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Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 124 Zf-rnsprechanschluk Nr. 605.
Amtliches.
Stadt- und Landkreis Fjanau.
Bekanntmachnnft
Während des diesjährigen Lamboywaldfestes am Sonntag den 12. und Montag den 13. Juni wird die Lamboystraße an jedem dieser Tage von 8 Uhr abends ab für den Fuhr- verkehr gesperrt.
A. Ausgenommen hiervon find nur die zur ausschltetz- lichen Personenbeförderung dienenden Fuhrwerke unter nachstehenden Bedingungen:
1. Alle Personen- und Droschkenfuhrwerke haben in kurzem Trabe zu fahren und stets die äußerste Fahrbahn kinzuhalten.
2. Das Ueberho len eines Fuhrwerks ist strengsten- untersagt.
4. Von der Brüning'schen Villa in der Wilhelmstraße über die Wilhelmsbrücke bis zur Nordstraße und umgekehrt, darf nur im Schritt gefahren werden.
6. Mit Fahrrädern darf die Lamboystraße an beiden Tagen von 8 Uhr abends ab nicht mehr befahren werden. Alle Fahrräder sind von diesem Zeitpunkte ab in benamuer Straße zu schieben und zwar auf der Mitte des Fahrdammes.
0. Kinderwagen, welche als solche benutzt werden, dürfen am 12. und 13. Juni von 8 Uhr abends ab ausnahmsweise den Bürgersteig (Fußgängersteig) längs des Exerzierplatzes nach der Stadt befahren, unter entsprechender Rücksichtnahme auf die Fußgänger. Für Automobile und Kraftfahrzeuge jeder Art ist die Hainstraße von der Vorstadt auS, die Wilhelmstraße und die Nordstraße vom Gymnasium an nach der Wilhelmsbrücke, sowie die Lamboystraße überhaupt für Sonntag den 12. und Montag den 13. Juni b.
12 Uhr ab gänzlich gesperrt. sollten durch den hiernach noch gestatteten Fuhr- oerkehr in der Lamboystraße dennoch Unzuträglichkeiten snr das Publikum entstehen, so behäft sich die Polizei- Direktion vor, denselben sofort ganz einzustellen.
Den Anweisungen der Polizeibeamten und Gendarmen ist jedermann unverzüglich nachzukommen verpflichtet.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht höhere Strafbestimmungen Platz greifen, auf Grund der Regierunos-Polizeiverordnung vom 15. April 1909 und der M 63 und 65 der Straßen-Polizeiverordnung Born 28. Mai 1909 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.
Hanau den 27. Mai 1910.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
? 6030 I. V.: vr. v. Wal do w.
Jahresbericht der SenckenberMe« Natursorschenden Gesellschaft.
™ e’n™^m$en SBegrüfeung ber zahlreich erschienenen Mitglieder, Gaste und Freunde der benachbarten Vereine gedenkt der 1. Direktor, Sanitätsrat Dr. R o e d i g e r, des Hinscheidens von Robert Koch, der im Jahr« 1883 mit dem Tiedemann-Preis unserer Gesellschaft ausgezeichnet worden war und seit dieser Zeit der Gesellschaft als korrespondierendes Mitglied angehörte. Weiter weist er auf die im Festsaal vor einer Gruppe von Blattpflanzen aufgestellte Büste Fr'tz Römers hin, die von Freunden des Verstorbenen der Gesellschaft als Geschenk überwiesen worden ist. Sie ist ein Meisterwerk Prof. Hausmanns, in griechischem Marmor ausgeführt, und soll vor dem Festsaal des Museum neben den Büsten der anderen um die Gesellschaft hochverdienten Männer eine bleibend« Ausstellung finden. Hierauf hält Stadtrat Dr. I. Ziehen den Festvortrag:
„Die Zoologie in der Kunst".
Der Vortragende erläutert unter Hinweis auf die Forschungen Otto Kellers über die antike Tierwelt und Kill er mann 8 über die Tierzeichnungen Albrecht Dürers, aus welchen Gründen und in welchem Sinne eine Behandlung des Themas „Das Tier in der Kunst", besonders der antiken, bei der Jahresfeier einer naturforschenden Gesellschaft am Platze sein könne, und zeigt an einer Reihe von Lichtbildern einerseits den großen Reichtum der antiken Kunst an meisterhaften, neuerdings sehr mit Unrecht abfällig beurteilten Tierdarstellungen, andererseits gibt er einen kurzen Ueberblick über die zahlreichen Ausschlüsse, die in rassengeschichtlicher und tiergeographischer Beziehung aus der Analyse der einschlägigen antiken Kunstwerke zu entnehmen sind. An seine interessanten, formvollendeten Ausführungen schließt der Redner die epidiaskopische Demonstration von Abbildungen einiger griechisch-römischer Bildwerke an, die sich auf die Jagd, die Tierhetzen des Amphitheaters und die Tierdreffur beziehen, um an ihnen zu zeigen,
Dienstag den 31. Mai
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Es wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß alle diejenigen Unternehmer, welche beabsichtigen, Fahrzeuge zur Beförderung von Personen zu jedermanns Gebrauch während des Lamboyfestes zur Verfügung zu stellen, gemäß A § 1 der Polizei-Verordnung vom 6. Dez. 1895, eines Fahrscheines bedürfen, da sonst die Ausübung des Betriebes strafbar ist.
