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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.

Geaeral-Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

vi« ägèfpalten« Petttzeil« oder der« Naum Ai IM tm Neklameuteil die Zeil, 45 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: S. Schreck«, in Hanau.

$L 160 Bernsprechanschlits; Nr. 230.

Mittwoch den 12. Juli

Fernfprechanschlutz Nr. 230 1911

Amtliches.

Stadtkreis Ranau.

Die Notlaufseuche bei dem Schweine des Gastwirts Flaß, Große Dechaneistraße 21 hier, ist erloschen.

Die Eehöftsperre ist aufgehoben.

Hanau den 10. Juli 1911. P. 7467

Königliche Polizei-Direktion.

I. V.: Karbe.

Verding.

Zum Neubau des Leihbankgebäudes dahier sollen in öffentlichem Verding vergeben werden die Zimmer­arbeiten, die Spenglerarbeiten und die Dachdeckerarbeiten.

Termin hierzu wird auf Mittwoch d-^,19. d. M., vor­mittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Landesbauamt anberaumt.

' Die Verdingsunterlagen für die schriftlich einzureichen­den Angebote sind von der unterfertigten Dienststelle, bei welcher auch Zeichnungen und Massenverzeichnis einzusehen sind, zu beziehen.

Hanau, 11. Juli 1911. 17301

Landesbauamt.

Handelskammer zu Hanau. Plenarsitzung

am Mittwoch den 19. Juli 1911, */j5 Uhr, in Gelnhausen, Rathavssaal.

Tagesordnung:

1. Protokollgenehmigung.

2. Gesellschaft für Kaufmanns-Erholungsheime.

3. Beeidigung eines zweiten Bücher-Revisors für Fulda.

4. Einigungsämter für Fälle unlauteren Wettbewerbs in Hanau und Fulda (Geschäftsordnung, Mit­glieder).

5. Sachverständige für Submissionen.

6. Sicherungsübereignung.

7. Niederländischer Zolltarif-Gesetzentwurf.

8. Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr.

9. Verkehrsangelegenheiten.

10. Mitteilungen.

Hanau den 11. Juli 1911. 17233

Die Handelskammer.

C a n t h a l.

Der Syndikus.

' Dr. phil. Grambow.

Gefunden auf dem Marktplatz: 1 wollenes kariertes Kopftuch und 1 sog. Kopfkringel in einem weißleinenen Tuch eingebunden. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung. 17307

politische Run dich au.

Der Kaiser richtete an die Gräfin v. Bismarck an­läßlich der Einsegnung ihres Sohnes, des ältesten männ­lichen Sproffen in der Nachkommenschaft des Altreichs­kanzlers, ein Radiotelegramm über Norddeich lautend: Empfangen Sie, gnädigste Gräfin, meinen herzlichsten Glückwunsch zum heutigen Tage, der Sie mit der Ein­segnung Ihres Sohnes frohes Hoffen an glückliches Er­innern knüpfen läßt. Möchte Gottes Segen mein Paten­kind auch fernerhin geleiten. Wilhelm I. R. Gleich­zeitig übersandte der Kaiser eine goldene Uhr mit seinem Bild und einer Widmung.

Des Kaisers Nordlandsreise. Aus Balestrand, 11. Juli, wird berichtet: Der Kaiser machte gestern abend noch einen Spaziergang und besuchte den Professor Dahl. Auch heute ist wieder sonniges Wetter. Der Kaiser unternahm heute morgen wieder einen Spaziergang. Mittags war Profeffor Dahl mit Frau, Schwiegertochter und Sohn zur Frühstücks­tafel geladen. Nach 5 Uhr hörte der Kaiser den Vortrag des Generalmajors Dickhuth. Um 7 Uhr fand Abendtafel statt.

