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IbtsttatlbnuT um Beleg der Buchdrucker» Hl liwll.
General-Anzeiger
Umlüdjts Organ für Stadt- Md Faadkrtis Zaaaa.
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Erscheint täqlich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Sie fL-lzefyaVeiu Wtpiie aber der« Stam 99 U» im Sk^lamenteil Mt Zeit« *5 Wz,
SeestmedL Skedakteurr •. Schrecke, (■ ^eeem
Mt. 72 ftmilyrethaiiféhtft Nr. 605,
Amtliches.
Stadt- und Eandkreis Ranau.
Dom 1. April d. I. ab sind von der Brandversichr- rungsanstalt in Cassel die Versicherungsschätzungsbezirke nach dem nachstehenden Verzeichnisse anderweit, wie folgt eingeleilt worden:
Hanau Stadt und Land.
JQ w
SchätzungSbezirk mit Angabe der Gemeinden
Namen der
Schätzer
Stellvertreter
Kreis Hanau Stadt und Land
Speziell zngeteklte Bezirke.
Bezirk la
Wohlfarth, Baurat zu Hanau hat die Berechtigung in seinem ganzen Baubezirk Schâtzun^-n vor- zunehmen
1
2
8
4
6
6
Stadt Hanau mit Kessel- stadt und dem Lehrhof
Bergen mit Enkheim
Bruchköbel
Bechenheim
Großauheim
Großkrotzenburg
Bezirk I
Wohlfarth,Baurat zu Hanau
Schneider, Straßen meister zu Hanau
1
Bischofsheim
Sauerwein,
Becker,
2
Dörnigheim
Straßenmeister
Straßenmeister
8
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Dottenfelderhof
Gronau
Gronauerhof
Hochstadt
Kinzigheimerhof, GutSbez. Mittelbuchen Niederdorfelden Wachcnbiichen Wilhelmsdad. GutSbezirk Wilhelsbaderhof
Bezirk II
zu Hanau „
zu Windecken
1
Hüttengesäß
Li'ßmami,
Decker,
2
Langendiebach mit Reuserhos
Straßenmeister
Straßenmeister
3
4
5
6
7
8
9
Langenselbold mit Baum- wieser- mBruderdiebacher- Hof
Neuwiedermuß
Niederrodenbach
Oberrodenbach
Ravolz musen
Rückingen
Rüdigheim m. Rüdigheimer- Hof
Bezirk M
zu Langendiebach
zu Windecken
1
Windecken
Decker,
Sauerwein,
2
Baiersröderhof
Strrßenmeister
Stroßenmeister
8
4
6
6
7
8
9
10
11
12
Butterstadt
Eichen
Erbstadt mit Naumburg
Kilianstädten
Marköbel m Hirzbacherhof Nitderisfigbeim Oberdorfelden Oberissigheim Ostheim Roßdorf
zu Wmdeckm
zu Hanau
Hanau den 22. März 1910.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
V 1811 Frhr. Laur.
Eandkreis Ranau.
Anfang Mai -. I. wird auf den in der Gemarkung Langendiebach — an der Kinzig — gelegenen Altenburgwiesen
eine Kreisjungviehweide eröffnet.
Anmeldungen von Fohlen und Rindern können durch Vermittelung der Herren Bürgermeister oder unmittelbar im Geschäftszimmer des KreisausschusseS hier (Krei?hauSs bis zum 15. April d. I. bewirkt werden. Die bereits im vorigen Jahre eingrsandleu Verpflichtungen werden als noch rechtsbeständig betrachtet, da sie für einen Zeitraum von 3 Jahren erfolgt sind.
Bei der Anmeldung ist das Alter der zum Auftrieb kommenden Tiere sowie deren Farbe und sonstige Merkzeichen anzugeben.
Die Aufnahme erfolgt unter folgenden
Bedingungen:
1. Es werden zugelassen :
Rinder von */• bis 3 Jahren,
Bullen von ^» bis 1 ^ahre,
Fohlen -- ausschließlich Hengste — von 1 biS 3 Jabren.
Ticiistlig dcii 29. März
Die Tiere müssen vollständig gesund, zur Zucht tauglich und Eigentum von Landwirten des Landkreises Hanau sein.
