Erstes Blatt.
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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Statt« uni Landkreis Hanan.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 200
Fernsprechattschlitf; Nr. 605.
Samstag den 27. August
Fernsprechanschlns; Nr. 605. 1910
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14 Seiten.
Amtlickies.
Anordnunft, betreffend die Behandlung der Anträge auf Veranstaltung von Gegenstandslotterien innerhalb der Provinz ' Hessen-Nassau.
1. Alle Anträge auf Veranstaltung von Gegenstandslotterien sind künftig für jeden Regierungsbezirk besonders bis zum 1. Oktober des vorhergehenden Jahres an den Regierungspräsidenten einzureichen. Später eingehende Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis für die Lotterie besteht und der Antrag nicht früher eingereicht werden konnte. Den Anträgen ist der vorgeschriebene Verlosungsplan in dreifacher Ausfertigung beizufügen.
2. Die Regierungspräsidenten erstatten bis zum 15. November Bericht.
Es wird den Regierungspräsidenten überlassen, für ihre Bezirke je eine Kommission zu bilden, bestehend aus Ver
tretern der beteiligten
Präsidenten) direktoren)
, zuverlässigen
teressenten, die vor der hören ist:
Behörden (namentlich Polizei-
Lotteriesachverständigen und In-
Berichterstattung gutachtlich zu
a) über Zeit und Ort des Losevertriebs und der Ver- J lohing, /
b) über die sonstigen Bedingungen der Verlosung, insbesondere die Anzahl der Lose im VerhälmiS zu dem Absatzgebiet, die zu verlosenden Gewinne und die Angemessenheit ihres Gesamtwertes zu dem Losertrage, die Lotterieunkosten und die Zuverlässigkeit der mit dem Betriebe der Lose betrauten Personen.
Die Kosten dieser Kommission haben die Lotterieinhaber zu decken, und es kann von ihnen zu diesem Zweck ein von dem Regierungspräsidenten zu bestimmender Prozentsatz des Wertes der auszugebenden Lose vor deren Ausgabe einge- ^ordert werden.
3. Der Oberpräsident trifft Entscheidung bis zum 1. De- tkmber und benachrichtigt im Falle der Genehmigung das betreffende Hauptzollami wegen der Versteuerung der Lose.
4. Die Regierungspräsidenten haben alle weiteren Anordnungen zu treffen. Dahin gehören auch die Anweisung ver mit der Ueberwachung des Lotterieunternehmens betrauten Ortspolizeibehörden und die erforderlichen Maßnahmen, damit der Vertrieb der Lose nicht beanstandet wird.
5. Den mit der Ueberwachung des Lotterieunternehmens betrauten Ortspolizeibehörden wird hiermit die Prüfung der bei dem Lotterieunternehmen znr Ausgabe gelangenden Drucksachen mit der Maßgabe übertragen, daß sie, falls die Lose und Bekanntmachungen mit den gegebenen Vorschriften und den Verlosungsbedingungen übereinstimmen, selbständig, andernfalls aber erst nach Einholung der Genehmigung des Oberpräsidenten den Vertrieb der Lose bezw. die Veröffentlichung der Bekanntmachungen zulassen können.
6. Diese Anordnung tritt zuerst bei den für das Jahr 1909 beantragten Lotterien in Kraft.
Cassel am 3. August 1908.
Der Oberpräsident. Hengstenberg.
Der Plan für das zum Bau des 2. Gleises auf der Strecke Windecken— Hanau-Ost von der Stadt Hanau zu enteignende, in der Gemeinde Hanau belegene Grund- Hgentum:
^artenblatt R R Parz. 82/53, Acker 46 ar 77 qm groß und
„ 8 S , 277)20, „ 9 „ 64 , „
liegt nebst einem Grunderwerbsplan und einem Vermessungsregister in der Zeit vom 27. Angnst bis einschl. 10» September 1910 auf der Polizeidirektion zu Hanau, Parterre-Slock, Zimmer 3, zu jedermanns Einsicht aus. Während dieser Zeit kann jeder Beteiligte im Umfange seines Interesses Einwendungen gegen den Plan erheben. Auch der Vorstand des Gemeindebezirks hat das Recht, Einwendungen zu erheben, die sich auf die Richtung des Unternehmens oder auf Anlagen an Wegen, Uebersahrten, Triften, Einfriedigungen, Bewässerungs- und Vorflutsanlagen beziehen. Solche Einwendungen sind bei der vorbezeichneten Stelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Cassel am 22. August 1910.
Der Regierungs-Präsident.
18565 J. A.: Lucke.
Eandkreis Hanau.
