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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.
Geaeral-Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
vi« ägèfpalten« Petttzeil« oder der« Naum Ai IM tm Neklameuteil die Zeil, 45 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: S. Schreck«, in Hanau.
$L 160 Bernsprechanschlits; Nr. 230.
Mittwoch den 12. Juli
Fernfprechanschlutz Nr. 230 1911
Amtliches.
Stadtkreis Ranau.
Die Notlaufseuche bei dem Schweine des Gastwirts Flaß, Große Dechaneistraße 21 hier, ist erloschen.
Die Eehöftsperre ist aufgehoben.
Hanau den 10. Juli 1911. P. 7467
Königliche Polizei-Direktion.
I. V.: Karbe.
Verding.
Zum Neubau des Leihbankgebäudes dahier sollen in öffentlichem Verding vergeben werden die Zimmerarbeiten, die Spenglerarbeiten und die Dachdeckerarbeiten.
Termin hierzu wird auf Mittwoch d-^,19. d. M., vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Landesbauamt anberaumt.
' Die Verdingsunterlagen für die schriftlich einzureichenden Angebote sind von der unterfertigten Dienststelle, bei welcher auch Zeichnungen und Massenverzeichnis einzusehen sind, zu beziehen.
Hanau, 11. Juli 1911. 17301
Landesbauamt.
Handelskammer zu Hanau. Plenarsitzung
am Mittwoch den 19. Juli 1911, */j5 Uhr, in Gelnhausen, Rathavssaal.
Tagesordnung:
1. Protokollgenehmigung.
2. Gesellschaft für Kaufmanns-Erholungsheime.
3. Beeidigung eines zweiten Bücher-Revisors für Fulda.
4. Einigungsämter für Fälle unlauteren Wettbewerbs in Hanau und Fulda (Geschäftsordnung, Mitglieder).
5. Sachverständige für Submissionen.
6. Sicherungsübereignung.
7. Niederländischer Zolltarif-Gesetzentwurf.
8. Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr.
9. Verkehrsangelegenheiten.
10. Mitteilungen.
Hanau den 11. Juli 1911. 17233
Die Handelskammer.
C a n t h a l.
Der Syndikus.
' Dr. phil. Grambow.
Gefunden auf dem Marktplatz: 1 wollenes kariertes Kopftuch und 1 sog. Kopfkringel in einem weißleinenen Tuch eingebunden. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung. 17307
politische Run dich au.
Der Kaiser richtete an die Gräfin v. Bismarck anläßlich der Einsegnung ihres Sohnes, des ältesten männlichen Sproffen in der Nachkommenschaft des Altreichskanzlers, ein Radiotelegramm über Norddeich lautend: „Empfangen Sie, gnädigste Gräfin, meinen herzlichsten Glückwunsch zum heutigen Tage, der Sie mit der Einsegnung Ihres Sohnes frohes Hoffen an glückliches Erinnern knüpfen läßt. Möchte Gottes Segen mein Patenkind auch fernerhin geleiten. Wilhelm I. R.“ Gleichzeitig übersandte der Kaiser eine goldene Uhr mit seinem Bild und einer Widmung.
Des Kaisers Nordlandsreise. Aus Balestrand, 11. Juli, wird berichtet: Der Kaiser machte gestern abend noch einen Spaziergang und besuchte den Professor Dahl. Auch heute ist wieder sonniges Wetter. Der Kaiser unternahm heute morgen wieder einen Spaziergang. Mittags war Profeffor Dahl mit Frau, Schwiegertochter und Sohn zur Frühstückstafel geladen. Nach 5 Uhr hörte der Kaiser den Vortrag des Generalmajors Dickhuth. Um 7 Uhr fand Abendtafel statt.