Diese Interims-Fahrscheine sind bei der Königlichen Polizei-Direktion hier zu beantragen.
Hanau den 27. Mai 1910.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
P 6030 I. A.: vr. v. Waldow.
Bekanntmachung.
Bei dem diesjährigen Lamboyfest werden nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelaffen werden, welche sich im Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheines befinden, oder aber ein stehendes Gewerbe in der Stadt Hanau betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.
Der Nachweis ist bei der Einholung der Erlaubnis, welche im Kreishaus, Hainstraße Nr. 10, zu Hanau auS- gehändigt wird, vorzulegen.
Auch für Vereine, welche auf Grund vorhandener Statuten als geschloffene gelten, ist Erlaubnis in allen Fällen notwendig.
Alle Gesuche um Erlaubnis zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirtschaftsbetrieb re. sind an da- Polizei-Kommissariat I der Kgl. Polizei-Direktion zu Hanau, Hainstraße Nr. 10 (KreishauS) zu richten, welches auch die Verteilung der Plätze regelt.
Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirtschaften rc., als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirtschaft errichten wollen, am Freitag den 10» und am SamS- tag den 11* Juni d. J. jedesmal 8 Uhr vor' mittags im Lamboywalde in der Nähe des Polizeizeltes einzusinden und sich an den daselbst anwesenden Polizei-Kommissar zu wenden.
Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen ist, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, ebenso ist das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten.
Bis spätesten» am 14. Juni er., abends, muß der Festplatz wieder vollständig geräumt sein.
Jede Beschädigung der Bäume ist strengsten» verboten. Zur Reinigung und Wiederinstandsetzung de« Festplatzes rc. find die Vereine, Wirte und sonstigen Gewerbetreibenden nicht mehr verpflichtet, hingegen kommt hierfür, sowie für Forst- abnutzung und sonstige unvermeidliche Ausgaben eine Gebühr
in wie weitem, später niemals wieder erreichtem Umfange die Künstler des Altertums Gelegenheit hatten, die Tierformen und das Tierleben nach allen Seiten hin eingehend zu beobachten. Er führt dabei unter anderem aus, wie manche vielfach als bloße Fabelei auf genommene Notiz der antiken Schriftsteller über eigenartige Jagdmethodeu durch di« antiken Bildwerke als durchaus richtig erwiesen werde, und wie der Einfluß der Tierbeobachtungen der Arena bis in die handwerkmäßigen Erzeugnisse der provinzialrömischen Kunst hinein sich geltend mache. Zusammengehalten mit den Berichten der griechischen und römischen Schriftsteller, wie z. B. dem populären Tierbuch des Sophisten A e l i a n u 8 , erschließen uns die Tierdarstellungen der antiken Kunst das Bild einer Allgemeinverbreitung des Interesses am Tierleben, wie sie nur bei der ungeheuren Ausdehnung des römischen Tier- Handels und bei dem rücksichtslosen Verbrauch der Tier« zu Opfer- und zu Belustigungszwecken überhaupt möglich war. Auf dem genauen und immer erneuten Studium der Tiere beruhte auch der hohe Grad der Leistungen, den die Tierdreffur im Altertum erreicht hat; als angewandte Tier- psyckologia hat diese Dressur auch ein wissenschaftliches Interesse, dem neben der — allerdings nur sporadischen und nicht systematischen — literarischen Ueberlieferung zahlreiche antike Bildwerke Genüge tun.
Zum Schluß erstattet der 2. Direktor Dr. A. v. Weinberg den
Jahresbericht.
Hochansehnliche Versammlung!
Den Statuten entsprechend liegt es mir ob, Ihnen heute einen Bericht über die Entwickelung der Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahre abzustatten. Da Sie durch daS Ende März an alle Mitglieder versandte Doppelheft des 41. Berichts hierüber schon bis zum Ende des Jahres 1909 unterrichtet sind, soll hier nur ein ganz kurzer Ueberblick gegeben werden. Vor allen Dingen sei auch an dieser Stelle allen denjenigen der Dank der Direktion ausgesprochen, die in hochherziger Weise durch hervorragende Geschenke an dem Weiterausbau unserer Sammlungen mitgearbeitet haben. Herrn Rudolf v. Goldschmidt-Rothschild ver-
Ferusprechanschluk Nr. 605* 1910
zur Erhebung, welche bei Empfangnahme de» Erlaubnis« scheines zu entrichten ist.
Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht b«« rührt. Diese ist sowohl für Vereine als Wirte auf je 10 Mark festgesetzt und vor Einholung der Erlaubnis bei der Kreiskommunalkaffe zu Hanau zu entrichten.
Die Genehmigung zu Ausspielungen irgend welcher Art durch Verlosung, Glücksrad, Würfel» spiel, Ringwersen und dergl. Wird grundsätzlich nicht mehr erteilt.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 18 Man subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft, falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom L April 1880 M Anwendung kommen kann.
Gutsbezirk Neuhof, den 28. Mai 1910, Der Gut-vorsteher. Effenberger.
Bekanntmachung.
Der Verkauf von Papierklatschen, Papierschlange^ Konfetti und Federwischen (sogenannten Kitzelmaschinen) auf dem diesjährigen Lamboyfeste am 12. und 13. Juni wird hiermit strengsten- untersagt.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bi- zu 15 Marck subs. 3 Tagen Haft, sowie Ausschließung von dem Feste bestraft.
Gut-bezirk Neuhof, den 28. Mai 1910.
Der GutSvorsteher.
Effenberger. ______ _
Wiesenverpachtung.
Königliche Oberförsterei Hana«.
Am Samstag den 4. Juni 1910, nachm. 5 Uhr, wird im Jagen 16, Große Horst, an Ort und Stelle der diesjährige Wiesenschnitt von rb. 13 ha in 44 Losen an die Meistbietenden verkauft werden. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gegeben. 12577
__________Der Forstmeister.
Grundstücksverpachtung.
Di« Ackerparzelle Blatt Y Nr. 40 db „Aschaffenburger Acker* der hiesigen Gemarkung von 0,0955 ha soll am SamStag den 4. k. MtS., vormittags 9 Uhr, im Geschäftszimmer deS Domänen-RentamteS hierselbst öffentlich meistbietend unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen verpachtet werden.
Hanau den 24. Mai 1910.
Reinhardt. 1261z dankt die Gesellschaft äußerst wertvolle, prächtige Schaustück» für die zoologische Sammlung, worunter besonder- zu erwähnen find: der im Lichthof aufgestellt« riesige afrikanisch« Elefant und das Flußpferd, beide Tiere von Rowland Ward in London vorzüglich präpariert. Auch die Deckung der Kosten der nordischen Koje, die in kurzer Zeit ferttggestellt sein wird, verdanken wir Herrn v. Goldschmidt-Rothschild. Die meisten in der Koje ausgestellten Tiere entstammen der Ausbeute seiner nordischen Expedition und sind von Präparator Panzer in Oehringen gestopft worden. Die künstlerische Ausgestaltung liegt wiederum in den Händen des bewährten Frankfurter Malers Karl Nebel, der unterstützt von unseren Konservatoren, ein getreue- Bild bei nordischen TierlebenS in seiner natürlichenllimgebung wieder, zugeben versucht. Ein weiteres wertvolle« Schaustück hat die zoologische Sammlung durch die Aufstellung des von dem hiesigen Zoologischen Garten erworbenen indischen Nashorns erhalten, dessen Präparation durch unsere Konser- vatoren Adam Koch und A u gu st K o ch als ein Meisterstück der Dermoplastik von hohem künstlerischen Wert bezeichnet werden darf.
Reiche Zuwendungen haben auch die mineralogische und die geologische Abteilung erfahren. Die mineralogische Sammlung hat besonders in Herrn A. v. G w i n n er einen eifrigen Förderer, dem sie auch im verflossenen Jahre wiederum eine große Serie von ausgezeichneten Stufen und einzelnen Mineralien für die Schausammlung, darunter eine wertvoll« Kollektion von 22geschliffenen Edelsteinen mit einigen künstlichen Rubinen, verdankt. Ein willkommenes Geschenk ist auch di« dem Museum überwiesene große Mineraliensammlung deS verstorbenen Senators F. I. Keßler, die außerordentlich reich an wertvollen Stücken aus alten verlassenen Bergwerken ist. Kommerzienrat E. Beit von Speyer schenkte der paläontologischen Abteilung die wertvolle Strunzsche Sammlung von Saurierresten aus dem Bayreuther Muschelkalk. Durch dies« Ueberweisung dürfte unser Museum die beste Sammlung dieser eigenartigen Reptilien des Muschelkalkes besitzen. Sir Julius Wernher in London hat der Gesellschaft in Hoch- herziger Weise den Erwerb von drei Saurierskeletten aus dem englischen Jura — Peloneustes, Steneosaurus und Metriorhya-