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Erstes Blatt.

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Anzeiger

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Vierteljährlich LH) DL, monatlich 60 M, föt «» wSttige Wonnenten mit dem betreff. Poflauffchlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfz.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des «rein. es. Waisenhauses in Hamm.

General-Anzeiger

Awtliihes Organ für Stabt- und FaaLKreis Sanaa.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 157 Ferrrsprechanschlusr Nr. 230.

Samstag den 8. Juli

F-eri»fprechai»schlittz Nr. 230 1911

Amtliches.

öandespolizeèliche Anordnung betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche in den

Regierungsbezirk Cassel.

Meine landespolizeiliche Anordnung vom 2. und 7. d. M. A III. 2725/2725a Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche in den Regierungsbezirk Cassel wird dahin abgeändert, daß das Herzogtum Sachsen- Meiningen und die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen im Absatz 2 fortfallen und somit auf diese nur noch die Bestimmungen meiner landes­polizeilichen Anordnungen vom 7. November 1910/5. Fe­bruar 1911 A III. 4646/550, Amtsblatt Nr. 45/6, S. 324/45/6 amtliche Untersuchung des mittels der Eisen­bahn eingeführten Klauenviehs Anwendung finden.

Cassel am 27. Juni 1911. A IIL 3105

Der Regierungspräsident.

Graf von Bernstorff.

Stadt- und Eandkreis Hanau.

Bei dem sich immer mehr steigernden Kraftfahrzeugver­kehr auf den öffentlichen Straßen ist es dringend erforder­lich, daß alle Leiter von Fuhrwerken und alle Führer von Kraftfahrzeugen insbesondere folgende Bestimmungen scharf beachten:

Alle auf den öffentlichen Straßen fahrende Fuhrwerke und Kraftfahrzeuge haben, soweit nicht örtliche Hin- dernisse entgegenstehen, die rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten.

2. Beim Ueberholen muß das überholende Fuhrwerk oder Kraftfahrzeug rechtzeitig, d. h. in ausreichender Ent­fernung das Zeichen zum Ueberholen abgeben.

8. Alle Fuhrwerke und Fahrzeuge haben bei Abgabe des Zeichens des überholenden Fuhrwerks oder Kraft­fahrzeuges stets sofort die rechte Seite der Fahrbahn einzunehmen und genügenden Raum zum Vorüber- sahren ohne Verzug zu geben.

4. Das Borbeifahren an eingeholten Kraftfahrzeugen, Fuhrwerken, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten oder dergleichen hat stets auf der linken Seite zu er­folgen.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gendarmen des Kreises mit Nachdruck auf die strenge Durchführung Vieser Bestimmungen hinzuwirken. Gleichzeitig wird dafür Sorge zu tragen sein, daß auch die sonst für den Fuhrverkehr bestehenden polizeilichen Vorschriften mit größerer Strenge gehandhabt werden als dies bisher geschehen ist. Ein großer Teil der Unfälle im öffentlichen Fährverkehr dürfte ledig­lich auf die nicht ausreichende Befolgung der polizeilichen Vorschriften zurückzuführen sein. Dies gilt namentlich auch für den Kraftwagenverkehr, der sich nur dann glatt voll­ziehen kann, wenn die bestehenden Vorschriften von allen auf den öffentlichen Wegen verkehrenden Fuhrwerken genau befolgt werden.

Hanau den 16. Juni 1911. P. 6702

Der Königl. Landrat und Polizeidirektor.

F r h r. Laur.

Eandkreis Hanau.

Zur Belohnung landwirtschaftlicher Dienstboten stehen dem Kreisausschuß 150 Mark aus Kreismitteln zur Ver- lügung.

Bei Verteilung dieses Betrages können Dienstboten, welche mindestens 15 Jahre im Landkreise in ein und demselben landwirtschaftlichen Betriebe treu gedient und in den letzten 5 Jahren eine Belohnung nicht erhalten haben, berücksichtigt werden.

Anträge, denen die Dienstbücher und Führungszeugnisse der Dienstherrn beizufügen sind, sind durch Vermittelung der Herren Bürgermeister bis zum 15. Juli d. J. hierher einzureichen.

Hanau den 26. Juni 1911. A. 2323

Der Königl. Landrat.

F r h r. L a u r.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Wegen der Gefahr der Verschleppung ansteckender Krank­heiten dürfen an Familien, in welchen derartige Krank­heiten herrschen, Bücher aus der Stadtbibliothek nicht ent­liehen oder abgegeben werden. Hat die Entleihung gleich­wohl stattgefunden, so dürfen die Bücher weder zurückge­geben, noch von dem Bücherwart angenommen werden, es ist vielmehr für dieselben Ersatz zu leisten. Dringend anzu­

raten ist ihre Vernichtung, um die Ueberttagung der an­steckenden Krankheit auf andere Familienglieder zu ver­hüten.

