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General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 107 A,r»spr«»0"s»l«b Nr. 605.

Amtliches.

Stadt- und Eandkreis F)anau.

An die Vorstände der kleineren Versicherungs- Vereine des Stadt- und Landkreises Hanau

(Viehversicherungsvereine und -Gesellschaften u. s. w.).

Ich mache darauf aufmerksam, daß am 1. Januar d. I. das Reichsgesch über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 iNkichsgesetzblatt Seite 263) in Kraft getreten ist. Während das Gesetz über die privaten Versicherungsnnter- nebmungen vom 12. Mai 1901 im wesentlichen die öffent- 5 sich rechtliche Seite behandelt, werden durchs das neue Versicherungsvertragsgesetz die privatrechtlichen Verhält- N'sfe zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, also die Rechte und Pflichten, welche beiden aus dem Ver- sicherungsveniage erwachsen, geregelt. Das neue Gesetz geht von dem Grundsatz ans, daß seine Vorschriften nur insoweit zur Anwendung kommen, als die Parteien keine Verein­barungen getroffen haben. Diele Vertragsfreiheit ist indessen dadurch beschränkt worden, daß das Gesetz einige Pnnkte mit zwingender Kraft geregelt und somit der Selbstbestimmung ^er Parteien entzogen hat.

Von diesen zwingenden Vorschriften sind nun die in den Artikeln 4 und 6 des EinführnngsgesetzeS vom 30. Mai 1908 (Reichsgesetzblatt Seite 305) zum Versicherungs-Ver- tragSgeietz bezeichneten schon vom 1. Januar d. I. auch auf Versicherungsverhältnisse anwendbar die vor dieser Zeit ent­standen sind, während den übrigen Vorschriften §§ 4 ilAtnatz 1), 5, 6, 8, 11-29, 31, 32 (Satz2), 33 (Absatz 2), 34 (Absatz 2), 37 -42, 47 und 48 bezw. 128 (Absatz 2) a. a. C. eine solche allgemeine Geltung erst von dem im Artikel 3 des Einführungsgeetzes bezeichneten Termin an bei- zcleqt ist. Dort wird nämlich vorausgesetzt, daß sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer sich dem neuen Recht unterwerfen wollen, wenn sie das nach dem alten Recht rmgegangene Versicherungsverhältnis nicht durch Kündigung beenden. Die Anwendbarkeit des neuen Gesetzes wird daher von dem ersten Termin an gerechnet, an dem beide Teile zur Kündigung berechtigt waren.

Da die zwingenden Vorschriften deS neuen Gesetzes zu ven vorerwähnten Terminen in Kraft treten, gleichviel, waS darüber in der Vereinssatzung vorgesehen und den Satzungs- Vorschriften vorangehen, so ist eine alsbaldige Anpassung der bisherigen Satzung an die neuen Vorschriften nicht erforder­lich- ®$ genügt vielmehr, sie bei künftig vorkommenden Satzungsänderungen zu berücksichtigen

Die amtlichen Musiersatzunaeu für kleinere Ver- sicherungsvereine (Viehlebend-) und SchlachtviehversicherungS- vernne sind, um sie mit dem VrrstcherungsvertragSgesctz in Einklang zu bringen, uma/arveitet worden und in der neuen

Moltke.

