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Hanauer K Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme bet Senn« und Feiertage, mit belletristischer Seileßt.

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S^L 266 ^erttsprechanschltth Nr. 230.

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Amtliches.

Landespokzeiliche Anordnung, betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.

Mit Rücksicht auf die Feststellung der Maul- und Klauenseuche in Bischofsheim und Gutsbezirk Wilhelms­bad durch den beamtetes Tierarzt bestimme ich in Er­weiterung meiner landespolizeilichen Anordnung vom 8. Mai 1911 A in 2152a Amtsblatt Nr. 19, Seite 140/1 folgendes:

Zu dem Sperrgebiet im § 1 tritt die Gemeinde Bischofsheim und der Gutsbezirk Wilhelmsbad. (A III 5422.)

Cassel, am 8. November 1911.

Der Regierungspräsident. 'ErafvonBernstorff.

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Landkreis Fjanau.

Belämpfung der Blutlaus.

Da die Vertilgung der für unsere Aepfelbäume so ge­fährlichen Blutlaus sich am leichtesten und wirksamsten im Spätherbst und Winter durchführen läßt, wird jetzt schon zu einem allgemeinen Feldzug gegen den Schädling und zur gründlichen Vertilgung aufgefordert.

An den Aepfelbäumen richtet die Blutlaus dadurch gro­ßen Schaden an, daß sie an den jüngeren Zweigen und Wundrändern mit ihrem Saugrüffel die junge Rinde durch­sticht und aus dem Splint den Saft aussaugt. Hierdurch ent­steht nach diesen Stellen ein vermehrter Saftzudrang, in- folgedeffen sich Zellwucherungen unter der Rinde bilden, die schließlich bersten und grind- und krebsartige Geschwüre er­zeugen, welche den zugeführten Nahrungssaft absorbieren und nach und nach das Absterben der Zweige und schließlich der ganzen Bäume herbeiführen, wenn nicht rechtzeitig gegen die Läuse der Vertilgungskrieg geführt wird. Auch am Wur­zelhals und an den flachgehenden Wurzeln in der Erde kommen sie vor und gehen im Winter selbst tiefer hinab, um während strenger Kälte Schutz zu suchen.

Die Vertreibung der Blutlaus ist nicht leicht zu bewerk­stelligen, sondern erfordert die größte Achtsamkeit und Energie, da die Insekten, wenn auch deren nur wenige Zu­rückbleiben, durch ihre starke und rasche Vermehrung bald wieder viele neue Verbreitungsherde erzeugen. Das ein­malige Anwenden von Zerstörungsmitteln ist deshalb selten von Erfolg, da die kleinen Läuse zum Teil in den Blatt­winkeln verborgen sitzen, oder unter Rindenritzen und halb­verdeckten Wundstellen, wo sie oft dem Auge entgehen oder wo mit den anzuwendenden Mitteln nicht gut beizukom­men ist. Es sind daher die von den Blattläusen befallenen Bäume wiederholt in Zwischenräumen von 14 Tagen bis 3 Wochen nachzusehen und, sowie sich später einzelne neue Kolonien zeigen, diese soglchch wieder zu zerstören und mit den geeigneten Mitteln zu behandeln. Wenn auf diese Weise in kurzen Zwischenräumen wiederholt die Bäume sorgfältig nachgesehen und gereinigt werden, dann wird es in den meisten Fällen möglich sein, dieselben von ihren Plage­geistern vollständig zu befreien.

Es müssen sämtliche Wundstellen an den Bäumen, auf denen im Laufe des Jahres die Blutlaus gesessen hat (man erkennt solche an dem weißlichen Ueberzuge) mit einer der nachfolgend beschriebenen Lösung gründlich ausgebürstet werden. Auch räume man die Erde von den Stämmen etwas weg, um Blutlauskolonien, welche sich etwa unter der Oberfläche des Bodens befinden sollten, erreichen zu können. Wer recht sorgsam verfahren will, bürste die ganze Rinde der Stämme und Zweige ab.

Da bei einem solchen Verfahren ziemlich große Mengen Flüssigkeiten gebraucht werden, so werden hier nur die billigen Blutlausmitteln in Vorschlag gebracht.

Es sind dies: 1. Gewöhnliche Lauge, wie sie durch Ueber- gießen von Holzasche mit Wasser gewonnen wird; 2. Gas­wasser, ein Nebenprodukt der Easbereitung, ist um das doppelte mit Waffer zu verdünnen; 3. Kalkmilch, eine Mi­schung von Soda und Alaun (2 Kilogramm Soda und 1 Kilogramm Alaun werden in 50 Liter Wasser aufgelöst); 4- Tabakslauge, welche in einer Gemeinde des hiesigen Kreises allgemein angewandt worden ist und sich gut be­währt haben soll.

