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AMtlonsdruck und Verlag bet Buchdruckerei des oerein. es. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Vkgm für AM- M Fan-Kreis Zanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrilckungsgebThrt

Sie 5gespaltene Petitzelle oder beten Raum # Pf- tat Sreklameuteil die Zeil« 45 Pfg.

Verantwortl. Redakteur: 6. Schrecker ta Hana».

Mss. 35 Wernsprechanschlitsr Nr. 230.

Freitag Den 10. Februar

fsernfprcd)«nfd)hth Nr. 230

1911

Amtliches.

Stadtkreis Hanau. Ausschreiben!

Der am 17. Februar 1868 in Langenbergheim, Kreis Büdingen, geborene Taglöhner Wilhelm Fries entzieht sich der Fürsorgepflicht für seine Familie.

Um Aufenthaltsangabe wird ersucht.

Hanau den 1. Februar 1911. 3551

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Das Proviantamt Hanau setzt den Ankauf von Hafer und Stroh (Roggenlangpreß- und Flegelstroh) fort.

Die Einlieferung des Strohs kann täglich mit Aus­nahme der Samstag Nachmittage ohne vorherige An­meldung erfolgen.

Bei Haferlieferung empfiehlt es sich, vor dem Ver­kaufe ein ungeschmeicheltes Durchschnittsmuster von min­destens 250 g mit Preisforderung einzusenden. Proviantamt.

1 Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 silbernes Kettenarmband, 1 Brille mite Futteral, mehrere einzelne Schlüssel und einige Schlüssel- ringe mit Schlüsseln.

Verloren: 1 grünlich-brauner Rucksack, 1 goldener Wappenring (schwarz-weitz-rot).

L Hanau den 10. Februar 1911.

Parlamentarisches.

mb. Die Reichsversicherungskommisfion führte die Be­ratung des Abschnittes über Bescheid und Vorbescheid auch gestern noch nicht zu Ende. Don Vertretern der Rechten, einschließlich der wirtschaftlichen Vereinigung, der Nationalliberalen und des Zentrum wird in einem aus 45 Paragraphen bestehenden Kompromißantrage eine völlig neue Regelung vorgeschlagen. Von sozialdemo­kratischer Seite wird gegen diese eingewendet, daß sie den Wünschen der Berufsgenossenschaften entspreche, aber nicht die Wünsche der Versicherten berücksichtige. Der I sozialdemokratische Redner gibt zu, daß in zahlreichen Schiedsgerichten die Rechte der Rentenberechtigten voll wahrgenommen werde, das sei aber nicht überall so. Das vorgeschlagene Verfahren sei so kompliziert, daß der Versicherte sich darin nicht auskennen könne. Von fort­schrittlicher Seite wird für möglichste Vereinfachung des Verfahrens eingetreten und eine Fassung vorgeschlagen, wonach der Rentenberechtigte vor dem Versicherungsamt vernommen werden muß, wenn er es verlangt. Gegen­über den Ausführungen des sozialdemokratischen Ver­treters wird von Regierungsseite betont, daß die ört­liche Stelle, das Versicherungsamt, gerade eine große Gewähr für gründliche Prüfung der Verhältniße bietet. I Von einem bayerischen Mitglieds des Bundesrats wird zu dem Kompromißantrage erklärt, daß eine endgültige Stellung von den einzelnen Bundesregierungen noch nicht genommen werden könne, da die Antragsdrucksache ihnen nicht früh genug zugegangen sei. Der Regierungsver­treter bittet zu erwägen, ob es nicht zweckmäßig sei, daß das Versicherungsamt seine Feststellung mache, bevor die Berufsgenossenschaft eine Urteil gefällt habe, es würde das der Regelung im Vorentwurf entsprechen. Der Wortführer der Konservativen bittet aber auf den Vor­entwurf im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes nicht zurückzukommen. Das Schreibwerk müsse unter allen Umständen vermindert werden. Die Beratung wird Freitag weitergeführt.

