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General-Anzeiger

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssnn- und Feiertage, mit belletristischer Beüage.

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Fernsprechanschlutz Nr. 605»

Freitag den 17. Juni

Fernsprechanschlutz Nr. 605*

1910

SV«

A»ntNch«s.

Stadtkreis Fjanau.

Die Firma G Siebert in Hanau beabsichtigt eine Er­weiterung ihres Leipzigerstraße Nr. 10 hier belegenen Laboratoriums und ihrer Scheideräume für Platin re. durch Errichtung eines zweistöckigen Neubaues.

Ich bringe dieses Unternehmen mit dem Hinweis zur Kenntnis, daß Einwendungen gegen dieses Vorhaben, zu welchem Zeichnungen und Beschreibungen im Zimmer 3 der unterzeichneten Königl. Polizeidirektion offen liegen, binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens der Bekanntmachung im Amtsblatt an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde schriftlich in zwei Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen , sind. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen wird Termin auf

Mittwoch den 6. Juli d. I., vormittags 9 Uhr, im Polizeisekretariat, Zimmer 3 der Polizeidirektion, Hain­straße Nr. 10 hier, anberaumt und werden hierzu die In­teressenten mit dem Bemerken eingeladen, daß im Falle des Ausbleibens der Unternehmerin oder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorge- gangen wird.

Hanau den 9. Juni 1910.

Königliche Polizei-Direktton.

? 610p I. A.: vr. v. Waldow.

Bekanntmachung.

Wir machen wiederholt bekannt, daß von allen Einkommen- und Ergâuzungsfteuer- pflichtigen auch im Steuerjahre 1910 ein Zuschlag zur Staatssteuer erhoben wird, welcher beträgt bei der Einkommensteuer in den Einkommens- stufen

von 1200 bis 3000 Mk. 5 Prozent von 3000 bis 10500 10 von 10500 bis 20500 15 von 20500 bis 30500 20

über 30500 Mk. 25

bei der Ergänzungssteuer 25 Prozent in allen Bermögensstufen.

Auf den Steuerzetteln ist die Staatssteuer mit dem Zuschlag in einer Summe aufgeführt. Hanau den 16. Juni 1910,

Der Magistrat.

Hild.

13753

Kgl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Garten­bau zu Geisenheim a Rh

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß au der hiesigen Kgl. Lehranstalt

1. ein Obstverwertungskursus für Frauen in der Zeit vom 1.6. August 1910,

2. ein Obstverwertungskursus für Männer in der Zeit vom 8.19. August 1910,

abgehalten werden. Die Kurse beginnen an den zuerst ge­nannten Tagen vorm. 9 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben. Der Unterricht umfaßt: Obstweinbercitung und Behandlung des­selben im Keller, sowie Behandlung kranker Weine; Be­reitung von Essig, Branntwein, Beerenwein, Schaumwein und alkoholfreier Getränke; Untersuchung von Reinhefen, Kahmhefen und Schimmelpilzen, ferner des Mostes auf Zucker und Säure. Bereitung von Mus, Gelee, Marmeladen und Pasten; Herstellung und Aufbewahrung von Konserven und Obstsäften, Dörren des Kern- und Steinobstes und des Ge­müses. Obsternte, Sortierung, Aufbewahrung und Ver­packung des frischen Obstes, Gurken-, Kraut- und Bohnen­säuerung usw.

Das Honorar beträgt 6 Mark, für Nichtpreußen 9 Mark. Anmeldungen sind an die Direktion zu richten.

V 3609 D i e Direktion.

PolitiTcbe Rundschau.