Am 10. Mai, dem Jahrestage deS Frankfurter Friedens, wird in der Walhalla bei Regensburg, dem erhabenen Ruhmestempel für deutsche Geisteshelden, die Büste des Ge- neralfeldmarichalls Grafen v. Moltke feierlich enthüllt werden. Dieses denkwürdige Ereignis mahnt Deutschlands Heer und Volk, sich des Mannes dankbar zu erinnern, dem eS be- schieden war,' Preußens und Deutschlands Streitern die Bahn zu den gewaltigsten Siegen und Erfolgen zu zeigen, welche die Kriegsgeschichte kennt und der in seiner langen Ruhmes­laufbahn kaum einen Fehlschlag zu verzeichnen hatte. Seit demMarschall Vorwärts", dem alten Blücher, ist kein Kriegsdeld so volkstümlich gewesen, wie dergroße Schlachtendenker" Helmut v. Moltke. Seine weltgeschichtliche (Wirksamkeit begann im Jahre 1857, wo ihn der Prinz von Preußen, der nachmalige Kaiser Wilhelm der Große, an die Spitze des Genrralsiabes der Armee berief. In dieser Stellung arbeitete Moltke an der Ausbildung der General- stabso'fiziere, an der Kriegsbereitschaft deS Heeres mit einem Eifer und einem Erfolge, der beispiellos ist.

Schon für den Krieg gegen Dänemark 1864 gab er die Mittel und Wege an, um rasch und sicher zum Ziele zu gelangen, und Molike war eS, der nach dem Doppelsturm, als der dänische Widerstand noch nickt gebrochen war, den Weg nach Alsen zeigte. In großem Maßstabe entfaltete der große Stratege seine wunderbare Begabung, seine Voraus­sicht und erst wägende, und dann wagende Entschlossenheit im Feldzuge von 1866, wo er die drei preußischen HeereS- abteilungen so zu versammeln und zu leiten wußte, daß nach den siegreichen Einmarschkämpfen am Tage der Entscheidungs­schlacht alle Kräfte zu rechter Zeit und am rechten Orte ein« geletzt werden konnten. Die eine Schlacht von Königgrätz entschied den ganzen Feldzug.

Kaum war der Friede geschlossen, als Moltke an die Vorbereitungen für die Kriegsbereitschaft gegen Frankreich

Dienstag den 10. Mai

Fassung i m Verlage der Hof- und Waisenhaus- buchdrnckerei zu Cassel zum Preise von 30 Pfg. für daS Stück erschienen.

Die in dieser Buchdruckerei hergestellten Satzungsabdrücke eignen sich besonders für die Anfertigung von Satzungs- entwürfen usw., weil sie nur halbseitig bedruckt sind und daher am Rande genügenden Raum für handschriftliche Zu­sätze usw. bieten.

Ich mache wiederholt heraus aufmerksam, baß neue Satzungen zunächst in einem Entwurf mir zur Vor­prüfung vorzulegen sind, da sie erfahrungSmâßiq bei der ersten Vorlage eine mehr oder weniger große Anzahl von Fehlern und Mängeln enthalten und daher nicht genehmi- gungsfähig sind. Die Beschlußfassung der Mitgliederver­sammlung über die Annahme einer neuen Satzung bleibt zweckmäßig ausgesetzt, bis die etwaigen Anstände gegen den Entwurf beseitigt sind. Dieses auch schon bisher oft ange­wandte Verfahren hat sich als durchaus zweckmäßig und geeignet erwiesen, Weiierunaen zu vermeiden.

Hanan den 4. Mai 1910.

Der Königliche Landrat und Polizeibirektor.

V 2461 Frhr. Laur.

Eandkreis Ranau.

Die Kreksiunnvielsweide auf den Altenburgwiesen in der Gemarkung Langendiebach (zwischen HanauFuldaer Landstraße und Kinzig) wird am Donnerstag den 19. Mai 1910 eröffnet

Der Auftrieb der angemeldeten Rinder und Fohlen er­folgt von früh 8 Uhr ab auf dem kurz vor der Weiche der Hanauer Kleinbahn abzweigenden Waldweg und muß bis spätestens 10 Uhr beendet sein.

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß nur ßefitnbe, gut entwickelte und zur Zucht geeignete Tiere zum Weidegang zugelaffen werden und daß die Weidekommission berechtigt ist, die diesen Anforderungen nicht entsprechenden Tiere von der Weide zurückzuweisen.

