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General-Anzeiger

AMlh» ClM fit Stabt- and faabkrtia Kram.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Elnrückungsgebiihri

Vi« Sgespâltenr Petitzeil« oder der« Raum W PsA im Aeklameutrtl bU Seile 43 Pf»

verantwort!, Redakteur: S. Schrecke« ta Ham».

Nr. 189 Uernsprechanschlitst Nr. 230.

Dienstag den 15. August

F-rttsprechanschlitsr Nr. 230 1911

Hierzu Amtliche Beilage Nr. 6".

Amtliches.

Stadtkreis Ranau.

In Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 7. d. M.

P. 8169 mache ich darauf aufmerksam, daß die Unter­suchungen für das auf dem Landwege aus dem Großherzog- tum Hessen (Mainbrücke), sowie für das aus Bayern ein­geführte, für den hiesigen Schlachthof bestimmte Schlacht­vieh, endlich für die aus dem Schlachtviehhof in Frank­furt a. M. unmittelbar mittels Wagens auf dem Landwege nach dem hiesigen Schlachthofe gehenden Schweine- und Kleinviehtransporte in der für den Stadtkreis Hanau in dem hiesigen Schlachtviehhof errichteten Untersuchungsstelle nur für die Dauer der Beurlaubung des Kreistierarztes Wittlinger durch den diensttuenden Schlachthoftierarzt aus- geführt werden.

Hanau den 14. August 1911. P. 8169

Königliche Polizeidirektion.

J. B.: Karbe.

Bekanntmachung.

Zm Anschluß an die unter dem 22. v. Mts. in Nr. 169 desHanauer Anzeigers" erlassene Bekanntmachung, be­treffend die Untersuchung von eingeführtem Klauenvieh, weise ich darauf hin, daß der Schlachthof Hanau als weitere Untersuchungsstelle bestimmt ist und zwar für das auf dem Landwege aus dem Großherzogtum Hessen (Mainbröcke) sowie das aus Bayern eingeführte, für den hiesigen Schlacht­hof bestimmte Schlachtvieh, endlich für die aus dem Schlacht­viehhof in Frankfurt a. M. unmittelbar mittels Wagens auf dem Landwege nach dem hiesigen Schlachthofe gehenden Schweine- und Kleinviehtransporte. Mit der Ausführung der fraglichen Untersuchungen ist der jeweilige diensttuende Echlachthoftierarzt beauftragt.

Hanau den 7. August 1911. P. 8169

Königliche Polizeidirektion.

3. B.: Karbe.

In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 19. Sep­tember v. Js. wird hiermit auf Grund des § 5 Abs. 1 des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 nach Anhörung des Magistrats als Träger des hiesigen öffentlichen Ar­beitsnachweises, der Stellenvermittler und der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die den Stellenver­mittlern zukommenden Gebühren eine Eesamttaxe von

Das Bild als Retter.

Historische Novellette von F. Roderburg.

Als im Winter 1792 Dumouriez an der Spitze des fran­zösischen Revolutionsheeres sich in der Nähe von Aja der holländischen Flotte, die im Eise festgehalten worden war, bemächtigt hatte, zog er in Amsterdam ein und schlug hier sein Hauptquartier auf.

Amsterdam war schon damals eine fröhliche Stadt und hatte eine große Anzahl reicher Bürger, welche nur die Gelegenheit suchten, sich auf jede Weise zu unterhalten, und in der Veranstaltung von Bällen, Festlichkeiten und son­stigen Vergnügungen wetteiferten.

Bekanntlich sind in Holland, wie überhaupt in einem großen Teile der nordeuropäischen Länder, die Konditoreien der Sammelpunkt der besseren Gesellschaft, und es gehört zum guten Ton, sich hier alltäglich zusammenzufinden.

Unter den Konditoreien Amsterdams war die eines Franzosen mit Namen Rameau ganz besonders besucht, nicht allein wegen der Güte seiner Ware und seiner Höflichkeit, sondern auch wegen der hübschen Kellnerinnnen, die er in seinem Dienste hatte.

Die Ankunft des Revolutionsheeres tat dem fröhlichen Leben keinerlei Abbruch, denn die französischen Offiziere hatten nicht weniger Verständnis für eine gut besetzte Tafel und angenehme Gesellschaft. Bälle und Festlichkeiten wie­derholten sich in der Konditorei in immer schnellerer Folge, und die einzige Veränderung war die, daß die Zahl der Teilnehmer eine größere war.

