Hanauer K Anzeiger
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Amtliches.
Landespokzeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.
Mit Rücksicht auf die Feststellung der Maul- und Klauenseuche in Bischofsheim und Gutsbezirk Wilhelmsbad durch den beamtetes Tierarzt bestimme ich in Erweiterung meiner landespolizeilichen Anordnung vom 8. Mai 1911 — A in 2152a — Amtsblatt Nr. 19, Seite 140/1 — folgendes:
Zu dem Sperrgebiet im § 1 tritt die Gemeinde Bischofsheim und der Gutsbezirk Wilhelmsbad. (A III 5422.)
Cassel, am 8. November 1911.
Der Regierungspräsident. 'ErafvonBernstorff.
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Landkreis Fjanau.
Belämpfung der Blutlaus.
Da die Vertilgung der für unsere Aepfelbäume so gefährlichen Blutlaus sich am leichtesten und wirksamsten im Spätherbst und Winter durchführen läßt, wird jetzt schon zu einem allgemeinen Feldzug gegen den Schädling und zur gründlichen Vertilgung aufgefordert.
An den Aepfelbäumen richtet die Blutlaus dadurch großen Schaden an, daß sie an den jüngeren Zweigen und Wundrändern mit ihrem Saugrüffel die junge Rinde durchsticht und aus dem Splint den Saft aussaugt. Hierdurch entsteht nach diesen Stellen ein vermehrter Saftzudrang, in- folgedeffen sich Zellwucherungen unter der Rinde bilden, die schließlich bersten und grind- und krebsartige Geschwüre erzeugen, welche den zugeführten Nahrungssaft absorbieren und nach und nach das Absterben der Zweige und schließlich der ganzen Bäume herbeiführen, wenn nicht rechtzeitig gegen die Läuse der Vertilgungskrieg geführt wird. Auch am Wurzelhals und an den flachgehenden Wurzeln in der Erde kommen sie vor und gehen im Winter selbst tiefer hinab, um während strenger Kälte Schutz zu suchen.
Die Vertreibung der Blutlaus ist nicht leicht zu bewerkstelligen, sondern erfordert die größte Achtsamkeit und Energie, da die Insekten, wenn auch deren nur wenige Zurückbleiben, durch ihre starke und rasche Vermehrung bald wieder viele neue Verbreitungsherde erzeugen. Das einmalige Anwenden von Zerstörungsmitteln ist deshalb selten von Erfolg, da die kleinen Läuse zum Teil in den Blattwinkeln verborgen sitzen, oder unter Rindenritzen und halbverdeckten Wundstellen, wo sie oft dem Auge entgehen oder wo mit den anzuwendenden Mitteln nicht gut beizukommen ist. Es sind daher die von den Blattläusen befallenen Bäume wiederholt in Zwischenräumen von 14 Tagen bis 3 Wochen nachzusehen und, sowie sich später einzelne neue Kolonien zeigen, diese soglchch wieder zu zerstören und mit den geeigneten Mitteln zu behandeln. Wenn auf diese Weise in kurzen Zwischenräumen wiederholt die Bäume sorgfältig nachgesehen und gereinigt werden, dann wird es in den meisten Fällen möglich sein, dieselben von ihren Plagegeistern vollständig zu befreien.
Es müssen sämtliche Wundstellen an den Bäumen, auf denen im Laufe des Jahres die Blutlaus gesessen hat (man erkennt solche an dem weißlichen Ueberzuge) mit einer der nachfolgend beschriebenen Lösung gründlich ausgebürstet werden. Auch räume man die Erde von den Stämmen etwas weg, um Blutlauskolonien, welche sich etwa unter der Oberfläche des Bodens befinden sollten, erreichen zu können. Wer recht sorgsam verfahren will, bürste die ganze Rinde der Stämme und Zweige ab.
Da bei einem solchen Verfahren ziemlich große Mengen Flüssigkeiten gebraucht werden, so werden hier nur die billigen Blutlausmitteln in Vorschlag gebracht.
Es sind dies: 1. Gewöhnliche Lauge, wie sie durch Ueber- gießen von Holzasche mit Wasser gewonnen wird; 2. Gaswasser, ein Nebenprodukt der Easbereitung, ist um das doppelte mit Waffer zu verdünnen; 3. Kalkmilch, eine Mischung von Soda und Alaun (2 Kilogramm Soda und 1 Kilogramm Alaun werden in 50 Liter Wasser aufgelöst); 4- Tabakslauge, welche in einer Gemeinde des hiesigen Kreises allgemein angewandt worden ist und sich gut bewährt haben soll.
Es sei ausdrücklich bemerkt, daß es viel weniger auf das Mittel ankommt, als auf die Gründlichkeit, mit welcher das Ausbürsten vorgenommen wird. Es muß dabei auch die kleinste Verwundung der Rinde berührt werden, sodaß das Insekt in allen seinen Schlupfwinkeln aetroffen wird. Vc-
Montag den 13. November
reits stärker verlauste Bäume bürste man mit doppelter Sorgfalt ab.
