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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei See verein. ev. Waisenhauses in Hamm.
Gelleral-Anzeiger
Amtliches Azm für Stabt- imb FündKreir Samu.
Erscheint tTgNch mit Ausnahme der Göttin und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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verantworll. Redakteur: e. Schreck,, in Hamm.
Nr. 161 Fernsprechaitfchlttsj Nr. 230.
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Donnerstag den 13. Juli
Aetmsprechanschlittz Nr. 230 1911
Amtliches.
Eandhrels Hanau.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechttgung zum einjährig-freiwilligen Dienst werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht.
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüsung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 12. Juli 1911. M. 2505
Der Königliche Landrat.
_______ J. V.: Karbe.
Stadtkreis Hanau.
Nach dem mit dem 1. April d. I. in Kraft getretenen Zuwachssteuergesetz vom 14. Februar 1911 (R. E. Bl. 6. 33) wird beim Uebergange des Eigentums an inländischen Grundstücken und diesen gleichstehenden Rechten usw., von dem Wertzuwachs, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist, gemäß näherer Vorschrift des Gesetzes eine Abgabe (Zuwachssteuer) erhoben.
Zur Anmeldung des erfolgten Ueberganges des Eigentums sind nach den §§ 3 und flgde. der Zuwachsausführungsbestimmungen (veröffentlicht im Zentralblatt für das Deutsche Reich 1911 Seite 79) außer den Grundbuchämtern, den .Registergerichten und Behörden verpflichtet:
1. die Behörden und Beamten des Reiches, Staates und der Gemeinden sowie die Notare
a) von allen Fällen der Erhebung der Abgabe auf Grund der Tarifnummer 11 des Reichsstempelgesetzes mit Ausnahme der Auslastungen,
d) von allen sonstigen ihnen beurkundeten Rechtsvorgängen, die der Auflassung und Eintragung nicht bedürfende Fälle des Eigentumsüberganges an inländischen Grundstücken (§§ 1,4 des Gesetzes) zum Gegenstand haben oder zu den im § 5 des Gesetzes bezeichneten Rechtsgeschäften gehören,
e) von der Beurkundung der Uebertragung eines Anteils Zeiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
2. die Veräußerer und die Erwerber oder ihre gesetzlichen Vertreter,
a) wenn der Veräußerungspreis (einschließlich der Nebenleistungen, insbesondere der für Zwischenbetei- ligte, Bevollmächtigte usw. vorgesehenen Gebühr, Gewinnbeteiligung usw.) oder der Wert höher ist als der Erwerbspreis, von dem Abschluß eines Rechtsge- schästes im Sinne des § 5 des Gesetzes, soweit nicht die Beurkundung durch das Erundbuchamt, Register- gerichten und Behörden sowie durch einen Mitteilungspflichtigen unter Ziffer 1 erfolgt ist,
b) von dem Uebergange
1. des Eigentums an inländischen Grundstücken,
2. einer Berechtigung (§ 2 des Gesetzes),
3. eines Rechtes an dem Vermögen einer Vereinigung (8 3 des Gesetzes),
soweit nicht die Auslastung oder Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist.
Die Mitteilungen der Behörden, Beamten und Notare nach Ziffer 1b sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach der Beurkundung — für jeden Rechtsvorgang besonders — dem für die steuerliche Behandlung zuständigen Zuwachssteueramte einzureichen. Die Mitteilungen über die Abtretung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat durch Uebersendung von Monatslisten an die Zuwachssteuerämter zu erfolgen.
Die den Notaren nach Ziffer la obliegende Anmelde- fällt weg, wenn die von dem Notar mitgenommene Beräußerungsurkunde binnen 10 Tagen nach der Beurkundung dem Erundbuche zum Zwecke der Eintragung des neuen Eigentümers eingereicht wird und die Eintragung daraufhin stattfindet.
