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General-Anzeiger
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Erscheint täglich mit Ausnahme ver Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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SaemlieotÄ. Seebofkuc: O Schrecker tu Hmm».
Nr. 112 Fernsprechanschlnft Nr. 605, (■■BHÄBHWi----------------- ^” ---U--US^^^»
Amtliches.
Candkreis Ranaa.
Um Rückfragen der Redaktion des Zentralpolizeiblattes bezüglich der Meldungen der Polizeibehörden über kontraktbrüchige Arbeiter (vergl. Nr. 5 des Erlasses vom 27. November v. Zs. — II k 1853 —, betreffend die Jnlands- tegilimierung der ausländischen Arbeiter) zu vermeiden, wird angeordnet, daß diese Meldungen künftighin mittels der beiden anliegenden, nur durch ihre Ueberschrift unterschiedenen Formulare zu erfolgen haben. Dabei weise ich besonders darauf hin, daß eine gemeinsame Anmeldung derjenigen Personen, nach denen wegen Kontraktbruchs Nachforschungen anzustellen sind und der wegen Kontraktbruchs ausgewiesenen Personen auf demselben Formular zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Drucklegung nicht statthaft ist.
Berlin den 29. März 1910.
Der Minister des Innern.
IIk 551 I. A.: (gez.) von Kitzing.
Obigen Erlaß bringe ich zwecks Beachtung zur Kenntnis der Ortspolizeibehörden des Kreises. Die beiden Formulare sind nachstehend abgedruckt. Den Erlaß vom 27. November v. Zs. habe ich unter dem 24. Dezember v. Js., V 6998, in Nr. 13 der amtlichen Beilage zum vorjährigen „Hanauer Anzeiger" veröffentlicht. Falls eine Ausweisung eines kontraktbrüchigen Arbeiters erforderlich, ist mir unverzüglich Anzeige zu erstatten.
Hanau den 4. Mai 1910.
Der Königliche Landrat.
V 2715 Frhr. L a^ l r.
in M. d. J. II f 551
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Lifte der wegen Kontraktbruchs zu ermittelnden Personen.
Zu- und
Vorname der gesuchten Personen
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Behörde der im Fall der Ermittelung Nachricht zu geben ist
Verfügung, die bei Mitteilung von der Ermitte- lung anzugeben ist
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Dienstag den 17. Mai
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1910
den . .ten .... 1910. .......(Behörde) ......(Unterschrift)
die Redaktion des Zentral-Polizei-Blatts in Berlin C. 2 Molkenmarkt 1.
Zur gefälligen Aufnahme.
ju M. b. 3. n f 551
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Lifte der wegeu Kontraktbruchs nusgewieseuen Personen
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Zu- und Vorname der gesuchten Personen
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Behörde, der int Fall der Ermittelung Nachricht zu geben ist
Verfügung, die bei Mt- teilung von der Ermittelung anzugeben ist
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vie Redaktion des Zeutral-Polizei-Blaits in Berlin C 2 Molkenmarkt 1. Hur gefälligen Aufnahme.
Die Kreisjunsiviehweide auf den Altenburgwiesen in der Gemarkung Langendiebach (zwischen Hanau—Fuldaer *
Landstraße und Kinzig) wird am Donnerstag den 19. Mai 1910 eröffnet.
Der Auftrieb der «»gemeldeten Rinder und Fohlen erfolgt von früh 8 Uhr ab auf dein — kurz vor der Weiche der Hanauer Kleinbahn abziveigenden — Waldweg und muß bis spätestens 10 Uhr beendet sein.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß nur gesunde, gut entwickelte und zur Zucht geeignete Tiere zum Weidegang zugelassen werden und daß die Weidekommission berechtigt ist, die diesen Anforderungen nicht entsprechenden Tiere von der Weide zurückzuweisen.
Um die Tiere an die Weide leichter zu gewöhnen, wie überhaupt für deren bessere Entwickelung, ist es, wie in den am 29. März d. Z. veröffentlichten Bedingungen bereits vorbehalten, nötig, daß alle auf die Weide zu bringenden Tiere schon jetzt keinerlei zubereitete Tränke, sondern nur kaltes, frisches Wasser erhalten, auch auf Tummelplätzen oder Grasgärten an den Aufenthalt im Freien gewöhnt werden.
