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Erstes Blatt.

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CejUßeprdel vlerkèkMrkkch 1.80 IRL, «anotlich 60 Pfg., flh tut» vLrtige tooenente* mU dem betreff. Postausichta«. Di« einzelne Kummer kostet 10 Pf»

-kototstnrrdruck und Verlag der Buchdruckerri de» Meret», ev WalfenHaufeO in Hamm.

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AMch» Organ für Stahl- nah fanhkttia laut.

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Erscheint tSgttch mit Ausnahme bet Sonn, und Feiertage, mit belletristffch« Beilage, verantwort!. ReSettt«;: &. Schrecker t» Seiten

Ml. 291 Bernsprechanschlnft Nr. 230.

Mittwoch den 13. Dezember

F erttsprechattschl«s; Nr. 230 1911

Tie beMeNsmer Mabt ander tz.NstllhaWMO

16 Seiten.

Amtliches.

Stadt- und Eandkreis Ranau.

Nach Mitteilung des Königlich Bayerischen Bezirks­amts Alzenau sind die wegen Maul- und Klauenseuche in Huckelheim und Oberwestern angeordneten Maßnahmen aufgehoben worden.

Im Amtsbezirk Alzenau bestehen demnach keine Sperr­bezirke mehr: nur der Cèmeindcbezirk Eroßwelzheim ist we-en Maul- und Klauenseuche in Hessen Beobachtungs- gc^'ct.

Das Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schwei­nen aus Hessen und mit Ausnahme des Eisenbahntrans­portes aus Preußen in den Amtsbezirk Alzenau bleibt buchen.

Hanau den 12. Dezember 1911. P. 13556

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

J. V.: K a r b e.

Landkreis Ranau.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche.

-EWnd der.M. 18 uiib.^O .d^s Reichsgesetzes, be­treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 wird mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten für den Umfang des Regierungsbezirkes Cassel bis auf wei­teres folgenbes angeordnet:

§1.

Alles aus dem Fürstentum Lippe-Detmold zu Schlacht­zwecken in den Regierungsbezirk Cassel eingeführte Klauen­vieh ist den für die Behandlung von Vieh aus Beobach­tungsbezirken maßgebenden Bestimmungen zu unterwerfen.

§2.

Alles zu Nutz- und Zuchtzwecken zur Einfuhr gelangende Klauenvieh ist am Bestimmungsorte einer Htägigen poli­zeilichen Beobachtung zu unterstellen.

§3.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 des R.-Str.-E.-V. und nach den §§ 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880, 1. Mai 1894 bestraft.

Ludwig Grimms Erinnerungen?)

Der jüngste Bruder von Jakob und Wilhelm Grimm, der 1863 verstorbene Professor der Casseler Akademie der bildenden Künste LudwigEmilErimm,hat Lebens­erinnerungen hinterlassen, welche soeben in einer vortreff­lichen, von Prof. Adolf Stoll in Cassel besorgten Ausgabe erschienen sind. Im Alter von 44 Jahren (1834) hat der Verfasser diese Aufzeichnungen, die er nicht für die Oeffent- lichkeit bestimmt hatte, begonnen und sie bis zum Jahre 1848 fortgesetzt. Die Zeit bis zum Lebensende Ludwigs hat der Herausgeber durch Beilagen, Briefe usw. vervollstän- Digt, das ganze Werk mit äußerst wertvollen ergänzenden Anmerkungen versehen und durch zahlreiche Porträts nach Kodierungen, Gemälden oder Zeichnungen Ludwig Grimms und durch hübsche Ansichten aus Steinau, Schlüchtern und Cassel geschmückt. Das Leben dieses Bruders der Brüder Grimm zog zwar keine weiteren Kreise, es hat sich außer der Münchener Studienzeit, dem Feldruf von 1814 und einigen Reisen in Deutschland und Italien in dem geliebten Hessen­lande abgespielt. Durch Jakob und Wilhelm aber wurde Ludwig mit einer großen Zahl der führenden Geister Deutschlands in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bekannt, die er mit seiner vortrefflichen Beobachtungsgabe schildert. So bieten denn diese Erinnerungen nicht nur für den Kunsthistoriker oder den Freund der Hessischen Ge­schichte, den Familiengeschichtsforscher oder gar den Literar-

Ewn?"ungen aus meinem Leben, V»n Ludwig Emil Maler und Radierer, 17901833, (Bruder von Jakob und Dilhclm Gram»). Hernusnegeben und ergänzt von Adolf Stoll, Kgl. Fnedrichs-Gymnaüum zu Cassel. Mit 34 Bildnissen, M âbudungen und einer Kartenskizze sowie einem Verzeichnis von ®nmm8 Werk, mit Briesen von Jakob, Wilbelm, Ferdinand und Ludwig Grimm und anderen Beiträgen zur Familiengeschichte. Leipzig. Hesse & Becker Verlag. 1911. Preis gebunden 3 Mark.