Aus der nationalliberalen Partei. Der nationalliberale Reichstagsabgeordnete Heinrich Prinz zu Schönaich-Caro- lath, der dem Reichstag seit 1881 angehört, hat in einer Vertrauensmännerversammlung zu Guben seinen Entschluß, ein parlamentarisches Mandat nicht wieder anzunehmen, nunmehr der Öffentlichkeit übergeben. Der Prinz hat als seinen Nachfolger für das Reichstagsmandat des Wahlkreises Guben-Lübben den nationalliberalen Neichstagsabgeord- neten Bankdirektor Dr. Weber vorgeschlagen, der 1907 in L’öbau aeaen die Sozialdemokratie gewählt worden ist. Jn-
dessen ist auch Dr. Weber entschloffen, bei den kommenden Reichstagswahlen überhaupt nicht wieder zu kandidieren.
Erhöhung der Deamtengehälter. Bremen, 9. Juli. Angenehm für die staatlichen und städtischen Beamten ist eine heute bekannt gewordene Vorlage des Senats an die Bürgerschaft, nach der die Beamtengehälter um fast genau eine Million Mark erhöht werden sollen. Das bedeutet eine Erhöhung der Einkommensteuer von 8% auf 9% v. H. Die Maßregel war notwendig geworden, weil die Gehaltserhöhungen von 1907 und 1908 das Beamtentum wenig befriedigt hatten. Aus dem Eehaltsplan seien einige Beispiele herausgehoben, wobei in Klammern das bisherige Gehalt hinzugefügt ist: Präsident des Landgerichts 13 000 Mark (12 000), Eerichtsdirektoren 7500—11000 (5500 bis 10 000), Richter 5500—10 500 (5500—10 000). Die Direktoren standen bisher den Richtern gleich. Eerichtssekretäre 2800—4800 (2500—4500), Kanzlisten 2200—3700 (1900 bis 3400), Schutzmänner 1700—2500 (1550—2200), Direktoren der höheren Schulen 8500—10 500 (8000—9000), Akademische Lehrer 4200—9000 (4000—7800), Volksschullehrer 2000—4800 (1900—4100), Hilfslehrer 1300—1700 (1200 bis 1500), Bauräte 6000—9500 (5500—9000) Mk.
Hansabund und Zentralverband. Der etwa 5000 Mitglieder zählende Verband Sächsischer Industrieller hat zu den Vorgängen im Hansabund eine Resolution gefaßt, die den Versuch des Zentralverbandes Deutscher Industrieller, das ernste Streben von Handel, Gewerbe und Industrie zur Schaffung einer gemeinsamen Organisation zu stören, verurteilt. Die bisherige Stellungnahme der deutschen Industrie zeige, daß diese durchaus nicht gewillt sei, in ihrer Gesamtheit der Parole Rütgers zu folgen. Die bezeichnenderweise in der „Deutschen Tageszeitung" veröffentlichte Liste der aus dem Hansabunde Ausgetretenen lasse erkennen, daß, von wenigen abgesehen, nur gewiste Kreise der rheinischwestfälischen Großindustrie und der Saarindustrie sich von dem Bunde abwendeten. Der überwiegende Teil der deutschen, insbesondere der sächsischen Industrie mißbillige und verurteile das Vorgehen des Zentralverbandes auf das entschiedenste. Dieser Mißbilligung haben sich sämtliche Vorstandsmitglieder des sächsischen Verbandes, die durch ihre Fachverbände und teilweise als deren Vorsitzende und Vorstandsmitglieder dem Zentralverbande Deutscher Industrieller angehören, ausdrücklich und einmütig angeschlosten. — Die Ortsgruppe Krefeld des Hansabundes mißbilligt das Vorgehen des Zentralverbandes der Industriellen und spricht Geheimrat Rießer volles Vertrauen aus.
Das Verbot des Waffentragens. Nach Meldungen Berliner Blätter besteht an maßgebenden Stellen die Absicht, eine allgemeine Neuregelung des Waffentragens erst im neuen Strafgesetzbuchs durchzuführen. .Der Vorentwurf hat allerdings die Regelung der Frage der Landesgesetzgebung überlasten; doch will man, wie es heißt, sie im endgültigen Entwurf behandeln. Ob es notwendig ist, die Frage reichsgesetzlich zu regeln, kann recht zweifelhaft erscheinen.