2. Die Aufnahme erfolgt unter Hinzuziehung eines Tierarztes durch die Weidekommission, unter Mitwirkung bei Viehruchtinipektors der LandwirtickaftSkammer. Die Kommission ist berechtigt, kranke ober auffallend schlechte Tiere zurückzuweisen.
3. DaS Weideqeld beträgt einschließlich der tierärztlichen Aufsicht und Behandlung
a) für ein Rind 45 Mark,
b) für ein Fohlen 60 Mark.
Das Weidegeld ist am Tage des Viehabtriebs zu zahlen.
4. Die Tiere werden auf Kosten der Besitzer bei einem Viehversicherungsverein gegen eine feste Prämie von l°/o deS Taxwertes versichert.
Die Versicherung erstreckt sich gegen den Verlust durch den Tod oder notwendiges Töten infolge Krankheit, Seuche ober Verletzung für die Dauer der Weidezeit.
Dir Viehversicherungsgebühr wird mit dem Weidegeld erhoben.
5. Tag und Stunde des Auftriebs, wie bei Abtriebs nach beendetem Weidegang, werden 8 Tage vorher öffentlich bekannt gegeben.
6. Eine Ermäßigung des WeidegeldeS bei vorzeitiger Zurücknahme der Tiere findet nur dann statt, wenn die Zurücknahme auf Veranlassung der Weidekommission wegen Krankheit und Unverträglichkeit der Tiere erfolgt oder wenn ein solche« auffällig im Ernährungszustände zurückgeht. In einem solchen Falle werden dem Besitzer für ein Fohlen 40 Pfg. und für ein Rind 25 Pfg. für den Werdetag berechnet.
7. Streitfälle zwischen dem Tierbesitzer und dem Weideverwalter entscheidet die Weidekommission, in zweiter Instanz der KreiSausschuß unter Attsschluß des Rechtswegs.
8. Zum Decken der älteren Rinder wird ein von der KörungSkommi'sion angekörter Zuchtbulle gestellt. Sprunggeld wird nicht erhoben.
9. Die zur Weide kommenden Tiere müssen 14 Tage vor dem Auftrieb an kaltes, frisches Wasser und auf Tummelplätzen (Grasgärten) an den Aufenthalt im Freien gewöhnt werden.
10. Ueber die Zulassung von Gasttieren aus dem Stadtkreis oder von anderen Besitzern zu einem besonders zu vereinbarenden Pensionspreis entscheidet die Weidekommission.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, diese Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Äenntnii der Viehbesitzer zu bringen.
Hanau den 26. März 1910.
Der Vorsitzende bei KreiSau-schuffe-.
A 1449 Frhr. Laur.
Zur Beaufsichtigung der Jtingviehweide wird ein durchaus zuverlässiger veiheirairter Verwalter gesucht, der mit der Wartung und Pflege der Tiere gut vertraut, überhaupt mit Jungvieh gut umzugehen versteht und etwas Vermögen nachweisen kann.
Dem Wärter wird neben dem noch zu vereinbarenden Lohn für die Dauer des Vertragsverhältnisse» freie Wohnung zur Verfügung gestellt.
Die Vertrags««» wird zunächst auf 1 Jahr, vorbehaltlich gegenseitiger Kündigung, festgesetzt.
Bewerber, welche sich über ihren bisherigen Lebenslauf ihre Unbescholtenheit, Familien- und Vermogensverhältnissi auSweisen müssen, wollen sich alsbald unter Angabe ihr« Lohnansprüche schriftlich ober mündlich im Geschäflszimmei deS Kre'sausschusses kKreisbaus) melden.
Hanau den 2G. März 1910.
Der Vorsitzende deS Kreisausschusses.
A 1 449 Frhr. Laur.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachung.
Die Ausführung der Pittz' und Anftrelckirrarbeitr« zum Bau der Pumpstation an der Gipsmühle und zum Pumpeuhânschen an den Klärbecken wird zur Vergebung ausgeschrieben.
