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Erstes Blatt

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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 146

Aernsprechanschlutz Nr. 605

Samstag den 25. Juni

Feritsprechanschlittz Nr. 605

1910

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14 Seiten.

Amtliches.

Stadtkreis Rana«.

Zwecks Einbaus der Siele im Stadtteil Keffelstadt, wird der Salisweg zwischen Friedhofstraße und Frankfurter Landstraße sowie die Castellstrahe vom 27. b. Mts. ab auf die Dauer von etwa 10 Wochen für den öffent­lichen Auhrverkehr gesperrt.

Hanau den 23. Juni 1910.

Königliche Polizei-Direktton.

J. V.: Dr. v. Waldow.

Sitzung der Stadtverordneten- Bersammlung

am Donnerstag den 3V. Juni 1910, nachmittags 5 Uhr.

Tagesordnung:

1. Deckung der Kosten der Entwässerungsanlage.

2. Errichtung eines neuen Wasserwerks.

3. Verlegung einer Hauptrohrleitung in der Neuen Anlage.

4. Grundstücksaustausch mit dem Domänenfiskus.

5. Fluchtlinienplan für die Straßen Nr. 155 und 155a.

6. Latrinenabfuhrverlrag.

7. Erwerb der Parzelle zu EE 690/41.

8. Errichtung von Schrebergärten.

9. Kosten der Nachhilfestunden für eine Klaffe der Ober­realschule.

10. Petition der Loge zur Höhe um Ueberlaffung eines Lokals für ihre Sitzungen.

11. Außerordentliche Revision der Schlachthofkaffe.

12. Außerordentliche Revision der Kasse deS Steueramts und der Heuwage.

13. Außerordentliche Revision der Hebrstelle in Keffelstadt.

14. Desgl. der städt. Steuerkaffe.

15» Desgl. der Stadtkasse.

16. Desgl. der Gas- rc. Werkskaffe.

17. Erhöhung der Vergütung für die Beaufsichtigung der Wochen- und Viehmärkte durch den Kreistierarzt.

18. Errichtung einer neuen Zeichenakademie.

19. Wahl einer Kommission zur Beschlußfassung über die Errichtung eines Kaiser Wilhelm-Denkmals.

20. Armenpflegerwabl für Kießling.

21. Desgl. für Zwernemann.

22. Wahl eines Mitgliedes in die Althanauer Deputation.

23. Rechnung der de BannoS und Beaux'schen Stiftung.

24. Rechnung der Armenkasse für 1908.

25. Gebührenordnung für die Prüfung der Pläne von Entwässerungsanlagen und deren Abnahme.

Hieran anschließend geheime Sitzung.

Hanau den 24. Juni 1910.

Der Stadlverordneten-Vorsteher.

Uth, Justizrat. 14321

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 18. bis 24. Juni 1910:

1 Cigarrenmacher, 1 Goldarbeiter, S Haus­burschen, 1 Monteur, 7 Tagelöhner.

Hanau den 25. Juni 1910. 14323

Städtische ArbeitsvermittelungSstelle.

Gefundene nnd verlorene Genenstnnde re.

Gefunden: 1 kleine goldene Brosche mit 3 Steinen.

Stehen geblieben: 1 Kinderfahrrad.

Entlaufen: 1 kleiner rauhhaariger gelber Pinscher Mit schwarzer Schnauze m. Geschl.

Hanau den 25. Juni 1910.

W Drum m Allcnstcin nor Gericht.

Allenstein, 24. Juni. DieKöln. Zig." meldet: D«r Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit einigen geschäftlichen Mitteilungen. Beim Ausruf des Zeugen Krüger meldet sich niemand. Hierauf wird als Zeuge der Bruder der Ange­klagten Hauptmann Lüders-Metz aufgerufen. Es wird be­schlossen, während der Vernehmung deS Zeugen Hauptmann LüderS auch die Preffe auSzuschließeu. Die Vernehmuna deS

