Erstes Matt.
SezuWEsr
DierkeljâhrUch 1.80 M, monatlich Bö Pfg., fSt SS» vârtige Abonnenten mit dem betreff. Postanffchlag. Sie einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei d« «rein. ev. Waisenhaus« in Hanau.
General-Anzeiger
MtlidjM Organ für Stabb nub Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn* und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Sie Sgespalten« Petitzeile oder deren MW« 20 M im ReklamenteU die Zeil» 46 Psg.
Verantwort!» Redakteur: T. SchreS«« in Kanan,
$L 117 Wernsprechanfchlutz Nr. 230.
Freitag den 19. Mai
^erusprechanschltts; Nr. 230
1911
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Die KMeMMn Et anßtt -.WnirltmSM 14 Seiten.
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Amtliches.
Stadtkreis Ran au.
Bekanntmachung.
Die Arbeiten zur Herstellung eines erhöhten Bürgersteiges in der Langstraße zwischen Rosen- und Hammer- straße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind ebenda bis zum Eröffnungstermin am Samstag den 27. d. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Angebote im Beisein etwa erschienener Anbieter erfolgt.
Hanau den 17. Mai 1911. 12209
Der Magistrat.
Dr. Eebeschus.
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 silbernes Vereinsabzeichen vom Fußballklub 93.
Verloren: 1 dunkelblauer Gürtel mit matt- goldener Schnalle.
Abhanden gekommen: 1 zweiräderiger Stoßkarren mit dem Namen Heinrich Stötter, Dienstmann.
Zugelaufen: 1 dunkelbraungestreifter deutscher Schäferhund.
Hanau den 19. Mai 1911.
PolitiTebe Run dich au.
Das deutsche Kronprinzenpaar ist gestern mittag in Petersburg eingetroffen.
Der Reichstag gelangte gestern in der zweiten Lesung der Reichsversicherungsordnung in wesentlich beschleunigtem Tempo bis zum Paragraphen 1211. Es bleiben noch 543 Paragraphen zu erledigen. (Den Bericht siehe in der Beilage.)
Der Entwurf eines englisch-amerikanischen Schiedsgerichtsvertrages ist in Washington veröffentlicht worden.
Obstruktionsszenen in der belgischen Kammer. In der Sitzung der belgischen Kammer am Mittwoch setzte die Obstruktion der Linken und Sozialisten gegen das Schulgesetz ein. Der liberale Deputierte von Namur, Hamburein, sprach die ganze Sitzung zum Etat des Ministeriums des Innern. Als er gegen fünf Uhr seine Rede abbrechen wollte, um sie am andern Tage fortzusetzen, brach ein unbeschreiblicher Lärm los. Die Saaldiener waren genötigt, Tätlichkeiten zu verhindern. Der Präsident mußte schließlich die Sitzung unterbrechen. Er ließ gleichzeitig die Tribünen, auch die Pressetribüne räumen. Nach einer halbstündigen Pause wurde die Sitzung wieder eröffnet, dagegen auf dringendes Verlangen der Linken bald wieder geschlossen, damit der Sprecher der liberalen Partei seine Rede am Donnerstag fortsetzen kann.
Parlamentarisches.
