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IbtsttatlbnuT um Beleg der Buchdrucker» Hl liwll.

General-Anzeiger

Umlüdjts Organ für Stadt- Md Faadkrtis Zaaaa.

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Erscheint täqlich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Sie fL-lzefyaVeiu Wtpiie aber der« Stam 99 U» im Sk^lamenteil Mt Zeit« *5 Wz,

SeestmedL Skedakteurr. Schrecke, ( ^eeem

Mt. 72 ftmilyrethaiiféhtft Nr. 605,

Amtliches.

Stadt- und Eandkreis Ranau.

Dom 1. April d. I. ab sind von der Brandversichr- rungsanstalt in Cassel die Versicherungsschätzungsbezirke nach dem nachstehenden Verzeichnisse anderweit, wie folgt einge­leilt worden:

Hanau Stadt und Land.

JQ w

SchätzungSbezirk mit Angabe der Gemeinden

Namen der

Schätzer

Stellvertreter

Kreis Hanau Stadt und Land

Speziell zngeteklte Bezirke.

Bezirk la

Wohlfarth, Baurat zu Hanau hat die Berechti­gung in seinem ganzen Baubezirk Schâtzun^-n vor- zunehmen

1

2

8

4

6

6

Stadt Hanau mit Kessel- stadt und dem Lehrhof

Bergen mit Enkheim

Bruchköbel

Bechenheim

Großauheim

Großkrotzenburg

Bezirk I

Wohlfarth,Baurat zu Hanau

Schneider, Straßen meister zu Hanau

1

Bischofsheim

Sauerwein,

Becker,

2

Dörnigheim

Straßenmeister

Straßenmeister

8

4

5

6

7

8

9

10

11

12

Dottenfelderhof

Gronau

Gronauerhof

Hochstadt

Kinzigheimerhof, GutSbez. Mittelbuchen Niederdorfelden Wachcnbiichen Wilhelmsdad. GutSbezirk Wilhelsbaderhof

Bezirk II

zu Hanau

zu Windecken

1

Hüttengesäß

Li'ßmami,

Decker,

2

Langendiebach mit Reuserhos

Straßenmeister

Straßenmeister

3

4

5

6

7

8

9

Langenselbold mit Baum- wieser- mBruderdiebacher- Hof

Neuwiedermuß

Niederrodenbach

Oberrodenbach

Ravolz musen

Rückingen

Rüdigheim m. Rüdigheimer- Hof

Bezirk M

zu Langendiebach

zu Windecken

1

Windecken

Decker,

Sauerwein,

2

Baiersröderhof

Strrßenmeister

Stroßenmeister

8

4

6

6

7

8

9

10

11

12

Butterstadt

Eichen

Erbstadt mit Naumburg

Kilianstädten

Marköbel m Hirzbacherhof Nitderisfigbeim Oberdorfelden Oberissigheim Ostheim Roßdorf

zu Wmdeckm

zu Hanau

Hanau den 22. März 1910.

Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.

V 1811 Frhr. Laur.

Eandkreis Ranau.

Anfang Mai -. I. wird auf den in der Gemarkung Langendiebach an der Kinzig gelegenen Altenburg­wiesen

eine Kreisjungviehweide eröffnet.

Anmeldungen von Fohlen und Rindern können durch Vermittelung der Herren Bürgermeister oder unmittelbar im Geschäftszimmer des KreisausschusseS hier (Krei?hauSs bis zum 15. April d. I. bewirkt werden. Die bereits im vorigen Jahre eingrsandleu Verpflichtungen werden als noch rechtsbeständig betrachtet, da sie für einen Zeitraum von 3 Jahren erfolgt sind.

Bei der Anmeldung ist das Alter der zum Auftrieb kommenden Tiere sowie deren Farbe und sonstige Merkzeichen anzugeben.

Die Aufnahme erfolgt unter folgenden

Bedingungen:

1. Es werden zugelassen :

Rinder von */ bis 3 Jahren,

Bullen von ^» bis 1 ^ahre,

Fohlen -- ausschließlich Hengste von 1 biS 3 Jabren.

Ticiistlig dcii 29. März

Die Tiere müssen vollständig gesund, zur Zucht tauglich und Eigentum von Landwirten des Landkreises Hanau sein.

