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24 Seiten.

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Stadtkreis Ran au. Bekamltmarhnttg.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 19. bi» 25. November 1910:

1 Goldarbeiter (Bijoutier), 2 Fabrikarbeiter, 2 Hausburschen, 1 Schneider, 5 Tagelöhner.

Ein Dienstmädchen, welches bürgerlich kochen kann, jucht Stelle zum 1. Dezember d. J.

Verlangt werden:

1 Bau- und Möbelschreiner, 1 Huf- und Wagen­schmied, 1 Maschinenschlosser, 2 Schneider, 1 Eärtner- lehrling, 1 Goldarbeiter- (Bijoutier) Lehrling, 1 Portefeuillehrling, sowie junge Leute die das Maurer- und Zimmererhandwerk erlernen wollen. Hanau den 26. November 1910. 26245

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

ItflrlnmnifnriKitè.

mb. Die Neichsversicherungslommission begann gestern die Beratung des vierten Buches: Invaliden- und Hinter­bliebenenversicherung. Nach dem Beschlusse erster Lesung werden Diplomingenieure und andere Personen mit tech­nischer Hochschulbildung von der Versicherungspslicht befreit. Die Kommission sagte diese Bestimmung jetzt weiter und änderte den Paragraphen dahin ab, daß überhaupt Ver­sicherungspflichtige mit Hochschulbildung auf ihren Antrag von der Versicherungspslicht zu befreien sind. In der ersten Lesung hat die Kommission die Bestimmung des § 1228, wonach die Berechtigten die Celbstversicherung beim Aus­scheiden aus dem Verhältnis, das die Berechtigung begrün­det hat, fortsetzen können. Die Regierung ersuchte um Be­seitigung dieser Erweiterung und der sächsische Bevollmäch­tigte erklärte diese für unannehmbar. Die Bestimmung wird derZahlenkommission", die die ziffernmäßigen Ergebnisie der Belastung feststellen soll, überwiesen, ebenso die §§ 1269 und 1282 bis 1284, die auch die Selbstversicherung behan­deln. Weiterberatung Dienstag vormittag.

md. Eine neue Reichsfinanzreform. 20 Millionen durch­schnittlicher Zahresbedarf für das Quinquennat.

Die Reichswertzuwachs steuerkommission begann, gestern die vor der Vertagung des Reichstages nach Abschluß der zweiten Lesung in Aussicht genommene dritte Lesung. Die gestrige Sitzung wurde durch bedeutsame Dar­legungen des Staatssekretärs Wermuth ausgefüllt. Der Schatzsekretär gab zunächst eine Uebersicht über die Entwick­lung des Gedankens der Wertzuwachssteuer, um nachzu- ^peisen, daß alle Parteien im Laufe der Beratung der Reichs- fincj^reform sich dem Gedanken einer Wertzuwachssteuer sympathisch gegenübergestellt hätten, während die Finanz­verwaltung selbst sich' anfangs zögernd verhalten habe. Der § 19 des Reichsstempelgesetzes habe dann ein gesetz­liches Mandat zum Erlaß eines solchen Gesetzes ge­geben und uudj die verbündeten Regierungen zur Ein­bringung des Gesetzes yt bestimmter Frist angehalten, dessen Formulierung der Zukunft vorbehalten blieb. Nachdem bei der Vertagung die in zwei Lesungen von der Kom­mission durchberatene Vorlage nicht habe zum Ab- ichluß gebrach werden können, habe die Finanzverwal­tung versucht, in Erörterungen mit Sachverständigen und Interegenten einzutreten. Man habe Angehörige der Dank- und Börsenkreise, der Industrie und des Bergbaues, des Grundstückhandels, des Hausbesitzes, der Kommunen, der Handels- und Handwerkskammern und naturgemäß auch Sachverständige aus landwirtschaftlichen Kreisen gehört. Wenn auch vielfach Bedenken, teilweise direkte Ablehnung fbi^ens der Interessenten hervorgetreten sei, so habe sich doclj schließlich eine Abschwächung des prinzipiellen Wider­standes ergeben. Wenn hier in Berlin morgen eine große (^»restoersammlung der Haus- und Grundbesitzer-Vereine statiflndet, um einen tausendstimmigen Protest zum Aus­druck zu bringen, so sei es ihm doch intereßant gewesen, daß aus den Kreisen des Terrainhandels sowohl wie aus einzel- nen großen Verbänden der Haus- und Grundbesitzer ihm Stimmungen entgegengetreten seien, die sich nicht so auf 1111 grundsätzliche Bekämpfung des Gesetzes richten, sondern nur aus Aenderung einiger Einzelheiten. Namentlich in der

