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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Ticnstag den 11. Oktober

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ryerufprechattschlust Nr. 605

1910

r Amtliches.

Stadtkreis Ranau.

Am 1. Oktober d. I. treten die auf Grund des § 8 des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni d. I. vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen neuen Vor­schriften über den Geschäftsbetrieb der gewerbsmäßigen Stellenvermittler in Kraft.

Indem ich auf diese in der Sonderbeilage zum Amts­blatt der Königlichen Regierung zu Cassel in Nr. 38 vom 21. d. M. veröffentlichten Vorschriften hinweise, mache ich die Stellenvermittler darauf aufmerksam, daß die bisher

geführten Geschäftsbücher bis zum 1. Januar 1911 weiter­geführt und die bisherigen Formulare für Ausweise über jede von ihnen bewirkte Vermittelung bis zum gleichen Zeitpunkte weiterbenutzt werden können.

Im ferneren weise ich darauf hin, daß die Stellenver­mittler nur die von der unterzeichneten Behörde festgesetzten Gebühren erheben dürfen. Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Vertrag infolge der Tätigkeit des Ver­mittlers zu Stande kommt. Haben beide Teile diese Tätig­keit in Anspruch genommen, so ist die Gebühr von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer je zur Hälfte zu zahlen; eine entgegenstehende Vereinbarung zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist nichtig. Neben den Gebühren dürfen Ver­gütungen anderer Art nicht erhoben werden. Die Er­stattung barer Auslagen darf nur insoweit gefordert wer­den, als sie auf Verlangen und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen sind. Die Stellenvermittler sind verpflichtet, dem Stellensuchenden vor Abschluß des Dermittelungsge- schäfts die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzu­teilen. Die Taxe ist in den Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen.

Falls der Anspruch des Stellenvermittlers auf die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlende Gebühr in den hierfür vorgesehenen Fällen erlischt, wird den Beteiligten anheimgestellt, für den Fall, daß die bereits gezahlte Ge­bühr auf Ersuchen des Berechtigten nicht binnen drei Tagen zurückgezahlt wird, sich an die unterzeichnete Behörde zu wenden. Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühr können nur binnen vier Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer den Dienst angetreten hat oder hätte an­treten müssen oder zu dem der Vertrag gelöst ist, geltend gemacht werden.

Hanau den 28. September 1910. P. 11132

Königliche Polizei-Direktion.

Frhr. Laur.

Bekanntmachung'

Am 17. Oktober d. I. wird zwecks Veranlagung der Ein­kommensteuer für das Steuerjahr 1911 eine allgemeine Auf­nahme des Personenbestandes in hiesiger Stadt vorge­nommen. Zu diesem Zwecke werden jedem Hausbesitzer oder dessen Stellvertreter in jedem Hause die erforderlichen Haus­listen eingehändigt, um deren genaue und gewissenhafte Ausfüllung hinsichtlich aller in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 17. Oktober d. I. ich ersuche.

Zu den Bewohnern gehören auch die vorübergehend ab­wesenden Zimmerabmieter und Familienangehörigen, so­fern sie nicht an einem anderen Orte erwerbstätig sind und Wohnsitz haben. Schlafstelleninhaber sind als solche kennt­lich zu machen, auch sind, wenn sie auswärts wohnen, ihre Wohnsitzgemeinden mit Straße und Hausnummer anzu­geben.

Personen, die am 17. Oktober ihren Umzug beendet haben, gehören zu den Bewohnern des neuen Hauses.

Auf richtige und deutliche Schrift der Namen sowie auf Schonung der Listen bitte ich besonders zu achten. Zur Aus­füllung aller Spalten der Listen besteht die gesetzliche Ver­pflichtung. Zur Vermeidung von Nachfragen und Fest­stellungen ersuche ich überall den Arbeitgeber, die Art des Berufs namentlich auch, ob selbständig, Gehilfe, Lehrling usw. unter Angabe der Branche, bei allen über 14 Jahre alten Personen und Angehörigen ersichtlich zu machen. Diese Angaben sind auch bei erwerbstätigen Frauen und Kindern über 14 Jahre zu machen. Die Eintragungen, Ehefrau, Sohn, Tochter usw. gehören nur in die SpalteFamilien- verhaltnis'. Wenn die obigen Angehörigen ohne eigenes Crnkonimen und auch nicht im eigenen Gewerbe tätig sind, so ersuche ich dies wegen der Abzüge für solche Angehörige ernajtlid) zu machen. Bei steuerpflichtigen, bevormundeten Personen ist die Angabe des gesetzlichen Vertreters er­wünscht.

Da die Kirchensteuerlisten nach den Personenstandslisten amtlich aufzustellen sind, empfiehlt es sich, neben der Reli­gion auch die Kirchengemeinde ersichtlich zu machen.

Unter Hinweis auf die auf den Hauslisten abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen bitte ich alle Beteiligte und ganz besonders die Hausbesitzer und deren Stellvertreter, sowohl im eigenen Interesse, als auch zur Förderung der Sache, dahin zu wirken, daß am Morgen des 18. Oktober die voll­ständigen Hauslisten vollzogen in derjenigen Wohnung zur Abholung bereit liegen, in der sie bei der Ausgabe abge­geben wurden. Vorherige Einsendung von Listen ist nicht erwünscht.

