Iitimiier K Anzeiger
General-Anzeiger
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei de» verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Amlllchts ®iw für Slabt Mb Landkreis Kanan.
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Die kgespalkene PetitzeUe über deren Raum A Pf- tm Reklamentell die Zeile 45 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: T. Schrecks« tu Hanau,
$L 9 Fer»»sprechanschl«sj Nr. 230.
Amtliches.
Stadtkreis Rana«.
Diejenigen Arbeitgeber, welche in ihren Betrieben ausländische Arbeiter beschäftigen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß deren Jnlandslegitimationskarten (Arbeiterlegitimationskarten) mit dem 31. Dezember d. Z. ihre Gültigkeit verlieren und daher behufs Erneuerung seitens der Arbeiter — mit den in Händen befindlichen Heimat- papieren — im Sekretariat — Zimmer 5 — hier vorzulegen sind.
Letzte Vorlagefrist am 15. Januar 1911.
Die nach dieser Frist zur Vorlage kommenden Karten werden nur bei Zahlung der Legitimationsgebühren von 5 Mk. bezw. 2 Mk. neu ausgefertigt.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Arbeiter die vorschriftsmäßige Umschreibung ihrer Legitimationskarten binnen einer Frist von drei Tagen nach Antritt des neuen Arbeitsverhältnisses hier zu beantragen haben.
Hanau den 29. Dezember 1910. P. 15138
Königliche Polizeidirektion.
Frhr. Laur.
Bekanntmachn ng.
Alle in Hanau wohnhaften Militärpflichtigen, welche über ihre Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erhalten haben, werden aufge- sordert, sich in der Zeit
vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. Z.
bei dem hiesigen städtischen Meldeamte, Langstraße 41, 1 Treppe hoch links, zur Nekrutierungsstammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachteile.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche im jetzigen Stadtbezirk Hanau-Kesselstadt wohnhaft sind, haben die Anmeldung zur Nekrutierungsstammrolle in der oben angegebenen Zeit beim Vezirksvorsteher Herrn Bürgermeister Geibel zu bewirken.
Für solche Militärpflichtige, welche abwesend sind, ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetz angedrohten Nachteile.
Diejenigen Militärpflichtigen des Jahrgangs 1891, welche außerhalb Hanaus geboren sind, haben bei Anmeldung zur Stammrolle ihren Geburtsschein, welcher von dem Standesamt des Geburtsortes für diesen Zweck gebührenfrei ausgestellt wird, vorzulegen.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche in Hanau einschl. Hanau-Kesselstadt 1891 geboren sind, brauchen nichts vorzulegen.
Hanau den 6. Januar 1911 1043
Der Magistrat.
Hild.
Beschlutz.
Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung oes in Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau Band 66 Blatt Nr. 3591 auf den Namen des Ciseleurs Friedrich Wilhelm König und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Noth, in Hanau je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücks, wird einstweilen eingestellt.
Hanau den 10. Januar 1911. 1097
Königliches Amtsgericht, Abteilung 2.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Großauheim belegenen, im Grundbuchs von Großauheim Band 21 Artikel 1201 in Abteilung 1 unter Nr. 5 und 38 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkcs auf den Namen des Ackermanns Ferdinand Huth, Philipps Sohn, zu Großauheim eingetragenen Grundstücke:
1. Kartenblatt AA Parzelle Nr. 248 Acker auf dem Mittelweg, 3 Ar 7 Qmtr., (Art. 973 der Grund- steuermutterrollc),
2. Kartenblatt 0 Parzelle Nr. 533a Bauplatz, Hofraum an der Straße 2 Qmtr. (Art. 973 der Grundsteuer- mutterrolle)
am 1. April 1911, vormittags 9)4 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — in Großauheim in der Gastwirtschaft zum Engel — versteigert werden.
Hanau den 7. Januar 1911. 1063
Kal. Amtsaerickt. Abteiluna 2.
Mittwoch itcii 11. Januar
Bekanntmachung
über die Versteuerung von Pacht- und Mietverträgen sowie von Automaten und Musikwerken.
