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General-Anzeiger
Kmtl'llhks Organ für Stabt and FanüLceis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Berent roortL Ätbeftewr: G. Beredet hi Hamm.
Ms. 92 ^ernsprechanschlnsr Nr. 605.
Dicnstiiachrichten aus dem Kreise.
Der Landwirt Heinrich Schott IV. in Niederdorfelden ist als Feldhüter dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet worden.
Gtfiindtnc inid verlorene Kenenstöiide re.
Gefunden: 1 grauer Gummi-Damengürtel, 1 vergoldetes Anhânoeherz, 1 Dienstauszeichnung III. Klasse, 1 schwarzes Kopftuch.
Verloren: 1 vergoldete Brosche.
Stehen geblieben: 1 Damen-Regenschirm.
Zugelaufen: 1 kleiner grauer junger Hund.
Hanau den 21. April 1910.
Politische Rundfdrau.
In der Frage der Schiffahrtsabgabe« haben am Samstag und Sonntag Verhandlungen stattgefunden, bei denen auch die letzten Differenzen, die vorzugsweise zwischen Baden und Württemberg noch bestehen, ausgeglichen wurden. Die entscheidende Sitzung des BundeSrats, in der eine Beschlußfassung bestimmt erfolgen wird, findet nicht vor dem 25. ds. statt. Der Beschluß wird bis zum Herbst geheim gehalten, um nicht vorzeitig einen Sturm in der Presse entstehen zu lassen.
Die verstärkte Geschäftsordnungskommtsslon des Reichstags beschloß, in der Frage der kurzen Anfragen nach einem Anträge deS Dr. Müller-Meiningen folgende Fassung des § 33 b: Die Mitglieder des Reichstags können kurze Anfragen tatsächlicher Art an den Reichskanzler über Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Reiches gehören, richten. Diese Anfragen sind schriftlich beim Präsidenten rinzureichen. Durch diese Anfrage darf einem späteren Punkt derselben Tagesordnung nicht vorgegriffen werden. Auch dürfen die Verhandlungen in einer Kommi'ston deS Reichstages nicht zum Gegenstand einer solchen Anfrage gemacht werden. Es ist alio anzunehmen, daß eine Einigung ln bezug auf diese Frage erzielt wird.
Die Artssperrung im Baugewerbe. Wie die „Münchener Neuesten Nachrichten" erfahren, hat im Ver- kehrSministerium eine Sitzung mit der Vertrauensmänner» Kommission der Arbeitgeber des Baugewerbes stattgefunden. Die Arbeitgeber haben zngestanden, daß Arbeiten, deren Ausführung im öffentlichen Interesse liegt, fertiggestellt werden können. Maierialiperre tritt in diesem Falle nicht ein.
Hansabund. Am 16. April sind dem Hansabund 8601 neue Mitglieder beigetreten.
DerBerbandder Deutschen Gewerkvereine(HD) hält zu Pfingsten in seinem VerbandshauS zu Berlin den 17. ordentlichen Verbandstag ab. Die Tagesordnung enthält neben den üblichen Tätigkeit- und Kassenberichten einen Vortrag des Abg. Dr. Flesch über die „Reform deS Arbeiter« rechies". Ueber die „Neuregelung deS Koalitionsrechtes" wird der Vorsitzende de« Gewerkvereins, der Maschinenbauer Gleichauf, ein Referat halten und über die Frage „Arbeitslosenversicherung und Arbeitsnachweis" der Vorsitzende deS Gewerkvereins, der Holzarbeiter Schumacher.
Im Landesausschutz für Elsatz - Lothringen wurde gegen die Erklärung des preußischen Eisenbahn- Ministers v. Breitenbach, die Mo'elkanalisierunq müsse auS Rücksichten auf die zu erwartende Mindereinnahme der preußischen Eisenbahnen und wegen der Konkurrenz für die niederrheinische Industrie zurückgestellt werden, protestiert. Eine solche Zurücksetzung des Reichslandes liege nicht im Interesse des Reiches. Das Gesuch, die Moselstrecke zwischen Metz und Diedenhofen auf elsaß-lothringisch- Kosten zu kanalisieren, um der lothringischen Industrie Absatzwege nach Frankreich und dem Rhein zu verschaffen, versprach die Regierung zu prüfen. Staatssekretär Frhr. Zorn v. Bulach sprach aber dabei die Hoffnung auS, daß die Moselkanali- sierung, die einen Fortschritt bedeute, noch zu erreichen sein werr>e. Die Regierung werde alles daran setzen, daß dies ermöglicht werde.