Aus der nationalliberalen Partei. Der nationalliberale Reichstagsabgeordnete Heinrich Prinz zu Schönaich-Caro- lath, der dem Reichstag seit 1881 angehört, hat in einer Vertrauensmännerversammlung zu Guben seinen Entschluß, ein parlamentarisches Mandat nicht wieder anzunehmen, nunmehr der Öffentlichkeit übergeben. Der Prinz hat als seinen Nachfolger für das Reichstagsmandat des Wahlkreises Guben-Lübben den nationalliberalen Neichstagsabgeord- neten Bankdirektor Dr. Weber vorgeschlagen, der 1907 in Löbau aeaen die Sozialdemokratie gewählt worden ist. Jn-

dessen ist auch Dr. Weber entschloffen, bei den kommenden Reichstagswahlen überhaupt nicht wieder zu kandidieren.

Erhöhung der Deamtengehälter. Bremen, 9. Juli. Angenehm für die staatlichen und städtischen Beamten ist eine heute bekannt gewordene Vorlage des Senats an die Bürgerschaft, nach der die Beamtengehälter um fast genau eine Million Mark erhöht werden sollen. Das bedeutet eine Erhöhung der Einkommensteuer von 8% auf 9% v. H. Die Maßregel war notwendig geworden, weil die Gehaltser­höhungen von 1907 und 1908 das Beamtentum wenig be­friedigt hatten. Aus dem Eehaltsplan seien einige Bei­spiele herausgehoben, wobei in Klammern das bisherige Gehalt hinzugefügt ist: Präsident des Landgerichts 13 000 Mark (12 000), Eerichtsdirektoren 750011000 (5500 bis 10 000), Richter 550010 500 (550010 000). Die Direk­toren standen bisher den Richtern gleich. Eerichtssekretäre 28004800 (25004500), Kanzlisten 22003700 (1900 bis 3400), Schutzmänner 17002500 (15502200), Direktoren der höheren Schulen 850010 500 (80009000), Akade­mische Lehrer 42009000 (40007800), Volksschullehrer 20004800 (19004100), Hilfslehrer 13001700 (1200 bis 1500), Bauräte 60009500 (55009000) Mk.

Hansabund und Zentralverband. Der etwa 5000 Mit­glieder zählende Verband Sächsischer Industrieller hat zu den Vorgängen im Hansabund eine Resolution gefaßt, die den Versuch des Zentralverbandes Deutscher Industrieller, das ernste Streben von Handel, Gewerbe und Industrie zur Schaffung einer gemeinsamen Organisation zu stören, verurteilt. Die bisherige Stellungnahme der deutschen In­dustrie zeige, daß diese durchaus nicht gewillt sei, in ihrer Gesamtheit der Parole Rütgers zu folgen. Die bezeichnen­derweise in derDeutschen Tageszeitung" veröffentlichte Liste der aus dem Hansabunde Ausgetretenen lasse erkennen, daß, von wenigen abgesehen, nur gewiste Kreise der rheinisch­westfälischen Großindustrie und der Saarindustrie sich von dem Bunde abwendeten. Der überwiegende Teil der deut­schen, insbesondere der sächsischen Industrie mißbillige und verurteile das Vorgehen des Zentralverbandes auf das ent­schiedenste. Dieser Mißbilligung haben sich sämtliche Vor­standsmitglieder des sächsischen Verbandes, die durch ihre Fachverbände und teilweise als deren Vorsitzende und Vor­standsmitglieder dem Zentralverbande Deutscher Indu­strieller angehören, ausdrücklich und einmütig angeschlosten. Die Ortsgruppe Krefeld des Hansabundes mißbilligt das Vorgehen des Zentralverbandes der Industriellen und spricht Geheimrat Rießer volles Vertrauen aus.

Das Verbot des Waffentragens. Nach Meldungen Berliner Blätter besteht an maßgebenden Stellen die Absicht, eine allgemeine Neuregelung des Waffentragens erst im neuen Strafgesetzbuchs durchzuführen. .Der Vor­entwurf hat allerdings die Regelung der Frage der Landesgesetzgebung überlasten; doch will man, wie es heißt, sie im endgültigen Entwurf behandeln. Ob es notwendig ist, die Frage reichsgesetzlich zu regeln, kann recht zweifelhaft erscheinen.

