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Erstes Blatt.

HMlllier K Anzeiger

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gtotetfonstrtud! und Verlag der Buchdrrukeret Oes «rein. es. Waffenhanse« in Hana«.

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AMihtt GkM fit Stoib uni fonikrtis Saum.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nl. 256 %mih>red)<infd)lttf$ Nr. 230.

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14 Seiten.

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Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Auf Grund höheren Orts erteilter Ermächtigung wird hierdurch für Sonntag den 5. und Sonntag den 12. Novem­ber d. I. eine vermehrte Beschäftigungszeit für alle Zweige des stehenden Handelsgewerbes in der Stadt Hanau, und zwar bis 7 Uhr abends, zugelassen.

Während des Gottesdienstes, und zwar in der Zeit von 9% bis ll^ Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nach­mittags, ist jedoch jede Art der Beschäftigung im Sinne des § 105b Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung ausgeschlossen.

In Betreff des Offenhaltens der Verkaufsbuden auf der hiesigen Herbstmesse bleiben die seitherigen Bestimmungen unberührt, nur ist den Verkäufern von Verzehrungsgegen­ständen das Feilhalten an den vorbenannten Sonntagen in den für das stehende Handelsgewerbe freigegebenen Stunden ebenfalls gestattet.

Gleichzeitig mache ich unter Bezugnahme auf § 139e der Reichsgewerbeordnung im Interesse der Messebesucher da­rauf aufmerksam, daß die offenen Verkaufsstellen an allen Wochentagen um 9 Uhr abends und die offenen Verkaufs­stellen für Schuhwaren in Gemäßheit des § 139f der Reichs­gewerbeordnung an allen Wochentagen außer Samstag um 8 Uhr abends geschlossen sein müssen.

Hanau den 31. Oktober 1911. P. 11886

Der König!. Polizeidirektor.

J. A.: Karbe.

Am Dienstag den 14. November d. I., vorm. 11 Uhr, werden im Kreishaus, Hainstraße 10, hier

38 ausrangierte Tnchrëcke der Schutzmannschaft und

5 ausrangierte TuKmänts!

gegen bare Zahlung versteigert, wozu Kaufliebhaber einge­laden werden.

Hanau den 26. Oktober 1911. P. 11765

Königliche Polizeidirektion.

_______________I. A.: Karbe._________________

Eandkreis Hanau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Gutspächters Schwarz zu Wilhelmsbaderhof ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmaßregeln an:

Der Gutsbezirk Wilhelmsvad bildet einen Sperrbezirk. Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

8. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlasien kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

8. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

* Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation inner- ba/b des verseuchten Ortes ist verboten.

Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen- vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der âdmgung gestattet werden, daß die Einführung auf klagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch- trreb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Mittwoch den 1. November

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.

Ein Veobachtungsgebiet ist nicht zu bilden, da sämtliche umliegenden Ortschaften Sperrbezirke sind.

Hanau den 31. Oktober 1911. V. 7273

Der Königl. Landrat.

Frhr. Laur.

Bekarmtmar^nng.

Unter dem Viehbestände des Wilhelm Grimm 4. in Bischofsheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmaßregeln an:

Die Gemeinde Bischofsheim bildet einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöstsein» gärigen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasier zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlaßen kann.

4. Die Hunde sind sestzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verlad-"- "^t Vi--r> -«f der Bahnstation inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen fit verboten.

Ein Beobachtungsgebiet ist nicht zu bilden, da sämtliche umliegenden Ortschaften Sperrbezirke sind.

Hanau den 31. Oktober 1911. V. 7239

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Dienstimchrichtcn ans bcm Kreise.

In Huchelheim, Kreis Alzenau in Unterfranken, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen in den Amtsbezirk ist verboten.

Hanau den 30. Oktober 1911. V. 7137

Gefunden im Stadttheater: 1 Schirm und 1 Glace­handschuh. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armen- verwaltung.

Hanau den 28. Oktober 1911.

Gefundene nnd verlorene Geoenständc re.

Gefunden: 1 20 Liter haltende Milchkanne mit dem Namen H. W. Bergner, Frankfurt a. M.

Verloren: 1 längliche mattgoldne imitierte Brosche mit lilaen ametistartigen Steinen und Perlmutterblättchen, 1 kleines graues gesticktes Tischdeckchen im Werte von etwa 60 bis 70 Mark in der Akademiestraße.

Hanau den 1. November 1911.

Fetttsprechanschlitß Nr. 230 1911

Politische RundTchau.

Das Beileid des Kaisers zum Unglück auf derMünchen".