Unter den Kellnerinnen Rameaus zeichneten sich be­sonders zwei durch außergewöhnliche Schönheit aus. Die eine war groß, hatte dunkelbraunes Haar, schwarze Augen, eine sammctähnlichen Teint und war, wie man sagt, etwas ungebunden; die andere, vor kurzem erst eingetreten, war blond, mit blauen Auaen und einem außerordentlich zarten

4 Mark" festgesetzt.

Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Ver­trag infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt. Haben beide Teile diese Tätigkeit in Anspruch genommen, so ist die Gebühr von dem Arbeitgeber und dem Arbeit­nehmer je zur Hälfte zu zahlen; eine entgegenstehende Ver­einbarung zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist nichtig.

Neben diesen Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art nicht erhoben werden. Die Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit gefordert werden, als sie auf Verlangen und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen sind.

Die Stellenvermittler sind verpflichtet, den Stellensuchen­den vor Abschluß des Vermittlungsgeschäfts die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzuteilen. Die Taxe ist in den Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen.

Hanau den 8. August 1911. P. 7883

Königliche Polizeidirektion.

I. D.: Karbe.

Eandhreis Banau»

Mit Bezug auf meine Kreisblattbekanntmachung vom 3. Mai d. I. V. 2728 bringe ich hierdurch zur öffent­lichen Kenntnis, daß der neuerbaute Landweg von Ravolz­hausen nach Hüttengesäß nunmehr von sämtlichen Fuhr­werken benutzt werden darf.

Hanau den 11. August 1911. V. 5221

Der Königliche Landrat.

J. V.: Karbe.

Zollfreie Ablassung von Tabaklaugen, die zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen bestimmt find.

Der Bundesrat hat am 16. Mai d. I., § 444 der Proto­kolle, Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung, betreffend zoll­freie Ablassung von Tabakslaugen, die zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen bestimmt sind, seine Zustimmnug er­teilt.

Die Ergänzungen sind in Nr. 27 des Zentralblattes für das deutsche Reich vom 19. Mai ds. Js. von dem Herrn Reichskanzler bekannt gemacht und werden demnächst im Nachrichtenblatt für die Zollstellen und im Zentralblatt der Abgaben-Gesetzgebung zur Veröffentlichung gelangen.

Die neuen Bestimmungen können bei den Zollstellen vom Publikum eingesehen werden.

Hanau den 9. August 1911. V. 5006

Der Königl. Landrat.

J. V.: Karbe.

Gesicht, aber im Gegenteil zu jener ausnehmend schüchtern. Unter den die Konditorei besuchenden Franzosen entspann sich bald eine lebhafte Unterhaltung über die Schönheit der beiden Mädchen. Jede hatte ihre begeisterten Verehrer, und bei der Heißblütigkeit der Franzosen würde die immer leb­hafter gewordene Diskussion schließlich in eine Streit aus­geartet sein, wenn nicht gerade zur rechten Zeit der Zapfen­streich geschlagen worden wäre. Als die Offiziere das Lokal verlassen hatten, trat eine Schar Studenten von der Aka­demie der schönen Künste ein; sie nahmen auf den leer ge­wordenen Sitzen Platz und erkundigten sich nach der Ursache des Streites.

Potztausend!" sagte jovial einer der Jünglinge, der von den anderen durch sein struppiges Haar und den un­gepflegten Bart besonders abstach,ich scheue mich nicht, offen zu erklären, daß ich, trotzdem ich Elsas Schönheit anerkenne, Margareten entschieden den Vorzug gebe."

Margarete war die Blonde, die jetzt tief errötete.

Margarete," fuhr er fort,Du bist für mich der Typus der idealen Schönheit, und wenn Du mir eine große Freude machen willst, mußt Du mir erlauben, Dein Bild zu malen."

O, mein Herr!" erwiderte sie schüchtern.

Ja, Dein Bild! Das verpflichtet Dich zu nichts; ich werde auch zwei machen, Du kannst Dir dann eins aus- wühlen, und das andere behalte ich."

Das Mädchen errötete immer mehr und antwortete nichts. Endlich legte sich Rameau ins Mittel, um den Stu­denten, die seine treuen Kunden waren, entgegenzukommen.

Nimm es doch an, Margarete!" sagte er.Es muß Dir doch selbst Vergnügen machen, Dein Bild zu haben, von Künstlerhand gemalt."

Aber was wird mein Bräutigam sagen?" erwiderte das Mädchen.

