Erste- Blatt.
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Httatiesibt«# ubb Verlag der Buchdrucker« bei »««m. «. WaijeahauirS ti Hanau,
General-Anzeiger
AMlhes Organ für SUN« un) Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- «nd Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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BerautlvskÜ. Redakteur: S. Schrecke, N Hmm«,
Nr 58 K«rnspr<»-tt.I»l«tz Nr. 005. Toiincrstag den 10. März Krrnsprrchanjchlub Nr. «05. 1910
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14 Seiten.
Amtliches.
Bekanntmachung
t>dr> die Erhebung der Handelskammerbeiträge.
Auf Grund der Vorschriften in § 81 Abs. 1 des Gesetze« über die Errichtung der Handelskammern vom 24. Februar 1870 und 19. August 1897 hat die Handelskammer bef flossen, zur Beschaffung ihres Aufwandes für das Rech- nungâjahr 1910/11 zehn Prozent der Gewerbesteuer von den beitragspflichtigen Firmen ihres Bezirkes zu erheben. Denjenigen Gemeinden, in welchen beitragspflichtige Firmen ihren Sitz haben, werden bie von der Handelskammer auf Grund der Gewerbesteuerlisten festgestellten Hebelisten überwiesen, soweit die Handelskammer die Beiträge nicht selbst einzieht.
Die Gemeinden bewirken die Erhebung der HandelS- kammerbeiträge und fuhren die eingezogenen Summen durch Vermittelung der königlichen Kreiskassen an die Handelskammer ab.
Die Handelskammerbeiträge find öffentliche Lastm. Rückständige Beiträge werden in derselben Weise eingezogen wie Gemeindeabgaben.
Einsprüche gegen die Heranziehung zu den Handel-- kammerbeiträgen sind innerhalb zweier Wochen nach der Zahlungsaufforderung bei der Handelskammer anzubringen, welche darüber beschließt. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Einsprüche, welche sich gegen den dem Handelskammerbeitrage zu Grunde liegenden Satz der staatlich veranlagten Gewerbesteuer richten, sind unzulässig.
Hanau den 10. März 1910.
Die Handelskammer.
Canthal.
Der Syndikus.
5923 Dr. phil. Grambow.
NnHholzverkauf.
König!. Oberförsterei Hana«.
Schutzbezirk Bruchköbel—Lamboywald.
Montag den 21. März 1910, vormittags ^alO Uhr, im Deuts chen Hof (Lamboystraße) zu Hanau.
Eichen: 77 Abschnitte Kl. A I—V mit 66 hn, 227 Abschnitte Kl. B I-V mit 125 fm,
Eschen : 3 Abschnitte mit 1,13 fm, Rüstern r 2 Abschnitte mit 0,66 fm,
Buchen: 14 Abschnitte M't 10 fm, Hainbuchen : 69 Abschnitte mit 19 fm,
Birken: 4 Abschnitte mit 2,21 fm, Erlen r 5 Abschnitte mit 3 fm,
Kiefern r 78 Abschnitte mit 81 fm (Schneidehölzer), 259 Abschnitte mit 186 fm (gew. Rundhölzer), Fichten: loo Abschnitte mit 16 fm.
Auf Am rag erteilt Hegemstr. Haust-Bruchköbel und Forstaufseber N 5 ri n g-Neuhof mündlich nähere Auskunft. Aufmaßlisten sind bei rechtzeitiger Bestellung gegen Schreibgebühr dm ch Forstaufs. N ö r i n g - Neuhof bei Hanau zu be- ziehen. Zahlung kann am Schluffe des Termins geleistet werden. 5925
Bekanntmachn»,!.
Einstellung von Drei- und Bieriâhrig-Frei- Willigen für die MatrosenartiNerie Abteilung Kiantschon (Küstenartillerie) in Tsingtan (China)
Einstellung: Oktober 1910, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1911 bezw. 1912, Heimreise: Frühjahr 1913 bezw. 1914. Bedingungen: Mindestens 1,64 m groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1891 geboren (jüngere Leute nur bei besonder» guter körperlicher Entwicklung).