Hauptmann LüderS dauerte fast eine Stunde. Sodann wurde die Presse wieder zugelassen und es wurde Sanitäts­rat Dr. Menzel-Görlitz als Zeuge und Sachverständiger ver­nommen. Er war Hausarzt im Lüdersschen Hause in Gör­litz und hat die Angeklagte in der Zeit von 1891 bis 1896 bis zu ihrer Verheiratung mehrfach behandelt. Der Zeuge sagt aus, sie habe an Kopfschmerzen, Schwindelansällen und Herzklopfen gelitten, auch nervöse Krampfanfälle gehabt, nicht aber habe er einen typischen hysterischen Anfall behandelt. Sie sei schon eigensinnig und launenhaft gewesen. Sie war auch schon während ihrer Bernstadter Zeit in einem Sana­torium. Der nächste Zeuge und Sachverständige ist Sani­tätsrat Dr. Bieda-Bernstadt. Er bekundet: Ich habe die Angeklagte vom Februar 1897, als sie als ganz jung Ver­heiratete nach Bernstadt kam, behandelt, bis Herr v. Schöne­beck nach Allenstein versetzt wurde. Ich habe bei der Ange­klagten eine Menge hysterischer oder hysterie-ähnlicher Zu­stände gesehen. Ferner habe ich Aufregungszuständ« bei ihr beobachten können, die teils leichter, teils schwerer Natur waren. Nach kurzer Zeit waren sie meist wieder vorbei. Bei den schweren Zuständen habe ich Morphium gebrauchen müssen. Nach der Geburt des ersten Kindes wollte mich die Angeklagte kiiffen. Der Zeuge bekundet weiter, daß die An­geklagte einmal in einem Chausseegraben bei Bernstadt ge­funden wurde und daß sie später einen Fluchtversuch nach Del 8 machte, sowie daß sie kurze Zeit darauf einmal auf der Straße gefunden wurde. Mitte Dezember 1897 hat die An­klagte eine größer« Menge Medizin, Extrakt aus Herbstzeit­lose, die ich für ihren Gatten gegen dessen Gicht verschrieben hatte, unglaublicherweise ausgetrunken. Sie war danach sehr krank geworden und lag lange zu Bett. Die Ange­klagte gibt jetzt als Grund für diesen Vergiftungsversuch eine absprechende Bemerkung ihres Mannes über ihren Vater an. 1899, kurze Zeit nach den LähmungSzuständen, nahm st« eine größere Menge Chinin zu sich. Sie ist dann einige Wochen in daS Sanatorium von Dr. Gerster in Braunfels gekommen. Sie wurde dort längere Zeit behandelt. Dr. Gerster-Braunfels ist kommissarisch vernommen worden. Er hat bei der ersten Vernehmung ausgesagt: Von Juni bis September 1897 war Frau v. Schönebeck in meinem Sana­torium als Kurgast. Sie wurde von ihrem Ehegatten hin­gebracht, der auch noch einige Tage dort weilte. Sie hatte keine eigentliche Krankheit, sondern allgemeine nervöse Be­schwerden, innere Unruhe, Erregbarkeit und Blutarmut. ES zeigten sich psychische Anomalien verschiedenster Art. Ihr Benehmen gegenüber den anderen Kurgästen war für bie junge Frau eines Offiziers auffallend frei, jedoch nicht las­ziver Natur. Ihre erotischen Erregungen verstand sie in Ge­lellschaft zurückzustellen, sie