Bezugspreis;
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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amllijhts Organ für Ziad!- und Landkreis Hanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
ElnrSckmrgsgebvhrt
Die kgespaltene Petitzeile oder deren Namn 20 M im Reklamenteil die Zeile 45 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Schrecker in Hanau,
$L 249 ^en»h>redjrtiiM)hiö Nr. 230.
Amtliches.
Eandhreis Ranau.
Die jährlichen Zinserträgnisse des von der Frau Gräfin Louise Bose geborene Gräfin von Reichenbach-Lessonitz im Jahre 1857 vermachten Schenkungskapitals sind nach § 1 Nr. 2 des zwischen der Stifterin und dem Stadtrat zu Hanau seinerzeit abgeschlossenen Schenkungsvertrags zu verwenden zu einer Gratifikation für diejenigen beiden protestantischen Schullehrer der Dörfer und kleineren Landstädte in der Provinz Hanau, welche sich während einer Dienstzeit von 10 Jahren durch gewissenhafte Pflichterfüllung in ihrem Berufe ausgezeichnet haben und eine Unterstützung vor anderen bedürfen, jedoch in der Weise, daß in jedem Jahre andere würdige und bedürftige Lehrer die Gratifikation erhalten und nur ausnahmsweise im Falle besonderer Würdigkeit und Bedürftigkeit einem Lehrer, welcher dieselbe bereits einmal erhalten hat, nach Ablauf mehrerer Jahre solche abermals verliehen werden kann.
Hanau den 17. Oktober 1910. J. 5775
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
Obiges Schreiben bringe ich hiermit zur Kennènis der Herren Lehrer. •
Etwaige Gesuche um Zuwendung der Stiftungsmittel ersuche ich unverzüglich durch die Hand des Herrn Kreisschulinspektors an den Magistrat hier einzusenden.
Hanau den 21. Oktober 1910. V. 6071
Der Königl. Landrat.
I. V.: Dr. v. Waldow.
In Verfolg der Verfügung vom 19. ds. Mts., V. 6050 (Nr. 246 des Hanauer Anzeigers vom 20. ds. Mts), betreffend Maul- und Klauenseuche in Fechenheim wird des Weiteren angeordnet: »
I. Sperrbezirk Fechenheim.
1. Dem Festlegen der Hunde wird gleichgeachtet das Führen derselben an der Leine.
2. Alle Personen, welche in den verseuchten Stallungen Dienste geleistet haben, dürfen das Seuchengehöft nur nach Abwaschung des Schuhwerks und Reinigung der Kleidungsstücke verlassen.
3. Bewohnern verseuchter Gehöfte ist das Betreten feueren freier Stallungen untersagt.
4. Rauhfutter, Stroh, Dünger und Jauche dürfen aus den verseuchten Gehöften nur nach Einholung meiner Genehmigung unter den anzuordnenden besonderen Sicherheitsmatzregeln entfernt werden.
KunTt und lieben.
Wissenschaftliche Sitzung der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft.
Frankfurt a. M., 22. Oktober 1910.
Vorsitzender: Sanitätsrat Dr. E. R o e d i g e r.
Prof. Dr. E. Tornie r-Berlin spricht über
„Bau und Lebensweise des Diplodocus".
In einer Reihe doh Arbieten hat der Vortragende darauf hingewiesen, daß die Aufstellung der Diplodocus-Ori- ginale, wie sie im Carnegie-Museum in Pittsburgh und im Senckenbergischen Museum erfolgt ist und wie sie auch die Abgüste zeigen, die in den letzten Jahren in den Museen von London, Paris, Berlin, Wien und Bologna aufgestellt worden sind — elefantenartig mit steil aufgerichteten unter dem Körper stehenden Beinen und horizontal nach vorn ausgestrecktem Hals— der natürlichen Körperhaltung und Stellung des Tieres nicht entsprochen haben könne. Tornier hat vielmehr in seinen Arbeiten die Auftastung begründet, datz der Diplodocus mit eidechsenartig vom Körper seitlich abstehenden, stark gewinkelten Beinen und 8-förmig aufgerichtetem Halse aufgestellt werden müsse. Der Kopf des Diploboe ns kann nicht wie der einer Schlange dauernd in direkter Verlängerung der Achse der Halswirbelsäule ge- stonoeii huben: denn aus der Gelenkverbindung zwischen dem ersten Halswirbel und dem Hinterhaupt geht hervor, daß der Kopf für gewöhnlich mit der Halswirbelsäule etwa einen rechten Winkel gebildet hat und von dieser Mittelstellung aus sowohl weiter gebeugt, als auch gestreckt werden konnte. Die eidechsenartige Stellung der Gliedmaßen wird ebenfalls aus der Form der Gelenke geschloffen, da der Knorpelüberzug nicht dick genug war, um ihre Form wesentlich umzugestalten.