Hanau den 8. Oktober 1910. 22311

Der Oberbürgermeister. Dr. Eebeschus.

Politische RundTd^ao.

Zn Württemberg ist die Regierung nicht auf Rosen ge­bettet, der Etat 1911/12 macht ihr viel Kopfzerbrechen. Hatte schon der laufende Staatshaushalt eine fünfprozentige Erhöhung der Einkommen-, Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Kapitalsteuer mit sich gebracht, die um so drückender empfunden wurde, als gleichzeitig das Reich die Steuer­schraube andrehte, so gestaltet sich der Ausblick in die kom­menden Jahre noch trüber. Hieran ist keineswegs das von Jahr zu Jahr wachsende Mehrbedürfnis des Staates schuld, vielmehr wird auch die Beamtenaufbesierung eine Mehr­ausgabe um mehrere Millionen notwendig machen. Alle Sparsamkeit wird natürlich nicht imstande sein, diese Mehr­ausgaben zu decken. Auch der gute Abschluß der Verkehrs­anstalten, der Posten und Telegraphen und Forsten scheint nicht ausreichend, das Loch des Staatssäckels zu füllen, sodaß es jetzt schon als bewundernswerte Arbeit bezeichnet wird, wenn es gelingen sollte, das Land ohne neue Steuern aus der jetzigen Finanznot zu heben.

Auf dem Balkan spielt entschieden die traurigste Figur das Jammerkönigreich Serbien, dessen auswärtige Politik vollständig bankerott gemacht hat. Um das korrumpierte Staatsansehen etwas aufzufrischen, waren im Auftrage der Belgrader Regierung vor einigen Tagen der ehemalige Fi­nanzminister und Staatsrat Dr. Patschu, der ehemalige Präsident der Skupschtina Stanojewitsch und der ehemalige Justizminister Trifkowitsch nach Sofia abgereist, um mit der bulgarischen Regierung über den Abschluß einer Zollunion und eines Schutz- und Trutzbündniffes zu verhandeln. Auch diese Mission ist, wie manche andere vorher, gescheitert, was zur Folge hatte, daß der bereits angesetzte Besuch des serbischen Kronprinzen nach Bulgarien wieder aufgegeben wurde. Die Niedergeschlagenheit in Belgrad über diesen neuen Mißerfolg beim nächsten Nachbarn ist groß, man weiß tatsächlich weder aus noch ein.

Bon den Werften.

Hamburg, 10. Oktober. Im Verlaufe des heutigen Tages hat die Regelung der Wiederaufnahme der Arbeit auf den Werften keine Fortschritte gemacht. Trotzdem rechnet man hier damit, daß es zu keinen Differenzen kommen wird, die etwa den geschlossenen Frieden gefährden könnten. Eine neue Schwierigkeit ist, wie verlautet, dadurch entstanden, daß die Arbeitgeber die Darstellung der Arbeitervertreter aus der Kommission, daß seitens der Werften die Sicherung der Ansprüche auf die Überschüsse der durch den Streik unterbrochenen Akkorde erfolgen würde, als unzutreffend erklären.

, Hamburg, 10. Oktober. Den Arbeitern ist als heutiger Beschluß der Delegierten-Versammlung bekannt gegeben worden, daß sie sich morgen nicht zu ihren Arbeitsplätzen be­geben sollen. Morgen soll wieder eine Versammlung der Arbeiterdelegierten zur weiteren Veschlußfasiung statt­finden.

Bremen, 10. Oktober. In einer heute abend abgehaltenen Hafenarbelterversammlung wurde beschlossen, vorläufig die Entlöschung jedes von dem Schwarzen Meere eintreffenden Getreidedampfers zu verweigern, da sie wegen des in Brake herrschenden Hafenarbeiterstreiks als Streikarbeit zu be­trachten sei.

Die Revolution in Portugal.

Berlin, 10. Oktober. Die brasilianische Regierung er­klärt in einem Telegramm an die hiesige Gesandtschaft, daß die Nachricht jeder Begründung entbehre, nach welcher Mar­schall Hermes da Fonseca am 5. Oktober mit dem Praß- denten der provisorischen Regierung in Portugal eine u- mobilfahrt unternommen habe. Richt minder unwalir «er, daß Marschall Hermes da Fonseca diesen Herrn im Namen Brasiliens beglückwünscht haben solle. Tatsache wäre. daß

Se. Exzellenz am 4. Oktober früh den außerhalb der Stadt gelegenen Palacio de Velem verlassen und sich direkt mittels einer Barkasie des SchlachtschiffesSao Paulo" an Bord begeben habe. Am 5. Oktober ließ ihm dann die provi­sorische Regierung die Liste des neuen Ministeriums zu­stellen, für die Marschall de Fonseca als einfacher Privat­mann mit dem Hinzufügen dankte, daß es Sache des Ge­sandten in Lissabon und der brasilianischen Regierung sei, von den Vorkommnisien Kenntnis zu nehmen. Am 6. Ok­tober statteten dann der Präsident der provisorischen Regie­rung und der Minister des Innern dem Marschall einen privaten Besuch ab, bei dem sie auch als Privatleute an Bord empfangen wurden. Am gleichen Tage ging dann der Dreadnought nach Rio de Janeiro in See. Vorläufig hat die brasilianische Gesandtschaft in Lissabon den Befehl, nur und ausschließlich zum Schutze der brasilianischen Jnteresien in Beziehungen zu der provisorischen Regierung zu treten.