mb. Die verstärkte Gemeindekommission des Abge, ordnetenhauses beriet heute de» Gesehemwurf betreffend die g Uebtrlraqunq der öffentlichen Polizeiverwa'tung, hinsichtlich ; der Sicherheitspolizei, in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münsien an besondere staatliche Behörden. ; Nach längerer Diskussion, in der fast von allen Seiten mit ' Ausnahme der Freisinnigen die Zustimmung zur Vorlage er- K klärt worden war, wurde der Entwurf gegen zwei Stimmen ; angenommen und im § 1 die Aenderung getroffen, daß auch dic^ Kreisausschüsse, bezw. die Gemeinvevertreiungen zu hören

md. Die ReichStastSkommifffon für die Verfassung (von Elsast-Lothringen kam gestern bereits zu einem ent­scheidenden Beschluß und zwar wurde mit 17 gegen 7 Stim­men die Erhebung der NeichSIande zu einem selbständigen Bundesstaate und mit 20 gegen 4 Stimmen die Vertretung

Elsaß-Lothringens im Bundeèrat beschlossen. Dieser Be­schluß wurde gefaßt, obgleich Staatssekretär Delbrück einen dringenden Appell an die Kommission gerichtet und die Er­klärung abgegeben hatte, daß ein solcher Beschluß die Schaf­fung einer Verfassung für Elsaß-Lothringen in absehbarer Zeit unmöglich machen werde.

mb. Die Kurpfuscherkommission ves Reichstages führte gestern die Aussprache über den grundlegenden § 1 zu Ende. Der gestern erwähnte Antrag Faßbender auf Be­seitigung der Kurierfreiheit mit Einführung einer Jntelli- genzprüfung wurde zurückgezogen. Die Sozialdemokraten verlangten die Verstaatlichung deS Aerztestandes. Dieser Antrag wurde abgelehnt ebenso eine ganze Reihe weiterer Anträge, die von sozialdemokratischer und von fortschrittlicher Seite vorlagen. Angenommen wurde ein Antrag deS Zentrums, daß als gewerbsmäßig im Sinne des Gesetzes eine Behandlung nicht anzusehen ist, wenn der dafür ent» richtete Betrag entsprechend der Erklärung des Behandeln­den ausschließlich und nachweisbar für wohltätige Zwecke Verwendung findet. Die Begründung dieses Antrags bezog sich besonders auf das Wirken des Pfarrers Kneipp, ber ein Gott begnadeter Arzt gewesen sei und den sogar der Papst zu einer Behandlung zugezogen habe. Von einem volks­parteilichen Mitgliede, der sich dem Zentrumsantrage sym­pathisch gegenüberstellte, wurde aber die Frage aufgeworfen, ob denn Leute wie Kneipp auch die im § 3 den Kurpuschern ausdrücklich entzogenen Krankheiten wie z. B. Pest und Pocken behandeln dürfen, da sie ja dann nicht unter das Gesetz fielen. Die Anzeigefrist für Veränderungen des Wohnsitzes wurde von 3 auf 8 Tage verlängert. Mit diesen Aende­rungen wurde der § 1, der die Anmeldepflicht für alle nicht­approbierten Krankenbehandler ausspricht, angenommen. Die Kommission beschloß immer am Mittwoch und Donnerstag Sitzungen abzuhalten.