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verantwort!. Redakteur: (6, Schreiter tu Hana»
Nr. 162 Fernsprechanschlttsi Nr. 230.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 silbernes Kettenarmband, 1 Paket mit 3 Normalhemden (wurde am 3. d. M. bei Schreinermeister Birkle zur Aufbewahrung abgegeben).
Verloren: 1 Vrillantring mit Etuis, 2 große Messer.
Hanau den 14. Juli 1911.
Politische Rundschau.
Die geplante Fernsprechverbindung Wien-Paris ist deshalb zurückgestellt worden, weil die Verhandlungen mit der Reichstelegraphenverwaltung ergeben haben, daß die Anschlußlinie Paris-Frankfurt a. M. wegen Ueberlastung des telephonischen Verkehrs nicht mitbenutzt werden kann. Die österreichische Telegraphenverwaltung trägt sich nun mit dem Gedanken, eine eigene österreichische Linie herzustellen, aber der Realisierung dieses Projekts stehen noch die hohen Baukosten entgegen, denn, um die Anlagekosten zu amortisieren, müßte für ein einfaches Gespräch die äußerst hohe Gebühr von 12 Franken erhoben werden.
Generalaussperrung in der Thüringer Metallindustrie. Da die Streiks in verschiedenen metallindustriellen Betrieben Erfurts bisher nicht beigelegt worden sind, beschloß der Verband thüringischer Metallindustrieller, am 29. Juli sämtliche organisierte Arbeiter der ihm angehörenden metallindustriellen Vettiebe auszusperren. Sechzig Prozent der gesamten Arbeiterschaft werden von der Aussperrung betroffen.
Die Buren und England. Die englischen Blätter legen einem Artikel des Burenblattes .^Lolksstem", einem Hauptorgan Transvaals, großen Wert bei. In dem Artikel heißt es: „Im Falle eines großen Krieges, an dem England beteiligt wäre, würde die südafrikanische Union ihre Neutralität erklären." Diese Neutralitätserklärung wäre für England von großer Wichtigkeit, weil hierdurch England der Mühe enthoben würde, Kriegsschiffe nach Südafrika zu entsenden. Andererseits würde im Falle eines solchen Krieges durch die Absperrung des Suezkanals die gesamte Schifffahrt nach Asien über das Kap gehen müssen.
Der 10. allslawische Journalistenlongreh wurde in Belgrad geschlossen. Seine wichtigste Tättgkeit war die Betrauung eines Spezialausschuffes mit den Vorarbeiten für die Gründung einer Aktiengesellschaft zur Errichtung einer allslawischen Telegraphenagentur. Der nächste Kongreß findet in Agram statt. Nachmittags empfing der König die Kongreßmitglieder in einer Privataudienz. Die in Belgrad weilenden montenegrinischen Emigranten appellierten in einem Memorandum an die freisinnigen slawischen Journalisten und forderten sie auf, gegen den beispiellosen Terrorismus in Montenegro Stellung zu nehmen.
Die Revolution auf Haiti. Die Rebellen in Haiti gewinnen täglich an Boden. Der Finanzminister Claude ist zurückgetreten, nachdem die kürzliche Anleihe von 13 Millionen erschöpft ist.
Deutschlands Standpunkt bei den Marokkoverhandlungen.
Ueber die Marokkoverhandlungen in Berlin und Paris, von denen einige Blätter Einzelheiten zu melden wissen, ist nach einer gut orientierten Meldung der „Vossischen Zeitung" Zuverlässiges nicht bekannt geworden. Zuverlässig sei allein die Feststellung, daß Herr v. Kiderlen-Wächter sich nicht länger bei der von anderer, nichtdeutscher Seite krampfhaft aufrecht erhaltenen Fittion aufhält, daß der Algecirasvertrag noch immer zu Recht bestehe. Diese Fiktion sei jenen günstig, die den Vertrag zerriffen haben und mit den Füßen von 30 000 Soldaten über seine Fetzen wegmarschierten; er solle aber immer noch ein Hindernis bleiben für diejenigen, die durch den Vertrag benachteiligt worden sind. Ist dieser Heuchelei ein Ende gemacht, so lägen die Dinge in Marokko, wie sie vor der Algxcirasakte waren, und es handelt sich darum, den deutschen Interessen den Platz zuzubilligen, auf den sie Anspruch haben. — Dies ist tatsächlich die Auffassung des Staatssekretärs.