Margarete war seit einem halben Jahre verlobt, und ihr Bräutigam war der eifersüchtigste Mensch von der Welt.

Dein Vräutiaam wird aar nichts sagen," entaeancte

In dem Verlage von August Hirschwald in Berlin! NW. 7, Unter den Linden 68, ist ein von der Medizinalab­teilung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten herausgegebenes Nothelferbuch Leitfäden für erste Hilfe bei plötzlichen Erkrankungen und Unglücksfällen" erschienen.

Das Werk ist gemeinverständlich geschrieben, enthält praktische und durch zahlreiche Abbildungen erläuterte Ratschläge für plötzliche Erkrankungen und Unglücksfälle und wird ein willkommenes Nachschlagebuch in gegebenen Fällen sein.

Ich mache die kommunalen Polizeibehörden auf das Not­helferbuch aufmerksam und kann seine Beschaffung nur empfehlen.

Das in Ganzleinen gebundene Exemplar des Werkes wird von der genannten Verlagsbuchhandlung zum Preise von 2 Mark ausschließlich Porto geliefert.

Hanau den 7. August 1911. V. 5116

Der Königl. Landrat.

J. D.: Karbe.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Langenselbold belegenen, 1. im Grundbuchs von Langenselbold Artikel 1115 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Maurers Konrad Dreuth, Wilhelms Sohn, in Langenselbold einge­tragenen Grundstücke:

Ktbl. 47 Nr. 41, Acker am Weihertsweg, 5,03 Ar, 0.63 Tlr. Reinertrag,

Ktbl. 41 Nr. 20, Acker, die Hohlgärten, 4,84 Ar, 1.22 Tlr. Reinertrag,

2. das daselbst auf den Kamen der Ehefrau des Vorgenann­ten, Anna Margareta, geb. Schmidt, in Langenselbold ein­getragene Grundstück:

Ktbl. 47 Nr. 40, Acker am Weihertsweg, 25,88 Ar, 3.30 Tlr. Reinertrag,

3. die im Grundbuchs von Langenselbold Blatt 2169 auf den Namen des Kirchendieners Konrad Dreuth und dessen Ehe­frau, Anna Margareta, geb. Schmidt, in Langenselbold je zu % eingetragenen Grundstücke:

Ktbl. 44 Nr. 99, Bergstraße Nr. 12 = 2,87 Ar,

a) Wohnhaus mit Hofraum, 180 Mk. Nutzungswert,

b) Scheuer mit Stall,

c) Schweinestall,

Ktbl. 43 Nr. 110/42, Friedrichstraße Nr. 16 = 3,69 Ar,

a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, 360 Mark Nutzungswert,

b) Stallgebäude,

Rameau;im übrigen nehme ich die ganze Verantwortung auf mich."

Wohlan!" versetzte heiter der junge Nachbar;wenn Rameau für Dich einsteht, haft Du nichts zu befürchten." Dann gab er ihr ein Elas in die Hand, nahm ein Stück Papier und begann, das Mädchen in anmutigster Stellung zu malen.

Aber bald wurde er in seiner Arbeit durch eine lär­mende Stimme unterbrochen. Es war der Bräutigam, der unverhofft eintrat.

Ich habe Dir ein- für allemal verboten, mit diesen jungen Leuten zu sprechen!" schrie er.

Mein Herr," sagte der Maler, um ihm die Sache auf» zuklären.

Mein Herr," erwiderte er in trotzigem Tone,wenn Sie kein Feigling sind, werden Sie wissen, was Sie zu tun haben."

Aber mein Herr," mischte sich der Wirt dazwischen.

Sie sind ein Elender, wenn Sie derartiges in Ihrem Hause dulden!"

Ach, das ist zu viel!" rief Margarete, beleidigt durch den lächerlichen Zorn des Bräutigams,ich habe selbst mein Porträt verlangt, und es wird gemacht werden, magst Du es wollen oder nicht!"

Gut, wenn es so ist," entgegnete der Bräutigam ge­reizt,wenn Du nicht weißt, was sich gehört, und Dich Deiner Handlungsweise nicht schämst adieu! Nunmehr ist mir das Leben unerträglich. Da meine Liebe verschmäht wird, habe ich keine Hoffnung mehr und auch keinen Grund, mich länger zu verstellen. So wisset denn ihr alle, daß ich der Graf von Raden bin, im Dienste Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich".

Nach diesen Worten stürzte er von dannen. Das Mädchen brach in Tränen aus, und die Studenten sahen einander verblüfft an.