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General-Anzeiger
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verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Derantwortl. Redakteur: <L> Schrecker tu Ham»
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Amtliches.
Landkreis Hanau.
Wegen Vornahme von Chaussierungsarbeiten wird der Landweg von Ravolzhausen nach Hüttengesäß bis zum 15. Februar d. J. für Lastfuhrwerke jeglicher Art polizeilich gesperrt.
Hanau den 17. Januar 1911. V. 265
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur. __
Bekanntmachung.
Am Donnerstag den 19. d. M., vormittags 9 Ugr, findet im unteren Saale des Neustädter Rathauses, Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt.
Hanau den 16. Januar 1911.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts. Hild.
Steckbrief.
Gegen den unten Beschriebenen ist die Untersuchungshaft wegen schwerer Urkundenfälschung und Unterschlagung begangen in Frankfurt a. M. im Jahre 1910 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Eerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten 4 I Nr. 1127/10 sofort Mitteilung zu machen. Personbeschreibung:
Familienname: Gunkel,
Vornamen: Friedrich Wilhelm,
Stand und Gewerbe: Eisenbahnhilfsarbeiter, Geboren am 28. Februar 1889 zu Weißkirchen (Kreis
Obertaunus).
Frankfurt a. M. den 6. Januar 1911.
___Der Königliche Erste Staatsanwalt.__
Zugelaufen: 1 Schaf, weiß mit schwarzem Kopf.
Empfangnahme bei Dampfziegelei Kärcher, Bruchköbel.
1589 Bürgermeisteramt Roßdorf.
Vicrzig Jahre Kaiser lind Reich.
Der 18. Januar weckt das Vollbeivußtsein innerer vaterländischen Ehre, Macht und Größe. Kaiser und Reich erstanden vor vier Jahrzehnten an diesem Tage. An dem Gedenktage der Errichtung deS preußischen KönigiuiiiS ward in Versailles, in Ludwigs des Vierzehnte», des Sonnenkönigs, Prunkschlosst, im Herzen des zu Boden geworfenen Erbfeindes, König Wilhelm von Preußen zum Deutschen Kaiser ausgerusen. Der allen Kyffhäuser Sage Sehnen war gestillt, a!s im sranzösischcn Königsschlosse zum ersten Mal der Kaiserruf ertönte, das Kaiserhoch aus dem Munde deS Großherzogs von Baden. Nach 600 Jahren war Kaiser Notbart anS seinem Schlafe erwacht und verscheucht der Nabenschwarm, der so lange unheilkündend den Kysfhâuser- berg umkrächzt hatte. Wie von eines Goltesivundeis Walten wurde damals daS beutle Gemüt ergriffen, als der erste Kaisergruß Alldenljchlands Gauen durchbrauste. „ES kommt wie versengende Juniglut", so sang in jenen Tagen ein Dichter, „wie hoch aufbrandende Wogen! Wie olympischer Wein, der im Sturme daâ Blut in die fiebernde Schläfe gezogen! Scharf klingls, als schlüge tonenben Streichs ein Schwert durch zerstiebende Reiser. — DasVolk und die Fürsten des Deutschen Reichs, sie haben gekürt einen Kaiser I"
Fest gewurzelt in unser Dasein, in unser Sinnen und Trachten, sind heute das Kaiierlum und die staalliche deutsche Einheit. Fleisch und Blut geworden ist in vierzig Jahren das Besitztum von Kaiser und Reich wie etwas Unveräußerliches, Sclbstvcrstäudlichcs, das nie anders gewesen ist, nie anderâ hâlle sein können. Was aber ehedem die Errungcnschasle» des 18. Januar 1871 bedeutete», faßte damals der Festprediger der Kaijerstunde von Versailles in die denkwürdigen Worte: „Was unsere Väter in der Erhebung der Besreiungslämpft sich ersehnt haben, wofür die denlsche Jugend in edler Begeisterung geschwärmt, ivaâ die Sänger jener Tage in immer neuen Weisen umsonst gesungen, waS die Lieder und Sagen unseres Volkes nur als einen fernen Traum uns verkündet haben, wir sehen es heute zur Witk- lichkcU geworden".