Hanau den 9. Mai 1910.
Der Königliche Landrat.
A 2374 Frhr. Laur.
Die Herren Bürgermeister mache ich auf die Verfügung vom 9. Mai 1901 — St 2024 — veröffentlicht in Nr. 109 des „Hanauer Anzeigers" — aufmerksam, nach welcher die Handwerker-Verzeichnisse zum 15. Mai mir einzu- reichen find. Das Verzeichnis der selbständigen, in den Gewerbesteuerklassen III und IV besteuerten Handwerker ist nach der Rolle für 1909 aufzustellen. Die Kontrollen der steuerfreien Geiverbe stehen den Herren Bürgermeistern zur Verfügung, fie werden auf Verlangen alsbald zugesandk werden.
In das Verzeichnis sind auch diejenigen Handwerker auf« zurahmen, welche neben dem Handwerk einen anderen Gewerbszweig (beispielsweise ein Spezereigeschäft rc.) betteiben.
Die sorgfältige Aufstellung der Verzeichnisse mache ich den Herren Bürgermeistern zur Pflicht.
Hanau den 13. Mai 1910.
Der Königliche Landrat.
St 797 J. D.: Dr. v. Waldow.
Stadtkreis Ranau. Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 7. bis 13. Mai 1910:
1 Gartenarbeiter, 2 Hansbnrschen, 1 Maschinenschlosser, 1 Packer, 1 Tapezierer, 8 Tagelöhner.
Hanau den 14. Mai 1910. 11463
Städtische Arbeitsvermittelungöftelle.
Bekanntmachung
Die Lieferung des Bedarfs an Brennmaterial für da« Jahr 1910:
ca. 400 Ztr. Brennholz, hiervon ca. 50 Ztr. 40 cm lang geschnitten,
ca. 2500 Ztr. melierte Kohlen,
ca. 2100 Ztr. Nußkohlen,
ca. 375 Ztr. engl. Anthracitkohlen soll öffentlich vergeben werden.
Die Lieferung hat auf Abruf frei VrrwendungSstelle zu erfolgen.
Angebote sind unter Angabe der Zeche bis zum 26. Mai 1910, vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Hanau den 10. Mai 1910.
Der Magistrat.
Hild. 11459
Aufgebot.
Der Joses Katz in Marköbel hat das Aufgebot zum Zivecke der Ausschließung des Berechtigten an der Hypothek Abt. III Nr. 4 des Artikels 183 von Ravolzhausen über 191 Mk., lautend zu Gunsten der Firma Horn und Götz in Hanau beantragt. Der Berechtigte wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Dienstag der» 8. November 1910, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermiue seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Ausschließung mit seinem Rechte erfolgen wird.
Langenselbold den 2. Mai 1910.
Königliches Amtsgericht. *1474
politische RandTtbao.
Die Wertzuwachsfteuer. Der Bericht der 15. Kom» Mission des Reichstags über die Verhandlungen zum Zuwachssteuergesetz ist im Reichstage ausgegeben ivorden. Der Regierungsentwurf ist wesentlich umgestalten worden und die Härten ihm genommen worden, die Beschlüsse sind noch nicht endgültig, da iin Herbst noch eine dritte Lesung stattfinden soll. Die hauptsächlichen Abänderungen sind die folgenden: Versteuert wird nur der unverdiente Wertzuwachs. Beträgt der Veräußerungspreis bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 20 000 Mark, bei unbebauten nicht mehr als 5000 Mark, so bleibt ein nicht mehr als 50 Prozent des EriverbspreiieS betragender Wertzuwachs von der Steuer frei. Von dem Preise kommen in Abzug der Wert der Erzeugnisse des Grundstücks und der Maschinen, die zum Grundstück gehören, und Aufwendungen für Bauten und Verbesserungen. Die Steuer beträgt 10 bis 30 Prozent bei Wertsteigerungen von 10 bis 400 Prozent. Der Steuersatz ermäßigt sich nach der Besitzdauer. Der Verteilungsmodus der Steuer- beträge zwischen Reich, Staaten und Gemeinden ist nicht geändert worden, die Kommunen dürfen Zuschläge erheben, und zwar 5 Prozent bei 10 Prozent Wertsteigerung, T1^ Prozent bei 11—50 Prozent Wertsteigerung, 10 Prozent bei mehr als 50 Prozent Wertsteigerung. Reichssteuer und Zuschlag dürfen zusammen 36 Prozent der der Berechnung der Reichssteuer zugrunde gelegten Wertsteigerungen nicht übersteigen. Für gebundenen Besitz ist im voraus in Zeitabschnitten von 30 Jahren eine Abgabe von ’/s Prozent de« zur Zeit der Fälligkeit nach den Bestimmungen deS § 16 des Erbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906 zu ermittelnden Wertes zu entrichten.