Bei befallenen älteren hochstämmigen Aepfelbäumen mit schon ausgedehnten Kronen, bei welchen eine gründliche Reinigung der einzelnen Zweige nicht gut möglich ist, muß im Frühjahr die Krone stark zurückgeschnitten werden, damit nur eine geringe Anzahl Haupttriebäste zurückbleibt, deren Zweige dann leichter gereinigt werden können; zugleich ist die alte abgestorbene Rinde an den stehenbleibenden Aesten und am Stamm mit dem Rindenkratzer abzukratzen, grindige und wunde Stellen sind sorgfältig auszuschneiden und dann Stamm und Aeste mit Kalkmilch 2c. zu bestreichen. Ueberhaupt ist es ratsam, sämtliche Bäume vor Winter mit Kalk bezw. Kalkmilch zu bestreichen. Die abgeschnittenen Aeste und Zweige, die abgekratzten Rindenteile und ausgeschnittenen Teile sind natürlich sorgfältig wegzuschaffen und zu verbrennen. Sind die stark befallenen Bäume zum Verjüngen schon zu alt, so tritt die Notwendigkeit ein, dieselben umzuhauen und nur zu verbrennen, da sie doch nicht mehr zu retten sind und zur weiteren Verbreitung der Blutlaus beitragen würden. Ferner wird b^ Hochstämmen als ein sehr wirksames Mittel gegen die Blutlaus das Kalken der Wurzeln empfohlen. Im Spätherbst oder Winter, wenn die Erde nicht gefroren ist, nimmt man etwa 1,25 bis 1,50 Meter im Durchmesser um den Stamm herum die Erde bis auf die Wurzeln hinweg und gießt je nach der Größe des Baumes 1 bis 2 Gießkannen voll Kalkwasser auf die Wurzeln (auch Holzaschenlauge soll gut sein), schüttet dann eine etwa drei Zentimeter hohe Schicht gebrannten, zerfallenen Kalks darauf und bedeckt diesen mit der ausgeworfenen Erde.
Die Blutläuse sollen hierauf sicher verschwinden und ist dieses Mittel zugleich für das Wachstum und Gedeihen der Bäume sehr förderlich.
Die Herren Ortsvorstände wollen die Ortseingesessenen zur Vertilgung der Blutlaus nach der oben angegebenen Weise ortsüblich auffordern und die Ausführungen der Anordnungen überwachen.
Hanau den 11. November 1911. V. 7571
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
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Stadtkreis Ran au.
Ansprache an die Bevölkerung über die Bedeutung und die Ausführung der Viehzählung am 1. Dezember 1911.
Am 1. Dezember 1911 findet in Preußen eine außerordentliche Viehzählung kleineren Umfanges statt; die Fragen, die hierbei an die Bevölkerung gestellt werden, sind nicht zahlreich und leicht verständlich, ihre Beantwortung verursacht nur geringe Mühe.
Folgende Viehgattungen werden gezählt:
1. Die Pferde, und zwar gesondert nach folgenden Gruppen: a) die unter 3 Jahre alten Pferde, einschließlich der Fohlen, b) die 3 bis noch nicht 4 Jahre alten Pferde, einschließlich der Militärpferde, c) die 4 Jahre alten und älteren Pferde, einschließlich der Militärpferde;
2. dieRinder, und zwar a) die unter 3 Monate alten Kälber, b) das 3 Monate bis noch nicht 1 Jahr alte Jungvieh, c) das 1 bis noch nicht 2 Jahre alte Jungvieh, d) die 2 Jahre alten und älteren Bullen, Stiere und Ochsen, e) die 2 Jahre alten und älteren Rinder weiblichen Geschlechts (Kühe, Färsen, Kalbinnen);
3. die Schafe, und zwar a) die unter 1 Jahr alten Schafe, einschließlich der Lämmer, b) die 1 Jahr alten und älteren Schafe;
4. die Schweine, und zwar a) die unter H Jahr alten Schweine, einschließlich der Ferkel, b) die % bis noch nicht 1 Jahr alten Schweine, c) die 1 Jahr alten und älteren Schweine.
Auf die genaueste Beantwortung der Fragen nach den Unterabteilungen der einzelnen Viehgattungen muß besondere Sorgfalt verwendet werden, da nur hierdurch eine ausreichende Kenntnis der Zusammensetzung und der vor- und rückwärts schreitenden Entwickelung des Viehstandes gewonnen werden kann. Diese Kenntnis ist für viele wirtschaftliche Zwecke, so u. a. für alle Maßnahmen zur Förderung der Viehzucht unentbehrlich; die Angabe der Gesamtzahl für die einzelnen Viehgattungen genügt zu derartigen Zwecken niemals.