Arbeiterbewegung. Bei den Firmen J. A. John und Topf Söhne in Erfurt sind fünfhundert organisierte Metallarbeiter in Ausstand getreten. In Antwerpen haben dreizehn Diamantschleifereien die Arbeit wieder ausgenommen, in den übrigen dauert der Streik fort.

Der neue deutsch-japanische Handelsvertrag. Zu der Ratifizierung des am 24. Juni unterzeichneten Handels­vertrages mit Japan, der am 17. Juli in Kraft tritt, wird, wie dieNeue polit. Korresp." meldet, eine Reihe von Aenderungen und Ergänzungen des Warenverzeich- nisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zoll­abfertigung nötig werden. Das Reichsschatzamt wird diese Aenderungen in demZentralblatt für das Deutsche Reich" und demNachrichtenblatt für die Zollstellen" den beteiligten Handelskreisen und Zollbeamten so recht­zeitig zur Kenntnis bringen, daß Stockungen bei der Zollabfertionng tunlichst vermieden werden.

Die türkische Studienkommiffion ist in München einge­troffen.

Der ftanzösische Minister des Aeußern über die Agadir- Angelegenheit. In der gestrigen französischen Kammersitzung erklärte der Minister des Aeußern de Selves bezüglich der Agadir-Angelegenheit: Man hat von mir Auskunft über die Vorgänge, die mit der Entsendung eines deutschen Kriegsschiffes nach Agadir in Zusammenhang stehen, ver­langt. Ich kenne die Weisheit und den Patriotismus, der die Kammer beseelt, und an diese Eigenschaft appelliere ich in dieser Stunde. Die Pourparlers haben begonnen und die Besprechung ist im Gange. Ich bitte darum, zu gestatten, daß diese Besprechung in Ruhe und der hohen würdigen Form vor sich gehe, die Großmächten, die sich miteinander unter­

halten, geziemen. (Lebhafter Beifall auf allen Bänken mit Ausnahme der äußersten Linken.) Wenn die Stunde ge­kommen sein wird, werden wir, seien Sie überzeugt, nicht zögern, vor Ihnen zu erscheinen, um Ihnen zu sagen, was wir getan. (Eine Stimme aus der äußersten Linken:Für den Frieden!" Ausrufe auf verschiedenen Bänken) und wie wir gehandelt haben, um Sie zu bitten, meine Herren, abzuwägen, zu prüfen und zu erklären, ob wir auf der Höhe unserer Aufgabe gestanden haben. Für diesen Augenblick bitte ich Sie um die Erlaubnis, die Tribüne verlasten zu dürfen, und uns ihr Vertrauen zu schenken. Die im Gange befindliche Besprechung mit der beharrlichen und uner­schütterlichen Sorge für das geführt, was die Jnteresten und die Würde des Landes erfordern, (Anhaltender Beifall auf allen Bänken, ausgenommen der äußersten Linken) und auch mit der Sorge dafür, mit der Macht, mit der wir unter­handeln, Beziehungen guten Einvernehmens in vollkomme­ner Loyalität aufrecht zu erhalten." (Langandauernder Bei­fall auf allen Bänken, ausgenommen der äußersten Linken.) Jaures verlangte, daß die Debatte morgen beginne. Die Würde Frankreichs sei in keiner Weise in Gefahr. De Seines verlangte Vertagung auf unbestimmte Zeit, die mit 476 gegen 77 Stimmen angenommen wurde.