Der „Eber" an Stelle des „Panther".
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: Wie wir erfahren, tritt das Schiff „Panther" nunmehr von Teneriffa aus seine Heimreise an. An seiner Stelle übernimmt der derzeitige Stationär von Deutsch-Süd-Westafrika ^Eber" für den vor Agadir liegenden Kreuzer „Berlin" den Post- und Telegraphendienst und löst „Berlin" zeitweilig ab, falls diese zur Einnahme von Kohlen vorübergehend euren anderen Hafen aufsuchen sollte.
Französische Erregung über Spanien.
Der französische Minister des Aeußeren hatte mit dem m Parrs weilenden französischen Botschafter in Madrid
Freitag den 14. Juli
Eeoffray eine lange Besprechung über die Vorkommnisse in Elksar. Es heißt, die französische Regierung habe eine amtliche Bestätigung der Meldungen über das Vorgehen der spanischen Militärbehörde gegen französische Staatsangehörige in Marokko erhalten. Das „Echo de Paris" schreibt über den Zwischenfall von Elksar: Es wird höchste Zeit, daß die Madrider Regierung ihre Beamten an die Achtung vor den internationalen Bestimmungen erinnert, sonst könnte sich demnächst in Elksar oder Umgegenb ein ungewöhnlich ernstes Vorkommnis abspielen. Man darf nicht vergeffen, daß in der Nähe von Elksar eine von französischen Offizieren befehligte scherifische Mahalla lagert. Spanien müsse wissen, daß Frankreich am Ende seiner Geduld angelangt sei.
Einschränkung der katholischen Feiertage.
Rom, 13. Juli. Der „Offewatore Romano" veröffentlicht heute das bereits angekündigte motu proprio des Papstes „Supremi disciplinae", datiert vom 2. Juli, das das Kirchengesetz über die religiösen Feste abändert. Das motu proprio besagt, daß die veränderten Bedingungen der menschlichen Gesellschaft es ratsam erscheinen lassen, daS Gesetz über die Beobachtung der religiösen Feste zu ändern, weil der vermehrte Handel und der beschleunigte Gang der Geschäfte durch die Häufigkeit der Feste Schaden leide. ' Endlich zwinge die Beteuerung des Lebens die Arbeiter, ihre Arbeit nicht so oft zu unterbrechen. Infolgedessen hat der Papst beschlossen, die Festtage zu vermindern und die Festtage zu beschränken auf die Sonntage, Weihnachten, Neujahr, Evihha- nias, Himmelfahrt, den Peter- und Paulstag und Allerheiligen. Die Feste der Schutzheiligen sollen auf den folgen« Sonntag verschoben werden. Der Papst fordert die Bischöfe auf, den Heiligen Stuhl zu Befragen, wenn sie in einer Gegend ein aufgeschobenes Fest glauben aufrecht erhalten zu müssen.
Hus Hanau Stadt und Tand.
Hana«, 14. Juli.
* Ueberwiesen. Regierungsassessor Dr. v. Waldow, der seitherige Vertreter des Landrats Tuercke in Rotenburg, ist der Kgl. Regierung in Liegnitz zur weiteren dienstlichen Beschäftigung überwiesen worden.
* Oeffentliche Anerkennung. Der Herr Regierungspräsident veröffentlicht im „Amtsblatt" nachstehende öffentliche Anerkennung: Der Gast- und Landwirt Friedrich Aßmann in Dörnigheim, Kreis Hanau, hat am 3. Juni d. I., nachmittags, den dreijährigen Sohn Jakob des Schreiners Karl Lapp aus Dörnigheim, welcher beim Spielen in den Main gefallen war, durch sein entschlossenes Eingreifen vom Tode des Ertrinkens gerettet. Hierfür spreche ich ihm öffentlich meine Anerkennung aus.