Die Unterlagen können während der Dlireaustunden im städt. Sielbau-Dureau Hanau-Kesselstadt, Hauptstraße 3 ehigrfcben und so lange der Vor-at reicht, gegen porto- und bestellgeldfreie Einsendung von 0.75 Mk. von dort bezogen werden.
Angebote sind mit der Aufschrift „Angebot für Putz- und Anstreicherar beiten" versehen bis zum 1. April, vorm. 10 Uhr, beim Sielbau-Bureau einzusenden. wo-
sternsprechattschluk Nr. 605. 1910
selbst um die gleiche Zeit im Beisein etwa erschienener vw» bieter die Eröffnung der Angebote erfolgt.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 18. März 1910.
Der Oberbürgermeister.
Dr. GebeschuS. 6889
Bekanntmachung
Die Heberollen über die von den Unternehmern land» und forstwirtschasilicher Betriebe des Stadtkreises Hanau und des OrtSbezirks Hanau-Kesselstadt zu zahlenden Beträge für daS Jahr 1909 liegen in der Zeit vom L biS 15 April 1910 zur Einsicht der Beteiligten bei der hiesigen Stadthauptkasse aus.
Gleichzeitig findet die Erhebung der Beiträge auf Grund der §S Hl ff. bei U.-D.-G. für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 statt.
Hanau den 22. März 1910.
Hessen-Nassauische landwirtschaftliche DerusSgrnossenschaft Sektion Hanau, Stadt.
Hild. 7499
Bekanntmachung.
Der Verkauf der Schlachtscheine findet vom 1. April 1910 ab nicht mehr auf der Heuwage, sondern in der städtischen Steuerkaffe, Rathaus, gleicher Erde statt.
Hanau den 22. März 1910.
Der Magistrat.
_____________________Hild.____________ 7367
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Gemarkung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen» selbold Blatt 2322 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Zimmermanns Anton Braun und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Habermann in Langenselbold je zur ideellen Hälfte eingetragene Grundstück:
Krtbl. 42 Nr. 67/32 Friedrichstraße Nr. 13, 8,31 ar,
a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,
210 Mk. Nutzung-wert,
b) Stall,
zu der dem Ehemann zustehenden ideellen Hälfte
am 10. Mai 1910, vormittags 9 Uhr, durch daS unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Langenselbold den 18. März 1910.
____________Königliche- Amtsgericht.______7635
Proviantamt Hanau
'tust noch Noggenlangstroh. 7331 ßfrfiiiibcnc mid verlorene Mtgenstiinde re.
Gefunden: 1 silberne Herrenuhr mit gelber Kette, 1 Goldgüritl mit Blumen durchwirkt, 1 weißer wollener Kinderhandschuh (linker), 1 Kneifer ohne Etui«.
Verloren: 1 goldene« Kinderhalskettchen mit 4 blStt» igem Kleeblatt, mit Goldreifchen umgeben (Wilhelmsbad), 1 goldenes Armband.
Zugelaufen: 1 schwarzer Rattenpinscher m. Geschl.
Hanau den 29. März 1910.
Politische Rundschau.
Die Aufhebung des städtischen Oktroi- in Bahern, die nach § 13 des Zollgeletzes mit dem 1. April h. Js. eintritt, hat dem bayerischen Ministerium bei Innern Veranlassung gegeben, von den Verwaltungsbehörden eine entsprechende Preisermäßigung bei den Fleischern und Bäckern, bei diesen ev. in Form einer Erhöhung bei Brot- -ewichtS zu erwirken. Der Wegfall der städtischen Verbrauchsabgaben 'n Bayern wird auf 4 Millionen Mark ge- 'chätzt, die 1000 Gemeinden treffen. Die gute Absicht der Regierung ist löblich, aber die Gemeinden haben sich, wo eS ging, durch anderweitige Gebührensätze, so z. B. durch Er- böhung der Schlachthofgebühr«' zu decken gesucht, und bie F eischer und Bäcker werden schon Einwände genug haben, um. dem bezirksamtlichen Verlangen nach einer Preisermäßigung zu begegnen. Auch mit dieser Segnung bei neuen Zolltarifs, dem Wegfall der städtischen Verbrauchsabgaben, wird es nichts sein für die Verbraucher. Die müssen zahlen, so obe- f&