Frankreich glaubt mit Kompensationen auszukommen. Aus Paris, 11. Juni, wird denL. N. N." berichtet: Der bisherige Gang der Berliner Marokkoverhandlungen befriedigt hier an amtlichen Stellen außerordentlich, was namentlich auch von den mündlichen Mitteilungen des gestern abend hier eingetroffenen Berliner französischen Botschaftsrats Berckheim gilt. Ebenso ist man von der Zu­sage einer moralischen Unterstützung durch Rußland befrie­digt und glaubt, daß die Verhandlungen, obwohl sehr lang­wierig, doch zu einem guten Ende führen werden. Wie aus gewissen Andeutungen hervorgeht, dürste Frankreich geneigt sein, mit Kompensationen für Deutschlands völligen Rückzug aus Marokko an anderen Stellen Afrikas nicht zu geizen, aber den Rückzug aus Agadir zur Bedingung machen. Gene­ral Moinier ist vermutlich infolge der Hitze schwer er franst und wird, falls nicht eine gründliche baldige Besserung ein­tritt, durch General Ditte, Kommandeur einer der drei Kolonnen, ersetzt werden.

Jatho.

Köln, 11. Juli. Dem Pfarrer Jatho ist, wie dieKöln. Zeitung" meldet, vom Königlichen Konsistorium der Rhein­provinz ein Schreiben vom 10. Juli zugegangen, indem ihm die Gründe des Urteils in dem Feststellungsverfahren gegen ihn vom 24. Juni 1911 mitgeteilt werden. Im einzelnen gründen sich die Urteilsgründe auf folgende Feststellungen: 1. Jnbezug auf das Erundverhältnis von Gott und Welt lehrt Pfarrer Jatho, Gott ist die uranfängliche Kraft, von der wir nicht wissen, ob sie ursprünglich 6Hnb und erst in ihrer Verfeinerung zur Geisteskraft im Menschen sehend ge­worden ist, oder ob sie als ewige Vernunft und Weisheit die erste Bewegung im All hervorrief. Solche Lehrverkün­digung des Pfarrers Jatho stehe mit der christlichen Eottes- erkenntnis im Widerspruch. 2. Jnbezug auf die Lehre Pfarrer Jathos über die Offenbarung sagt das Urteil u. a. Im Unterschied vom christlichen Glauben schiebt hier ein unbeschränkter Subjektivismus die geschichtliche Offenbarung beiseite. Auch das Christentum muß nach der Lehre Jathos durch Offenbarung der Gegenwart weiterge­führt werden. 3. Jnbezug auf Jathos Lehre über Schuld und Sühne heißt es im Urteil: Eine in der Geschichte ge­schehene Erlösung wird ausdrücklich zurückgewiesen. Dagegen wirdSelbsterlösung" gelehrt. Eine solche Lehrverkündi- gung läßt für das Verständnis des Christentums als Er­lösungsreligion keinen Raum. 4. Ueber Pfarrer Jathos Lehre hinsichtlich des geschichtlichen Jesus heißt es: Zwischen dem geschichtlichen Jesus und dem lebendigen Christus der Lehrverkündung des Pfarrers Jatho besteht keine andere Verbindung als die, daß Pfarrer Jatho seine Lehrver­kündung an Jesus Worte anknüpft. Derlebendige Christus" des Pfarrers Jatho ist nicht der auferstandene Herr und Heiland der christlichen Kirche. 5. Stellt das Urteil fest, daß Pfarrer Jatho die persönliche Fortdauer des Einzelnen nach dem Tode leugnet und hiernach außer Stande sei, am Grabe den Trost der christlichen Hoffnung eines ewigen Lebens spenden zu können. Seine Religion sei ausschließlich Diesseits-Religion. Danach befindet sich Pfarrer Jatho mit dem, was dem christlichen Glauben aller Zeiten biblische Wahrheit gewesen, in unlöslichem Widerspruch. Pfarrer Jatho hat seit dem Jahre 1905 wegen seiner Lehrver­kündung wiederholt zu dringenden Mahnungen seitens der Kirchenbehörde Anlaß gegeben. Diese Mahnungen sind aber ohne Erfolg geblieben. Von der Mehrheit des Presbote-