Beteranenbcihilfen. In den nächsten Tagen wird der Reichstag ein Gesetz verabschieden über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer, die 120 Mark pro Jahr betragen sollen. Schon im Juli 1909 hatte der Reichstag einen solchen Entwurf angenommen, der wegen eines Formfehlers vom Bundesrate nicht verabschiedet werden konnte. Es ist nunmehr beabsichtigt, an der Hand der dem Reichstage vorliegenden Anträge das Gesetz ohne größere Debatte zu verabschieden, um die Veteranen in den Besitz der Beihilfe recht schnell zu bringen. Ein freisinniger Antrag will dem Gesetz sogar rückwirkende Kraft zum 1. April d. J. geben, doch dürft« di« Regierung darauf kaum einaehen, I
Donnerstag io 21. April
sondern die Beihilfen erst vom 1. Oktober gewähren, um die Vorarbeiten bis dahin erledigen zu können. Als Deckungsmittel werden vorgeichlagen eine Wehrsteuer und eine Verminderung der Branntweinliebe-gabe. Der Bundesrat steht beiden Vorschlägen nicht sympathisch gegenüber.
Oefterreichtsches Abgeordnetenhaus. Im weiteren Verlauf der Beratung deS Ge'etzentwurfe« über die Dienstpragmatik sprach sich die Mehrzahl der Redner unter Anerkennung einzelner moderner Bestimmungen der Vorlage gegen die Einschränkung der Koalitions- und Vereinsfreiheit der Staatsbeamten auS und verwahrte sich dagegen, daß die SiaatSbediei'stkten zu Staatsbürgern zweiter Klasse herab- gedrückt würden. Einzelne Redner befürworteten, die richterlichen Beamten nicht in die Dienstpragmatik einzubeziehen, um die richterliche Unabhängigkeit zu wahren. Die Rbgg. D. Stransky und Mühlwert verlangten die nationale Trennung der Qualifikationskommissionen und Disziplinarsenate in Böhmen und Mähren. Darauf wurde die Beratung über diesen Gegenstand abgebrochen und der DringlichkeitS- antrag Vukowilsch über die dalmatinischen Anschlußbahnen weiterberaten.
Präsident FallièreS empfing gestern di« Delegierten der Internationalen Konferenz zur Bekämpfung deS Mädchenhandels.
Englisches Oberhaus. Es scheint jetzt, als ob am 24. Mai die Reformresolutionen Lord Roseberys und in der darauf folgenden Woche die Vetoresolutionen der Regierung zur Verhandlung kommen werden. Damit ist eine etwaige Krisis jedenfalls bis anfangs Juni hinauSgeschoben. — Auf eine Anfrage Lord Lemingtons wegen der englisch-russischen Anleihe der persischen Regierung und über die britische Polilik gegenüber Persien im allgemeinen erklärt Lord Crewe, die Verhandlungen in der Anleiheangelegenheit seien abgebrochen worden, weil die persische Regierung keine Möglichkeit gesehen habe, den von der englischen und russischen Regierung verlangten Bedingungen zu entsprechen. Im übrigen sei die britische Regierung der persischen Regierung und Nation gegenüber ausschließlich von Gefühlen des größten Wohlwollens beseelt. Aber in diesem besonderen Falle habe die britische Regierung es doch für notwendig gefunben, an den erwähnten Bedingungen festzuhalten. Mit dieser Erklärung erklärte sich Lord Lansdowne einverstanden.
Englisches Unterhans. Alle Resolutionen, auf denen das Budget von 1908/1910 basiert, wurden mit Mehrheiten von durchschnittlich 85 Summen angenommen. Darauf wurde das Finanzgesetz für 1909 unter dem Beifall der Ministeriellen formell wieder eingebracht. '
Der russische Reichsrat lehnte die aus der Duma eingegangene Gesetzesvorlage über die bedingte Verurteilung ab. Im Laufe der Debatte verteidigte der Justizminister die Notwendigkeit der Einführung deS Instituts der bedingten Verurteilung.
