alles ausdehne, was alsunvollständig, unklar oder ver­altet" betrachtet werden könne; damit würde die Kommission ihre Kompetenz überschreiten. Der fteikonservativen An­regung für diesen Zweck eine Erweiterung des Auftrages vom Plenum nachzusuchen, widersprach die Linke ebenfalls, weil damit gerade jener Weg beschritten werden würde, welchen der Antragsteller nach seiner Erklärung nicht habe betreten wollen, denn dann könnte sehr leicht eine Verschär­fung der Bestimmungen und eine Antastung der Min­derheitsrechte herauskommen, die doch vermieden werden solle. Angesichts dieses Widerspruchs änderte das freikon­servative Kommissionsmitglied seinen ursprünglichen An. trag dahin, daß die Subkommission lediglich zu prüfen habe, welche Vorschriften der Geschäftsordnung als tatsächlich außer Anwendung gekommen, einer Ergänzung oder Aen- derung bedürfen". Nachdem so sestgestellt war, daß es sich lediglich um eine Ausgleichung zwischen der Praxis des Hauses und dem Wortlaut der Geschäftsordnung, nicht aber um irgendwelche Verschärfungen handeln soll, stimmte auch die Linke dem modifizierten Antrag zu, der damit zuletzt einstimmig angenommen wurde. In die Subkommission wurden die Abgeordneten v. Brandenstein (kons.), Viereck (freifonf.), von dem Hagen (Ztr.), Mathis (noth) und Dr. Pachnicke (Vp.) gewählt.

Hus aller Kielt.

Allerlei aus Bayern. Im GasthofeBum Löwen" in Lauingen kam Feuer aus, welches mit großer Schnelligkeit um sich griff und das ganze Gebäude mit angebauter Scheune vollständig einäscherte. Sechs Personen befanden sich noch im Gebäude, als die rechte Seite einstürzte. Dabei wurde dem Maurer Wittmann der rechte Fuß abgeschlagen, während der Knecht Braunmüller am Kopfe verletzt wurde. In entsetzlicher Lage befand sich der ELterführer Hördegen, welcher über eine halbe Stunde lang zwischen einer Eisen­stange und einem brennenden Dalken eingeklemmt war. Er konnte jedoch gerettet werden, doch wird an seinem Auf­kommen gezweifelt. Man vermutet, daß das Feuer durch Fahrlässigkeit entstanden ist, wahrscheinlich durch Leute, welche Vieh im Gasthofe eingestellt haben. Der Tag­löhner Valentin Zeller aus Burgberg bei Sonthofen glitt vorgestern abend auf der zu seiner Wohnung führenden Treppe aus und fiel so unglücklich, daß er den erlittenen inneren Verletzungen in der Nacht erlag. Vorgestern ist in Trostberg ein Zug auf einen leeren Wagen aufgefahren. Verletzungen von Reisenden kamen nicht vor. Die Maschine wurde leicht beschädigt. Betriebsstörungen traten nicht ein. Ihr 99. Geburtsfest konnte die im Jahre 1812 geborene, unter dem Namen »Wirtswad n' betonet« üéattwülatoditex