A. Im Monat Januar 1911 sind zu versteuern:
I. Die im verflossenen Kalenderjahre in Geltung gewesenen schriftlichen wie mündlichen Verträge oder deren vereinbarte Verlängerungen
a) über die Verpachtung oder Vermietung im Inlands gelegener, unbeweglicher Sachen oder ihnen gleichgeachtete Rechte,
b) über die Verpachtung im Inlands gelegener, unbeweglicher Sachen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung,
c) über die Verpachtung der Jagd auf inländischen Grundstücken,
sofern der verabredete, nach der Dauer eines Jahres zu berechnende Pacht- oder Mietzins,
bei a) mehr als 360 Mk.,
bei b) oder c) mehr als 300 Mk. beträgt, und der für die Cefamtdauer des Vertragsverhältnisses zu entrichtende Pacht- oder Mietzins den Betrag von 150 Mk. übersteigt,
d) über die Erlaubnis zum Abschüsse jagdbarer Tiere auf inländischen Grundstücken gegen Entgelt;
II. Automaten und mechanische Musikwerke, die auf Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Orten und Plätzen oder in East- und Schankwirtschaften aufgestellt sind.
B. Die Versteuerung hat zu erfolgen:
zu I. durch Ausfüllung eines Pacht- oder Miet- verzeichniffes, das der Verpächter oder Vermieter oder deren Vertreter unter Einzahlung des Stempelbetrages nach feiner Wahl bei einem der Hauptzollämter, Zollämter oder Stempeloerteiler im demjenigen Oberzolldirektionsbezirke, in denen die Grundstücke belegen sind oder der Verpächter oder Vermieter seinen Wohnsitz hat, einzureichen hat,
zu II. durch Anmeldung des Automaten und Musikwerkes, die der Eigentümer oder Ausnützer bei dem Hauptzoll- oder Zollamts, in dessen Bezirk der Apparat aufgestellt, zu bewirken hat.
C. Jede der zu B aufgeführten Steuerstellen erteilt unentgeltlich Formulare zu Pacht- und Mietsverzeichnissen (I) und Anmeldungsmustern (II), sowie weitere Auskunft.
D. Zuwiderhandlungen werden bestraft
bei B I mit dem lOfachen der hinterzogenen Abgabe, mindestens mit 30 Mk.,
bei B tl mit dem 4fachen der hinterzogenen Abgabe, mindestens mit 3 Mk.
Hanau den 10. Dezember 1910.
Königliches Hauptzollamt. 1053
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Maul- und Klauenseuche zu Düdelsheim.
Nachdem die in Düdelsheim an Maul- und Klauenseuche erkrankte Kuh abgeschlachtet wurde und die vorschriftsmäßige Desinfektion erfolgt ist, gilt die Maul- und Klauenseuche als erloschen.
Die unterm 31. o. Mts. angeordneten Schutzmaßregeln werden aufgehoben.
Büdingen den 6. Januar 1911.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Bocckmann.
Gmmdciie ilild ucrlorcnc Gicaciifhnibe rc.
Gefunden: 1 neuer runder Mülleimer, 1 vergoldete Brosche mit 5 Perlen.
Entlaufen: 1 weißer Foxterrier mit schwarzen und braunen Abzdichen.
Zugelaufen: 1 schottischer Schäferhund weiblichen Geschlechts. Abzuholen bei Fabrikarbeiter Ludwig Krück, Bergen-Enkheim.
Hanau den 11. Januar 1911.
Politische Rundschau.
Zum deutsch - russischen Abkommen. Die „Nowoje Wremja" schreibt im Leitartikel: „In 28 von uns heute empfangenen deutschen Zeitungen ist der Text der angeblichen Note Rußlands an die deutsche Negierung abgedruckt. Während der Text der „Evening Times" entnommen ist, schreiben die offiziösen Zeitungen ihn der „Times" zu. Allein schon dieser Grund führt zu der Vermutung, daß wir es mit einer Fälschung zu tun
Ferusprechanschlus; Nr. 230 1911
haben, die dem großen Publikum den erfundenen Ee. danken beibringen soll, der deutsche Nachdruck stütze sich auf die Autorität der größten englischen Zeitung, di« gewöhnlich ihre Mitteilungen aus sehr zuverlässiger Quelle schöpft. Die Erörterung der Mitteilungen der deutschen Presse ist überflüssig, da die russische Regierung keinerlei Noten über die persischen Angelegenheiten nach Berlin geschickt hat und die Presse in den Verlauf der Verhandlungen nicht eingeweiht ist. Wenn trotzdem die Mitteilungen der deutschen Presse mit den schwebenden Verhandlungen in Zusammenhang stehen, so muß man annehmen, daß die deutsche Diplomatie die öffentliche Meinung, wenn auch auf krummen Wegen, in ihre Arbeit einweihen will, natürlich zum Nutzen der deutschen und zum Schaden der russischen Diplomatie." Zu diesem Leitartikel bemerkte die „Kölnische Zeitung«, daß bie „Nowoje Wremja" selbst die erste indiskrete Nachricht über Vergandlungen gebracht hat, und dadurch alle nach, folgenden Erörterungen in der Presse hervorgerufen hat: „Es liegt auf der Hand, daß weder die deutsche noch die russische Diplomatie das geringste Interesse daran haben konnte, den angeblichen Text der Note über die schweben- den Verhandlungen vorzeitig zu veröffentlichen, da eine solche Veröffentlichung nur diese Verhandlungen erschweren und ihren Erfolg in Frage stellen könnten. Die Bekanntgabe der angeblichen Note kann daher offenbar nur von solchen Kreisen ausgehen, welche die zwischen Rußland und Deutschland schwebenden Verhandlungen stören wollen. Es wäre wünschenswert, wenn die „Nowoje Wremja« ihre eigene vorgestern ausgesprochene Ermahnung, daß die Preßfehde ruhen möge, beherzigte.«
Der Handelsvertrag mit Serbien. Das österreichische Abgeordnetenhaus hat den serbischen Handelsvertrag im allgemeinen und im einzelnen angenommen.
