Erstes Blatt.
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Anzeiger
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Vierteljährlich LH) DL, monatlich 60 M, föt «» wSttige Wonnenten mit dem betreff. Poflauffchlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfz.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des «rein. es. Waisenhauses in Hamm.
General-Anzeiger
Awtliihes Organ für Stabt- und FaaLKreis Sanaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 157 Ferrrsprechanschlusr Nr. 230.
Samstag den 8. Juli
F-eri»fprechai»schlittz Nr. 230 1911
Amtliches.
öandespolizeèliche Anordnung betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche in den
Regierungsbezirk Cassel.
Meine landespolizeiliche Anordnung vom 2. und 7. d. M. — A III. 2725/2725a — Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche in den Regierungsbezirk Cassel — wird dahin abgeändert, daß das Herzogtum Sachsen- Meiningen und die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen im Absatz 2 fortfallen und somit auf diese nur noch die Bestimmungen meiner landespolizeilichen Anordnungen vom 7. November 1910/5. Februar 1911 — A III. 4646/550, Amtsblatt Nr. 45/6, S. 324/45/6— amtliche Untersuchung des mittels der Eisenbahn eingeführten Klauenviehs — Anwendung finden.
Cassel am 27. Juni 1911. A IIL 3105
Der Regierungspräsident.
Graf von Bernstorff.
Stadt- und Eandkreis Hanau.
Bei dem sich immer mehr steigernden Kraftfahrzeugverkehr auf den öffentlichen Straßen ist es dringend erforderlich, daß alle Leiter von Fuhrwerken und alle Führer von Kraftfahrzeugen insbesondere folgende Bestimmungen scharf beachten:
Alle auf den öffentlichen Straßen fahrende Fuhrwerke und Kraftfahrzeuge haben, soweit nicht örtliche Hin- dernisse entgegenstehen, die rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten.
2. Beim Ueberholen muß das überholende Fuhrwerk oder Kraftfahrzeug rechtzeitig, d. h. in ausreichender Entfernung das Zeichen zum Ueberholen abgeben.
8. Alle Fuhrwerke und Fahrzeuge haben bei Abgabe des Zeichens des überholenden Fuhrwerks oder Kraftfahrzeuges stets sofort die rechte Seite der Fahrbahn einzunehmen und genügenden Raum zum Vorüber- sahren ohne Verzug zu geben.
4. Das Borbeifahren an eingeholten Kraftfahrzeugen, Fuhrwerken, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten oder dergleichen hat stets auf der linken Seite zu erfolgen.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gendarmen des Kreises mit Nachdruck auf die strenge Durchführung Vieser Bestimmungen hinzuwirken. Gleichzeitig wird dafür Sorge zu tragen sein, daß auch die sonst für den Fuhrverkehr bestehenden polizeilichen Vorschriften mit größerer Strenge gehandhabt werden als dies bisher geschehen ist. Ein großer Teil der Unfälle im öffentlichen Fährverkehr dürfte lediglich auf die nicht ausreichende Befolgung der polizeilichen Vorschriften zurückzuführen sein. Dies gilt namentlich auch für den Kraftwagenverkehr, der sich nur dann glatt vollziehen kann, wenn die bestehenden Vorschriften von allen auf den öffentlichen Wegen verkehrenden Fuhrwerken genau befolgt werden.
Hanau den 16. Juni 1911. P. 6702
Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.
F r h r. Laur.
Eandkreis Hanau.
Zur Belohnung landwirtschaftlicher Dienstboten stehen dem Kreisausschuß 150 Mark aus Kreismitteln zur Ver- lügung.
Bei Verteilung dieses Betrages können Dienstboten, welche mindestens 15 Jahre im Landkreise in ein und demselben landwirtschaftlichen Betriebe treu gedient und in den letzten 5 Jahren eine Belohnung nicht erhalten haben, berücksichtigt werden.
Anträge, denen die Dienstbücher und Führungszeugnisse der Dienstherrn beizufügen sind, sind durch Vermittelung der Herren Bürgermeister bis zum 15. Juli d. J. hierher einzureichen.
Hanau den 26. Juni 1911. A. 2323
Der Königl. Landrat.
F r h r. L a u r.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Wegen der Gefahr der Verschleppung ansteckender Krankheiten dürfen an Familien, in welchen derartige Krankheiten herrschen, Bücher aus der Stadtbibliothek nicht entliehen oder abgegeben werden. Hat die Entleihung gleichwohl stattgefunden, so dürfen die Bücher weder zurückgegeben, noch von dem Bücherwart angenommen werden, es ist vielmehr für dieselben Ersatz zu leisten. Dringend anzu
raten ist ihre Vernichtung, um die Ueberttagung der ansteckenden Krankheit auf andere Familienglieder zu verhüten.