Es sei ausdrücklich bemerkt, daß es viel weniger auf das Mittel ankommt, als auf die Gründlichkeit, mit welcher das Ausbürsten vorgenommen wird. Es muß dabei auch die kleinste Verwundung der Rinde berührt werden, sodaß das Insekt in allen seinen Schlupfwinkeln aetroffen wird. Vc-

Montag den 13. November

reits stärker verlauste Bäume bürste man mit doppelter Sorgfalt ab.

Bei befallenen älteren hochstämmigen Aepfelbäumen mit schon ausgedehnten Kronen, bei welchen eine gründliche Reinigung der einzelnen Zweige nicht gut möglich ist, muß im Frühjahr die Krone stark zurückgeschnitten werden, damit nur eine geringe Anzahl Haupttriebäste zurückbleibt, deren Zweige dann leichter gereinigt werden können; zugleich ist die alte abgestorbene Rinde an den stehenbleibenden Aesten und am Stamm mit dem Rindenkratzer abzukratzen, grin­dige und wunde Stellen sind sorgfältig auszuschneiden und dann Stamm und Aeste mit Kalkmilch 2c. zu bestreichen. Ueberhaupt ist es ratsam, sämtliche Bäume vor Winter mit Kalk bezw. Kalkmilch zu bestreichen. Die abgeschnittenen Aeste und Zweige, die abgekratzten Rindenteile und ausge­schnittenen Teile sind natürlich sorgfältig wegzuschaffen und zu verbrennen. Sind die stark befallenen Bäume zum Ver­jüngen schon zu alt, so tritt die Notwendigkeit ein, dieselben umzuhauen und nur zu verbrennen, da sie doch nicht mehr zu retten sind und zur weiteren Verbreitung der Blutlaus beitragen würden. Ferner wird b^ Hochstämmen als ein sehr wirksames Mittel gegen die Blutlaus das Kalken der Wurzeln empfohlen. Im Spätherbst oder Winter, wenn die Erde nicht gefroren ist, nimmt man etwa 1,25 bis 1,50 Meter im Durchmesser um den Stamm herum die Erde bis auf die Wurzeln hinweg und gießt je nach der Größe des Baumes 1 bis 2 Gießkannen voll Kalkwasser auf die Wurzeln (auch Holzaschenlauge soll gut sein), schüttet dann eine etwa drei Zentimeter hohe Schicht gebrannten, zerfallenen Kalks da­rauf und bedeckt diesen mit der ausgeworfenen Erde.

Die Blutläuse sollen hierauf sicher verschwinden und ist dieses Mittel zugleich für das Wachstum und Gedeihen der Bäume sehr förderlich.

Die Herren Ortsvorstände wollen die Ortseingesessenen zur Vertilgung der Blutlaus nach der oben angegebenen Weise ortsüblich auffordern und die Ausführungen der An­ordnungen überwachen.

Hanau den 11. November 1911. V. 7571

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

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Stadtkreis Ran au.

Ansprache an die Bevölkerung über die Bedeutung und die Ausführung der Viehzählung am 1. Dezember 1911.

Am 1. Dezember 1911 findet in Preußen eine außer­ordentliche Viehzählung kleineren Umfanges statt; die Fra­gen, die hierbei an die Bevölkerung gestellt werden, sind nicht zahlreich und leicht verständlich, ihre Beantwortung verursacht nur geringe Mühe.

Folgende Viehgattungen werden gezählt:

1. Die Pferde, und zwar gesondert nach folgenden Gruppen: a) die unter 3 Jahre alten Pferde, ein­schließlich der Fohlen, b) die 3 bis noch nicht 4 Jahre alten Pferde, einschließlich der Militärpferde, c) die 4 Jahre alten und älteren Pferde, einschließlich der Militärpferde;

2. dieRinder, und zwar a) die unter 3 Monate alten Kälber, b) das 3 Monate bis noch nicht 1 Jahr alte Jungvieh, c) das 1 bis noch nicht 2 Jahre alte Jung­vieh, d) die 2 Jahre alten und älteren Bullen, Stiere und Ochsen, e) die 2 Jahre alten und älteren Rinder weiblichen Geschlechts (Kühe, Färsen, Kalbinnen);

3. die Schafe, und zwar a) die unter 1 Jahr alten Schafe, einschließlich der Lämmer, b) die 1 Jahr alten und älteren Schafe;

4. die Schweine, und zwar a) die unter H Jahr alten Schweine, einschließlich der Ferkel, b) die % bis noch nicht 1 Jahr alten Schweine, c) die 1 Jahr alten und älteren Schweine.

Auf die genaueste Beantwortung der Fragen nach den Unterabteilungen der einzelnen Viehgattungen muß beson­dere Sorgfalt verwendet werden, da nur hierdurch eine aus­reichende Kenntnis der Zusammensetzung und der vor- und rückwärts schreitenden Entwickelung des Viehstandes ge­wonnen werden kann. Diese Kenntnis ist für viele wirt­schaftliche Zwecke, so u. a. für alle Maßnahmen zur Förde­rung der Viehzucht unentbehrlich; die Angabe der Gesamt­zahl für die einzelnen Viehgattungen genügt zu derartigen Zwecken niemals.