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses zurBe- ratung der Ausführungsbestimmungen für das Ge­setz über die Reisekosten der Staatsbeamten begann am Donnerstag ihre Verhandlung. ES wurde beschlossen von einer Generaldebatte abzusehen und alsbald in die Einzelberatung einzutreten. Bei § 1 vertrat der Ministerial­direktor des Finanzministeriums den Standpunkt, daß sich die jetzt erlassenen AussührungSbestimmungen lediglich an das alte Recht anschließen und die vorhandenen Ausführungs­bestimmungen nur mit dem neuen Gesetz in Uebereinstim­mung bringen sollten. Die Kommission vertrat dem gegen­über die Ansicht, daß durch das neue Gesetz doch mit vielen veralteten Bestimmungen am besten hätte aufgeräumt wer­den sollen. Ein Antrag, den § 4 möglichst zu streichen wurde angenommen. Dieser Paragraph bestimmt, daß auch Sonn- und Feiertage alS Reisetage benutzt werden sollen. Alle Parteien waren einverstanden, daß man auf die reli­giösen Anschauungen eines jeden der Beamten Rücksicht nehmen müsse und die Beamten nicht zwingen könne, an Sonn- und Feiertagen Dienstreisen anzutreten. Zur Frage der Verspätungen von Eisenbahnzügen wurde die Anschauung vertreten, daß die zufällige Verspätung eines Zuges kein Recht auf weiteren Diätenbezng geben" könne; dem wurde aber von der Regierung und einer Reihe von Kommissions­mitgliedern widersprochen. Diese Frage führte übrigens zu einer prinzipiellen Erörterung, dahingehend, daß durch Gesetz festgelegt sei, daß ein Ruhetag immer nur von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet werden könne und daß dement­sprechend die Regierung nicht das Recht habe, in den AuS- sühmngsbestimmungen von dieser gesetzlichen Begründung abzuweichen, wenn auch vielleicht die gegebene Regelung an sich sachlich von dem größten Tei! der Kommission gebilligt werden könne. Eine sehr ausge­dehnte Debatte schloß sich an den § 8 an, der ausführliche Vorschriften darüber gibt, bei welchem Mindestmaß von zu- riickgelegten Eisenbahn- oder Landwegstrecken die Reise unter­brochen werden darf. ES wurde bemängelt, daß das Ver­langen unbillig sei, daß der reisende Beamte erst nach zwölf­stündiger Eisenbahnfahrt seine Reise unterbrechen dürfe und daß die Mindcstzurücklegung von 75 Kilometer Landweg viel zu weit gehe. Vor allem aber wurde beanstandet, daß in den ganzen Bestimmungen keine Rücksicht genommen sei auf das modernste Verkehrsmittel, daS Automobil, obgleich dieses bereits ein derartig ausgebildetes Verkehrsmittel ist, daß der Erlaß von Aussührungsbestimmungen über Reise­kosten undenkbar wäre ohne Berücksichtigung des Automobils. Die Benutzung von Automobilen müsse sür reisende Beamte unter Umständen vorgeschrieben sein, weil dadurch Reisen, die sonst viel Zeit in Anspruch nehmen und den Beamten ans Tage seinen Dienstgeschäften entzögen, in kürzerer Zeit durchgeführt werden können, so daß der Staat vielleicht auf der einen Seite wohl mehrAusgaben fiirAutomobile habe.aber auf der andern Seite Diäten sparen würde und daß vor allem die Beamten weniger lang ihrem Dienst entzogen bleiben. Von der StaatSregierung wurden diese Gesichts­punkte zwar als richtig anerkannt," aber gleichzeitig auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, augenblicklich in die Reise- vorschristen die Automobilbenutzung einznichalten, da eine rasche Einigung zwischen den beteiligten Ressorts nicht zu erzielen sei. Gleichwohl wurde von der Kommission fast ein« stimmig die Ersetzung des § 8 durch zeitgemäße Bestimmungen unter Berücksichtigung der vorgebrachten. Beanstandungen > und besonders derAutomobllbenußunggefordert. Die Weiterbe- ' ratung wurde auf Freitag nächster Woche vertagt. !