Arbeiterbewegung. Bei den Firmen J. A. John und Topf Söhne in Erfurt sind fünfhundert organisierte Metallarbeiter in Ausstand getreten. — In Antwerpen haben dreizehn Diamantschleifereien die Arbeit wieder ausgenommen, in den übrigen dauert der Streik fort.
Der neue deutsch-japanische Handelsvertrag. Zu der Ratifizierung des am 24. Juni unterzeichneten Handelsvertrages mit Japan, der am 17. Juli in Kraft tritt, wird, wie die „Neue polit. Korresp." meldet, eine Reihe von Aenderungen und Ergänzungen des Warenverzeich- nisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung nötig werden. Das Reichsschatzamt wird diese Aenderungen in dem „Zentralblatt für das Deutsche Reich" und dem „Nachrichtenblatt für die Zollstellen" den beteiligten Handelskreisen und Zollbeamten so rechtzeitig zur Kenntnis bringen, daß Stockungen bei der Zollabfertionng tunlichst vermieden werden.
Die türkische Studienkommiffion ist in München eingetroffen.
Der ftanzösische Minister des Aeußern über die Agadir- Angelegenheit. In der gestrigen französischen Kammersitzung erklärte der Minister des Aeußern de Selves bezüglich der Agadir-Angelegenheit: Man hat von mir Auskunft über die Vorgänge, die mit der Entsendung eines deutschen Kriegsschiffes nach Agadir in Zusammenhang stehen, verlangt. Ich kenne die Weisheit und den Patriotismus, der die Kammer beseelt, und an diese Eigenschaft appelliere ich in dieser Stunde. Die Pourparlers haben begonnen und die Besprechung ist im Gange. Ich bitte darum, zu gestatten, daß diese Besprechung in Ruhe und der hohen würdigen Form vor sich gehe, die Großmächten, die sich miteinander unter
halten, geziemen. (Lebhafter Beifall auf allen Bänken mit Ausnahme der äußersten Linken.) Wenn die Stunde gekommen sein wird, werden wir, seien Sie überzeugt, nicht zögern, vor Ihnen zu erscheinen, um Ihnen zu sagen, was wir getan. (Eine Stimme aus der äußersten Linken: „Für den Frieden!" Ausrufe auf verschiedenen Bänken) — und wie wir gehandelt haben, um Sie zu bitten, meine Herren, abzuwägen, zu prüfen und zu erklären, ob wir auf der Höhe unserer Aufgabe gestanden haben. Für diesen Augenblick bitte ich Sie um die Erlaubnis, die Tribüne verlasten zu dürfen, und uns ihr Vertrauen zu schenken. Die im Gange befindliche Besprechung mit der beharrlichen und unerschütterlichen Sorge für das geführt, was die Jnteresten und die Würde des Landes erfordern, (Anhaltender Beifall auf allen Bänken, ausgenommen der äußersten Linken) und auch mit der Sorge dafür, mit der Macht, mit der wir unterhandeln, Beziehungen guten Einvernehmens in vollkommener Loyalität aufrecht zu erhalten." (Langandauernder Beifall auf allen Bänken, ausgenommen der äußersten Linken.) — Jaures verlangte, daß die Debatte morgen beginne. Die Würde Frankreichs sei in keiner Weise in Gefahr. — De Seines verlangte Vertagung auf unbestimmte Zeit, die mit 476 gegen 77 Stimmen angenommen wurde.