In den Gemarkungen Langendiebach und Niederissigheim ist die Schweineseuche erloschen.
Hanau den 26. August 1910.
Der Königliche Landrat.
V 5015 Frhr. Laur.
An die Herren Bürgermeister des Veranlagungsbezirks.
Die Herren Bürgermeister erinnere ich an die Verfügung vom 26. August v. Js., St 2376, abgedruckt in Nr. 201 des „Hanauer Anzeiger" für 1909, betr. Einholung von Auskünften über das Arbeitseinkommen. Angesichts der Besserung des Arbeitsmarktes ist in diesem Jahre im allgemeinen jedenfalls dann von der Befugnis des 8 23 Einkstr.-Ges. (G.-S. S. 139 von 1907) Gebrauch zu machen, wenn im vorigen Jahre von der Einziehung von Auskünften abgesehen worden ist, oder Lohnbewegungen in letzterer Zeit stattgefunden haben.
Ich hebe noch folgendes hervor:
1. den Arbeitgebern ist gesetzlich zur Auskunftserteilung eine Mindestfrist von 2 Wochen zu gewähren.
2. Soweit auswärtige Arbeitgeber in Frage kommen, muß die Anfrage an den Gemeindevorstand der gewerblichen Niederlassung gerichtet werden; eine unmittelbare Befragung des Arbeitgebers ist in diesem Falle nicht statthaft.
3. Die Anfragen an andere Gemeindevorstände dürfen nicht über den 15. September hinaus verzögert werden; diejenigen an den Magistrat in Frankfurt a. M. müssen bis zum 31. d. Mts. dem Rechnei-Amt daselbst zugehen.
4. Die Auskunftseinholung hat sich in der Regel auf das Einkommen zu erstrecken, welches der dauernd beschäftigte Arbeitnehmer seit dem 1. Januar des Auskunflsjabres oder seit dem späteren Beginn seiner Beschäftigung bis 30. September desselben Jahres tatsächlich an Darverdienst und Naturalien bezogen hat.
5. Bei der Vorbereitung der Veranlagung durch den Gemeindevorstand (Art. 40 ff. Ausf.-Anw. v. 25. 7. 06) können nicht in allen Fällen der Veranlagung lediglich 4 Drittelte des für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September ermittelten Verdienstes zu Grunde gelegt werden, sondern es ist zu prüfen, ob sich das Einkommen infolge besonderer Verhältnisse, wie z. B. Krankheit, Arbeitsmangel und dergleichen für das letzte Vierteljahr etwa abweichend gestaltet haben.
Die eingezogenen Auskünfte, die Sie mit den übrigen Veranlagungs-Vorarbeiten dem Vorsitzenden der Voreinschätzungskommission zustellen wollen und nach der Sitzung von diesem zurückzugeben sind, sind bei den diesseitigen Bereisungen der Voreinschätzungskommissionen zur Vorlage zu bringen.
Hanau den 25. August 1910.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer-Deranlagungs-Kommisston für den Landkreis Hanau.
St. 1591 I. V.: vr. v. Waldo w.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 7 Abs. 2 und 8 des Nachtrags- Statuts für Verwaltung der an Stelle der Berechtigungen der Altstadt einschl. des Rechts auf den Bezug von Martiniwein getretenen Ablösungskapitalien ist von der Stadtver- ordneten-Veriammlung für das verstorbene stellvertretende Mitglied der Deputation, den Kaufmann Wilhelm Hengsberger, für den Rest der Wahlperiode, d. i. bis Juni 1911, der Bijouteriefabrikant Albert Deines als stellvertretendes Mitglied der Althanauer Deputation (zugleich für die Althauauer Bauholzberechtigungen) gewählt worden.
Gegen das stattgehabte Wahlverfahren kann nach § 29 Abst 2 der Städte-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 von jedem stimmberechtigten Bürger innerhalb zwei Wochen bei uns Einspruch erhoben werden. Hanau den 22. August 1910.
Der Magistrat.
Hild. 184^
Bekanntmachung
über Erhebung der Kirchensteuer.
Die für das Steuerjahr 1910 zur Kirchensteuer beträgt wie m den tz Ö’/s Prozent der staatlichen Einkominei
Abholung der Kirchensteuerbeträge durch städtische Kassenboten wird in den nächsten Tagen begonnen werden. (Gesetz v. 22. 7. 1908). 18511
Die Presbyterien der Marien- und Johanneskirche zu Hanau.
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 19. bis 2b August 1910:
1 landwirtfch. Arbeiter, 1 Maschinist, 2 Tag' löhner, 1 Tapezierer.
Hanau den 26. August 1910. 18545
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.
Gefundene iinb verlorene Gegenstände re.