London, 10. Oktober. Wie das Reutersche Bureau aus Gibraltar meldet, schickte König Manuel vor Verlassen des Landes an den Ministerpräsidenten einen eigenhändigen Brief, in dem er erklärte, daß er, durch Umstände gezwungen, sich einzuschiffen, seinem Volke zu sagen wünsche, daß er sich nichts vorzuwerfen habe. Er habe immer als guter Portu­giese gehandelr und immer seine Pflicht getan, er würde stets Portugiese bleiben. Von ganzem Herzen hofte er, das Land werde ihm Gerechtigkeit widerfahren lassen und werde seine Gefühle verstehen. Seine Abreise stelle keineswegs den Akt einer Abdankung dar.

Hus aller Mell.

Wie es Holzeinkaufern ergeht. Schlimme Erfahrungen mit Holzeinkäufen in Rumänien hat eine im Jahre 1907 in München gegründete Holzverwertungsgesellschaft gemacht. Diese Gesellschaft, bestehend aus Holzhändlern und Kauf­leuten aus München, Nürnberg und namentlich auch aus dem Allgäu, kaufte von einem in Rumänien ansässigen Ban­kier einen großen Waldbestand zum Preise von mehreren hunderttausend Mark und leistete auf den vereinbarten Kaufpreis eine größere Anzahlung. Als dann die Ueber­nahme des Waldes stattfinden sollte, erhoben die rumäni­schen Bauern aus den angrenzenden Gemeinden Einspruch gegen die Uebernahme und Abholzung des Waldes, indem sie Eigentumsrechte geltend machten. Die Bauern begnüg­ten sich dabei aber nicht mit einempapierenen Einspruch", sondern setzten der Uebernahme und Abholzung bewaffneten Widerstand entgegen und stellten die Holzkäufer auf dem Wege. Unter diesen Umständen kam das Geschäft nicht zur Durchführung. Es schweben deswegen Prozesse sowohl in München wie in Rumänien. Bezeichnend ist, daß, wie bei einer Verhandlung in München bekannt wurde, ein Ru­mäne an einen in Bayern wohnenden Kaufmann, der als Gesellschafter an der Sache beteiligt ist, einen Brief sandte, in welchem er ihm seine Dienste als Zeuge gegen Vergütung anbot und bemerkte, wenn die Gesellschaft nicht entsprechende Vergütungen an die Zeugen in Rumänien gewähre, sönne sie den Prozeß gar nie gewinnen.

Mit 10 000 Mark Mietgeldern durchgegangen. Wegen Unterschlagung von 10 000 Mark wird der Berliner Kauf­mann Voelke von der Kriminalpolizei gesucht. Boelke war in einer Nutzholzhandlung angestellt und hatte von seinem Geschäft den Auftrag erhalten, aus Häusern in Charlotten­burg 10 000 Mark Mieten von den Verwaltern abzuholen und nach der Hauptkaffe zu bringen. Er ließ sich auch das Geld geben, steckte es aber in seine eigene Tasche und ver­schwand damit. In den Schnellzügen zwischen Köln und Brüffel wurden in der letzten Zeit wiederholt große Dieb­stähle ausgeführt. Zuletzt kam ein Londoner Rentier in Brüffel an, dem im Zuge eine Handtasche mit Schmucksachen im Werte von 25 000 Fr. gestohlen worden war. Vor acht Tagen sind einem Amerikaner ebenfalls wertvolle Schmuck- sachen gestohlen worden.

Berliner Leben. In Monte Carlo geht es beim Rou» lette-Spiel ehrlich zu, nicht aber in Berlin. In dem neu­lich entdeckten Spielklub in der Wilhelmstraße hatten es Spieler verstanden, in einem unbewachten Augenblick die Nummern 3, 23 und 33 der Roulette durch Kohlenstift in eine 13 umzuwandeln, sodaß das Roulette mithin viermal die Nummern 13 enthielt, die von den Eingeweihten jetzt natürlich fleißig gesetzt wurde. Der Bankhalter verlor große Summen, bis der Betrug entdeckt wurde. Auf einer nächtlichen Berliner Vummelreise sind wieder einmal einem Kaufmann von zwei Mädchen 3000 Mark gestohlen worden. Einem jungen Rheinländer, der mit 12 000 Mk. gestohlener Gelder nach Berlin kam, um denKavalier" zu spielen, wurde der ganze Betrag bis auf 200 Mk. in ein mar Wochen abgenommen.