"Auszeichnung. Dem Zeichner und Kabinettmeister Karl Labure hierselbst, welcher seit 40 Jahren ununterbrochen bei der Firma Ernst Schönfeld jun., Bijouterie dahier, in Beschäftigung steht, ist das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden, das ihm durch Herrn Landrat Frhrn. L a u r heute überreicht wurde.
* Ernannt. Straßenmeister Schwarze in Steinau ist vom Landesausschuß in Cassel vom 1. Oktober d. J. ab, anstelle des in den Ruhestand tretenden Straßenmeisters Sauerwein zum Straßenmeister in Hanau ernannt worden.
* Evangel. Kasino. Das am nächsten Sonntag den 16. d. Mts. stattfindende Sommerfest verspricht allen Voraussetzungen nach zu urteilen, ein recht schönes zu werden. Wir laden deshalb alle Evangelischen recht herzlichst dazu ein. (Näheres siehe Annonce).
* Evangelischer Arbeiterverein. Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, daß Sonntag den 16. Juli das Gartenfest des Evangel. Kasinos in der „Concordia" stattfindet. Um zahlreiche Beteiligung der Mitglieder wird dringend gebeten.
* Die große Denkmünze der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft wurde der Maschinenfabrik A. Ventzki A.-E. in Eraudenz und Cassel (Zweigfabrik Eislingen) für ihren neuen llntergrund-Rillenpflug nach vorangegangenen Arbeitsversuchen verliehen. Es ist dieses die höchste Auszeichnung, welche die Gesellschaft für bedeutsame Neuerungen auf dem Gebiete landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte zuerkennt.
* Eine langwierige Klage. Im Juni 1907 stand der 48jährige Privatjagdaufseher Friedrich Schaar von Breitenborn vor dem hiesigen Schwurgericht unter der Beschuldigung, seine am 9. März 1906 verstorbene Frau durch Gift getötet zu haben. In der ausgegrabenen Leiche wurde zwar seinerzeit durch die Sachverständigen Strychnin, von welchem Gift Schaar zur Vertilgung des Raubzeuges im Hause hatte, festgestellt, ein Verschulden an dem Tode seiner Frau konnte
Ferusprechairschlutz Nr. 230 1911
ihm aber nicht nachgewiesen werden, er wurde daher frei« gesprochen. In dieser Verhandlung trat auch eine Witwe Stübing, jetzige Ehefrau des Weichenstellers Wilhelm Jost in Hailer, als Belastungszeugin auf. Sch. hatte nämlich, als seine Frau noch lebte, gelegentlich eines Besuches bei der Zeugin durchblicken lassen, daß er sie gern heiraten möchte, und auf ihre Vorhaltung, daß er doch noch eine Frau habe, die rüstig und wohlauf sei, erwidett, „bie könne ja einmal plötzlich sterben." Dieser Aeußerung erinnerte sie sich wieder, als Sch. nach dem Tode seiner Frau im Verdacht stand, diese vergiftet zu haben und unterbreitete dieselbe unter ihrem Eid dem Schwurgericht. Am 29. Mai v. Js. schrieb Sch. an die Zeugin einen Brief, in welchem er ihre Aussage als unwahr bezeichnete und ihr neben anderen Beleidigungen den Vorwurf des Meineids machte. Da er in der Zeugin auch die Urheberin des gegen ihn angestrengten Verfahrens erblickte, forderte er von ihr in dem Briefe weiter 2000 Mk. für den Schaden, der ihm während der erlittenen viermonatlichen Untersuchungshaft entstanden war. Im Weigerungsfälle drohte er mit einer Anzeige wegen Meineids, die, da das geforderte Geld ausblieb, später von ihm auch erstattet wurde, aber zum Einschreiten gegen die Beschuldigte keinen Anlaß bot. Wegen dieses Schreibens strengte die Ehefrau Jost gegen Schaar Klage wegen versuchter Erpressung und Beleidigung an, die am 5. September v. Js. vor der hiesigen Straflammer