Landwirtschaft habe der Grundgedanke des Gesetzes Ver­ständnis gefunden. In Aeußerungen hervorragender Sach­verständigen komme zum Ausdruck, daß in Perioden allge­meiner Wertsteigerung sehr leicht der gewerbsmäßige und gelegentliche Güterhandel die Güterpreise ungesund steigere, daß vielfach mittlere und kleinere Güter überzahlt würden und die kaufenden Landwirte dann in eine wirtschaftliche Lage kommen, die sich beim Rückgang der landwirtschaft­lichen Rente zur Krise gestalten müße. Eine Wertzuwachs­steuer könne dem unseligen Grundstückshandel vorbeugen. So spreche sich auch der Vorsitzende der ostpreußischen Land­wirtschaftskammer aus. Demnächst habe die Reichsfinanz- Verwaltung Erhebungen angestellt, ob in den Gemeinden besondere schädigende Erscheinungen hervorgetreten seien. Ueber 300 Gemeinden hätten auf Grund von 14 000 Veran­lagungen berichtet. Die befürchteten wirtschaftlichen Nach­teile seien nicht hervorgetreten. Nur ganz vereinzelte Ge­meinden glaubten, infolge der Wertzuwachssteuer eine Ein­schränkung der Bautätigkeit oder einen Uebergang der Ter­raingesellschaften zum eigenen Bau festgestellt zu haben. Verschiedentlich werde allerdings der Versuch einer Ab­wälzung auf den Käufer festgestellt. Eine Wirkung im Sinne einer Steigerung der Grundpreise hätten aber nur sieben Gemeinden beobachten zu können geglaubt. Der Schatzsekretär versuchte sodann die Berechtigung der Wert- zuwachsfteuer als Besitzsteuer darzulegen und den Nachweis zu führen, daß das Reich ein Recht auf einen Anteil an der Steuer hat. Es sei ja anzuerkennen, was die Gemeinden durch Straßenanlagen, Kanalisation, Elektrizität- und Gaswerke, Straßenbahnen geschaffen hätten, aber das seien doch nur kleine, oberflächliche Steigerungen im Verhältnis zu dem gewaltigen Einfluß, den der mächtige Aufschwung des Reiches seit 1870 gebracht habe. Auch die Gesetzgebung habe mitgewirkt, die Freizügigkeit in den Städten, die Zoll­gesetzgebung auf dem Lande. Wenn der Einwand gemacht werde, die Gemeinden könnten die lokalen Verhältniße bester berücksichtigen als das Reich, so brauche man nur die verschiedenen Stcuerordnungen zu vergleichen. Sie seien nach bestimmter Schablone ausgearbeitet; eine Verschieden­heit trete nur hervor in welchem Maße sich lokale Interesten gegenüber dem Steuergedanken geltend gemacht haben. Wenn Köln bis 1905, Magdeburg bis 1904, Breslau und Berlin bis 1895 zurückgrif^, die viel kleineren und in