Diese Wirklichkeit, die unseres Heeres Tapferkeit unter Führung großer Männer ohnegleichen bereitet hat, die Wirklichkeit von Kaiser und Reich bildet die Voraussetzung, die Grundlage dessen, was wir in der Friedensarbeit der letzten vierzig Jahre geschaffen haben. Kaiser und Reich sind ein Kapital, daS »»ecmeßliche Zinsen getragen Hal, daS Dieb fällig gewachsen ist, das ungeahnte Erfolge gebracht Hal. Keinen Abschnill unserer Geschichte zuvor hat eâ gegeben, m dem sich deutsche Volkskrast, deutscher Tatendrang voller entfaltet hätte, als seit dem Kaisertage von Versailles. Eine Weltmacht find wir geworden, an Ansehen und Einfluß, »m Handel und Wandei, durch unseren wirtschaftlichen Wett- bewerb auf dem Weltmarkt, durch unseici! Koloma.besitz, durch unsere Flotten, die daS Weltmeer durchfurchen. In 6« sozialen Fürsorge, in WohljahrlSciurichtungen jur die
Dienstag den 17. Januar
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breiten Volksschichten, stehen wir allen gesitteten Völkern weit voran, als leuchtendes Vorbild,
Was wären wir heule ohne Kaiser und Reich? Ungelöst, ohne Antwort wäre dann noch immer des Dichters Frage: „Was ist des Deutschen Vaterland ?" Weit zurückgeblieben hinter den anderen Groystaaten und Weltmächten wäre dann Deutschland. Wer weiß, ob es dann nicht wieder geworden wäre wie einst in der Zeit Wielands, eines der Großen aus der Weimarer Blüte der deutschen Dichtung, der sich nicht entsinnen konnte, daß er in seiner Jugend das Wort „deutsch" jemals ehrenhalber habe ausspreche» hören! Ohne Kaiser und Reich: welch klägliche Rolle spielten wir dann im Rate der Großmächte! 15 Jahre vor dem 18. Januar 1871 war der preußische Set treter in Paris nur nachträglich, und zwar nur aus Höflichkeit und Mitleid, zu der Uulcr- zeichuuug des Vertrages, der den Krimkrieg beschloß, einge- laden worden.
Zu den vierzig Jahren Kaiser und Reich hat vor allem die deutsche Tapferkeit den Grund gelegt. Darum spricht heute die Erinuerung die Mahnung, die Mannestugend der geschulten Tapferkeit nicht rosten zu lassen, die Mannhaftigkeit zu üben und zu pflegen, die in Zucht und Treue das Schwert zu führen vermag. Wird diese Mahnung befolgt, so dürfen wir hellen Auges und getrosten Sinnes in die Zukunft flauen. Nur der Geist der einmütigen, wassen- tüchtigen KampfeSfreudigkeit, der vor vierzig Jahren uns Kaiser und Reich gewonnen hat, wird uns schützen und schirmen vor innerer wie äußerer Gefahr, wird uns bewahren, daß wir wcht in trägen Genuß ruhmvoller Vergangenheit versinken, wird uns segnen, wird uns stark erhalten in der Freude am Vaterland« und im tapferen Manneswillen für Kaiser und Reich.
Hus Hanau Stadt und Lanä.
Hana«, 17. Januar.