Im Reichsschatzamt findet am 19. und 20. Mai eine Besprechung statt mit Vertretern der Tabakarbeiter und der Tabakindustriellen über die weitere Zahlung von Unterstützungen nach Erschöpfung der bewilligten 4$/e Millionen.
Der Harrsabund hat eine Abteilung zur Förderung der Interessen des geiverblichen Mittelstandes gebildet, deren Aufgabe die Kreditorganisation für den Mittelstand, insbesondere die Beleihung offener Buchforderungen, bildet.
Handel und Gewerbe und ihr Einfluß. Die Handelskammer Chemnitz schreibt, wie die Hansa-Bund- Mitteilungen erwähnen, in ihrem Jahresbericht: „Die über Erwarten schnelle Entwicklung des Hansa-Bundes kann als Beweis dafür gelten, wie tief seit langem der deutsche Gewerbestand in allen seinen Gliedern vom Bewußtsein der Notwendigkeit einer solchen Organisation durchdrungen ist. Sie ermutigt aber auch zu der Hoffnung, daß die traurige Periode der wirtschaftlichen Machtlosigkeit des erwerbstätigen deutschen Bürgertums einmal endgültig der Vergangenheit angehören wird."
Die Nationalliberalen in Posen haben dem „B. T." zufolge folgende Erklärung erlassen: Der Vorstand deS nationalliberalen Vereins Posen stellt fest, daß die unveränderte Aufrechterhaltung deS gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts zum Reichstag als eine der ersten Grund- lagen deS Deutschen Reichs und einer der vorzüglichsten Programmpunkte der nationalliberalen Partei ist. Der Vorstand stellt ferner fest, daß die weit überwiegende Mehrheit der Anhänger der Nationalliberalen Partei der Einführung des Reichstagswahlrechts für Preußen ablehnend gegenübersteht. Der Vorstand vermag nach Einsichtnahme in daS amtliche Stenogramm in der Rede seines Vereinsmitgliedes, Herm Oberbürgermeisters Wilms, in der Sitzung der Herrenhauses vom 29. April einen Angriff auf das allgemeine, gleiche und geheime Reichskagswahlrecht nicht zu erblicken.
Der Bund der Industriellen und die Wahl- rechtsvorlage. Der Bund der Industriellen wendet sich in einer Erklärung gegen die Auslassung der „Berl. Politischen Nachrichten", die zur preußischen Wahlrechtsvorlage Anschauungen über die Stellungnahme der „gesamten" Industrie verbreitet, die nicht zutreffend seien. In Kreisen bei Bundes der Industriellen bestehen schwere Bedenken gegen eine Verbindung der geheimen mit der indirekten Wahl. Der Bund erwartet von den ihm nahestehenden Parteien die Ablehnung der Wahlrechtsvorlage, auch in der Fassung des Herrenhauses.
Vom Roten Kreuz. Im großen Saale des Zentral - komitees der deutschen Vereine vom Roten Kreuz in der Roonstraße in Berlin fand, wie der „Berl. Lok.-Anz." berichtet, vorgestern abend eine Festsitzung des Roten Kreuzes zu Ehren des Vizeoâerzeremonienmeisters und Kammerherrn von dem Knesebeck statt, der seit 25 Jahren au der Spitz« des Komitees steht, in welchem Ehrenamt er sich große Verdienste erworben hat. Unter den zahlreich «ingelaufeneu