In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täg- 'ich 0,50 Mark Teuerungszulage oewâhrt.
Meldungen mit genauer Ad reffe sind unter Beifügung ewes vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausgestellten Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei bezw. vler Jahre zu richten an:
Kommando der Stammabteilung der Matrosenartillerie Kiantschon, Cuxhaven.
Politische Run diebau.
Der Kaiser ist gestern vormittag mit dem Linienschiff „Deutschland" von Wilhelmshaven nach Helgoland in See gegangen und dort nachmittags eingetroffen.
Die Zweite Kammer des sächsischen Landtags überwies gestern den Gesetzentwurf über die Bildung von Gemeindeverbänden der Deputationsberatung und erledigte eine Anzahl Petitionen. Bei der Beratung des Gesuch» gemaßregelter Bahnarbeiter um Wiedereinstellung kam es zu einem heftigen Zusammenstoß des Finanzminister- mit den Sozialdemokraten.
Staatliche PenstonSversicherung. Nach neueren, zuverlässigen Informationen ist das Reichsamt des Innern mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage über die staatliche PensionSversicherung der Privatangestellten beschäftigt; die Vorlage bringt die von der übergroßen Mehrheit der Privaiangestellten gewünschte Sonderkaffe (Zusatzkaffe zur Ergänzung der alten Versicherung), also nicht den Ausbau des alten Gesetze» durch neue Klassen. Dir vom „Haupt- ausichuß für die staatliche Pension-versicherung" vertretene Mehrheit umfaßt 32 Verbände mit über 700 000 Angestellten. Die „Freie Vereinigung für die soziale Versicherung der Privatangestellten" vertritt dagegen die Minderheit, in der 9 (kleinere) Verbände mit etwa 60 000 Mitgliedern vereinigt find.
Die Folgen deS Bremer Bebeltelegramms. Der Bremer Senat hat gegen 5 Lehrer wegen de» Telegramms an Bebel eine Untersuchung eingeleitet, 2 von ihnen wurden suspendiert und 1 Hilfslehrer au» dem Amt entlassen.
Im englischen Nnterhanse fragte der Abg. Byler Mc Kenna, ob die Erklärung des Reichskanzlers in der ReichstagSsitzung vom 5. März bezüglich der englisch-deutschen Beziehungen das demnächst dem Parlament vorzulegende Floltendudget in einschränkender Weise beeinflussen würde. Me Kenna erwiderte: Der freundliche Ton der Rede de» deutschen Reichskanzlers wird herzlich erwidert, aber ich muß darauf Hinweisen, daß unsere Flottenbudgets nicht auf der Annahme basiert werden, daß andere Nationen beabsichtigen, uns gegenüber unfreundlich zu sein, oder daß wir beabsichtigen, gegen sie unfreundlich zu sein. (Beifall.) Sie werden ausgestellt, um den Stand unserer Seemacht zu erhalten und hängen von den tatsächlichen FlotlenauSyaben anderer Mächte ab. Ich weiß nichts davon, daß irgend welche öffentliche Erklärungen deutscher Minister die Absicht angedeutet haben, die gesetzlich festgelegten Ausgaben de- deutschen Flottenprogramm» abzuändern. Der Personalbestand wird um 3000 Mann erhöht. Es ist Vorsorge für ein neues Trockendock in PortSmouth getroffen. Mu dem 31. März 1910 werden folgende Schiffe vollendet und für den Dienst verfügbar sein: 5 Linienschiffe, 2 nicht geschützte Kreuzer, 9 Torpedobootzerstörer, 6 Küsten-TorpedobootS- zerstörer, sowie 16 Unterseeboote. Am 1. April 1910 werden im Bau begriffen sein: 7 Linienschiffe, 8 Panzerkreuzer, 9 geschützte Kreuzer, 2 nicht geschützte Kreuzer, 87 Torpedobootszerstörer und 9 Unterseeboote ; von diesen werden ein Linienschiff, ein Panzerkreuzer, ein nicht gepanzerter Kreuzer, fünf geschützte Krenzer, 20 Torpedoboots- Zerstörer und 4 Unterseeboote voraussichtlich am 31. März 1911 sertiggestellt sein.