Die Anmeldung des Veräußerers und Erwerbers hat tn- âes Monats zu erfolgen, nachdem der Steuer- ÖLV^ ^-°°--°»°
Die Mitteilungen über Eigentumsänderungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. April 1911 stattgefunden haben, sind, soweit sie die Katasterbehörden von den Erundbuchämtern erhalten haben, von den ersteren bis zum 1. Juli 1911 an die Zuwachssteuerämter in Abschrift weiterzusenden.
Die Notare und sonstigen Beamten und Behörden, die in der Zeit vom 1. Januar 1911 bis zum Inkrafttreten der Preuß. Ausführungsanweisung ein unter Tarifnummer 11 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 (R. E. Bl. S. 833 ff.) oder unter § 5 Abs. 3 Z. 5 des Reichsgesetzes fallendes Veräußerungsgeschäft beurkundet haben, müsten, sofern es noch nicht geschehen ist, dem Zuwachssteueramte hiervon bis zum 1. Juli 1911 Mitteilung machen. Dieser Mitteilung bedarf es nicht, wenn die Veräußerungsurkunde zum Zwecke der Eintragung des neuen Eigentümers inzwischen dem Erundbuchamte eingereicht worden ist oder bis zum 1. Juli 1911 eingereicht wird und die Eintragung daraufhin stattgefunden hat oder stattfindet.
Die Notare können in diesen Fällen der Anmeldepflicht bezüglich der unter Tarifnummer 11 des Reichsstempelgesetzes fallenden Geschäfte genügen durch nachträgliche Uebersendung von Abschriften der den Zollämtern gemachten Mitteilungen. Weitergehende Mitteilungen werden für die oben angegebene Uebergangszeit nicht gemacht.
Wer in der Zeit vom 1. Januar bis zum Inkrafttreten der Preuß. Ausführungsanweisung als Veräußerer oder Erwerber oder als gesetzlicher Vertreter eines von Beiden an einem Veräußerungsgeschäft oder an einer Eigentumsübertragung oder am Uebergange einer Berechtigung (§ 2 des.Reichsgesetzes) oder eines Anteilrechtes (§ 3 a. a. O.) beteiligt gewesen ist, hat ebenfalls, soweit dies bisher nicht geschehen ist, bis zum 1. Juli 1911 den Zuwachssteuerämtern davon Mitteilung zu machen und zwar
1. von dem Veräußerungsgeschäft, soweit der VerLuße- rungspreis (einschl. der Nebenleistungen, insbesondere der für Zwischenbeteiligte, Bevollmächtigte usw. vorgesehenen Gebühr, Gewinnbeteiligung usw.) oder der Wert höher ist als der Erwerbspreis, und soweit nicht eine öffentliche Beurkundung des Geschäfts erfolgt ist (§ 63 Reichsgesetzes),
2. von dem Uebergange des Eigentums einer Berechtigung oder eines Anteilrechts, soweit nicht die Auslastung oder (Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist.
Die Mitteilungen oder Anmeldungen für die steuerliche Behandlung des Rechtsvorganges find an das zuständige Zuwachssteueramt zu richten.
Als Zuwachssteuerämter sind bestimmt:
a) das Kreiszuwachssteueramt (Landratsamt) für die Landgemeinden mit weniger als 3000 Einwohner,
b) das Zuwachssteueramt (Gemeindevorstand für jede Landgemeinde mit mehr als 3000 Einwohner,
c) das städtische Zuwachssteueramt für jede Stadt.
Die Nichterfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Einreichung der Zuwachssteueranmeldung oder Erklärung unterliegt einer Geldstrafe bis zum vierfachen Bettage der Zuwachssteuer.
Castel den 8. Juni 1911. Ä. IV. 1424/11.
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Wird hiermit veröffentlicht.
Hanau den 7. Juli 1911. 17305
Der Magistrat.
J. A.: Bartmuß.
Bekanntmachung.
Die Ferien des Stadtausschustes für den Stadtkreis Hanau beginnen am 21. d. M. und endigen am 31. kommenden Monats.
Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Hanau den 4. Juli 1911. 17303
Der Vorsitzende des Stadtausschustes des Stadtkreises Hanau.
Dr. E e b e f ch u s.
Bekanntrnachnng.
