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Gentral-Anzeiger
Amtliches Grga« für Stabt- nab Landkreis Kanan.
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Bereetwarti, Ned«Ne«: O. Schrecker k 4«Mm
Nr. 223
Fernsprechanschlitk Nr. 605.
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14 Seiten.
Amtliches!.
Von der im Kursbureau des Neichspostamts neu bearbeiteten Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reiches find jetzt die letzten Blätter — VI und XX — erschienen.
Das Blatt VI umfaßt den nordwestlichen Teil von Deutschland (nördlich von Köln und westlich von Oldenburg) und die angrenzenden Teile von Belgien und Niederland. Das Blatt XX enthält sämtliche zur Karte gehörigen Nebenkarten.
Diese Blätter können — wie die übrigen — im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 Mk. für das unausgemalte Exemplar und von 2 Mk. 25 Pfg. für das Exemplar mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Gea-Verlage (Berliner Lithographisches Institut Iulius Moser) Berlin W 35 Potsdamerstraße 110 bezogen werden. Der Gesamtpreis der nunmehr fertig vorliegenden Karte von 20 Blättern beträgt unkoloriert 35 Mk., mit Erenzkolorit 40 Mk.
Berlin W 66, den 17. September 1910.
Der Staatssekretär des Reichspostamts.
I. A.: Kobelt.
Landkreis F)anau.
Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird der Landweg Nr. 36 von Station 2,3 bis 3,0 am Ausgange des Ortes Bergen nach Niederdorfelden für den 24., 26. und 27. d. M. für Fuhrwerke von mehr als 20 Zentner Ladegewicht, sowie für Kraftfahrzeuge jeglicher Art polizeilich gesperrt.
Hanau den 23. September 1910. V. 5514
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
An die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich, wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt zu machen, daß diejenigen Personen, welche im Kalenderjahre 1911 ein Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen, die Ausstellung des hierzu erforderlichen Wandergewerbescheines alsbald unter Vorlage des etwa für 1910 erteilten Wandergewerbescheines dort zu beantragen haben. Bei der Bekanntmachung ist ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß die Säumigen sich die Folge einer verspäteten Antragstellung selbst zuzuschreiben haben.
Zur Klarstellung der Verhältnisie jedes Antragstellers bezw. seines Begleiters sind bei denjenigen Personen, für welche bereits für das laufende Kalenderjahr ein Wandergewerbeschein ausgestellt ist, die in Ziffer 65 der Anweisung zur Ausführung der Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zu Nr. 24 des Amtsblattes für 1904) vorgeschriebenen Formulare Muster C und D auszufüllen, während bei neuen Anträgen die in Ziffer 64a a. a, O. vorgeschriebenen Formulare Muster A bezw. B Verwendung zu finden haben. Die in diesen Formularen von den Ortspolizeibehörden erteilten Bescheinigungen dürfen der Vollständigkeit nicht ermangeln. Namentlich sind auf den Formularen alle Fragen zu beantworten und zwar entweder mit „ja" oder „nein". Ein Strich statt der Antwort genügt nicht. Auch ist es nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Ferner ist auf die richtige und ausreichende Beantwortung der Frage 9 wegen des Unterhalts der Kinder zu achten. Unter „Unterhalt" ist nicht nur die bloße Tragung der Kosten des Unterhalts, sondern die ganze Wartung, Pflege und Erziehung der Kinder zu verstehen.
Händler, welche Ansichtskarten allein oder neben anderen Waren feilbieten wollen, sind aufzufordern, Muster der Ansichtskarten (doppelt) vorzulegen. Diese Muster sind in einem Briefumschläge den einzureichenden Unterlagen beizufügen.
Gewerbetreibende, welche Lumpen, Knochen oder rohe Felle sammeln und gleichzeitig mit Naschwaren pp. handeln wollen, wwie auch diejenigen, welche nur Lumpen und Knochen sammeln wollen, sind auf die Polizeioerordnung vom 20. Oktober 1893 (Amtsblatt Seite 285), betreffend den Handel mit Lumpen, Knochen oder rohen Fellen hinzuweisen. -luch ist von diesen Gewerbetreibenden auf den Formularen Muster A und B, bezw. C und D die protokollarische Erklärung abgeben zu lassen, daß ihnen diese Verordnung bekannt ist.