Der Etat des Auswärtigen AmtS und die Mannesmann-Angelegenheit.
In der Budgetkommission des Reichstages begann gestern die Beratung des Etats des Auswärtigen Amt». Der Vorsitzende der Kommission stellt zur Frage, ob über die Angelegenheit ManneSmann vertraulich verhandelt werden solle. Nach längerer Aussprache, an der sich alle Parteien beteiligen, beschließt man, die Angelegenheit nicht vertraulich zu besprechen. Staatssekretär v. Schoen: Es wäre der Sache Mörderlich gewesen, wenn nach der Aussprache in der ersten Lesung des Plenums man über die Sache nicht weiter verhandelt hätte. Aber die mit leidenschaftlicher Heftigkeit geführte Bewegung schien die Vorstellung zu bringen, daß aus Nachgiebigkeit und Schwäche von feiten des Auswärtigen Amts wichtige deutsche Interessen aufgegeben worden seien. Deshalb mußte das Auswärtige Amt den Nachweis bringen, daß eS eine wohlerwogene Haltung eingenommen und im vollen Umfange Privat'nteressen geschützt habe, soweit sie be- rechtigt waren, ©utadneu nicht genügend informierter ®e- Icbrter hätten die öffentliche Meinung beeinflußt. Die starke Hilfe, d.e das Auswärtige Amt den Gebrüdern Mannesmann geleistet habe, sei dabei völlig außer Erwähnung geblieben. Man habe das Bestreben, eine schiedsrichterliche Instanz in die Angelegenheit zu bringen, falsch verstanden. Es soll ein ' Ausweg gefunden werden, keine Rechtsprechung. Dem Aus
wärtigen Amt habe man Unkenntnis vorgeworfen. Man habe den Kampf gegen daS Auswärtige Amt mit großen Mitteln soweit getrieben, daß sein Ansehen auf dem Spiele stand. Insbesondere habe man dem Auswärtigen Amt aus seiner öffentlichen Darstellung der Angelegenheit einen schweren Vorwurf gemacht. Aber daS Auswärtige Anu habe auch ReichSinteressen zu vertreten, und deshalb mußte eine amtliche Darstellung erfolgen. Ein« Schädigung der deutschen Interessen war selbstverständlich nicht beabsichtigt und konnte auch nicht die Folge der Veröffentlichung deS Weißbuches sein. Nur über daS Maß der Vertretbarkeit der Ansprüche der Gebrüder Mannesmann fei man verschiedener Meinung gewesen. Der Fehler liege darin, daß die Gebrüder Mannes- mann eigenmächtig ungeschickte Wege gegangen seien. Auck jetzt wolle daS Auswärtige Amt ihre Jntereffen fördern durch Ausbildung deS Berggesetzes. Manches sei aber in dirs« Beziehung erreicht. Erleichtert werde der Erfolg werden, wenn man alle in- und ausländischen Interessenten in eine Gruppe zusammenschließen könnte. Daß die EinigungS- beftrebungen der Reichsregierung erfolglos waren, bedauere ste tief. Das Weißbuch sei nicht erschöpfend, man habe eS nicht zu umfangreich werden lassen wollen, auch sei einiges, waS fich für die Oeffentlichkeit nicht eigne. Die Behauptung, daß durch scharfes Auftreten die Ansprüche der Gebrüder ManneSmann durchzusetzen waren, ist falsch. Das ist nur möglich, wenn ein unanfechtbarer Rechtsboden vorhanden ist. DaS ist aber nicht der Fall. Die Gebrüder ManneSmann widersprechen sich in ihren Darlegungen, bald reden sie von unermeßlichen Schätzen und bald von kleinen Ansprüchen. ES handele sich nicht bloß um Deutschland und Frankreich ; auch