Die politische Bewegung unter den russischen Studenten. Wie verlautet, beabsichtigt die Regierung, an die Univer- sitäts- und Hochschulprofessoren die Aufforderung zu richten, ihren Einfluß auf die Studentenschaft einzusetzen, um diese von politischen Kundgebungen jeder Art abzuhalten. Der Kurator des Odessaer Lehrbezirkes, Schterbakoff, soll verabschiedet werden. Auch in anderen Lehrbezirken wird ein Wechsel der Kuratoren geplant. Zum Kurator in Warschau wird Gerüchten zufolge der Professor Mitrophano ernannt. Nach Meldungen aus Odessa hat eine gerichtliche Untersuchung festgcstellt, daß Prorektor Almasow für den revolutionären Studentenverband Mitglieder warb und sie schriftlich verpflichtete, gegebenenfalls mit Waffen zu erscheinen. An diese Studenten wurden vorzugsweise Stipendien verteilt.
Die Revolution in Honduras. Die revolutionären Streitkräfte des Generals Bonilla haben die Hafenstadt Tela eingenommen und rücken gegen Ceiba vor. Meldungen aus Puerto Cortez bestätigen die Einnahme der Insel Rostan durch die revolutionären Streitkräfte. General Bonilla ist zum Präsidenten ausgerufen worden.
Die Straßenkrawalle in Metz. Wie aus Metz gemeldet wird, ist gegen die beiden aus Anlaß der Straßendemonstrationen am Sonntag Verhafteten eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden. Nach einer Meldung der „B. Z. am Mittag" sind die Straßenkrawalle ernster gewesen, als bisher bekannt wurde. So wurde ein Hauptmann, der in Zivil die Straße entlang ging, und der über die Kundgebung empört war, von den fanatischen Lothringern mißhandelt. Die Musiker schlugen auf die Polizei mit ihren Instrumenten ein. Ursprünglich nahmen an dem Zuge nur 200 Personen teil. Als der Zug auf dem Domplatze ankam, war er schon bedenklich gewachsen. Don dort ging es zum Ney-Denkmal. Jetzt glaubte sich die Menge stark genug, gegen die Hauptwache vordringen und die Verhafteten befreien zu können. Da erst wurde mit der Waffe gegen di* Exzedenten eingeschritten.
Der -mchischc Etat für- 191L
Der Etat, der dem Landtag zugegangen ist, schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 4 085 314 749 Mark ab (+ 153 583 405 Mark gegen 1910). Von den Ausgaben ent- fallen 214 000 253 Mark gleich 5,2 Prozent der Gesamtaus- gaben auf das Extraordinarium gegen 205 147 804 Mark gleich 5,2 Prozent der Gesamtausgaben im Etat für 1910. Die Anleihe beträgt 29 Millionen Mark. Das Etatgesetz enthält wie im Vorjahre die Ermächtigung, zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel der Eeneralstaatskasse, deren Betriebsfonds 133 497 000 Mark beträgt, Schatzan. Weisungen bis auf die Höhe von 100 Millionen Mark aus- aeben zu dürfen. Die im Etat kür 1910 versuchsweise für bie