mb. Biehsertchettgesetz. In der gestrigen Sitzung der Kommission de? Abgeordnetenhauses zur Beratung des Em- führungsgesetzes zum Reichsviehseuchengesetz wurden die §§ 3 bis einschließlich 11 der Beratung und Beschlußfassung unterworfen. § 3 wurde angenommen mit einem Anträge des Zentrums, nach dem die auf Grund des Ausführungsgesetzes zu treffenden Anordnungen gegenüber dem unmittelbar Beteiligten auch durch mündliche Bekanntgabe Kraft erhalten solle, mit der Maßgabe, daß diese Anordnungen jedoch auf Verlangen schriftlich nachgeholt werden müssen. Zur Annahme gelangte der § 4 in der Fassung der Vorlage, unter Ablehnung eines fortschrittlichen Antrages, der darauf ab- jielte, gegen Anordnungen auf Grund des Viehseuchengesetzes und des gegenwärtigen' Gesetzes, sowie von Ausführungsbestimmungen auch die Klage im Verwaltungsstrcitverfahren einzuführen. Die §§ 5, 6, 7 und 8 wurden gleichfalls in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, unter Ablehnung des von nationalliberaler und volksparteilicher Seite unterstützten Antrages die Entschädigungspflicht auch auf Maulesel, Schweine, Ziegen und Schafe zu erstrecken. Zur Annahme gelangte ein konservativer Antrag zu §5, nach dem die Ent- schadigungenzu gewähren sind.auchiürdiean der Maul- u.Klauen
seuche gefallenen über 6 Monate alten Tiere und ebenso der Antrag zu § 6, nach dem die Entschädigung für die an der Maul- und Klauenseuche gefallenen über 6 Monate alten Tiere, die Hälfte des gemeinen Wertes betragen soll; worauf die aus Privatverträgen zahlbare Versicherungssumme zum vollen Betrage angerechnet werden soll. Bei § 9, der die Entschädigungspflicht der Provinzialverbände und des Staates regelt, war von volksparteilicher Seite der Antrag gestellt, die Entschädigung, die die Provinzialverbände nach der Vorlage entrichten sollen, herabzusetzen auf •/* statt des Gesamtbetrages, V3 statt der Hälfte und */» statt ’/s hinsichtlich der verschiedenen Krankheiten. Dieser Antrag wurde hinsichtlich der Beträge von s/< und ’/s mit großer Majorität abgelehnt. Ebenso wurde der Antrag für die aus Anlaß der Maul- und Klauenseuche getöteten und mit dieser Seuche behafteten, sowie für die an dieser Seuche gefallenen Tiere, die Entschädigungspflicht für die Provinzialverbände auf V« festzusetzen, statt der Hälfte in der Regierungsvorlage, der sich mit einem nationalliberalen Antrag deckte gegen eine erhebliche Minorität abgelehnt, dagegen gelangte zur Annahme ein konservativer Antrag, der die Entschädigungspflicht der Provinzen zur Hälfte ausdehnte auf die an der Maul- und Klauenseuche gefallenen über 6 Monate alten Tiere. § 10 wurde in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, ebenso § 11 unter Zustimmung zu einem nationalliberalen Antrag, nach dem die Beiträge nicht nur von den Besitzern von Einhufern, von Rindvieh, sondern allgemein von Klauenviehbesitzern erhoben werden können, also auch von den Besitzern von Schweinen, Schafen und Ziegen. Von volksparteilicher Seite war zum § 9 eine Resolution beantragt, durch die die Staatsregierung ersucht wird, in den nächstjährigen Etat Mittel bereit zu stellen, zum Zweck der Gewährung von Beihilfen an solche Tierbesitzer, welche durch veterinärpolzeiliche Sperrmaßregeln, namentlich in Grenzbezirken in ihrer-Lxistenz bedroht sind. Es wurde beschlossen, diese Resolution beim § 23 zu beraten und über sie erst am Schluffe der Gesamtberatung abzustimmen. — Nächste Sitzung Freitag.
Hus Hanau Stadt und Eand.
Ka»an, 19. Mai.
WnW Sitzung der Stadtverordneten-VersuMinng
vom 18. Mai 1911.
Anwesend die Herren: Vorsteher-Stellverireier Schroeter; Backes, Bernges, Beyer, Birkner, Brüning,'Craß, Daßbach, Fischer, Franz, Dr. Hoffmann, Honsen, Koburger, Dr. Küch, Loßberger, Lückhardt, Müller, Ohl, Schreiber, Schwabe, Sommer, Spatz, Stephan, Slübing und Dr. Wagner.
Vom Magistrat: ^Oberbürgermeister Dr. Gebeschus und Bürgermeister Hild.
Magistrats-Ergänzungswahl.
An Stelle des aus Gesundheitsrücksichten von seinem Posten als Beigeordneter zurückgetretenen Herrn Georg Bode wurde Herr Cigarrenfabrikant Karl Kehl jun. mit iß von 26 abgegebenen Stimmen zum Mitglied des Magistrats gewählt. 6 Stimmen entfielen auf Herrn Carl Craß, 1 auf Herrn Spatz, 3 Stimmzettel waren weiß abgegeben worden. Vermietung von Räumen im alten Landgerichtsgebäude an die Hanauer Ortskrankenkasse.