Das Befinden des Kaisers. An Stellen, die über das Befinden des Kaisers unterrichtet sind, wird ver­sichert, daß der Erguß ins Kniegelenk, der ihn zwingt, sich einige Tage zu schonen und seine Reisedispositionen zu ändern, durchaus keine bedenkliche Erkrankung darstellt. Manche Blätter ergehen sich in längeren Betrachtungen und veröffentlichen ärztliche Gutachten, die alle darauf hinaus­

laufen, daß ein solcher Erguß eine Folge äußerer Ein­wirkungen durch Stoß, Druck oder Reibung sei und nach einigen Tagen zurückgehen werde. Es handelt sich wahr­scheinlich um eine durch Druck beim Reiten hervorgerufene Schwellung am Kniegelenk, die eine Stauung zur Folge hat. Der Kaiser selbst führt sie auf Ueberanstrengung beim Reiten zurück.

Zu Dernburgs Rücktritt. jDer Zentralausschuß Berliner kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine hat in seiner Plenarsitzung beschlossen, an den Staatssekretär a. D. Dernburg namens der dem Zentralausschuß ange­schlossenen 104 Vereine und Verbände eine Adresse folgenden Inhaltes zu richten:Mit lebhaftem Bedauern nehmen wir von dem Entschlusse Ew. Exzellenz, vom Amte des Staats­sekretärs des Reichskolonialamts zurückzutreten, Kenntnis. Wir fühlen uns verpflichtet, in diesem Augenblick Zeugnis abzulegen von den Gefühlen der Dankbarkeit, mit denen uns die vierjährige Tätigkeit erfüllt, die Ew. Exzellenz als Staatssekretär des Reichskolonialamts zum Wohle be8 Reiches und seiner Kolonien ausgeübt haben. Diese Dank­barkeit schuldet Ihnen mit uns der gesamte heimische Gewerbe­fleiß. Haben Sie doch nicht nur durch Ihre energische, planvolle und erfolggekrönte Initiative den Kolonim eine rasche und stetig aufwärts steigende Entwickelung ermöglicht. Sie haben darüber hinaus ein leuchtendes Beispiel gegeben von der unbeugsamen Energie, von der Weite deS Blickes und von der in ihrer Zuversicht des Erfolges gewissen Tat­kraft, die den deutschen Kaufmann in seinem Berufe auS- zeichnen und ihn befähigen, über die Grenzen dieses Be­rufes hinaus dem Vaterland au hervorragender Stelle zu dienen."

Die Entscheidung des Schiedsgerichts für daS Baugewerbe. Die getroffene Entscheidung lautet: Die Arbeitszeit wird in Frankfurt a. M., Mannheim, Ludwigs­hafen und Wiesbaden vom nächsten 1. April ab auf 91/« Stunden herabgesetzt, für alle übrigen Orte und Lohngebiet« wird eine Verkürzung der Arbeitszeit abgelehnt. Wo diese jedoch über 10'/, Stunden beträgt, wird sie vom nächsten 1. April ab auf 101 /«, vom April 1912 ab auf 10 Stunden herabgesetzt. In den genannten Orten wird die Lohn­steigerung derart durchgeführt, daß sie sofort 2 Pfg., vom nächsten 1. April ab 4 Pfg., vom 1. April 1912 ab 2 Pfg. beträgt Wo die Maurerlöhne und Hilfsarbeiterlöhne über 13 Pfg. differieren, sind sie im zweiten Vertragsjahr durch Erhöhung der Löhne der Hilfsarbeiter um 2 Pfg. auszu­gleichen. In Orten unter 10 000 Einwohnern, wo die Ver­kürzung der Arbeitszeit während der dreijährigen Vertrags­dauer eine Stunde betragen soll, tritt der volle Lohnausgleich nur zur Hälfte ein. Das Schiedsgericht überließ alle örtlichen Differenzen der örtlichen Entscheidung. Wenn sie bis zu« 8. Juli nicht entschieden sind, so entscheidet die bisherige zweite Instanz bis zum 15. Juli und zwar endgültig. Dem Gericht erscheinen Teuerungszulagen erwünscht. DaS Schieds­gericht überließ deren Regelung jedoch der örtlichen Ver­einbarung, da ihm jede Grundlage fehle, wo derartige Zu­lagen gerechtfertigt seien. Oertlicher Vereinbarung blieb auch die Festsetzung der Arbeitszeit an Samstagen, ebenso die Regelung allerNebenabreden* überlassen. Geheimrat Wied- feldt führte aus, der Schiedsspruch sei das Produkt einer Zwangslage; der Knäuel der Differenzen hätte nicht gelöst, sondern nur durchgehauen werden können; er hoffe jedoch, daß der Schiedsspruch für die zukünftigen Entscheidungen eine geeignete Grundlage bilde.