Bei dem Kommando des kleinen KreuzersMünchen" ist, wie der Draht aus Kiel meldet, folgendes Telegramm des Kaisers eingegangen:Das Unglück, welches mein Schiff München" betroffen hat, erregt meine innigste Teilnahme. Bringen Sie das den Angehörigen der braven Mannschaft, die im Dienste ihr Leben laßen mußte, zum Ausdruck. Wil­helm I. R. Von den Verunglückten ist bis zur Stunde noch niemand aus den Fluten geborgen. Die Bemühungen, die Leichen zu finden, werden ununterbrochen fortgesetzt.

Der Prinzregent von Bayern hat einer Reihe von Iu» gendfürsorgevereinen über 150 000 Mark aus der Luitpold- Jubiläumsspende überwiesen.

In der bayerischen Abgeordnetenkammer gab gestern Ministerpräsident Graf Podewils die Erklärung ab, daß es ihm fern liege, die Unabhängigkeit der Disziplinargerichts irgendwie antasten zu wollen.

Die Ausgleichskommission des böhmischen Landtags hat gestern ihre sachlichen Beratungen begonnen.

Unter Vorbehalt wird aus Tanger nach Paris gemeldet, daß die Spanier Arzila an der Westküste Marokkos besetzt hätten.

Die Dumakommission beabsichfigt die Verlegung des Ge­neralkonsulats für Indien aus Bombay nach Calcutta und die Errichtung eines Konsulats in Kobda und eines Dize- konsulats in Aigun. Sie schlug ferner eine Erweiterung des Konsulatsnetzes in Ehina und der Mongolei, sowie in Ar­gentinien und Südamerika vor in Anbetracht der wachsen­den Auswanderung von Russen.

WetterePolitische Rundschau" in der Beilage.

Der Krieg zwischen Italien nnd der Türkei.

Der türkische Bericht über den letzten Kampf vor Tripolis.

Konstantinopel, 31. Oktbr. Das Kriegsministerium ver­öffentlicht folgendes Telegramm des Kommandanten der Truppen vor Tripolis: In der Nacht des 26. Oktober unter­nahmen die Truppen einen allgemeinen Sturm gegen die italienischen Stellungen, wobei sie die Verteidigungslinie der Italiener an einzelnen Punkten durchbrachen. Ein Teil der Angreifer drang durch die Palmenhaine hindurch bis zur Stadt. Unser rechter Flügel durchbrach nach längeren hef­tigen Angriffen alle Verteidigungslinien des Feindes, der zurückgeworfen wurde. Der Feind konnte den gegen die Be­festigungen von Said, Meßri und Henni gerichteten Sturm­angriffen nicht standhalten. Er räumte die Forts und floh. Truppen und Freiwillige besetzten die Positionen und nah­men die Verfolgung der Flüchtigen auf. Der Feind eröffnete aus seiner Stellung hinter der Verteidigungslinie ein Feuer mit Schnellfeuergeschützen und Mitrailleusen und wurde hierbei von in Verschanzungen verborgener Infanterie un­terstützt. Trotzdem legten die ottomanischen Truppen großen Mut an den Tag und brachten nur durch Eewehrfeuer die Forts zu Fall, aus denen die ottomanische Flagge gehißt wurde. Die Verluste des Feindes sind unbekannt. Die Tür­ken hatetn etwa 40 bis 50 Tote und etwa 100 Verwundete.

Konstantinopel, 31. Oktbr. Einer telegraphischen Mel­dung Neschat Beys zufolge behaupteten die Italiener die Forts Said, Meßri und Henni bis zum 28. Oktober nachts und räumten sie dann. Der Kriegsminister richtete an die Korpskommandanten ein Zirkulartelegramm, in dem er ihnen die heldenhaftes Angriffe der türkischen und arabi­schen Streitkräfte und die Eroberung zweier Forts von Tri­polis, die großen Verluste der Italiener und die Erbeutung einer großen Menge Kriegsmaterial, endlich die Gefangen­nahme zahlreicher Feinde milteilt, ferner daß die Italiener in die Stadt fliehen. Der Minister glaube, bald die Wieder­eroberung von Tripolis melden zu können.

Die abends hier verbreiteten Nachrichten verursachten in Ctambnl freudigste Erregung.

Tripolis, 31. Oktbr. Der heutige Tag ist ruhig verlaufen Infolge ungünstigen Windes konnten die Flugzeuge, die Erkundigungsflüge Vornahmen, nur fünf bis sechs Kilo­meter über die italienischen Reihen hinausgelangen. Inner­halb dieses Umkreises wurden keine feindlichen Ansamm­lungen bemerkt. Der DampferBosnia" ist mit den fremden Militär- und Marine-Attaches an Bord von To­bruk, Derna und Benghasi hier eingetroffen und hat Nach­richten mitgebracht, daß in den genannten Orlen alles seinen gewöhnlichen Gang gehe. Für die Truppen sind reichliche Lebensmittel und für die Tiere reichlicher Futtervorrat vor­handen. Mit der Ausschiffung der Truppen wird fortge­fahren.