§4.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent- "yng in Kraft. Ihre Aufhebung wird erfolgen, sobald die Seuchengefahr beseitigt ist. (A. III. 5035a.)

Ca^el am 28. Oktober 1911.

Der Regierungspräsident.

Grafvon Bernstorff.

Vorstehende landesp- lizeiliche Anordnung wird durch Reg.-Verfg. vom 6. d. M. A. III. 6003 hiermit auf- yOen.

Hanau den 13. Dezember 1911. V. 8266

Der Königl. Landrat.

J. V.: Karbe.

Stadtkreis Ran au.

Bekanntmachung.

In der Badeanstalt am Steinheimertor 1. Stock werden nunmehr täglich auch Kohlensäurebäder abgegeben. Hanau den 12. Dezember 1911. 29673

Der Magistrat.

Dr. G e b e j ch u s.

Bekannimachung.

Die Eröffnung der Badeanstalt in Kesselstadt, Haupt­straße 6a, findet Freitag den 15. d. M. statt.

Die Bäder werden abgegeben: an Genntagen von 812 Uhr vormittags, an Wochentagen von ^12 Uhr vormittags und

2-^8 Uhr, nachmittags,

und zwar für Frauen Dienstags und Freitags, für Männer die übrigen Tage.

Die Preise betragen:

für 1 Brausebad 10 Pfg.,

für 1 Wannenbad 20 Pfg.,

für 1 Wannenbad mU Wäsche 25 Pfg.

H, nau den 12. Dezember 1911. 29601b

Der Magistrat.

Dr. Eebejchus.

Bekanntmachung

Am Dr. rstag den 14. d. M., vormittags 9 Uhr, findet

/ - unteren Saale des Neustädter Rathauses, Zimmer 1, .fcntliche Sitzung des Gewerbegerichts statt.

Hanau, den 12. Dezember 1911. 29671

Der VorW' m': des Gewerbegerichts.

Hild.

und Kulturhistoriker eine Fülle der VelehruiU: auch die bloße Lust an der Unterhaltung kommt nicht zu kurz.

Da Ludwig Grimm kaum ein Jahr alt war, als sein Vater im Jahre 1791 als Justizamtmann von Hanau nach Steinau (Kreis Schlüchtern) versetzt wurde, so konnte er natürlich von seiner Eeburtsstadt Hanau keine Erinne­rung aufzeichnen. Von dem Vater, der schon 1796 starb, weiß der Verfasser nur folgendes zu erzählen:Ich entsinne mich meine, lieben seligen Vaters noch sehr gut; seine Größe kann ich nicht beurteilen, weil Kinder keinen Maß­stab haben, aber die Mutter sagte, er sei nicht sehr groß gewesen, ungefähr so groß wie Bruder Carl: das Bild, das wir von ihm haben, ist sprechend ähnlich: er hatte ein ernstes Gesicht, soll aber gegen jedermann sehr freundlich gewesen fein; Sonntags ging er mit der Mutter in die Kirche, und sie nahmen Jakob und Wilhelm mit. Wenn er nach Schlüchtern, das zu Steinau gehörte, zum Amt ritt, hatte er seine Uniform an, blauen Frack, zwei goldene Epau­letten, rotsammeten Kragen, lederne Beinkleider und Stie­fel mit silbernen Sporen. Er nahm dann fast jedesmal eins von uns Kindern vorn aufs Pferd, und der Kutscher Müller, der ihn begleitete, auch eins, und ließ uns eine Strecke mitreiten. Einen grünen Rock hatte er an, wenn er mit dem Oberförster Müller, der ein lieber Freund von ihm war, auf die Jagd ging."

Ein besonders schöner Abschnitt ist diese Steinauer Idylle, und ein kleines prächtiges Kulturbild aus dieser Zeit sei in nachfolgendem mitgeteilt: Der Präzeptor Zinckhan.Jakob und Wilhelm waren die fleißigsten, konnten aber in Steinau nichts mehr lernen, und Jacob soll das selbst gesagt und dabei geweint haben und vor Aerger in der Stube herumgekrochen sein. Bald darauf kamen beide aufs Lyzeum nach Cassel, wir gingen noch weiter zum Z i n ck h a n.