Die Zählung erfolgt wieder nach viehhaltenden Haus­haltungen.

Jeder Hgushaltungsvorsteher oder sein Stellvertreter hat das ihm gehörende oder unter feiner Obhut befindliche

frmih»ted)(iiiWttfj Nr. 230 1911

Vieh, das in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1911 auf dem Gehöfte, wo er wohnt, steht, nach Maßgabe der Zählkarte zu zählen und in diese wahrheits- getreu einzutragen. Wie das zu geschehen hat, sogen die Er­läuterungen auf den Zählpapieren.

Die Ergebniffe der Viehzählung dienen lediglich den Zwecken der Staats- und Gemeindeverwaltung und der Förderung wiffenschaftlicher und gemeinnütziger Aufgaben. Insbesondere soll festgestellt werden, ob durch die heimische Viehzucht die für die Volksernährung nötigen Fleischmengen gewonnen werden können. Zu Steuerzwecken werden die in den Zählkarten enthaltenen Angaben in keinem Falle ver­wendet. Nach Feststellung der Ergebniffe durch das König­liche Statistische Landesamt in Berlin werden die Zählkarten vernichtet.

Die Erreichung des bedeutsamen Zweckes der Zählung hängt zum großen Teile von der Mithilfe der Bevölkerung ab. An diese wird daher die dringende Bitte gerichtet, das Zählgeschäft durch bereitwilliges Entgegenkommen den Zäh­lern, Ortsbehörden usw. gegenüber zu erleichtern. Wenn auch die Zählkarte in erster Linie von dem Haushaltungs­vorsteher oder deffen Stellvertreter selbst auszufüllen ist, so bedarf es doch außerdem einer großen Zahl freiwilliger Zäh­ler, die bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Eigenschaft von öffentlichen Beamten besitzen. Es steht zu erwarten, daß wie bei früheren Zäh­lungen so auch diesmal sich in genügender Zahl Männer finden werden, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu über­nehmen; sie würden damit dem allgemein öffentlichen Jn- tereffe einen wesentlichen Dienst leisten.

Endlich ist noch in geeigneter Weise, namentlich durch Besprechung in den Gemeindeversammlungen und in den Schulen, durch die amtlichen Blätter und die Tagespreise die sich durch Abdruck dieser Ansprache oder burch Verbrei­tung einer sonstigen entsprechenden Belehrung ihrer Leser ein großes Verdienst um die Erhebung erwerben würde der Zweck der bevorstehenden Zahlung zur möglichst allge­meinen Kenntnis zu bringen. Namentlich würde darauf hinzuweisen sein, daß die in den Zählkarten enthaltenen Angaben lediglich der Förderung wiffenschaftlicher und ge­meinnütziger Aufgaben, in keinem Falle etwa zu Steuerzwecken dienen. Die Veröffentlichung der Ergebniffe wird so gehalten werden, daß darin die Angaben des einzelnen Haushaltungsvorstebers in keinem Falle mehr erkennbar sind.

Die Aufbereitung der Ergebniffe der Zählung ist dem Königlich Preußischen Statistischen Landesamte in Berlin SW. 68, Lindenstraße Nr. 28, übertragen worden. Diese Be­hörde wird zur Behebung etwa auftauchender Zweifel be­züglich Einzelheiten der Zählung auf jede an sie gerichtete Anfrage bereitwilligst Auskunft erteilen.

Berlin, im Oktober 1911.

Königlich Preußisches Statistisches Landesamt Evert, Präsident.

Wird veröffentlicht.

Hanau den 9. November 1911. 27167

Der Magistrat.

Hild.

Am Freitag den 1. Dezember ds. Js. findet in Preußen eine außerordentliche Viehzählung kleineren Umfangs statt und zwar erstreckt sich dieselbe auf folgende Viehgattungen:

1. Pferde,

2. Rinder,

3. Schafe,

4. Schweine.

Zu diesem Zwecke werden am 29. und 30. November ds. Js. jedem viehhaltenden Haushaltungsvorstande die erforder. lichen Zählpapiere zur Ausfüllung zugestellt.

An die Einwohnerschaft richten wir die dringende Bitte, die Herren Zähler, welche das Amt eines Zählers als Ehrenamt übernommen haben, durch möglichstes Entgegen­kommen in der Erfüllung ihres mühevollen Amtes unter­stützen zu wollen.

Bemerkt wird hierbei, daß die Zahlung nicht, wie immer noch vielfach irrtümlich angenommen wird, zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolgt.

Die Abholung der Zählpapiere wird am Mittag des 1. Dezember ds. Js. erfolgen und ersuchen wir dieselben zu diesem Zeitpunkte vollständig und wahrheitsgetreu ausge- füllt bereit zu halten.

Hanau den 9. November 1911.

Der Magistrat.

Hild. 27167