Um die Tiere an die Weide leichter zu gewöhnen, wie überhaupt für deren bessere Entwickelung, ist eS, wie in den am 29. März d. I. veröffentlichten Bedingungen bereits vor­behalten, nötig, daß alle auf die Weide zu bringenden Tiere schon jetzt keinerlei zubereitete Tränke, sondern nur kaltes, frisches Wasser erhalten, auch auf Tummelvlätzen oder Gras- gärten an den Aufenthalt im Freien gewöhnt werden.

Hanau den 9. Mai 1910.

Der Königliche Landrat.

A 2374 Frhr. L aur.

Auf die in Nr. 18 des RegierungS-AmtsblatteS abge­druckte Polizeiverordnung des Herrn Ober-Präsidenten vom

ging, riefen doch die Franzosen unaufhörlich nachVergel­tung für Sadowa". Der von Moltke eingereichte und vom König genehmigte FeldzugSplan faßte von HauS auS die Eroberung der feindlichen Hauptstadt ins Auge. Maßgebend für die Heeresleitung und für alle deutschen Heeresabteilungen sollte vor allem der Einschluß sein, den Feind, wo man ihn traf, unverzüglich anzugreifen und die Kräfte so zusammen­zuhallen, daß es mit überlegener Zahl geschehen konnte.

So gelang es, durch die blutigen Kämpfe bei Metz die französische Hauptarmee in den FeuerkreiS dieser Festung einzuschließen; so wurde Mac Mahon, der in abenteuerlichem Zuge Bazaine zu Hilfe kommen wollte, an die belgische Grenze gedrängt und samt dem Kaiser Napoleon gefangen genommen. Mit derselben Umsicht und Sicherheit leitete Moltke von Versailles aus die Einschließung der Hauptstadt, die Kriegführung in den Provinzen, die Bekämpfung und Niederwerfung der von dem unermüdlichen Gambelta auf­gebotenen Massen, bis endlich Paris bezwungen war und Frankreich die FriedenSbedingungen annehmen mußte, die für Deutschlands Sicherheit und Machtstellung unerläßlich waren.

In alter Treue und mit frischer Kraft ging nach dem Frieden der 7ljäh>ige Feldmarichall wieder an seine Lebens­arbeit, zu der nicht nur rastlose Tätigkeit an der Spitze des Generalstabes gehörte, sondern auch sein Wirken im Reichs­tage, wenn es galt, für die Erhaltung der Wehrkraft des Reiches einzutreten. BiS zum Jahre 1888 Chef des Gene­ralstabes der Armee, dann alS Präses der Landes-Ver­teidigungskommission, wirkte und schaffte der große Mann bis zum letzten Tage seines Lebens, und sanft und friedlich war sein Scheiden.

Ich habe eine Armee verloren", schrieb unser Kaiser, alS ihm Moltkes Tod gemeldet wurde; aber, um mit dem Feldprobst Richter zu sprechen,er hat ihn auch in der Armee behalten für immer, er lebt in der Armee und in der Nation fort, als der verkörperte Geist der Weisheit und

F-rttsprechanschlttst Nr. 605* 1910

19. v. MtS., betreffend die Einrichtung und den Betrieb vor Auszügen (Fahrstühlen), durch welche die den gleichen Gegen­stand betreffende Polizeiverordnung vom 9. Mai 1908(AmtS> blatt S. 133/147) in einigen Punkten abgeändert wird, mache ich hiermit aufmerksam.

Hanau den 7. Mai 1910.

Der Königliche Landrat.

V 2748 Fr h r. L aur.

Die Herren Gemeinde- und Gutsvorstände mache ich aus die Vorschrift im § 80 Abs. 3 des Einkstr.-G^setzes und Artikel 65 III der AuSf.-Anwsq. vom 25./7. 1906 aufmerk­sam, wonach die festgesetzte Gemeindesteuerliste 14 Tag- lanst öffentlich auszulegen und der Beginn der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu macken ist.