An ein ernstliches Lernen wurde aber nicht gedacht, son­dern meist Mutwill getrieben. In die Schule ging ich nur

Bekauntmachun^

Die im Hofe der Kanalmühle lagernden alten Bau­materialien (Eisen, Oefen, Holz rc.) sollen daselbst am Freitag den 15. d. M., nachmittags 3 Uhr, gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden.

Die Derkaufsbedingungen werden beim Termin bekannt gegeben.

Hanau den 12. Dezember 1911. 29601c

Stadtbauamt I.

Dienstnachrichten ans dem Kreise.

Der Stadtteil Oberrad ist wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche zum Sperrbezirk erklärt worden.

Der Stadtteil Niederursel ist aus dem Beobachtungsge­biet ausgeschieden.

Hanau den 13. Dezember 1911. V. 8390

In Bieber, Kreis Gelnhausen, ist die Maul- und Klauen­seuche festgestellt worden.

Hanau den 12. Dezember 1911. V. 8381

Im Nameu des Königs.

In der Strafsache gegen

1. den Portefeuiller Franz Kester in Bergen, in Enkheim am 5. Mai 1882 geboren, evangelisch,

2. den Fahrburschen Ludwig Gorr in Fechenheim, zu Rocken­burg im Kreise Friedberg am 28. Mai 1882 geboren, katholisch,

wegen Beleidigung pp.

hat das Königliche Schöffengericht in Hanau am 31. Okto­ber 1911 für Recht erkannt:

Die Angeklagten werden wegen Beleidigung pp. ver­urteilt:

Kester zu einer Geldstrafe von fünfundzwanzig Mark, ersatzweise fünf Tage Gefängnis,

Gorr zu einer Gefängnisstrafe von einer Woche.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Beleidigte Josef Vollmer hat die Befugnis, da» Urteil auf Kosten der Angeklagten einmal imHanauer Anzeiger" binnen 14 Tagen nach Zustellung einer Ausfer­tigung des'Urteils öffentlich bekannt zu machen.

gez.: Dr. Popper.

Ausgefertigt:

Hanau den 8. Dezember 1911. 2961*

Der Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.

Luckhardt, Amtsgerichtssekretär.

deshalb gern, weil ich da mit den Schulkameraden zu­sammenkam und Spektakel gemacht und nach der Schule in den Garten oder sonstwohin gegangen wurde. Hätte Zinck- han mich nicht eingesperrt und hätte es keine Schläge ge­geben, ich wäre gewiß in der Woche drei- bis viermal neben die Schule gegangen, um in Wiesen und Wäldern unter Gottes freiem Himmel herumzuschwärmen: aber der Zinck- han war streng, verstand keinen Spaß, und die liebe Mutter hielt sehr darauf, daß ich die Schule regelmäßig besuchte, war es auch nur, um sicher zu sein, daß ich unter guter Auf­sicht sei.

Zinckhan gab mir Unterricht in der Violine, Klavier, Rechnen, Schreiben, Religion und Lateinisch. Wir bekamen oft Schläge, ich beinahe alle Tage. Er hatte Stücke und kurze lederne Peitschen, denen er Namen gegeben hatte, und je nachdem die Strafe war, wurde der Stock gewählt. Ich wüßte niemand, vor dem ich im Leben mehr in Furcht ge­wesen wäre, wie vor diesem Präzeptor Zinckhan.

Er war wohl sechzig Jahre alt; soviel ich mich seiner noch erinnere, will ich ihn beschreiben: nicht sehr groß, breitschul­terig, mit markiertem und gescheitem Kopf, trug er, wenn er in die Kirche und ausging, eine Perücke, die unten dicke, gemachte Locken hatte, aber nicht gepudert war. Im Winter trug er einen schwarzen, im Sommer einen hellblauen oder violetten Anzug, Rock mit breiten Schößen, großen Taschen und roten Knöpfen. An jedem Rock war aber am Kragen da, wo die Locken der Perücke hingen, das Zeug sehr abge­schabt und hatte ganz die Grundfarbe verloren: besonders hatte der violette Rock durch das Wetter sehr die Farbe ver­loren, und wir konnten das Alter der Röcke gar nicht berech nen. Dabei trug er einen altmodischen dreieckigen lout. f^marjc oder violette wollene Strümpfe, Schuhe mit großen Schnallen und endlich ein großes, altes spanisches Rohr.

Schien die Sonne heiß, so nahm er vor dem Tor oder im Feld ein Hölzchen aus der Tasche, das die Größe vom inwendigen Hut hatte: schraubte es auf den Stock und steckte