Rack Torvier« Unterluckunaen war der Divlodocus '
Montag hcii 24. Oftober
5. Die Einfuhr von Klauenvieh zum Zweck des Schlachtens wird gestattet, wenn die Schlachtung innerhalb 24 Stunden vorgenommen wird und der Transport des Viehs auf Wagen erfolgt.
6. Jedes Betreten öffentlicher Straßen durch Rindvieh ist verboten.
II. Beobachtungsgebiet Bergen - Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt und Dörnigheim.
Für die Ausfuhrerlaubnis von Schlachtvieh genügt ein tierärztliches Zeugnis.
III. Uebertretungen vorstehender Vorschriften sowie derjenigen der Anordnung vom 19. ds. Mts. werden auf Grund der §§ 66, 67 des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 und 1. Mai 1894 mit Geldstrafen bis zu 150 Mark oder mit Hast bestraft, sofern nicht nach den Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches eine höhere Strafe verwirkt ist.
Hanau den 24. Oktober 1910. V. 6131
Der Königl. Landrat.
J. D.: Dr. v. Waldow.
Der Metzger Friedrich Roth in Langenselbold beabsichtigt auf seinem in der Ortslage Langenselbold belegenen Grundstücke, Kartenblatt 43 Nr. 16
ein Schlachthaus nebst Wurstküche und Laden zu erbauen.
Ich bringe dieses Unternehmen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß die Beschreibung der Anlagen mit den zugehörigen Zeichnungen im Bureau des Kreis- ausschusses (Kreishaus) zur Einsicht ausliegen und Einsprüche hiergegen innerhalb 2 Wochen, vom Tage der Veröffentlichung ab, mündlich ober schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei mir anzubringen sind. Später eingehende Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einsprüche steht Termin
am 8. November d. I., vormittags 10 Uhr im Bureau des Kreisausschuffes an, zu welchem Unternehmer und Widersprechende hiermit unter dem Bemerken eingeladen werden, daß im Falle ihres Nichterscheinens gleichwohl mit Erörterung der Einsprüche vorgegangen werden wird.
Hanau den 20. Oktober 1910. A. 4623
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.
I. V.: Dr. v. Waldow.
St adtkreis Rana«.
Polizei-Verordnung betreffend die Abänderung der Polizei-Verordnung über die
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auch kein Zehengänger, wie es die Ausstellung in den Museen zeigt, sondern er trat mit ganzer Sohle auf und war auch kein Pflanzenfresser, sondern ein Fleischfresser, der von Kleintteren lebte, die er ganz verschluckte und durch Fischen und Grundeln mit dem langen Hals von den Uferrändern aus im Gewässer fing oder aus dem Uferboden ausscharrte.
Diese Anschauungen haben in neuester Zeit neben Zustimmung besonders von Prof. Abel in Wien und Prof. Holland in Pittsburgh Widerspruch erfahren, den der Vortragende an der Hand zahlreicher Tafeln zu widerlegen sucht. Besonders faßt Tornier den hochovalen Rumpf- querschnitt nicht als einen Beweis dafür auf, daß der Diplodocus wie ein höheres Säugetier mit steil aufgerichteten Gliedmaßen gegangen sei, sondern vergleicht ihn mit dem Chamäleon, das bei äußerst schmalem, hochovalem Rumpfquerschnitt seinen Körper nie auf dem Boden entlang schleppt, sondern mit eidechsenartiger Beinstellung dauernd hochträgt. Nach Tornier beweist allein das Fehlen eines Oberschenkelhalses, der unter einem starken Winkel den Oberschenkel mit dem Gelenkkopf verbindet, die typische Reptilstellung des Tieres. Der Diplodocus muß sich also nach Tornier durchaus wie ein echtes Reptil und nicht wie ein Säugetier bewegt haben.
Den Besuchern des Senckenbergischen Museums ist Gelegenheit geboten, die Auffassung des Vortragenden mit derjenigen Abels zu vergleichen, da beide Rekonstruktionen unter dem Diplodocus im Bilde wiedergegeben sind.
Franklurter Theater.
Opernhaus. Montag, 24. Ost., 7 Uhr: ""^ und Gretel". „Cavalleria rushcana. Auß. Ab. Kl. Pr. — Dienstag, 25. Oft., ? Uhr. „Die Afrikanerin". Im Ao. Gr. Pr. Mittwoch, 2b. Oku, halb 8 Ubr: »Der Äiaeunerbnron". Aub. Ad.
irerufprechattschMtz Nr. 230.