Hanau den 7. Juli 1911. 17017

Der Magistrat.

Dr. Eebeschus.

Bekanntmachung.

Die öffentlichen Arbeitsnachweise des jetzt 3 Jahre be­stehenden Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverbandes, der das Großh. Hessen, die Provinz Hesien-Nasiau, das Fürsten­tum Waldeck und die Kreise Kreuznach und Wetzlar umfaßt, werden in steigendem Maße von den Interessentenkreisen, besonders der Landwirtschaft und des Handwerks, in An­spruch genommen und erfreuen sich dank der Mitwirkung und Unterstützung staatlicher und kommunaler Behörden, sowie öffentlicher Körperschaften, insbesondere der Land­wirtschaftskammern, immermehr des Vertrauens der In­teressenten. Insonderheit ist es, wie die Tättgkeitsberichte des Verbandes und der einzelnen Arbeitsnachweise be­weisen, gelungen, den Arbeitsnachweis auf dem Lande zu organisieren und den besonderen Bedürfnissen des Landes schon jetzt in erheblichem Umfange gerecht zu werden. Wäh­rend im Jahre 1908/1909 von den Arbeitsnachweisen in Kleinstädten im Verbandsgebiet 2440 Stellen besetzt wur­den, wuchs die Zahl im Jahre 1909/10 bereits auf 10 572, das ist ein Zehntel aller besetzten Stellen im ganzen Ver- bandsgebiet. Diese Tatsache ist darauf zurückzuführen, daß die landwirtschaftliche Vermittlung immer mehr von den Großstädten auf die Kleinstädte übergeht.

Um den verschiedenartigsten Bedürfnissen in den ver­schiedenen Teilen des Verbandsgebietes besser gerecht wer­den zu können, wurden fast in allen Kreisen Arbeitsnach­weise ins Leben gerufen. Diese haben sich durchweg sehr gut bewährt, wo der Arbeitsnachweis an verkehrsreiche Orte gelegt wurde und wo der ländliche Arbeitsnachweis die Unterstützung und die Benützung der interessierten Kreise gefunden hat. Nach den vorliegenden Erfahrungen konnten eine Reihe von Arbeitskräften der heimischen Produktion erhalten werden, während sonst der stellenlose Arbeiter bei dem Fehlen einer Organisation des Nachrichtenverkehrs über die offenen Stellen im Kreise, gezwungen worden wäre, den städtischen Arbettsnachweis, in erster Linie den großstädtischen Arbeitsnachweis, aufzusuchen.

, Bei der großen Bedeutung einer geordneten Arbeitsver- Mittlung für die Stettgkeit der gesamten Produktionsver­hältnisse, ist es notwendig, daß alle Interessenten am Ar­beitsmarkt sich eines zuverlässigen und unparteiischen Or­ganes bedienen und das ist der öffentliche Arbeitsnachweis.

. Zudem wir Vorstehendes zur Kenntnis bringen, ersuchen wir die Herren Arbeitgeber, sich bei Bedarf von Arbeits­kräften jeder Art der hiesigen städtischen Arbeitsvermitte- lungsstelle Langstraße 41 bedienen zu wollen.

Besonders weisen wir noch darauf hin, daß die gedachte Stelle auch weibliches Personal, als Dienstmädchen, Putz- und Monatsfrauen, Fabrikarbeiterinnen, Taglöhnerinnen, Kochfrauen rc., für Haus-, Land- und Eastwirtschaftsbetrieb vermittelt und diesbezügliche Aufträge jederzeit gern ent­gegennimmt.

Die Vermittlung erfolgt kostenfrei.

Hanau den 14. Oktober 1910. 1657

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachnng.

Die diesjährige Ernte von den an der'Dörnigheimer- straße und an der Lache stehenden Aepfelbäumen soll am Mittwoch den 12. d. Mts., nachmittags 6 Uhr be­ginnend, an Ort und Stelle öffentlich versteigert werden.

Treffpunkt: Ecke Burgallee (6 Uhr) und an der Lache (6*M Uhr).

Hanau den 4. Juli 1911. 16975

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmach«»;;.

Arbeitssuchende in der Zeit vom 1. bis 7. Juli 1911:

1 Dienstmädchen, 2 Fahrburschen, 3 Monatsfrauen,

1 Schreiner, 2 Taglöhner.

Im Monat Juni erhielten Stellen zugewiesen: 7 Erd­arbeiter, 2 Hausburschen, 1 Schmied, 2 Schneider, 1 Schuh­macher, 5 Schreiner, 7 landwirtschaftliche Taglöhner, 15 sonstige Taglöhner, 1 Tapezierer.

Hanau den 8. Juli 1911. 17019

Städtikcke Arbeitsvermittelnnassielle.