Der Präsident der Reichsduma würd« gestern abend in Zarskoje-Sselo vom Kaiser in Audienz empfangen, um über die Ergebnisse der Budgetarbmen und die legislative Arbeit Bericht zu erstatten. D»e Audienz dauerte 50 Minuten.
Der frühere Präsident Roosevelt ist auf der Durchreise noch Pari« in München eingetroffen und wurde im Auftrage de« Prmzregenten von dem Generaladjuianten, General der Infanterie v. Haag begrüßt. Außerdem waren erschienen Prinz und Prinzessin Leopold von Bayern, der amerikanische Generalkon'ul und das Konsulatspersonal.
In Kalkutta wird der Ausbruch von Unruhen im Gebiet von Chota Nagpur (Bengalen) befürchtet, da die Eingeborenen sich roeigem, die englische Herrschaft anzuer- kennen. In den betreffenden Landschaften wird d>e Kriegstrommel gerührt, doch ist eS bisher zu einer direkten Feindseligkeit nicht gekommen. Zur Beobachtung wurden reguläre und Polizeitruppen zusammengezogen.
ParlamkiitanlklicS.
Berlin, 20. April. Die Wahlrechtskommission deS Herrenhauses hat bekanntlich bei der ersten Lesung den § 8 über die Bevorzugung der sogenannten Kulturträger abgelehnt, dann aber eine Unterkommission eingesetzt, um Vorschläge zur Ausfüllung dieser Lücke für die morgen beginnende zweite Lesung zu machen. Die Unterkommission hat heute in mehrstündigen Beratungen einen solchen Antrag fertigge- stellt. Wie es heißt, nimmt dieser im großen ganzen die Bestimmungen der ursprünglichen Regierungsvorlage wieder auf oder bewegt sich in deren Richtung. Die Plenarsitzung des Herrenhauses zur Beratung der Wahlreform wird auf den 28. April einberufen.
Berlin, 20. April. Die Kommission deS Abgeordnetenhauses zur Vorberatung des Gesetzentwurfs über die Abänderung des preußischen Gerichtskostengesetzes beendete die
^ernsprechanschlnsr Nr. 605. 1910 erste Lesung. Zunächst wurden die vorbereitenden Anträge der Subkommission der Beratung unterzogen. An Stelle der allgemeinen Bestimmung einer lüprozenugen Erhöhung der Gebühren, die in der Kommission abgelehnt worden ist, wurden die in Uebereinstimmung mit der Staatsregierung entworfenen erhöhten Tarife angenommen. Die Erhöhung betrifft im wesentlichen die Objekte über 1600 Mk. in verschiedenen Abstufungen. Erhöht wurden auch die Sätze für die erste Eintragung im Handelsregister, und zwar um 33'/» bis 50 Prozent, während die Kosten für die spätere Eintragung auf */io und für die Löschung auf •/w der Sätze herabgesetzt wurden. Die Mindestgebllhr für die Erteilung eines Auszuges wurde auf 1.50 Mk. erhöht. Die Gebühren für Vormundschaft usw. sind in der Weise geregelt, daß von je 500 Mk. 1 Mk., bei Vermögensbeträgen von 20 000 Mk. von je 400 Mk. 1 Mk. erhoben werden soll. Die Gebühren für das Vetteilungsverfahren in der Zwangsversteigerung sind in Abänderung deS Entwurfs auf fünf Zehnteile f«ft- gesetzt worden. Auch die Tarife für die Aufnahme eines VermögenSverzeichniffes oder für Vornahme von Siegelung und Entsiegelung wurden einer Revision unterzogen. Eine Abänderung erlitten auch die Vorschriften über die Festsetzung des Objekts bei Erteilung oder Versagung deS Zuschlages. Zu den Bestimmungen über Einz'-Hung deS Stempels durch die Gerichtsbehörden, ist hinzugefügt worden, daß auch der feste Stempel von 5 Mk. bei Einreichung von Satzungen zu einem Register ohne den vorgeschriebenen Stempel einzuziehen ist. In Abänderung des Entwurfs wurde von der Kommission ein Antrag angenommen, wonach bei Berechnung des Wertes eines EhevertrageS das Vermögen unter Abzug der Schulden zu berechnen ist. Für die Eintragung ins Handelsregister oder in kleine Register ist bie Höchstae» bühr auf 