Hanau den 7. Juli 1911. 17017
Der Magistrat.
Dr. Eebeschus.
Bekanntmachung.
Die öffentlichen Arbeitsnachweise des jetzt 3 Jahre bestehenden Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverbandes, der das Großh. Hessen, die Provinz Hesien-Nasiau, das Fürstentum Waldeck und die Kreise Kreuznach und Wetzlar umfaßt, werden in steigendem Maße von den Interessentenkreisen, besonders der Landwirtschaft und des Handwerks, in Anspruch genommen und erfreuen sich dank der Mitwirkung und Unterstützung staatlicher und kommunaler Behörden, sowie öffentlicher Körperschaften, insbesondere der Landwirtschaftskammern, immermehr des Vertrauens der Interessenten. Insonderheit ist es, wie die Tättgkeitsberichte des Verbandes und der einzelnen Arbeitsnachweise beweisen, gelungen, den Arbeitsnachweis auf dem Lande zu organisieren und den besonderen Bedürfnissen des Landes schon jetzt in erheblichem Umfange gerecht zu werden. Während im Jahre 1908/1909 von den Arbeitsnachweisen in Kleinstädten im Verbandsgebiet 2440 Stellen besetzt wurden, wuchs die Zahl im Jahre 1909/10 bereits auf 10 572, das ist ein Zehntel aller besetzten Stellen im ganzen Ver- bandsgebiet. Diese Tatsache ist darauf zurückzuführen, daß die landwirtschaftliche Vermittlung immer mehr von den Großstädten auf die Kleinstädte übergeht.
Um den verschiedenartigsten Bedürfnissen in den verschiedenen Teilen des Verbandsgebietes besser gerecht werden zu können, wurden fast in allen Kreisen Arbeitsnachweise ins Leben gerufen. Diese haben sich durchweg sehr gut bewährt, wo der Arbeitsnachweis an verkehrsreiche Orte gelegt wurde und wo der ländliche Arbeitsnachweis die Unterstützung und die Benützung der interessierten Kreise gefunden hat. Nach den vorliegenden Erfahrungen konnten eine Reihe von Arbeitskräften der heimischen Produktion erhalten werden, während sonst der stellenlose Arbeiter bei dem Fehlen einer Organisation des Nachrichtenverkehrs über die offenen Stellen im Kreise, gezwungen worden wäre, den städtischen Arbettsnachweis, in erster Linie den großstädtischen Arbeitsnachweis, aufzusuchen.
, Bei der großen Bedeutung einer geordneten Arbeitsver- Mittlung für die Stettgkeit der gesamten Produktionsverhältnisse, ist es notwendig, daß alle Interessenten am Arbeitsmarkt sich eines zuverlässigen und unparteiischen Organes bedienen und das ist der öffentliche Arbeitsnachweis.
. Zudem wir Vorstehendes zur Kenntnis bringen, ersuchen wir die Herren Arbeitgeber, sich bei Bedarf von Arbeitskräften jeder Art der hiesigen städtischen Arbeitsvermitte- lungsstelle — Langstraße 41 — bedienen zu wollen.
Besonders weisen wir noch darauf hin, daß die gedachte Stelle auch weibliches Personal, als Dienstmädchen, Putz- und Monatsfrauen, Fabrikarbeiterinnen, Taglöhnerinnen, Kochfrauen rc., für Haus-, Land- und Eastwirtschaftsbetrieb vermittelt und diesbezügliche Aufträge jederzeit gern entgegennimmt.
Die Vermittlung erfolgt kostenfrei.
Hanau den 14. Oktober 1910. 1657
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachnng.
Die diesjährige Ernte von den an der'Dörnigheimer- straße und an der Lache stehenden Aepfelbäumen soll am Mittwoch den 12. d. Mts., nachmittags 6 Uhr beginnend, an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden.
Treffpunkt: Ecke Burgallee (6 Uhr) und an der Lache (6*M Uhr).
Hanau den 4. Juli 1911. 16975
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmach«»;;.
Arbeitssuchende in der Zeit vom 1. bis 7. Juli 1911:
1 Dienstmädchen, 2 Fahrburschen, 3 Monatsfrauen,
1 Schreiner, 2 Taglöhner.
Im Monat Juni erhielten Stellen zugewiesen: 7 Erdarbeiter, 2 Hausburschen, 1 Schmied, 2 Schneider, 1 Schuhmacher, 5 Schreiner, 7 landwirtschaftliche Taglöhner, 15 sonstige Taglöhner, 1 Tapezierer.
Hanau den 8. Juli 1911. 17019
Städtikcke Arbeitsvermittelnnassielle.