PolitiTcbt RundTdbaa»

Austritt aus dem Zentraloerbaud deutscher Industri­eller. Der Verband deutscher Fahrradfabrikcmten hat seinen Austritt aus dem Zentralverband deutscher Industrieller erklärt.

Montenegro wieder friedfertig. Montenegro hat jetzt wieder friedliche Anwandlungen. Gestern hieß es noch, die Mobilmachung sei verschoben worden. Jetzt wird amtlich versichert, es habe sich in der ganzen Angelegenhett über­haupt nur um Gerüchte, um Mißverständnisse gehandelt. König Nikolaus ist falsch verstanden worden, das ist alles. Die aus Cettinje datierte amtliche Meldung, in der dieses Beruhigungspulver verabreicht wurde, lautet folgender­maßen: Der Erzbischof von Skutari ist in Cettinje ange­kommen, um die Verhandlungen zur Rückkehr der Malisso­ren zu beschleunigen. Die Regierung tut alles zur Erleichte­rung der Mission. Während die Verhandlungne fortdauern, kämpfen die Aufständischen ununterbrochen weiter. Die Montenegriner beteiligen sich nicht an dem Kampfe, da die Regierung nach wie vor strengste Neutralität wahrt. Die Division in Podgoritza wurde nicht mobilisiert. Die dies­bezüglichen Gerüchte haben ihren Ursprung darin, daß der König gegenüber dem diplomattschen Korps gesprächsweise äußerte, daß angesichts des baldigen Ablaufs der Amnestie- frist Torghut Pascha die frühere« Drohungen verwirklichen und energischere Operationen gegen die Aufständischen unternehmen werde, was seitens Montenegros unbedingt strengere Vorsichtsmaßregeln, vor allem Verstärkung des Militärkordons an der Grenze zur Folge haben müßte. Die türkische Regierung ist inzwischen auch davon überzeugt worden, daß Montenegro nichts im Schilde führt. Im tür­kischen Ministerium des Aeußern wird erklärt, daß eine merkliche Besserung in den Beziehungen zwischen der Türkei und Montenegro und in der Frage der Unterwerfung der Malifforen zu verzeichnen ist. Es handle sich nicht um die Mobilmachung einer montenegrinischen Division, sondern nur um eine Verstärkung der Grenzwachen. Ohne daß die Pforte Aufklärungen über die Truppenzusammenziehung verlangt hätte, habe Montenegro erklärt, es sei vollkommen davon überzeugt, daß die Pforte nicht beabsichttge, es anzu­greifen. Montenegro habe trotzdem seinen Erenzkordon ver­stärken müssen, um angesichts der Anhäufung einer starken türkischen Truppenmacht an der Grenze jedem Zwischenfall vorzubeugen. So sind also die Beziehungen bis zur nächsten kriegerischen Anwandlung Montenegros wieder leidlich her­gestellt.

Mehrere bulgarische Vandenführer begannen auf türki­schem Boden ihre Tätigkeit. Eine sechsköpffge Bande er­mordete in Visen! bei Florina einen Notabeln, oernmndete einen zwetten und entführte einen dritten ins Gebirge. Die Räuber fordern ein Lösegeld von 600 Pfund. Maßregel« zur Vernichtung der Banden sind getroffen.

In der französischen Kammer begründete Collp den An­ttag, der auf Wiedereinsetzung der entlaßenen Eisenbahner abzielt. Der Ministerpräsident erinnerte an die Verpflich­tung, die in diesr Beziehung in der Regierungserklärung übernommen worden sei und fügte hinzu, die Regierung sei aus Menschlichkeit zu den weitestgehenden Maßregeln be­reit, aber sie werde keine Störung der Ordnung duldep. Gemäß der Forderung Caillaux', der die Verttauensforde- rung stellte, wurde die Priorität für die Tagesordnung Colly abgelèhnt mit 409 gegen 90 Stimmen, desgleichen die Priorität für den Anttag auf llebergang zur Tagesord­nung, der von Beauregard gestellt und von der Regierung bekämpft wurde, mit 365 gegen 171 Stimmen; die T Hes- ordnung Pechadre, welche die ministerielle Erklärung billigte und der Regierung das Vertrauen ausdrückte, mit 361 gegen 81 Stimmen angenommen.

Amsterdam, 7. Juli. DemHandelsblad" zufolge, sind heute nachmittag 400 deutsche Arbeiter mit Extrazug unter dem Schutze der Hafenpolizei eingetroffen. Sie werden ver­schiedenen Gesellschaften überwiesen werden.

London, 7. Juli. Die Arbeiter auf den Londoner Docks nahmen die Arbeit bis zu der am Montag stattflndendea Konferenz zwischen Vertretern der Dockarbeiter und Arbeit­geber wieder auf. Die Verhandlungen zwischen den Unter­nehmern und Seeleuten in Leith blieben deshalb ergebnis«

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18 Seiten.