Sämtliche innerhalb der nachbezeichneten Frist (20. 10.) eingegangenen Anträge sind in eine Nachweisung auf- zunebmen und zwar alvüabetiscki aeordnet. Bei Antraa-
Frcitag den 23. Scptcmbcr
stellern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Begleiter noch keine 25 Jahre alt sind, ist in der Nachweisung in Spalte 12 „Bemerkungen" anzugeben, ob und aus welchen Gründen die Erteilung des Scheines ausnahmsweise befürwortet wird. Das bisher vorgeschriebene Formular zu der vorbezeichneten Nachweisung über die beantragten Wandergewerbescheine ist abgeändert worden und in der neuen Fassung nebst den sonst benötigten Wandergewerbeformularen bei der hiesigen Waisenhausbuchdruckerei käuflich zu haben. Die alten Formulare zur Nachweisung dürfen keine Verwendung mehr finden.
Der Einreichung der Nachweisung über die beantragten Wandergewerbescheine nebst Anlagen sehe ich bis zum 20. Oktober d. J. entgegen.
Hanau den 20. September 1910. G. 119
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir bis spätestens zum 4. k. M. anzuzeigen, welcher Erlös für Gemeindeobst im Jahre 1910 erzielt worden ist.
Hanau den 22. September 1910. V. 5491
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
Wahlen her Mitglieder und Stellvertreter des Stenerausschustes der Gewerbesteuerklasse III»
Die Wahlperiode der Abgeordneten und Stellvertreter ist abgelaufen.
Zur Vornahme der Neuwahlen habe ich Termin auf Dienstag den 27. September d. I., vormittags 11 Uhr, im Kreishaus zur Wahl von 3 Mitgliedern und 3 Stellvertretern anberaumt.
Wahlberechtigt sind sämtliche zur Zeit der Wahl zur Gewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des Veranlagungsbezirks in ihrer Klaffe. Die Wiederwahl der Mitglieder des Steuerausschuffes sowie der Stellvertreter ist gestattet.
Wählbar sind nach § 47 des Gewerbesteuergesetzes nur solche männliche Mitglieder der betreffenden Klasse, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäfts ist nur Einer wählbar und zur Ausübung des Wahlrechts zuzulaffen. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugnis durch einen von dem geschäftsführenden Vorstande zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur Eines. Minderjährige und Frauen können die Wahlbefugnis durch Bevollmächtigte ausüben, wählbar sind letztere nicht.
Wird die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter seitens einer Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt, oder verweigern die Gewählten die ordnungsmäßige Mitwirkung, so gehen die dem Steueraus- schuffe zustehenden Befugnisse für das nächste Jahr auf mich über.
Die Wahl erfolgt mittels Abgabe von Stimmzetteln bezw. durch Akklamation.
Hanau den 17. September 1910.
Der Vorsitzende
des Steuerausschuffes der Gewerbesteuerklasse III.
Frhr. Laur.
Die Herren Bürgermeister von Bergen, Bruchköbel, Eichen, Fechenheim, Gronau, Großauheim, Großkrotzenburg, Hochstadt, Kilianstädten. Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Ostheim, Ravolzhausen, Rückingen, Windecken und der Herr Eutsvosteher von Wilhelmsbad, wollen die vorstehende Bekanntmachung zur Kenntnis der beteiligten Gewerbetreibenden bringen und dieselben auf Grund der dort befindlichen Gewerbesteuerrolle und der Mitteilungen über die Zugänge unverzüglich zu dem angesetzten Wahltermin laden.