kamen aber unter vier Augen frei zur Geltung. Aeußeren (Einflüssen war sie sehr zugäng­lich. Ich kam zu der Ueberzeugung, daß sich aus ihrer Suggestivität in Verbindung mit der erotischen Veran­lagung ein schwerer Konflikt im späteren Leben ergreifen müsse, der bei der Frau eines Offiziers in einer Tragödie ausklingen könne. AlS sie im September die Anstalt verließ, schrieb sie charakteristischerweise unter ihren Namen: Adieu, du mein süßeS, geliebtes Braunfels. Ob die entschieden krankhafte Willensschwäche, die bei ihr vorhanden ist, eine Rolle bei dem ihr zur Last gelegten Verbrechen gespielt hat, kann nur ein Studium der Akten und eine nochmalige Unter­suchung ergeben. Die damalige Frau v. Schönebeck war zur Ausführung eines Verbrechens auS sich heraus unfähig, wohl aber war sie Einflüssen dritter zugänglich. Ihrer Ab­neigung gegen ihren Gatten gab sie offen Ausdruck. Der Ehemann war eine unkünstlerische, derbe und gerade Natur, während sie sehr sinnlich war und überästhetisch. Herr von Schönebeck hatte kein Verständnis für die hyperästhetische Veranlagung seiner Gattin. Es ist möglich, daß bei fort­schreitender psychischer Degeneration diese Abneigung zu einem Haß geführt hat, der in dem gleichfalls nervös zerrütteten Liebhaber ein geeignetes Werkzeug zu einem Verbrechen fand. Damals war sie weder geistig noch körperlich krank, wohl aber hatte sie psychische Anomalien aus ererbter Anlage, di« sich bei fortschreitender psychischer Degeneration sehr wohl zu einer Geisteskrankheit entwickeln konnten. AIs Ursache ihrer Neroenkrise gab sie damals an, daß sie einen Widerwillen gegen ihren Mann habe. Sie habe ihn nicht heiraten wollen und sei nur aus Angst vor ihrem Vater abgehalten worden, ihre Absicht, noch vor dem Traualtar nein zu sagen, auszu­führen. Sie könne sich nicht an ihren Ehemann gewöhnen, sie habe Angst vor ihm und könne ihn nur ertragen, wenn er in Uniform sei. Ihr Mann habe anscheinend Zuneigung zu ihr und sei eifersüchtig, wenn sie Gefallen an anderen Offizieren zeige. Die Angeklagte zeigte keinen Sinn für höhere geistige Interessen, sie war oberflächlich, ihre Stimmung schwankte vom Weltschmerz und romantischer Schwärmerei bis zur Ausgelassenheit eines Kindes. Der Wille zu ernster Arbeit fehlte ihr ganz. Sehr häufig zeigte sie Willens- und Gedächtnistäuschungen. Unter den Kurgästen spielte sie die Rolle eines verwöhnten Kindes. Ohne eitel zu sein, fühlte sie sich immer als Mittelpunkt der Gesellschaft. Ihre psychischen Anomalien waren in ihrer Gesamtheit hnsterischer Natur. Eine Person, die dieses Krankheitsbild aufweist, kann nur in beschränktem Maße für ihre Handlungen verantwortlich sein. Sie war nicht geisteskrank, aber sie konnte es werden. Herren gegenüber mar ihr Willa bewußt beaabrsich. Für Sug­