Es wird beabsichtigt, den hiesigen öffentlichen Arbeitsnachweis auch für die Vermittelung von Lehrstellen aller Berufe kostenfrei nutzbar zu machen.
Wlr richten deshalb an alle Interessenten das Ersuchen,
ihren Bedarf an Lehrlingen bei der städtischen Arbeitsver« Mittelungsstelle — Langstraße Nr. 41 hier — anzumelden.
Ebenso werden Eltern und Vormünder ersucht, sich zur Erlangung von Lehrstellen der Vermittelungsstelle bedienen zu wollen, die Anmeldungen jederzeit gern entgegennimmt.
Hanau den 31. Oktober 1910. 1119
Der Magistrat.
Hild.
Königliches Gymnasium.
Der diesjährige Bedarf an Kohlen (600 Ztr. Anthracitnuß II und 75 Ztr. gewöhnliche Nuß ]]) ist zu vergeben. Angebote (Preis und Zeche) frei Keller werden bis zum 17. d. Mts. unter Verschluß „an das Königliche Gymnasium" erbeten. Die Bedingungen find bei dem Schuldiener zu ersehen.
Hanau den 13. Juli 1911. 17339
Braun.
Verding.
Zum Neubau des Leihbankgebäudes dahier sollen in öffentlichem Verding vergeben werden die Zimmerarbeiten, die Spenglerarbeiten und die Dachdeckerarbeiten.
Termin hierzu wird auf Mittwoch den 19. d. M., vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Landesbauamt anberaumt.
Die Verdingsunterlagen für die schriftlich einzureichenden Angebote sind von der unterfertigten Dienststelle, bei welcher auch Zeichnungen und Mastenverzeichnis einzusehen sind, zu beziehen.
Hanau, 11. Juli 1911. 17301
Landesbauamt.
Einstellung von Drei- und Bierjährig-Freiwilligen für die Matrosenartillerie-Abteilung Kiautschou (Küstenartillerie) in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1911, Ausreise nach Tsingtau: Ja- nuar 1912 bezw. 1913, Heimreise: Frühjahr 1914 bezw. 1915. Bedingungen: Mindestens 1,64 Meter groß, kräftig, gesunde Zähne, vor dem 1. Oktober 1892 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0.50 Mark Teuerungszulage gewährt.
Meldungen mit genauer. Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestell. ten Meldescheines zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an:
Kommando der Stammabteilung der Mattosenartillerie Kiautschou, Cuxhaven.
Zugelaufen: 1 schwarzgrauer Wolfsspitz weiblichen Geschlechts. 17389
Bürgermeisterei Rüdigheim.
Gefundene und verlorene Gestenstände rc.
Gefunden: 1 weiße emaillierte Milchkanne mit Schloß, 1 Paar weiße Damen-Halbhandschuhe, 1 Double- Brosche mit Kinderphotographie unb mit roten Steinchen (in Wilhelmsbad).
Verloren: 1 goldener Trauring (gez. T. B. 27. 6. 1836), 1 silberne Damenuhr mit Kette, 1 Kneifer mit Futteral.
Hanau den 13. Juli 1911.
Politische RandTebatL
Der österreichische Ministerpräsident Freiherr v. Gautsch hat mit den Tschechen und Christlich-Sozialen die Verhandlungen über die Bildung einer Arbeitsmehrheit im Parlamente begonnen.
Verstorben ist der bisherige diplomatische Agent Großbritanniens in Aegypten Sir Eldon Gorst.
Der Verband der Syndikate des Seine-Departement» hat in einem Aufruf das Proletariat aufgefordert, am 14. Juli, dem Tag des Nationalfestes, Straßenkundgebungen zu veranstalten.
Bund kaufmännischer Angestellten. Gestern wurde in Berlin ein Bund der kaufmännischen Angestellten begründet, der die kaufmännischen Angestellten der Industrie, ähnlich wie die Techniker im Bunde der technisch-industriellen Beamten auf unabhängiger gewerkschaftlicher Grundlage organisieren will. Ueber 400 kaufmännische Angestellte aus den verschiedenen Teilen des Reichs beteiligten sich an der Gründung.