Die Zählung erfolgt wieder nach viehhaltenden Haushaltungen.
Jeder Hgushaltungsvorsteher oder sein Stellvertreter hat das ihm gehörende oder unter feiner Obhut befindliche
frmih»ted)(iiiWttfj Nr. 230 1911
Vieh, das in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1911 auf dem Gehöfte, wo er wohnt, steht, nach Maßgabe der Zählkarte zu zählen und in diese wahrheits- getreu einzutragen. Wie das zu geschehen hat, sogen die Erläuterungen auf den Zählpapieren.
Die Ergebniffe der Viehzählung dienen lediglich den Zwecken der Staats- und Gemeindeverwaltung und der Förderung wiffenschaftlicher und gemeinnütziger Aufgaben. Insbesondere soll festgestellt werden, ob durch die heimische Viehzucht die für die Volksernährung nötigen Fleischmengen gewonnen werden können. Zu Steuerzwecken werden die in den Zählkarten enthaltenen Angaben in keinem Falle verwendet. Nach Feststellung der Ergebniffe durch das Königliche Statistische Landesamt in Berlin werden die Zählkarten vernichtet.
Die Erreichung des bedeutsamen Zweckes der Zählung hängt zum großen Teile von der Mithilfe der Bevölkerung ab. An diese wird daher die dringende Bitte gerichtet, das Zählgeschäft durch bereitwilliges Entgegenkommen den Zählern, Ortsbehörden usw. gegenüber zu erleichtern. Wenn auch die Zählkarte in erster Linie von dem Haushaltungsvorsteher oder deffen Stellvertreter selbst auszufüllen ist, so bedarf es doch außerdem einer großen Zahl freiwilliger Zähler, die bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Eigenschaft von öffentlichen Beamten besitzen. Es steht zu erwarten, daß wie bei früheren Zählungen so auch diesmal sich in genügender Zahl Männer finden werden, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen; sie würden damit dem allgemein öffentlichen Jn- tereffe einen wesentlichen Dienst leisten.
Endlich ist noch in geeigneter Weise, namentlich durch ■ Besprechung in den Gemeindeversammlungen und in den Schulen, durch die amtlichen Blätter und die Tagespreise — die sich durch Abdruck dieser Ansprache oder burch Verbreitung einer sonstigen entsprechenden Belehrung ihrer Leser ein großes Verdienst um die Erhebung erwerben würde — der Zweck der bevorstehenden Zahlung zur möglichst allgemeinen Kenntnis zu bringen. Namentlich würde darauf hinzuweisen sein, daß die in den Zählkarten enthaltenen Angaben lediglich der Förderung wiffenschaftlicher und gemeinnütziger Aufgaben, in keinem Falle etwa zu Steuerzwecken dienen. Die Veröffentlichung der Ergebniffe wird so gehalten werden, daß darin die Angaben des einzelnen Haushaltungsvorstebers in keinem Falle mehr erkennbar sind.
Die Aufbereitung der Ergebniffe der Zählung ist dem Königlich Preußischen Statistischen Landesamte in Berlin SW. 68, Lindenstraße Nr. 28, übertragen worden. Diese Behörde wird zur Behebung etwa auftauchender Zweifel bezüglich Einzelheiten der Zählung auf jede an sie gerichtete Anfrage bereitwilligst Auskunft erteilen.
Berlin, im Oktober 1911.
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt Evert, Präsident.
Wird veröffentlicht.
Hanau den 9. November 1911. 27167
Der Magistrat.
Hild.
Am Freitag den 1. Dezember ds. Js. findet in Preußen eine außerordentliche Viehzählung kleineren Umfangs statt und zwar erstreckt sich dieselbe auf folgende Viehgattungen:
1. Pferde,
2. Rinder,
3. Schafe,
4. Schweine.
Zu diesem Zwecke werden am 29. und 30. November ds. Js. jedem viehhaltenden Haushaltungsvorstande die erforder. lichen Zählpapiere zur Ausfüllung zugestellt.
An die Einwohnerschaft richten wir die dringende Bitte, die Herren Zähler, welche das Amt eines Zählers als Ehrenamt übernommen haben, durch möglichstes Entgegenkommen in der Erfüllung ihres mühevollen Amtes unterstützen zu wollen.
Bemerkt wird hierbei, daß die Zahlung nicht, wie immer noch vielfach irrtümlich angenommen wird, zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolgt.
Die Abholung der Zählpapiere wird am Mittag des 1. Dezember ds. Js. erfolgen und ersuchen wir dieselben zu diesem Zeitpunkte vollständig und wahrheitsgetreu ausge- füllt bereit zu halten.
Hanau den 9. November 1911.
Der Magistrat.
Hild. 27167