gestionen war sie äußerst empfindlich. Diese Eigenschaft erschien mir von bedenklicher Art, ich sagte ihr beim Verlaffen bet Anstalt warnend: Ihre Psych« ist sehr bedenklich, sie ist doppelt bedenklich für die Frau eines Offiziers und muß zu Konflikten im Leben führen, die in eine Tragödie ausklmgen können. Die psychische Degeneration der Angeklagten kann vielleicht gelegentlich sich in Gehässigkeiten Luft gemacht haben, aber eine Person von dieser psychischen Veranlagung ist nicht fähig, dauernden Haß zu fassen. Nächster Sachver­ständiger ist Dr. Seidel-Allenstein, der von Anfang an der behandelnde Arzt der Familie Schönebeck in Allenstein war. Auch dieser sachverständige Zeuge hat ähnliche Feststellungen gemacht wie Dr. Gerster. Sie hatt« immer Morphium der sich und auch einmal einen Selbstvergiftungsversuch mrt Morphium gemacht wegen eines Zwistes mit ihrem Manne; sie wollte auf einen Maskenball gehen, der Major v. Schöne­beck aber wollte nicht. Sie machte dann noch einen zweiten Selbstmordversuch, gleichfalls mit Morphium und brach einem Besuch in einem Offiziershaus zusammen. Vors.: Das ist der de la Mottescha Fall, der ein« Folg« der anonymen Briefaffär« war. Zeuge: Sie war eine gute Mutter. Von großen Differenzen mit dem Ehemann war nichts zu bemerken. Ich habe auch niemals gehört, daß der Major auf seine Frau geschimpft hätte. .Der Major war ein sehr anständiger Mensch. Der Zeuge wurde am 26. Dezember geholt, nachdem Major v. Schönebeck erschossen aufgesunden worden war. Er glaubt, daß die Angeklagt« ihn erkannt hat und auf die Mitteilung von der Verwundung des MajorS normal reagiert habe. Nach einer Pauss wird die Zeugin Ackerbürgerin Rademacher-Bernstadt vernommen. Sie war von 1898 bis 1900 Köchin beim damaligen Ritt- meister v. Schönebeck. Auf Fragen des Vorsitzenden gibt die Zeugin an, daß ihr einmal ein Brief in die Hand gefallen sei, der von einem Offizier war und offen da lag. Die Zeugin hat bemerkt, daß di« Angeklagte mit jungen Herren verkehrt hat. Ferner sagt sie auS: Ich kam einmal m3 Zimmer, da saß die gnädige Frau da und hatte ihren Hund, einen Terrier, auf dem Schoß. Sie hatte eine Taffe Te« vor sich und gab dem Hund einen Löffel Tee und nahm dann selbst einen Löffel Tee. Ich sagte der gnädigen Frau: Wie können Sie so etwas machen? Sie antwortete darauf, es sei doch ein gutes, treues Tier. Einmal ist die gnädig« Frau weggegangen und da kam die Wärterin und sagte, sie habe sie im Ehauffeegraben gefunden. Nächste Zeugin ist Frau Staatsanwalt Meyer-KönigSberg. Si« hat mit der Angeklagten zusammen ein Jahr lang in Allenstein in einem Hause gewohnt und sie dadurch kennen gelernt. Die Zeugin hat die Angeklagte gern bei sich gesehen. Sie hatte aber von ihr den Eindruck einer starkem Stimmungswechsel unter­worfenen Persönlichkeit. Sie hab« ihre Kinder gern gehabt. Von ihrem Mann habe sie gleichgültig gesprochen, aber nicht geklagt, ausgenommen über ihre zu große Einsamkeit. Es wurde hierauf Oberarzt Dr. Morchen-Ahrweil«r alS Zeuge und Sachverständiger vernommen. Er ist Oberarzt deS Sana­toriums Ahrweiler, in dem die Angeklagte nach Verlaffen der Anstalt Kortau vom 5. Januar bis 5. März 1909 unter» gebracht war. Der Zeuge sagt au8: Beim Eintritt in mein Sanatorium befand sich die Angeklagte in einem äußerlich nichr gerade krankhaften psychischen Zustand. Ueberhaupt Hab­ich starke psychische Affektionen an ihr nicht wahrgenommen, außer an dem Tage, an dem sie die Nachricht von ihrer Ueberführung in die Charitö erhielt. Da erlitt sie einen An­fall. Sie strampelte mit den Füßen und schlug mit den Händen um sich. Der Anfall war nach einer halben Stunde vorbei. Es war kein eigentlicher Krampfanfall, sondern lediglich ein gesteigerter Affektausbruch. Eigentliche Krampf­anfälle habe ich überhaupt nicht an ihr beobachtet. DaS war der einzig« Anfall, den man einen der Hysterie ähnlichen Anfall nennen kann. Die Angeklagte unterlag einem leb­haften Stimmungswechsel, der sich psychologisch jedoch durch die Situation, in der sie sich befand, erklären läßt. Vorüber­gehend stand sie vollständig unter dem Eindruck des Ge­schehenen und des Kommenden, im nächsten Augenblick aber hatte sie das schon wieder völlig vergessen. Aufgeregt war sie weniger, eher deprimiert. Ihr körperlicher Befund bot nichts Wesentliches. Das ganze Krankheitsbild setzte sich zu­sammen aus sehr vielen Einzelzügen. An körperlichen Ge­brechen litt sie nicht, dagegen an geistigen Gebrechen insofern, als sie einem ausgesprochen krankhaften Stimmungswechsel unterlag, der sie unfähig machte, irgendwie ruhig und sonst» quent etwas durchzuführen. Sie litt an Willensschwäche, an einem Mangel an Urteilskraft und schwankte ständig in der Beurteilung ihrer Beobachtungen. Sie konnte das Wesent­liche vom Unwesentlichen nicht unterscheiden und verfügte über einen Mangel an wirksamen ethischen Vorstellungen. Sie litt insofern an Geistesschwache, als sie erheblich« Defekte krankhafter Art auf den verschiedensten Gebieten, auf dem Gebiet des Denkens, des Fühlens und des Wollens zeigt«. Sie hatte eine mangelhafte Fähigkeit, die Situation, in der sie sich befand, in ihren Konsequenzen zu beurteilen. Wenn sie ein richtiges Urteil einmal hatte, dann war es schwankend. Sie konnte sich heute so ausdrücken, morgen anders. Heute fühlte sie sich vollständig unschuldig, morgen wieder schuldig. Einen Defekt im Denken hatte sie insofern, als sie in ihren geistigen Interessen und in ihrem Bildungsniveau auf der Stufe eines 15» ober 16jährigen Mädchens sich befand. Ihr«