2. Die Aufnahme erfolgt unter Hinzuziehung eines Tier­arztes durch die Weidekommission, unter Mitwirkung bei Viehruchtinipektors der LandwirtickaftSkammer. Die Kom­mission ist berechtigt, kranke ober auffallend schlechte Tiere zurückzuweisen.

3. DaS Weideqeld beträgt einschließlich der tierärzt­lichen Aufsicht und Behandlung

a) für ein Rind 45 Mark,

b) für ein Fohlen 60 Mark.

Das Weidegeld ist am Tage des Viehabtriebs zu zahlen.

4. Die Tiere werden auf Kosten der Besitzer bei einem Viehversicherungsverein gegen eine feste Prämie von l°/o deS Taxwertes versichert.

Die Versicherung erstreckt sich gegen den Verlust durch den Tod oder notwendiges Töten infolge Krankheit, Seuche ober Verletzung für die Dauer der Weidezeit.

Dir Viehversicherungsgebühr wird mit dem Weidegeld erhoben.

5. Tag und Stunde des Auftriebs, wie bei Abtriebs nach beendetem Weidegang, werden 8 Tage vorher öffentlich bekannt gegeben.

6. Eine Ermäßigung des WeidegeldeS bei vorzeitiger Zurücknahme der Tiere findet nur dann statt, wenn die Zurücknahme auf Veranlassung der Weidekommission wegen Krankheit und Unverträglichkeit der Tiere erfolgt oder wenn ein solche« auffällig im Ernährungszustände zurückgeht. In einem solchen Falle werden dem Besitzer für ein Fohlen 40 Pfg. und für ein Rind 25 Pfg. für den Werdetag berechnet.

7. Streitfälle zwischen dem Tierbesitzer und dem Weide­verwalter entscheidet die Weidekommission, in zweiter In­stanz der KreiSausschuß unter Attsschluß des Rechtswegs.

8. Zum Decken der älteren Rinder wird ein von der KörungSkommi'sion angekörter Zuchtbulle gestellt. Sprung­geld wird nicht erhoben.

9. Die zur Weide kommenden Tiere müssen 14 Tage vor dem Auftrieb an kaltes, frisches Wasser und auf Tummel­plätzen (Grasgärten) an den Aufenthalt im Freien gewöhnt werden.

10. Ueber die Zulassung von Gasttieren aus dem Stadt­kreis oder von anderen Besitzern zu einem besonders zu ver­einbarenden Pensionspreis entscheidet die Weidekommission.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, diese Bekannt­machung in ortsüblicher Weise zur Äenntnii der Viehbesitzer zu bringen.

Hanau den 26. März 1910.

Der Vorsitzende bei KreiSau-schuffe-.

A 1449 Frhr. Laur.

Zur Beaufsichtigung der Jtingviehweide wird ein durch­aus zuverlässiger veiheirairter Verwalter gesucht, der mit der Wartung und Pflege der Tiere gut vertraut, überhaupt mit Jungvieh gut umzugehen versteht und etwas Vermögen nachweisen kann.

Dem Wärter wird neben dem noch zu vereinbarenden Lohn für die Dauer des Vertragsverhältnisse» freie Wohnung zur Verfügung gestellt.

Die Vertrags««» wird zunächst auf 1 Jahr, vorbehaltlich gegenseitiger Kündigung, festgesetzt.

Bewerber, welche sich über ihren bisherigen Lebenslauf ihre Unbescholtenheit, Familien- und Vermogensverhältnissi auSweisen müssen, wollen sich alsbald unter Angabe ihr« Lohnansprüche schriftlich ober mündlich im Geschäflszimmei deS Kre'sausschusses kKreisbaus) melden.

Hanau den 2G. März 1910.

Der Vorsitzende deS Kreisausschusses.

A 1 449 Frhr. Laur.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachung.

Die Ausführung der Pittz' und Anftrelckirrarbeitr« zum Bau der Pumpstation an der Gipsmühle und zum Pumpeuhânschen an den Klärbecken wird zur Vergebung ausgeschrieben.

Die Unterlagen können während der Dlireaustunden im städt. Sielbau-Dureau Hanau-Kesselstadt, Hauptstraße 3 ehigrfcben und so lange der Vor-at reicht, gegen porto- und bestellgeldfreie Einsendung von 0.75 Mk. von dort bezogen werden.