PolitiTcbt RundTdbaa»
Austritt aus dem Zentraloerbaud deutscher Industrieller. Der Verband deutscher Fahrradfabrikcmten hat seinen Austritt aus dem Zentralverband deutscher Industrieller erklärt.
Montenegro wieder friedfertig. Montenegro hat jetzt wieder friedliche Anwandlungen. Gestern hieß es noch, die Mobilmachung sei verschoben worden. Jetzt wird amtlich versichert, es habe sich in der ganzen Angelegenhett überhaupt nur um Gerüchte, um Mißverständnisse gehandelt. König Nikolaus ist falsch verstanden worden, das ist alles. Die aus Cettinje datierte amtliche Meldung, in der dieses Beruhigungspulver verabreicht wurde, lautet folgendermaßen: Der Erzbischof von Skutari ist in Cettinje angekommen, um die Verhandlungen zur Rückkehr der Malissoren zu beschleunigen. Die Regierung tut alles zur Erleichterung der Mission. Während die Verhandlungne fortdauern, kämpfen die Aufständischen ununterbrochen weiter. Die Montenegriner beteiligen sich nicht an dem Kampfe, da die Regierung nach wie vor strengste Neutralität wahrt. Die Division in Podgoritza wurde nicht mobilisiert. Die diesbezüglichen Gerüchte haben ihren Ursprung darin, daß der König gegenüber dem diplomattschen Korps gesprächsweise äußerte, daß angesichts des baldigen Ablaufs der Amnestie- frist Torghut Pascha die frühere« Drohungen verwirklichen und energischere Operationen gegen die Aufständischen unternehmen werde, was seitens Montenegros unbedingt strengere Vorsichtsmaßregeln, vor allem Verstärkung des Militärkordons an der Grenze zur Folge haben müßte. — Die türkische Regierung ist inzwischen auch davon überzeugt worden, daß Montenegro nichts im Schilde führt. Im türkischen Ministerium des Aeußern wird erklärt, daß eine merkliche Besserung in den Beziehungen zwischen der Türkei und Montenegro und in der Frage der Unterwerfung der Malifforen zu verzeichnen ist. Es handle sich nicht um die Mobilmachung einer montenegrinischen Division, sondern nur um eine Verstärkung der Grenzwachen. Ohne daß die Pforte Aufklärungen über die Truppenzusammenziehung verlangt hätte, habe Montenegro erklärt, es sei vollkommen davon überzeugt, daß die Pforte nicht beabsichttge, es anzugreifen. Montenegro habe trotzdem seinen Erenzkordon verstärken müssen, um angesichts der Anhäufung einer starken türkischen Truppenmacht an der Grenze jedem Zwischenfall vorzubeugen. So sind also die Beziehungen bis zur nächsten kriegerischen Anwandlung Montenegros wieder leidlich hergestellt.
Mehrere bulgarische Vandenführer begannen auf türkischem Boden ihre Tätigkeit. Eine sechsköpffge Bande ermordete in Visen! bei Florina einen Notabeln, oernmndete einen zwetten und entführte einen dritten ins Gebirge. Die Räuber fordern ein Lösegeld von 600 Pfund. Maßregel« zur Vernichtung der Banden sind getroffen.
In der französischen Kammer begründete Collp den Anttag, der auf Wiedereinsetzung der entlaßenen Eisenbahner abzielt. Der Ministerpräsident erinnerte an die Verpflichtung, die in diesr Beziehung in der Regierungserklärung übernommen worden sei und fügte hinzu, die Regierung sei aus Menschlichkeit zu den weitestgehenden Maßregeln bereit, aber sie werde keine Störung der Ordnung duldep. Gemäß der Forderung Caillaux', der die Verttauensforde- rung stellte, wurde die Priorität für die Tagesordnung Colly abgelèhnt mit 409 gegen 90 Stimmen, desgleichen die Priorität für den Anttag auf llebergang zur Tagesordnung, der von Beauregard gestellt und von der Regierung bekämpft wurde, mit 365 gegen 171 Stimmen; die T Hes- ordnung Pechadre, welche die ministerielle Erklärung billigte und der Regierung das Vertrauen ausdrückte, mit 361 gegen 81 Stimmen angenommen.
Amsterdam, 7. Juli. Dem „Handelsblad" zufolge, sind heute nachmittag 400 deutsche Arbeiter mit Extrazug unter dem Schutze der Hafenpolizei eingetroffen. Sie werden verschiedenen Gesellschaften überwiesen werden.
London, 7. Juli. Die Arbeiter auf den Londoner Docks nahmen die Arbeit bis zu der am Montag stattflndendea Konferenz zwischen Vertretern der Dockarbeiter und Arbeitgeber wieder auf. Die Verhandlungen zwischen den Unternehmern und Seeleuten in Leith blieben deshalb ergebnis«
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18 Seiten.