Hanau den 17. September 1910. St. 1791
Der Vorsitzende des Steuer-Ausschusses der Gewerbesteuerklasse III.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Ranau. Bânvtmickttrnfl
Für die neue Badeanstalt sind noch verschiedene Einrichtungsgegenstände zu vergeben. Reflektanten wollen |td) zwecks Information sofortan das Stadtbauamt, Zimmer Nr. 18, während der Sprechstunden. vormittaas von 10 otu 12% Uhr. wenden.
Fern sprechai, schlich Nr. 605. 1910
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In Frage kommen:
1. die Wäschereimaschinen,
2. die Badewäsche,
3. die Ruhebetten bezw. Chaiselongues,
4. diverse Korbmöbel,
5. Zugvorhänge für den Nuheraum.
Hanau den 22. September 1910. 20659
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Der von den städtischen Körperschaften durch Beschlüsse vom 18. Mai und 14. Juli d. J. aufgestellte und von der Polizeibehörde genehmigte „Fluchtlinienplan für die Straßen Nr. 155 und 155a“, zwischen Salisweg, Frankfurt-Hanauer Eisenbahn, Kinzig und Eutzkowstraße, Krd gemäß § 7 de Gesetzes vom 2. Juli 1875 vom 26. d. M. an 4 Wochen lang im städtischen Vermeffungsamt, Rathaus, Zimmer Nr. 21, während der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen gelegt.
Einwendungen gegen den Plan find innerhalb der Offenlegungsfrist schriftlich oder mündlich bei uns anzubringen. .
Hanau den 19. September 1910. 20661
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Die Polizeiverordnung vom 23. Januar 1894, betr. das Einsperren der Tauben zur Saatzeit, wird mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß sämtliche Tauben, mit Ausnahme der Pfautauben, Römer, Malteser, Carriers, engl. und franz. Kröpfer, Perücken, Show-Antwerps und Brünner, vom 25. September bis 25. Oktober d. J. eingesperrt zu halten sind.
Hanau den 21. September 1910. 20711 Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister.
J. V.: Hild. -
Handelsregister.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma:
„W. C. Heraeus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hanau."
Dem Kaufmann Rudolf Mies in Hanau ist dergestalt Eesamtprokura erteilt, daß er in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen der Fiurma zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau vom 20. September 1910. 20705
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Herrenschirm, 1 kleines Portemonnaie mit 8 Pfg., 1 Herrenschnürstiefel (rechter).
Verloren: 1 Hundertmarkschein, 1 kleines rotes Damenportemonnaie mit 2.10 Mark (auf der inneren Seite die Widmung „Zum Andenken Friedrich Schunke, Schmalkalden, 19. 7. 10.").
Zugelaufen: 1 junges Huhn, 1 schwarzer Hund (Bastard), m. Eeschl.
Hanau den 23. September 1910.
Politische Rundschau.
Eine Rede des Statthalters von Elsaß-Lothringen. In einer Rede, die der Statthalter Graf v. Wedel in Lör- chingen aus Anlaß der Eröffnugsfeier der Vezirkspflege- anstalt hielt, nahm Graf v. Wedel Anlaß, auf gewiffe in jüngster Zeit kräftiger in die Erscheinung getretene Bestrebungen des Souvenir francais Bezug zu nehmen. Der Statthalter äußerte den Wunsch, daß die gemeinsame Arbeit aller sich nicht nur auf dem Gebiete der Volksfürsorge und der Nächstenliebe beschränken, sondern daß sie sich auch immer mehr und freudig auf dem großen Gebiete der Gesamtinteressen des engeren und weiteren Vaterlandes betätigen möge. Zu meinem lebhaften Bedauern — fuhr Graf von Wedel fort — sind im Laufe der letzten Zeit Mißverständnisse und Gegensätze in der Erscheinung getreten, die schon an sich geeignet sind, den Frieden und die ruhige Entwicklung des Landes zu gefährden, deren Vertiefung aber unfehlbar schwere Schäden für dasselbe nach sich ziehen müßte.
uns alle, meine Herren, in der ernsten und redlichen Arbeit für das Wohl des Landes und die Interessen