* Der Kircheneinsturz in Großauheim vor der Hanauer Strafkammer. Im benachbarten Großauheim wurde im Jahre 1909/10 der Neubau der evangelischen Kirche errichtet. Auf Grund einer im Ministerium der öffentlichen Arbeiten angefertigten Skizze war zunächst dem Königl. Kreis- Lauinspektor Baurat Herrn Becker in Hanau der Auftrag erteilt worden, die erforderlichen Bauzeichnungen aus« zuarbeiten. Nach Genehmigung des vorgelegten Projektes durch die Regierung wurde zwischen dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde in Großauheim als Bauherrn und Herrn Vaurat Becker als Beauftragten der Kgl. Regierung einerseits und dem Bauunternehmer Adolf Vetter in Großauheim anderseits ein am 17. September 1909 genehmigter Vertrag abgeschlossen, wonach Vetter die Ausführung der Erd-, Maurer-, Asphalt- und Stakerarbeiten einschließlich Lieferung des Materials mit Ausnahme des Cements übertragen wurde. Der Dau wurde im August 1909 begonnen und war bis zum 8. Februar v. I. schon ziemlich weit gefördert. An diesem Nachmittag stürzte die östliche Giebelwand, an der 5 Maurer auf dem Gerüst damit beschäftigt waren, den Schlußstein aufzusetzen, in sich zusammen, die Maurer mit in die Tiefe reißend. Trotz sofort unternommener Rettungsversuche gelang es nicht, alle in die Tiefe Gestürzten lebend zu bergen. Der 31jährige Maurer Konrad Schneider aus Langenselbold, Vater von 3 Kindern, war durch hcrabfallende Steinmassen so unglücklich getroffen worden, daß der Tod schon eingetreten war, als man ihn unter dem Trümmerhaufen hervorzog. Auch der verheiratete 32 Jahre alte Maurer Friedrich Ungermann aus Langenselbold war so schwer verletzt worden, daß er kurze Zeit nach seiner Einlieferung in das St. Vincenz- krankenhaus verstarb. Schwer verletzt wurde auch am Kopf und an den Beinen der 22jährige Maurer Ed. Schilling aus Altenmittlau, welcher heute, nach fast einem Jahre, noch nicht in der Lage ist, in feinem Berufe wieder zu arbeiten. Der vierte Abgestürzts, der Taglöhner Friedrich Rack aus Langenselbold, der Verletzungen an den Beinen erlitten hatte, mußte zwar auch das Krankenhaus aufsuchen, konnte aber nach 19tägiger Behandlung in demselben als geheilt entlassen werden, während der fünfte auf dem Gerüst beschäftigte Maurer Heinrich Schäfer aus Langenselbold sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte. Wegen dieses Unglücks hatten sich gestern der Bauunternehmer Adolf Vetter aus Großauheim und der Maurer- parlier Joh. Kaus aus Langenselbold, welcher Vetter in der Ausführung und Beaufsichtigung der Maurerarbeiten zur Seite stand, vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten. Die Anklage legte ihnen zur Last, 1. bei Ausführung des Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst gehandelt zu haben, so daß hieraus Gefahr für andere entstand, und durch dieselbe Handlung zugleich auch 2. durch Fahrlässigkeit den Tod der Maurer Konrad Schneider und Friedrich Ungermann und 3. eine Körperverletzung der Arbeiter Eduard Schilling und Friedrich Rack verursacht zu haben und zwar zu 2. und 8. indem sie die
Aerrlsprecha«schl«st Nr. 230 1911
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Aufmerksamkeit außer Acht ließen, zu der sie vermöge ihres Berufes und Gewerbes besonders verpflichtet waren. In den Verdingungsunterlagen hatte sich Vetter verpflichtet, das Mauerwerk in festen, lagerhaften Sandbruchsteinen in regelmäßigem Verbände mit einer entsprechenden Anzahl durchgehenden, bezw. tiefeingreifenden Bindern mit wag- recht durchlaufenden Fugen herzustellen. Diesen Vorschriften soll Vetter nach der Anklageschrift nicht nachgekommen fein und das Giebelmauerwerk in nicht ordnungsgemäßer Weise in zwei Schalen, die ohne Verbindung miteinander waren, hochgeführt haben. Vetter, hierauf vom Vorsitzenden befragt,erklärte, sich keiner Schuld bewußt zu sein, er habe das Mauerwerk gut und handwerksgemäß ausführen lassen und die Binder soweit verwendet, als cs die Mauerstärke zuließ. Zu bemerken ist hier, daß man bei dem Bau der Kirche zur Verwendung von Bruchsteinmaterial gegriffen hat, da dasselbe billiger ist, als Backsteinmauerwerk. Die Ursache an dem