1910
Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckvorrichtungen vom 19. Mai 1909.
Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverivaltung vom 30. Juli 1883 — Gesetzsammlung Seite 195 ff. — der §§ 6, 12 und 13 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 — Gesetzsammlung Seite 1529 — und des Gesetzes, betreffend die Kosten der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen vom 8. Juli 1905 — Gesetztammlung Seite 317 — wird die von mir erlassene Polizeiverordnung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Bierdruckoorrichtungcn, vom 19. Mai 1909 — Amtsblatt Seite 154 ff. — unter Zu« stimmung des Bezirksausschusses, wie folgt abgeändert:
1. Der letzte Absatz des § 6 erhält den Zusatz: „Der Unternehmer hat von jeder Beschädigung und Entfernung der Verschlußplombe der zuständigen Polizeibehörde binnen 24 Stunden schriftliche Anzeige zu erstatten.*
2. Im letzten Satz des § 5b wird das Wort „Kontrollhahn ($ 6)* durch „Kontrollvorrichtung (§ 6)” ersetzt.
Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kratt. (A II 8586)
Cassel den 20. August 1910.
Der Regierungs-Präsident. Graf v. Bernstorff.
Ich mache die Interessenten auf die Befolgung vorstehender Anordnung aufmerksam.
Hanau den 15. Oktober 1910.
Königliche Polizei-Direktion.
P 11615 I. B.: vr. v. Waldow.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Johann Wilhelm Hack in Hanau wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den
11. November 1910, vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau — Marktplatz 18 — Zimmer Nr. 5 — anberaumt.
Hanau den 19. Oktober 1910. 23361
Königliches Amtsgericht 5.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Januar 1910, Amtsblatt Nr. 3 vom 19. Januar 1910, wird hierdurch erneut bekannt gemacht, daß der nächste Termin der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum De- triebe des Hufbeschlaggewerbes hierselbst am Samstag den
Erm. Pr. „Siebelei* Geschlossen.
— Donnerstag, 27. Oft., 7 Uhr: Im Ab. Gr. Pr. — Freitag, 28. Oft: — Samstag, 29. Oft, 7 Uhr: „Det
Graf von Luxemburg". Im Ab
Sonntag, 30.
31/* Uhr: „Mignon". Auß. Ab. Kl. Pr.
Ott, : 7 Uhr:
„Der Troubadour".
Montag, 31. Oft, 7 Uhr:
Im Ab. Gr. Pr. — „Oberon". Auß. Ab.
— DienStag, 1. Novbr., 7 Uhr: „Carmen". Im
Mittwoch, 2. Nov., halb 8 Uhr: Auß. Ab. Erm. Pr.
Montag, 24. Oft, halb 8 Uhr:
Ab. Gr. Pr. — „Ein Walzertraum". Schauspielhaus, 1
„Der aroße Name". Auß. Ab. Erm. Pr. — Dienstag, 25. Oft., 7 Uhr: Neu einstudiert: „Elektra" von Sophokles. Vorher: Neu einstudiert; „Die sittliche Forderung". Aus dem Einakter-Cyklus „Die Befreiten" von Otto Erich Hartleben. Im Ab. — Mittwoch, 26. Oft, 7 Uhr: „Frau Warrens Gewerbe". Im Ab. — Donnerstag, 27. Ost, bald 8 Uhr: „Die törichte Jungfrau". Auß. Ab. K - Pr. - Freitag, 28. Oh., 7 Uhr: AbonnementSoor. ftellung für den 30. April: »Der Hüttcnbesitzer . - Samstag, 29. Ost., 7 Uhr: „Die sittliche Forderung". „Elektra". Im Ab - Sonntag, 30. Ost, halb 4 Uhr: „Der große Name . Auß. Ab Erm. Pr. 7 Uhr: „Die sittliche Forderung „Elektra". Im Ab. — Montag, 31. Oft, halt 8 Uhr: „Ali-Heidelberg". Auß. Ab. Erm. Pr — Dienstag, 1. Novbr., 7 Uhr: „TantriS der Narr",
Im Ab. — Mittwoch, 2. Novbr., 7 Uhr: „Die sittliche Forderung". „Elektra". Im Ab. — Donnerstag, 3. Novbr., 7 Uhr: Zur Feier der 25jährige« Wirksamkeit des Herrn Georg Schwarz in Frankfurt a. M. Neu einstudiert: „Einer von unsere Leu?". Posse mit Gesang in drei Aufzügen von D. Kalisch und O. F. Berg. Auß. Ab. ,