verhandelt wurde und mit der Verurteilung des Angeklagten zu 4 Monaten Gefängnis endigte. Gegen das Urteil legte Schaar Revision beim Reichsgericht ein, welche eine Aufhebung desselben und die Zurückverweisung der Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zur Folge hatte. Am 2. März d. Js. wurde daraufhin erneut gegen Sch. vor der Strafkammer verhandelt, aber auch diese Verhandlung zeittgte das oben angeführte Resultat, die Verurteilung des Angeklagten zu 4 Monaten Gefängnis. Der Verteidiger des Verurteilten legte abermals Revision beim Reichsgericht ein und erzielte wiederum eine Aufhebung des Urteils. In der Begründung führte das Reichsgericht u. a. aus, daß dem Angeklagten, wenn der Tatbestand eines Erpressungsversuchs gegen ihn festgestellt werden sollte, nachgewiesen werden müsse, daß er sich bewußt war, aus dem von ihm behaupteten Grunde ein Recht auf den geltend gemachten Anspruch (die 2000 Mark) nicht zu haben. Diesen Nachweis habe die Strafkammer in dem angefochtenen Urteil in schlüssiger Weise nicht erbracht. Es könne daher auch nicht als festgestellt angenommen werden, die Jost habe die Wahrheit gesagt und der Angeklagte sei sich der Unwahrheit der von ihm aufgestellten Behauptungen und der Rechtswidrigkett des von ihm geltend gemachten Anspruchs bewußt gewesen. So hatte sich gestern die Straffammer zum drittenmale in längerer Sitzung mit der Klage zu beschäftigen. Das Urteil lautete wieder wie in den beiden früheren Verhandlungen wegen Erpressungsversuchs und Beleidigung auf 4 Monate Gefängnis. In der Urteilsbegründung hieß es, daß der durchaus glaubwürdige Eindruck der Zeugin Jost zu der Ueberzeugung geführt habe, daß diese sowohl im Ermittlungs- wie im Hauptverfahren gegen Schaar die Wahrheit gesagt habe. Die vom Reichsgericht als nicht erörtert in dem Urteil der Straflammer vom 2. März beanstandeten Nebenpunkte seien festgestellt worden, auch nicht ein einziger derselben habe zu einer gegenteiligen Annahme einen Anhalt gegeben. — Im Auftrage des Angeklagten hat der Verteidiger desselben gegen dieses Urteil bereits Revision angemeldet, mit dem Anträge, die Sache an ein anderes Landgericht zu verweisen.
" Zwei bestrafte Schlingenleger. Am 25. März d. J. fand der fürstliche Hilfsjäger Jakob K e ß l « r in Reuen» schmidten im Forstdistrikt Schlierbach einen Rehbock in einer Schlinge verendet vor. Um bie Schlingenleger bei der Fort- schaffung des Bockes abzufassen, beobachtete der Beamte den ganzen nächsten Tag über aus einem Versteck die Schlinge und ihr Opfer. Am Abend sah er von seinem Beobachtungsposten, wie zwei herangekommene Männer sich anschickten, den Bock fortzutragen. AIs die beiden mit ihrer Beute etwa 20 Schritt gegangen waren, trat der Beainte aus seinem Versteck bervor und forderte sie auf, stehen zu bleiben. Während der eine das Weite suchte, wandte der andere sich um, nahm eine drohende Haltung gegen den Beamten an, entriß ihm das Gewehr und suchte dann gleichfalls sein Heil in der Flucht. Als der Wilderer, der dem Beamten sich widersetzt hatte, wurde später der Fabrikarbeiter Konrad KrauS, all sein bei der Schlingenleyung behilflicher Komplize der Fabrikarbeiter Heinrich Schultheis, beide aus Schlierbach, ermittelt und zur Anzeige gebracht. Die hiesige Strafkammer verurteilte gestern Kraus wegen Jagdvergehens und Widerstands gegen einen Jagdbeamten zu 6 Monaten, Schultheis wegen Jagdvergehens zu 2 Monaten Gefängnis.