Die Kostendeckung der neuen Militärvorlage.

mb. Sie Budgetkommission des Reichstages fetzte gestern die Beratung über die Frage der Kostendeckung der neuen Militärvorlage fort. Ein nationalliberaler Redner erklärte, man müsse die Deckung einerseits in Ersparnissen, andrer­seits in Besteuerung des Besitzes, entweder des Vermögen- oder der Erbschaften suchen. Von fortschrittlicher Seite wird eine Uebersicht gefordert, wie sich die Mehranforderungen auf die einzelnen Jahre verteilen. Die Angaben des Kor­referenten entsprächen doch wohl nur den Absichten und Wünschen der Heeresverwaltung. Die Hervorhebung der finanziellen Bedeutung der Vorlage seitens des Zentrum» in der Kommission stehe im Widerspruch mit den Aus­führungen der Zentrumsredner im Plenum und den Aus­führungen in der Zentrumspresse. Für den Fall nicht vor­handener Deckung könnte nur eine steuerliche Heranziehung von Vermögen oder Erbschaften in Frage kommen, vor allem aber müsse dahin gewirkt werden, an anderen Stellen, be­sonders im Militäretat, Ersparnisse zu machen. Der Schatz­sekretär Wermuth betont, daß der Grundsatzkeine neuen Ausgaben ohne Deckung" unter allen Umständen aufrecht zu erhalten wäre. Für die nächsten Jahre seien Mehrausgaben zu erwarten für den Reichsinvalidenfonds, auf Grund des Flottengesetzes, für die vorliegende Heeresvorlage und für Zwecke der Sozialpolitik. Dem werden voraussichtlich auch Mehreinnahmen gegenüberstehen aus der Post, den Reichs­eisenbahnen, den Zöllen und Steuern. Der Schatzsckretär gab diese Zahlen an, soweit das möglich erschien. Unter Voraussetzung strenger Durchführung der jetzigen Sparsam­keit in allen Ressorts erklärt der Schatzsekretär die Durch­führung der Heeresvorlage für durchaus möglich und nach menschlichem Ermessen sichergestellt. Die Verteilung der Mehrkosten auf die einzelnen Jahre müsse sich aber nach der jeweiligen Finanzlage richten. Die Finanzverwaltung könne sich daher in den Ausgaben infolge der neuen Vor­lage auf die einzelnen Jahre nicht binden. Der konservative Redner lehnte es ab, zum zweiten Male das Odium der Be­willigung neuer Steuern auf sich zu nehmen. Die erforder­lichen Mittel müssen durch Ersparnisse aufgebracht werden. An dem Prinzip des Quinquennats werde die konservative Partei nicht rütteln lassen; sie trete ohne jede Hurrastim­mung an diese Vorlage heran. Der Redner der Sozial­demokratie weist darauf hin, daß, wenn schon jetzt in Frie­denszeiten die Mittel knapp genügen, um die Ausgaben zu bestreiten, für den Fall des Krieges gar keine Mittel zur Verfügung stehen. Die Leichtigkeit, mit welcher die Konser­vativen über die Deckungsfrage hinweggehen, sei nach allen früheren Erfahrungen ja nicht verwunderlich. Derwunoer- lich sei dagegen, daß den Referenten eine Aufstellung über die Ausgaben in den nächsten Jahren seitens der Militär­verwaltung gegeben worden sei, die anscheinend der Finanz- uerwaltung nicht bekannt war. Die Stellungnahme des Schatzsekretärs spreche gegen eine fünfjährige und für eine einjährige Bewilligung der Militärausgaben. General­major Wandel erklärte mit Bestimmtheit, daß in den An­lagen des Gesetzentwurfes alle Ausgaben enthalten wären, die durch diese Vorlage zu erwarten wären. Irgendwelche verschleierte Absichten auf weitere Forderungen in Verbin­dung mit dieser Vorlage lägen bestimmt nicht vor. Die Mehrkostenberechnung des Korreferenten wäre vom Ver­treter der Sozialdemokraten gründlich mißverstanden. Er. sparnisse wären durch Verzicht auf militärisch sehr wün­schenswerte Forderungen bei dieser Vorlage weit über die bisher nur erwähnten Abstriche bei der Musik vorgesehen. Bei der Infanterie, Feldartillerie, Fußartillerie wären die Etats herabgesetzt. Weitere Ersparnisse würden erzielt durch Umwandlung von Maschinengewehr-Abteilungen in Ma­schinengewehr-Kompanien und durch Umwandlung von reitenden in fahrende Batterien. Der Korreferent erläu­tert, wie er zu seiner Berechnung der erforderlichen Mittel in den einzelnen Jahren gekommen sei. Ein fortschrittlicher Redner unterstreicht die Worte des konservativen Redners, daß die Konservativen nicht wieder das Odium einer Fi­nanzreform auf sich nehmen werden und sucht nachzuwei sen, wie gerade die Wirtschaftspolitik der Konservativen an der ungünstigen Finanzlage des Reiches dis Schuld trage. Gegenüber Ausführungen von nationalliberaler Seite hebt er hervor, daß eine Verpflichtung, die Matrikularbeiträge auf 80 Pfg. pro Kopf auch in der Zukunft festzusetzen, vom Reichstag nie eingegangen sei. Don sozialdemokratischer Seite wird der Gegensatz zwischen den Ausführungen der Korreferenten gestern und heute hervorgehoben. In der Zwischenzeit müsse wieder eine Verständigung hinter den Kulissen erfolgt sein. Der Kiegsminister legt entschieden Verwahrung ein gegen den von sozialdemokratischer Seite erhobenen Vorwurf, es wäre mit doppelten Karten gespielt. Wenn den Referenten eine Aufstellung in die Hand gegeben sei, die die Absichten der Heeresverwaltung für die voraus«