Die Herren Bürgermeister re. wollen die ihnen in Kürze zugehenden Gemeindesteuerlisten auSlegen.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung auf dem Titrlblatte der Gemeindesteuerliste zu vollziehen und es ist mir anzuzeigen, in welcher Zeit (von wann biS warm) die Liste öffentlich auSgelegen hat.

Hanau den 29. April 1910.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-VeranlagungS-Kommisfiou für den Landkreis Hanau.

St 752 I. V.: Dr. v. Waldow.

ßndelSreMer des Amtsieriihtz Saugenfelbolb.

Firma: Ziegelei Ravolzhausen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ravolzhausen.

Durch Beschluß der Gesell'chasterversammlung vom 20. April 1910 ist das Stammkapital um 30 000 Mark erhöht worden und beträgt jetzt 100 000 Mark Die Einzahlung ist erfolgt.

Langenselbold den 2. Mai 1910.

Königliches Amtsgericht. 11045

PolitiTdie Rundschau.

Die Verstärkung deS Wirtschaftlichen AuS- .

I schttsses. Der Reichskanzler wird den Wünschen, die sich feit längerer Zeit auf eine Verstärkung deS Wirtschaftlichen Ausschusses richten, nachkommen. Er hat zu diesem Zweck an den Deutschen HandelStag folgende- Schreiben gerichtet: In letzter Zeit sind auS den Kreisen unserer Erwerbsstände mehrfach Wünsche nach einer anderweiten Zusammensetzung und Erweiterung deS Wirtschaftlichen AusschuffeS hervor­getreten. Soweit eS sich dabei um eine OrganisationS- änderung und eine anderweit« Zusammensetzung handelt, vermag ich den Wünschen nicht zu entsprechen. Dagegen bm

der Kraft, der Zucht und deS MaßhaltenS, erst zu wägen und dann zu wagen, alS der Geist deS HaffeS wider alle- Gemeine, als der Geist selbstloser Pflichterfüllung und der Mannestreue biS in den Tod."

Ein Muster und Vorbild bleibt unS Moltke für alle Zeit, nicht durch die hohe Begabung, die ihm zuteil geworden, nicht durch den Glanz feiner Ruhmestaten, sondern durch di« Reinheit in Gesinnung und Lebensführung, seine Pflichttreue und Arbeitsamkeit, die opferwillige Hingebung an daS Ge­meinwohl. Weltbekannt sind MoltkeS Wahlsprüche:Erst wägen, dann wagen 1" undAllezeit treu bereit für drS Reiches Herrlichkeit l" Nach dem erstern Spruche hat er gehandelt in allen Kriegsbegebenheiten zum Ruhme der preußischen und deutschen Fahnen, während er dem andern Spruche treu geblieben ist vom Eintritt in den preußischen Dienst bis zum letzten Lebenslage.

Wo Enstlonds Könige ruhen.

Von Frank Robinson.

«Nachdruck verboten.)

Nun werden sie unter Kanonendonner und dem Geläut« der Trauerglocken den siebenten Eduard von England zur letzten Ruhe tragen. Zwei Stätten sind eS, wo man di« langen Geschlechter der englischen Könige findet. Im stillen Windsor steht die Georgskapelle, deren Anfänge schon auf den König Heinrich I. zuriickgehen, und in ihrer Nachbarschaft erhebt sich die Albertkapelle, die zuletzt noch die Königin Viktoria hat prächtig herstellen lassen. DieS ist die Stätte, wo die meisten Mitglieder des welfischen Königshauses den letzten Schlaf schlafen, und die sich auch die Koburger alS Familiengruft ausgewählt haben. Hier sind in unterirdischen Grabgewölben u. a. die beiden bisher letzten George beigesetzt worden, hier schlummert Wilhelm IV., der Matrosenkönig, und hier haben sie. was an Königin Viktoria sterblich war, zur Seite ihres unvergessenen Gemahls bestattet. Ader auch aus älterer Zeit besitzt diese Stätte stille Gäste, die einst in ^er Welt gar viel Aufsehens und Lärmens gemacht haben.