Zusammensturz schiebt Vetter der unglücklichen Konstruktion der in den Giebel eingebauten Rosette zu, deren überbindender Mauerbogen durch die ganze Mauerstärke hätte greifen müssen, in der zur Ausführung gekommenen Konstruktion aber der auf ihm ruhenden Last des oberen Giebelmauerwerks keinen genügenden Widerstand zu leisten vermochte. Als Grund des Unglücks führt er weiter die schlechten Witterungsverhältnisie an, durch welche der verwendete Mörtel nicht in der Lage war, genügend abzubinden resp, rasch genug zu erhärten. Diesen Ausführungen schließt sich der Mitangeklagte Maurerparlier im wesentlichen an. Die sämtlichen als Zeugen vernommenen Maurer sagen aus, die Maurerarbeiten gewissenhaft ausgeführt zu haben, da es ihnen wohl bekannt sei, daß auf die Herstellung hoher Vruchsteinmauern ganz besondere Sorgfalt verwendet werden müsse. Solide Arbeit zu liefern seien sie auch ihrer persönlich.» Sicherheit schuldig gewesen, da sie auf den von ihnen erbauten Mauern doch selbst zu hantieren gezwungen wären und durch Lieferung unvollständiger Arbeit in erster Linie sich selbst in Gefahr gebracht hätten. Der als Zeuge vernommene Aufsichtsbeamte der Hessen-Nassauischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft, Stadtbaurat a. D. Satorius- Frankfurt gibt an, daß das Giebelmauerwerk gut ausgeführt worden sei. Die Schuld an dem Zusammensturz mißt er der feuchten Witterung bei, während welcher der Mörtel, dem Zementzusatz zur Erhärtung fehlte, nicht hätte abbinden können. Architekt Ereifzu aus Mainz, welcher die Bauleitung der im Jahre 1905 in Großauheim von Vetter erbauten katholischen Kirche führte, stellt diesem das Zeugnis eines gewissenhaft arbeitenden Unternehmers aus. Der beste Beleg, der für die Sorgfältigkeit spreche, mit der die Arbeit dieses Baues ausgeführt worden sei, sei der, daß bis heute an demselben noch keinerlei Mängel zutage getreten seien. Daß Better und mit ihm seine Untergebenen bemüht waren, auch an der evangelischen Kirche eine gute Arbeit zu liefern, geht auch aus dem Mischungsverhältnis des Mörtels hervor, welcher nach den vorgenommenen Untersuchungen durchschnittlich 1 Teil Kalk und 2,75 Teile Sand enthielt, also besser war, als er verlangt wurde und in der Regel verwandt wird. Der als Sachverständige vernommene Königliche Regierungs- baumeister Bode resümierte sein abgegebenes Gut- achlen dahin, daß nicht die Rosette die Ursache des Einsturzes herbeigeführt habe, diese sei nur der unschuldige Gegenstand, der herunterpurzelte, weil das Bruchsteinmauerwerk etwas nachlässig hcrgestellt worden war. Hierauf, im Zusammenhang mit der schlechten Witterung, führt der Sachverständige auch das Unglück zurück. Diesem Gutachten schließt sich der zweite Sachverständige, der Regierungs- und Geheime Baurat Waldhausen-Cassel, an. Der Sachverständige führt weiter aus, davon überzeugt zu sein, daß Vetter die Absicht hatte, gut zu bauen und keineswegs darauf ausgegangen ist, schlechte Arbeit zu liefern und zum Schaden des Baues Ersparnisse zu mache.n Auf eine Frage des Vorsitzenden, ob die zutage getretenen Mängel an dem Mauerwerk auf ein Verschulden der beiden Angeklagten zurückzuführen seien,erklärten beide Sachverständige, daß eine Kontrolle, wie sie verlangt werden müsse, nicht durchführbar sei, und ein direktes Verschulden die Angeklagten nicht treffe. Der weitere Sachverständige, Herr Architcft I. W. Wörner, führte den Giebeleinsturz auf die mangelhafte Konstruktion der Rosette und den zur Verwendung gekommenen Kalkmörtel, mit dem man in solcher Jahreszeit Bruchsteinmauerwerk nicht aufführe, zurück. Im übrigen sei das Mauerwerk so ausgeführt worden, wie es mit Bruchsteinmaterial herzustellen war. Diesem Gutachten trat der vierte Sachverständige, Herr Bauunternehmer I. Sern« ges, bei. Der Staatsanwalt beantragte gegen jeden der Angeklagten 3 Monate Gefängnis, der Verteidiger Freisprechung. Das Urteil lautete auf Freisprechung, das Gericht vermochte nicht festzustellen, daß die Angeklagten wider die allgemeinen Regeln der Baukunst verstechen, dezw.
1 ihre Schuldigkeit nicht getan hätten und auf was das Unglück zurückzuführen ist.