nicht nur um die Union deS Mines Maro- caineS und ManneSmann. Darum bringe man Phantasie- gebilde von geheimnisvollen Abmachungen mit Krupp und einem großen französischen Trust. ES kommen eine Reihe von Mächten in Betracht, England, Spanien, auch Portugal, Holland usw. Eine Einigung mit Frankreich allein wäre nutzlos, aber auch unmöglich gewesen. Beim Abkommen mit Frankreich kam eS darauf an, unS nicht wirtschaftlich au» Marokko drängen zu lassen. Das ist in erfreulicher Weise gelungen; manche» ist erreicht, andere» in Vorbereitung. Die Aussichten find fetzt besser als vor einigen Jahren. DaS Abkommen, das eine große politische Wirkung hat, wäre bei Hervorkehren der Ansprüche der Gebrüder ManneSmann gescheitert. Man hätte sich dem Vorwürfe unehrlicher Interpretation ausgesetzt. Im besten Falle wäre eS zu einer ungünstigen Entscheidung deS Schiedsgerichtes gekommen unter Bermindrrung auch des politischen Ansehens und Vertrauens deS Deutschen Reiches. Jetzt könne dasselbe Resultat ohne die unangenehmen Begleiterscheinungen erreicht werden. Mit Druck ohne Kompromiß wäre eS ohne die Gefahr eines offenen Konfliktes nicht durchzusetzen gewesen. Soweit möglich, hat fich bie Reichsregierung mit Ernst her Förderung der deutschen Jntereffen stet» gewidmet. UnterstaaiSsekretär Slemrich : Die Ansprüche der Gebrüder ManneSmann gründen sich auf Urkunden, deren erste auf Seite 36 der Denkschrift wiedergegeben ist. Der Unterstaatssekretär »erliest diesen PaffuS, den Gesell- schastsvertrag deS Sultans Muley Hafid mit den Gebrüder Mannesmann. Dann folgt eine andere Urkunde mit einem Verzeichnis von Mutungen, die dritte (auf Seite 42 bei Weißbuches), die die Bestätigung der Ausbeutung der Minen- Vorkommen bringt. Und schließlich eine vierte. Die Gebrüder Mannesmann behaupten, in der ersten Urkunde sei das von der Algecirasakte gemeinte Berggesetz zu sehen. Alles komme darauf an, ob dies zuzugeben sei. Die Gutachter der Gebrüder Mannesmann kommen auf Grund der marot- konischen Gesetze zur Bejahung dieser Frage. Hm 20. März sei die Bestätigung erfolgt, da sei er zweifellos Sultan gewesen. Das Sultanstegel genüge für die Gültigkeit. Die Forderung der Algecirasakte, das Gesetz müsse mit den europäischen Berggesetzen übereinftimmen, sei erfüllt. Das Auswärtige Amr ist aber nicht dieser Meinung. Der erste Teil der Urkunde auf Seite 36 enthalte eine Minensoz'etât, der zweite Teil die Ausführungs- bestimmuugen. Es seien auch andere Bedenken. Der erste und zweite Teil der Urkunde rührten von verschiedenen Handschriften her; auch seien Mannesmannffche Uebersetzung und die Dassel'sche verschieden. Der Gesandte Rosen habe darauf aufmerksam gemacht, daß die Urkunde sprachlich und formell mangelhaft sei. Ein Gutachten von Profeffor Kampfmeyer am orientalischen Seminare sei hierüber eingefordert. Im zweiten Teil der Urkunde erklärt der Unterstoatssekretär nur ein Muster oder Formular zu sehen, das sich der Sultan habe ausstellen lasten, keinessall ein Gesetz. Dazu komme d^e Algeci asakte, die in Marokko ratifiziert sei. Habe der Sultan wirklich die Absicht gehabt, da- Minengesetz zu er-