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Gcneml-Anzeiger
AllliSilhes Organ für Stadt- and Landkreis Kanan
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Erscheint täglich mit Ausnahme 6« Ssnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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14 Seiten.
Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Der Dienstmann Heinrich Ran, Tiefestraße 4 hier, hat um Rückgabe seiner Kaution gebeten.
Gemäß § 13 Absatz 3 der Polizeiverordnung betr. das Dienstmannsgewerbe im Stadtkreise Hanau vom 6. März 1905 wird anheimgestellt, etwaige Ansprüche auf die Kaution binnen 14 Tagen im Sekretariat der Königlichen Polizei- direktion, Zimmer 3, Hainstraße 10, anzumelden, widrigenfalls das als Kaution hinterlegte Sparkassenbuch an Rau »usgehändigt wird.
Hanau, den 9. September 1910.
Königliche Polizei-Direktion.
P 10486 Frhr. Laur.
Stadt- und Eandkreis Hanau.
Die Besitzer und Führer von Kraftfahrzeugen werden darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 40 der Bundesratsoerordnung vom 3. Februar d. Js. über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen die Inhaber von Vor dem 1. April 1910 von den amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellten Befähigungszeugnisten zum Führen von Kraftfahrzeugen die Erteilung eines neuen Führerscheines bis spätestens zum 1 Oktober d. J. bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Ortspolizeibehörde zu beantragen haben.
Es erscheint zweckmäßig, die Anträge alsbald zu stellen und nicht bis zum letzten Termin zu warten.
Nach dem 1. Oktober d. Js. eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden. Die Erteilung tineS Führerscheins kann dann nur noch nach Ablegung einer Prüfung erfolgen.
Hanau den 27. August 1910.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 9929 I. A.: Dr. v. Waldow.
Eandkreis Hanau.
Da in Frankfurt a Main seit dem 31. Juli d. J. 7 Tollwut- bezw. Tottwutverdachtsfälle zur Feststellung gelangt sind, muß zur Verhütung der weiteren Verschleppung der Seuche auf Grund der §§ 18, 38 des Reichsviehseuchengesetzes vom 23./6. 1880 u. 1./6. 1894, des § 20 der Bundesratsinstruktion vom 30./6. u. 27./6. 1895, sowie des Erlasses des Herrn Landwirtschaftsministers vom 28./6. 1909 I A Hie 9329/08 (Nr. 31 des vorjährigen Regierungs-Amtsblatts), folgendes angeordnet werden:
1. Daß alle in Bergen-Enkheim, Bischofsheim und Fechenheim vorhandenen Hunde bis auf weiteres durch Ankettung oder Einsperrung festzulegen sind. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an einer festen Leine.
-Die Benutzung von Hunden zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorb versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werde'-
Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) zuverlässig festgelegt oder mit einem Wren Maulkorbe versehen an dauerhafter Leine geführt werden.
2- Daß aus dem Sperrgebiet (Ziffer 1) nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde Hunde ausgeführt werden surfen, wenn der Besitzer durch kreistierärztliches Zeugnis nachweist, daß der Hund weder Tollwutkrank noch Tollwut- verdächtig ist. Die Identität des vom Kreistierarzte unter» jWen Hundes mit der des aus dem Sperrgebiete auszu- luhrenden Hundes muß sich aus dem Zeugnis ersehen lassen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung und die lomhgen Vorschriften zur Abwehr und Unterdrückung der 0 *uut ^e^en Strafe nach sich. Wer im Sperrgebiete £ "nde den Vorschriften zuwider frei umherlaufen läßt, hat .außerdem zu gewärtigen, daß die Hunde getötet werden.
Hanau den 12. September 1910.
V 5288
Der Königliche Landrat.
Frbr. Laur.
Montag den 12. September
Gefundene und verlorene Gegenstiinde rr.
G efund en: 1 zweireihiges Korallenkettchen, 1 Füllfederhalter, 1 Hausschlüssel aus Messing, 1 Paar Damenstiefel in einem Karton, 1 gelbbraunes Ledertäschchen mit weißem Taschentuch und ein seidenes Halstüchelchen.
Verloren: 1 goldener Kneifer mit Lederfutteral mit der Aufschrift „Bodenschatz" (gestern bei der Nachfeier in Wilhelmsbad), 1 vergoldete Brosche, 1 Kneifer mit Futteral. Zugelaufen: 1 junger schwarzerDachshund w. Geschl.
Hanau den 12. September 1910.
politische Rundschau.
Die Wahlparole des Reichskanzlers. Der „Köln. Ztg." wird auf Erkundigungen an zuständiger Stelle bestätigt, daß der Reichskanzler bisher weder eine Wahlparole in dem von der „Frankfurter Zeitung" angegebenen Sinne, noch überhaupt eine Wahlparole ausgegeben habe, auch nicht in vertraulichen Gesprächen. Damit erledigt sich zugleich die in einigen Zeitungen zu findende Angabe, daß der Artikel der „Frankfurter Zeitung" vom Reichskanzler veranlaßt oder im Einvernehmen mit ihm erschienen sei.