Entlaufen: 1 junger wolfsstreifiger deutscher Schäferhund m. Geschl., gegen Belohnung auf Baiersröderhof abzugeben.
Hanau den 27. August 1910.
Politische RundTd,au.
Die Rede des Kaisers.
Königsberg i. Pr., 25. Aug. Bei der heutigen Abendtafel für die Provinz brachte der Kaiser folgenden Trinkspruch aus:
Es liegt mir am Herzen, den Herren der Provinz der Freude Ihrer Majestät und meiner Ausdruck zu geben, daß wir wiederum in den Grenzen dieses schönen Landes uns befinden, und daß wir von feiten der Bürgerschaft unserer treuen Königsstadt und der Provinz in so begeisterter Weise empfangen worden sind. Die Stimmung, die in diesen Tagen in Königsberg zum Ausdruck kommt, ist der Beweis dafür, daß ganz besonders innige Bande Stadt und Provinz mit unserm Hause verbinden, und in der Tat, wenn man zurückblickt auf die Geschichte des Landes und des Hauses, so ergibt sich daraus, daß große und bedeutende Abschnitte beiden gemeinsam sind. Hier war es, wo der Große Kurfürst aus eigenem Recht sich zum souveränen Herzog in Preußen machte, hier setzte sich sein Sohn die Königskrone aufs Haupt, und das souveräne Haus Brandenburg trat damit in die Reihe der europäischen Mächte ein. Friedrich Wilhelm I. ftabilierte hier seine Autorität „wie einen rocher de bronze", unter Friedrich dem Großen hat die Provinz Freude und Leid seiner Regierung geteilt, dann kam die schwere Zeit der Prüfung. Der große Soldatenkaiser der Franzosen residierte hier im Schloß und ließ, nachdem Preußens Macht zusammengebrochen war, seine erbarmungslose Hand Stadt und Land fühlen. Hier wurde aber auch der Gedanke der Erhebung und der Befreiung des Vaterlandes am ersten zur Tat. Auf Tauroggen folgte der begeisterte Beschluß de? preußischen Provinziallandtages, als der alte eiserne Porck die Herren mit flammender Red« begeisterte, das Werk der Befreiung zu beginnen, und hier setzte sich mein Großvater wiederum aus eigenem Recht die preußisch« Königskrone aufs Haupt, noch einmal bestimmt hervorhebend, daß sie von Gottes Gnaden allein ihm verliehen sei und nicht von Parlamenten, Volksversammlungen und Volks» beschlüssen, und daß er sich so als auserwähltes Instrument des Himmels ansehe und als solches seine Regenten- und Herrscherpflichten versehe. Und mit dieser Krone geschmückt zog er, vor 40 Jahren, ins Feld, um zu ihr noch die Kaiserkrone zu erringen. Fürwahr, was für ein Weg bis zu dem berühmten Telegramm des Kaisers an meine selige Großmutter: „Welche Wendung durch Gottes Fügung!" Diese« Bild würde jedoch unvollkommen sein, wenn ich nicht einer Figur gedächte, die besonders in diesem Jahre das preußisch«, und ich kann wohl sagen, das deutsche Volk beschäftigt und von neuem gepackt hat. Es ist die Zeit unseres Zusammenbruches und unserer Erhebung gar nicht denkbar ohne die Gestalt der Königin Luise! Auch die Stadt Königsberg und die Provinz Ostpreußen hat diesen Engel in Menschengestalt unter sich wandeln gesehen, ist von ihr beeinflußt worden und hat auch mit ihr so schweres Leid getragen. Die yoy Königin ist von vielen Seiten eingehend geschildert w - und unser Volk hat sich in dankbarer Erinnerung mit chr »W- Aber ich meine, » "Ä& gehoben werden, daß in dem allge „ un& Heer- unseres Vaterlandes, wo leit’ft oöniafn die einzige ge« sichrer alles für verloren gäbe sln qufUnft beS Éater« wesen ist, die me eln-n^lug^b ^^ ^ ypifpie[( durch ihre landes ^Zweifelt bat ^® ^ ^^ bie Erziehung ihrer SÄ dem^Volk"den Weg gewiesen, auf dem es sich wieder- ttnden konnte. Sie hat die Umkehr zur Religion und damit die Umkehr zur Selbsterkenntnis und zum Selbstvertrauen gewiesen. Sie hat unser Volk angefeuert zu dem Gedanken, sich wieder um den König zu scharen und die Freiheit zurückzugewinnen. Und als sie — eine hohe Märtyrerin — verblichen war, und die Begeisterung im Land auf» flammte, und alt und jung zu den Waffen griff, um btt