Ueber die finanziellen Wirkungen der Güter­wagengemeinschaft in Württemberg wird von maßgebender Seite folgendes mitgeteilt : Die Abrechnung der Wagenmieten des ersten Rechnungsjahres hat noch nicht statt­gefunden. Mit der Herabminderung der Leerläufe ist man zufrieden. In Württemberg wurden im letzten Jahre etwa 22 Millionen Achskilometer nicht beladener Wagen weniger gefahren als im Vorjahre. Das bedeutet eine Ersparnis von mehr als 19 Prozent der Leerläufe. Das Ergebnis ist um so erfreulicher, als gleichzeitig eine Steigerung des Güter­verkehrs Württembergs zu verzeichnen ist. An beladenen Achskilometern wurden im letzten Jahre über 4 Prozent mehr gefahren als im Vorjahre.

Generaloberst von der Goltz in Argentinien. Generaloberst von der Goltz ist von seiner Rundreise nach den wichtigsten Punkten Argentiniens nach Buenos Aires zurückgekehrt. Er hat diese Reise auf besondere Einladung und im Sonderzug des Präsidenten ausgeführt. Die Reise ging über Mendozza bis zum Andentunnel, Cordoba, Tucu- man, Rosario. Ueberall besichtigte Generaloberst v. der Goltz die bedeutendsten staarlichen und industriellen Anlagen, wo­bei ihm ein enthusiastischer Empfang durch die Behörden und die Bevölkerung zuteil wurde. Die Deutschen brachten ihm > besondere militärische Ehrungen dar. Die allgemrine Ansicht |

über di« Mission v. der Goltz* geht dahin, daß sie bei bei argentinischen Regierung und Nation einen bleibenden Ein­druck hinterlasten und die freundschaftlichen Beziehungen beider Nationen befestigt har.

Frankreichs Enttäuschung in der Kretafrage. Die Pariser Presse konstatiert zum Teil nicht ohne Ent­täuschung, daß der Vorschlag Frankreichs, betreffend Regelung der kretischen Angelegenheit, nicht die Zustimmung der britischen Regierung gesunden hat, und daß infolgedessen di« diplomatischen Verhandlungen um keinen Schritt weiter ge­diehen find, während die antigriechisch« Agitation in der Türkei sich wie die türkenfeindlich« Stimmung in Griechen­land steigert Der englische Gegenvorschlag, der dir end­gültige Lösung deS Kreta-ProblemS ablehnt und den augen­blicklichen Schwierigkeiten der Lage durch energische Maß­regeln, event, eine Truppenausschiffung, begegnen will, hätt«, wie der offiziösePetit Parifien* bemerkt, gerade so gut bis zur Durchführung einer endgültigen Ordnung der Ding« Anwendung finden können. Jedenfalls gelte jetzt kein Zaudern mehr, bemerktEcho d« Paris*. Den Kretern muß zu« Bewußtsein gebracht werden, daß bie Okkupation bis zur Festlegung des endgültigen Statuts der Insel dauern wird, und daß die Komödie nun ein End« hat. DaS Blatt er­klärt gleichzeitig, bie deutsche und österreichische Presse hab« dadurch, daß sie für ihre Länder jede Teilnahme an einer eventuellen Kreta-Konferenz von vornherein ablehnten, in ziemlich ungeschickter Weis« verraten, daß Deutschland und Oesterreich nichts mehr als eine Verlängerung ber kretischen Schwierigkeiten wünschten und daher den Schutzmächten jed« Beihilfe versagten. In Athm und Konstantinopel werd« mau sich daS merken müssen.