Beförderungen. Das „Militärwochenblatt" meldet: Zu General-Leutnants wurden befördert: die Generalmajore Pelkmann, Kommandeur der 3. Fußartillerie-Brigade; Krause, Inspekteur der 1. Pionier-Inspektion; v. Kuehne, Kommandeur der 4. Garde-Kavallerie-Brigade; Frhr. v. Sueßkind, beauftragt mit der Führung der 5. Division unter Ernennung zum Kommandeur derselben; v. Quast, Kommandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Brigade, kommandiert zur Vertretung des Kommandeurs der 36. Division. Den Charakter als General-Leutnant erh'elt: v. Lahrbusch, General-Major und Inspekteur der technischen Institute der Artillerie. Zu Generalmajoren wurden befördert die.Obersten: Hofmann, Kommandeur des 4. badischen Infanterie-Regiments „Prinz Wilhelm" Nr. 112 und kommandiert zur Vertretung des Kommandeurs der 82. Infanterie-Brigade unter Ernennung zum Kommandeur dieser Brigade; v. Oertzen, Kommandeur der 25. Kavallerie-Brigade (großherzoglich Hess.); Brecht, Kommandeur der 1. Kavallerie-Brigade; Riedel, beauftragt mit der Führung der 41. Infanterie - Brigade unter Ernennung zum Kommandeur dieser Brigade; v. Bitter, Kommandeur der 30. Kavallerie-Brigade; v. Worgitzky, beauftragt mit der Führung der 36. Infanterie - Brigade unter Ernennung zum Kommandeur dieser Brigade; Schmundt, beauftragt mit der Führung der 68. Infanterie-Brigade unter Ernennung zum Kommandeur dieser Brigade. In Genehmigung seines Abschiedsgesuches wurde mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellt: Wyneken, Generalmajor und Kommandeur der 82. Infanterie-Brigade unter Verleihung des Charakters als Generalleutnant.
Eine neue General-Inspektion. Im Anschluß an unseren vor kurzem gebrachten Artikel über die Verkehrs- Truppen des Preußischen Heeres können wir mitteilen, daß folgende Aenderungen in Aussicht gestellt worden sind: Es soll eine General-Inspektion der Verkehrstruppen errichtet werden, der die Eisenbahn-Regimenter, die Militär-Eisenbahn, die Depot-Verwaltung der Eisenbahn- Brigade, die Teleqraphen-Bataillone, die Kavallerie-Telegraphenschule, das Luftschiffer-Bataillon, die Versuchsabteilung des V. T., die Verkehrsoffiziere vom Platz der großen Festungen und der gesamte Train unterstellt werden sollen. Wie von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, soll ein bezüglicher Antrag in der neuen Miliiärvorlage enthalten sein. Die Verkehrstruppen unterstehen zurzeit einer Inspektion, die einer Divistonskommandeurstellung entspricht. Ihr Inhaber ist Generalleutnant Freiherr v. Lyncker, ein Vetter des Vortragenden General-Adjutanten des Kaisers und Chefs des Militär-Kabinetts. Durch die Erhebung zur General-Inspektion würde der Posten Gleichstellung mit den Parallel- Einrichtungen der Kavallerie, Artillerie und der Pioniere nnb Festungen erlangen, deren Chefs im Range der kommandierenden Generäle stehen. Im Interesse des gleichmäßigen Ausbaues des Verbindungs- und Nachschubdienstes im Felde und der Nutzbarmachung der modernen Technik im Armeebetriebe kann diese Entschließung der deutschen Heeresverwaltung, besonders was die Angliederung des Trains an die neue General-Inspektion betrifft, nur allseitige Zustimmung haben und wird fraglos wohl auch die Genehmigung des Reichstages erhalten. .