Die Ortskrankenkasse für den Stadtkreis Hanau hat unter dem 9. Dezember 1910 die Anfrage an den Magistrat gerichtet, ob derselbe den an der Ecke der Blachierestraße und des Grünen Wegs gelegenen Bauplatz von ungefähr 350 Quadratmeter Flächeninhalt zum Zwecke der Erbauung eines eigenen Verwaltungsgebäudes abtreten wolle. Die Krankenkasse bat dabei auch um Vergünstigung bezgl. des Preises. Bei den Verhandlungen, die nunmehr stattfanden, wurde der Ortskrankenkasse das voraussichtlich am 1. Juli freiwerdende Landgerichtsgebäude als für ihre Zwecke geeignet, angeboten. Die Krankenkasse ließ das Gebäude besichtigen und einen Kostenanschlag aufstellen, wonach mit einem Kostenaufwands von 22 000 Mk. genügende Kassen- und Verwaltungsräume in dem der katholischen Kirche zunächst gelegenen Teil des Erdgeschosses des Landgerichtsgebäudes beschafft werden können. Die Kasse wünscht die Räumlichkeiten im Erdgeschoß des Flügels, in dem heute das Schöffengericht sich befindet und der im Hauptgebäude, nach dem Platz an der katholischen Kirche und dem Bangert zu anschließenden zwei Räume. Der Mietspreis wurde von dem Magistrat zunächst so festgesetzt, daß für die Räume eine Miete von 1000 Mark und außerdem eine Verzinsung der Umbaukosten mit 6 Prozent verlangt wurde. Die Kasse wünschte aber mit einer bestimmten Miete zu rechnen, deshalb beschloß der Magistrat, auf Empfehlung der Baukommission, die Vermietung der fraglichen Räume unter Uebernahme der Umbaukosten für den Jahresbetrag von 2000 Mk. — Nach einem Beschluß der Baukommission soll der Ortskrankenkasse mitgeteilt werden, daß der geforderte Mietspreis von 2000 Mk. sich nur auf die im Schreiben vom 11. Januar 1911 beschriebenen Räume bezieht und daß für Ucberlassung der neben den Kassenräumen gelegenen Wohnung weitere 600 Mk. jährlich« Miete gefordert werden.
Stadtv. Dr. Wagner führt aus, baß man der Kaffe doch mehr entgegenkommen solle, da eS sich um ein Institut handle, von dem die Stadt große Vorteile und Nutzen habe. Redner bittet, den Magistratsantrag abzulehnen und beantragt, der Kaffe die Bureauräume neben einer Wohnung von 2—3 Zimmern und Küche zum Preis« von 2000 Mark zu vermieten. — Warm befürwortet Stadtv. Bernges die Vorlage. — Oberbürgermeister Dr. Gebeschus erklärt, daß bei den Verhandlungen keim Rede davon gewesen s«i, daß in dem Mietpreis von 2000 Mark die neben den Kaffenräumen gelegenen Wohnräum« einbegriffen seien, eS handle sich hier um Räume, die 5—600 Mark Miete ein* brächten und die man der Kaffe kostenfrei zu überlassen keine Veranlassung habe. Man solle sich nicht auf einen niebrigeren Mietpreis entlassen, solange man nicht die Kosten des Umbaues kenne. — Stadtv. Schwabe: Der Mietroert, nach dem Quadrat-Inhalt berechnet, ist ein sehr niedriger; wenn sich die Kasse ein eigenes Haus erbaut hätte, würd« sie wesentlich höhere Mietpreise aufzubringen haben, ich bitte daher, dem MagistratSantrag zuzustimmen. Bei einer evtl. Vermietung der Wohnung wird ber Kaff« soviel wi« möglich entgegengekommen werden. — Die nun erfolgte Abstimmung ergab Annahme des Magistratsantrags, für den Antrag Dr. Wagner stimmten nur die Sozialdemokraten.