Parlamentarisches.

mb. Die Strafprozetzkornmissiâ Die Äonu ^iiui für die Strafprozeßordnung setzte gestern ihr« Beratungen bet § 173 fort Auf Antrag des Zentrums wurde mit allen gegen eine Stimme folgender § 173« neu eingefügt:Im Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Täter hat der Richter dem Zeugen mitzuteilen, welch« Gründe ihn zur Zeugnisverweigerung berechtigen würden, wenn ihm der Täter bekannt wäre, und der Zeug« kann ohn« Angabe des bestimmten ZeugniSverweigrrungSgrundeS glaubhaft machen, daß er zur Zeugnisverweigerung berechtigt sei; es genügt di« Versicherung an Eides statt*. Ein Abänderungsantrag zu § 174, ber die Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft betrifft, wurde zurückgezogen, nachdem di« Regierung eine ander« Fassung der Regierungsvorlage in Aussicht gestellt hatte. § 176 erhielt nach einem Anträge beS Zentrums und der Wirtschaftlichen Vereinigung in seinem ersten Absatz fal­zende Fassung:Erhebt bte Staatsanwaltschaft nach Ab» chluß der Ermittlungen keine Klage, so stellt ste das Der- ahren ein und benachrichtigt den Verdächtigen, wenn er als olcher vom Richter, von der Staatsanwaltschaft oder auf hre Veranlassung von einer Behörde des Polizei- oder Sicherheitsdienstes vernommen oder gegen ihn eine Durch» suchung oder Beschlagnahme vollzogen war". § 177 Abs. 1 wird in folgender Form angenommen:Hat der Verletzt« oder eine solche Person den Antrag gestellt, welcher an der Bestrafung ein berechtigtes Interesse hat, so kann er gegen den ablehnenden Bescheid des vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft einen Monat nach der Bekanntmachung gerichtliche Entscheiduug beantragen". Die §§ 178 bis 181 werden unverändert angenommen. Damit ist der Abschnitt über das Ermittlungsverfahren erledigt. Daraus vertagte sich die Kommission.

mb, Die ReichSverficherttngSkommisfion setzte gestern bie Beratung fort bei den §§ 204 und 205, bie von der Kürzung der Leistungen der Krankenkassen im Falle anderweitiger Versicherung der Kranken handeln. Bon fort­schrittlicher Seite tritt man diesen Bestimmungen entgegen. Personen, di« so sparsam wirtschaften, daß st« die Beiträge für zwei Kassen aufbrächten, seien keine Simulanten. Die Kürzung sei eine direkte finanzielle Schädigung des vorsich­tigen Arbeiters; der Kaufmann und Gewerbetreibende, der sich ausgiebig für den Krankheitsfall verstcher«, werd« nicht in solcher Weise gestraft. Die Kürzung sei ungerecht, da ver­biete man doch lieber Doppeloersicherung. Aber vom Stand­punkt der Hygiene müsse man wünschen, daß die Doppelver» sicherung zugelassen werde. Ein konservativer Antrag will die Bestimmungen verschärfen und der Versicherung auch jede Unterstützungskasse gleichstellen, auch wenn ein Rechtsanspruch auf daS von ihr bezogene Krankengeld nicht besteht. Der Grundsatz, daß der Erkrankte keinen Vorteil haben dürfe, müsse scharf zum Ausdruck gebracht werden. Von fortschritt­licher und sozialdemokratischer Seite wird auch dieser Antrag namentlich in Hinblick auf die Unterstützungskassen der Krieger- . und anderer Vereine bekämpft. Den Handlungsgehilfen fei die Forderung seinerzeit bewilligt worden, daß ihnen daS Krankengeld nicht am Gehalt gekürzt werden kann. Von konservativer Seite wird erwidert, daß den Krieger- und anderen Vereinen noch Raum genug zur Betätigung bleib«, da ihnen nicht verwehrt sei, bis zur Höhe des normalen