Das gewerbliche Unterrichtswefen wird nach den „Berl. Pol. Nachr." auch im nächstjährigen preußischen Staatshaushaltsetat wieder eine Förderung er m ^'n laufenden Etat sind für das gewerbliche Uuterrichtswe en nahezu 13 Millionen Mark ausgeivorfen. In der letzten
Kernsprechaoschlnk Nr. 605. .1910
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Zeit steigerte sich die betreffende Summe um jährlich fast eine Million Mark. Allerdings ist auch das gewerbliche Unter« richtswesen in den nahezu 26 Jahren, in denen es dem Ministerium für Handel und Gewerbe unterstellt ist — früher gehörte es zum Kultusministerium —, in erfreulicher Entwicklung begriffen gewesen. Es konnte dies der Fall sein, seitdem die Lehrpläne des gewerblichen Unterrichtswesens auf die unmittelbare wirtschaftliche Verwendbarkeit des Erlernter im gewerblichen Leben gerichtet waren und seitdem es sich zum Ziele setzte, den aus bescheidener wirtschaftlicher Lag» emporstrebenden erwerbstätigen Menschen die Wege zu aussichtsreicherer Erwerbsmöglichkeit zu eröffnen, ihr Aufsteigen in eine höhere Schicht der Gesellschaft, dadurch aber auch deren Auffrischung und Erneuerung zu erleichtern und auf diese Weise zur Milderung der Klassengegensätze beizutragen. Allerdings half die glänzende Entwicklung von Handel und Gewerbe bei der Ausbildung des gewerblichen Unterrichtswesens mit. Diesem Zusammenwirken ist es zu verdanken, daß schon am Schlüsse der ersten 25 Jahre der Verwaltung des preußischen gewerblichen Unterrichtswesens durch das Handels- und Gewerbeministerium eine große Anzahl von Schulen für den gewerblichen Unterricht zur Verfügung standen. Im Jahre 1885, dem ersten, in dem die Ausgaben für das gewerbliche Unterrichtswesen im Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung enthalten waren, wurden dafür noch nicht 0,6 Millionen Mark aufgewendet. 664 Fortbildungsschulen mit rund 58 400 Schülern und 56 Fachschulen mit rund 8000 Schülern bildete die ganze Reihe der damals im Etat versorgten Schulen. Im Jahre 1908, dem letzten, dessen Statistik vollständig vorliegt, wurden in Preußen 1719 gewerbliche und 381 kaufmännische, zusammen 2100 Fortbildungsschulen mit rund 360 000 Schülern, betrieben, und in 204 Fachschulen, nämlich den Baugewerk-, Maschinenbau- und sonstigen Metallfachschulen, den Handwerker- und Kunstgewerbeschulen, Textil-, Keramischen und anderen Spezialfachschulen wurden in demselben Jahre 44 300 Schüler unterrichtet. Für das gesamte, der Handelsund Gewerbeverwaltung unterstellte UnterrichtSwesen und die Meisterkurse werden, wie schon gesagt, nach dem laufenden Etat 12 Millionen Mark an Staatsmitteln dauernd aufge- wendet. An außerordentlichen und einmaligen Ausgaben, insbesondere zur erstmaligen Ausstattung der Schulen mit Lehrmitteln, sind außerdem noch in den Jahren 1885 bis 1909 im ganzen rund 4 530 000 Mark bereitgestellt.
Die türkische Anleihe. Der „Temps" bespricht eingehend die Angelegenheit der türkischen Anleihen und sagt: es sei durchaus nicht die Rede davon, die Pariser Finanzgruppe, welche bereits einen regelrechten Vertrag mit Dschavid Bey unterzeichnet habe, aus dem Anleihegeschäft herauszudrängen. Man konnte höchstens der Ottoman-Gruppe einen Anteil an dem Geschäft zuwenden, welches übrigens eine Erweiterung erfahren könnte. Wenn jedoch die Anleihe zustandekommen solle, dann dürfe allerdings nicht die französische Regierung dem Großwesir Hakki Bey zumuten, schrift- lich um die Zulassung zur Kotierung zu ersuchen, ohne daß vorher die diesbezüglichen Bedingungen genau festgelegt worden seien. Eine etwaige Ablehnung des Ansuchens wäre unter diesen Umständen für die türkische Regierung zweifellos überaus verletzend. Frankreich möge im Interesse seines Einflusses in der Türkei dieses Geschäft nicht aus der Hand lassen; mache doch eine größere englische Finanzgruppe auch diesmal große Anstrengungen, um sich in Konstantinopel in Gunst zu setzen.
Politik und Finanz. Der „Weserzeitung" wird über die Beziehungen serbischer Staatsmänner zu einer neugegründeten französisch - serbischen Bank aus Belgrad geschrieben : In einem Teile der serbischen Presse hat sich eine interessante Polemik entsponnen, die sich gegen die finanzielle Betriebsamkeit einiger Mitglieder der serbischen ^swrung richtet. Wie das Regierungsblatt „Samo Uprava selbst zugegeben hat, sind nämlich die markantesten politischen -Persönlichkeiten Serbiens in den beratenden Ausschuß der hier neu gegründeten französischen Bank, der banque Franc - Serbe, ausgenommen worden. Mit diesem harmloi n Aus- bruef ist ae meint, daß der Minister des Aeußern Milowano- witsch und der Staatsrat Patschn beratende Mitglieder der Banane Franco-Serbe mit genau festgesetzten Honorarbezugen geworden sind. Diese enge Verbindung emeS aktiven Meisters und eines boben Regierungsbeamten, der bet den Finanzoperationen des serbischen Fiskus eine entscheidend« Stimme hat, mit der Banque Franco-Serbe, die sich zum Bankier des serbischen Staates aufzuwerfen bestrebt ist, hat in der Tat etwas Auffallendes, und es ist nicht zu verwundern, daß nicht bloß Opvositionsblätter, wie die „Stampa" und das „Mali Journal", sondern auch die angesehene Handelszeitung „Trgowinski Glasnit" wegen bicier Neue-