langsamerer Entwicklung begriffenen Städte Hildesheim bis 1876, Ltegnitz bis 1870, so habe das nicht in den lokalen Verhältnißen den Grund, sondern lediglich in der Stärke der Gruppe, die den Ausschlag gibt. Man könne im Gegen­teil sagen, und das trete auch in den Aeußerungen der Erundstücksintereßenten hervor, es sei nicht wünschenswert, den lokalen Machtverhältnissen einen großen Spielraum einzuräumen. Auch sei es nicht richtig, zu sagen, lokale Ord­nung sei zur Handhabung des Gesetzes nötig, um den be­sonderen Verhältnissen bei der Schätzung Rechnung tragen zu können. Die Reichssteuerverwaltung habe schon schwieri­gere Aufgaben gelöst. Auch sie sei in der Lage, zur Ver­hütung von Prozeßen einen Ausgleich zwischen Zensiten und Steuerbehörden styttfinden zu lassen. Entscheidend sei aber für das Reich der Steuerbedarf. Man werde sich des nähe­ren darüber beim Etat unterhalten müßen. Der Etat 1911 balanziere nur, wenn zur Deckung der neuen Anforderungen der Heeresvorlage 8 Millionen und für die Veteranenbsi- Hilfe 5 Millionen aus den Erträgnissen der Zuwachssteuer bereit gestellt würden. Der Bedarf der Heeresverwaltung sei für ein neues Qinquennat festgestellt und ergebe einen allmählich steigeden Bedarf, der sich auf durchschnittlich 20 Millionen stellt. Die Wertzuwachssteuer müße also in einer Höhe kommen, die diesen steigenden Bedarf decken könne. Das Reichsschatzamt habe auf Grund der in der Zwischenzeit bei den Bundesregierungen und Gemeinden angestellten Erhebungen eine neue Schätzung versucht. Früher habe man mit 1520 Millionen gerechnet, sodaß sich für das Reich 78 Millionen ergeben würden, unter Berücksich­tigung der an die Gemeinden, die die Steuer schon früher eingeführt hatten, zu zahlenden Entschädigungen. Jetzt sei berechnet worden, daß die Erträgniße der Wertzuwachs- steuer sich auf 30 Millionen belaufen würden. Es würden also für das Reich 1911 15 Millionen zur Verfügung stehen. Wir hoffen, so fuhr der Schatzsekretär fort, daß die weiteren Verhandlungen der Kommission den Ertrag noch etwas steigern werden. Mir haben 18 Millionen eingesetzt. Hier­von gehen 45 Millionen für die Gemeinden ab. '^tua= sichtigt ist hierbei die rückwirkende Kraft für 1910, ujabrertb andererseits 1911 nach den Erfahrungen, die wir bei er Erbschaftssteuer gemacht haben. noch mcht dre vollen Er­träge eingehen werden. Für spätere >>ahre ist mit etnm Ertrage für das Reich von 20-22 Millionen aerecknet. Die