Angebote sind mit der AufschriftAngebot für Putz- und Anstreicherar beiten" versehen bis zum 1. April, vorm. 10 Uhr, beim Sielbau-Bureau einzusenden. wo-

sternsprechattschluk Nr. 605. 1910

selbst um die gleiche Zeit im Beisein etwa erschienener vw» bieter die Eröffnung der Angebote erfolgt.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 18. März 1910.

Der Oberbürgermeister.

Dr. GebeschuS. 6889

Bekanntmachung

Die Heberollen über die von den Unternehmern land» und forstwirtschasilicher Betriebe des Stadtkreises Hanau und des OrtSbezirks Hanau-Kesselstadt zu zahlenden Beträge für daS Jahr 1909 liegen in der Zeit vom L biS 15 April 1910 zur Einsicht der Beteiligten bei der hiesigen Stadt­hauptkasse aus.

Gleichzeitig findet die Erhebung der Beiträge auf Grund der §S Hl ff. bei U.-D.-G. für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 statt.

Hanau den 22. März 1910.

Hessen-Nassauische landwirtschaftliche DerusSgrnossenschaft Sektion Hanau, Stadt.

Hild. 7499

Bekanntmachung.

Der Verkauf der Schlachtscheine findet vom 1. April 1910 ab nicht mehr auf der Heuwage, sondern in der städtischen Steuerkaffe, Rathaus, gleicher Erde statt.

Hanau den 22. März 1910.

Der Magistrat.

_____________________Hild.____________ 7367

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Ge­markung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen» selbold Blatt 2322 zur Zeit der Eintragung des Versteige­rungsvermerkes auf den Namen des Zimmermanns Anton Braun und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Haber­mann in Langenselbold je zur ideellen Hälfte eingetragene Grundstück:

Krtbl. 42 Nr. 67/32 Friedrichstraße Nr. 13, 8,31 ar,

a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,

210 Mk. Nutzung-wert,

b) Stall,

zu der dem Ehemann zustehenden ideellen Hälfte

am 10. Mai 1910, vormittags 9 Uhr, durch daS unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Langenselbold den 18. März 1910.

____________Königliche- Amtsgericht.______7635

Proviantamt Hanau

'tust noch Noggenlangstroh. 7331 ßfrfiiiibcnc mid verlorene Mtgenstiinde re.

Gefunden: 1 silberne Herrenuhr mit gelber Kette, 1 Goldgüritl mit Blumen durchwirkt, 1 weißer wollener Kinderhandschuh (linker), 1 Kneifer ohne Etui«.

Verloren: 1 goldene« Kinderhalskettchen mit 4 blStt» igem Kleeblatt, mit Goldreifchen umgeben (Wilhelmsbad), 1 goldenes Armband.

Zugelaufen: 1 schwarzer Rattenpinscher m. Geschl.

Hanau den 29. März 1910.

Politische Rundschau.

Die Aufhebung des städtischen Oktroi- in Bahern, die nach § 13 des Zollgeletzes mit dem 1. April h. Js. eintritt, hat dem bayerischen Ministerium bei Innern Veranlassung gegeben, von den Verwaltungsbehörden eine entsprechende Preisermäßigung bei den Fleischern und Bäckern, bei diesen ev. in Form einer Erhöhung bei Brot- -ewichtS zu erwirken. Der Wegfall der städtischen Ver­brauchsabgaben 'n Bayern wird auf 4 Millionen Mark ge- 'chätzt, die 1000 Gemeinden treffen. Die gute Absicht der Regierung ist löblich, aber die Gemeinden haben sich, wo eS ging, durch anderweitige Gebührensätze, so z. B. durch Er- böhung der Schlachthofgebühr«' zu decken gesucht, und bie F eischer und Bäcker werden schon Einwände genug haben, um. dem bezirksamtlichen Verlangen nach einer Preis­ermäßigung zu begegnen. Auch mit dieser Segnung bei neuen Zolltarifs, dem Wegfall der städtischen Verbrauchs­abgaben, wird es nichts sein für die Verbraucher. Die müssen zahlen, so obe- f&