300 Mk. festgesetzt wwrden. Die Gebühr für Anerkennung oder Beglaubignng von Unterschriften von zwei Zehnteilen soll auf drei Zehnteile erhöht werden, wenn an einem Tage von vier oder mehr Personen nnter einer Urkunde Unterschriften beglaubigt werden. Die Gebühr für eine eidesstaatliche Versicherung, Abnahme von Eiden und Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen wurde, soweit die Notare in Betracht kommen, anderweitig geregelt. Der Vorschlag der Regierung, die Schreibgebühren und Auslagen zu pauschalieren, wurde unverändert angenommen, wobei fest- gestellt wurde, daß nur die Erteilung je einer Ausfertigung an eine der beiderseitigen Parteien in den Pauschsätzen eingeschlossen ist. Die Sätze für gerichtliche Kalkulaturarbeiten wurden auf 1 Mk. bis 2.50 Mk. festgesetzt. Einen längeren Zeitraum erforderte die Beratung über § 40, der die Gebühren bei Aufnahme mehrerer Erklärungen in einer Verhandlung betrifft. Die Kommission trat nach verschiedenen Versuchen, die Gebühren anderweitig zu regeln, der Regierungsvorlage bei, indem anerkannt wurde, daß der Grundsatz, daß bei Beurkundungen mehrerer Erklärungen in einer Verhandlung nur eine Gebühr zu erheben und bei verschiedenen Gegenständen diese nach den zusammengerechneten Werten zu berechnen ist, klar ist und den Beteiligten am meisten willkommen sein kann, zumal eine andere geeignete Lösung der zweifelhaften Frage nicht gesunden werden könnte. Di« nächste Sitzung findet Dienstag statt. Zur Beratung steht die Gebührenordnung für die Notare.
Berlin, 20. April. In der heutigen Sitzung der Ge» schästsordnungskommission des Abgeordnetenhauses, die zunächst zur Feststellung des Berichts anberaumt war, erschien auch der Präsident o. Kröcher. Er bezeichnete eS als einen Mangel, daß die Kommission die Frage, mit welchen Mitteln der Präsident die ihm eingeräumte Befugnis d^r Entfernung ausgewiesener Abgeordneter auszuführen habe, nicht erörtert hätte. Nach seiner Ansicht würden die vorhandenen Beamten und Diener deS Hauses körperlich zur Durchführung von entsprechenden Maßregeln nicht unter allen Umständen genügen. Aber auch abgesehen davon sei eS bedenklich, sie dazu zu verwenden. Er stelle daher anheim, daß die Kommission vielleicht unter Zuziehung von Vertretern der StaatS- regierung auch die Frage erörtern möge, ob der Präsident befugt sein soll, zur Durchführung der ihm beizulegenden Befugnis Behörden oder Personen in Anspruch zu nehmen, die außerhalb des Hauses stehen und alS solche verpflichtet fe'en, den Anforderungen deS Präsidenten Folge zu leisten. Eine eigene bewaffnete Macht im Hause zu schaffen, wie sie z. B. in England vorhanden sei, scheine ihm nicht ratsam. Die Anregung deS Präsidenten fand im allgemeinen Anklang. Von einer Seite wurde dagegen gesprochen, daß zur Beratung und Feststellung der Geschü tsordnung, die lediglich Sach» des Hauses selbst sei, Vertreter der Regierung zugezogen werden sollten, und es wurde darin ein bedenklicher Vorgang gefunden. Auch wurde von dieser Seite darauf aufmerksam gemacht, daß es noch bedenklicher sei, daß die Mitwirkung von außerhalb des Hauses stehenden Behörden zur Durchführung solcher Maßregeln in Anspruch genommen werden solle, während doch allgemein alle« Derartige von der Schwelle des Hause? zurückgewiesen werde. Man beschloß aber schließlich gegen zwei Stimmen, bei der Regierung anzufragen, ob und welche Behörden derartigen Anforderungen des Präsidenten Folge zu leisten hätten, und eine Sitzung unter Zuziehung von Vertretern deS Ministerium» des Innern und deS Justizministeriums zur Festsetzung anzube raumen.