Kommission ist in der Abschwächung des Gesetzes sehr weit gegangen. Der Schatzsekretär nannte dabei die §§ 10, 15, 20, und legte an ein paar Beispielen dar, wie diese Ab­schwächungen dahin führen, daß ganz erhebliche Wertsteige­rungen gar keine Steuer zu zahlen haben, weil ein fiktiver Verlust verrechnet werden muß. In diesem Sinne äußern sich auch verschiedene der verbündeten Regierungen, bei denen die Steuer eingeführt ist. Es kommt hier in Ve- tradjt: 1. die Kombination der alljährlichen Ermäßigung des Steuerbetrages um 1 Proz. mit der Steuerfreiheit einer Quote des Zuwachses, wodurch die Urbesitzer bevorzugt werden; 2. der Abzug von 5 Proz. für eigene Tätigkeit, selbst wo solche garnicht stattgefunden hat, ein Abzug, der vom Architektenhonorar des Baumeisters ausgegangen war.

3. erhebliche Herabsetzung der Steuersätze für kurzfristigen Zuwachs, obwohl gerade hier die großen Gewinne der Spe­kulation liegen; 4. die allgemeine Zulassung einer drei­prozentigen Verzinsung für Grundbesitz, obwohl gerade da­durch die bauliche Erschließung zurückgehalten werden könnte. Die dritte Lesung der Kommission biete ja die Möglichkeit, die Frage nochmals ernstlich zu prüfen, ob nicht ohne Schädigung wichtiger Intereßen durch schärfer« Anziehung der Steuersätze es möglich sei, die von den ver­bündeten Regierungen erwarteten, für die Valanze des Etats unbedingt notwendigen Erträge zu erlangen. Auf die Anfrage eines Abgeordneten, ob der Schatzsekretär mit diesen Worten eine Aenderung des § 56 der Vorlage in Anregung bringe, sodaß die Werlzuwachssteuer nicht, wie im § 89 des Reichsstempelgesetzes in Aussicht" genommen war,1 an Stelle des zweiten Drittelprozentes der Umsatz­steuer treten solle, sondern daß die Zuwachssteuer neben dem zweiten Drittelprozent erhoben werden müße, erfolgte ein, ausweichende Erklärung unter Hinweis darauf, daß ja auch die Vorlage der verbündeten Regierungen für die Ueber« gangszeit >s 1. Juli 1914 mit der Forterhebung des zweiten Drittelprozentes gerechnet habe. In dieser aus« weichenden Erklärung des Schatzsekretärs liegt eine neue Finanzreform. Die Kommission beschloß die Erklärungen des Cchatzsckretärs zunächst durch Umdruck den Mitgliedern zugänglich zu machen und vertagte die weitere Behandlung auf den 1. Dezember.

Politische Rundschau.

Brisson bleibt Kammerpräsident. Der Vizepräsident der französischen Kammer, der ehemalige Kriegsminister Eti­enne, ist von seinen Freunden aufgefordert worden, für di« Kammerpräsidentschaft zu kandidieren. Etienne besucht« gestern den Kammerpräsidenten Brißon und fragte ihn, ob sich die Gerüchte bewahrheiteten, daß er eine Erneuerung seiner Präsidentschaftskandidatur ablehnen werde. Brißon erklärte, daß dieses Gerücht durchaus unrichtig sei, worauf ihm Etienne erwiderte, daß Brißon für seine Wiederwahl auch auf die Stimmen aller seiner Freunde rechnen könne.

Zur Kretafrage. Zur Kretafrage schreibt dieNeu« Freie Preße": Nach Ansicht informierter Kreise in Wien gibt die Kundgebung der kretischen Nationalversammlung zu keinen Besorgnissen Anlaß. Die Eröffnung der kreti, schen Kammer im Namen des Königs von Griechenland ist nicht als ein neues Faktum zu betrachten, da diese Mani­festation sich seit einigen Jahren gelegentlich der Eröffnung jener Kammer immer wiederholt und keine Neuerung gegen­über dem Status quo bedeutet. In Konstantinopel hat man nicht die Absicht, Griechenland mit der Haltung der kretischen Nationalversammlung zu belasten und zu ver­langen, daß es die Kundgebung der NatSonalversammlung desavouiere, umsomehr, als sich die griechische Regierung vollkommen korrekt verhalten hat. Da in Konstantinopel wie in Athen friedliche Tendenzen vorherrschen so ist dt« Meldung eines Berliner Blattes, daß die türkische Negre- rung der griechischen wegen der Haltung der Nationalver- sammlung mit einer Kriegserklärung gedroht habe, voN- kon.en unbegründet.

Chinesischer Nekchsausschuß. Im chinesischen Nelchsaus» schuß wurde ein Edikt verlesen, in dem dke Vorschläge des Neichsausschußes betreffs der Salzfrage und Unterrichts- frage gebilligt werden. Infolge dessen würbe der Vorschlag zurückgezogen, einen Protest gegen den Staatsrat wegen seines Verhaltens in Verbindung mit diesen Fragen zu er* heben. Darauf wurde ein neues Komitee ernannt, um ditz Denkschrift zur Einreichung bei dem Thron zu entwerfen In der Denkschrift soll gesagt werden, die Befugnisse bei Staatsrats, der unter dem Kaiser Khien Lung errichte worden, seien jetzt undefinierbar. Dem Staatsrat tönne jedoch gestattet werden, die Funktionen weiter zu versehen wenn et dem Volke aeaenüber verantwortlich gemacht werd«