Frankreich glaubt mit Kompensationen auszukommen. Aus Paris, 11. Juni, wird den „L. N. N." berichtet: Der bisherige Gang der Berliner Marokkoverhandlungen befriedigt hier an amtlichen Stellen außerordentlich, was namentlich auch von den mündlichen Mitteilungen des gestern abend hier eingetroffenen Berliner französischen Botschaftsrats Berckheim gilt. Ebenso ist man von der Zusage einer moralischen Unterstützung durch Rußland befriedigt und glaubt, daß die Verhandlungen, obwohl sehr langwierig, doch zu einem guten Ende führen werden. Wie aus gewissen Andeutungen hervorgeht, dürste Frankreich geneigt sein, mit Kompensationen für Deutschlands völligen Rückzug aus Marokko an anderen Stellen Afrikas nicht zu geizen, aber den Rückzug aus Agadir zur Bedingung machen. General Moinier ist vermutlich infolge der Hitze schwer er franst und wird, falls nicht eine gründliche baldige Besserung eintritt, durch General Ditte, Kommandeur einer der drei Kolonnen, ersetzt werden.
Jatho.
Köln, 11. Juli. Dem Pfarrer Jatho ist, wie die „Köln. Zeitung" meldet, vom Königlichen Konsistorium der Rheinprovinz ein Schreiben vom 10. Juli zugegangen, indem ihm die Gründe des Urteils in dem Feststellungsverfahren gegen ihn vom 24. Juni 1911 mitgeteilt werden. Im einzelnen gründen sich die Urteilsgründe auf folgende Feststellungen: 1. Jnbezug auf das Erundverhältnis von Gott und Welt lehrt Pfarrer Jatho, Gott ist die uranfängliche Kraft, von der wir nicht wissen, ob sie ursprünglich 6Hnb und erst in ihrer Verfeinerung zur Geisteskraft im Menschen sehend geworden ist, oder ob sie als ewige Vernunft und Weisheit die erste Bewegung im All hervorrief. Solche Lehrverkündigung des Pfarrers Jatho stehe mit der christlichen Eottes- erkenntnis im Widerspruch. 2. Jnbezug auf die Lehre Pfarrer Jathos über die Offenbarung sagt das Urteil u. a. Im Unterschied vom christlichen Glauben schiebt hier ein unbeschränkter Subjektivismus die geschichtliche Offenbarung beiseite. Auch das Christentum muß nach der Lehre Jathos durch Offenbarung der Gegenwart weitergeführt werden. 3. Jnbezug auf Jathos Lehre über Schuld und Sühne heißt es im Urteil: Eine in der Geschichte geschehene Erlösung wird ausdrücklich zurückgewiesen. Dagegen wird „Selbsterlösung" gelehrt. Eine solche Lehrverkündi- gung läßt für das Verständnis des Christentums als Erlösungsreligion keinen Raum. 4. Ueber Pfarrer Jathos Lehre hinsichtlich des geschichtlichen Jesus heißt es: Zwischen dem geschichtlichen Jesus und dem lebendigen Christus der Lehrverkündung des Pfarrers Jatho besteht keine andere Verbindung als die, daß Pfarrer Jatho seine Lehrverkündung an Jesus Worte anknüpft. Der „lebendige Christus" des Pfarrers Jatho ist nicht der auferstandene Herr und Heiland der christlichen Kirche. 5. Stellt das Urteil fest, daß Pfarrer Jatho die persönliche Fortdauer des Einzelnen nach dem Tode leugnet und hiernach außer Stande sei, am Grabe den Trost der christlichen Hoffnung eines ewigen Lebens spenden zu können. Seine Religion sei ausschließlich Diesseits-Religion. Danach befindet sich Pfarrer Jatho mit dem, was dem christlichen Glauben aller Zeiten biblische Wahrheit gewesen, in unlöslichem Widerspruch. Pfarrer Jatho hat seit dem Jahre 1905 wegen seiner Lehrverkündung wiederholt zu dringenden Mahnungen seitens der Kirchenbehörde Anlaß gegeben. Diese Mahnungen sind aber ohne Erfolg geblieben. Von der Mehrheit des Presbote-