Vorschlag der Wetterauischen Gesellschaft bet r. Uebernahme ihresMuseums und ihrer Bibliothek durch die Stadt.
Beschluß des Magistrats: Zum Zwecke der Beratung bei Vorschlages der Wetterauischen Gesellschaft wird eine gemischte Kommission eingesetzt. In diese Kommission »erben seitens des Magistrats gewählt die Stadträte Alberti, Dr. Eisenach, Holzinger, König, Dr. Lucanus und Nicolay; außerdem soll der Stadtschulinspektor Hahne der Kommission angehören. Begründung: Der Vorstand der Wetterauischen Gesellschaft hat folgendes Schreiben an den Magistrat gerichtet: „Als im Jahre 1908 die Wetterauische Gesellschaft ihr hundertjähriges Bestehen feierte, war der Eindruck bei den Festgästen wohl ganz allgemein der, daß die Räume, die der Gesellschaft für ihre Sammlungen zur Verfügung stehen, völlig ungenügend find und eine zweckentsprechende Verwertung der Sammlungen als Bildungsmittel für Schüler und Erwachsene nicht zulassen. Diese Ueberzeugung fand offenen Ausdruck in den Worten, welche Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus bei dem Festakte sprach. Er forderte, die Räume müßten so umgestaltet werden, daß ganze Schul- klaffen sich darin aufhalten könnten, daß die wertvollen Sammlungen, dem Anschauungsunterricht, der besten Unterrichtsmethode, zugänglich gemacht werden könnten. Er wisse wohl, derartige Ziele seien mit den Mitteln der Gesellschaft nicht zu erreichen; aber die Ziele müßten rrreicht, die Mittrl dazu müßten aufgebracht werden. Diese Wort« gaben den Ansichten Ausdruck, die der Vorstand der Gesellschaft von Jahr zu Jahr dringender als unabweisbare Notwendigkeit empfunden hat. Im letzten Jahresberichte von 1910 wurde daher die Hoffnung ausgesprochen, es möge gelingen, die Sammlungen in größeren Räumen unterzubringen, um so bie große Menge der Stücke, die teils in Schränken oder unausgepackt in Kisten aufbewahrt werden, teils durch zu enge Zusammendrängung für den naturkundlichen Anschauungsunterricht unverwendbar werden, nutzbar zu machen. Es mußte daher für den Vorstand naheliegen, sich nach der Möglichkeit umzusehen, erweiterte Räume anstelle der jetzigen zu gewinnen. Diese Möglichkeit ist durch den Uebergang des bisherigen Landgerichtsgebäudes in den Besitz ber Stadt geboten. Dieses Gebäude hat eine für ein Museum besonders günstige, zentrale Lage. Es enthält in seinem Schwurgerichtssaal einen sehr geeigneten Borlesungsraum, in dem angebauten Gefängnis Raum genug zur Unterbringung der geplanten Zen- tralbibliothek, ferner Räume zü Lesezimmern, zu wissenschaftlichen Arbeiten und für die Verwaltung" der Bücherei. Es bwtet sich also eine Gelegenheit zur Schaffung eines geräumigen, für Unterrichtszwecke ausreichenden und vorzüglich gelegenen Museums in der notwendigen Verbindung mit einer großen Bibliothek, wie sie sicherlich nicht wiederkehren wird. Der Vorstand der Wetterauischen. Gesellschaft ist sich nun wohl. bewußt, daß er mit der Bitte, die Stadt möge diese Räume für den gedachten Zweck zur Verfügung stellen, ein großes Opfer verlangen würde, zumal der Umbau und die Ausstattung noch erhebliche Kosten verursachen werden. Er hält es aber für seine Pflicht, seinerseits alles zu tun, was. geeignet ist, den Zweck des Museums, eine Volksbildungsstätte zu sein, zu fördern. Er konnte dabei sich der Erkenntnis nicht verschließen, daß auch im Fall« der Gewährung seine Mittel nicht auSreichen würden, um die Ausgestaltung und Unterhaltung dieses erweiterten Museums zu bestreiten, daß es vielmehr nötig sei, die Lasten der Museums-Unterhaltung auf breitere Schultern zu l«ar».